Praktische Implikationen der VRV Neu
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- Franz Peter Maus
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1 Praktische Implikationen der VRV Neu Mag. Veronika Meszarits Amt der Burgenländischen Landesregierung 1 Was bedeutet ein Umstieg auf die VRV Neu in der Praxis? Ausgangspunkt: Bundeserfahrungen bei der Einführung des Ergebnis- und Vermögenshaushalts gemäß Bundeshaushaltsgesetz 2013 Neuerungen der VRV Neu : 1. Veranschlagung: Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen/Erträge, Unterschiede Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag Erstellung der Eröffnungsbilanz, Bewertungen 3. Sonstiges: Überleitung der Daten, Darstellung in den Budgetunterlagen Hinweis: -Angaben beziehen sich auf den VRV-Entwurf Stand Juli 2013 Oktober Amt der Burgenländischen Landesregierung 2 1
2 Begriffsbestimmungen/Einleitung Integriertes Rechensystem mit Erfassung in den drei Rechenwerken nach dem Grundsatz der doppelten Buchführung Ergebnishaushalt (~ GuV) = Ergebnisvoranschlag + Ergebnisrechnung Finanzierungshaushalt (~ kameraler Haushalt) = Finanzierungsvoranschlag + Finanzierungsrechnung Vermögenshaushalt (~ Bilanz) = (kein Voranschlag) Vermögensrechnung Amt der Burgenländischen Landesregierung 3 Begriffsbestimmungen/Einleitung Ergebnisvoranschlag Finanzierungsvoranschlag Erträge Aufwendungen Einzahlungen Auszahlungen I N F O Aufwendungen und Erträge bezeichnen den Wertverzehr (Ressourcenverbrauch) bzw. Wertzuwachs innerhalb eines Finanzjahres unabhängig vom konkreten Zahlungszeitpunkt I N F O Einzahlungen und Auszahlungen bezeichnen den Zufluss bzw. Abfluss von liquiden Mitteln (Bank, Kassa) zum konkreten Zeitpunkt der Zahlung Amt der Burgenländischen Landesregierung 4 2
3 Praktische Implikationen der VRV Neu THEMEN: 1. Veranschlagung 2. Rechnungslegung 3. Sonstiges Amt der Burgenländischen Landesregierung 5 1. Veranschlagung: Gliederung in Mittelverwendungs- und -aufbringungsgruppen Ergebnisvoranschlag ( 10) Erträge aus der operativen Verwaltungstätigkeit Erträge aus Transfers sowie Finanzerträge Personalaufwand Betrieblicher Sachaufwand Transferaufwand und Finanzaufwand Finanzierungsvoranschlag ( 13) Operative Gebarung: Einzahlungen aus operativer Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus Transfers Einzahlungen aus Finanzerträgen Auszahlungen aus Personalaufwand Auszahlungen aus Sachaufwand Auszahlungen aus Transfers Auszahlungen aus Finanzaufwand Finanzierungswirksam Nicht finanzierungswirksam Investive Gebarung: Ein-und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, Darlehen & Vorschüssen, Kapitaltransfers SALDO: Nettoergebnis SALDO: Nettofinanzierungsbedarf Amt der Burgenländischen Landesregierung 6 3
4 1. Veranschlagung: Unterschiede Finanzierungs/Ergebnisvoranschlag Periodenabgrenzung Der Ergebnisvoranschlag enthält finanzierungswirksame Aufwendungen und Erträge, deren korrespondierende Zahlungen in den Vorjahren erfolgt sind oder erfolgen werden. Nicht finanzierungwirksame Aufwendungen/Erträge Im Ergebnisvoranschlag zu berücksichtigen; existieren im Finanzierungshaushalt nicht. Investive Gebarung Existiert nur im Finanzierungsvoranschlag, das sind: Ein- und Auszahlungen aus: Investitionstätigkeit, Darlehen & Vorschüssen (inkl. Zahlungen aus Haftungen, Garantien etc.), Kapitaltransfers für Investitionen ( 13 Abs. 5 ivm 42) Veranschlagung: Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen/Erträge im Ergebnisvoranschlag Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen ( 11): Abschreibungen Wertberichtigungen von Forderungen Aufwendungen aus der Dotierung von Rückstellungen Sonstige Änderungen bei der Bewertung des Vermögens/Fremdmittel Ad Rückstellungen: Dotierungen und Auflösungen sind zu veranschlagen für Abfertigungs- und Jubiläumszuwendungen Sanierung von Altlasten Prozesskosten Haftungen Zeitguthaben für das Lehrpersonal Pensionen (Wahlrecht) Budgetvollzug: Keine Umschichtungen zwischen finanzierungswirksamen und nicht finanzierungswirksamen Aufwendungen/Erträgen (!!!) Amt der Burgenländischen Landesregierung 8 4
5 1. Veranschlagung: Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit als Teil des Finanzierungsvoranschlags Finanzierungsvoranschlag ( 13) Operative Gebarung + Investive Gebarung Nettofinanzierungsbedarf Auszugleichen über: Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit Einzahlungen/Auszahlungen: aus Aufnahme/Tilgung von Finanzschulden aus Aufnahme/Tilgung von Kassenstärkern infolge eines Kapitaltausches bei Währungstauschverträgen aus dem Abgang/für den Erwerb von Finanzanlagen Amt der Burgenländischen Landesregierung 9 Praktische Implikationen der VRV Neu THEMEN: 1. Veranschlagung 2. Rechnungslegung 3. Sonstiges Amt der Burgenländischen Landesregierung 10 5
6 2. Rechnungslegung Erstellung der Eröffnungsbilanz Zum Stichtag 1. Jänner zu erstellen Dafür notwendig: Bewertung aller Positionen der Vermögensrechnung Zu beachten: Spannungsverhältnis zwischen Bewertungsaufwand und Aussagekraft Daher erlaubt der VRV-Entwurf (analog zum Bund) gewisse Erleichterungen, wie zb Bewertung von Grundstücken, Grundstückseinrichtungen (zb Straßen) mit einem standardisierten Verfahren Bewertung von Beteiligungen nach der Methode des anteiligen Eigenkapitals Vermögenswerte können in bestehenden Aufzeichnungen bereits erfasst sein, zb Anlagenbuchhaltung für Maschinen, Büro- und Geschäftsausstattung, Forderungen Einheitliche, automationsunterstützte Verfahren bieten sich insbesondere für Rückstellungen für Abfertigungen, Jubiläen und Haftungen an Amt der Burgenländischen Landesregierung 11 Gliederung der Vermögensrechnung (~ Bilanz) Kurzfristiges Vermögen: Liquide Mittel Kurzfristiges Finanzvermögen Kurzfristige Forderungen Vorräte Langfristiges Vermögen Finanzanlagen Beteiligungen Langfristige Forderungen Sachanlagen Immaterielle Vermögenswert AKTIVA PASSIVA Kurzfristige Fremdmittel Kurzfristige Finanzschulden Kurzfristige Verbindlichkeiten Kurzfristige Rückstellungen Langfristige Fremdmittel Langfristige Finanzschulden Langfristige Verbindlichkeiten Langfristige Rückstellungen Kapitaltransfers Nettovermögen (Ausgleichsposten) Amt der Burgenländischen Landesregierung 12 6
7 Zusammenhang Vermögens- und Ergebnishaushalt Eröffnungsbilanz 1.1. Kurzfristiges Vermögen Langfristiges Vermögen Kurzfristige Fremdmittel Langfristige Fremdmittel Nettovermögen Ergebnishaushalt Aufwand Ertrag Schlussbilanz Nettoaufwand Kurzfristiges Vermögen Kurzfristiges Vermögen Kurzfristige Fremdmittel Langfristige Fremdmittel Nettovermögen x Ein Teil der Differenz Nettovermögen 1.1. und Nettovermögen besteht aus Nettoaufwand Amt der Burgenländischen Landesregierung 13 Wichtige Begriffe/Konzepte im Rahmen von IPSAS Wirtschaftliches Eigentum, VRV-Entwurf ( 21 Abs. 1 und 2) besagt: Vermögenswerte sind dann in der Vermögensrechnung zu erfassen, wenn die Gebietskörperschaft zumindest wirtschaftliches Eigentum daran erworben hat. Wirtschaftliches Eigentum liegt unabhängig von einer zivilrechtlichen Eigentümerschaft vor, wenn die Gebietskörperschaft wirtschaftlich wie ein Eigentümer über eine Sache herrscht (Besitz, Gebrauch, Verfügungsmacht, Trägerschaft Verlustrisiko). In Ausnahmefällen fallen zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum auseinander zu prüfen sind insbesondere alle Arten von Fruchtgenuss- und Kooperationsverträgen Beispiele für Aktivierung in der Vermögensrechnung des Bundes: Schulgebäude (zivilrechtlicher Eigentümer Gemeinden) Liegenschaften und Gebäude der Schloss Schönbrunn GmbH, Via Donau, Bundesforste; einzelne ausländische Gebäude des BMEIA Amt der Burgenländischen Landesregierung 14 7
8 Eröffnungsbilanz/Bewertungsgrundsätze I Vermögensrechnung Kurzfristiges Vermögen Liquide Mittel: Nominalwert Kurzfristige Forderungen: Nominalwert Vorräte: Anschaffungs- und Herstellungskosten Vermögensrechnung Langfristiges Vermögen Beteiligungen: Erleichterung: anteiliges Nettovermögen Langfristige Forderungen: Nominalwert Sachanlagen: (fortgeschriebene) Anschaffungs- oder Herstellungskosten; Erleichterung für Eröffnungsbilanz: vorhandene Gutachten, Durchschnittspreisermittlungen, Rasterverfahren Immaterielle Vermögenswerte: (fortgeschriebene) Anschaffungskosten Einzelwertberichtigung für zweifelhafte Forderungen Vollständige Erfassung (inkl. Kulturgüter) in den Inventarverzeichnissen Amt der Burgenländischen Landesregierung 15 Eröffnungsbilanz/Bewertungsgrundsätze II Vermögensrechnung Kurzfristige Fremdmittel Kurzfristige Verbindlichkeiten Zahlungsbetrag Kurzfristige Rückstellungen (Prozesskosten, ausstehende Rechnungen ab EUR, nicht konsumierte Urlaube) mit dem voraussichtlichen Zahlungsbetrag Vermögensrechnung Langfristige Fremdmittel Langfristige Verbindlichkeiten Zahlungsbetrag Langfristige Rückstellungen (Abfertigungen und Jubiläumszuwendungen, Haftungen, Sanierung von Altlasten, Sonstige ab EUR, Wahlrecht: Pensionen) Barwert Amt der Burgenländischen Landesregierung 16 8
9 Bewertung Eröffnungsbilanz: Beispielhafter Auszug 1/3 Ansatz- und Bewertungsregeln ( 21): Vermögenswerte: Ansatz in der Vermögensrechnung bei wirtschaftlichen Eigentum; Kulturgüter können davon ausgenommen werden Sachanlagen- und immaterielle Anlagenwerte ( 27): Sind zu fortgeschriebenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten Sind bei einer Wertminderung durch Abnutzung linear abzuschreiben; Nutzungsdauern: Anlage 6 Außerordentliche Wertminderung/Wertaufholung sind möglich und gegebenenfalls zu berücksichtigen; Grenze fortgeschriebener Buchwert Zuordenbare Aufwendungen: Aktivierung bei Vermehrung der Substanz, Vergrößerung der nutzbaren Fläche, wesentlicher Verbesserung der Funktion Amt der Burgenländischen Landesregierung 17 Bewertung Eröffnungsbilanz: Beispielhafter Auszug 2/3 Kulturgüter ( 30) Definition: Vermögenswerte mit kultureller, historischer, künstlerischer, technologischer, geophysikalischer, umweltpolitischer, ökologischer Qualität Bewertung: Anschaffungs-/Herstellungskosten oder Gutachten (beizulegender Zeitwert). Wenn Bewertung nicht möglich ist: Erfassung in der Anlagenbuchführung ohne Wert Exkurs: Beizulegender Zeitwert = Fair Value ist jener Wert, zu dem ein Vermögenswert zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Personen getauscht, oder eine Verpflichtung beglichen werden kann. Keine Wertminderung, daher keine lineare Abschreibung Gebäude können als Kulturgüter eingestuft werden; in diesem Fall besteht bei der linearen Abschreibung ein Wahlrecht Amt der Burgenländischen Landesregierung 18 9
10 Bewertung Eröffnungsbilanz: Beispielhafter Auszug 3/3 Beteiligungen ( 25) Definition: Anteil an einem Unternehmen oder einer verwalteten Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit. Unterteilung in: Verbundene Unternehmen: >50% Anteil am Eigenkapital (EK) und/oder Kontrolle, Beherrschung (dh. zb Vereine können auch darunter fallen!) Assoziierte Unternehmen: Anteil am EK zwischen 20% und 50% und/oder maßgeblicher Einfluss Sonstige Beteiligungen: <20% Anteil am EK Bewertung: Bei Erwerb: Anschaffungswert Eröffnungsbilanz/Vermögensrechnung: assoziierte und sonstige Unternehmen mit anteiligem Nettovermögen, Verbundene Unternehmen Vollkonsolidierung (laut IPSAS) aber Vereinfachung möglich, dh. anteiliges Nettovermögen. Amt der Burgenländischen Landesregierung 19 Praktische Implikationen der VRV Neu THEMEN: 1. Veranschlagung 2. Rechnungslegung 3. Sonstiges Amt der Burgenländischen Landesregierung 20 10
11 3. Erstmalige Erstellung eines Bundesvoranschlages nach der VRV Neu Folgende Fragestellungen sollten mitberücksichtigt werden und erzeugen beim erstmaligen Erstellen einen Mehraufwand: 1. Überleitung: Vergleichsspalte Budget vom Vorjahr bzw. Rechnungsabschluss des Vorvorjahres für Finanzierungsvoranschlag großteils möglich; für Ergebnisvoranschlag schwierig 2. Schulungen bzw. Information von Politik und Verwaltung 3. Zusätzliche Erläuterungen in den Budgetunterlagen zur Erleichterung der Lesbarkeit beim Umstieg Amt der Burgenländischen Landesregierung 21 Vorteile Dreikomponentensystem Umfassende Informationen zur Finanzlage: Liquiditätssicht Ressourcensicht Vermögenssicht Für große Leserschaft verständlich: Informationen sind für jede/n Interessierten mit kaufmännischer Ausbildung (HASCH, HAK, Buchhaltungskurs) lesbar Aus finanztechnischer Sicht: die gleiche Steuerungslogik bei ausgegliederten und nicht ausgegliederten Bereichen Amt der Burgenländischen Landesregierung 22 11
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