Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung der Trinkwasserverordnung im Stadtgebiet München
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- Maximilian Gerhardt
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1 Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung der Trinkwasserverordnung im Stadtgebiet München - Dipl.-Ing. (FH) Michael Erb, Referat für Gesundheit und Umwelt der LH München Fachveranstaltung Erdgas/Wasser der SWM GmbH am 9. Juni 2016
2 Übersicht zum Vortrag 1. Das Referat für Gesundheit und Umwelt der LH München als kommunales Gesundheitsamt 2. Organisation und Aufgaben im Rahmen des behördlichen Vollzugs der Trinkwasserverordnung 3. Umsetzung der Trinkwasserverordnung in München - Verwaltungsablauf allgemein 4. Bericht aus der Praxis - häufig auftretende Probleme 2
3 1.1 Das Referat für Gesundheit und Umwelt der LHM als kommunales GA 3
4 1.2 Das Referat für Gesundheit und Umwelt der LHM Fachabteilung 4
5 2. Aufgaben des RGU als Gesundheitsamt im Sinne der TrinkwV 2001 Vollzug der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Ermittlung bei L.-Erkrankungen nach IfSG Ziel: vorbeugender Gesundheitsschutz Das RGU will Legionellen-Erkrankungen verhindern! Kein Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion, Keine Klärung von Schuldfragen o.ä. Grundlage für das Handeln des RGU sind Vorgaben des Gesetzgebers, von Bundesbehörden, Fachkommissionen und techn. Regelwerken. 5
6 2.1 Schwerpunkt der trinkwasserhygienischen Überwachung Der Schwerpunkt der trinkwasserhygienischen Überwachung in München liegt eindeutig auf der Legionellenproblematik 6 Öffentliche und nichtöffentliche Einrichtungen sind gleichermaßen betroffen. Für öffentliche Einrichtungen gelten zum Teil verschärfte Anforderungen.
7 2.2 Mehrung des Vollzugsaufwandes seit der ersten Novellierung seit 11/2011: Untersuchungspflicht nach 14 Abs. 3 für Großanlagen zur Trinkwassererwärmung ca Wohngebäude, ca Mehrfamilienhäuser mit zentraler Warmwasserversorgung, ca Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, Erfahrungsgemäß sind in ca. 30 % der Anlagen Überschreitung des techn. Maßnahmenwertes zu erwarten ca auffällige Warmwasserinstallationen Derzeit beim RGU rund Anlagen in Bearbeitung 7
8 3. Umsetzung der Trinkwasserverordnung in München - allgemein Ausgangssituation: Bestehen einer weitreichenden Betreiberverantwortung u. a. nach 4 TrinkwV 2001 die selbstständiges Handeln des Unternehmers oder sonstigen Inhabers nach den Vorgaben in 16 Abs. 3 TrinkwV 2001 oder 16 Abs. 7 TrinkwV 2001 (Legionellen) erfordert. Vor allem sind/ist ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt (RGU), weitere Untersuchungen / Ortsbesichtigungen zu veranlassen, die angeschlossenen Verbraucher zu informieren, die Gefährdungsanalyse zu beauftragen.... Viele weitere Informationen unter 8
9 3.1 Legionellenuntersuchung - Meldung Befund <= 100 Leg./100 ml keine Befund-Übermittlung an das RGU (orient. Unters.) Befunde > 100 Leg. / 100 ml Befundübermittlung an das RGU mit Hilfe des linksstehenden Formulars. 9
10 Anzeigeformular Überschreitung Maßnahmenwert Idealfall: - Abwicklung der Legionellenproblematik zu einer TWI mit drei Blatt Papier 10 - Elektronische Übermittlung in Vorbereitung - Im Regelfall keine weitere Prüfung/Kontrolle von Einzelbefunden oder Gefährdungsanalysen.
11 3.1.2 Abweichung vom Idealfall Eine Einzelfallbearbeitung erfolgt immer dann, wenn eine extrem hohe Legionellenkontamination festgestellt wurde (> KBE/100 ml), der Unternehmer oder sonstige Inhaber (UsI) das Anzeigeformular nicht vollständig ausfüllt, Zweifel bestehen, dass der UsI seinen Pflichten nach 16 Abs. 7 TrinkwV 2001 nachkommt oder auch im Rahmen der Nachuntersuchungen eine anhaltende Legionellenkontamination festgestellt wird. 11
12 3.2 Mikrobiologische oder chemische Untersuchung Unauffällige Befunde: keine Übermittlung an das RGU Auffällige Befunde: 12 Der Untersuchungsbefund sowie die Befunde der entsprechenden Nachuntersuchungen sind nach 16 TrinkwV 2001 dem RGU mit Hilfe des linksstehenden Formulars anzuzeigen.
13 3.3 Informationsangebot des RGU zum Thema Trinkwasser - Volltext Trinkwasserverordnung - UBA-Publikationen/Empfehlungen 13 - Links zu externen Infoangeboten - Checklisten Legionellenbearbeitung - Frei verwendbare Merkblätter - Laborliste - Meldeformulare, Vordrucke - Hinweise zum technischen Regelwerk
14 4. Bericht aus der Praxis - häufig auftretende Probleme 4.1 Probenahme, Parameterauswahl, Dokumentation (1) - Verantwortung für Auswahl der Probenahmestellen trägt der UsI Bedeutung der Probenahme wird meist unterschätzt. - Seitens des Gesundheitsamtes wird eine Reduzierung des Untersuchungsumfanges nicht verantwortet Anträge auf Reduzierung des PN-Umfangs werden abgelehnt. - Vorgaben zur Auswahl der Probenahmestellen (Legionellen) in "DVGW-Information Wasser Nr. 74" vom Januar 2012 und Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung", UBA, Legionellenuntersuchung: In Kenntnis der technischen Problematik beträgt die Ablaufmenge vor der Probenahme im Regelfall 1 l (vgl. UBA-Empfehlung vom ). - Vorschnelle Ausweisung eines Nutzers als Verursachers einer Kontamination ist in der Regel nicht beweiskräftig, bedarf der genausten Detailuntersuchung und Beweisführung. 14
15 4.1 Probenahme, Parameterauswahl, Dokumentation (2) - Häufig nicht regelkonforme Kaltwasserprobenahme (Zweck a, b, c) Empfehlungen des RGU in den Kaltwassermerkblättern. - Stelle der Einhaltung von Grenzwerten (!) ist die Zapfstelle des Verbrauchers (vgl. 8 TrinkwV 2001) Im Regelfall keine (!) Bestimmung von Parameternwie z. B. Schwermetallen im WW an Probenahmestellen im Bereich der Technik (z. B. Verteilerbalken, Entlüftungen etc.). - Ohne Verdachtsmomente ist die Bestimmung der mikrobiologischen Grundparameter im Kaltwasser ausreichend. - Dokumentation/Beschreibung der Probenahme häufig unvollständig -> Vollständiges Ausfüllen der PN-Protokolle mit nachvollziehbarer Bezeichnung der PN-Stelle ( nicht VZGR1...) 15
16 4.1 Probenahme, Parameterauswahl, Dokumentation (3) Anmerkungen zur Dokumentation der Probenahme Vorgaben z. B. in Anmerkung Schwermetalle: DIN EN ISO UBA BGBl. 03/2004 Stagnationszeit (2-4 h) und Probenart (Z, S0, S1, S2) vermerken Mikrobiologische Grundparameter: DIN EN ISO DIN EN ISO (Top 4.5) Probenahmeort und Zweck (a, b, c) vermerken Legionellen: DIN EN ISO UBA-Empfehlung vom (Top's 5.1 und 5.2) Probenahmeort, Ablaufzeit oder -menge bis zu Temp.konstanz 16
17 4.2 Desinfektion von TWI Allgemeines Allgemeines, Erfahrungen: - Die chemische/thermische Desinfektion von Trinkwasserinstallation und/oder Trinkwasser ist ein höchst komplexer Vorgang. - Die chemische/thermische Desinfektion von Trinkwasserinstallation und/oder Trinkwasser setzt die genaue Kenntnis des zu behandelnden Systems (Geometrie, Hydraulik, Materialbeschaffenheit ) voraus. - Die chemische/thermische Desinfektion wird häufig leider unsachgemäß, vorschnell, falsch und überflüssigerweise angewandt. - Die chemische/thermische Desinfektion führt deshalb häufig nicht zu dem gewünschten, anhaltenden Ergebnis. 17
18 4.2.1 Desinfektion von TWI Übersicht Desinfektion Anlagendesinfektion u. a. Trinkwasserdesinfektion u. a. - Einmaliger Vorgang - Kontinuierlicher Vorgang - Setzt Anlagenreinigung voraus - keine Bedingungen - 11 TrinkwV 2001 (bei gleichzeitiger Nutzung) - DVGW W 291 (Zuleitung) - DVGW W 557 (10/2012, Reinigung und Desinfektion von TWI) - usw TrinkwV DVGW W 224 (ClO2) - DVGW W 225 (O3) - DVGW W 229 (Cl2, OCl) - DVGW W 290 (allgemein) - DVGW 293 (UV) - DVGW W 556 ( Hygienisch mikrobielle Auffälligkeiten in TWI; Methodik und Maßnahmen zu deren Behebung) - usw.... Siehe auch bspw. DVGW "twin Nr. 05, Nr. 08, Nr. 09" 18
19 4.2.2 Desinfektion von TWI - Rahmenbedingen Zulässige Verfahren, Einsatzstoffe: - Grundsätzlich 11 TrinkwV 2001 i. V. m. Liste des UBA beachten - Zulässig sind Chlor, Chlorverbindungen, Ozon, UV, thermische D. - Für TWI: nur Chlor, Chlorverbindungen und thermische Desinfektion Einsatzgrenzen: Der kontinuierliche und dauerhafte Einsatz von chemischen Desinfektionsmitteln in der Trinkwasserinstallation widerspricht den "allgemein anerkannten Regeln der Technik (insb. DVGW Arbeitsblatt W 551) und auch dem Minimierungsgebot der TrinkwV Deshalb: Desinfektion stets nur befristet zur Unterstützung von technischen Sanierungsmaßnahmen 19
20 4.2.3 Desinfektion von TWI - Mindestanforderungen -Zulassung von Chemikalie/Anlage nach 11, 17 TrinkwV Alle Bereiche der TWI müssen von der Chemikalie erreicht werden (Kenntnis des Leitungssystems, hydraulischer Abgleich, Zirkulation, ggf. Spülplan...) - Zulässige Höchst-/Mindestkonzentrationen nach 11 TrinkwV 2001 müssen eingehalten werden - Rechtzeitige Information der Verbraucher und des GA nach 13, 16 und 21 TrinkwV Erfassung von Konzentration und Menge des Desinfektionsmittels (täglich/wöchentlich) - Erfassung der Desinfektionsnebenprodukte (z. B. Chlorit, THM) - Erfolgskontrolle durch Bestimmung relevanter mikrobiologischer Parameter (Legionellen)... 20
21 4.2.4 Desinfektion von TWI - Fazit - Chemische Desinfektionsmaßnahmen als Allheilmittel erfüllen häufig nicht die versprochenen Erwartungen. - Die regelkonforme Planung, Durchführung und Überwachung sind Grundvoraussetzungen für einen Erfolg. - Die chemische/thermische Desinfektion kann in keinem Fall eine Anlagenertüchtigung/-sanierung ersetzen. 21
22 4.3 Gefährdungsanalyse nach 16 Abs. 7 TrinkwV 2001 Gefährdungsanalyse - Normadressat ist der Unternehmer/sonstige Inhaber der Trinkwasserinstallation (UsI) UsI muss Auftrag erteilen. Gefährdungsanalyse - obligatorische, unaufgeforderte Durchführung bei einer Überschreitung des techn. Maßnahmenwertes (ab 101 KBE/100 ml) keine Befreiung möglich. Gefährdungsanalyse - auch der UsI hat die Gefährdungsanalyse hinsichtlich Vollständigkeit zu beurteilen (Betreiberpflicht). Gefährdungsanalyse - Mustergliederung der UBA-Empfehlung beachten. Einschränkung der Aussagekraft durch den Gutachter rechtlich zweifelhaft GeA häufig unvollständig. Gefährdungsanalyse - Gesundheitsamt prüft, ob der UsI seinen Pflichten nachgekommen ist, nicht aber ob die GeA inhaltlich korrekt ist (Haftung). 22
23 Kontakt Dipl.-Ing. (FH) Michael Erb Referat für Gesundheit und Umwelt der LHM SG Umwelthygiene/-medizin (RGU-GS-HU-UHM) Bayerstrasse 28 a München Trinkwasserhotline Tel.-Nr.: 0 89 / umwelthygiene.rgu@muenchen.de Internet: 23
24 Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
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