Fachforum Arbeitswelt Kirche- gemeinsam gesund führen- Dresden September Barrierefreiheit- pragmatisch und umfassend

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fachforum Arbeitswelt Kirche- gemeinsam gesund führen- Dresden September Barrierefreiheit- pragmatisch und umfassend"

Transkript

1 EFAS Fachforum Arbeitswelt Kirche- gemeinsam gesund führen- Dresden September 2016 Barrierefreiheit- pragmatisch und umfassend Die UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) ist seit 2009 in Deutschland geltendes Recht. Zentrales Ziel ist die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Die UN-BRK fordert im Artikel 24, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und im Artikel 27 das Recht von Menschen mit Behinderungen auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen " umzusetzen. Die Bildungs- und Arbeitswelt muss daher so gestaltet werden, dass beispielsweise auch Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen an ihr selbstbestimmt, in der allgemein üblichen Art und Weise und ohne fremde Hilfe teilhaben können. Oft behindern nicht eingeschränkte Fähigkeiten, sondern von Menschen geschaffene Barrieren diesen selbstverständlichen Anspruch. Insbesondere im Hinblick auf die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft ist die Barrierefreiheit zudem kein Thema für eine spezielle Gruppe von Menschen, sondern wird immer mehr zu einer Aufgabe, der wir uns in auch in der allgemeinen Bildungs- und Arbeitswelt stellen müssen. Werden Grundsätze des barrierefreien Bauens bereits bei der Planung von Baumaßnahmen berücksichtigt, können durch vorausschauende Lösungen Kosten für eine erforderliche Anpassung und einen aufwendigen Umbau von Einrichtungen vermieden werden. Dies gilt unabhängig davon, ob zum Zeitpunkt der Planung die Nutzung der Arbeitsstätten durch Menschen mit Behinderung zu erwarten ist. Barrierefreie Gestaltung kann dabei nicht nach festgelegten, starren Vorgaben erfolgen. Deshalb sind die in Normen, Bauvorschriften und auch in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten vorhandenen Gestaltungsbeispiele auch nicht abschließend als Weg, zum Erreichen einer weitgehenden Barrierefreiheit zu sehen. Planungen von baulichen Einrichtungen, von Arbeitsplätzen oder auch von Arbeitsmitteln müssen unter den Gesichtspunkten der barrierefreien Gestaltung die Belange von Menschen mit weitergehenden Anforderungen berücksichtigen. Diese Anforderungen ergeben sich insbesondere aus physischen, sensorischen, seelischen und geistigen Einschränkungen. Von dieser präventiven Planung profitieren in der Regel alle Beteiligten mit und ohne Behinderung. Heute gilt mehr denn je die vor Jahren aufgestellte These, dass Barrierefreiheit für jeden zehnten Beschäftigten unentbehrlich, für rund jeden Dritten notwendig, und für alle weiteren Personen zumindest ein wichtiger Komfort- und Qualitätsgewinn ist. Wesentliche Voraussetzungen, um bauliche Einrichtungen, Arbeitsplätze und die gestaltete Umgebung nutzen zu können, sind deren Wahrnehmbarkeit, Erkennbarkeit Erreichbarkeit. Ihre Nutzung muss darüberhinaus jederzeit kontrollierbar sein. Weitergehende Informationen sind z. B. im Leitfaden Barrierefreie Arbeitsgestaltung Teil 1:Grundlagen (DGUV-I ) und demnächst im Teil 2: Grundsätzliche Anforderungen (DGUV-I ) zu finden.

2 EFAS Fachforum Arbeitswelt Kirchegemeinsam gesund führen Barrierefreiheit- pragmatisch und umfassend Dresden Sachgebiet Barrierefreie Arbeitsgestaltung im FB Verwaltung

3 Präventionsfokus Barrierefreiheit Wir wollen in einer Gesellschaft leben, in der alle Menschen mitmachen können. Leitgedanke der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Artikel 9 Zugänglichkeit Artikel 24 Bildung Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung Seite 2

4 Barrierefreiheit Gesetzliche Grundlagen Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (Artikel 3 Grundgesetz) Seite 3

5 Definition Behinderung Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) 3 Menschen mit Behinderungen Menschen mit Behinderungen im Sinne dieses Gesetzes sind Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Als langfristig gilt ein Zeitraum, der mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate andauert. Seite 4

6 Präventionsfokus Barrierefreiheit Integration geht von zwei unterschiedlichen Personengruppen aus, nämlich einer relativ homogenen Mehrheitsgruppe und einer kleineren Gruppe an Menschen, die in die Gesellschaft erst noch integriert werden muss. Inklusion bedeutet gerade eine Abkehr von dieser Zwei-Klassen- Theorie und eine Hinwendung zum Verständnis, dass alle Menschen Mitglieder einer Gesellschaft und von vornherein Teil des Ganzen sind. Der Sozialraum auch die Bildungs- und Arbeitswelt muss so gestaltet sein, dass allen Mitgliedern der Zugang zu den Möglichkeiten offen ist. Seite 5

7 Barrierefreiheit Jede Tätigkeit an einem Arbeitsplatz erfordert von der dort eingesetzten Person u. a. unabdingbar bestimmte Qualifikationen körperlichen Fähigkeiten geistigen Fähigkeiten soziale Kompetenzen ASR V 3a.2 Das Erfordernis nach einer barrierefreien Gestaltung der Arbeitsstätte ergibt sich nicht, wenn Beschäftigte mit einer Behinderung trotz einer barrierefreien Gestaltung nicht zur Ausführung der erforderlichen Tätigkeiten fähig sind und diese Fähigkeiten auch nicht erwerben können. Seite 6

8 Barrierefreiheit Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. ( 4 Behindertengleichstellungsgesetz) Seite 7

9 Barrierefreiheit in der allgemein üblichen Weise Seite 8

10 Barrierefreiheit ohne besondere Erschwernis Seite 9

11 Barrierefreiheit grundsätzlich ohne fremde Hilfe Sachgebiet Barrierefreie 30. September 2016 Arbeitsgestaltung im Seite 10

12 Präventionsfokus Barrierefreiheit Barrierefreiheit ist: die selbstbestimmbare, unabhängige Selbständigkeit, uneingeschränkte Nutzung und Benutzung aller Einrichtungen des gemeinsamen Lebensraumes, unbestreitbarer Anspruch auf gleiches Recht und garantierte Voraussetzung zur Erfüllung gleicher Pflicht für alle Menschen, in jedem Alter, ohne und mit Behinderungen und mit der Vielfalt aller Fähigkeiten. Prof. Dieter Philippen Barrierefreie Gestaltung ist eine präventive Maßnahme, von der alle Beteiligten mit und ohne Behinderung profitieren. Seite 11

13 Barrierefreiheit Barrierefreie Behinderungsgerechte Gestaltung Seite 12

14 Barrierefreiheit Behinderungsgerechte Gestaltung: Nachträgliche Anpassung im Bestand unter Berücksichtigung individueller gesundheitlicher Einschränkungen = rehabilitative Maßnahme. Beispiel: Treppenlifter Kein allgemeiner, sondern allein individueller Nutzen Seite 13

15 Präventionsfokus Barrierefreiheit Die Barrierefreie Gestaltung setzt die Umsetzung der folgenden drei Grundsätze voraus: Berücksichtigung der Gruppe mit den weitestreichenden Bedürfnissen Zwei-Sinne-Prinzip (z.b. sehen, hören, tasten) Zwei-Kanal-Prinzip (z.b. Treppe- Aufzug; Steuerung per Hand- Sprachsteuerung; ) Seite 14

16 Was gehört zu einem Arbeitssystem im Verwaltungsbereich? Seite 15

17 Seite 16

18 Arbeitsaufgabe Eingabe Ausgabe Arbeitsablauf Arbeitsmittel Arbeitsplatz Arbeitsumgebung Vorgegeben Gestaltbar Barrierefreiheit Seite 17

19 Arbeitsaufgabe Eingabe Ausgabe Arbeitsablauf Arbeitsmittel Arbeitsplatz Arbeitsumgebung Seite 18

20 Arbeitsaufgabe Eingabe Ausgabe Arbeitsablauf Arbeitsmittel Arbeitsplatz Arbeitsumgebung Platzbedarf Abmessungen des Arbeitsraumes Belüftung und Klima Beleuchtung Lärm / Akustik Farbgestaltung Seite 19

21 Platzbedarf / Abmessungen Anhang A1.2: Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen Seite 20

22 Belüftung / Klima Seite 21

23 Beleuchtung Seite 22

24 Beleuchtung 500 lux? Seite 23

25 Lärm / Akustik Nutzsignal zu Störsignal: 10 db Seite 24

26 Lärm / Akustik Seite 25

27 Lärm / Akustik Seite 26

28 Farbgestaltung Seite 27

29 Farbgestaltung Seite 28

30 Arbeitsaufgabe Eingabe Ausgabe Arbeitsablauf Arbeitsmittel Arbeitsplatz Arbeitsumgebung räumlicher Bereich inklusive Arbeitsumgebung Anordnung Arbeitsmittel Seite 29

31 Arbeitsplatz Seite 30

32 Räumlicher Bereich Seite 31

33 Anordnung von Arbeitsmitteln Seite 32

34 Anordnung von Arbeitsmitteln Seite 33

35 Arbeitsaufgabe Eingabe Ausgabe Arbeitsablauf Arbeitsmittel Arbeitsplatz Arbeitsumgebung Möbel Einrichtungen Geräte Software Maschinen Kommunikationsanlagen Seite 34

36 Berücksichtigung der Gruppe mit den weitestreichenden Bedürfnissen Ein Produkt (Arbeitsmittel) muss in jeder Phase der Nutzung auf mindestens zwei alternative Weisen wahrnehmbar und erkennbar sein Zwei-Sinne-Prinzip. Ein Produkt (Arbeitsmittel) muss in jeder Phase der Nutzung auf mindestens zwei alternative Weisen nutzbar sein Zwei-Kanal-Prinzip. Seite 35

37 Möbel Seite 36

38 Möbel Seite 37

39 Möbel Seite 38

40 Einrichtungen Seite 39

41 Geräte Seite 40

42 PC / Software Seite 41

43 Barrierefreie Produkte Seite 42

44 Barrierefreie Produkte Seite 43

45 Barrierefreie Produkte Zwei Kanal Prinzip Aktion: Finger Zeh Mundmaus Augen Mimik Sprache Sachgebiet Barrierefreie Arbeitsgestaltung im FB Verwaltung 30. September 2016 Seite 44

46 Barrierefreie Produkte Sachgebiet Barrierefreie Arbeitsgestaltung im FB Verwaltung 30. September 2016 Seite 45

47 Barrierefreie Produkte Sachgebiet Barrierefreie Arbeitsgestaltung im FB Verwaltung 30. September 2016 Seite 46

48 Barrierefreie Produkte Sachgebiet Barrierefreie Arbeitsgestaltung im FB Verwaltung 30. September 2016 Seite 47

49 Präventionsfokus Barrierefreiheit Mögliche Herangehensweise: Checkliste Wege außen und innen Türen (und Tore) Treppen Räume Sanitär Bedienelemente (Schalter, Taster, Tableaus usw.) Arbeitsmittel (Maschinen, Geräte, Werkzeuge usw.) Information und Kommunikation Software Flucht und Rettung Seite 48

50 Praktische Aufgabe zur Barrierefreiheit 1. Prüfen Sie bitte die auf dem Foto dargestellten Treppen mit Hilfe der Ihnen zur Verfügung gestellten Checkliste auf ihre Barrierefreiheit. 2. Falls erforderlich geben Sie bitte Hinweise wie der Zustand verbessert werden könnte. Seite 49

51 Präventionsfokus Barrierefreiheit Seite 50

Eine Arbeitswelt für alle- Handlungsanleitung zur Inklusion. Sachgebiet Barrierefreie Arbeitsgestaltung im FB Verwaltung

Eine Arbeitswelt für alle- Handlungsanleitung zur Inklusion. Sachgebiet Barrierefreie Arbeitsgestaltung im FB Verwaltung Eine Arbeitswelt für alle- Handlungsanleitung zur Inklusion Sachgebiet Barrierefreie Arbeitsgestaltung im FB Verwaltung Teil der deutschen Sozialversicherung 1883 1889 JOB CENTER 1994 1884 Source: Deutsches

Mehr

Universal design Inklusion, Demografie und Büroarbeit. Dresden,

Universal design Inklusion, Demografie und Büroarbeit. Dresden, Universal design Inklusion, Demografie und Büroarbeit Dresden, 19.06.2012 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit

Mehr

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten Gestaltung einer sich verändernden Arbeitswelt Fachveranstaltung Arbeitsstätten, 13. Mai 2013, DASA, Dortmund Architekt Dipl.-Ing. Thomas Rüschenschmidt Aufsichtsperson

Mehr

Inklusion und barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten eine Herausforderung?

Inklusion und barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten eine Herausforderung? Inklusion und barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten eine Herausforderung? Arbeitsschutz aktuell Hamburg 11.10.2016 Inklusion Was sagt der DUDEN? In klu si on 1. (Mathematik) (besonders in der Mengenlehre)

Mehr

Herzlich Willkommen 1

Herzlich Willkommen 1 Herzlich Willkommen 1 Grundlagen Barrierefreiheit - Barrierefreiheit in der öffentlichen Infrastruktur - Gesetzte/Regelwerke/Normen - 2 Marc Jestrimsky - Dipl.-Ing. und freischaffender Architekt - Sachverständiger

Mehr

Barrierefreie Arbeitsgestaltung

Barrierefreie Arbeitsgestaltung Barrierefreie Arbeitsgestaltung Behindertenpolitische Fachtagung 2018 Berlin, 27. September 2018 Sachgebiet Barrierefreie Arbeitsgestaltung im FB Verwaltung Themenüberblick Einführung Barrierefreiheit

Mehr

DIN BDH-Bundeskongress Dipl.-Ing. Carsten Ruhe, TuR-Senior-Berater für Akustik

DIN BDH-Bundeskongress Dipl.-Ing. Carsten Ruhe, TuR-Senior-Berater für Akustik DIN 18041 alt neu BDH-Bundeskongress 2015-03-21 Dipl.-Ing. Carsten Ruhe, TuR-Senior-Berater für Akustik Carsten.Ruhe@TAUBERTundRUHE.de DSB-Referat Barrierefreies Planen und Bauen DSB-Referat-BPB@schwerhoerigen-netz.de

Mehr

45 Barrierefreies Bauen 78 Anpassung von Bestandsbauten LTB Anlagen 7.2/1, 7.3/1, 7.3/2 DIN , ,

45 Barrierefreies Bauen 78 Anpassung von Bestandsbauten LTB Anlagen 7.2/1, 7.3/1, 7.3/2 DIN , , TOP 74.3.1 45 Barrierefreies Bauen 78 Anpassung von Bestandsbauten LTB Anlagen 7.2/1, 7.3/1, 7.3/2 DIN 18024-1, 18040-1, 18040-2 1 Rechtsgrundlagen, BGG "Behindertengleichstellungsgesetz vom 27. April

Mehr

Zukunft braucht Menschlichkeit. Ein Überblick über die VdK-Kampagne

Zukunft braucht Menschlichkeit. Ein Überblick über die VdK-Kampagne Ein Überblick über die VdK-Kampagne Was bedeutet barrierefrei? Barrierefrei sind Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle

Mehr

Inklusionsorientierte Kommunalverwaltung

Inklusionsorientierte Kommunalverwaltung Inklusionsorientierte Kommunalverwaltung Die Aufgaben der kommunalen Verwaltung im übergreifenden Sinne umfassen neben der Umsetzung von staatlichen Vorhaben insbesondere die Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge

Mehr

Grundgesetz. Grundgesetz

Grundgesetz. Grundgesetz Grundgesetz Grundgesetz Grundgesetz Artikel 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, benachteiligt

Mehr

Türen barrierefrei und sicher Dipl.-Ing. Beatrix Hildenbrand, GEZE GmbH AGENDA. 1. DIN Barrierefreies Bauen wird neu definiert

Türen barrierefrei und sicher Dipl.-Ing. Beatrix Hildenbrand, GEZE GmbH AGENDA. 1. DIN Barrierefreies Bauen wird neu definiert by GEZE GmbH ı www.geze.com Türen barrierefrei und sicher Dipl.-Ing. Beatrix Hildenbrand, GEZE GmbH AGENDA 1. DIN 18040 Barrierefreies Bauen wird neu definiert by GEZE GmbH ı www.geze.com Vielfalt und

Mehr

Grundlagen, Begriffe und Konzepte

Grundlagen, Begriffe und Konzepte Grundlagen, Begriffe und Konzepte Inklusion: wir arbeiten daran Vernetzung zu Inklusionsthemen seit Anfang 2017: Büro OB, Amt f. soziale Leistungen, Gleichstellungsstelle, Volkshochschule Ideen und Planungen

Mehr

Anforderungen an die Raumakustik Gibt es mehr als Normen?

Anforderungen an die Raumakustik Gibt es mehr als Normen? Anforderungen an die Raumakustik Gibt es mehr als Normen? DIN 18041:2004-05 Hörsamkeit in kleinen Diese Norm wurde von 1999 bis 2004 bearbeitet. Darin heißt es: Von Personen mit Hörschäden wird die raumakustische

Mehr

Baden-Württemberg - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG)

Baden-Württemberg - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) Baden-Württemberg - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze Internet: http://www.sm.bwl.de/de/landes-

Mehr

Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Warum überhaupt ein Übereinkommen der VN? Menschen mit Behinderungen leben in vielen

Mehr

Barrierefreie Umwelt. Stand März 2012 Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte

Barrierefreie Umwelt. Stand März 2012 Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte Barrierefreiheit ih it Anspruch und Wirklichkeit 1 Nicht über uns - ohne uns 2 Bauliche Anlagen müssen für alle Menschen barrierefrei nutzbar sein. Die Nutzer müssen in die Lage versetzt werden, von fremder

Mehr

Frühjahrsveranstaltung des LAK Bremen 2015 Barrierefreiheit im Betrieb - Anforderungen und Gute Praxis. Sehr geehrte Damen und Herren,

Frühjahrsveranstaltung des LAK Bremen 2015 Barrierefreiheit im Betrieb - Anforderungen und Gute Praxis. Sehr geehrte Damen und Herren, Landesarbeitskreis für Arbeitsschutz Bremen c/o Senator für Gesundheit, Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: fhr/mtn Ihre Ansprechperson: Herr Fischer Telefon:

Mehr

Dr. M. Gattermann-Kasper, A. Rieth, H. Windt. Barrierefreiheit. Was bedeutet das eigentlich?

Dr. M. Gattermann-Kasper, A. Rieth, H. Windt. Barrierefreiheit. Was bedeutet das eigentlich? Dr. M. Gattermann-Kasper, A. Rieth, H. Windt Barrierefreiheit Was bedeutet das eigentlich? Vorstellung der Referent_innen Dr. Maike Gattermann-Kasper Stabsstelle Koordination der Belange von Studierenden

Mehr

Barrierefreiheit nach Arbeitsstättenverordnung

Barrierefreiheit nach Arbeitsstättenverordnung Barrierefreiheit nach Arbeitsstättenverordnung Veranstaltung Barrierefreie Arbeitsstätten Arbeitnehmerkammer Bremen 23. September 2013 Andreas Voigt Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen

Mehr

Webdesign Webusability BARRIEREFREIHEIT

Webdesign Webusability BARRIEREFREIHEIT Webdesign Webusability BARRIEREFREIHEIT Zugänglichkeit/Barrierefreiheit Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 3, Absatz 3, Satz

Mehr

Fachforum Schwellenfreies Bauen Bauzentrum München. Barrierefreies Wohnen Planungsgrundlagen DIN

Fachforum Schwellenfreies Bauen Bauzentrum München. Barrierefreies Wohnen Planungsgrundlagen DIN Fachforum Schwellenfreies Bauen 17.07.2014 Bauzentrum München Barrierefreies Wohnen Planungsgrundlagen DIN 18040-2 Sachverständiger für Barrierefreies Bauen Art. 48 BayBO: In Gebäuden mit mehr als zwei

Mehr

Hindernisrennen Internet? Matthias Jung

Hindernisrennen Internet? Matthias Jung Informationstagung des Städtetages Rheinland-Pfalz für Internetbeauftragte Hindernisrennen Internet? Matthias Jung in Kaiserslautern Inhalt: 1. Einstieg 3. Hilfen 4. Vorgehen 5. Ausblick Hindernisrennen

Mehr

Richtlinien zur Gleichstellung mobilitäts- und sinnesbehinderter Bürgerinnen und Bürger -"Barrierefreies Würzburg"-

Richtlinien zur Gleichstellung mobilitäts- und sinnesbehinderter Bürgerinnen und Bürger -Barrierefreies Würzburg- Richtlinien zur Gleichstellung mobilitäts- und sinnesbehinderter Bürgerinnen und Bürger -"Barrierefreies Würzburg"- vom 5. Oktober 2000 geändert am 2. Juli 2002 geändert am 29. November 2007* Inhaltsverzeichnis

Mehr

Selbst-Erfahrung von Barrierefreiheit in der Gemeinde Ottobrunn

Selbst-Erfahrung von Barrierefreiheit in der Gemeinde Ottobrunn Arbeitskreis barrierefreies Ottobrunn Herzlich Willkommen zur Fortbildung Selbst-Erfahrung von Barrierefreiheit in der Gemeinde Ottobrunn Referenten: StR (RS) Heidi Lungmus Dipl. Ing. Christian Zechmeister

Mehr

Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom

Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 20.04.2016 zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts GKV-Spitzenverband Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin Telefon 030

Mehr

Wirtschaftliches Potential Barrierefreiheit Mag. P.Milbradt easy entrance gmbh

Wirtschaftliches Potential Barrierefreiheit Mag. P.Milbradt easy entrance gmbh Wirtschaftliches Potential Barrierefreiheit Mag. P.Milbradt easy entrance gmbh Integra2014 Wels Expert/innen für Barrierefreiheit Unternehmensberatung und Architektur Evaluierung Erhebung des IST-Zustandes

Mehr

Begrifflichkeiten, Definitionen. Workshop Mobilitäts-Scouts 2016, Julia Walter

Begrifflichkeiten, Definitionen. Workshop Mobilitäts-Scouts 2016, Julia Walter Begrifflichkeiten, Definitionen 1. Verschiedene Begrifflichkeiten 2. Der Begriff der Barrierefreiheit 3. Rechtliche Verpflichtungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit 4. Problematik rollstuhlgerecht schwellenlos

Mehr

Inklusive Museen und Ausstellungen

Inklusive Museen und Ausstellungen Inklusive Museen und Ausstellungen Museum für Naturkunde Berlin 06.11.2015 Folie 1 Seite 1 Berliner Checklisten Bewegen 06.11.2015 Folie 2 Seite 2 1 Barrierefreiheit und Ausstellung? Seite 3 Einwendungen

Mehr

Design fördert Inklusion

Design fördert Inklusion Design fördert Inklusion Inklusion - Exklusion Integration - Segregation Exklusion sozial, kulturell, räumlich Inklusion sozial, kulturell, räumlich Separation sozial, kulturell, räumlich Integration sozial,

Mehr

Fachverband Hotellerie. Barrierefreiheit Tourismus für Alle

Fachverband Hotellerie. Barrierefreiheit Tourismus für Alle Fachverband Hotellerie Barrierefreiheit Tourismus für Alle Information, 17. April 2014 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz Die 10jährige Umsetzungsfrist zur Herstellung von Barrierefreiheit endet mit

Mehr

Arbeitswelt im Wandel- Abbau von Barrieren am Arbeitsplatz und in den Köpfen

Arbeitswelt im Wandel- Abbau von Barrieren am Arbeitsplatz und in den Köpfen VdK-Seminar Hüttlingen 07.11.2017 Arbeitswelt im Wandel- Abbau von Barrieren am Arbeitsplatz und in den Köpfen Behinderungen nehmen mit zunehmenden Alter zu Baden-Württemberg unter 25 25-45 45-55 5% 9%

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht

Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht ÖAR Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht Workshop Wohnbau barrierefrei 10. Oktober 2013, Wien Volker Frey,

Mehr

Neue Arbeitsstättenregel ( ASR ) die Tätigkeit des Betriebsrates

Neue Arbeitsstättenregel ( ASR ) die Tätigkeit des Betriebsrates ArGus 17.04.2013 Neue Arbeitsstättenregel ( ASR ) Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten Auswirkungen auf behinderte Menschen und die Tätigkeit des Betriebsrates Jürgen Hellwich, Sicherheitsfachkraft

Mehr

Kriterienkatalog Inklusion für Schulen mit spezifischer Kompetenz

Kriterienkatalog Inklusion für Schulen mit spezifischer Kompetenz Kriterienkatalog Inklusion für Schulen mit spezifischer Kompetenz (Stand 11.10.2017) Empfehlungen des Landes für bauliche Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und den Neubau von

Mehr

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten Fachtagung Potsdam 9. Dezember 2014 Andreas Voigt Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Berlin 1 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten Was

Mehr

Ausbilder- und Prüfertag der IHK München/Oberbayern. Forum 4 Nachteilsausgleich in IHK-Prüfungen

Ausbilder- und Prüfertag der IHK München/Oberbayern. Forum 4 Nachteilsausgleich in IHK-Prüfungen Ausbilder- und Prüfertag der IHK München/Oberbayern Forum 4 Nachteilsausgleich in IHK-Prüfungen Inhalt I. Gesetzliche Grundlagen 1. Grundgesetz 2. UN-Konvention 3. BBiG 4. Ausbildungsregelungen II. Legaldefinition

Mehr

Grundlagen Barrierefreiheit? Kriterien! - in der allgemein üblichen Weise. - ohne besondere Erschwernis. - grundsätzlich ohne fremde Hilfe

Grundlagen Barrierefreiheit? Kriterien! - in der allgemein üblichen Weise. - ohne besondere Erschwernis. - grundsätzlich ohne fremde Hilfe Grundlagen Barrierefreiheit? Kriterien! - in der allgemein üblichen Weise - ohne besondere Erschwernis - grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar Grundlagen Ebenen - UN-Konvention - Gleichstellungsgesetz

Mehr

Gesamtschwerbehindertenvertretung Rathaus E5, Zi Mannheim Tel: ; Fax: Mail:

Gesamtschwerbehindertenvertretung Rathaus E5, Zi Mannheim Tel: ; Fax: Mail: Gesamtschwerbehindertenvertretung Rathaus E5, Zi. 247 68161 Mannheim Tel: 0621-293 9363; Fax: 0621-293 9727 Mail: gsv@mannheim.de 4 Barrierefreiheit Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel,

Mehr

Aktionsplan zur UN Behindertenrechtskonvention- Bereich Prävention

Aktionsplan zur UN Behindertenrechtskonvention- Bereich Prävention Aktionsplan zur UN Behindertenrechtskonvention- Bereich Prävention Sicherheitsfachkräfte- Tagung 22./23. Oktober in Bad Gögging Gerald Wanka, Abt. SiGe (Sicherheit und Gesundheit), DGUV UN-BRK Geltendes

Mehr

Barrierefreiheit Anspruch und Wirklichkeit im Nahverkehr Ralf Herthum Magdeburg, 01. Dezember 2015

Barrierefreiheit Anspruch und Wirklichkeit im Nahverkehr Ralf Herthum Magdeburg, 01. Dezember 2015 Barrierefreiheit Anspruch und Wirklichkeit im Nahverkehr Ralf Herthum Magdeburg, 01. Dezember 2015 1. Querschnitts-Workshop zur Neuaufstellung des ÖPNV-Plans Gliederung Rechtliche Rahmenbedingungen Situation

Mehr

Qualitätsentwicklung nach 79, 79a SGB VIII in der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe. Inklusion in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Qualitätsentwicklung nach 79, 79a SGB VIII in der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe. Inklusion in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Qualitätsentwicklung nach 79, 79a SGB VIII in der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe Inklusion in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Qualitätsentwicklung im Bereich Inklusion in der Offenen Kinder- und

Mehr

Diskriminierung aufgrund von Behinderung

Diskriminierung aufgrund von Behinderung Diskriminierung aufgrund von Behinderung Dr. Shivaun Quinlivan Direktorin des LL.M.-Programms Internationales und vergleichendes Behindertenrecht und Behindertenpolitik Vortrag Der Begriff Behinderung

Mehr

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten Frühjahrsveranstaltung des LAK Bremen 7. Mai 2015 Andreas Voigt / Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Berlin Was ist eine Barriere? Kleines Fremdwörterbuch (Reclam): (fr) Schranke, Absperrung,

Mehr

Ergonomisches Grundmodell Menschengerechte Bildschirmarbeit Belastung, Beanspruchung, Beschwerden

Ergonomisches Grundmodell Menschengerechte Bildschirmarbeit Belastung, Beanspruchung, Beschwerden Menschengerechte Arbeitsgestaltung Ergonomisches Grundmodell Menschengerechte Bildschirmarbeit Belastung, Beanspruchung, Beschwerden BHT Berlin Ilse Schmiedecke 2010 Menschengerechte Arbeit? Schlecht gestaltete

Mehr

Barrierefreiheit 2016

Barrierefreiheit 2016 Barrierefreiheit 2016 Mag. Aaron Banovics Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Babenbergerstraße 5-1010 Wien aaron.banovics@sozialministerium.at www.behindertenanwalt.gv.at

Mehr

DGUV-Fachveranstaltung 5 Jahre Arbeitsstättenverordnung. ASTA-AG Barrierefreiheit Stand der Arbeiten. 08./09. Juni 2009 ; BG-Akademie Hennef

DGUV-Fachveranstaltung 5 Jahre Arbeitsstättenverordnung. ASTA-AG Barrierefreiheit Stand der Arbeiten. 08./09. Juni 2009 ; BG-Akademie Hennef Dipl.Ing. Klaus Buhmann 2009 DGUV-Fachveranstaltung 5 Jahre Arbeitsstättenverordnung ASTA-AG Barrierefreiheit Stand der Arbeiten 08./09. Juni 2009 ; BG-Akademie Hennef ASTA-AG Barrierefreiheit Stand der

Mehr

RECHTzeitig Vorschriften Richtlinien Empfehlungen. L-BGG Baden- Württemberg. gesellschaft W.E.Weinmann e.k.

RECHTzeitig Vorschriften Richtlinien Empfehlungen. L-BGG Baden- Württemberg. gesellschaft W.E.Weinmann e.k. RECHTzeitig Vorschriften Richtlinien Empfehlungen L-BGG Baden- Württemberg Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz L-BGG) Verlags gesellschaft

Mehr

BARRIEREFREIES BAUEN ZUKUNFTSWERKSTATT TOURISMUS UND DORF UND GESTALTEN PLANUNGSBÜRO WOLF, KAISERSLAUTERN

BARRIEREFREIES BAUEN ZUKUNFTSWERKSTATT TOURISMUS UND DORF UND GESTALTEN PLANUNGSBÜRO WOLF, KAISERSLAUTERN 14.11.2017 BARRIEREFREIES BAUEN UND GESTALTEN PLANUNGSBÜRO WOLF, KAISERSLAUTERN DIPL.-ING. HANS-JÜRGEN WOLF FREIER STADTPLANER AK RHEINLAND-PFALZ Gesetzlicher Rahmen Planungsbüro Wolf 3 Planungsbüro Wolf

Mehr

Umsetzung Barrierefreiheit - Behindertenbeauftragte kontra Bau- und Technikdezernate

Umsetzung Barrierefreiheit - Behindertenbeauftragte kontra Bau- und Technikdezernate Umsetzung Barrierefreiheit - Behindertenbeauftragte kontra Bau- und Technikdezernate Klaus-Peter Kutz Otto-von-Guericke-Universität Andreas Dieckmann Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft 2 Umsetzung

Mehr

BarrierefreieLösungen fürs Bauen, Adaptieren und Gestalten des Arbeitsumfeldes Mag. Peter Milbradt easy entrance gmbh

BarrierefreieLösungen fürs Bauen, Adaptieren und Gestalten des Arbeitsumfeldes Mag. Peter Milbradt easy entrance gmbh BarrierefreieLösungen fürs Bauen, Adaptieren und Gestalten des Arbeitsumfeldes Mag. Peter Milbradt easy entrance gmbh Fachtagung Erwachsenenbildung barrierefrei Graz, 24.09.2014 Expert/innen für Barrierefreiheit

Mehr

Akademie- Forum Inklusion Barrierefreiheit- Überall dabei! An alle(s) gedacht?

Akademie- Forum Inklusion Barrierefreiheit- Überall dabei! An alle(s) gedacht? Akademie- Forum Inklusion Barrierefreiheit- Überall dabei! An alle(s) gedacht? Finanzierungsmöglichkeiten von Barrierefreiheit Anke Günster LSB und Jaak Beil BSN Hannover, 13.04.2018 Barrierefreiheit eine

Mehr

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude Relevanz und Zielsetzungen Die Zugänglichkeit, Bewegungsfreiheit und zweckentsprechende Nutzbarkeit sind entscheidende Kriterien für die Nutzbarkeit eines Bauwerks. Ziel ist es, allen Menschen die Möglichkeit

Mehr

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten rechtliche Anforderungen an Unternehmen

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten rechtliche Anforderungen an Unternehmen Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten rechtliche Anforderungen an Unternehmen Überblick Die Arbeitsstättenverordnung fordert, alle Bereiche von Unternehmen barrierefrei zu gestalten, in denen Menschen

Mehr

Bedeutung der UN- Behindertenrechtskonvention für die Erwachsenenbildung

Bedeutung der UN- Behindertenrechtskonvention für die Erwachsenenbildung Bedeutung der UN- Behindertenrechtskonvention für die Erwachsenenbildung Stephanie Aeffner, Fachtag Inklusive Erwachsenenbildung, 22.02.2017 Was bedeutet der Auftrag der UN- Behindertenrechtskonvention

Mehr

Inklusion im Landkreis Waldeck-Frankenberg

Inklusion im Landkreis Waldeck-Frankenberg Inklusion im Landkreis Waldeck-Frankenberg 26. November 2012 Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel Fachgebiet Behinderung und Inklusion Entstehungskontexte von Inklusion Internationale Bildungspolitik:

Mehr

Zugänglichkeit heißt Barrierefreiheit - Barrierefreiheit für alle!

Zugänglichkeit heißt Barrierefreiheit - Barrierefreiheit für alle! Zugänglichkeit heißt Barrierefreiheit - Barrierefreiheit für alle! Im engeren Sinne spricht man von Barrierefreiheit, wenn die Umwelt so gestaltet ist, dass sie von Menschen mit Behinderung in derselben

Mehr

Gesetzliche Grundlagen, Normen und Verordnungen

Gesetzliche Grundlagen, Normen und Verordnungen Gesetzliche Grundlagen, Normen und Verordnungen Für wen sind die Umsetzung von Ergonomie, Gebrauchstauglichkeit und Barrierefreiheit bei Soft- /Hardware von Vorteil? Für 15 % der Beschäftigten und der

Mehr

Barrierefrei in der Jugendarbeit

Barrierefrei in der Jugendarbeit Barrierefrei in der Jugendarbeit Bildungshaus Puchberg, Wels 26.11.2012 easy entrance Pilotphase 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2007 Steiermark, Salzburg, Wien esf & BSB-Förderung, 15 Partner/innen ab 1. Juli

Mehr

DJR-Konferenz

DJR-Konferenz DJR-Konferenz 19.09.2013 1. Von der Integration zur Inklusion Salamanca Erklärung Integration Inklusion 2. UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen Zweck der UN-Konvention Ratifizierung

Mehr

Fachgespräch Menschengerechtes Bauen - Barrierefreiheit, Inklusion, Neue Wohnformen Bauzentrum München

Fachgespräch Menschengerechtes Bauen - Barrierefreiheit, Inklusion, Neue Wohnformen Bauzentrum München Fachgespräch Menschengerechtes - Barrierefreiheit, Inklusion, Neue Wohnformen 09.04.2014 Bauzentrum München Barrierefreies Bedarf, Anspruch und Wirklichkeit Michael Klingseisen, Architekt,ö.b.u.v. Sachverständiger

Mehr

Ergänzende Anforderungen zur ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe Ergänzende Anforderungen zur ASR A4.

Ergänzende Anforderungen zur ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe Ergänzende Anforderungen zur ASR A4. - inoffizieller Textauszug - Ausgabe: August 2012 zuletzt geändert GMBl 2017, S. 398 zuletzt geändert GMBl 2018, S. 469 Technische Regeln für Arbeitsstätten Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Mehr

Lebenswerte Stadt für alle. Inklusion als kommunale Steuerungsaufgabe. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann

Lebenswerte Stadt für alle. Inklusion als kommunale Steuerungsaufgabe. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Lebenswerte Stadt für alle Inklusion als kommunale Steuerungsaufgabe Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Eine inklusive Stadtgesellschaft Leitorientierung Inklusives Gemeinwesen Ein programmatischer Begriff, dafür

Mehr

Barriere-free City for all

Barriere-free City for all Barriere-free City for all Hella Dunger-Löper Staatssekretärin für Bauen und Wohnen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Ziele und Aufgaben Soziale Inklusion Zugehörigkeitsgefühl schaffen gegen Unrechtserfahrungen

Mehr

Barrierefreie Stadt eine Herausforderung für die Kommune!? Bad Segeberg eine Bilanz der ersten fünf Jahre.

Barrierefreie Stadt eine Herausforderung für die Kommune!? Bad Segeberg eine Bilanz der ersten fünf Jahre. Barrierefreie Stadt eine Herausforderung für die Kommune!? Bad Segeberg eine Bilanz der ersten fünf Jahre. 21. Mai 2015 Stadt Bad Segeberg Ute Heldt Barrierefreiheit ist kein neues Thema bereits 2002 trat

Mehr

Werkstätten: Messe 2011

Werkstätten: Messe 2011 Werkstätten: Messe 2011 Arbeitsplatzgestaltung in Werkstätten 1 Rechtsgrundlagen Grundgesetz (GG) Die Würde des Menschen ist zu achten Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit Niemand darf wegen

Mehr

Inklusion und Kindertagesstätten

Inklusion und Kindertagesstätten Inklusion und Kindertagesstätten Eine kritische Diskussion Verbandstag Landesverband Lebenshilfe Niedersachsen am 17.03.2012 in Hannover 1 Inklusion / Integration Begriffe, die es in sich haben. Auf die

Mehr

Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR V3a.2. Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR V3a.2. Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten Anhang A1.7: Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.7 Türen und Tore (1) Bei Festlegung der Anordnung und Abmessungen

Mehr

Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München

Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Rechtsanwalt Reinhold Hohage Fachanwalt für Sozialrecht Fachanwalt für Medizinrecht Tel.: 040/414601-16 Fax: 040/414601-11 Mail: hohage@hohage-may.de Die Leistungen

Mehr

Inklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht. Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK Herr Bannasch

Inklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht. Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK Herr Bannasch Inklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht Seite 1 Die Konvention Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) Verabschiedet

Mehr

NACHHALTIGE GEBÄUDEKONZEPTE FÜR GENERATIONEN Dipl.-Ing. André Kramm BDA Limburg an der Lahn

NACHHALTIGE GEBÄUDEKONZEPTE FÜR GENERATIONEN Dipl.-Ing. André Kramm BDA Limburg an der Lahn NACHHALTIGE GEBÄUDEKONZEPTE FÜR GENERATIONEN Dipl.-Ing. André Kramm BDA Limburg an der Lahn Die Bau und Immobilienbranche befindet sich in einem grundlegendem Wandel: Energieeffiezienz, Ressourcenschutz,

Mehr

Bremen - Bremisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze

Bremen - Bremisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze Bremen - Bremisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze Internet: http://www.behindertenbeauftragter.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen55.c.1 280.de

Mehr

Barrierefreiheit oder angemessene Vorkehrungen?

Barrierefreiheit oder angemessene Vorkehrungen? Barrierefreiheit oder angemessene Vorkehrungen? Konsequenzen der Behindertenrechtskonvention für die Hochschule Dr. Marianne Hirschberg Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention Deutsches Institut

Mehr

Aktionsplan der Verbands-Gemeinde Herxheim -leichte Sprache- Sommer Inklusions-Figuren Rheinland-Pfalz

Aktionsplan der Verbands-Gemeinde Herxheim -leichte Sprache- Sommer Inklusions-Figuren Rheinland-Pfalz Aktionsplan der Verbands-Gemeinde Herxheim -leichte Sprache- Sommer 2018 Inklusions-Figuren Rheinland-Pfalz 1 1 VORWORT_SCHWERE SPRACHE... 3 2 VORWORT_LEICHTE SPRACHE... 5 3 SO WURDE DER PLAN GEMACHT...

Mehr

Die barrierefreie Arztpraxis

Die barrierefreie Arztpraxis Vortrag: Barrierefreies Planen und Bauen Die barrierefreie Arztpraxis Bedarfe und gesetzliche Grundlagen, KVN- Nordrhein, 02 September 2015, Düsseldorf Der Referent Frank Opper Freischaffender in Deutschland/

Mehr

für einen kommunalen Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat)

für einen kommunalen Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) Empfehlung für eine Satzung für einen kommunalen Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) Präambel: Der Kreistag / Gemeinderat / Stadtrat hat auf Grund der 17 und 49 b

Mehr

Enthinderung mit LINKS

Enthinderung mit LINKS Enthinderung mit LINKS Die Fraktion DIE LINKE im Bundestag in leicht verständlicher Sprache istockphoto.com/baranozdemir Liebe Leserinnen, liebe Leser Eine gute Politik für Menschen mit Behinderungen ist

Mehr

Seminar der E-Government Akademie Institut für Informationsmanagement Bremen, 11. November 2008

Seminar der E-Government Akademie Institut für Informationsmanagement Bremen, 11. November 2008 Seminar der E-Government Akademie Institut für Informationsmanagement Bremen, 11. November 2008 Barrierefreiheit und Webdienste Ulrike Peter Bremen, 11. November 2008 BIENE-Wettbewerb Barrierefreies Internet

Mehr

1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis. 1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis. 1 Verzeichnisse. 1.2 Herausgeber und Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis

1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis. 1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis. 1 Verzeichnisse. 1.2 Herausgeber und Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis Seite 1 1.1 1.1 1 Verzeichnisse 1.1 1.2 Herausgeber und Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 2 Anforderungen an das Barrierefreie Bauen 2.1 Einführung 2.2 Barrierefreiheit und Barriere freies Bauen Begriffe

Mehr

Dazugehören. Partizipation/Teilhabe. Teilhabe Inklusion Soziale Barrierefreiheit. Pflege und Betreuung

Dazugehören. Partizipation/Teilhabe. Teilhabe Inklusion Soziale Barrierefreiheit. Pflege und Betreuung Dazugehören Teilhabe Inklusion Soziale Barrierefreiheit Pflege und Betreuung Partizipation/Teilhabe Einbezogensein in Lebenssituationen (WHO 2001) unbehinderte Teilnahmemöglichkeit an gemeinschaftlichen,

Mehr

Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe

Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe 15 Bedeutungen und Sinnzusammenhänge von Teilhabe Im Jahr 2001 wurde im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) der Begriff Teilhabe eingeführt. Wie in Gesetzen üblich, wurde der neue Begriff Teilhabe nicht

Mehr

UN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung

UN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung Paulo dos Santos UN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung Wenn Eltern nach der Schule fragen... / 08. Juni 2016 Dr. Günter Bell Behindertenbeauftragter der Stadt Köln Allgemeine Erklärung

Mehr

Antrag auf beschleunigte Umsetzung der Barrierefreiheit

Antrag auf beschleunigte Umsetzung der Barrierefreiheit Juso-Hochschulgruppe SPD Ortsverein Kieler Mitte Barrierefreiheit an Bushaltestellen im Umfeld der Christian-Albrecht- Universität Antrag auf beschleunigte Umsetzung der Barrierefreiheit 05.08.2015 - SPD

Mehr

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom )

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom ) UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006) Rechtliche Hintergrund: Die BRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag (genauer 2 Verträge)

Mehr

Barrierefreiheit im Regionalverkehr

Barrierefreiheit im Regionalverkehr Barrierefreiheit im Regionalverkehr Perspektiven der Gestaltung eines barrierefreien ÖPNV im ländlichen Raum vor dem Hintergrund der Änderung des PBefG Fachtagung an der FH Erfurt - 25.11.2013 Thesen 1.

Mehr

Das Problem. Kommunale Teilhabe. Partizipation von Menschen mit Behinderungen am Sozialraum. Politische Partizipation

Das Problem. Kommunale Teilhabe. Partizipation von Menschen mit Behinderungen am Sozialraum. Politische Partizipation Das Problem Kommunale Teilhabe Partizipation von Menschen mit am Sozialraum Die Überwindung der Einschließung in Institutionen hebt die gesellschaftliche Ausschließung noch nicht auf. Prof. Dr. Albrecht

Mehr

ABC des selbstbestimmten Lebens

ABC des selbstbestimmten Lebens ABC des selbstbestimmten Lebens Eine Erklärung wichtiger Begriffe (Glossar) Ableism 1 Der Begriff Ableism setzt sich zusammen aus able (to be able = fähig sein) und ism (= Endung für geschlossene Gedankensysteme).

Mehr

Mitglieder/Angehörige der Martin- Luther-Universität Halle-Wittenberg mit Behinderung/chronischer Erkrankung

Mitglieder/Angehörige der Martin- Luther-Universität Halle-Wittenberg mit Behinderung/chronischer Erkrankung Mitglieder/Angehörige der Martin- Luther-Universität Halle-Wittenberg mit Behinderung/chronischer Erkrankung Schwerbehindertenvertretung der Universität = Interessenvertretung der Mitarbeiter_innen mit

Mehr

Erstellung eines Griesheimer Aktionsplans. Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung

Erstellung eines Griesheimer Aktionsplans. Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention über die Rechte von Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist im Jahr 2006 in New York verabschiedet worden und am 26.03.2009 in Deutschland

Mehr

Inklusion Herausforderungen und Stolpersteine

Inklusion Herausforderungen und Stolpersteine Inklusion Herausforderungen und Stolpersteine Inklusion Verhältnis zwischen Individuum und Gesellschaft Politische, pädagogische (didaktische Ebene) Anerkennung, Gleichstellung, Chancengleichheit Differenzlinien

Mehr

Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Barrierefreiheit im Baudenkmal Die Erfahrung der Behindertenanwaltschaft

Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Barrierefreiheit im Baudenkmal Die Erfahrung der Behindertenanwaltschaft Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Barrierefreiheit im Baudenkmal Die Erfahrung der Behindertenanwaltschaft Impulsvortrag Dr. Erwin Buchinger Fachgespräch des BDA Wien/Hofburg,17.11.2016

Mehr

Liste einschlägiger Rechtsnormen für Nachteilsausgleiche

Liste einschlägiger Rechtsnormen für Nachteilsausgleiche Liste einschlägiger Rechtsnormen für Nachteilsausgleiche Internationale Ebene: Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) als Leitmotiv Impulse aus dem Völker- und Unionsrecht: insb. Notwendigkeit

Mehr

Bundesteilhabegesetz Ein Überblick - Positive & negative Aspekte - Autorinnen: Julia Martini und Sonja Steinbach

Bundesteilhabegesetz Ein Überblick - Positive & negative Aspekte - Autorinnen: Julia Martini und Sonja Steinbach Bundesteilhabegesetz Ein Überblick - Positive & negative Aspekte - Autorinnen: Julia Martini und Sonja Steinbach Historie 1994 Artikel 3 Absatz 3 GRUND GESETZ Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt

Mehr

Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar

Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Die Gefährdungsbeurteilung Warum? - Die Gefährdungsbeurteilung

Mehr

Inklusion und Integration. Ein Beitrag zur Begriffsklärung

Inklusion und Integration. Ein Beitrag zur Begriffsklärung Inklusion und Integration Ein Beitrag zur Begriffsklärung Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen Gliederung 1. Der Impuls der UN-Konvention

Mehr