Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

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1 für die 13. Jahrgang 25. Juli 2013 Nummer 09 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 23/2013 Bekanntmachung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Seite 2-3 Nichtamtliche Mitteilungen Stellenausschreibungen 4-5 Geplante öffentliche Sitzungen des Rates und der Ausschüsse 6 Herausgeber: Der Bürgermeister, Fachbereich Zentrale Dienste, Postfach 14 80, Bad Lippspringe Interessenten können das Amtsblatt kostenlos bei der Stadtverwaltung Bad Lippspringe abholen bzw. sich gegen Erstattung der Portokosten zusenden lassen oder im Internet unter einsehen.

2 13. Jahrgang 25. Juli 2013 Nummer 09 / Seite 2 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der vom Auf Grund des 6 Abs. 1, 2 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516), in Kraft getreten am 21. November 2006; geändert durch Gesetz vom 30. April 2013 (GV. NRW. S. 208), in Kraft getreten am 18. Mai 2013, wird von der als örtliche Ordnungsbehörde gemäß dem Beschluss des Rates vom für das Gebiet der folgende Verordnung erlassen: 1 Verkaufsstellen dürfen im Stadtgebiet Bad Lippspringe an folgenden 4 Sonn- und Feiertagen in der Zeit von Uhr geöffnet sein: a) anlässlich des Parkfestivals am Pfingstmontag b) anlässlich des City-Sommers am Sonntag (jeweils im Juli des Jahres) c) anlässlich des Stadtfestes u. der Herbstkirmes am Sonntag (jeweils im Oktober des Jahres) d) anlässlich des Weihnachtsmarktes am Sonntag (jeweils im November/Dezember des Jahres) 2 Verkaufsstellen mit kurortspezifischem Sortiment dürfen im Stadtgebiet Bad Lippspringe höchstens an 40 Sonn - und Feiertagen und zwar in der Zeit vom eines jeden Jahres von Uhr geöffnet sein. Ausgenommen hiervon werden die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW, Ostersonntag, Pfingstsonntag, der 1. Mai und der 3. Oktober. 3 Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen der 1 und 2 Verkaufsstellen außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten öffnet bzw. Waren zum gewerblichen Verkauf oder Waren außerhalb der genannten Warengruppen anbietet. Die Ordnungswidrigkeit kann nach 13 des Gesetzes zur Regelung der Laden-öffnungszeiten mit einer Geldbuße geahndet werden. Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft. 4 Gleichzeitig tritt die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufs-stellen an Sonn- und Feiertagen in der vom außer Kraft. Bad Lippspringe, den als örtliche Ordnungsbehörde gez. Andreas Bee Bürgermeister

3 13. Jahrgang 25. Juli 2013 Nummer 09 / Seite 3 Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Ordnungsbehördliche Verordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Verordnung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Ordnungsbehördliche Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt Bad Lippspringe, Der Bürgermeister gez. Andreas Bee

4 13. Jahrgang 25. Juli 2013 Nummer 09 / Seite 4 Nichtamtliche Mitteilungen Stellenausschreibungen Die, Staatlich anerkanntes Heilbad, Heilklimatischer Kurort, Kreis Paderborn (ca Einwohner), sucht zum : 1 Auszubildende/-n zur/zum Verwaltungsfachangestellten Einstellungsvoraussetzung: Hauptschulabschluss 1 Auszubildende/-n im Bereich Garten- und Landschaftsbau Einstellungsvoraussetzung: Hauptschulabschluss 3 Berufspraktikanten/-innen zur/zum staatlich anerkannten Erzieher/-in Der Einsatz erfolgt in den städt. Kindertageseinrichtungen Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Gleiche gilt für geeignete schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber sowie Gleichgestellte im Sinne des 2 Abs. 3 SGB IX. Die üblichen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum , gerne per , an bettina.mense@bad-lippspringe.de. Der Bürgermeister Fachbereich 1 Postfach Bad Lippspringe.

5 13. Jahrgang 25. Juli 2013 Nummer 09 / Seite 5 Die, Staatlich anerkanntes Heilbad, Heilklimatischer Kurort, Kreis Paderborn (ca Einwohner), sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt: 3 staatlich anerkannte Erzieher/-innen Bei den zu besetzenden Stellen handelt es sich um 1 Vollzeitstelle als Erzieher/-in 1 Teilzeitstelle als Erzieher/-in (25 Std./Woche) 1 Teilzeitstelle als Integrationskraft (25 Std./Woche) Alle Stellen sind befristet zu besetzen. Der Einsatz erfolgt in verschiedenen städtischen Kindertagesstätten. Neben Ihrer fachlichen Qualifikation wünschen wir uns von Ihnen Kreativität und Flexibilität Interkulturelle Kompetenz Teamfähigkeit und Einfühlungsvermögen Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe S06 TVöD-SuE. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Gleiche gilt für geeignete schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber sowie Gleichgestellte im Sinne des 2 Abs. 3 SGB IX. Die üblichen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum , gerne per , an bettina.mense@bad-lippspringe.de. Der Bürgermeister Fachbereich 1 Postfach Bad Lippspringe.

6 13. Jahrgang 25. Juli 2013 Nummer 09 / Seite 6 Geplante öffentliche Sitzungen des Rates und der Ausschüsse Mittwoch, Donnerstag, Montag, Dienstag, Montag, Montag, Schulausschuss Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt Ausschuss für Wirtschaftsförderung Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss Rat Diese Terminangaben erfolgen ohne Gewähr. Die Sitzungsräume und der jeweilige Sitzungsbeginn sind unterschiedlich. Bitte entnehmen Sie diese Angaben frühestens 7 Tage vor der Sitzung dem Internet den Bekanntmachungskästen oder rufen Sie an unter Tel oder

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