Europäische Richtlinie über die. über Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

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1 Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Stand der Umsetzung in Deutschland - Dipl.-Ing. Horst-P. Schettler-Köhler hler Leiter des Referates II 2 im Bundesamt für f r Bauwesen und Raumordnung Tel.: Horst.Schettler@bbr.bund.de 1 Die Richtlinie im Überblick Die Richtlinie über Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden uden (2002/91/EG) enthält Umsetzungsaufträge ge an die Mitgliedstaaten: Einführung einer ganzheitlichen Bewertungsmethode für r Gebäude (wichtig: Einbeziehung von Klimaanlagen und Beleuchtung) Formulierung von Anforderungen an Neubauten auf dieser Basis Maßnahmen zur stärkeren Berücksichtigung CO 2 -armer Versorgungsformen bei großen Neubauten (Energiekonzepte) Anforderungen an bestehende Gebäude im Modernisierungsfalle, vorzugsweise ganzheitlich, ggf. auch an die erneuerten Gebäudeteile (Schwellenwert 1000 m² m Nfl.) Energieausweise im Falle von Verkauf oder Neuvermietung Energieausweis-Aushangpflicht für öffentlich genutzte Gebäude Wiederkehrende Prüfungen bezüglich der Energieeffizienz bei Heizkesseln und Klimageräten 2 1

2 Umsetzung in Deutschland: EnEG,, EnEV, 1.BImSchV 3 Der Weg zu einer neuen EnEV 1. Referentenentwurf: : Vorlage durch die Bundesregierung zur Diskussion 2. Anhörung der Verkehrskreise und der LänderL 3. Fortschreibung des Referentenentwurfs im Lichte der Anhörungen zum Regierungsentwurf: : Kabinettbeschluss! 4. Einbringen in den Bundesrat zur Zustimmung 5. Beratung der Fachausschüsse sse des Bundesrates 6. Plenarbeschluss Bundesrat; Zustimmung vorbehaltlos: Verkündung im BGBl Zustimmung mit Maßgaben: erneuter Kabinettbeschluss über die Maßgaben, dann Verkündung 7. Inkrafttreten nach Übergangsfrist 4 2

3 Muss Deutschland Sanktionen erwarten? Die Verpflichtungen der Richtlinie haben unterschiedliche Umsetzungsfristen: Bis zu sind umzusetzen: Einführung einer ganzheitlichen Methode ( ) ( ) Berücksichtigung CO 2 -armer Versorgungsformen beim Neubau Anforderungen an Neubauten ganzheitlich Anforderungen an Bestandsgebäude bei großen Modernisierungen Soweit ein Mangel an Experten reklamiert wird, sind erst bis - - ( ) - zum umzusetzen: Energieausweise für f r Neubauten Energieausweise bei Vermietung und Verkauf von Bestandsgebäuden Aushänge über die Gesamtenergieeffizienz von öffentlichen Gebäuden Inspektion von Heizkesseln und Heizungsanlagen Inspektion von Klimaanlagen 5 Zunächst: 11 : 1 Umsetzung Auch wenn schon einiges umgesetzt ist Deutschland muss sich beeilen, vor allem aus europa-politischen politischen Gründen. Für r 2006 kommt also zunächst vor allem aus Zeitgründen nur eine 1 : 1 Umsetzung in Frage, d. h. es wird nur das Unvermeidbare umgesetzt. Damit vereinfacht sich das Verfahren: weniger politische Diskussionen, die verzögernd wirken keine Notifizierungspflicht mit Standstill Wegen der weiteren Entwicklung im technischen Regelwerk des technischen Fortschritts ist die nächste Fortschreibung für f r 2008/2009 bereits absehbar. 6 3

4 Methodik Neubau - Trennung: Wohngebäude / Nichtwohngebäude - bei Nichtwohngebäuden Referenzgebäudeverfahren 7 Zunächst zweigleisiges Vorgehen Wohnungsbau: Stringente Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz W Keine Notwendigkeit zur Klimatisierung Richtlinie verlangt keine Einbeziehung der Beleuchtung alte Nachweismethodik wird vorerst beibehalten Ergänzungen für f r Bestandsgebäude (Verordnung + Richtlinie) Nicht-Wohngeb Wohngebäude: Bilanzierung nach DIN V Bereitstellung eines Berechnungs-Tools zu dieser Norm im Internet: Referenzgebäudeverfahren ermöglicht transparente Festlegung des Anforderungsniveaus weitgehend unabhängig ngig von vorliegendem Regelwerk 8 4

5 Anforderungsmethodik neue Nicht-Wohngeb Wohngebäude: Zonierungsbeispiel Büroetage Büro Büro Büro Büro Sitzungs- raum Büro WC Büro Büro Büro Klimatisierung nicht ausreichendes Tageslicht Lüftungs- anlage kein Tageslicht 9 Anforderungsmethodik neue Nicht-Wohngeb Wohngebäude: Nutzungsrandbedingungen Nicht-Wohngeb Wohngebäude bestehen aus Zonen mit unterschiedlichen Nutzungsrandbedingungen. Besonders starke Unterschiede bestehen bei Beleuchtung, Luftwechsel, Nutzungszeit und inneren WärmelastenW rmelasten. Auch bei scheinbar gleichartigen Gebäuden ist der prozentuale Anteil der darin vertretenen Zonen stark unterschiedlich. Die Festlegung von Nutzungsrandbedingungen kann nur für f Zonen gleicher Nutzung, nicht aber für f r ganze Gebäude erfolgen. 10 5

6 Anforderungsmethodik neue Nicht-Wohngeb Wohngebäude: Referenzgebäudeverfahren Referenzgebäude: gleiche Geometrie gleiche Nutzungszonen H T,ref Nutzungsspezifisch: Innentemperatur Luftwechsel Wärmelasten Nutzungszeiten Warmwasserbedarf H T,real Geplantes Gebäude Referenz-RLT RLT Referenzheizung Referenzwarmwasser Referenzbeleuchtung f p,rlt,, real f p,heiz,, real f p,tww,, real f p,bel., real Q p,ref = Q p,max Q p,real Q p,max 11 Raumbilanz nach DIN V Bilanziert wird grundsätzlich im Raum,, d. h. für f jede Nutzungszone separat Energieanteile werden nicht mehr als Gewinne und Verluste, sondern als Quellen und Senken erfasst Damit werden Wechselwirkungen und Übergangszeiten korrekt erfasst Beispiel: wenn im Herbst ein Gebäude auf der Nordseite schon geheizt wird, während w auf der Südseite S gekühlt werden muss, kann dies abgebildet werden Wesentliche Schwierigkeit beim Nachweis: Gebäude bestehen aus mehreren Zonen (Bürogeb rogebäude typisch ~ 5-10) 5 Bauteile müssen m den Zonen exakt zugeschieden werden 12 6

7 Struktur von DIN V Klimadaten Teil 10 Nutzenergiebedarf: Teil Heizen Kühlen 2 Lüften Trinkwarmwasser Beleuchtung Nettoenergiebedarf Luftkonditionierung: Teil Heizen Kühlen 3 Befeuchten Entfeuchten Lüften Interne Lasten: Gegenstände Menschen Prozesse Beleuchtung Anlagentechnik Trinkwarmwasser Kaltwasser Teil 1 Raumbilanz DIN V (Zusatz)aufwand Beleuchtung (Zusatz)aufwand Heizung (Zusatz)aufwand Kühlen (Zusatz)aufwand Lüften (Zusatz)aufwand Trinkwarmwasser Hilfsenergie Teil 4 Teil 5 Teil 7 Teil 6 Teil 8 Innenraumklima Gebäudeeigenschaften Baukonstruktion Primärenergiebedarf [CO 2 - Emissionen] Teil Teil Energieausweise - Anforderungen der Richtlinie - Bedarfs- und verbrauchsbasierte Energieausweise - Aussteller 14 7

8 Anforderungen der Richtlinie an Energieausweise im Gebäudebestand Vorlagepflicht bei allen Fällen F von Verkauf oder Neuvermietung Gültigkeit maximal 10 Jahre Transparente Information Angabe von Referenzwerten (z. B. Hinweise auf Vergleichskennwerte/Benchmarks und gültige g Rechtsnormen) Empfehlungen für r kostengünstige nstige Verbesserungen der Energieeffizienz Zulässige Bewertungs-Grundlagen: tatsächlich verbrauchte Energiemenge (= Verbrauch) veranschlagte Energiemenge (= Bedarf) 15 Bedarfsbasierte oder verbrauchsbasierte Energieausweise? Energieeinsparungsgesetz: sowohl bedarfs- als auch verbrauchbasierte Ausweise möglichm Wohnungswirtschaft: verbrauchsbasierte Ausweise. Bauwirtschaft: bedarfsbasierte Ausweise Länder: unterstützen tzen die Forderungen der Wohnungswirtschaft Kommunen: für öffentliche Gebäude Verbrauchsausweis Anreize für f r energiesparendes Nutzerverhalten Referentenentwurf: Option Verbrauchsausweise auch für f kleine Wohngebäude mit gutem Wärmeschutz, W in 2007 als offene Option für f r alle Bestandsgebäude Richtlinie: generell Modernisierungs-Ratschl Ratschläge; keine Ferndiagnose anhand von Energieabrechnungen! 16 8

9 Energieausweise aus einem Guss Energieausweise im Bestand müssen mit Energieausweisen bei Neubauten kompatibel sein Transparenz für f r den Verbraucher Kontinuität t zur bisherigen Praxis Absicht: Heute ausgestellte Energieausweise sollen gültig g sein, wenn das Gebäude nach 2006 verkauft oder neuvermietet wird. Bedarfs- und verbrauchsbezogene Angaben sollen alternativ oder kumulativ im selben Formular erscheinen Im Layout sollen Energieausweise für f Wohngebäude mit den Energieausweisen für f Nichtwohngebäude verwandt sein. Auch die Aushänge an öffentlichen Gebäuden sollen als Verwandte des Energieausweises für f r Wohngebäude identifizierbar sein. 17 Energieausweise in der EnEV 2006 Bundeseinheitlicher Energieausweis wird in der EnEV 2006 geregelt einheitliche Methode, einheitliche Randbedingungen für f r jede Nutzung einheitliche Gestaltung gemeinsames Formular für f r Bedarf und Verbrauch Zusätzlich zur EnEV: Richtlinien vereinfachte Datenaufnahme Witterungsbereinigung Referenzen 18 9

10 Übersicht: Grundlagen für f r Energieausweise Neubau Normen DIN V DIN V Wohngebäude Ergänzende Vorschriften Normen DIN V Nichtwohngebäude Ergänzende Vorschriften Vereinfachtes Nachweisverfahren? Bestand Bedarf Bestand Verbrauch DIN V DIN V Richtlinie zur vereinfachten Datenaufnahme bei Wohngebäuden Richtlinie zur Ermittlung von Energieverbrauchs- kennwerten bei Wohngebäuden DIN V Richtlinie zur vereinfachten Datenaufnahme bei Nichtwohngebäuden Richtlinie zur Ermittlung von Energieverbrauchs- kennwerten bei Nichtwohngebäuden 19 Festlegungen zu den Ausstellern bislang nur beim Neubau: Baurecht ( Ländersache) Vermietung, Verkauf, Aushang nicht Gegenstand des Baurechts jedoch: Interesse auch der Länder L an einheitlichem Qualifikationsmaßstab stab Erfordernis aus der Richtlinie zeitgerecht umzusetzen (also nachgeschaltete landesrechtliche Regelungen faktisch nicht machbar) Wunsch der Nachbarländer nach klar festgelegtem Qualifikationsmaßstab stab (Dienstleistungsfreiheit) für r Bestand: Festlegung im Bundesrecht (EnEV) 20 10

11 Austellungsberechtigte Kreis der Aussteller soll breit angelegt sein In Diskussion derzeit für f r bestehende Gebäude: Architekten und Ingenieure - mit einschlägiger Vertiefungsrichtung im Studium oder nach zusätzlicher einschlägiger Fortbildung (Schwerpunkte gemäß Anhang zur Verordnung) - oder mit bestimmter einschlägiger Berufserfahrung Bauhandwerker - bei Wohngebäuden mit bestimmter einschlägiger Fortbildung (Schwerpunkte gemäß Anhang zur Verordnung; ~geprüfte Energieberater im Handwerk) Bauvorlageberechtigte - soweit sie für f r neue Gebäude Energiebedarfsnachweise führen f dürfend Ein Zertifizierungssystem ist nicht vorgesehen freiwillige Lösungen, L Kräfte des Marktes ggf. bei weiterer Fortschreibung 21 Muster für f r Nicht-Wohngeb Wohngebäude 22 11

12 Feldversuch Nichtwohngebäude Die hat kürzlich k auch zum Bedarfsausweis für f Nichtwohngebäude einen kleinen Feldversuch durchgeführt. hrt. Die Partner (Ingenieurbüros ros in ganz Deutschland) haben an ausgewählten Gebäuden unterschiedlicher Nutzungen die Bewertungsnorm DIN V erprobt. Die gesammelten Erfahrungen sollen Eingang in die entsprechende Richtlinie (Vereinfachte Datenaufnahme NWG) und in die Formulare finden. 23 Dena-Feldversuch für r Nicht-Wohngeb Wohngebäude 15 BüroB ro- und Verwaltungsgebäude ude 3 Rathäuser, 2 Bibliotheken und 2 Ausstellungsgebäude ude 5 Schulen und 5 Institutsgebäude ude 1 Schwimmbad und 2 Sporthallen 5 Stadthallen und Kongresszentren 2 Hotels 2 Kirchen 1 Krankenhaus 45 Gebäude 24 12

13 Arbeitsentwurf: Einheitlicher Energieausweis Muster für f r Nichtwohngebäude Deckblatt Gültigkeit Gebäudedaten, -kategorie Erstellungsanlass optional: Foto Entscheidungsfeld: Verbrauch Bedarf Datenquellen Anlagehinweis: Empfehlungen Warnhinweis Aussteller Unterschrift ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Erstellt am: Gebäude Hauptnutzung / Gebäudekategorie Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche Anlass der Ausstellung des Energieausweises Neubau Modernisierung Vermietung / Verkauf Aushang b. öff. Gebäuden Gebäudefoto (freiwillig) Sonstiges (freiwillig) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die Nettogrundfläche. Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Diese Art der Ausstellung ist Pflicht bei Neubauten und wesentlich geänderten (modernisierten) Gebäuden. Die angegebenen Vergleichswerte sind die Anforderungen der EnEV zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises (Erläuterungen siehe Seite 4). Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch Eigentümer Aussteller Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe). Hinweise zur Verwendung des Energieausweises Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Gebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist vor allem dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden und Gebäudeentwürfen zu ermöglichen. Aussteller Unterschrift des Ausstellers 1 25 Arbeitsentwurf: Einheitlicher Energieausweis Muster für f r Nichtwohngebäude Seite 2: Option Bedarf Seite 3: Option Verbrauch ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Berechneter Energiebedarf des Gebäudes 2 Gemessener Energieverbrauch des Gebäudes 3 Primärenergiebedarf Gesamtenergieeffizienz Dieses Gebäude: kwh/(m² a) Heizenergieverbrauchskennwert (einschließlich Warmwasser) Dieses Gebäude: kwh/(m² a) > >1000 EnEV-Anforderungswert EnEV-Anforderungswert Neubau modernisierter Altbau CO 2-Emissionen * kg/(m² a) Nachweis der Einhaltung des 3 oder 9 Abs. 1 der EnEV (Vergleichswerte) Primärenergiebedarf Energetische Qualität der Gebäudehülle Gebäude Ist-Wert kwh/(m²a) Gebäude Ist-Wert H T W/(m²K) EnEV-Anforderungs-Wert kwh/(m²a) EnEV-Anforderungs-Wert H T W/(m²K) Häufigster Wert dieser Kategorie für Heizung und Warmwasser (Vergleichswert) Stromverbrauchskennwert Dieses Gebäude: kwh/(m² a) Endenergiebedarf Energieträger Aufteilung Energiebedarf [kwh/(m 2 a)] Nutzenergie Endenergie Primärenergie Heizung Heizung Normverbrauch Warmwasser Warmwasser Jährlicher Endenergiebedarf in kwh/(m2 a) für Eingebaute Lüftung Kühlung einschl. Beleuchtung Befeuchtung Eingebaute Beleuchtung Lüftung Kühlung einschl. Befeuchtung Gebäude insgesamt Gebäude insgesamt >1000 Häufigster Wert dieser Kategorie für Heizung und Warmwasser (Vergleichswert) Der Wert enthält den Stromverbrauch für Heizung Warmwasser Lüftung eingebaute Beleuchtung Kühlung Sonstiges: Verbrauchserfassung Heizung und Warmwasser Brennstoffmenge Warmwasser (zeitlich bereinigt, klimabereinigt) Anteil Energieverbrauchskennwert in kwh/(m² a) Abrechnungszeitraum Klimafaktor Energieträger von bis [kwh] [kwh] Heizung Warmwasser Kennwert Erneuerbare Energien Gebäudezonen Einsetzbarkeit alternativer Energieversorgungssysteme nach 5 EnEV vor Baubeginn berücksichtigt Erneuerbare Energieträger werden genutzt für: Heizung Warmwasser Eingebaute Beleuchtung Nr. 1 2 Zone Fläche [m²] Anteil [%] Durchschnitt Lüftung Kühlung Lüftungskonzept 3 4 Verbrauchserfassung Strom Gebäudekategorie Die Lüftung erfolgt durch: Fensterlüftung Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung Schachtlüftung Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung 5 6 weitere Zonen in Anlage Abrechnungszeitraum von bis Ablesewert [kwh} Kennwert [kwh/(m² a)] Gebäudekategorie Sonderzonen Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Das verwendete Berechnungsverfahren ist durch die EnEV vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (A N ). Die oben als EnEV-Anforderungswert bezeichneten Anforderungen der EnEV sind nur im Falle des Neubaus und der Modernisierung nach 9 Abs. 1 EnEV bindend. * veröffentlicht im Bundesanzeiger / Internet durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie * freiwillige Angabe 26 13

14 Arbeitsentwurf: Einheitlicher Energieausweis Muster für f r Nichtwohngebäude Seite 4: Erläuterungen ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Anlage: Modernisierungsempfehlungen Modernisierungsempfehlungen zum Energieausweis gemäß 20. Energieeinsparverordnung (EnEV) Erläuterungen 4 Energiebedarf Seite 2 Der Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf für die Anteile Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte sind auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z. B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur und innere Wärmegewinne usw.) berechnet worden. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzer und der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch.. Primärenergiebedarf Seite 2 Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte Vorkette (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Endenergieträger (z. B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Kleine Werte (grüner Bereich) signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz und Ressourcen und Umwelt schonende Energienutzung. Die angegebenen Vergleichswerte geben für das Gebäude die Anforderungen der Energieeinsparverordnung an, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises galt. Sie sind im Falle eines Neubaus oder der Modernisierung des Gebäudes einzuhalten und dienen bei Bestandsgebäuden der Orientierung hinsichtlich der energetischen Qualität des Gebäudes. Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen CO2-Emissionen des Gebäudes freiwillig angegeben werden. Endenergiebedarf Seite 2 Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung an ( Normverbrauch ). Er wird unter Standardklima und -nutzungsbedingungen errechnet und ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf, die notwendige Lüftung und eingebaute Beleuchtung sichergestellt werden kann. Energetische Qualität Gebäudehülle Seite 2 Angegeben ist der spezifische auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmetransferkoeffizient (Formelzeichen in der EnEV: H T ). Er ist ein Maß für die durchschnittliche energetische Qualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster, etc.) eines Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen guten baulichen Wärmeschutz. Heizenergie- und Stromverbrauchskennwert (Energieverbrauchskennwerte) Seite 3 Der Heizenergieverbrauchskennwert (einschließlich Warmwasser) wird für das Gebäude auf der Basis der Erfassung des Verbrauchs ermittelt. Über Klimafaktoren wird der gemessene Energieverbrauch hinsichtlich der örtlichen Wetterdaten auf ein standardisiertes Klima für Deutschland umgerechnet. Der ausgewiesene Stromverbrauchskennwert wird für das Gebäude auf der Basis der Erfassung des Verbrauchs oder der entsprechenden Abrechnung ermittelt. Die Energieverbrauchskennwerte geben Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes. Kleine Werte (grüner Bereich) signalisieren einen geringen Verbrauch. Die Vergleichswerte ( Häufigster Wert in dieser Gebäudekategorie ) ergeben sich durch die Beurteilung gleichartiger Gebäude. Dazu wurden die Daten von einer großen Anzahl Gebäude untersucht und bewertet. Der Vergleichswert ist dabei der häufigste Wert (Modalwert) aus der statistischen Verteilung. Kleinere Verbrauchswerte als der Vergleichswert signalisieren eine gute energetische Qualität im Vergleich zum Gebäudebestand dieses Gebäudetyps. Die Vergleichswerte werden durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bekannt gegeben. Gebäude Hauptnutzung / Adresse Gebäudekategorie Empfohlene Modernisierungsmaßnahmen Nr. Bau- oder Anlagenteile Maßnahmenbeschreibung weitere Empfehlungen auf gesondertem Blatt Hinweis: Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude dienen lediglich der Information. Sie sind nur kurz gefasste Hinweise und kein Ersatz für eine Energieberatung. Beispielhafter Variantenvergleich (Angaben freiwillig) Ist-Zustand Modernisierungsvariante 1 Modernisierungsvariante 2 Modernisierung gemäß Nummern: Primärenergiebedarf [kwh/(m² a] Einsparung gegenüber Ist-Zustand [%] Endenergiebedarf [kwh/(m² a] Einsparung gegenüber Ist-Zustand [%] CO2-Emissionen [kg/(m² a] Einsparung gegenüber Ist-Zustand [%] Aussteller Unterschrift des Ausstellers 27 Energiezertifikat Berlaymont Erster Pilot : Das sanierte Berlaymont -Gebäude der Europäischen Kommission erhielt auch einen deutschen Energieausweis 28 14

15 Derzeit: ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Erstellt am: Aushang Gebäude Hauptnutzung / Gebäudekategorie Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche Primärenergiebedarf Gesamtenergieeffizienz Dieses Gebäude: kwh/(m² a) Im Rahmen eines Forschungsprojektes des BBR werden derzeit 3 herausragende Bundesbauten mit Bedarfsausweisen ausgestattet. In einem weiteren Schritt (Gutachter( Gutachter- vertrag durch BMVBS) sollen 2007 fast alle Gebäude der Verfassungsorgane des Bundes ausgestattet werden >1000 EnEV-Anforderungswert EnEV-Anforderungswert Neubau modernisierter Altbau Aufteilung Energiebedarf 500 Kühlung einschl. Befeuchtung 400 Lüftung 300 Eingebaute Beleuchtung Warmwasser Heizung Nutzenergie Endenergie Primärenergie Gesamtenergieeeffizienz Aussteller Unterschrift des Ausstellers 29 BBR-Forschungsprojekte 2007 zur Erleichterung der Verfahren Leitfaden für r die Erfassung bestehender Nichtwohngebäude (Schwerpunkt: typische Gebäude der öffentlichen Hand) Bearbeiter: Schmidt-Reuter Ingenieurgesellschaft Begleitende Arbeitsgruppe mit Beteiligung der LändebauverwaltungenL Evaluierung der vereinfachten Verfahren nach EnEV Bearbeiter: IEMB + Partner Ziel: Weitere Vereinfachungsmöglichkeiten glichkeiten Richtlinien Projekte Zukunft BAU zur Verbesserung der DIN V 18599: Bewertung von Doppelfassaden Einbeziehung der Bauteiltemperierung Bearbeiter: Fraunhofer IBP Stuttgart/Kassel 30 15

16 Anforderungen an Klimaanlagen Mindestanforderungen Inspektionen 31 Anforderungen an Klimaanlagen Art. 6 der Richtlinie fordert die Mitgliedstaaten Anforderungen im Falle wesentlicher Änderungen an bestehenden Gebäuden Begriff wesentliche Änderung einheitlich zu definieren: nach wirtschaftlichem Aufwand nach dem Ausmaß der Änderung Anforderungen dürfen d sich richten an das Gebäude als Ganzes oder an das geänderte Bauteil oder den geänderten Gebäudeteil 32 16

17 Bestandsanforderungen in Deutschland Bisher Gebäudeh udehülle: Mindestanforderungen im Falle von erstmaligem Einbau, Ersatz oder Erneuerung von Außenbauteilen Bagatellegrenze: : 20 % des Bauteils Nachrüstung stung: : oberste Decke Heizungsanlagen: Mindestanforderungen an Dämmung, Regelung und Ausstattung bei erstmaligem Einbau, Ersatz oder Erneuerung Nachrüstung stung: : alte Heizkessel, Rohrdämmung, Regelung Klima- und Beleuchtungsanlagen: keine Anforderungen alternativ: Gesamtanforderung Künftig Gesamtanforderung; alternativ Einzelanforderungen: Gebäudeh udehülle: bisheriger Ansatz wird beibehalten Heizungsanlagen: bisheriger Ansatz wird beibehalten Klimaanlagen: Mindestanforderungen an - SFP-Wert Wert, - Feuchteregelung, - Volumenstromregelung 33 Mindestanforderungen an Klimaanlagen Mindestanforderungen sollen auch für f r Anlagen in Neubauten gelten Nachrüstungsanforderungen werden zunächst nicht gestellt Anforderungen gewinnen besondere Bedeutung in Verbindung mit Inspektionen 34 17

18 Inspektion von Klimaanlagen in der Richtlinie 2002/91/EG Die Richtlinie enthält keinerlei Vorgabe zu den Inspektionsintervallen Nennleistung der Anlagen >12 kw Vorgegebener Inspektionsumfang (Art. 9 Abs. 2): Prüfung - des Wirkungsgrads der Anlage und - der Anlagendimensionierung im Verhältnis zum Kühlbedarf K des Gebäudes Ratschläge - für r mögliche m Verbesserungen oder - für r den Austausch der Klimaanlage und - für Alternativlösungen Erwägungsgrund Nr. 19 nennt als Ziel auch die regelmäß äßige Wartung zur Gewährleistung eines sachgerechten Anlagenbetriebes 35 Generelle Grundsätze Die Vorgaben müssen m verhältnism ltnismäßig sein der Betreiber darf nur in dem Maße e mit zusätzlichen Kosten belastet werden, wie es das Ziel der Energieeinsparung und des Klimaschutzes rechtfertigen. Die Inspektionsintervalle sind so zu wählen, w dass die Arbeiten so weit möglich m mit ohnehin anfallenden Aufgaben z. B. technisch erforderlichen Wartungsarbeiten, hygienisch erforderlichen Reinigungsarbeiten verzahnt werden können. k die Wahrscheinlichkeit hoch ist, energetische Verbesserungen und damit auch Kosteneinsparungen zu erzielen

19 2-Stufen -Ansatz In Deutschland wird ein 2-Stufen -Ansatz eingeführt: 1. Stufe: Komponentenbezogene Inspektion Die Prüfung der energierelevanten Anlagenkomponenten auf korrekte Funktion ist Gegenstand jeder sachgerechten Wartung Frist: keine konkrete ( regelm( regelmäßig ) 2. Stufe: Systembezogene Inspektion Ingenieurmäß äßige Überprüfung des gesamten Systems insbesondere auf korrekte, energiesparende Dimensionierung dem Stand der Technik entsprechenden Wirkungsgrad Verbunden mit Verbesserungsvorschlägen gen Frist: alle 10 Jahre, in 3 (4) Stufen nach Alter (Stichtag Inbetriebnahme oder letzte Erneuerung von Hauptbauteilen) Stufe Komponentenbezogene Inspektion Die komponentenbezogene Inspektion ist als Mindestvorgabe für r eine regelmäß äßige Anlagenwartung gedacht und soll i. d. R. Aufgabe des Fachhandwerkers sein. 11 (3) Entwurf EnEV: Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-,, KühlK hl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung sind vom Betreiber sachgerecht zu bedienen. Komponenten mit wesentlichem Einfluss auf den Wirkungsgrad solcher Anlagen sind vom Betreiber regelmäß äßig zu warten und instand zu halten. Für r die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde erforderlich. Fachkundig ist, wer die zur Wartung und Instandhaltung notwendigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt

20 2. Stufe Systembezogene Inspektion Stufe Systembezogene Inspektion Die systembezogene Inspektion ist Aufgabe eines Fachingenieurs. Ein entsprechendes Anforderungsprofil enthält 12 (5) Entwurf EnEV: Zur Durchführung hrung von Inspektionen sind nur berechtigt 1. Absolventen von Diplom-, Bachelor- oder Masterstudiengängen ngen an Universitäten, ten, Hochschulen oder Fachhochschulen in den Fachrich- tungen Versorgungstechnik oder Technische Gebäudeausr udeausrüstungstung mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung in Planung, Bau oder Betrieb raumlufttechnischer Anlagen, 2. Absolventen von Diplom-, Bachelor- oder Masterstudiengängen ngen an Universitäten, ten, Hochschulen oder Fachhochschulen in den Fachrich- tungen Maschinenbau, Verfahrenstechnik oder Bauingenieurwesen mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung in Planung, Bau oder Betrieb raumlufttechnischer Anlagen (2) Entwurf EnEV nennt den Umfang der Inspektion: Die Inspektion umfasst Maßnahmen zur Prüfung der Komponenten, die den Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen, und der Anlagendimensionie- rung im Verhältnis zum Kühlbedarf K des Gebäudes. Sie bezieht sich insbesondere auf 1. die Überprüfung und Bewertung der Einflüsse, die für f r die Auslegung der Anlage verantwortlich sind, wie z. B.. Veränderungen der Raumnutzung und -belegung, der Nutzungszeiten, der inneren Wärmequellen sowie der relevanten bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes und der vom Betreiber geforderten Sollwerte (Luftmengen, Temperatur, Feuchte, Betriebszeit, Toleranzen), und 2. die Feststellung der Effizienz der wesentlichen Komponenten. Dem Betreiber sind geeignete Ratschläge für f r Maßnahmen zur kostengünstigen Verbesserung der energetischen Qualität t der Anlage, für f r deren Austausch oder für f r Alternativlösungen zu geben

21 Fristenschema für f r systembezogene Inspektion Alter am Tage des Inkrafttretens > 20 Jahre 12 bis unter 20 Jahre 4 bis unter 12 Jahre bis 4 Jahre Erste Inspektion 2 Jahre nach Inkrafttreten 4 Jahre nach Inkrafttreten 6 Jahre nach Inkrafttreten 10 Jahre nach Inbetriebnahme Danach: Alle 10 Jahre wiederkehrend 41 Die EnEV im Internet _ìåçéë~ãí= ÑΩê=_~ìïÉëÉå= ìåç= o~ìãçêçåìåö Website des BBR Referentenentwurf 11/2006 mit Begründung Entwürfe für f Richtlinien zum Energieausweis Vorbereitende Gutachten zur EnEV-Novelle 2006 EnEV 2004 und Änderungsverordnung EnEV 2002 mit Begründung AVV und Änderungsvorschrift zur AVV offizielle Auslegungen Energieeinsparungsgesetz frühere Verordnungen Normen Deutsche Energie-Agentur haus.info/ 42 21

22 Aktuelle Literatur zur geltenden EnEV Schettler-Köhler / Sperber EnEV Handbuch für die praktische Umsetzung mit Berechnungssoftware H.-D. Hegner (Hrsg.): Energetische Kennwerte und Durchführungsbestimmungen H.-P.Schettler P.Schettler-Köhler hler (Hrsg.) Textsammlung Die aktuelle Energieeinsparverordnung Beuth-Reihe Recht (9/2005) 43 Vielen Dank für f r Ihre Aufmerksamkeit! 44 22

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