SCHUTZIMPFUNG GEGEN MASERN-MUMPS-RÖTELN IN DER 1. SCHULSTUFE. Zur Durchführung der Masern-Mumps-Röteln-Impfung ergehen folgende Informationen:
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- Helene Kaiser
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1 Seite 1 von 5 Zur Durchführung der Masern-Mumps-Röteln-Impfung ergehen folgende Informationen: 1. Impftermin: September bis November 2009 Der Termin wird von der Schulärztin bzw. vom Schularzt im Einvernehmen mit der Schule festgelegt. 2. Impfärztinnen und Impfärzte: Die Impfungen werden in den öffentlichen und privaten Schulen von den Schulärztinnen und Schulärzten durchgeführt. Falls unbedingt erforderlich, können diese Impfungen in den privaten Schulen auch von einer Amtsärztin bzw. einem Amtsarzt vorgenommen werden. 3. Impfstoff: Kombinierter Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff M-M-Rvax Pro 4. Bestellung von Impfstoff und Impfmaterial: Der voraussichtliche Bedarf an Impfstoff sowie des sonstigen Impfmaterials ist dem Bezirksgesundheitsamt des zugehörigen Schulsprengels spätestens eine Woche vor dem Impftermin bekannt zu geben. Es ist ausschließlich der vom Gesundheitsamt bezogene Impfstoff und kein privat mitgebrachter Einzelimpfstoff zu verwenden. 5. Impfstofftransport und -lagerung: Da der Impfstoff lebende, attenuierte Viren enthält, ist er wärmeempfindlich und muss daher in einer Kühltasche transportiert und im Kühlschrank gelagert werden. Aufgelöster Impfstoff darf nicht aufgehoben werden. Nicht mehr benötigter Impfstoff ist gekühlt dem Bezirksgesundheitsamt, von dem er bezogen wurde, zurückzubringen. Während der Ferien darf kein Impfstoff in der Schule verbleiben.
2 Seite 2 von 5 6. Impfbehelfe: Folgende Impfbehelfe sind vom Bezirksgesundheitsamt bereit zu stellen: Impfstoff Zellstofftupfer, ISOZID-H-Lösung in der nötigen Menge Hansaplast in der erforderlichen Menge Effortil oder Sympatol Weiße Unterlage für den Impftisch, 1 Plastiktasche für Impfmaterial, 1 Plastiksack und Entsorgungsbox für Abfall 1 Notfallbox für private Schulen, die nach Abschluss der Impfung dem Bezirksgesundheitsamt zu retournieren ist, von dem sie bezogen wurde. 7. Aufgaben der Schulen: Die Magistratsabteilung 15 ersucht um Unterstützung bei der Impfung durch Schulbehörde und Schulen in folgender Weise: Aussendung der Informationen zur Masern-Mumps-Röteln-Schutzimpfung (MA 15 SD 4), der Einverständniserklärung zur Durchführung der Schutzimpfung (MA 15 SD 5) und der Zustimmungserklärung zur Datenverarbeitung (MA 15 SD 6), erforderlichenfalls mit einer englischen (MA 15 SD 4/1, MA 15 SD 5/1, MA 15 SD 6/1), kroatischen (MA 15 SD 4/2, MA 15 SD 5/2, MA 15 SD 6/2), serbischen (MA 15 SD 4/3, MA 15 SD 5/3, MA 15 SD 6/3) oder türkischen (MA 15 SD 4/4, MA 15 SD 5/4, MA 15 SD 6/4) Ausfertigung. Einsammeln der Impfdokumente. Einsammeln und Alphabetisierung der von den Erziehungsberechtigten unterfertigten Einverständniserklärung (MA 15 SD 5), erforderlichenfalls mit einer englischen (MA 15 SD 5/1), kroatischen (MA 15 SD 5/2), serbischen (MA 15 SD 5/3) oder türkischen (MA 15 SD 5/4) Ausfertigung, sowie der unterfertigten Zustimmungserklärung zur Datenverarbeitung (MA 15 SD 6), erforderlichenfalls mit einer englischen (MA 15 SD 6/1), kroatischen (MA 15 SD 6/2), serbischen (MA 15 SD 6/3) oder türkischen (MA 15 SD 6/4) Ausfertigung. Rechtzeitige Information der Erziehungsberechtigten über den geplanten Impftermin.
3 Seite 3 von 5 Bereitstellung eines geeigneten Impflokales mit Tisch, Handwaschbecken und Untersuchungsliege. Aufrechterhaltung der Ordnung bei der Impfung. Übersendung der ausgefüllten Zustimmungserklärung zur Datenverarbeitung (MA 15 SD 6), erforderlichenfalls mit einer englischen (MA 15 SD 6/1), kroatischen (MA 15 SD 6/2), serbischen (MA 15 SD 6/3) oder türkischen (MA 15 SD 6/4) Ausfertigung an jenes Bezirksgesundheitsamt, von dem der Impfstoff bezogen wurde. Gemeinsam mit der Schulärztin bzw. dem Schularzt: Organisieren der Rückgabe des nicht verbrauchten Impfstoffes an jenes Bezirksgesundheitsamt, von dem der Impfstoff bezogen wurde. Jedenfalls darf kein Impfstoff während der Ferien in den Schulen verbleiben. 8. Aufgaben der Impfärztinnen und Impfärzte: Festlegen des Impftermins mit der Schulleitung. Austeilen der Einverständnis- und Zustimmungserklärungen für die jeweilige Impfung in den Klassen. Kontrolle der zum vereinbarten Termin eingesammelten Einverständnis-, Zustimmungserklärungen und Impfdokumente. Feststellung des Impfstoffbedarfs. Telefonische Bestellung des Impfstoffes beim Bezirksgesundheitsamt des zugehörigen Schulsprengels. Impftermin: Feststellung der Impffähigkeit der zu impfenden Schülerinnen und Schüler und Durchführung der Impfung. Nachimpftermin 1 Woche später. Dokumentation der durchgeführten Impfungen für die Schule (Pflichtschulen: Gesundheitsbögen, AHS: Impflisten). Ausfüllen der Impfkartei auf der Zustimmungserklärung zur Datenverarbeitung (MA 15 SD 6), erforderlichenfalls mit einer englischen (MA 15 SD 6/1), kroatischen (MA 15 SD 6/2), serbischen (MA 15 SD 6/3) oder türkischen (MA 15 SD 6/4) Ausfertigung. Dokumentation der Impfung für die geimpfte Person im vorhandenen Impfdokument mit den beigepackten Selbstklebeetiketten. Eventuell benötigte Impfausweise sind im Bezirksgesundheitsamt erhältlich.
4 Seite 4 von 5 Erstellen der Impfstatistik und Übermittlung an jenes Bezirksgesundheitsamt, von dem der Impfstoff bezogen wurde. Gemeinsam mit der Schulleitung: Organisieren der Rückgabe des nicht verbrauchten Impfstoffes nach Abschluss der Impfung an jenes Bezirksgesundheitsamt, von dem der Impfstoff bezogen wurde. Jedenfalls darf kein Impfstoff während der Ferien in den Schulen verbleiben. 9. Aufgaben der Bezirksgesundheitsämter: Vorbereitung des Impfmaterials und sonstiger Impfbehelfe. Durchführung der Impfung der von den Schulärztinnen und Schulärzten allenfalls zugewiesenen Kinder. Ausweisen der Masern Mumps Röteln-Impfungen (Schulen und Bezirksgesundheitsämter) im Monatsbericht. ALLGEMEINES Entsprechend den Impfempfehlungen des Obersten Sanitätsrates werden im Schuljahr 2009/2010 wieder Schutzimpfungen gegen Masern-Mumps-Röteln für Schülerinnen und Schüler in den ersten Klassen der Volksschulen und Sonderpädagogischen Zentren angeboten. Alle Kinder sollen zweimal gegen Masern Mumps-Röteln geimpft werden. Durch die Schulimpfung sollen Impflücken geschlossen und das Ziel der Ausrottung von Masern und Mumps erreicht werden. Sowohl Masern als auch Mumps sind keine harmlosen Kinderkrankheiten, sondern gehen häufig mit Komplikationen einher. Röteln verlaufen meistens harmlos, wenn jedoch eine Frau in den ersten 4 Monaten einer Schwangerschaft erkrankt, kann es zu Schädigungen des Ungeborenen kommen. Die Impfung aller Kinder gegen Röteln soll die Zirkulation des Virus reduzieren und so die Infektionsgefahr für eventuell nicht immune Schwangere herabsetzen. Eine Auffrischungsimpfung mit M-M-Rvax Pro erhalten Kinder die einmal gegen Masern-Mumps-Röteln oder Masern-Mumps und Masern-Mumps-Röteln oder Masern-Mumps und Röteln geimpft wurden.
5 Seite 5 von 5 Für die Bestellung und Abholung von Impfstoffen stehen 9 Bezirksgesundheitsämter *) zur Verfügung. *) Adressen der Bezirksgesundheitsämter BGA Zuständig für den Adresse Telefon (+43 1) BGA 2 2. u. 20. Bezirk 2, Karmeliterg BGA 3 3. u. 11. Bezirk 3, Karl-Borromäus-Pl BGA 4 4., 5. u.12. Bezirk 4, Favoritenstr BGA 9 1., 8., 9., 17., 18. und 19. Bezirk 9, Tendlergasse BGA Bezirk 10, Laxenburgerstr BGA , 14. u. 23. Bezirk 13, Hietzinger Kai BGA 15 6., 7., 15. u. 16. Bezirk 15, Gasg BGA Bezirk 21, Franz-Jonas -Pl.3/ BGA Bezirk 22, Siebeckstr. 7, 2. Stock Schülerinnen und Schüler, die die Masern-Mumps-Röteln-Impfung in der Schule versäumt haben, können diese Impfung im Bezirksgesundheitsamt (Impfung erfolgt kostenlos) oder bei den niedergelassenen Ärztinnen bzw. Ärzten (Impfung ist kostenpflichtig) erhalten. Als Kontraindikationen gelten vor allem akute fieberhafte Erkrankungen, Schwangerschaft (3 Monate nach der Impfung soll eine Schwangerschaft vermieden werden), abgeschwächte Immunantwort wie z. B. HIV-Infektionen mit Symptomen, immunsuppressive Therapie (z.b. systemische Cortison-, Strahlen- oder Zytostatikatherapie), Allergien gegen Impfstoffbestandteile, z.b. Neomycin. 4 Wochen Intervall wird nach anderen "Lebendimpfungen" (z. B. Gelbfieber-, orale Typhus-, orale Choleraimpfung), 6 Wochen nach einer eventuellen BCG-Impfung empfohlen. Nach der Masern-Mumps-Röteln-Impfung sind alle Impfungen mit lebenden, attenuierten Erregern nach 4 Wochen möglich, sofern diese nicht gleichzeitig verabreicht werden. Zu anderen Impfstoffen ist kein Intervall einzuhalten. Nach dem Erhalt von Blut, Blutprodukten oder Globulinen ist ein Abstand von 3 Monaten einzuhalten. Im Fall von Nebenwirkungen ist an niedergelassene Ärztinnen bzw. Ärzte zu verweisen.
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