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1 Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz Magistrat der Stadt Wiesbaden Amt für soziale Arbeit Herrn Arno Goßmann Postfach Wiesbaden Dietmar Brach Fachreferent für Sozialrecht Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz XXXXXX Wiesbaden Telefon 0611/XXXXXXX Telefax 0611/XXXXXXX Kommunale Arbeitsvermittlung in Wiesbaden Wiesbaden, Sehr geehrter Herr Goßmann, mit diesem Schreiben möchte ich Sie auf Defizite in der Arbeitsweise des Ihnen unterstellten Dezernats hinweisen und Sie um Abhilfe bitten. Die Kommunale Arbeitsvermittlung hat mir Ende letzten Jahres eine Einladung zu einem Beratungsgespräch nach Mainz-Kostheim gesandt. Erst dort erfuhr ich, dass man mich ohne mein Mitwirken und ohne mich darüber zu informieren, in das Projekt Chance 50 Plus übernommen hat. Erst im Internet konnte ich mich nun über dieses Projekt informieren. Dort wird darüber informiert, dass ein persönlicher Ansprechpartner auf die passenden Aktivierungsprogramme verweist, Orientierungshilfen gibt und Jobangebote macht. Ich bin 51 Jahre alt und seit nunmehr 5 Jahren ehrenamtlich für die Arbeitslosenhilfe Rheinland- Pfalz tätig. Dort versuche ich als Mediator zwischen Betroffenen und den zuständigen Behörden zu vermitteln. Ist dies nicht möglich, unterstütze ich Betroffene im Klageverfahren bei den Sozial und Landessozialgerichten. Insofern bin ich nicht der Auffassung, zu dem Klientel zu gehören, für das eine Förderung in Form von Aktivierungsprogrammen oder Orientierungshilfen sinnvoll erscheint. Meine Stärken und Chancen glaube ich gut zu kennen und meine Erfolge, sowohl in meiner bisherigen Berufstätigkeit in der Erwachsenenbildung, als auch in meiner derzeitigen, leider nicht bezahlten, aber umso stärker nachgefragten ehrenamtlichen Tätigkeit, stellen dies unter Beweis. Meine sozialen Kontakte sind ebenso ausgeprägt, wie meine Integration in der Gesellschaft.

2 Auch meine Bewegung und Ernährungsweise, die ja auch ein Aspekt bei Chance 50 plus ist, ist durchaus akzeptabel. Ich leide, im Gegensatz zu vielen Altersgenossen, auch nicht an Übergewicht. Die eigentliche Problematik, warum ich dennoch mit 52 Jahren keine bezahlte Tätigkeit angeboten bekomme, wird vielleicht auch daran deutlich, dass auch die Stadt Wiesbaden als Sachbearbeiter bei Chance 50 Plus lieber eine befristete junge Nichtfachkraft beschäftigt, als einen über 50 Jährigen, der die entsprechenden Qualifikationen besitzt. Ich sende Ihnen in der Anlage einen Schriftwechsel mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau G:, der Ihnen dieses Problem vielleicht verdeutlichen kann. Ich gehe nicht davon aus, dass Sparvorgaben durch Ihr Dezernat dazu führen, dass Frau G. hier gegen geltendes Recht handelt. Somit ist der fehlerhafte Inhalt des Schreibens vom , welches mir Frau G. in Ihrem Auftrag übersandt hat, nur auf mangelnde Qualifikation zurück zu führen. Zumindest die grundlegenden Urteile des Bundessozialgerichtes sollten m.e. den Mitarbeitern in der Arbeitsvermittlung bekannt sein. Bereits am hat das BSG mit dem Az. B 14/7b AS 50/06 R festgestellt, dass Fahrkosten für Anfahrten zu Gesprächen in der Arbeitsvermittlung zu erstatten sind. Auch eine Bagatellgrenze hat das Gericht ausdrücklich verneint. Somit bleibt mir letztlich nur ein völlig überflüssiges Verfahren bei dem SG Wiesbaden einzuleiten, um hier sowohl für mich, als auch alle anderen Betroffenen, Ansprüche geltend zu machen, die bereits vom höchsten deutschen Sozialgericht anerkannt sind. Hier werden m.e. völlig unnötig Steuergelder verschwendet und die Gerichte belastet. Um dies zu vermeiden, möchte ich Sie bitten, hier Ihrer Verantwortung gerecht zu werden, und Ihre Mitarbeiter entsprechend zu schulen. Sollten Sie hierzu Personalbedarf haben, sende ich ihnen gerne meine Bewerbungsunterlagen. Ebenso bitte ich Sie die Kriterien zu überprüfen, nach denen ältere Leistungsempfänger dem Projekt Chance 50 Plus zugeordnet werden. Ich finde es respektlos, die Betroffenen selbst bei der Auswahl völlig zu ignorieren und sie vor vollendete Tatsachen zu stellen. Geradezu unverschämt mutet es dann aber an, wenn nicht einmal die nur durch diese Zuweisung notwendigen Fahrkosten erstattet werden. Abschließend bitte ich Sie mich aus obigen Gründen aus dem genannten Projekt zu nehmen. Einladungen der Kommunalen Arbeitsvermittlung im Stadtbereich Wiesbaden werde ich dann gerne wahrnehmen, ohne dass der Stadt Wiesbaden dadurch Kosten entstehen. Für eine kurzfristige Stellungnahme wäre ich Ihnen sehr verbunden

3 Wiesbaden, Hallo Frau G..., zunächst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort und die Verschiebung des Termins. Was die Fahrkostenerstattung für Beratungstermine betrifft, so hat hier das Bundessozialgericht mit Urteil vom (Az.:B 14/7b AS 50/06 R) festgestellt, dass Fahrkosten die durch die Wahrnehmung von Beratungsterminen im Rahmen der Meldepflicht nach 59 SGB II i.v. mit 309 SGB III entstehen, auch dann zu ersetzen sind, wenn diese weniger als 6 Euro betragen. Hier der Link zu dem zitierten Urteil Ich wünsche Ihnen ebenfalls schöne Feiertage und ein glückliches Jahr 2011 Freundliche Grüße Dietmar Brach

4 Der Magistrat Amt für Soziale Arbeit Jobcenter Kommunale Arbeitsvermittlung St. Veiter Platz Mainz-Kostheim Ihr Schreiben vom , Termin am Wiesbaden, Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst bestätige ich den im Betreff genannten Termin. Da mein Schreiben vom leider unbeantwortet blieb, möchte ich Sie erneut an die Rechtslage bezüglich der Fahrkostenerstattung erinnern. Bitte informieren Sie auch andere Betroffene aus dem Stadtgebiet Wiesbaden über diesen gesetzlichen Anspruch. Nach Rücksprache mit der Linken Hilfe in Wiesbaden ist eine entsprechende Information der Betroffenen durch "chance50plus" bisher nicht erfolgt. Da Fahrkosten grundsätzlich im Voraus beantragt werden müssen, bitte ich Sie dieses Schreiben als formlosen Antrag zu sehen.

5

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