A N T R A G auf Zustimmung zu den gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen nach 82 Abs. 3 SGB XI, 74 ff AVSG i. d. Fassung v

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1 A N T R A G auf Zustimmung zu den gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen nach 82 Abs. 3 SGB XI, 74 ff AVSG i. d. Fassung v Träger... Einrichtung... Regierungsbezirk... Ansprechpartner... Telefon, Telefax... Fon: Fax: Antragsjahr 2016 letzte Prüfung ( ) 2016 Anzahl der Pflegeplätze... Anzahl der übrigen Plätze... Anzahl aller Plätze... Betrag gesondert berechenbarer Investitionsaufwendungen je Platz und Tag in Euro: Langzeitpflege (geteilt durch 347 Tage).. Kurzzeitpflege (geteilt durch 274 Tage).. Teilstat.Pflege (geteilt durch 219 Tage).. Ergebnisse der Einzelberechnungen für das Antragsjahr in Euro: Abschnitt 1 Abschreibungen... Abschnitt 2 Fremdkapitalzinsen... Abschnitt 3 Eigenkapitalzinsen... Abschnitt 4 Instandhaltung Gebäude Abschnitt 5: Instandhaltung sonst. AG Abschnitt 6 Miete, Pacht Summe Investitionsaufwendungen Die Berechnung erfolgte entsprechend der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG). Die Daten sind aus der Buchhaltung der Einrichtung entnommen bzw. nachvollziehbar geschätzt. Die Einzelberechnungen zu Abschnitt 1 bis 6 sind nachfolgend ausführlich dargestellt. Ort, Datum Unterschrift

2 Abschnitt 1: Abschreibungen für Gebäude und sonstige Anlagegüter ( 75 Abs. 1 Nr. 1 AVSG) 1. AfA für Gebäude: IST Herstell-/ RBW Eigenanteil Eigenanteil Eigenanteil Eigenanteil Eigenanteil AfA- Anschaff.- davon davon Eigen- lt. Bilanz RBW AfA RBW AfA- AfA RBW Bezeichnung des AnDat Satz kosten Förderung Eigenanteil anteil Satz Gebäudes Jahr in % in in in in % in in in in 2,5% in in Summen 2. AfA für sonstige Anlagegüter: 1 sonst. Anlagegüter lt. Anlagenspiegel 2 gekürzte AfA + RBW gem. Eigenanteil AK/HK Förderung Eigenanteil EA AfA RBW AfA RBW AfA RBW in in in in % Gesamtsumme der jährlichen AfA bzw. der Restbuchwerte:

3 Abschnitt 2: Fremdkapitalzinsen ( 75 Abs. 1 Nr. 2 AVSG) 1. Darlehen für Gebäude: Zinsbetrag Nutzungs- Laufzeit- Lauf- nom. Verw.k. Restwert + Verw.k. Restwert Bezeichnung des dauer Bezeichnung des Beginn zeit in Nennbetrag Zinssatz satz Gebäudes in Jahren Darlehensgebers Darlehensnummer Jahr Jahren in in % in % in in in 12 Zwischensumme 1 13 Kürzung wie Abschnitt 1 14 Zwischensumme 2 15 abzüglich erhaltene Zins- / Aufwendungszuschüsse 16 Summen 2. Darlehen für sonstige Anlagegüter: 1 sonstige Anlagegüter Nutzungs- Laufzeitdauer Bezeichnung des Beginn Laufzeit in Jahren Darlehensgebers Darlehensnummer Jahr Darleh. 3. Gesamtsumme der jährlichen Zinsaufwendungen bzw. der Restwerte:

4 Abschnitt 3: Eigenkapitalverzinsung ( 75 Abs. 1 Nr. 3 AVSG) Zinsen für mit eigenem Kapital des Einrichtungsträgers finanzierte Aufwendungen nach Nr. 1 in Höhe von 3 Prozentpunkten über dem Durchschnittswert des Basiszinssatzes i. S. von 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches der letzten fünf Jahre vor Antragstellung. nichtgeförderter Anteil (Eigenanteil) des Restbuchwerts des betriebsnotwendigen Anlagevermögens gemäß Abschnitt 1 zum Stichtag : abzüglich Restwert des Fremdkapitals für das betriebsnotwendige Anlagevermögen gemäß Abschnitt 2 zum : ergibt Eigenkapital-Anteil des betriebsnotwendigen Anlagevermögens: Verzinsung des Eigenkapitals mit einem Zinsatz von 2,72%

5 Abschnitt 4: Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung der Gebäude nach Nr. 1 ( 75 Abs. 1 Nr. 4 AVSG) Nr. 4. a) im Jahr nach Inbetriebnahme bis zur Höhe von 0,25% im 4. u. 5. Jahr nach Inbetriebnahme bis zur Höhe von 0,50% ab dem 6. Jahr nach Inbetriebnahme bis zur Höhe von 1,00% der Anschaffungs- und Herstellungskosten, wobei die AHK jährlich an die Preisentwicklung für Wohngebäude in Bayern anzupassen und fortzuschreiben sind. b) bei Bestandseinrichtungen, die nicht unter Buchstabe a fallen, bis zur Höhe von 1.00% der Anschaffungs- und Herstellungskosten, die jährlich an die Preisentwicklung für Wohngebäude in Bayern anzupassen und fortzuschreiben sind. Übergangsregelung ( 79 Abs. 2 AVSG) Ist für Neubauten bzw. Ersatzneubauten gemäß 75 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a vor dem 1. Januar 2016 bereits eine Baugenehmigung beantragt worden, gilt für die Umlage der Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen 75 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b (1,00%). Herstell-/ angepasste Anschaff.- Preisindex Preisindex Anschaff.- Bezeichnung des AnDat kosten Anschaffungs kosten Gebäudes Jahr in jahr in 1 111, , , , , , , , , , , , , ,6 jährliche Instandsetzungspauschale in Höhe von 0,25% der angepassten Anschaffungskosten

6 Abschnitt 5: Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung der sonstigen Anlagegüter nach Nr. 1 ( 75 Abs. 1 Nr. 5 AVSG) Nr. 5. bis zu 1% der Anschaffungs- und Herstellungskosten, dabei sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten jährlich an die prozentuale Veränderung des jeweiligen Preisindexes des Landesamts für Statistik anzupassen, soweit für den jeweiligen Anlagevermögensgegenstand ein entsprechender Preisindex existiert, andernfalls ist jeweils der Preisindex für gewerbliche Betriebsgebäude in Bayern maßgeblich. Herstell-/ angepasste Anschaff.- Preisindex Preisindex Anschaff.- AnDat kosten Anschaffungs kosten sonstige Anlagegüter Jahr in jahr in 1 laut EDV-Auflistung ,2 jährliche Instandsetzungspauschale in Höhe von 1,00% 0 der angepassten Anschaffungskosten

7 Abschnitt 6: Aufwendungen für Miete, Pacht, Erbbauzins, Nutzung oder Mitbenutzung von Gebäuden und sonstigen Anlagegütern im Sinn der Nr. 1, die nicht im Eigentum des Einrichtungsträgers stehen ( 75 Abs. 1 Nr. 6 AVSG) 0,00

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