LEGIONELLEN IM TRINKWASSER
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- Jesko Weiß
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1 LEGIONELLEN IM TRINKWASSER Neue Trinkwasserverordnung, Analyse, Probleme und Lösungen Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt
2 AGENDA Datum: Regionalkonferenz in Kulmbach Ort: Kulmbach, Landratsamt Themen: Trinkwasserverordnung 2001 und Novellierung 2011/2012 Uhrzeit: 13:30 14:00Uhr Details: Vorstellung Cimex Trinkwassergesellschaft TVO 2001/2003 und 2011/2012 Zielsetzung und gesetzliche Rahmenbedingungen Wasserstagnation und die Folgen Beprobungsfähigkeit und Risiken Löschwassertrennung Zusammenfassung mit weiteren Details Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt (Vorlage unterliegt dem Urheberrecht) 2
3 HOMEPAGE Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 3
4 VORSTELLUNG Helmut Zehrfeldt Gesellschafter Cimex Trinkwassergesellschaft mbh Sachverständiger für Haus- und Versorgungstechnik Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 4
5 ZIELSETZUNG Erhöhte Rechtssicherheit für den Betreiber zur Vermeidung/Begrenzung von: vermögenswirksame Ansprüche strafrechtliche Ansprüche/Verfolgung Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 5
6 TRINKWASSERVERORDNUNG (TVO) Warum / weshalb??? Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 6
7 TRINKWASSERVERORDNUNG (TVO) Konjunkturprogramm? NEIN, das Lebensmittel Trinkwasser ist dafür viel zu wichtig. Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 7
8 GESETZGEBUNGEN Auch ohne eine TrinkwV /IfsG Haftung vermögenswirksam u. strafrechtlich nach BGB 823/ 536 Verkehrspflicht / 319 StGB Fürsorgeprinzip Arbeitsstättenverordnung, RKI, VDI etc. Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 8
9 TRINKWASSERVERORDNUNG (TVO) Deckelt/verknüpft die bisherigen Gesetze, Regelwerke und Normen und schafft so eine Grundlage zur leichteren rechtlichen Beurteilung der Pflichten und Verantwortlichkeiten. Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 9
10 ZIEL DER TVO Erhalt der Trinkwassergüte Schutz der Verbraucher Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 10
11 WASSERSTAGNATION BEISPIEL AUSGUSSBECKEN Verzinkte Eisenleitung Stagnation Nahrung und Temperatur für Mikroorganismen Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 11
12 RÜCKBAU UND TRENNUNG VON NICHT DURCHSTRÖMTEN LEITUNGEN Beispiel Indikatorparameter Verfärbung TWW aus Peripherie Indikatorparameter Verfärbung! Rohrleitungsnetz fortgeschrittene Korrosion und Stagnation Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 12
13 ZIEL DER VERORDNUNG Die Bestimmungen der TrinkwV sollen sicherstellen, dass im Trinkwasser weder gesundheitsschädliche mikrobiologische Krankheitserreger noch gesundheitsschädliche chemische Stoffe enthalten sind. ( 1 bis 7 TrinkwV) Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 13
14 VORAUSSETZUNG Die Anforderungen gilt als erfüllt, wenn bei der Wasseraufbereitung und der Wasserverteilung mindestens die a.a.r.d.t. eingehalten werden und das Trinkwasser den Anforderungen der 5 bis 7 der TrinkwV entspricht ( 5-Mikrobiologisch / 6-Chemische / 7-Indikatorparameter) *) a.a.r.d.t. = allgemein anerkannten Regeln der Technik Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 14
15 LEGIONELLEN Risiken und Gefahren Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 15
16 3h Generationszeit = > Legionellen innerhalb von 72h (bei optimalen Bedingungen) Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 16
17 LEGIONELLEN Trinkwasser ist nicht steril Kurzes Verfallsdatum! ( 4 Stunden gemäß UBA ) Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 17
18 LEGIONELLEN Legionellen: Wie kommen Sie in unsere Installation? Über die Wasserversorgung im geringen Maße Problem: Brutschrank Haus-Installation Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 18
19 POSITIVE WACHSTUMSFAKTOREN 100 C 80 C 60 C 40 C 20 C Umgebungen, in denen sich die Legionellen schnell vermehren Ruhe z.b. bei lang anhaltendem Stillstand des Wassers Wärme Bei Temperaturen zwischen 25 und 50 C Nährboden z.b. Die Anwesenheit von Biofilm und Sediment in den Leitungen Duschen und Mischwassersysteme Temperaturbereich, in dem die Legionellen sehr schnell wachsen können 0 C Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 19
20 LEGIONELLEN Abtötungszeiten über Temperatur*) bei 50 C bei 55 C bei 60 C bei 65 C bei 70 C bei 80 C wirkungslos Minuten Minuten Minuten 1-3 Minuten < 1 Minute *) in Biofilmen Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 20
21 LEGIONELLEN ERKRANKUNGEN DUNKELZIFFER DER ERKANNTEN ERKRANKUNGEN *): 99 % *) Quelle:Prof. Dr. Werner Mathys vom Institut für Hygiene am Universitätsklinikum Münster Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 21
22 LEGIONELLEN ERKRANKUNGEN Legionelleninfektion Zu 100% vermeidbar! Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 22
23 DIE NEUE TRINKWASSERVERORDNUNG Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 23
24 TRINKWASSERVERORDNUNG TrinkwV 2001 (Ausfertigung v und in Kraft getreten zum ) Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 24
25 1. NOVELLIERUNG TRINKWASSERVERORDNUNG Die geänderten Regelung zur Trinkwasserverordnung, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am sind anzuwenden ab dem Übergangsvorschriften sind nicht vorgesehen. Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 25
26 2. NOVELLIERUNG TRINKWASSERVERORDNUNG Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (veröffentlicht am 13.Okt. 2012) und in Kraft getreten zum: Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 26
27 TRINKWASSER IST EIN LEBENSMITTEL ES UNTERLIEGT NICHT DEM BESTANDSSCHUTZ! Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 27
28 TRINKWASSER TRINKWASSERVERORDNUNG Wesentliche Änderungen der 2.Novellierung Gefährdungsanalyse obligatorisch bei >100KBE Verlängerte Fristen für Wohnungsbau (nicht Mischbau) Streichung der Anzeigepflicht von Großanlagen Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 28
29 TRINKWASSER MIKROBIOLOGISCH - LEGIONELLEN Maßnahmewert <100KBE / 100ml Wasser Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 29
30 TRINKWASSER MIKROBIOLOGISCH - LEGIONELLEN Maßnahmewert <100KBE / 100ml Wasser 3h Generationszeit = > Legionellen innerhalb von 72h (bei optimalen Bedingungen) Handlungsbedarf auch dann, wenn der Maßnahmewert nicht überschritten wurde Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 30
31 GEBÄUDEINSTALLATIONEN Auslegung / Nutzung Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 31
32 GEBÄUDEINSTALLATIONEN AUSLEGUNG / NUTZUNG Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.r.d.t*.) Bestimmungsgemäßer Betrieb *) 4, TrinkwV, Kenntnis der a.a.r.d.t./aus DIN EN ISO 1988, 1717, 806, 19458, 8199, ISO 11731, DVGW W 551, (552), 553 VDI 6023 etc. Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 32
33 UNTERSUCHUNGSPFLICHT n. TVO JA / NEIN? Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 33
34 DIE UNTERSUCHUNGSPFLICHT BETRIFFT... Großanlagen > 400 l Speichervolumen und/oder Leitungen mit mehr als 3 l Inhalt (entspricht ca. 8 bis 15m Leitung, je nach Leitungsquerschnitt), vom Speicher zur jeweiligen Entnahmestelle Legionellen jährliche *) Untersuchung nach DVGW-Regelwerk W 551 und DIN EN ISO Zweck b) - Probenahmestellen! *) nicht öffentl. Wohnungsbau Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 34
35 GEBÄUDEINSTALLATIONEN AUSLEGUNG / NUTZUNG Kaltwasser darf aus hygienischen Gründen eine Temperatur von 25 C nicht überschreiten (> 25 C kein Kaltwasser mehr) (vgl. VDI 6023, Abschnitt und DVGW 551) Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 35
36 ANFORDERUNGEN ÜBER DIE GEÄNDERTEN NORMEN VL - Ausgang Warmwasser-Boiler 60 C RL - Zirkulation 55 C Gleichmäßige Durchströmung der Anlage Hydraulischer Abgleich Vorwärmstufen - Warmwasserspeicher - Aufheizung des gesamten Inhalts 1xtäglich auf min 60 C (incl. möglicher externer Vorwärmstufen, z.b. serielle Schaltung) Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 36
37 MAßNAHMEN BEI BETRIEBSUNTERBRECHUNG Unterbrechungszeit Maßnahmen Wiederinbetriebnahme > 3 Tage Teilspülung Vollständiger Trinkwasseraustausch der Anlage bzw. des Anlagenteils (mindestens Ablaufen bis zur Temperaturkonstanz) > 4 Wochen Absperrung Vollständiger Trinkwasseraustausch des entsprechenden Bereichs > 6 Monate Absperrung Vollständiger Trinkwasseraustausch; danach Empfehlung für mikrobiologische Kontrolluntersuchung gemäß TrinkwV 2003 und Legionellen (kalt+warm) ; bei mikrobiologischer Belastung Maßnahmen nach DVGW W 291 und bei Trinkwasserinstallation (warm) zusätzlich Maßnahmen nach DVGW W 551 Anmerkung: Trinkwasser-Installationen oder Anlagenteile, die nicht dauerhaft genutzt werden, sind zurückzubauen Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 37
38 Technische Sünden Stagnationsleitungen und verdeckte Risiken Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 38
39 RÜCKBAU UND TRENNUNG VON NICHT DURCHSTRÖMTEN LEITUNGEN Beispiel Stagnationsleitungen Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 39
40 RÜCKBAU UND TRENNUNG VON NICHT DURCHSTRÖMTEN LEITUNGEN Beispiel Stagnationsleitungen (ungenutzte Duschen) Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 40
41 Rechtliche Aspekte TrinkwV und andere gesetzliche Bestimmungen Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 41
42 Hygiene geht vor Energieeinsparung Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 42
43 UNTERSUCHUNGSPFLICHTEN DIREKTE UND INDIREKTE RECHTLICHE VERKNÜPFUNG Unwissenheit schützt vor Strafe nicht Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 43
44 UNTERSUCHUNGSPFLICHTEN DIREKTE UND INDIREKTE RECHTLICHE VERKNÜPFUNG Gesetze und a.a.r.d.t. konkretisieren die zivilrechtlichen Pflichten Untersuchungspflicht Allgemeine Verkehrspflicht / BGB Hygienepflicht Hygiene gehört zum beherrschbaren Bereich / Rechtsprechung BGH Wartungspflicht Pflicht zur Wartung der Trinkwasserinstallationen Entsprechend DIN / VDI 6023 Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 44
45 UNTERSUCHUNGSPFLICHTEN DIREKTE UND INDIREKTE RECHTLICHE VERKNÜPFUNG Grundkonzeption des vertraglichen Schadenersatzanspruches Pflichtverletzung Verschulden Schadensersatz 823/ 249 BGB Vertragspflichten Pflichten aus Gesetz, z.b. TrinkwV aardt Fahrlässigkeit /Augen zu und durch Verletzung der Sorgfaltspflichten Nichtbeachtung der aardt Rechtsfolge Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 45
46 UNTERSUCHUNGSPFLICHTEN DIREKTE UND INDIREKTE RECHTLICHE VERKNÜPFUNG Ein Verstoß gegen die einschlägigen DIN-Normen gilt als grob fahrlässig OLG Celle, Urteil v U88/11 Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 46
47 UNTERSUCHUNGSPFLICHTEN DIREKTE UND INDIREKTE RECHTLICHE VERKNÜPFUNG Einhaltung der: a.a.r.d.t DIN EN ISO 1988, 1717, 806, 19458, 8199, ISO 11731, DIN 14462, DVGW W 551, 553 VDI 6023 usw. a.a.r.d.t aktualisierte Zeitachse Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 47
48 UNTERSUCHUNGSPFLICHTEN DIREKTE UND INDIREKTE RECHTLICHE VERKNÜPFUNG BGB 823 Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht des anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Normen, Regelwerke und Verordnungen dienen im Schadensfall als Fakten Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 48
49 UNTERSUCHUNGSPFLICHTEN DIREKTE UND INDIREKTE RECHTLICHE VERKNÜPFUNG BGB 536 Der Vermieter hat die vermietete Sache dem Mieter in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauche geeigneten Zustande zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Keine Wartung kein Versicherungsschutz! Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 49
50 UNTERSUCHUNGSPFLICHTEN DIREKTE UND INDIREKTE RECHTLICHE VERKNÜPFUNG 11 Allgemeine Wohngebäude- und Versicherungsbedingungen 1. Der Versicherungsnehmer hat a) Alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten; die versicherten Sachen, insbesondere Wasser führende Anlagen und Einrichtungen stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten.... Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 50
51 Hygiene kann teuer sein, keine Hygiene kann aber noch wesentlich teurer werden. Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 51
52 TRINKWASSERBEPROBUNGEN Probeentnahme, Untersuchung, Befundung Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 52
53 BEPROBUNG Auch eine negative Beprobung (KBE < 100 oder NN) bietet keinen Schutz im Schadensfall, falls nicht die Anforderungen nach 4 der TVO erfüllt werden. d.h.: Erfüllung der a.a.r.d.t. Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 53
54 BEPROBUNG Gebäude sollte beprobungsfähig sein Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 54
55 BEPROBUNG RISIKEN IM DETAIL Auftragserteilung und Kommunikation Falsche Beprobungsstellen Mangel bei der Erfassung der Installation Qualifikation der ausführenden Firmen und Ing.-Büros Keine oder unzureichende Datenerfassung (Logger für Temperatur, Fliessgeschwindigkeit) Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 55
56 BEFUNDUNGSORTE Probeentnahme an einer Entnahmearmatur für unterschiedliche Zwecke (nach DIN EN ISO 19458) Qualität des Wassers Entfernen von angebrachten Vorrichtungen und Einsätzen Desinfektion Spülung In der Hauptverteilung Ja Ja Ja An der Entnahmearmatur Ja Ja Nein* Wie es verbraucht wird Nein Nein Nein * Nur kurz spülen (2-3 Liter), um den Einfluss der Desinfektion der Entnahmearmatur auszugleichen. Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 56
57 BEWERTUNG ORIENTIERENDE UNTERSUCHUNG Legionellen (KBE/ml) Bewertung Maßnahmen Weitergehende Untersuchung >10000 Extrem hohe Kontamination Direkte Gefahrenabwehr erforderlich, (Desinfektion und Nutzungseinschränkung, z.b. Duschverbot) Sanierung erforderlich unverzüglich Nachuntersuchung 1 Woche nach Desinfektion bzw. Sanierung >1000 Hohe Kontamination Sanierungserfordernis ist abhängig vom Ergebnis der weitergehenden Untersuchung umgehend >100 Mittlere Kontamination <100 Keine/geringe Kontamination keine Innerhalb von 4 Wochen keine keine nach 1 Jahr (nach 3 Jahren) Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 57
58 BEWERTUNG WEITERGEHENDE UNTERSUCHUNG Legionellen (KBE/ml) Bewertung Maßnahmen Weitergehende Untersuchung Nachuntersuchung >10000 Extrem hohe Kontamination Direkte Gefahrenabwehr erforderlich, (Desinfektion und Nutzungseinschränkung, z.b. Duschverbot) Sanierung erforderlich unverzüglich 1 Woche nach Desinfektion bzw. Sanierung >1000 Hohe Kontamination >100 Mittlere Kontamination <100 Keine/geringe Kontamination Kurzfristige Sanierung erforderlich Mittelfristige Sanierung erforderlich Innerhalb von max. 3 Monaten Innerhalb von max. 1 Jahr 1 Woche nach Desinfektion bzw. Sanierung 1 Woche nach Desinfektion bzw. Sanierung keine nach 1 Jahr (nach 3 Jahren) Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 58
59 LÖSCHWASSERLEITUNGEN Feuerlöscheinrichtungen - Wandhydranten - Trinkwasser Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 59
60 WANDHYDRANTEN EINBINDUNG Seit Januar 2007 ist die unmittelbare Einbindung von Wandhydranten Typ F an die Trinkwasserinstallation aus der DIN gestrichen und somit nicht mehr zulässig. Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 60
61 WANDHYDRANTEN EINBINDUNG DIN , Pkt.5 Es gibt keinen Bestandsschutz für Trinkwasserinstallationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen, wenn die Anforderungen der Trinkwasserverordnung nicht eingehalten werden Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 61
62 Zusammenfassung Eckdaten Trinkwasserverordnung Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 62
63 ZUSAMMENFASSUNG GRUNDSÄTZLICHE PUNKTE Differenzierte Legionellen-Untersuchung Qualifizierte Gefährdungsanalyse falls Ergebnis > Maßnahmewert Nichteinhaltung der Normen/Regelwerke = grobfahrlässig Zirkulation Dauerlauf Kalt- / Warmwasser (30 Sek. PWC < 25 C / PWW > 55 C) Systemtemperaturen - überwachen Hydraulischer Abgleich Warmwasserinstallation Eigensichere Armaturen verwenden Bypässe, Stagnationsleitungen Rückbau Dokumentation Spülpläne bestimmungsgemäßer Betrieb Minimisierungsgebot Desinfektion nicht zielführend Endständige Filter Handhabung / Minimisierungsgebot?! Wartung Instandhaltung (Rückspülfilter, Regelventile etc.) Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 63
64 ZUSAMMENFASSUNG ECKDATEN TRINKWV 2011/2012 Technische Punkte 1xJährliche für Großanlagen >400L und/oder 3 L Leitungsvolumen Befundung Speicher VL /Zirkulation / und Peripherie Temperaturen: Speicher VL : > 60 C Zirkulation RL: > 55 C Zirkulation max. 8h aus innerhalb 24h, falls System mikrob. unbedenklich ist (Empfehlung keine Unterbrechung!) Vorsorgeprinzip Geeignete Probeentnahmehähne / 15 TrinkwV 2011 Stockwerks oder Einzelzuleitungen unter 3L können ohne Zirkulation errichtet werden Zirkulationsleitungen sind unmittelbar vor Durchgangsmischarmaturen zu führen Schwerkraftzirkulation sind aus hygien. Sicht ungeeignet es sind Zirkulationssysteme einzubauen Einzelsicherungen und Verbrühschutz (Duschen!) Dokumentation bei Sanierung - fehlende Pläne, zuvor Bestandsaufnahme und Installationspläne erstellen erst dann kann eine Gesamtbeurteilung der notwendigen Maßnahmen getroffen werden. Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 64
65 ZUSAMMENFASSUNG ECKDATEN TRINKWV 2011/2012 Rechtliche Punkte Ordnungswidrigkeitsstrafen bei Nichteinhaltung / 25 TrinkwV Untersuchungen Legionellen / 14 TrinkwV Anzeigepflichten 16, 21 TrinkwV Meldepflichten (Umbau, Inbetriebnahme, pos. Befund etc.) Schadensersatz zivilrechtlich bei Fahrlässigkeiten und Vorsatz / BGB Strafrechtliche Folgen für Fachleute gemäß 24 TrinkwV Freiheitsstrafen bei - Fahrlässigkeit bis zu 5 Jahre - Vorsatz bis zu 10 Jahre Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 65
66 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Helmut Zehrfeldt Verantwortlich für Hygiene- und Legionellenfragen Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt (Vorlage unterliegt dem Urheberrecht) 66
67 KONTAKTDATEN Cimex GmbH Hans-Watzlik-Ring Straubing Ansprechpartner: Helmut Zehrfeldt Tel Mobil: Fax Internet: Spezialgebiete: Qualifizierte Gefährdungsanalysen Schwachstellenanalysen Sachgutachten, Schulungen Trinkwasserbeprobungen nach den a.a.r.d.t. Rechtlicher Hinweis: Die Präsentation unterliegt dem Urheberrecht die Verwendung ist zweckgebunden und nur für den Auftraggeber und seine Mitglieder/Teilnehmer bestimmt; eine Vervielfältigung - auch Auszugsweise - für Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch den Ersteller gestattet. Eine Haftung gegenüber Dritten ist ausgeschlossen. Legionellen im Trinkwasser Dipl.-Ing. Helmut Zehrfeldt 67
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