Fachforum Arbeitswelt Kirche- gemeinsam gesund führen- Dresden September Barrierefreiheit- pragmatisch und umfassend
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- Reiner Bösch
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1 EFAS Fachforum Arbeitswelt Kirche- gemeinsam gesund führen- Dresden September 2016 Barrierefreiheit- pragmatisch und umfassend Die UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) ist seit 2009 in Deutschland geltendes Recht. Zentrales Ziel ist die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Die UN-BRK fordert im Artikel 24, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und im Artikel 27 das Recht von Menschen mit Behinderungen auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen " umzusetzen. Die Bildungs- und Arbeitswelt muss daher so gestaltet werden, dass beispielsweise auch Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen an ihr selbstbestimmt, in der allgemein üblichen Art und Weise und ohne fremde Hilfe teilhaben können. Oft behindern nicht eingeschränkte Fähigkeiten, sondern von Menschen geschaffene Barrieren diesen selbstverständlichen Anspruch. Insbesondere im Hinblick auf die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft ist die Barrierefreiheit zudem kein Thema für eine spezielle Gruppe von Menschen, sondern wird immer mehr zu einer Aufgabe, der wir uns in auch in der allgemeinen Bildungs- und Arbeitswelt stellen müssen. Werden Grundsätze des barrierefreien Bauens bereits bei der Planung von Baumaßnahmen berücksichtigt, können durch vorausschauende Lösungen Kosten für eine erforderliche Anpassung und einen aufwendigen Umbau von Einrichtungen vermieden werden. Dies gilt unabhängig davon, ob zum Zeitpunkt der Planung die Nutzung der Arbeitsstätten durch Menschen mit Behinderung zu erwarten ist. Barrierefreie Gestaltung kann dabei nicht nach festgelegten, starren Vorgaben erfolgen. Deshalb sind die in Normen, Bauvorschriften und auch in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten vorhandenen Gestaltungsbeispiele auch nicht abschließend als Weg, zum Erreichen einer weitgehenden Barrierefreiheit zu sehen. Planungen von baulichen Einrichtungen, von Arbeitsplätzen oder auch von Arbeitsmitteln müssen unter den Gesichtspunkten der barrierefreien Gestaltung die Belange von Menschen mit weitergehenden Anforderungen berücksichtigen. Diese Anforderungen ergeben sich insbesondere aus physischen, sensorischen, seelischen und geistigen Einschränkungen. Von dieser präventiven Planung profitieren in der Regel alle Beteiligten mit und ohne Behinderung. Heute gilt mehr denn je die vor Jahren aufgestellte These, dass Barrierefreiheit für jeden zehnten Beschäftigten unentbehrlich, für rund jeden Dritten notwendig, und für alle weiteren Personen zumindest ein wichtiger Komfort- und Qualitätsgewinn ist. Wesentliche Voraussetzungen, um bauliche Einrichtungen, Arbeitsplätze und die gestaltete Umgebung nutzen zu können, sind deren Wahrnehmbarkeit, Erkennbarkeit Erreichbarkeit. Ihre Nutzung muss darüberhinaus jederzeit kontrollierbar sein. Weitergehende Informationen sind z. B. im Leitfaden Barrierefreie Arbeitsgestaltung Teil 1:Grundlagen (DGUV-I ) und demnächst im Teil 2: Grundsätzliche Anforderungen (DGUV-I ) zu finden.
2 EFAS Fachforum Arbeitswelt Kirchegemeinsam gesund führen Barrierefreiheit- pragmatisch und umfassend Dresden Sachgebiet Barrierefreie Arbeitsgestaltung im FB Verwaltung
3 Präventionsfokus Barrierefreiheit Wir wollen in einer Gesellschaft leben, in der alle Menschen mitmachen können. Leitgedanke der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Artikel 9 Zugänglichkeit Artikel 24 Bildung Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung Seite 2
4 Barrierefreiheit Gesetzliche Grundlagen Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (Artikel 3 Grundgesetz) Seite 3
5 Definition Behinderung Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) 3 Menschen mit Behinderungen Menschen mit Behinderungen im Sinne dieses Gesetzes sind Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Als langfristig gilt ein Zeitraum, der mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate andauert. Seite 4
6 Präventionsfokus Barrierefreiheit Integration geht von zwei unterschiedlichen Personengruppen aus, nämlich einer relativ homogenen Mehrheitsgruppe und einer kleineren Gruppe an Menschen, die in die Gesellschaft erst noch integriert werden muss. Inklusion bedeutet gerade eine Abkehr von dieser Zwei-Klassen- Theorie und eine Hinwendung zum Verständnis, dass alle Menschen Mitglieder einer Gesellschaft und von vornherein Teil des Ganzen sind. Der Sozialraum auch die Bildungs- und Arbeitswelt muss so gestaltet sein, dass allen Mitgliedern der Zugang zu den Möglichkeiten offen ist. Seite 5
7 Barrierefreiheit Jede Tätigkeit an einem Arbeitsplatz erfordert von der dort eingesetzten Person u. a. unabdingbar bestimmte Qualifikationen körperlichen Fähigkeiten geistigen Fähigkeiten soziale Kompetenzen ASR V 3a.2 Das Erfordernis nach einer barrierefreien Gestaltung der Arbeitsstätte ergibt sich nicht, wenn Beschäftigte mit einer Behinderung trotz einer barrierefreien Gestaltung nicht zur Ausführung der erforderlichen Tätigkeiten fähig sind und diese Fähigkeiten auch nicht erwerben können. Seite 6
8 Barrierefreiheit Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. ( 4 Behindertengleichstellungsgesetz) Seite 7
9 Barrierefreiheit in der allgemein üblichen Weise Seite 8
10 Barrierefreiheit ohne besondere Erschwernis Seite 9
11 Barrierefreiheit grundsätzlich ohne fremde Hilfe Sachgebiet Barrierefreie 30. September 2016 Arbeitsgestaltung im Seite 10
12 Präventionsfokus Barrierefreiheit Barrierefreiheit ist: die selbstbestimmbare, unabhängige Selbständigkeit, uneingeschränkte Nutzung und Benutzung aller Einrichtungen des gemeinsamen Lebensraumes, unbestreitbarer Anspruch auf gleiches Recht und garantierte Voraussetzung zur Erfüllung gleicher Pflicht für alle Menschen, in jedem Alter, ohne und mit Behinderungen und mit der Vielfalt aller Fähigkeiten. Prof. Dieter Philippen Barrierefreie Gestaltung ist eine präventive Maßnahme, von der alle Beteiligten mit und ohne Behinderung profitieren. Seite 11
13 Barrierefreiheit Barrierefreie Behinderungsgerechte Gestaltung Seite 12
14 Barrierefreiheit Behinderungsgerechte Gestaltung: Nachträgliche Anpassung im Bestand unter Berücksichtigung individueller gesundheitlicher Einschränkungen = rehabilitative Maßnahme. Beispiel: Treppenlifter Kein allgemeiner, sondern allein individueller Nutzen Seite 13
15 Präventionsfokus Barrierefreiheit Die Barrierefreie Gestaltung setzt die Umsetzung der folgenden drei Grundsätze voraus: Berücksichtigung der Gruppe mit den weitestreichenden Bedürfnissen Zwei-Sinne-Prinzip (z.b. sehen, hören, tasten) Zwei-Kanal-Prinzip (z.b. Treppe- Aufzug; Steuerung per Hand- Sprachsteuerung; ) Seite 14
16 Was gehört zu einem Arbeitssystem im Verwaltungsbereich? Seite 15
17 Seite 16
18 Arbeitsaufgabe Eingabe Ausgabe Arbeitsablauf Arbeitsmittel Arbeitsplatz Arbeitsumgebung Vorgegeben Gestaltbar Barrierefreiheit Seite 17
19 Arbeitsaufgabe Eingabe Ausgabe Arbeitsablauf Arbeitsmittel Arbeitsplatz Arbeitsumgebung Seite 18
20 Arbeitsaufgabe Eingabe Ausgabe Arbeitsablauf Arbeitsmittel Arbeitsplatz Arbeitsumgebung Platzbedarf Abmessungen des Arbeitsraumes Belüftung und Klima Beleuchtung Lärm / Akustik Farbgestaltung Seite 19
21 Platzbedarf / Abmessungen Anhang A1.2: Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen Seite 20
22 Belüftung / Klima Seite 21
23 Beleuchtung Seite 22
24 Beleuchtung 500 lux? Seite 23
25 Lärm / Akustik Nutzsignal zu Störsignal: 10 db Seite 24
26 Lärm / Akustik Seite 25
27 Lärm / Akustik Seite 26
28 Farbgestaltung Seite 27
29 Farbgestaltung Seite 28
30 Arbeitsaufgabe Eingabe Ausgabe Arbeitsablauf Arbeitsmittel Arbeitsplatz Arbeitsumgebung räumlicher Bereich inklusive Arbeitsumgebung Anordnung Arbeitsmittel Seite 29
31 Arbeitsplatz Seite 30
32 Räumlicher Bereich Seite 31
33 Anordnung von Arbeitsmitteln Seite 32
34 Anordnung von Arbeitsmitteln Seite 33
35 Arbeitsaufgabe Eingabe Ausgabe Arbeitsablauf Arbeitsmittel Arbeitsplatz Arbeitsumgebung Möbel Einrichtungen Geräte Software Maschinen Kommunikationsanlagen Seite 34
36 Berücksichtigung der Gruppe mit den weitestreichenden Bedürfnissen Ein Produkt (Arbeitsmittel) muss in jeder Phase der Nutzung auf mindestens zwei alternative Weisen wahrnehmbar und erkennbar sein Zwei-Sinne-Prinzip. Ein Produkt (Arbeitsmittel) muss in jeder Phase der Nutzung auf mindestens zwei alternative Weisen nutzbar sein Zwei-Kanal-Prinzip. Seite 35
37 Möbel Seite 36
38 Möbel Seite 37
39 Möbel Seite 38
40 Einrichtungen Seite 39
41 Geräte Seite 40
42 PC / Software Seite 41
43 Barrierefreie Produkte Seite 42
44 Barrierefreie Produkte Seite 43
45 Barrierefreie Produkte Zwei Kanal Prinzip Aktion: Finger Zeh Mundmaus Augen Mimik Sprache Sachgebiet Barrierefreie Arbeitsgestaltung im FB Verwaltung 30. September 2016 Seite 44
46 Barrierefreie Produkte Sachgebiet Barrierefreie Arbeitsgestaltung im FB Verwaltung 30. September 2016 Seite 45
47 Barrierefreie Produkte Sachgebiet Barrierefreie Arbeitsgestaltung im FB Verwaltung 30. September 2016 Seite 46
48 Barrierefreie Produkte Sachgebiet Barrierefreie Arbeitsgestaltung im FB Verwaltung 30. September 2016 Seite 47
49 Präventionsfokus Barrierefreiheit Mögliche Herangehensweise: Checkliste Wege außen und innen Türen (und Tore) Treppen Räume Sanitär Bedienelemente (Schalter, Taster, Tableaus usw.) Arbeitsmittel (Maschinen, Geräte, Werkzeuge usw.) Information und Kommunikation Software Flucht und Rettung Seite 48
50 Praktische Aufgabe zur Barrierefreiheit 1. Prüfen Sie bitte die auf dem Foto dargestellten Treppen mit Hilfe der Ihnen zur Verfügung gestellten Checkliste auf ihre Barrierefreiheit. 2. Falls erforderlich geben Sie bitte Hinweise wie der Zustand verbessert werden könnte. Seite 49
51 Präventionsfokus Barrierefreiheit Seite 50
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