Vom Recht zu sterben zur Pflicht zu sterben?

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1 Vom Recht zu sterben zur Pflicht zu sterben? In seiner Polemik Wider die Totmacher brandmarkte der Münchner Philosoph Robert Spaemann vor einigen Jahren die ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung als den infamsten Ausweg, den die Gesellschaft sich ausdenken kann, um sich der Solidarität mit den Schwächsten zu entziehen. Eine Legalisierung des so genannten ärztlich-assistierten Suizids würde unweigerlich dazu führen, dass sich die Alten, Kranken und Schwachen als sozialen Ballast empfinden und gegen ihren Willen in einen vorzeitigen Tod gedrängt werden. Dass sich ein Recht zu sterben unmerklich in eine Pflicht zu sterben verwandeln könnte, ist sicher eine nicht ganz von der Hand zu weisende Vermutung. Wie berechtigt diese Sorge tatsächlich ist, lässt sich jedoch nicht mit philosophischen Spekulationen, sondern nur mit empirischen Studien beantworten. Glücklicherweise liegen uns die hierzu notwendigen Untersuchungen vor. Nahezu unbemerkt vom Rest der Welt führt der US-Bundesstaat Oregon nämlich ein Experiment durch, von dem andere Länder durchaus etwas lernen könnten. Am 4. November 1997 hat das Parlament von Oregon den so genannten Death With Dignity Act erlassen. Dieses Gesetz erlaubt es unheilbar erkrankten Patienten, sich von ihrem Arzt eine tödliche Dosis eines Medikamentes verschreiben zu lassen, mit dem sie sich für den Fall, dass ihr Leiden unerträglich werden sollte, das Leben nehmen können. Zwischen 1997 und 2010 haben alles in allem 525 Menschen vom neuen Gesetz Gebrauch gemacht. Das sind jedes Jahr lediglich etwa 40 Patienten. Vielleicht noch bemerkenswerter ist, dass

2 über ein Drittel der Patienten, die sich ein Rezept hatten ausstellen lassen, das Medikament letztlich gar nicht eingenommen haben. Offenbar haben sie es sich einfach unter das Kopfkissen gelegt und sich mit dem Wissen begnügt, dass sie einem qualvollen oder als unwürdig empfundenen Tod jederzeit entfliehen können. Alles, wonach sie sich sehnten, war, Kontrolle über ihr Sterben zu haben. Genau wie Spaemann, so hatten auch viele amerikanische Gegner des ärztlich-assistierten Suizids prophezeit, dass es vornehmlich ungebildete, unversicherte und einkommensschwache Patienten sein werden, die von dem neu geschaffenen Gesetz Gebrauch machen würden. Wie sich zeigte, war das genaue Gegenteil der Fall. Die überwiegende Mehrheit der Menschen, die den Death With Dignity Act nutzten, waren gut verdienende, gut ausgebildete und gut versicherte Patienten. Von den 525 Menschen, die sich zwischen 1997 und 2010 mit ärztlicher Hilfe selbst getötet haben, hatten 30 Prozent eine gesetzliche und 68 Prozent eine private Krankenversicherung. Ähnlich verhielt es sich mit dem Bildungsstand. Von den 525 Patienten hatten 25 Prozent die Hochschulreife, 24 Prozent hatten einen Collegeabschluss und 44 Prozent hatten sogar einen Magister oder Doktortitel. Anders als von vielen Kritikern erwartet, hat die Legalisierung des ärztlich-assistierten Suizids auch keinesfalls dazu geführt, dass sich sterbende Menschen zunehmend als sozialen Ballast empfinden. Die meist genannten Gründe dafür, dass Patienten vom ärztlichassistierten Suizid Gebrauch gemacht haben, waren Verlust der Selbständigkeit (91 Prozent), Verlust der Würde (84 Prozent) und Verlust der Fähigkeit, Dinge zu tun, die das Leben lebenswert machen (88 Prozent). Die Sorge, eine Last für andere zu sein insbesondere für Familie und Freunde, war mit 35 Prozent relativ niedrig. Bei dieser Zahl von 35 Prozent gilt es freilich noch zu bedenken, dass Patienten, die sich ein Rezept haben ausstellen lassen, für gewöhnlich

3 mehrere Gründe für ihren Todeswunsch angaben und die Angst, anderen zur Last zu fallen, kaum jemals der einzige oder gar ausschlaggebende Grund war. Das Oregoner Experiment hat aber nicht nur die schlimmsten Befürchtungen widerlegt, es hat auch die kühnsten Erwartungen übertroffen. Denn die Zulassung des ärztlich-assistierten Suizids ging nachweislich mit mindestens zwei unerwarteten Vorteilen einher. Erstens, hat sie die palliativmedizinische Betreuung im Lande verbessert. Sowohl Befürworter als auch Gegner des Death With Dignity Acts sind sich darin einig, dass das neue Gesetz die Notwendigkeit einer optimalen Versorgung sterbender Patienten besser verdeutlicht hat. Nach einer kürzlich durchgeführten Umfrage gaben zwei Drittel aller Ärzte, die mit terminal erkrankten Patienten zu tun haben, an, dass sie sich seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes genauer als je zuvor über alle verfügbaren Möglichkeiten der Schmerzbekämpfung informiert hatten. Von den 525 Patienten, die vom Death With Dignity Act Gebrauch gemacht haben, hatten denn auch 454 die Betreuung durch ein örtliches Hospiz genutzt, bevor sie sich ein Rezept haben aushändigen lassen. Zweitens, hat die Legalisierung des ärztlich-assistierten Suizids die illegal praktizierte Sterbehilfe zum Verschwinden gebracht. Nach einer im Frühjahr 2006 im Journal of Clinical Ethics veröffentlichten Schätzung erhält in den verschiedenen Bundesstaaten der USA durchschnittlich einer von 250 terminal erkrankten Patienten aktive ärztliche Hilfe beim Sterben. In Oregon ist es dagegen nur einer von Mit anderen Worten: In den Bundesstaaten, in denen der ärztlich-assistierte Suizid verboten ist, sterben viermal so viele Patienten mit ärztlicher Hilfe als in dem Bundesstaat, in dem sie erlaubt ist. Die Erfahrungen aus Oregon strafen also alle Unheilspropheten Lügen. Es gibt keinerlei Grund zu der Annahme, dass eine Zulassung der ärztlichen Beihilfe zur Selbsttötung unweigerlich von einem Recht zu sterben zu einer Pflicht zu

4 sterben führt. Spaemann begeht zudem den weit verbreiteten Fehler, zwar die Missbrauchsgefahren der aktiven Sterbehilfe zu sehen, aber die Missbrauchsgefahren der passiven Sterbehilfe zu übersehen. Die Missbrauchsgefahren der vielgepriesenen passiven Sterbehilfe sind jedoch mindestens genauso groß wie die der vielgeschmähten aktiven Sterbehilfe. So wie Patienten subtil zu einer Einwilligung in die Beihilfe zur Selbsttötung gedrängt werden können, so können sie selbstverständlich auch subtil zu einer Einwilligung in den Abbruch lebenserhaltender medizinischer Maßnahmen gedrängt werden. Tatsächlich gibt es Zahlen, die zeigen, dass das Leben der Patienten in Ländern mit aktiver Sterbehilfe besser geschützt ist als in Ländern mit passiver Sterbehilfe. Eine kürzlich in der Zeitschrift Palliative Medicine publizierte Umfrage hat beispielsweise gezeigt, dass britische Ärzte im Jahr 2004 in nahezu 3000 Fällen illegale Sterbehilfe geleistet haben. In 936 Fällen haben sie das Leben eines Patienten durch freiwillige aktive Sterbehilfe und in 1929 Fällen durch unfreiwillige passive Sterbehilfe beendet. Danach sterben im Vereinigten Königreich also nahezu doppelt so viele Patienten eines unfreiwilligen Todes wie in den Niederlanden! In anderen Ländern ist die Zahl der Fälle, in denen Ärzte lebenserhaltende medizinische Maßnahmen ohne den ausdrücklichen Wunsch des Patienten abbrechen, sogar noch weit höher. In den USA sprechen etwa 15 Prozent der Ärzte ihre Entscheidung, lebenserhaltende medizinische Maßnahmen abzubrechen, lediglich mit den Familienangehörigen, nicht aber mit den betroffenen Patienten ab, und zwar selbst dann, wenn die Patienten bei vollem Bewusstsein und in jeder Hinsicht urteilsfähig sind. In Australien beläuft sich die Zahl der Fälle, in denen Ärzte eine lebenserhaltende Behandlung ohne vorherige Einwilligung des Patienten abbrechen, auf 20 Prozent. In Neuseeland liegt sie bei 48 Prozent. Und in Italien und Schweden werden sogar mehr als 50 Prozent aller

5 ärztlichen Entscheidungen am Lebensende schlichtweg über den Kopf der Patienten hinweg getroffen. Bedauerlicherweise gibt es bislang noch keine vergleichbaren Untersuchungen aus Deutschland. Aus einer Umfrage, die im Jahr 2002 unter den Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin durchgeführt worden ist, lässt sich jedoch erahnen, dass die Zahl von Todesfällen, die auf den Abbruch lebenserhaltender medizinischer Maßnahmen ohne vorherige Einwilligung der betroffenen Patienten zurück geht, ähnlich hoch sein dürfte wie in Italien und Schweden. Obgleich 90,4 Prozent der deutschen Palliativmediziner es für moralisch unzulässig hielten, einem sterbenden Patienten auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin aktive Sterbehilfe zu leisten, betrachteten es 63,3 Prozent doch für moralisch zulässig, lebenserhaltende medizinische Maßnahmen ohne dessen ausdrücklichen Wunsch abzubrechen! Angesichts all dieser Untersuchungen darf man Spaemann also mit Fug und Recht widersprechen: Eine Zulassung der ärztlichen Beihilfe zur Selbsttötung ist keineswegs ein infamer Weg, mit dem sich die Gesellschaft ihrer schwächsten Mitglieder zu entledigen sucht es ist ein optimaler Weg, um das Selbstbestimmungsrecht unserer Bürger zu gewährleisten. Der Autor: Dr. phil. Edgar Dahl ist Pressesprecher der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin. Nach dem Studium der Philosophie und Biologie an der Georg-August-Universität Göttingen spezialisierte er sich auf Fragen der Bioethik und arbeitete u.a. am Centre for Human Bioethics der Monash University in Melbourne und am Center for Bioethics and Humanities der State University of New York. Er ist Autor des Buches Xenotransplantation: Tiere als Organspender für Menschen? und Herausgeber der Anthologie Brauchen wir Gott? Zeitgenössiche Texte zur Religionskritik.

6 Zum Weiterlesen: Norbert Hoerster Sterbehilfe im säkularen Staat. Suhrkamp, Frankfurt am Main Timothy Quill Das Sterben erleichtern. Plädoyer für einen würdevollen Tod. Knaur, München Helga Kuhse Die Heiligkeit des Lebens in der Medizin. Eine Kritik. H. Fischer, Erlangen Peter Singer Leben und Tod. Der Zusammenbruch der traditionellen Ethik. H. Fischer, Erlangen Die Meinung des Gastautors muss nicht der Redaktionsmeinung entsprechen. Weitere Arbeiten desselben Autors siehe hier.

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