Bericht und Antrag des Kirchenrates an die Synode der Römisch-Katholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt. betreffend

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1 Synode vom 2. Juni 2015 Trakt. 15 Nr. 554 Bericht und Antrag des nrates an die Synode der Römisch-n betreffend Vertrag zwischen der n Universitätsgemeinde Basel und der Römisch-n des Kantons sowie der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft Vom nrat zuhanden der Synode verabschiedet am 28. April 2015

2 Seite 2 Ausgangslage Die Universitätsseelsorge in Basel wurde im Jahr 1930 vom Bischof von Basel dem Jesuitenorden übertragen. Die Universitätsgemeinde wird seither durch die Schweizer Jesuitenprovinz im Auftrag des Bischofs von Basel geführt. Die Römisch- (im folgenden RKK BS) und die Römischkatholische Landeskirche Basel-Landschaft (im folgenden RKLK BL) unterstützen die Kath. Universitätsgemeinde Basel durch einen jährlichen finanziellen Beitrag und die Anstellung von Seelsorgenden. Auf pastoraler Seite sind die inhaltlichen Ziele und die Verantwortung in einer Vereinbarung vom zwischen dem Bischof von Basel und dem Provinzial der Schweizer Jesuitenprovinz geregelt (im Anhang). Bisher waren die finanziellen Modalitäten im von der Synode am 27. November 2012 genehmigten Vertrag zwischen der n Universitätsgemeinde Basel und der Römisch-n sowie der Römisch-katholischen Landeskirche Basel-Landschaft geregelt. Dieser Vertrag lief Ende 2014 aus und wurde konkludent um ein Jahr bis Ende 2015 verlängert. Wichtigste Änderungen sind die Trennung dieses Vertrages von den andern Verträgen mit der Fachstelle kαthωlisch bl.bs, dem Pfarramt für Industrie und Wirtschaft und dem Verein Offene Elisabethen, eine Reduktion des Sachkostenbudgets von CHF auf CHF und die hälftige Kostenverteilung RKK BS/RKLK BL. Für die RKK BS endet zudem eine zusätzliche auf Ende 2015 befristete 40% Anstellung. Der vorliegende Vertrag regelt die Weiterführung der Finanzierung durch die RKK BS und die RKLK BL.

3 Seite 3 VERTRAG zwischen der n Universitätsgemeinde Basel (im folgenden KUG), vertreten durch die Gemeinschaft der Schweizer Jesuiten, diese vertreten durch P. Dr. Christian Rutishauser, Provinzial der Schweizer Jesuiten und der Römisch-n (im folgenden RKK BS), vertreten durch den nrat, dieser vertreten durch Dr. Christian Griss, nratspräsident, und lic. iur. Eveline Getzmann Wüst, Leiterin des nratssekretariats RKK BS sowie der Römisch-katholischen Landeskirche Basel-Landschaft (im folgenden RKLK BL), vertreten durch den Landeskirchenrat, dieser vertreten durch Dr. Ivo Corvini - Mohn, Präsident des Landeskirchenrates, und Martin Kohler, Verwalter der RKLK BL Die Vereinbarung zwischen dem Provinzial der Schweizer Jesuitenprovinz und dem Bischof von Basel bezüglich der Seelsorge an der Universität Basel vom 17. Januar 2011 regelt für die KUG die Verantwortung und die inhaltlichen Ziele der Universitätsseelsorge. 1. Die RKK BS und die RKLK BL unterstützen die Arbeit der KUG. 2. Sie stellen deshalb für die Seelsorge 80 Stellenprozente und ein Sachkostenbudget von jährlich CHF 20'000.- zur Verfügung. Die Personal- und Sachkosten werden von der RKK BS und der RKLK BL je zur Hälfte getragen. Anstellungsbehörde für die Stelle ist die RKK BS. 3. Die KUG stimmt ihr Jahresprogramm sowie ihre Veranstaltungen und Projekte mit der Fachstelle kαthωlisch bl.bs, dem Pfarramt für Industrie und Wirtschaft (PIWi), dem Verein Offene Elisabethen und der n Universitätsgemeinde (KUG) ab. 4. Dieser Vertrag tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und ersetzt den von den Synoden im November 2012 genehmigten Vertrag zwischen der n Universitätsgemeinde Basel und der RKK BS sowie der RKLK BL. 5. Die Vereinbarung betreffend der n Universitätsgemeinde, Basel vom April 2004 mit den Schweizer Jesuiten, dem Dekanat BS, der Pastoralkonferenz BL, der RKK BS und der RKLK BL wird aufgehoben. 6. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von der RKK BS und der RKLK BL unter Berücksichtigung einer 6-monatigen Kündigungsfrist jeweils auf das Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. 7. Sämtliche Kosten, die durch die Vertragsauflösung, seien diese arbeitsrechtlicher, mietrechtlicher oder sonstiger Natur, entstehen werden von den kirchlichen Parteien, namentlich der RKK BS und der RKLK BL, jeweils hälftig getragen.

4 Seite 4 Dieser Vertrag steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Synode. Römisch-katholische Landeskirche Basel-Landschaft Der Präsident des Landeskirchenrates: Der Verwalter der Landeskirche: Dr. Ivo Corvini Mohn Martin Kohler Römisch- Der Präsident des nrates: Leiterin des nratssekretariats: Dr. Christian Griss lic. iur. Eveline Getzmann Wüst Universitätsgemeinde Basel Provinzial der Schweizer Jesuiten: P. Dr. Christian Rutishauser SJ Dreifach Anhang: Vereinbarung zwischen dem Provinzial der Schweizer Jesuitenprovinz und dem Bischof von Basel bezüglich der Seelsorge an der Universität Basel vom Vereinbarung betreffend der n Universitätsgemeinde, Basel von 2004.

5 Seite 5 Antrag des nrates Der nrat stellt der Synode den Antrag, den vorliegenden Vertrag zwischen der n Universitätsgemeinde Basel und der Römisch-n sowie der Römisch-katholischen Landeskirche Basel-Landschaft, zu genehmigen und zugleich die Aufhebung der Vereinbarung betreffend der n Universitätsgemeinde, Basel vom April 2004 mit den Schweizer Jesuiten, dem Dekanat BS, der Pastoralkonferenz BL, und der Römisch-katholischen Landeskirche Basel-Landschaft zu genehmigen. Basel, den 28. April 2015 Im Namen des nrates Der Präsident: Dr. Christian Griss Die Sekretärin: lic. iur. Eveline Getzmann Wüst

6 Seite 6 Beschluss der Synode betreffend Vertrag zwischen der n Universitätsgemeinde Basel und der Römisch-n sowie der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft vom 2. Juni 2015 Die Synode der Römisch-n, auf Antrag des nrates und gestützt auf 7 Abs. 1 Ziff. 8, 12 und 16 der Verfassung der Römisch- n, beschliesst: Der Vertrag zwischen der n Universitätsgemeinde Basel und der Römisch- n sowie der Römisch-katholischen Landeskirche Basel-Landschaft, wird genehmigt. Dieser lautet wie folgt: [Vertrag einfügen] Die Aufhebung der Vereinbarung betreffend der n Universitätsgemeinde, Basel vom April 2004 mit den Schweizer Jesuiten, dem Dekanat BS, der Pastoralkonferenz BL, und der Römisch-katholischen Landeskirche Basel-Landschaft wird genehmigt. Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er unterliegt dem Referendum und wird nach Eintritt der Rechtskraft sofort wirksam. Basel, den 2. Juni 2015 Im Namen der Synode Der Präsident: Dr. Walter J. Ziegler 1. Sekretär: Hans Aebischer

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