Vom Recht zu sterben zur Pflicht zu sterben?
|
|
- Gert Baumann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vom Recht zu sterben zur Pflicht zu sterben? In seiner Polemik Wider die Totmacher brandmarkte der Münchner Philosoph Robert Spaemann vor einigen Jahren die ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung als den infamsten Ausweg, den die Gesellschaft sich ausdenken kann, um sich der Solidarität mit den Schwächsten zu entziehen. Eine Legalisierung des so genannten ärztlich-assistierten Suizids würde unweigerlich dazu führen, dass sich die Alten, Kranken und Schwachen als sozialen Ballast empfinden und gegen ihren Willen in einen vorzeitigen Tod gedrängt werden. Dass sich ein Recht zu sterben unmerklich in eine Pflicht zu sterben verwandeln könnte, ist sicher eine nicht ganz von der Hand zu weisende Vermutung. Wie berechtigt diese Sorge tatsächlich ist, lässt sich jedoch nicht mit philosophischen Spekulationen, sondern nur mit empirischen Studien beantworten. Glücklicherweise liegen uns die hierzu notwendigen Untersuchungen vor. Nahezu unbemerkt vom Rest der Welt führt der US-Bundesstaat Oregon nämlich ein Experiment durch, von dem andere Länder durchaus etwas lernen könnten. Am 4. November 1997 hat das Parlament von Oregon den so genannten Death With Dignity Act erlassen. Dieses Gesetz erlaubt es unheilbar erkrankten Patienten, sich von ihrem Arzt eine tödliche Dosis eines Medikamentes verschreiben zu lassen, mit dem sie sich für den Fall, dass ihr Leiden unerträglich werden sollte, das Leben nehmen können. Zwischen 1997 und 2010 haben alles in allem 525 Menschen vom neuen Gesetz Gebrauch gemacht. Das sind jedes Jahr lediglich etwa 40 Patienten. Vielleicht noch bemerkenswerter ist, dass
2 über ein Drittel der Patienten, die sich ein Rezept hatten ausstellen lassen, das Medikament letztlich gar nicht eingenommen haben. Offenbar haben sie es sich einfach unter das Kopfkissen gelegt und sich mit dem Wissen begnügt, dass sie einem qualvollen oder als unwürdig empfundenen Tod jederzeit entfliehen können. Alles, wonach sie sich sehnten, war, Kontrolle über ihr Sterben zu haben. Genau wie Spaemann, so hatten auch viele amerikanische Gegner des ärztlich-assistierten Suizids prophezeit, dass es vornehmlich ungebildete, unversicherte und einkommensschwache Patienten sein werden, die von dem neu geschaffenen Gesetz Gebrauch machen würden. Wie sich zeigte, war das genaue Gegenteil der Fall. Die überwiegende Mehrheit der Menschen, die den Death With Dignity Act nutzten, waren gut verdienende, gut ausgebildete und gut versicherte Patienten. Von den 525 Menschen, die sich zwischen 1997 und 2010 mit ärztlicher Hilfe selbst getötet haben, hatten 30 Prozent eine gesetzliche und 68 Prozent eine private Krankenversicherung. Ähnlich verhielt es sich mit dem Bildungsstand. Von den 525 Patienten hatten 25 Prozent die Hochschulreife, 24 Prozent hatten einen Collegeabschluss und 44 Prozent hatten sogar einen Magister oder Doktortitel. Anders als von vielen Kritikern erwartet, hat die Legalisierung des ärztlich-assistierten Suizids auch keinesfalls dazu geführt, dass sich sterbende Menschen zunehmend als sozialen Ballast empfinden. Die meist genannten Gründe dafür, dass Patienten vom ärztlichassistierten Suizid Gebrauch gemacht haben, waren Verlust der Selbständigkeit (91 Prozent), Verlust der Würde (84 Prozent) und Verlust der Fähigkeit, Dinge zu tun, die das Leben lebenswert machen (88 Prozent). Die Sorge, eine Last für andere zu sein insbesondere für Familie und Freunde, war mit 35 Prozent relativ niedrig. Bei dieser Zahl von 35 Prozent gilt es freilich noch zu bedenken, dass Patienten, die sich ein Rezept haben ausstellen lassen, für gewöhnlich
3 mehrere Gründe für ihren Todeswunsch angaben und die Angst, anderen zur Last zu fallen, kaum jemals der einzige oder gar ausschlaggebende Grund war. Das Oregoner Experiment hat aber nicht nur die schlimmsten Befürchtungen widerlegt, es hat auch die kühnsten Erwartungen übertroffen. Denn die Zulassung des ärztlich-assistierten Suizids ging nachweislich mit mindestens zwei unerwarteten Vorteilen einher. Erstens, hat sie die palliativmedizinische Betreuung im Lande verbessert. Sowohl Befürworter als auch Gegner des Death With Dignity Acts sind sich darin einig, dass das neue Gesetz die Notwendigkeit einer optimalen Versorgung sterbender Patienten besser verdeutlicht hat. Nach einer kürzlich durchgeführten Umfrage gaben zwei Drittel aller Ärzte, die mit terminal erkrankten Patienten zu tun haben, an, dass sie sich seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes genauer als je zuvor über alle verfügbaren Möglichkeiten der Schmerzbekämpfung informiert hatten. Von den 525 Patienten, die vom Death With Dignity Act Gebrauch gemacht haben, hatten denn auch 454 die Betreuung durch ein örtliches Hospiz genutzt, bevor sie sich ein Rezept haben aushändigen lassen. Zweitens, hat die Legalisierung des ärztlich-assistierten Suizids die illegal praktizierte Sterbehilfe zum Verschwinden gebracht. Nach einer im Frühjahr 2006 im Journal of Clinical Ethics veröffentlichten Schätzung erhält in den verschiedenen Bundesstaaten der USA durchschnittlich einer von 250 terminal erkrankten Patienten aktive ärztliche Hilfe beim Sterben. In Oregon ist es dagegen nur einer von Mit anderen Worten: In den Bundesstaaten, in denen der ärztlich-assistierte Suizid verboten ist, sterben viermal so viele Patienten mit ärztlicher Hilfe als in dem Bundesstaat, in dem sie erlaubt ist. Die Erfahrungen aus Oregon strafen also alle Unheilspropheten Lügen. Es gibt keinerlei Grund zu der Annahme, dass eine Zulassung der ärztlichen Beihilfe zur Selbsttötung unweigerlich von einem Recht zu sterben zu einer Pflicht zu
4 sterben führt. Spaemann begeht zudem den weit verbreiteten Fehler, zwar die Missbrauchsgefahren der aktiven Sterbehilfe zu sehen, aber die Missbrauchsgefahren der passiven Sterbehilfe zu übersehen. Die Missbrauchsgefahren der vielgepriesenen passiven Sterbehilfe sind jedoch mindestens genauso groß wie die der vielgeschmähten aktiven Sterbehilfe. So wie Patienten subtil zu einer Einwilligung in die Beihilfe zur Selbsttötung gedrängt werden können, so können sie selbstverständlich auch subtil zu einer Einwilligung in den Abbruch lebenserhaltender medizinischer Maßnahmen gedrängt werden. Tatsächlich gibt es Zahlen, die zeigen, dass das Leben der Patienten in Ländern mit aktiver Sterbehilfe besser geschützt ist als in Ländern mit passiver Sterbehilfe. Eine kürzlich in der Zeitschrift Palliative Medicine publizierte Umfrage hat beispielsweise gezeigt, dass britische Ärzte im Jahr 2004 in nahezu 3000 Fällen illegale Sterbehilfe geleistet haben. In 936 Fällen haben sie das Leben eines Patienten durch freiwillige aktive Sterbehilfe und in 1929 Fällen durch unfreiwillige passive Sterbehilfe beendet. Danach sterben im Vereinigten Königreich also nahezu doppelt so viele Patienten eines unfreiwilligen Todes wie in den Niederlanden! In anderen Ländern ist die Zahl der Fälle, in denen Ärzte lebenserhaltende medizinische Maßnahmen ohne den ausdrücklichen Wunsch des Patienten abbrechen, sogar noch weit höher. In den USA sprechen etwa 15 Prozent der Ärzte ihre Entscheidung, lebenserhaltende medizinische Maßnahmen abzubrechen, lediglich mit den Familienangehörigen, nicht aber mit den betroffenen Patienten ab, und zwar selbst dann, wenn die Patienten bei vollem Bewusstsein und in jeder Hinsicht urteilsfähig sind. In Australien beläuft sich die Zahl der Fälle, in denen Ärzte eine lebenserhaltende Behandlung ohne vorherige Einwilligung des Patienten abbrechen, auf 20 Prozent. In Neuseeland liegt sie bei 48 Prozent. Und in Italien und Schweden werden sogar mehr als 50 Prozent aller
5 ärztlichen Entscheidungen am Lebensende schlichtweg über den Kopf der Patienten hinweg getroffen. Bedauerlicherweise gibt es bislang noch keine vergleichbaren Untersuchungen aus Deutschland. Aus einer Umfrage, die im Jahr 2002 unter den Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin durchgeführt worden ist, lässt sich jedoch erahnen, dass die Zahl von Todesfällen, die auf den Abbruch lebenserhaltender medizinischer Maßnahmen ohne vorherige Einwilligung der betroffenen Patienten zurück geht, ähnlich hoch sein dürfte wie in Italien und Schweden. Obgleich 90,4 Prozent der deutschen Palliativmediziner es für moralisch unzulässig hielten, einem sterbenden Patienten auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin aktive Sterbehilfe zu leisten, betrachteten es 63,3 Prozent doch für moralisch zulässig, lebenserhaltende medizinische Maßnahmen ohne dessen ausdrücklichen Wunsch abzubrechen! Angesichts all dieser Untersuchungen darf man Spaemann also mit Fug und Recht widersprechen: Eine Zulassung der ärztlichen Beihilfe zur Selbsttötung ist keineswegs ein infamer Weg, mit dem sich die Gesellschaft ihrer schwächsten Mitglieder zu entledigen sucht es ist ein optimaler Weg, um das Selbstbestimmungsrecht unserer Bürger zu gewährleisten. Der Autor: Dr. phil. Edgar Dahl ist Pressesprecher der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin. Nach dem Studium der Philosophie und Biologie an der Georg-August-Universität Göttingen spezialisierte er sich auf Fragen der Bioethik und arbeitete u.a. am Centre for Human Bioethics der Monash University in Melbourne und am Center for Bioethics and Humanities der State University of New York. Er ist Autor des Buches Xenotransplantation: Tiere als Organspender für Menschen? und Herausgeber der Anthologie Brauchen wir Gott? Zeitgenössiche Texte zur Religionskritik.
6 Zum Weiterlesen: Norbert Hoerster Sterbehilfe im säkularen Staat. Suhrkamp, Frankfurt am Main Timothy Quill Das Sterben erleichtern. Plädoyer für einen würdevollen Tod. Knaur, München Helga Kuhse Die Heiligkeit des Lebens in der Medizin. Eine Kritik. H. Fischer, Erlangen Peter Singer Leben und Tod. Der Zusammenbruch der traditionellen Ethik. H. Fischer, Erlangen Die Meinung des Gastautors muss nicht der Redaktionsmeinung entsprechen. Weitere Arbeiten desselben Autors siehe hier.
Informationen Argumente
217 Informationen Argumente Beihilfe zur Selbsttötung ist heute u.a. verboten in: Großbritannien Norwegen Finnland Dänemark Portugal Spanien Italien Frankreich Österreich Griechenland Slowakei Ungarn Polen
MehrÄrztliche Sterbebegleitung Rolle, Aufgaben und ethische Grenzen für den Arzt
Ärztliche Sterbebegleitung Rolle, Aufgaben und ethische Grenzen für den Arzt Präsident der Bayerischen Landesärztekammer Hungern bis der Tod kommt? Der freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit
MehrWie dürfen wir sterben?
Ökumenischer Arbeitskreis Ethik und Menschenrechte Wie dürfen wir sterben? Informationen über die Diskussion um die Sterbe-Hilfe in Deutschland Text: Brigitte Huber - für den ökumenischen Arbeitskreis
MehrEntscheidungen am Lebensende - rechtliche Rahmenbedingungen. Bochum, den Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan, VRiBGH a.d.
Entscheidungen am Lebensende - rechtliche Rahmenbedingungen Bochum, den 14.01.2016 Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan, VRiBGH a.d. Die sog. Sterbehilfe Klärung der Begrifflichkeiten Der Begriff der Sterbehilfe
MehrSterbehilfe in Deutschland Begriffe Ängste - Perspektiven
Sterbehilfe in Deutschland Begriffe Ängste - Perspektiven Dr. Rainer Schäfer Abtlg. Anaesthesie und Palliativmedizin Juliusspital Würzburg 29.04.2015 Forderung nach würdevollem Sterben Elisabeth Kübler-Ross
MehrEntscheidungen am Lebensende
Wintersemester 2016/17 Vorlesung Ethik in der Medizin Entscheidungen am Lebensende Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Entscheidungen am Lebensende Inhalt Zulässige
MehrSterben zulassen. Ernst Ankermann. Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens. Ernst Reinhardt Verlag München Basel
Ernst Ankermann Sterben zulassen Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens Mit einem Geleitwort von Ernst Gottfried Mahrenholz Ernst Reinhardt Verlag München Basel Inhalt Abkürzungen 12 Geleitwort
MehrSterben? Sorgen im Angesicht des Todes Ergebnisse einer bundesweiten Umfrage des Sozialwissenschaftlichen Instituts der EKD
Sterben? Sorgen im Angesicht des Todes Ergebnisse einer bundesweiten Umfrage des Sozialwissenschaftlichen Instituts der EKD Petra-Angela Ahrens Hannover, 12. Mai 2015 Anlass: Die Mehrheit der Bundesbürger
MehrSterbehilfe - Gesetzliche Regelung? Befragte ab 18 Jahren
Frage (1): Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben setzt sich dafür ein, dass die Würde des Menschen auch in der letzten Lebensphase unantastbar bleibt. Dazu gehört nach ihrer Auffassung auch das
MehrSelbst bestimmt sterben Was es bedeutet was uns daran hindert wie wir es erreichen können
Selbst bestimmt sterben Was es bedeutet was uns daran hindert wie wir es erreichen können Prof. Dr. Gian Domenico Borasio Lehrstuhl für Palliativmedizin Universität Lausanne Wir sind heute zu einem Punkt
MehrHaltungen in der Bevölkerung zur Palliativversorgung und zur ärztlich assistierten Selbsttötung eine repräsentative Umfrage
Haltungen in der Bevölkerung zur Palliativversorgung und zur ärztlich assistierten Selbsttötung eine repräsentative Umfrage Saskia Jünger¹, Nils Schneider¹, Birgitt Wiese¹, Jochen Vollmann², Jan Schildmann²
MehrZulässigkeit der Sterbe- und Suizidhilfe in den EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz
Zulässigkeit der Sterbe- und Suizidhilfe in den EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz Land aktive Sterbehilfe Beihilfe z. Suizid Indirekte Sterbehilfe Passive Sterbehilfe Patientenverfügung Anm. Belgien ja,
MehrÄrztlich assistierte Selbsttötung. Normative und praktische Herausforderungen Villigst Gliederung
Gliederung Ärztlich assistierte Selbsttötung. Normative und Villigst 31.1.2015 PD Dr. med. Jan Schildmann, M.A. Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin Ruhr-Universität Bochum Institut
MehrRecht zu leben. Recht zu sterben Ä R Z T E K A M M E R B E R L I N
Ä R Z T E K A M M E R B E R L I N Sterben in Würde Ethische und rechtliche Aspekte von Sterbebegleitung und Sterbehilfe Recht zu leben Recht zu sterben [Foto: Stefanie Seuffert] SPD-Bundestagsfraktion,
MehrDas Thema Suizidassistenz in Deutschland Eine Studie von infratest dimap im Auftrag der Deutschen PalliativStiftung
Das Thema Suizidassistenz in Deutschland Eine Studie von infratest dimap im Auftrag der Deutschen PalliativStiftung Untersuchungsanlage Grundgesamtheit Stichprobe Befragungsmethode Fallzahl Wahlberechtigte
MehrInitiative Humanismus und DGHS zur Sterbehilfe
Initiative Humanismus und DGHS zur Sterbehilfe Der Philosoph und Biologe Dr. Edgar Dahl ist u.a. Gruppenmitglied in der Initiative Humanismus. Aus dieser Sicht hat er einen bedenkenswerten Artikel zur
MehrBeihilfe zur Selbsttötung, Tötung aus Mitleid, Tötung auf Verlangen?
Beihilfe zur Selbsttötung, Tötung aus Mitleid, Tötung auf Verlangen? Eine theologisch-ethische und seelsorgerische Beurteilung Prof. Dr. theol. Ulrich Eibach, Ev. Theol. Fakultät Uni Bonn und Klinikseelsorge
MehrSTERBEHILFE UND BEIHILFE ZUR SELBSTTÖTUNG
IS DIE HEILSARMEE INTERNATIONALE STELLUNGNAHME STERBEHILFE UND BEIHILFE ZUR SELBSTTÖTUNG IS STELLUNGNAHME Die Heilsarmee ist der festen Überzeugung, dass alle Menschen in ihrem Leiden und Sterben Mitgefühl
MehrErklärung. Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.v.
Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.v. Erklärung (1) Wir, die Unterzeichnenden, erklären, dass wir jegliche Form der aktiven Lebensverkürzung in unserer Funktion als palliativ wie hospizlich Handelnde
MehrEthische Grundlagen! Dr. Wallnöfer W. J. Arzt für Allgemeinmedizin Prad am Stilfserjoch!
! SAKKAM Ausbildung Allgemeinmedizin! Ethische Grundlagen! Dr. Wallnöfer W. J. Arzt für Allgemeinmedizin Prad am Stilfserjoch! Ausbildung Allgemeinmedizin 1! Ethische Grundlagen ärztlichen Handelns! Der
MehrIch will nicht mehr leben!
K R A N K E N H A U S St. Joseph-Stift D R E S D E N Ich will nicht mehr leben! Vom Umgang mit dem Wunsch nach aktiver Sterbehilfe 1 Sterbewünsche unabhängig vom Lebensalter unabhängig von der Grunderkrankung
MehrPD Dr. med. Jan Schildmann, M.A. Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin Ruhr-Universität Bochum
Ärztlich assistierte Selbsttötung. Empirische Daten und ethische Überlegungen zur Gestaltung eines professionellen Handlungsrahmens Frankfurt 13.4.2015 PD Dr. med. Jan Schildmann, M.A. Institut für Medizinische
MehrRechtliches am Lebensende
Weil auch Sterben Leben ist Hospizarbeit und Palliativmedizin aus ethischer Sicht -7- Seminaristische Vorlesung im SoSe 09 (Modul 5) FB Angewandte Sozialwissenschaften Prof. Dr. Rupert Scheule Weil auch
MehrBioethik: "Die Menschen wollen ihren Tod zurück"
Bioethik: "Die Menschen wollen ihren Tod zurück" 09.06.2013 18:12 von Ulrike Weiser (Die Presse) Frankreich will "das Recht zu sterben" ausbauen. Der Mediziner Didier Sicard hat dafür den Umgang der Ärzte
MehrThomas Rachel MdB. Redebeitrag zur Debatte des Deutschen Bundestages zum Thema. Sterbebegleitung
Thomas Rachel MdB Redebeitrag zur Debatte des Deutschen Bundestages zum Thema Sterbebegleitung am 13. November 2014 1 Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Wir diskutieren derzeit intensiv über Begriffe wie
MehrIn Würde sterben. Leitantrag der Jungen Union Schleswig-Holstein. zum Schleswig-Holstein-Rat. am 30. November 2014 in Scharbeutz
In Würde sterben. Leitantrag der Jungen Union Schleswig-Holstein zum Schleswig-Holstein-Rat am 30. November 2014 in Scharbeutz Antragsteller: Für die Kommission Gesellschaft und Soziales Friederike Driftmann
MehrStatement. In Würde sterben Zur aktuellen Diskussion über Sterbehilfe, Hospiz- und Palliativstrukturen. Sterbehilfe im Sinne einer Sterbebegleitung
Statement In Würde sterben Zur aktuellen Diskussion über Sterbehilfe, Hospiz- und Palliativstrukturen Sterbehilfe im Sinne einer Sterbebegleitung Dr. med. Max Kaplan Präsident der Bayerischen Landesärztekammer
MehrEthische Herausforderungen in der Sterbebegleitung
Fachtagung Leben und Sterben Bad Nauheim, 5. November 2014 Ethische Herausforderungen in der Sterbebegleitung Prof. Dr. phil. Alfred Simon Akademie für Ethik in der Medizin e.v., Göttingen Betreuung sterbender
MehrEthische Fragen am Lebensende
Ethische Fragen am Lebensende 16. Juni 2015 Caritas-Akademie Köln-Hohenlind Kooperation mit dem Erzbistum Köln Ulrich Fink Hildegard Huwe Diözesanbeauftragte für Ethik im Vielfalt von Begriffen Therapiezieländerung
MehrGrauzone Sterbehilfe Sterben an der Hand statt durch die Hand
Grauzone Sterbehilfe Sterben an der Hand statt durch die Hand Dettingen, 14. September 2015 Teilnehmer Mitglied des Gesundheitsausschusses des Bundestages Dr. Klaus Baier Allgemeinarzt und Pallitivmediziner
MehrSterben in Würde DEBATTE: LEBENSENDE
DEBATTE: LEBENSENDE Sterben in Würde Welche Rahmenbedingungen helfen? NORBERT ARNOLD Geboren 1959 in Ellar, Leiter Team Gesellschaftspolitik, Hauptabteilung Politik und Beratung der Konrad-Adenauer-Stiftung.
MehrStellungnahme von. Abkürzung Institution/Organisation. Adresse : Elfenstrasse 18, Postfach 300, 3000 Bern 15. Telefon :
Stellungnahme von Name/Institution/Organisation : FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte Abkürzung Institution/Organisation : FMH Adresse : Elfenstrasse 18, Postfach 300, 3000 Bern 15 Kontaktperson
MehrEthische Fragen am Lebensende der ärztlich assistierte Suizid
Ethische Fragen am Lebensende der ärztlich assistierte Suizid Dr. Frank Ulrich Montgomery Vize-Präsident der Bundesärztekammer Präsident der Ärztekammer Hamburg Katholische Akademie, 9. Mai 2011 Dr. Frank
MehrHerzlich willkommen zur Medienkonferenz: Was die Schweizer Bevölkerung von Sterbehilfe und Suizidbeihilfe hält / 1
Herzlich willkommen zur Medienkonferenz: Was die Schweizer Bevölkerung von Sterbehilfe und Suizidbeihilfe hält 2.9.2010 / 1 Medienkonferenz 2. September 2010 Was die Schweizer Bevölkerung von Sterbehilfe
MehrGemeinsame Stellungnahme
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung ( 217). Gemeinsame Stellungnahme Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention
MehrNun geben Sie mir doch endlich die Spritze!
Nun geben Sie mir doch endlich die Spritze! Oder: Brauchen wir ein Gesetz zur Sterbehilfe? Dr. med. Hanna-Luise Zscherpel FÄ Innere Medizin Palliativmedizin - Hausärztin Gliederung 1. Begriffsklärung 2.
MehrDÜRFEN ÄRZTE BEIM STERBEN HELFEN? Pfarrer Richard Schuster Ethikforum Klinikum Nürnberg 2. Vorsitzender
DÜRFEN ÄRZTE BEIM STERBEN HELFEN? Pfarrer Richard Schuster Ethikforum Klinikum Nürnberg 2. Vorsitzender Zu meiner Person Seit 1998 Krankenhausseelsorger im Klinikum Nürnberg Süd Seelsorger der nephrologischen
MehrMedizinethik. Sommersemester 2010 Thomas Schramme Sterbehilfe
Medizinethik Sommersemester 2010 Thomas Schramme 1.6.2010 Sterbehilfe Gliederung Euthanasie im Nationalsozialismus begriffliche Unterscheidungen moralische Relevanz der Unterscheidung von passiver und
MehrHartmut Kreß Statement auf der Veranstaltung der SPD-Bundestagsfraktion Hilfe im Sterben - Hilfe zum Sterben am 30.10.2014 in Bonn Gegenwärtig kommen wir nicht umhin, uns auch mit Schattenseiten des medizinischen
MehrMöglichkeiten und Grenzen der Patientenverfügung
Selbstbestimmung am Lebensende Möglichkeiten und Grenzen der Patientenverfügung Dr. Alfred Simon Akademie für Ethik in der Medizin e.v. Gliederung des Vortrags Hintergrund der Debatte Regelungsvorschläge
MehrAusweg am Lebensende
, Ausweg am Lebensende Sterbefasten Selbstbestimmtes Sterben durch Verzicht auf Essen und Trinken 5., aktualisierte und erweiterte Auflage Mit einem Geleitwort von Dieter Birnbacher Ernst Reinhardt Verlag
MehrSuizid und Suizidbeihilfe Sitzung des Deutschen Ethikrats
Bundesärztekammer Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern Suizid und Suizidbeihilfe Sitzung des Deutschen Ethikrats Berlin, 27. September 2012 Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery Präsident der Bundesärztekammer
MehrWürde des Menschen im letzten Lebensabschnitt Palliativ- u. Hospiz-Versorgung sichern
Würde des Menschen im letzten Lebensabschnitt Palliativ- u. Hospiz-Versorgung sichern Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) Fachkonferenz der LSVfS Sterbehilfe (?) Aktuelle Gesetzeslage
MehrInterprofessioneller Pflegekongress Rechtliche Grauzone in der Versorgung von älteren Palliativ-Patienten
Interprofessioneller Pflegekongress Rechtliche Grauzone in der Versorgung von älteren Palliativ-Patienten - Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege - Delegationsrecht Gifhorner Palliativ- und Hospiz- Netz
MehrIndirekte Sterbehilfe
Neuere Medizin- und Wissenschaftsgeschichte 27 Indirekte Sterbehilfe Medizinische, rechtliche und ethische Perspektiven Bearbeitet von Sophie Roggendorf 1. Auflage 2011. Taschenbuch. 204 S. Paperback ISBN
MehrAusweg am Lebensende
, Christian Walther Ausweg am Lebensende Sterbefasten Selbstbestimmtes Sterben durch freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken 4., überarbeitete Auflage Mit einem Geleitwort von Dieter Birnbacher Ernst
MehrDer ärztlich assistierte Suizid
Amelia Kuschel Der ärztlich assistierte Suizid Straftat oder Akt der Nächstenliebe PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften 11 Inhaltsverzeichnis A. Einführung 17 B. Rechtliche und tatsächliche
MehrDie Würde des Menschen ist unantastbar Eine Herausforderung moderner Palliativmedizin
1 Die Würde des Menschen ist unantastbar Eine Herausforderung moderner Palliativmedizin Rede zur Eröffnung der Palliativstation am St.-Josef-Hospital in Bochum am 10.02.2016 Sehr geehrter Herr Dr. Hanefeld
MehrPatientenverfügung: Die neue Rechtslage nach dem 3. BtÄndG 2009 VGT Nord Güstrow 24.-26.9.2009 Überblick Das 3. BtÄndG 2009 Problemhintergrund Ärztliche Behandlung Euthanasie / Sterbehilfe Der Vertreter
MehrSterben in Würde. Missverständnisse, Irrtümer, Fragen
Sterben in Würde. Missverständnisse, Irrtümer, Fragen Das Werk ist in allen seinen Teilen urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung der Konrad-Adenauer-Stiftung e.v. unzulässig.
MehrStellungnahme. des. Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands. zur
Geschäftsstelle Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.v. Aachener Str. 5 10713 Berlin Stellungnahme des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands zur aktuellen Diskussion über ein Verbot gewerblicher
MehrDie Einfuhrung der aktiven Sterbehilfe in der Bundesrepublik Deutschland
Die Einfuhrung der aktiven Sterbehilfe in der Bundesrepublik Deutschland Lasst sich das Recht auf den eigenen Tod verfassungsrechtlich begriinden? Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwiirde
MehrSelbstbestimmtes Entscheiden im Krankheitsfall
Selbstbestimmtes Entscheiden im Krankheitsfall Bettina Schöne-Seifert Universität Münster Institut für Ethik, Geschichte & Theorie der Medizin Selbstbestimmtes Entscheiden im Krankheitsfall und am Lebensende
MehrDer Patient der Zukunft
1. Guus van der Vat Empowerment heisst das Schlagwort und Ärzte müssen sich auf einiges gefasst machen. Denn der Patient der Zukunft wird vor allem eines sein: gut informiert. The European Patient of the
MehrPsychische Beeinträchtigungen von Patienten in palliativer Versorgung
Psychische Beeinträchtigungen von Patienten in palliativer Versorgung Andreas Dinkel Sektion Psychosoziale Onkologie, Klinik und Poliklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Normative Erwartungen
MehrWas kann man hoffen? Philosophische Perspektiven Stephan Sellmaier
Was kann man hoffen? Philosophische Perspektiven Stephan Sellmaier Begriffliches Hoffen: wünschen, dass etwas in Erfüllung geht Hoffnung: Erwartung, dass etwas Gewünschtes in Erfüllung geht richtet sich
MehrRechtliche Dimensionen der Sterbehilfe
Rechtliche Dimensionen der Sterbehilfe von RAín Heidrun Schinz Kanzlei Hinz, schinz@kanzlei-hinz.de Gliederung Was ist Palliative Care? Was will Palliative Care? Was ist Palliative Care aus rechtlicher
MehrPalliativ Care Rechtliche Aspekte. Hygienetag 2018
Palliativ Care Rechtliche Aspekte Hygienetag 2018 Verfasser: Mag. Christoph Baumgärtner, MSc 19.04.2018 Wann endet das Leben rechtlich gesehen? Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Gehirns
MehrSterbehilfe: Sterben und Sterbenlassen
Sterbehilfe: Sterben und Sterbenlassen Nichts im Leben ist so sicher wie der Tod doch sollte man den Zeitpunkt des Todes selbst bestimmen können? Ist die Entscheidung, wann man sterben möchte, eine, die
Mehrallensbacher berichte
allensbacher berichte Institut für Demoskopie Allensbach 2001 / Nr. 9 MEHRHEIT FÜR AKTIVE STERBEHILFE Allensbach am Bodensee, Anfang April 2001 - Das niederländische Parlament hat im November letzten Jahres
MehrPatientenverfügung. - aus der Sicht des Arztes
Patientenverfügung - aus der Sicht des Arztes Robert Gosenheimer Internist Notfallmedizin, Palliativmedizin Ltd. Oberarzt der Radio Onkologie und Palliativstation des St. Marienwörth Ist ein vorausverfügter
MehrJulia Klöckner, MdL. Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz. Orientierungsdebatte zur Sterbebegleitung
Julia Klöckner, MdL Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz Redebeitrag zur Plenarsitzung zu Tagesordnungspunkt 14 93. Plenarsitzung, Donnerstag, 19. März 2015 Orientierungsdebatte
MehrAutonomie am Lebensende ist denn das die Möglichkeit? Katrin Schlachte Hospizdienst Elisa Zwickau Sächsische Krebsgesellschaft Bad Elster 7.9.
Autonomie am Lebensende ist denn das die Möglichkeit? Katrin Schlachte Hospizdienst Elisa Zwickau Sächsische Krebsgesellschaft Bad Elster 7.9.2012 Autonomie am Lebensende oder gar autonomes Sterben - gibt
MehrAusweg am Lebensende
, Christian Walther Ausweg am Lebensende Selbstbestimmtes Sterben durch freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken Mit einem Geleitwort von Dieter Birnbacher Ernst Reinhardt Verlag München Basel Dr. med.,
MehrVerabschiedet Vorstandssitzung vom 28. Mai 2015
Positionspapier zum assistierten Suizid Positionspapier zum assistierten Suizid Die Entstehung dieses Papiers entspricht einem Bedürfnis der Mehrheit der Vorstandsmitglieder von palliative gr. In Diskussionen
MehrDie Würde des Menschen ist unantastbar
Die Würde des Menschen ist unantastbar In gesundheitlichen Extremsituationen und am Ende des Lebens Dr. Susanne Roller Palliativstation St. Johannes von Gott Krankenhaus Barmherzige Brüder München Gibt
MehrChronologische Übersichtsliste der GTE-Blockseminare (WS 2016/2017)
Hinweis: Chronologische Übersichtsliste der GTE-Blockseminare (WS 2016/2017) Die Einschreibung für die Seminare erfolgt im Anschluss an die erste Vorlesungsstunde (Mittwoch, 19. Oktober 2016, 11.00, HS
MehrEthische Fragen in der Berufspraxis
Ethische Fragen in der Berufspraxis 2. Hospiz und Palliativkongress im Oldenburger Münsterland 18.9.2013 Winfried Hardinghaus Hippokratische Ethik ( Paternalismus ) Salus aegroti suprema lex versus Zeitgenössische
MehrSterben in Würde. Worum geht es eigentlich?
Sterben in Würde Worum geht es eigentlich? 1 Viele Menschen fürchten sich davor, dass sie am Lebensende unnütz und einsam sind und nicht mehr über sich selbst bestimmen können. Sie haben Angst vor Schmerzen
MehrMeinungen zur aktiven direkten Sterbehilfe
Aktuelle forsa-umfrage September 2003 Vorurteile auf dem Prüfstand Meinungen zur aktiven direkten Sterbehilfe 1. Die Mehrheit der Bevölkerung meint, dass die aktive direkte Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen)
MehrProf. Dr. Volker Lipp. Patientenautonomie. in der Rettungsmedizin. Prof. Dr. iur. Volker Lipp. Zentrum für Medizinrecht, Universität Göttingen
Patientenautonomie in der Rettungsmedizin Prof. Dr. iur. Volker Lipp Zentrum für Medizinrecht, Universität Göttingen 1 Überblick Einführung Ärztliche Behandlung Euthanasie / Sterbehilfe Sterbebegleitung
MehrDie verschiedenen Arten von Sterbehilfe
Geisteswissenschaft Jenny Willaredt Die verschiedenen Arten von Sterbehilfe Studienarbeit Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 1.) Einführung... 2 2.) Begriffsklärung... 3 2.1.) Aktive Sterbehilfe...
MehrUnd wo bleibt da die Ethik?
Und wo bleibt da die Ethik? Dipl.-Psych. M. Schröer Psycholog. Psychotherapeutin Psychoonkologin, Medizinethikerin 9.4.2014 1. Düsseldorfer multidisziplinäres Palliativkolloquium Entscheidungen am Lebensende
Mehri n Inhaltsverzeichnis
in 1. Einführung in den Untersuchungsgegenstand 1 2. Definitionen von Sterben und Tod 13 3. Der Tod als gesellschaftliches Phänomen 17 4. Der Umgang abendländischer Gesellschaften mit dem Tod von der Antike
MehrEntscheidungenn am Lebensende
Entscheidungenn am Lebensende Hintergrundpapier zur Diskussion um Sterbehilfe Dr. Walter Rehberg / Kathi Petersen, MdL Aktueller Hintergrund Im Herbst will der Bundestag überr neue gesetzliche RegelungenR
MehrEthische Fragen am Lebensende. Landeskirchlicher Hospiztag Hannover, Programm
Ethische Fragen am Lebensende Pastor Dr. Michael Coors Landeskirchlicher Hospiztag Hannover, 23.8.2013 michael.coors@evlka.de www.zfg-hannover.de Programm 1.Ethische Grundlagen a. Selbstbestimmung b. Fürsorge
Mehrberaten begleiten vernetzen Palliativ - Hospiz - Tag Mittwoch, Bürgerzentrum Elsenfeld Rückblick
beraten begleiten vernetzen 11. 1. Palliativ - Hospiz - Tag Mittwoch, 9.11.2016 Bürgerzentrum Elsenfeld Rückblick Themenbeiträge des Palliativ-Hospiz-Tages 2016 13.00 Uhr Eröffnung der Veranstaltung durch
MehrSterben im Kulturellen Kontext
Sterben im Kulturellen Kontext Ethischer Leitfaden Umgang mit lebenserhaltenden Maßnahmen bei schwerstkranken und sterbenden Menschen im Hospiz Haus Magdalena Ethischer Leitfaden Wie wir mit lebenserhaltenden
MehrInhaltsverzeichnis KAPITEL I: VORBEMERKUNG. KAPITEL II: EINZELFÄLLE KÜNSTLICHER LEBENSVERLÄNGERUNG BEI STERBENDEN PATIENTEN 32
Inhaltsverzeichnis KAPITEL I: VORBEMERKUNG. 1. MEDIZINISCHER FORTSCHRITT UND ÜBERAKTIONISMUS DER ÄRZTE 11 2. DIE ANGST VOR EINEM STERBEN IM KRANKENHAUS 13 3. DAS RECHT DES PATIENTEN AUF EINEN MENSCHENWÜRDIGEN
MehrPatientenverfügungen, Ärztliche Suizidhilfe (aktive Sterbehilfe)
Einführung in die Medizinethik (6 u 7) Patientenverfügungen, Ärztliche Suizidhilfe (aktive Sterbehilfe) Professor Dr. Bettina Schöne-Seifert Ethik-Vorlesung SoSe 2016: Das Semesterprogramm 18.04. Medizinethik:
MehrHilfe im vs. Hilfe zum Sterben
Hilfe im vs. Hilfe zum Sterben Macht eine optimale Palliativversorgung die Frage nach dem assistierten Suizid überflüssig? Prof. Dr. Alfred Simon Akademie für Ethik in der Medizin, Göttingen Institut für
MehrLeben. Ein Gastbeitrag von Gian Domenico Borasio. 1 von :04
1 von 5 16.08.2010 18:04 Leben Ärztlich assistierter Suizid Keiner stirbt für sich allein 03.08.2010, 09:08 Ein Gastbeitrag von Gian Domenico Borasio Immer noch gilt der assistierte Suizid als unvereinbar
MehrDie Entwicklung der Palliativmedizin in Deutschland
4. Mitgliederversammlung 26. Februar 2014 www.palliativ-cux.de Die Entwicklung der Palliativmedizin in Deutschland Prof. Dr. med. Thomas Carus Klinik für Allgemein-, Visceral- und Unfallchirurgie Zentrum
MehrSchweizer wollen Sterbehilfe durch den Arzt Klare Mehrheit möchte Sterbehilfe laut Studie liberalisieren aber Sterbetourismus verbieten
News Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht 03.09.10 Sterbehilfe Schweizer wollen Sterbehilfe durch den Arzt Klare Mehrheit möchte Sterbehilfe laut Studie liberalisieren aber Sterbetourismus verbieten
MehrRede zum Thema. Patientenverfügung. gehalten vor dem XVI. Deutschen Bundestag Berlin, den 29. März Sperrfrist: Beginn der Rede!
Thomas Rachel MdB Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung Bundesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises der CDU / CSU (EAK) Rede zum Thema Patientenverfügung
MehrWeiterbildender Master-Studiengang. Medizinethik. Studienangebot
Weiterbildender Master-Studiengang Medizinethik Studienangebot Das Studienangebot des WB Medizinethik gliedert sich in 8 Module, von denen die Module I- IV im ersten und drei der Module V-VIII im zweiten
MehrS Ü D W E S T R U N D F U N K F S - I N L A N D R E P O R T MAINZ S E N D U N G:
Diese Kopie wird nur zur rein persönlichen Information überlassen. Jede Form der Vervielfältigung oder Verwertung bedarf der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung des Urhebers by the author S Ü D W E S
MehrNordische Hospiz- und Palliativtage Zukunft: bewahren verändern gestalten
Nordische Hospiz- und Palliativtage 2018 Zukunft: bewahren verändern gestalten Zeitstrahl Übersicht 1 grün: Gründung von Versorgungseinrichtungen blau: Gründung von Gesellschaften o.ä. rot: Verabschiedung
MehrBAROMETER PALLIATIVE CARE ZH+SH Juni Zusammenfassung Befragung zu Palliative Care im Kanton Zürich 2012
BAROMETER PALLIATIVE CARE ZH+SH Juni 2013 Zusammenfassung Befragung zu Palliative Care im Kanton Zürich 2012 Im Rahmen der repräsentativen Bevölkerungsbefragung zur Zufriedenheit mit dem Gesundheitswesen
MehrSterben wollen Sterben lassen Palliativmedizinische Sicht
Sterben wollen Sterben lassen Palliativmedizinische Sicht Krankenhaus Barmherzige Brüder München Marcus Schlemmer Evangelische Akademie Tutzing Fachtag 2014 18.März Definition Palliativmedizin... beabsichtigt
MehrBehandlungsverzicht und Behandlungsabbruch: ethischer und rechtlicher Rahmen. PD Dr. med. Georg Bosshard MAE Oberarzt Klinische Ethik
Behandlungsverzicht und Behandlungsabbruch: ethischer und rechtlicher Rahmen PD Dr. med. Georg Bosshard MAE Oberarzt Klinische Ethik Übersicht - Einleitung - Begriffsdefinitionen im Bereiche Sterbehilfe
MehrSterbehilfe- Was ist das eigentlich genau?
Sterbehilfe- Was ist das eigentlich genau? In Deutschland steigt die Lebenserwartung Errungenschaften der Medizin und ein verbesserter Lebensstandard machen es möglich. Allerdings gibt es immer noch Krankheiten,
MehrVorwort Einfuhrung der 1. Auflage von Auszüge aus Texten der Evangelischen Kirche in Deutschland 17
INHALT Vorwort 9 1. Einfuhrung der 1. Auflage von 2003 13 2. Auszüge aus Texten der Evangelischen Kirche in Deutschland 17 2.1 Kundgebung der 9. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland auf ihrer
MehrSophie Roggendorf Indirekte Sterbehilfe
Sophie Roggendorf Indirekte Sterbehilfe Neuere Medizin- und Wissenschaftsgeschichte. Quellen und Studien herausgegeben von Prof. Dr. Wolfgang U. Eckart Band 27 Sophie Roggendorf Indirekte Sterbehilfe Medizinische,
Mehrgemäß dem Gesetz vom 16. März 2009 über Sterbehilfe und assistierten Suizid
BESTIMMUNGEN ZUM LEBENSENDE FÜR EINEN HANDLUNGSFÄHIGEN ERWACHSENEN, DER DAUERHAFT PHYSISCH NICHT IN DER LAGE IST, DIE BESTIMMUNGEN ABZUFASSEN UND ZU UNTERZEICHNEN gemäß dem Gesetz vom 16. März 2009 über
MehrProf. Dr. Volker Lipp Universität Göttingen. Rechtliche Grundlagen der Entscheidungsfindung
Prof. Dr. Volker Lipp Universität Göttingen Rechtliche Grundlagen der Entscheidungsfindung Überblick Die grundlegende Fragestellung Ärztliche Behandlung am Lebensende: Hilfe im Sterben und Hilfe zum Sterben
MehrLebensqualität fördern und unterstützen
Lebensqualität fördern und unterstützen lifecircle Patientenverfügung & ergänzende Werteerklärung Patientenverfügung von Anrede (Frau / Herr) Geburtsdatum Hiermit erkläre ich, dass ich im Besitz meiner
Mehrab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische
ab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische amerikanischen Amt an An andere anderen anderer anderes
MehrSterbehilfe. Ein Verstoß gegen das 5. Gebot?
Pädagogik Sabrina Flaig Sterbehilfe. Ein Verstoß gegen das 5. Gebot? Facharbeit (Schule) Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Problemstellung... 1 2. Sterbehilfe... 2 2.1. aktiv 2.2. passiv 2.3. indirekt 3.
MehrSterben ohne Angst. Was Palliativmedizin leisten kann. Bearbeitet von Claudia Bausewein
Sterben ohne Angst Was Palliativmedizin leisten kann Bearbeitet von Claudia Bausewein 1. Auflage 2015. Buch. 144 S. Gebunden ISBN 978 3 466 37136 5 Format (B x L): 13,5 x 21,5 cm Weitere Fachgebiete >
Mehr