Rechtliche Zusatzdokumente

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1 Rechtliche Zusatzdokumente 1. Bedingungen zur Auftragserteilung und für den Informationserhalt mittels elektronischer Medien 2. Risikohinweise 3. Informationen über die Verlustrisiken bei Finanztermingeschäften 4. Hinweise für Kunden zur Vertragsstruktur, Vertretungsanzeige 5. Information über den Umgang mit Interessenkonflikten 6. Information über die Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Anlegern (Sicherungseinrichtung) 7. Geschäftsbedingungen/Kundenvereinbarung 8. Risikoaufklärung 9. Datenschutzerklärung 1

2 Bedingungen zur Auftragserteilung und für den Informationserhalt mittels elektronischer Medien Auftragsübermittlung per Telefon, Fax, oder SMS Bei der Übermittlung von Aufträgen per Telefon, Fax, E- Mail oder SMS besteht seitens Safecap bzw. der von ihr beauftragten Kooperationspartner keine Möglichkeit, sich zweifelsfrei zu vergewissern, ob es sich bei der kontaktaufnehmenden Person um eine zur Erteilung von Aufträgen autorisierte Person handelt. Ferner kann es aufgrund von Mißverständnissen akustischer oder inhaltlicher Art zu Fehlern bei der Ausführung kommen. Aus diesem Grund können Safecap bzw. ihre Kooperationspartner bei dergestalt erteilten Aufträgen Sicherungsmaßnahmen ergreifen (z. B. Rückruf beim Kunden, Aufnehmen von Anrufen), um die Authentizität des Auftrags zu überprüfen bzw. zu belegen. Hierdurch kann es zu Verzögerungen bei der Auftragsausführung kommen. Es besteht keine Verpflichtung seitens Safecap bzw. ihrer Kooperationspartner, Anrufe aufzuzeichnen oder aufgezeichnete Anrufe zu speichern. Die Echtheit von per Fax übermittelten Aufträgen kann nur anhand der bei Safecap oder ihren Kooperationspartnern eingehenden Faxausfertigung überprüft werden, da der Originalauftrag für Prüfungszwecke nicht zur Verfügung steht. Daher kann aus dem Fax grundsätzlich nicht ersehen werden, ob ein Auftrag gefälscht (z. B. durch Aufkleben einer echten Unterschrift aus einer anderen Urkunde) oder verfälscht (z. B. durch Änderung der Empfängerangabe) wurde. Dies ist nur dann möglich, wenn es sich um grobe, auch nach dem Übermittlungsvorgang noch erkennbare Fälschungen oder Verfälschungen handelt. Für die Echtheit von per oder SMS übermittelten Aufträgen gelten ähnliche Einschränkungen zur Authentifizierung des tatsächlichen Senders (wie bei Faxaufträgen). Safecap bzw. ihre Kooperationspartner werden Aufträge nicht ausführen, bei denen konkrete Zweifel daran bestehen, daß der Auftrag vom Kunden bzw. einer von ihm zur Erteilung derartiger Aufträge bevollmächtigten Person stammt und diese sich nicht mit zumutbarem Aufwand ausräumen lassen. Hiervon werden Safecap bzw. ihre Kooperationspartner den Kunden umgehend informieren. Die Auftragsausführung setzt u. U. die Deckung des Kundenkontos voraus. Sofern das Kundenkonto nicht die notwendige Deckung aufweisen sollte, haben Safecap bzw. ihre Kooperationspartner das Recht, die Entgegennahme des Auftrages zu verweigern. Sollte es dennoch zur Entgegennahme des Auftrages kommen, haben Safecap bzw. ihre Kooperationspartner das Recht, die Ausführung des Auftrages zu verweigern. Sie werden sich in diesem Fall bemühen, den Kunden von diesem Sachverhalt in Kenntnis zu setzen. Hinweise für die Übermittlung von Informationen durch Safecap bzw. deren Kooperationspartner Keine der dem Kunden übermittelten Informationen (gleich, auf welchem Weg und unabhängig davon, ob es sich um standardisierte oder individualisierte Informationen handelt) sind als Empfehlung bzw. Beratung des Kunden zu interpretieren. Sie stellen auch keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, derivativen Finanzprodukten oder Devisen dar. Dem Kunden ist bewußt, daß es trotz umsichtiger Recherche und großer Sorgfalt seitens Safecap und ihrer Kooperationspartner zu Irrtümern insbesondere in bezug auf Zahlenangaben und Kurse kommen kann es zu Zeitverzögerungen oder Leistungsstörungen kommen kann aufgrund technischer Einschränkungen, die außerhalb des Einflußbereiches von Safecap oder ihrer Kooperationspartner liegen sich die übermittelten Informationen möglicherweise nicht für die von ihm beabsichtigten Zwecke nutzen lassen er dazu verpflichtet ist, die übermittelten Informationen auf Korrektheit, Vollständigkeit und ihre Eignung für die von ihm beabsichtigten Zwecke zu überprüfen er auch bei Verwendung der übermittelten Informationen gleichwohl eine selbständige Anlageentscheidung trifft. Hinweise für die Übermittlung von Informationen durch Safecap bzw. deren Kooperationspartner per Fax Die Weiterleitung von Nachrichten oder vertraulichen Informationen per Fax erfolgt an eine vom Kunden bzw. seinem Vertreter angegebene Faxnummer. Es kann seitens Safecap bzw. deren Kooperationspartner nicht ausgeschlossen werden, daß Dritte z. B. über das Empfängerfaxgerät auf die übertragenen Nachrichten oder vertraulichen Informationen zugreifen. Die Wahrung der Vertraulichkeit kann deshalb bei Nutzung dieses Mediums nicht durch Safecap bzw. deren Kooperationspartner sichergestellt werden. Hinweise für die Übermittlung von Informationen durch Safecap bzw. deren Kooperationspartner per oder SMS Bei Übermittlung von Nachrichten oder vertraulichen Informationen durch Safecap bzw. deren Kooperationspartner per oder SMS ist es möglich, daß Dritte die oder SMS lesen oder manipulieren. Daher kann insbesondere die Wahrung der Vertraulichkeit bei Nutzung dieses Mediums nicht durch Safecap bzw. deren Kooperationspartner sichergestellt werden. Sofern der Kunde trotz vorstehender Hinweise Safecap bzw. deren Kooperationspartner auf einem der oben genannten Wege beauftragt von Safecap bzw. deren Kooperationspartnern auf einem der oben genannten Wege Informationen empfängt und diese Informationen als Grundlage für Entscheidungen einsetzt, verzichtet der Kunde ausdrücklich auf eine Inanspruchnahme von Safecap bzw. deren Kooperationspartnern, sofern es bei der Übermittlung zu Unregelmäßigkeiten irgendeiner Art kommen sollte. Einverständniserklärung des Kunden Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, daß Safecap bzw. ihre Kooperationspartner per Telefon eingehende Aufträge ausführen, sofern der Anrufer angibt, eine derjenigen Personen zu sein, die im Rahmen der Kun- 2

3 denverbindung zur Erteilung dieser Aufträge autorisiert sind per Telefax eingehende Aufträge ausführen, sofern diese nach ihrem äußeren Anschein mit Unterschriften versehen sind, die der vereinbarten Unterschriftenregelung entsprechen und ein Vergleich dieser Unterschriften keine auffallenden Abweichungen ergibt per bzw. SMS eingehende Aufträge ausführen, sofern diese nach ihrem äußeren Anschein eine zum Auftraggeber korrespondierende Absenderkennung aufweisen. Der Kunde stellt Safecap bzw. ihre Kooperationspartner von eventuellen Schadensersatzansprüchen frei, die sich ergeben könnten aus Schäden in Folge von Verzögerungen in Folge von Überprüfungsmaßnahmen Nichtausführungen von Aufträgen, weil o zusätzliche Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden konnten oder o trotz dieser zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen berechtigte Zweifel an der Echtheit des erteilten Auftrages bestehen o keine ausreichende Deckung des Kundenkontos vorliegt bzw. zum Zeitpunkt des Auftrags vorlag. einer Nutzung der von Safecap oder ihren Kooperationspartnern zur Verfügung gestellten Information, z. B. im Rahmen von Anlageentscheidungen oder Transaktionen. 3

4 Risikohinweise Offenlegung der Risiken im Zusammenhang mit Devisen-, CFD-, Futures- und Optionsgeschäften Diese kurze Zusammenfassung beschreibt nicht alle Risiken und sonstigen wichtigen Aspekte des Handels mit Devisen, Differenzkontrakten (CFD), Futures und Optionen. Im Lichte der möglichen Risiken sollten Sie derartige Transaktionen nur tätigen, wenn Sie die Art der Kontrakte (und der vertraglichen Beziehung), die sie eingehen, verstehen und wissen, wie hoch Ihr Risiko ist. Der Handel mit Devisen, CFD, Futures und Optionen ist für viele Anleger ungeeignet. Sie sollten also genau abwägen, ob diese Art des Tradings im Lichte Ihrer Erfahrungen, Ziele, finanziellen Möglichkeiten und sonstigen Umstände für Sie in Frage kommt DEVISEN, CFD UND FUTURES 1. Leverage- oder Gearing -Effekt Devisen-, CFD- und Futures-Transaktionen bringen ein hohes Maß an Risiko mit sich. Die Höhe des Ersteinschusses ist relativ gering gemessen am Wert des jeweiligen Devisen-, CFD- oder Terminkontrakts, so daß man von einem Leverage oder Gearing -Effekt, also von Fremdfinanzierung spricht. Eine relativ geringe Marktbewegung wirkt sich überproportional stark auf jene Gelder aus, die Sie bereits angelegt haben oder noch einschießen müssen, ein Umstand, der sich für Sie sowohl positiv als auch negativ auswirken kann. Sie können damit alle ihre Anlagegelder sowie Nachschüsse zur Erhaltung Ihrer Position verlieren. Bewegt sich der Markt gegenläufig zu Ihrer Position oder werden die Einschuß-Sätze erhöht, wird man Sie auffordern, kurzfristig erhebliche zusätzliche Mittel zur Erhaltung Ihrer Position einzuschießen. Kommen Sie einer Aufforderung zur Nachschießung von Geldern nicht innerhalb der vorgeschriebenen Zeit nach, kann Ihre Position mit Verlust liquidiert werden und Sie haften für das daraus resultierende Defizit. 2. Aufträge oder Strategien zur Risikoverringerung Die Platzierung bestimmter Aufträge (z. B. von Stop- Loss -Aufträgen, sofern diese durch die lokale Gesetzgebung erlaubt sind, oder von Stop-Limit - Aufträgen), die Verluste in einer bestimmten Höhe begrenzen sollen, sind nicht immer wirksam, weil die Marktbedingungen es unmöglich machen können, die Aufträge auszuführen. Strategien, die auf eine Kombination von Positionen setzen, etwa Spread- und Straddle- Positionen (Streuung und Stellage), können ebenso riskant sein wie einfache Long- und Short- Positionen. OPTIONEN 3. Variabler Risikograd Optionsgeschäfte bedeuten ein hohes Risiko. Käufer und Verkäufer von Optionen sollten sich mit der Art der Option (also Put oder Call), die sie handeln möchten, und den jeweiligen Risiken vertraut machen. Sie sollten berechnen, wie sehr der Wert der Optionen steigen muß, damit Ihre Position rentabel wird, wobei auch die Prämie und alle Transaktionskosten zu berücksichtigen sind. Ein Käufer von Optionen kann diese glattstellen, ausüben oder zulassen, daß die Optionen auslaufen. Die Ausübung einer Option führt entweder zu einer Bar- Abrechnung oder dazu, daß der Käufer den zugrunde liegenden Anteil erwirbt oder liefert. Falls die Option auf einen Terminkontrakt lautet, erwirbt der Käufer eine Terminkontrakt-Position mit den damit verbundenen Verbindlichkeiten (siehe dazu den Abschnitt über Futures oben). Falls die gekaufte Option wertlos ausläuft, erleiden Sie den Verlust Ihres gesamten Investments, bestehend aus Optionsprämie und zugehörigen Transaktionskosten. Sollten Sie einen Kauf von Out-of-the-money -Optionen ins Auge fassen, müssen Sie wissen, daß die Chance auf Gewinne aus diesen Optionen zumeist verschwindend gering ist. Der Verkauf ( Writing oder Granting ) einer Option bedeutet im Allgemeinen ein erheblich höheres Risiko als der Kauf von Optionen. Auch wenn die Prämie, die der Verkäufer erhält, fix ist, kann ihm ein Verlust weit über diesen Betrag hinaus entstehen. Der Verkäufer haftet für einen möglichen zusätzlichen Einschuß, um die Position bei ungünstigen Marktbewegungen zu halten. Der Verkäufer unterliegt außerdem dem Risiko, daß der Käufer die Option ausübt, was den Verkäufer verpflichtet, die Option entweder bar abzurechnen oder die zugrunde liegende Beteiligung zu erwerben oder zu liefern. Lautet die Option auf einen Terminkontrakt, erwirbt der Verkäufer eine Position an einem Terminkontrakt samt zugehöriger Einschußhaftung (siehe den Abschnitt über Terminkontrakte/Futures oben). Ist die Option gedeckt, weil der Verkäufer eine entsprechende Position im zugrunde liegenden Anteil oder einem Termingeschäft oder eine weitere Option hält, läßt sich das Risiko verringern. Ist die Option nicht gedeckt, kann das Verlustrisiko unbegrenzt sein. Einige Börsen bestimmter Länder gestatten den Aufschub der Zahlung von Optionsprämien, was für den Käufer bedeutet, daß er für Einschüsse bis maximal zur Prämienhöhe haftet. Trotzdem unterliegt der Käufer dem Risiko des Verlusts von Prämie und Transaktionskosten. Wird die Option ausgeübt oder läuft sie aus, haftet der Käufer für allfällige zu diesem Zeitpunkt nicht bezahlte, ausstehende Prämien. WEITERE VERBREITETE RISIKEN BEI DEVISEN-, CFD-, TERMIN-, UND OPTIONSGESCHÄFTEN 4. Auflagen und Bedingungen von Kontrakten Sie sollten das Investmentunternehmen, mit dem Sie Geschäfte tätigen, fragen, welche Bestimmungen für die konkreten Termin- oder Optionsgeschäfte gelten, die Sie tätigen, und welche Verpflichtungen damit einhergehen (z. B. die Umstände, unter denen Sie verpflichtet sein könnten, die zugrunde liegende Beteiligung eines Terminkontrakts vorzulegen, oder im Zusammenhang mit Optionen, welche Auslauftermine und Einschränkungen bezüglich der Ausübungszeit gelten). Unter bestimmten Umständen können die Spezifikationen der ausstehenden Kontrakte (einschließlich des Ausübungspreises einer Option) von der Börse oder dem Clearinghaus geändert werden, um den Veränderungen in der zugrunde liegenden Beteiligung gerecht zu werden. 5. Einstellung oder Beschränkung des Handels und Preisverhältnisse 4

5 Die Marktbedingungen (z. B. mangelnde Liquidität) und/ oder die Regeln auf bestimmten Märkten (z. B. die Einstellung des Handels in irgendeinem Kontrakt oder Kontraktmonat auf Grund von Preislimits oder so genannten Wellenbrechern ) können das Verlustrisiko erhöhen, weil es damit schwierig oder unmöglich wird, Transaktionen durchzuführen oder Positionen glattzustellen. Wenn Sie Optionen verkauft haben, kann dies Ihr Verlustrisiko erhöhen. Außerdem bestehen möglicherweise keine normalen Preisbeziehungen zwischen der zugrunde liegenden Beteiligung und dem Terminkontrakt. Das kann beispielsweise geschehen, wenn der der Option zugrunde liegende Terminkontrakt Preisbeschränkungen unterliegt, die Option hingegen nicht. Das Fehlen eines zugrunde liegenden Referenzpreises kann es schwierig machen, den fairen Wert zu bestimmen. 6. Einbezahlte Barmittel und Vermögenswerte Sie sollten sich mit den Schutzmaßnahmen vertraut machen, die bezüglich Geld oder sonstiger Vermögenswerte, die Sie für Transaktionen im In- und Ausland hinterlegen, gelten, insbesondere für den Fall der Insolvenz oder des Konkurses einer Investmentfirma. Inwieweit Sie Ihr Geld oder Vermögen zurückbekommen können, kann von speziellen Gesetzen oder Vorschriften abhängen. In einigen Rechtssystemen wird Vermögen, das speziell als Ihnen gehörig identifiziert werden kann, für Verteilungszwecke im Fall eines geschäftlichen Zusammenbruchs in gleicher Weise wie Bargeld aufgeteilt werden. 7. Provisionen und sonstige Gebühren Bevor Sie mit dem Trading beginnen, sollten Sie auf einer verständlichen Darlegung aller Provisionen, Gebühren und sonstigen Kosten, für die Sie haften, bestehen. Diese Kosten mindern entweder Ihren Nettogewinn (sofern ein Gewinn erzielt wird) oder erhöhen Ihren Verlust. und Systemen können diese vorübergehend unterbrochen werden oder ausfallen. Ihre Möglichkeiten zum Ausgleich bestimmter Verluste unterliegen möglicherweise Haftungsgrenzen, die vom System- Provider, dem Markt, dem Clearinghaus und/oder Mitgliedsunternehmen auferlegt werden. Solche Limits können sich ändern: Für nähere Angaben hierzu wenden Sie sich bitte an Ihr Investment-Unternehmen. 11. Elektronischer Handel Der Handel auf einem elektronischen Handelssystem kann sich nicht nur vom Handel auf einem Offenen Ausruf - Markt unterscheiden, sondern auch vom Handel auf anderen elektronischen Handelssystemen. Falls Sie Transaktionen auf einem elektronischen Handelssystem durchführen, sind Sie Risiken ausgesetzt, die mit dem System zusammenhängen, einschließlich des Ausfalls der Hard- und Software. Resultat eines Systemausfalls könnte etwa sein, daß Ihr Auftrag nicht gemäß Ihren Anweisungen oder überhaupt nicht durchgeführt wird. 12. Außerbörsliche Transaktionen In einigen Rechtssystemen und selbst dann nur in manchen Situationen ist es Investment-Unternehmen gestattet, Transaktionen außerbörslich durchzuführen. Ihr Investment-Partner kann bei der Transaktion als Ihr Kontrahent auftreten. Es ist bisweilen schwierig oder unmöglich, eine bestehende Position glattzustellen, den Wert zu ermitteln, einen angemessenen Preis zu bestimmen oder das Risiko einzuschätzen. Aus diesen Gründen können derartige Transaktionen erhöhte Risiken mit sich bringen. Außerbörsliche Transaktionen sind weniger strikt reguliert oder Gegenstand eines gesonderten Aufsichtsrechts. Bevor Sie derartige Transaktionen durchführen, sollten Sie sich daher mit den geltenden Regeln und möglichen Risiken vertraut machen. 8. Transaktionen in anderen Rechtssystemen Transaktionen auf Märkten anderer Rechtssysteme, etwa auf Märkten, die formal mit einem heimischen Markt verbunden sind, können für Sie ein zusätzliches Risiko bedeuten. Solche Märkte können Vorschriften unterliegen, die einen anderen oder nicht so umfassenden Anlegerschutz bieten wie der heimische Markt. Ihre lokale Finanzaufsichtsbehörde kann die Einhaltung der Vorschriften von Aufsichtsbehörden oder Märkten in anderen Rechtssystemen, in denen Ihre Transaktionen durchgeführt werden, nicht erzwingen. 9. Währungsrisiken Gewinne oder Verluste aus Transaktionen mit Fremdwährungskontrakten (ob Sie in Ihrem oder einem anderen Land gehandelt werden) hängen, wenn die Kontrakte von der Fremdwährung in eine andere Währung konvertiert werden müssen, von Währungsschwankungen ab. 10. Handelsfazilitäten Die meisten Offenen Ausrufe (von Kursen auf dem Börsenparkett) und elektronischen Handelsfazilitäten werden von elektronischen Systemen unterstützt, die der Auftragsweiterleitung oder -durchführung, dem Matching (Ausgleich), der Registrierung oder dem Clearing des Handels dienen. Wie bei allen Fazilitäten 5

6 Informationen über die Verlustrisiken bei Finanztermingeschäften Bei Finanztermingeschäften stehen den Gewinnchancen beträchtliche Verlustrisiken gegenüber. Damit der Kunde (nachfolgend: Sie ) nach 37d Abs. 1 WpHG Finanztermingeschäfte verbindlich abschließen kann, ist es wichtig, daß Sie finanztermingeschäftsfähig sind. Deswegen ist es notwendig, daß Sie sich ausreichend über das Thema informieren und diesen Informationen über die Verlustrisiken bei Finanztermingeschäften zustimmen. Das Wertpapierhandelsgesetz schreibt vor, daß diese Unterrichtung jeweils vor Ablauf von 2 Jahren wiederholt werden muß. Verfall oder Wertminderung Die Rechte, die Sie aus Finanztermingeschäften erwerben, können verfallen oder an Wert verlieren, da diese Geschäfte Ihnen nur befristete Rechte verschaffen. Je kürzer die Frist ist, desto größer kann ihr Risiko sein. Unkalkulierbare Verluste Bei Verbindlichkeiten bei Finanztermingeschäften kann ihr Verlustrisiko unbestimmbar sein und auch über die von Ihnen geleisteten Sicherheiten hinaus Ihr sonstiges Vermögen erfassen. Fehlende Absicherungsmöglichkeiten Geschäfte, mit denen Risiken aus eingegangenen Finanztermingeschäften ausgeschlossen oder eingeschränkt werden sollen (Glattstellungsgeschäfte), können möglicherweise nicht oder nur zu einem für Sie verlustbringenden Preis getätigt werden. Zusätzliches Verlustpotential bei Kreditaufnahme oder aus Wechselkursschwankungen Ihr Verlustrisiko steigt, wenn Sie für Ihr Finanztermingeschäft einen Kredit in Anspruch nehmen. Dasselbe ist bei einem Termingeschäft der Fall, bei dem Ihre Verpflichtungen oder Ansprüche auf eine ausländische Währung lautet. Die Risiken bei den einzelnen Geschäftsarten I. Kauf von Optionen 1. Kauf einer Option auf Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle Wenn Sie Optionen auf Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle kaufen, erwerben Sie den Anspruch auf Lieferung oder Abnahme der genannten Basiswerte zu dem Kauf der Option bereits festgelegten Preis. Risiko: Eine Kursveränderung des Basiswertes, also z. B. der Aktie, die Ihrer Option als Vertragsgegenstand zugrunde liegt, kann den Wert Ihrer Option mindern. Zu einer Wertminderung kommt es im Fall einer Kaufoption (Call) bei Kursverlusten und im Fall einer Verkaufsoption (Put) bei Kursgewinnen des zugrundeliegenden Vertragsgegenstandes. Tritt eine Wertminderung ein, so erfolgt diese stets überproportional zur Kursveränderung des Basiswertes, sogar bis hin zu Wertlosigkeit Ihrer Option. Eine Wertminderung Ihrer Option kann aber auch dann eintreten, wenn der Kurs des Basiswertes sich nicht ändert, weil der Wert Ihrer Option von weiteren Preisbildungsfaktoren (z. B. Laufzeit oder Häufigkeit und Intensität der Preisschwankungen des Basiswerts) mitbestimmt wird. Wegen der begrenzten Laufzeit einer Option können Sie dann nicht darauf vertrauen, daß sich der Preis der Option rechtzeitig wieder erholen wird. Erfüllen sich Ihre Erwartungen bezüglich der Marktentwicklung nicht und verzichten Sie deshalb auf die Ausübung der Option oder 6

7 versäumen Sie die Ausübung, so verfällt Ihre Option mit Ablauf Ihrer Laufzeit. Ihr Verlust liegt dann in dem für die Option gezahlten Preis zuzüglich der Ihnen entstandenen Kosten. 2. Kauf einer Option auf Finanzterminkontrakte Beim Kauf einer Option auf Finanzterminkontrakt erwerben Sie das Recht, zu im vorhinein fixierten Bedingungen einen Vertrag abzuschließen, durch den Sie sich zum Kauf oder Verkauf per Termin von z. B. Wertpapieren, Devisen oder Edelmetallen verpflichten. Risiko: Auch diese Option unterliegt zunächst den unter 1. beschriebenen Risiken. Nach Ausübung der Option gehen Sie allerdings neue Risiken ein: Diese richten sich nach dem dann zustande kommenden Finanzterminkontrakt und können weit über Ihrem ursprünglichen Einsatz - das ist der für die Option gezahlte Preis - liegen. Sodann treffen Sie zusätzlich die Risiken aus den nachfolgend beschriebenen Finanztermingeschäften mit Erfüllung per Termin. II. Verkauf von Optionen und Finanztermingeschäfte mit Erfüllung per Termin 1. Verkauf per Termin und Verkauf einer Kaufoption auf Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle. Als Verkäufer per Termin gehen Sie die Verpflichtung ein, Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle zu einem vereinbarten Kaufpreis zu liefern. Als Verkäufer einer Kaufoption trifft Sie diese Verpflichtung nur dann, wenn die Option ausgeübt wird. Risiko: Steigen die Kurse, müssen Sie dennoch zu dem zuvor festgelegten Preis liefern, der dann ganz erheblich unter dem aktuellen Marktpreis liegen kann. Sofern sich der Vertragsgegenstand, den Sie zu liefern haben, bereits in ihrem Besitz befindet, kommen Ihnen steigende Marktpreise nicht mehr zugute. Wenn Sie ihn erst später erwerben wollen, kann der aktuelle Marktpreis erheblich über dem im voraus festgelegten Preis liegen. In der Preisdifferenz liegt Ihr Risiko. Dieses Verlustrisiko ist im vorhinein nicht bestimmbar, d. h. theoretisch unbegrenzt. Es kann weit über von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen, wenn Sie den Liefergegenstand nicht besitzen, sondern sich erst bei Fälligkeit damit eindecken wollen. In diesem Fall können Ihnen erhebliche Verluste entstehen, da Sie je nach Marktsituation eventuell zu sehr hohen Preisen kaufen müssen oder aber entsprechende Ausgleichszahlungen zu leisten haben, wenn Ihnen die Eindeckung nicht möglich ist. Beachten Sie: Befindet sich der Vertragsgegenstand, den Sie zu liefern haben, in Ihrem Besitz, so sind Sie zwar von Eindeckungsverlusten geschützt. Werden aber diese Werte für die Laufzeit Ihres Finanztermingeschäftes (als Sicherheiten) ganz oder teilweise gesperrt gehalten, können Sie während dieser Zeit oder bis zur Glattstellung Ihres Terminkontraktes hierüber nicht verfügen und die Werte auch nicht verkaufen, um bei fallenden Kursen Verluste zu vermeiden. 2. Kauf per Termin und Verkauf einer Verkaufsoption auf Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle. Als Käufer per Termin oder als Verkäufer einer Verkaufsoption gehen Sie die Verpflichtung ein, Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle zu einem festgelegten Preis abzunehmen. Risiko: Auch bei sinkenden Kursen müssen Sie den Kaufgegenstand zum vereinbarten Preis abnehmen, der dann erheblich über dem aktuellen Marktpreis liegen kann. In der Differenz liegt Ihr Risiko. Dieses Verlustrisiko ist im vorhinein nicht bestimmbar und kann weit über eventuell von Ih- 7

8 nen geleistete Sicherheiten hinausgehen. Wenn Sie beabsichtigen, die Werte nach Abnahme sofort wieder zu verkaufen, sollten Sie beachten, daß Sie unter Umständen keinen oder nur schwer einen Käufer finden; je nach Marktentwicklung kann Ihnen dann ein Verkauf nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich sein. 3. Verkauf einer Option auf Finanzterminkontrakte Beim Verkauf einer Option auf einen Finanzterminkontrakt gehen Sie die Verpflichtung ein, zu im vorhinein fixierten Bedingungen einen Vertrag abzuschließen, durch den Sie sich zum Kauf oder Verkauf per Termin z. B. von Aktien oder Devisen verpflichten. Risiko: Sollte die von Ihnen verkaufte Option ausgeübt werden, so laufen Sie das Risiko eines Verkäufers oder Käufers per Termin, wie es unter Ziffer. 1. und 2. dieses Abschnittes II. beschrieben ist. III. Options- und Finanzterminkontrakte mit Differenzausgleich Bei manchen Finanztermingeschäften findet nur ein Barausgleich statt. Hierbei handelt es sich im besonderen um: Options- oder Finanzterminkontrakte auf einen Index, also auf eine veränderliche Zahlengröße, die aus einem nach bestimmten Kriterien festgelegten Bestand an Wertpapieren errechnet wird und deren Veränderungen die Kursbewegungen dieser Wertpapiere widerspiegeln. Options- oder Finanzterminkontrakte auf den Zinssatz für eine Termineinlage mit standardisierter Laufzeit. Risiko: Wenn Ihre Erwartungen nicht eintreten, haben Sie die Differenz zu zahlen, die zwischen dem Abschluß zugrunde gelegten Kurs und dem aktuellen Marktkurs bei Fälligkeit des Geschäfts besteht. Diese Differenz macht Ihren Verlust aus. Die maximale Höhe Ihres Verlustes läßt sich im vorhinein nicht bestimmen. Er kann weit über eventuell von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen. Weitere Risiken aus Finanztermingeschäften 1. Finanztermingeschäfte mit Währungsrisiko Wenn Sie ein Finanztermingeschäft eingehen, bei dem Ihre Verpflichtung oder die von Ihnen zu beanspruchende Gegenleistung auf eine ausländische Währung lautet oder sich der Wert des Vertragsgegenstandes hiernach bestimmt (z. B. bei Gold), sind Sie einem zusätzlichen Risiko ausgesetzt. In diesem Fall ist Ihr Verlustrisiko nicht nur an die Wertentwicklung des zugrundeliegenden Vertragsgegenstandes gekoppelt. Vielmehr können Entwicklungen am Devisenmarkt die Ursache für zusätzliche unkalkulierbare Verluste sein. Wechselkursschwankungen können den Wert der erworbenen Option verringern den Vertragsgegenstand verteuern, den Sie zur Erfüllung des Finanztermingeschäfts liefern müssen, wenn er in ausländischer Währung oder einer Rechnungseinheit zu bezahlen ist. Das gleiche gilt für eine Zahlungsverpflichtung aus dem Finanztermingeschäft, die Sie in ausländischer Währung oder einer Rechnungseinheit erfüllen müssen, den Wert oder den Verkaufserlös der aus dem Finanztermingeschäft abzunehmenden Vertragsgegenstandes oder den Wert der erhaltenen Zahlung vermindern. 8

9 2. Risikoausschließende oder einschränkende Geschäfte Vertrauen Sie nicht darauf, daß Sie während der Laufzeit jederzeit Geschäfte abschließen können, durch die Sie Ihre Risiken aus Finanztermingeschäften kompensieren oder einschränken können. Ob diese Möglichkeit besteht, hängt von den Marktverhältnissen und auch von der Ausgestaltung Ihres jeweiligen Finanztermingeschäftes ab. Unter Umständen können Sie ein entsprechendes Geschäft nicht oder nur zu einem ungünstigen Marktpreis tätigen, so daß Ihnen ein Verlust entsteht. 3. Inanspruchnahme von Kredit Das Risiko erhöht sich, wenn Sie Finanztermingeschäfte über Kredit finanzieren. In diesem Fall müssen Sie, wenn sich der Markt entgegen Ihren Erwartungen entwickelt, nicht nur den eingetretenen Verlust hinnehmen, sondern auch den Kredit verzinsen und zurückzahlen. Wir empfehlen grundsätzlich unseren Kunden keinen kreditfinanzierten Kauf von Finanzterminkontrakten 4. Verbriefung in Wertpapieren Die Risiken aus den oben geschilderten Geschäften ändern sich nicht, wenn die Rechte und Pflichten in einem Wertpapier (z. B. Optionsschein) verbrieft sind. 5. Risikohinweis bei taggleichen Geschäften (Day-Trading) 35 Abs. 6 WpHG Day-Trading kann zu sofortigen Verlusten führen, die Sicherheitsleistung bis zur Gänze verloren und darüber hinaus können Nachschußpflichten eingefordert werden. Sie müssen sich darüber im Klaren sein, daß man mit professionellen und finanzstarken Teilnehmern konkurriert. Jeder Kauf erfolgt zu Brief, jeder Verkauf zu Geld. Geld ist immer unter Brief. Die Spanne zwischen Geld und Brief ist zunächst ein Verlust. Unter Umständen müssen Sie über die Spanne ( Spread ) hinaus noch Kommissionen verdienen, um Gewinne zu machen. 9

10 Hinweise für Kunden zur Vertragsstruktur (Vertretungsanzeige) betreffend Anlage- und Abschlußvermittlung durch DonauCapital Wertpapier AG Passauerstraße Ruderting nachfolgend DonauCapital genannt und DTS GmbH Wilhelm-Raabe-Straße Düsseldorf nachfolgend DTS genannt DTS betreibt die Anlage- und Abschlußvermittlung im Namen und für Rechnung der DonauCapital und handelt dabei als deren Erfüllungsgehilfin unter deren Haftung im Sinne von 2 Absatz 10 KWG. Die DTS erbringt keine weiteren Finanzdienstleistungen im Sinne von 1 Abs. 1a KWG, insbesondere keine Anlageberatung oder Finanzportfolioverwaltung; sie ist auch nicht befugt, Anlageentscheidungen für den Kunden zu treffen. Die DTS tritt als Stellvertreter der DonauCapital Wertpapier AG auf, die Kunden können sich in jeder Phase der Geschäftsbeziehung bei allen Frage, inbesondere jedoch bei eventuellen Beanstandungen und Ersatzansprüchen bezüglich dieser Vermittlungstätigkeit unmittelbar an DonauCapital halten. DonauCapital ist ein nach 32 KWG BaFin-reguliertes Finanzdienstleistungsinstitut. Weder die DTS noch DonauCapital sind befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren des Kunden zu verschaffen. Die Leistungserbringung der Finanzdienstleistungen erfolgt ausschließlich durch die in den einzelnen Verträgen jeweils genannten Produkt- bzw. Dienstleistungsanbieter, die die DonauCapital für ihre Vermittlungstätigkeit vergüten. Diese Vergütung kann bis zu 100 % der vom Kunden bezahlten Provisionen bzw. Gebühren ausmachen. Die Chancen und Risiken der vermittelten Geschäfte und des entsprechenden Handelns auf der vermittelten Handelsplattform sind beschrieben in den beigefügten Geschäftsbedingungen sowie den weiteren, den Kunden jeweils ausgehändigten Dokumenten. Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, daß DonauCapital keine Haftung für die Korrektheit dieser Dokumente übernimmt und der Kunde aus diesen Dokumenten keine Ansprüche gegen DonauCapital herleiten kann. Die DTS wird auch dann nicht im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung für den Kunden tätig werden, wenn der Kunde der DTS eine entsprechende Vollmacht erteilt. Vielmehr wird die DTS im Rahmen der Vollmacht nur die notwendigen (technischen und organisatorischen) Strukturen dafür schaffen, daß die vom Kunden gewünschten Leistungen seiner Vertragspartner erbracht werden können, z. B. durch die Freischaltung von Handelssoftware. Die DTS wird keinerlei Anlageentscheidungen für den Kunden treffen. 10

11 Information über den Umgang mit Interessenkonflikten Die DonauCapital Wertpapier AG ist davon überzeugt, daß eine vertrauensvolle und nachhaltige Geschäftsbeziehung mit Kunden nur gelingen kann, wenn die Interessen und Anforderungen der Kunden mit hoher Priorität erfüllt werden und Interessenkonflikte fair und transparent geregelt werden. Interessenkonflikte lassen sich insbesondere bei einem Finanzdienstleistungsinstitut, welches für seine Kunden mehrere Wertpapierdienstleistungen erbringt, nicht immer ausschließen. In Übereinstimung mit den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes hat die DonauCapital Wertpapier AG eine Organisationsstruktur und interne Richtlinien aufgestellt, um Konflikten zwischen den berechtigten Interessen von Kunden und den Interessen des Unternehmens, seiner Mitarbeiter sowie von Geschäftspartnern wirkungsvoll zu begegnen. Insbesondere erwarten wir von unseren Mitarbeitern jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards und ganz speziell immer die Beachtung des Kundeninteresses. Die hierfür bestehende, unabhängige Compliance-Stelle berichtet direkt an die Unternehmensleitung und ist dafür zuständig, Interessenskonflikte frühzeitig zu erkennen und wirksam damit umzugehen. Im Einzelnen organisiert Compliance nachfolgende Bereiche: Schaffung organisatorischer Verfahren zur Wahrung des Kundeninteresses Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen durch Errichtung von Informationsbarrieren ( Chinese Walls ), die Trennung von Verantwortlichkeiten und/oder räumliche Trennung Führung einer Sperrliste von Finanzinstrumenten, die dazu dient, möglichen Interessenskonflikten zu begegnen Offenlegung von Eigengeschäften solcher Mitarbeiter gegenüber der Compliance-Stelle, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können fortlaufende Schulungen der Mitarbeiter Regelungen über die Ausführung von Kundenorders Interessenkonflikte, die sich nicht vermeiden lassen, werden gegenüber dem betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluß oder einer Beratung offen gelegt. Entsprechend 31d WpHG darf die DonauCapital Wertpapier AG im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen keine Zuwendungen von Dritten annehmen oder an Dritte gewähren, die nicht Kunden dieser Dienstleistung sind, es sei denn, die Zuwendung ist darauf ausgelegt, die Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistung zu verbessern. Die Zuwendung darf der ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistung im Interesse des Kunden nicht entgegenstehen. Diese Vorgabe wird seitens der DonauCapital Wertpapier AG umgesetzt, insbesondere legen wir Zuwendungen unseren Kunden offen. Soweit Zahlungen und Zuwendungen vereinnahmt werden, dienen diese der Bereitstellung effizienter und qualitativ hochwertiger Infrastrukturen für den Erwerb und die Veräußerung von Finanzinstrumenten. Auf Ihren Wunsch bzw. Ihre Anfrage hin werden wir Ihnen weitere Einzelheiten zur Vermeidung und zum Management von Interessenkonflikten zur Verfügung. Gerne erläutern wir Ihnen genauere Einzelheiten in einem persönlichen Gespräch. 11

12 Information über die Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Anlegern (Sicherungseinrichtung) Gemäß 23 a KWG sind wir verpflichtet, Kunden, die selbst nicht Finanzdienstleistungsinstitute sind, über unsere Zugehörigkeit zu einer Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Einlegern und Anlegern (Sicherungseinrichtung) zu informieren. Dies gilt sowohl für Umfang und Höhe der Sicherung als auch für die geltenden Bestimmungen derselben. Die DonauCapital Wertpapier AG gehört der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), Postfach , Berlin, an. Die EdW ist eine durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz vom 16. Juli 1998 geschaffene Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Anlegern, die im öffentlichen Auftrag die Entschädigung von Anlegern nach dem genannten Gesetz vornimmt und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bis 90 % ihres Wertes, maximal jedoch jeweils ,00 EURO pro Gläubiger schützt. Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften im Sinne dieses Gesetzes sind die Verpflichtungen eines Instituts zur Rückzahlung von Geldern, die Anlegern aus Wertpapiergeschäften geschuldet werden oder gehören und die für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten werden. Hierzu gehören auch Ansprüche von Anlegern auf Herausgabe von Instrumenten, dessen Eigentümer diese sind und die für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten oder verwahrt werden. Zu den genannten Finanzinstrumenten gehören Wertpapiere wie Aktien, Zertifikate, die Aktien vertreten, Schuldverschreibungen, Genuß- und Optionsscheine, Derivate etc. Der Entschädigungsanspruch richtet sich nach Höhe und Umfang der dem Gläubiger gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften unter Berücksichtigung etwaiger Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Instituts. Bei der Berechnung der Höhe des Entschädigungsanspruchs ist der Betrag der Gelder und der Marktwert der Finanzinstrumente bei Eintritt des Entschädigungsfalls zugrunde zu legen. Der Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Gelder nicht auf die Währung eines EU- Mitgliedstaates und nicht auf EURO lauten. Der Entschädigungsanspruch umfaßt im Rahmen der genannten Obergrenze auch die bis zu seiner Erfüllung entstandenen Zinsansprüche. Von der DonauCapital Wertpapier AG ausgegebene Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie Verbindlichkeiten aus eigenen Wechseln werden von der EdW nicht geschützt. Auch Ansprüche auf Schadensersatz aus Beratungsfehlern sind nicht abgedeckt. Nicht geschützt sind Anleger wie beispielsweise Kreditinstitute und Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, mittlere und große Kapitalgesellschaften sowie Unternehmen der öffentlichen Hand (vgl. hierzu gegebenenfalls 3 des Einlagensicherungs -und Anlegerentschädigungsgesetzes, abgedruckt im Bundesgesetzblatt Jahrgang Teil I, Seite 1842ff.). Auf Wunsch stellen wir weitere Informationen zur Verfügung. 12

13 Geschäftsbedingungen- / Privatkunden-Vereinbarung 1 Definitionen Rahmen dieser Vereinbarung, Inkrafttreten Rahmen dieser Vereinbarung Inkrafttreten Allgemeine Hinweise Informationen über uns Sprache Kommunikation mit uns Rollenverteilung und Befugnisse Allgemeine Auslegung Anhänge Überschriften Rechtliche Rahmenbedingungen Anwendbares Recht Maßnahmen durch Aufsichtsbehörden Finanzielle Vereinbarungen Gebühren Zusatzkosten Zahlungen Bezahlungen und Gebührenteilung Kündigungsrecht Keine Beratung Bloße Ausführung Angemessenheit, eigene Einschätzung und Eignung Gelegentlich bereitgestellte Informationen und Investmentstudien Interessenkonflikte Kundenkonten und Ersteinzahlungen Dokumente Währungen Gemeinschaftskonten Aufträge und Grundlagen für die Transaktionsausführung Erteilung von Aufträgen Akzeptierte Ordertypen Good till cancelled (gültig bis auf Widerruf) ( GTC ) Limit Markt One cancels the Other ( OCO ) Stop Loss Trailing Stop (nachlaufender Stop) Voraussetzungen für die Annahme von Aufträgen Ausführungsrichtlinie Berechtigung Stornierung/Rücknahme von Aufträgen Das Recht, Aufträge nicht anzunehmen Auftragskontrolle vor Ausführung Auftragsausführung Bestätigungen Stornierung von Aufträgen Ablehnung oder Stornierung von Einzahlungen Erfüllung und Abrechung Seite 1

14 9.14 Positionsgrenzen Trailing Stop-Funktionalität Auszahlungen Elektronische Handelsbedingungen Geltungsbereich Zugang Elektronische Ordereingabe einer Markt-Order führt zur sofortigen Orderausführung One Click Trading (Ein-Klick-Handel) Leistungseinschränkungen Zugangsvoraussetzungen Virenerkennung Nutzung von Informationen, Daten und Software Erfüllung (technischer) Mindestanforderungen Systemstörungen Geistiges Eigentum Schadensersatz und Haftung Systemfehler Verzögerungen Computerviren durch elektronische Dienste Computerviren von Ihrem System Unbefugte Verwendung Märkte Ausschluss oder endgültige Stilllegung mit Mitteilung Sofortiger Sperrung oder endgültige Stilllegung Folgen der Vertragsauflösung Kundengelder Kundengeldvorschriften Zinsen Auslandskonten, Zwischenhändler, Abwicklungsstellen oder Handelspartner in nicht börsennotierten Märkten (OTC) Nicht beanspruchte Kundengelder Haftung und Entschädigung Sicherheitsleistungen ( Margin -Vereinbarungen) Ausfallhaftung Margin Call (Nachforderung von Sicherheitsleistungen) Nichtbereitstellung der geforderten Sicherheitsleistungen Bereitstellung der Sicherheitsleistung Standardmäßige Aufrechnung Weitere Verpflichtungen Negativerklärung Zurückbehaltungsrecht Gewährleistungen und weitere Verpflichtungen Gewährleistungen Zusicherungen Zahlungsverzug Aufrechnung Rechte bei Zahlungsverzug Liquidationsdatum Automatische Beendigung Berechnung des Liquidationsbetrags Zahlungspflichtiger Andere Transaktionen Seite 2

15 15.7 Zahlung Basiswährung Zahlungen Weitere Rechte Anwendung der Aufrechnung auf Transaktionen Gesamtvertrag Rechte bei Zahlungsverzug Ordentliche Kündigung Beendigung Bestehende Rechte Ausschlüsse, Begrenzungen und Schadensersatz Allgemeiner Ausschluss Steuerliche Auswirkungen Veränderungen im Markt Haftungsbeschränkung Verantwortung für Aufträge Nebenabreden Erstattungsverpflichtung Sonstiges Änderungen Kündigungen Elektronische Kommunikation Gesprächsaufzeichnungen Unsere Aufzeichnungen Ihre Aufzeichnungen Entschädigungsfonds Beschwerdeverfahren Rechter Dritter Fristen Rechte und Rechtsmittel Aufrechnung Teilweise Ungültigkeit Anwendbares Recht und Gerichtsstand Anwendbares Recht Gerichtsbarkeit Verzicht auf Immunität und Einwilligung zur Zwangsvollstreckung Klagezustellung Seite 3

16 1 Definitionen In diesem Vertrag: bezieht sich Konto auf das Konto, das Sie bei uns führen und das Ihnen mit einer bestimmten Kontonummer zugewiesen wurde. Geltende Vorschriften bedeutet: das CYSEC-Regelwerk oder jegliche anderen Richtlinien relevanter Regulierungsbehörden; und alle anderen anwendbaren Gesetze, Regelungen und Bestimmungen, die jeweils in Kraft sind. Partner bedeutet ein Vorhaben in der gleichen Gruppe wie wir, ein Vertreter, der von uns oder einem Vorhaben in der gleichen Gruppe wie wir bestellt wird, oder eine andere Person, mit der wir in einer Beziehung stehen, die nach vernünftigem Ermessen eine Interessengemeinschaft zwischen uns und ihnen erwarten lässt. Basiswährung bedeutet USD, EUR, GBP, CAD, JPY oder weitere, ggf. von Safecap angebotenen Währungen, in denen Safecap Ihr Kundenkonto führt. Arbeitstag bedeutet einen Tag, bei dem es sich nicht um einen Samstag oder einen Sonntag handelt und an dem Banken in Zypern geöffnet sind Kundengeldervorschriften bedeutet das in Abschnitt 18(2)(j) aufgeführte Regelwerk, das die Bereitstellung von Investmentdienstleistungen regelt, die Ausübung von Anlagetätigkeiten, das Betreiben regulierter Märkte und andere verwandte Sachverhalte sowie die Richtlinien und Rundschreiben, die aufgrund dieses Absatzes getroffenen und von der CySEC gelegentlich abgeändert werden. Differenzkontrakt oder CFD bezieht sich auf die Finanzinstrumente, die in Paragraph (9) in Teil III in der dritten Gesetzesanlage aufgeführt sind, welches die Bereitstellung von Investmentdienstleistungen, die Ausübung von Anlagetätigkeiten, den Betrieb von regulierten Märkten und andere damit in Bezug stehende Sachverhalte abdeckt. Kreditlinien-Bereitsteller bezieht sich auf eine Person, die eine Garantie, eine Verpfändung, eine Hinterlegungssumme oder eine Sicherheitsvereinbarung zu unseren Gunsten in Bezug auf Ihre Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrages bereitstellt oder eingeht. CYSEC ist eine Abkürzung für die Cyprus Securities and Exchange Commission (die Finanzmarktaufsicht in Zypern) CYSEC-Regelwerk bezieht sich auf das Gesetz, das Investmentdienstleistungen, die Ausübung von Anlagetätigkeiten, das Betreiben von regulierten Märkten und anderer damit in Bezug stehender Sachverhalte, die Vorbeugung zur Unterdrückung von Geldwäscheaktivitäten, die Richtlinien und Rundschreiben und sämtliche anderen gesetzlichen Regelungen, die aus diesen Gesetzen und Richtlinienhinweisen hervorgehen, administrative Mitteilungen, Rundschreiben und Regelwerke, die von der Börsenaufsichtsbehörde Zyperns herausgegeben werden, vorsieht. Seite 4

17 Elektronische Dienste bezieht sich auf eine Dienstleistung, die von uns bereitgestellt wird, zum Beispiel einen Internet-Handelsservice, der seinen Kunden über das Internet, WAP-Dienste und/oder ein elektronisches Routing-System Zugang zu Informationen und Handelseinrichtungen gewährt. Zahlungsverzug bezieht sich auf eines der in Paragraph 14 Zahlungsverzug, Aufzählungspunkte 1 bis 9 aufgeführten Ereignisse. Ausführung bezieht sich auf den Abschluss von Kundenaufträgen auf Safecaps Handelsplattform, auf der Safecap als Auftraggeber bezüglich der Kundentransaktionen agiert. OTC (Over-the-Counter) bedeutet außerbörslicher Handel und bezieht sich auf Transaktionen, die nicht über eine Börse getätigt werden. Safecap-Handelsraum bezieht sich auf den am Hauptsitz der Safecap Investments Limited betriebenen Handelsraum; dieser befindet sich in Kafkasou 9, Treppides Tower, 6. Etage, Aglantzia, P.C Nikosia, Zypern Safecap Online-Handelssystem bezieht sich auf das internetbasierte Handelssystem, das auf unserer Internet-Seite verfügbar ist und das Sie in die Lage versetzt, uns Aufträge zu erteilen. Besicherte Verbindlichkeiten bezeichnet die Nettoverpflichtungen, die Sie uns gegenüber haben, nachdem die Verrechnung gemäß Paragraph 12.5 Standardmäßige Aufrechnung erfolgt ist. Spot FX-Kontrakt bezeichnet einen Vertrag zwischen Ihnen und Safecap, zwei Währungen auf Basis eines vereinbarten Wechselkurses gegeneinander zu tauschen. System bezieht sich auf die Computer-Hardware und -Software, Ausrüstung, Netzwerkeinrichtungen und andere Ressourcen und Einrichtungen, die benötigt werden, um Ihnen den Gebrauch eines elektronischen Dienstes zu ermöglichen. Transaktion bedeutet eine Transaktion im Rahmen dieser Vereinbarung und umfasst einen CFD, ein Kassageschäft oder einen Terminvertrag jedweder Art, ein Termingeschäft, eine Option oder andere Kontraktderivate im Zusammenhang mit Rohstoffen, Finanzinstrumenten (einschließlich Wertpapieren), Devisen, Zinssätzen oder eine Kombination davon und jedwede andere Transaktion oder Finanzinstrument, für die wir im Rahmen unserer Lizenz als Cypriotic Investment Firm (CIF) gesetzlich autorisiert sind. 2 Rahmen dieser Vereinbarung, Inkrafttreten 2.1 Rahmen dieser Vereinbarung Diese Vereinbarung bildet das Rahmenwerk, gemäß dessen wir Ihnen unsere Dienste anbieten. Diese Vereinbarung betrifft sämtliche Transaktionen, die Sie mit uns abschließen oder die noch anstehen, sowohl vor als auch nach Ausführung dieser Vereinbarung. 2.2 Inkrafttreten Diese Vereinbarung hat Vorrang vor allen früheren Vereinbarungen, die zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem gleichen Vertragsgegenstand getroffen wurden, und tritt in Seite 5

18 Kraft, sobald Sie Ihr Einverständnis über unsere Internet-Seite zu erkennen geben. Diese Vereinbarung betrifft alle Transaktionen, die aufgrund der in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen erfolgen werden. 3 Allgemeine Hinweise 3.1 Informationen über uns Wir, Safecap Investments Limited, sind ein von der Cyprus Securities and Exchange Commission ( CYSEC ), der Börsenaufsichtsbehörde Zyperns, genehmigtes und reguliertes Unternehmen. Unser Geschäftssitz befindet sich in Kafkasou 9, Treppides Tower, 6th floor, Aglantzia, P.C. 2112, Nikosia, Zypern. Unsere Kontaktdaten sind unter 19.2 Kündigungen zu finden. Der Sitz der CYSEC befindet sich in Stasikratous 32, 1065 Nikosia, Zypern. Safecap ist ein Eigenhändler für CFD und Spot FX-Kontrakte. Safecap besitzt und betreibt die auf ihrer Internet-Seite ( angegebenen Internet-Seiten, Handelsplattformen und Marken. 3.2 Sprache Diese Vereinbarung wird Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung gestellt, und wir werden auch weiterhin für die Dauer dieses Vertrages mit Ihnen in Englisch kommunizieren. In solchen Fällen, wo dies möglich ist, werden wir mit Ihnen jedoch zusätzlich zu Englisch auch in anderen Sprachen kommunizieren. 3.3 Kommunikation mit uns Sie können mit uns schriftlich (einschließlich Telefax), via oder mündlich (einschließlich Telefon) in Kontakt treten. Unsere Kontaktdaten sind unter 19.2 Kündigungen zu finden. Kommunikationssprache ist Englisch. Sie erhalten von uns Unterlagen und andere Informationen in Englisch. In Fällen, wo dies jedoch angemessen ist und Ihrem Komfort dient, bemühen wir uns jedoch, uns mit Ihnen in Ihrer Sprache zu unterhalten. Unsere Internet-Seite enthält darüber hinaus weitere Einzelheiten über uns und unsere Dienstleistungen sowie andere Informationen, die für diese Vereinbarung von Relevanz sind. Im Falle einer Abweichung zwischen den Bestimmungen dieser Vereinbarung und unserer Internet-Seite hat diese Vereinbarung Vorrang. 3.4 Rollenverteilung und Befugnisse Wir agieren (gegenüber Dritten) als Auftraggeber und nicht als Auftragnehmer in Ihrem Namen, und Ihnen kommt im Rahmen dieser Vereinbarung die Rolle als Auftraggeber und nicht als Auftragnehmer (oder Treuhänder) im Namen eines Dritten zu. Wir behandeln Sie im Rahmen des CYSEC-Regelwerks und der anzuwendenden Bestimmungen als Privatkunde. Sie sind zur Beantragung einer anderen Kundenklassifizierung berechtigt. Falls Sie jedoch eine solche andere Klassifizierung beantragen und wir einer solchen Klassifizierung zustimmen, reduziert sich möglicherweise der Schutz, der Ihnen durch das CYSEC-Regelwerk und die anzuwendenden Bestimmungen zuteil wird. Diese Klassifizierung umfasst, ist jedoch nicht beschränkt auf: die Bestimmungen, denen wir unterliegen, um alles zu Ihrem Besten zu tun; unsere Pflicht, Ihnen vor der Unterbreitung der Dienstleistungen die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen; Seite 6

19 unsere Pflicht, bei all Ihren Aufträgen die bestmögliche Abwicklung zu gewährleisten; unsere Pflicht, zu gewährleisten, dass alle unsere Angaben an Sie angemessen, klar verständlich und nicht irreführend sind; und die Anforderung, dass Sie von uns angemessene Berichte über die Dienstleistungen erhalten, die wir Ihnen anbieten. 3.5 Allgemeine Auslegung Eine Bezugnahme auf Paragraph oder Anhang gilt als Bezugnahme auf eine Paragraph oder einen Anhang dieses Vertrags, es sei denn, der Inhalt erfordert eine andere Bezugnahme. Bezugnahmen auf ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung oder geltende Vorschriften schließen dessen Änderungen, Ergänzungen, Verlängerungen oder Neufassungen mit ein. Eine Bezugnahme auf Dokument umfasst jedwedes elektronisches Dokument. Die männliche Form schließt die weiblichen und neutralen Formen mit ein, und der Singular schließt den Plural mit ein, und umgekehrt, je nachdem, wie der Zusammenhang es zulässt und erfordert. Die im CY- SEC-Regelwerk definierten Wörter und Sätze und die geltenden Vorschriften haben in diesem Vertrag die gleiche Bedeutung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich in diesem Vertrag definiert. 3.6 Anhänge Die in den beigefügten Anhängen enthaltenen Vereinbarungen gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung. Wir senden Ihnen von Zeit zu Zeit weitere Anhänge bezüglich ihrer Transaktionen. Im Falle einer Abweichung zwischen den Bestimmungen eines Anhangs und diesem Vertrag haben die Bestimmungen des Anhangs Vorrang. Die Tatsache, dass eine Bestimmung im Zusammenhang mit einer Transaktion ausdrücklich in einem Anhang enthalten ist, schließt nicht aus, dass weitere, ähnliche Bestimmungen im Zusammenhang mit anderen Transaktionen bestehen. Sie bestätigen hiermit, dass Sie die Anhänge dieses Vertrages gelesen und verstanden haben und diesen zustimmen. 3.7 Überschriften Überschriften dienen nur einem schnelleren Überblick und sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung. 4 Rechtliche Rahmenbedingungen 4.1 Anwendbares Recht Diese Vereinbarung und sämtliche Transaktionen unterliegen den folgenden rechtlichen Rahmenbedingungen, so dass: keine der in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen Regelungen dazu gedacht ist, irgendwelche Verpflichtungen, zu denen wir Ihnen gegenüber auf Grundlagen irgendwelcher rechtlicher Rahmenbedingungen verpflichtet sind, auszuschließen oder zu ersetzen; wir situativ alle (rechtlichen) Schritte tun bzw. unterlassen werden, die wir als notwendig erachten, um den rechtlichen Rahmenbedingungen zu genügen; sämtliche rechtlichen Rahmenbedingungen sowie unsere unternommenen bzw. unterlassenen Schritte zur Einhaltung dieser Rahmenbedingungen für Sie rechtlich bindend sein werden; Seite 7

20 solche Maßnahmen, die wir zur Erfüllung jeglicher rechtlicher Rahmenbedingungen unternehmen bzw. unterlassen, keine Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Repräsentanten auslösen. 4.2 Maßnahmen durch Aufsichtsbehörden Falls eine Aufsichtsbehörde Maßnahmen unternimmt, die eine Transaktion beeinträchtigen, so dürfen wir unsererseits Gegenmaßnahmen treffen, von denen wir nach unserem billigen Ermessen der Auffassung sind, dass Sie mit solchen Maßnahmen einhergehen oder die Verluste als Folge solcher Maßnahmen abschwächen. Alle solche Maßnahmen sind für Sie rechtlich verbindlich. Falls eine beaufsichtigende Behörde in Verbindung mit einer Ihrer Transaktionen eine Anfrage stellt, erklären Sie sich damit einverstanden, mit uns zusammenzuarbeiten und die in Verbindung mit der Anfrage ersuchten Informationen zügig bereitzustellen. 5 Finanzielle Vereinbarungen 5.1 Gebühren Sie sind verpflichtet, uns alle vereinbarten Gebühren, durch Clearing-Stellen auferlegte Kosten sowie Zinsen auf alle ausstehenden Beträge zu bezahlen; und zwar auf Basis unserer jeweils geltenden Gebührenaufstellungen. Diese stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung. Eine Aufstellung unserer derzeitigen Gebühren wird auf unserer Internet-Seite veröffentlicht. Jegliche Änderungen dieser Gebühren werden Ihnen vor dem Zeitpunkt der Änderung bekannt geben. 5.2 Zusatzkosten Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass möglicherweise weitere Steuern oder Kosten anfallen, die nicht von uns bezahlt oder erhoben werden. 5.3 Zahlungen Sämtliche Zahlungen an uns im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung müssen in einer von uns jeweils vorgegebenen Währung erfolgen; und zwar auf ein von uns für solche Zwecke bekannt gegebenes Bankkonto. Alle solchen Zahlungen müssen von Ihnen ohne Abzüge oder Verrechnungen getätigt werden. 5.4 Bezahlungen und Gebührenteilung Wir dürfen Gebühren mit Geschäftspartnern wie z. B. sog. Affiliates oder Vermittlern teilen in Verbindung mit Transaktionen, die in Ihrem Namen getätigt wurden. Vermittler werden in Abhängigkeit vom Handelsvolumen des Kunden prozentual am Spread (also der Differenz zwischen dem Kauf- und Verkaufskurs) beteiligt; Affiliates erhalten eine feste Vergütung. Einzelheiten solcher Bezahlungen oder Gebührenteilungen werden auf Anfrage bereitgestellt. Falls Sie weitere Einzelheiten erfahren möchten über die Gebühren und Provisionen, die wir an die Geschäftspartner zahlen, so teilen Sie uns dies bitte mit, und wir werden Ihnen diesbezüglich weitere Informationen zur Verfügung stellen. Seite 8

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