Offenlegung gem. 26 BWG ivm Offenlegungsverordnung

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1 1 Offenlegung gem. 26 BWG ivm Offenlegungsverordnung Berichtsstichtag: Gemäß 26 BWG in Verbindung mit der Offenlegungsverordnung (OffV) haben Kreditinstitute zumindest einmal jährlich Informationen über ihre Organisationsstruktur, ihr Risikomanagement und ihre Risikokapitalsituation offenzulegen. Dieser Offenlegungsverpflichtung kommt die durch die Veröffentlichung auf ihrer Homepage nach. Risikomanagement und Risikokategorien ( 2 OffV) Der Gruppenverwaltungsrat der LLB Vaduz hat eine konzernweite Risikostrategie festgelegt, die der LLB Österreich einen Rahmen für die Handhabung von Risiken vorgibt. Der proaktive Umgang mit Risiken ist ein fester Bestandteil der Unternehmensstrategie und stellt die Risikotragfähigkeit der LLB Österreich sicher. Die Übernahme von Risiken ist integraler Bestandteil des Bankgeschäftes, soll grundsätzlich jedoch nur erfolgen, wenn entsprechende Risikoprämien zu erzielen sind und die Risiken gemessen, bewirtschaftet und überwacht werden können. Die risikopolitischen Grundsätze der LLB Österreich sind wie folgt definiert: 1. Die Bank richtet ihr Engagement grundsätzlich nur auf Geschäftsfelder, in denen sie über eine entsprechende Expertise zur Beurteilung der spezifischen Risiken verfügt. 2. Der Vorstand und alle Mitarbeitenden fühlen sich den risikopolitischen Grundsätzen verpflichtet und treffen auch ihre Alltagsentscheidungen unter Einhaltung dieser Regeln. 3. Bei den als wesentlich definierten Risikoarten strebt die Bank ein Risikomanagement an, welches zumindest jenem von strukturell und größenmäßig vergleichbaren Banken entspricht (Best- Practice- Grundsatz). 4. Das Risikomanagement ist unabhängig von den operativen Einheiten, womit Interessenkonflikte vermieden werden. 5. Bei intransparenter Risikolage oder methodischen Zweifelsfällen ist nach dem Vorsichtsprinzip vorzugehen. 6. Risikosteuerung und internes Kapitaladäquanzverfahren orientieren sich primär am Ziel eines geordneten Unternehmensfortbestandes (Going- Concern). 7. Die Personalpolitik stellt sicher, dass das nötige Know-how für die relevanten Märkte und Produkte sowie für das konzeptionelle und methodische Risikomanagement stufenund funktionsgerecht vorhanden ist und entwickelt wird. 8. Die LLB Österreich fördert und entwickelt eine Unternehmenskultur, welche den risikopolitischen Grundsätzen konsequent Rechnung trägt.

2 2 Risikopolitische Strategien Zum Berichtstermin werden folgende Methoden der Risikosteuerung definiert: Prinzip der Risikovermeidung: Durch konsequente Umsetzung der in den risikopolitischen Grundsätzen definierten Grundhaltung der Bank sollen Risiken vermieden werden. Dies betrifft beispielsweise die Ablehnung von Kunden, deren Legitimationsprüfung oder erstelltes Kundenprofil zu keinem für die Bank zufriedenstellendem Ergebnis führt, womit einem potentiellen Reputationsrisiko vorgebeugt wird. Auch umfasst der Begriff der Risikovermeidung die konsequente Ablehnung von Kreditengagements bei nicht zufriedenstellender Bonität und Sicherstellungen von Kunden, um diesbezügliche Kreditrisiken zu vermeiden. Prinzip der Risikoverminderung und/oder -limitierung: Risikoverminderung und/oder Risikolimitierung wird insbesondere durch konsequente Einhaltung gesetzter Risikolimite angestrebt. Prinzip der Risikodiversifikation: Risikodiversifikation wird insbesondere durch die Vermeidung von Klumpenrisiken angestrebt. Struktur und Organisation Die LLB Österreich greift im Rahmen des Risikomanagements auf die etablierten Strukturen, Organisationseinheiten und Standards der LLB Vaduz zurück. Es erscheint dem Vorstand der LLB Österreich auch zweckmäßig, im Hinblick auf die Größe der Bank auf bereits geleistete Vorarbeiten ihrer Muttergesellschaft zurückzugreifen. Das Outsourcing von Teilen des internen Kapitaladäquanzverfahrens erfolgt unter folgenden Voraussetzungen an die LLB Vaduz: Durch das Outsourcing darf die Aufsichtstätigkeit der Finanzmarktaufsicht und/oder der Oesterreichischen Nationalbank in keiner Weise beeinträchtigt werden. Die LLB Österreich wird jederzeit Zugriff auf sämtliche relevanten Informationen im Rahmen des internen Kapitaladäquanzverfahrens haben. Die Letztverantwortung für die Umsetzung des internen Kapitaladäquanzverfahrens sowie die Einhaltung der Risikopolitik obliegt dem Vorstand der LLB Österreich. Dafür ist ein effizienter Risikomanagementprozess nötig, welcher in der LLB Österreich über einen Regelkreis aus den Funktionen des Aufsichtsrats, des Vorstands, des Risk Officers und des Group Risk Committees organisiert ist. Der Regelkreis des Risikomanagementprozesses der LLB Österreich stellt sich wie folgt dar. Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat obliegt die Überwachung der Verantwortlichkeiten seitens des Vorstandes. Er wird durch das Group Audit & Risk Committee unterstützt. Vorstand Der Vorstand ist für die Gesamtsteuerung der Risiken innerhalb der vom Aufsichtsrat definierten Risikobereitschaft und für die Umsetzung der Risikomanagementprozesse zuständig. Die Regelung der Grundsätze des Risikomanagements sowie die Festlegung der Zuständigkeit und der Verfahren für die Bewilligung von risikobehafteten Geschäften unterliegen seiner Verantwortung. Unterstützt wird er dabei durch den Risk Officer.

3 3 Dem Vorstand der LLB Österreich obliegen u.a. folgende Aufgaben: Definition von Unternehmenszielen und Risikostrategien der LLB Österreich. Definition, Implementierung und laufende Überwachung eines internen Kapitaladäquanzverfahrens. Regelmäßige Überprüfung und allenfalls erforderliche Anpassung der Systeme, Verfahren und Prozesse. Festlegung von Strategien und Verfahren der LLB Österreich zur Einhaltung der Eigenkapitalerfordernisse (Einrichtung eines Limitwesens). Festlegung der allgemeinen Grundsätze der LLB Österreich im Hinblick auf die Bilanzstruktursteuerung. Risk Officer Der Risk Officer identifiziert, bewertet und überwacht die maßgeblichen Risiken der LLB Österreich und ist funktional sowie organisatorisch unabhängig von den operativen Einheiten. Dem Risk Officer der LLB Österreich obliegen u.a. folgende Aufgaben: Die monatliche Berichterstattung im Rahmen eines Risk Reports an den Vorstand der LLB Österreich betreffend die Gesamtrisikosituation der LLB Österreich. Implementierung und Weiterentwicklung des gruppenweiten IKS Prozesses. Laufende Beurteilung aller bankinternen Prozesse mit schriftlichem Feedback an den Vorstand. Group Risk Committee Das Group Risk Committee ist die oberste Fachstelle zur Überwachung und Steuerung der entsprechenden Risikokategorien der gesamten LLB-Gruppe. Zu seinen Aufgaben zählt unter anderem die Erarbeitung von Änderungsvorschlägen in Bezug auf das Limitsystem und einzelner Limite der LLB Vaduz und der LLB Österreich. Risikoreporting LLB Österreich Der Risk Officer berichtet monatlich an den Vorstand sowie den Compliance Officer der LLB Österreich im Rahmen eines eigenen Risk Reports über die Gesamtrisikosituation der LLB Österreich. Der Report ist mit den Anforderungen seitens der LLB Vaduz und den lokalen Anforderungen gemäß BWG abgestimmt. Der Vorstand der LLB Österreich überprüft ausgehend von diesen Berichten die Gesamtrisikosituation der LLB Österreich, stellt gegebenenfalls weitere Untersuchungen an und passt das interne Kapitaladäquanzverfahren der LLB Österreich konsequent an sich etwaig ändernde Rahmenbedingungen an. Der Risk Report wird quartalsweise auch dem Aufsichtsrat der LLB Österreich zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus hat der Vorstand der LLB Österreich mindestens einmal jährlich dem Aufsichtsrat der LLB Österreich über die Entwicklung des internen Kapitaladäquanzverfahrens Bericht zu erstatten. LLB Vaduz Die mit der gruppenweiten Koordination der Risiken zusammenhängenden Aufgaben erfolgen durch den Fachstab Group Risk Controlling. Dieser nimmt eine von den Gremien Gruppenverwaltungsrat, Gruppenleitung und Group Risk Committee losgelöste Stellung ein. Das Risikocontrolling setzt sich aus dem Group Risk Controlling, dem Group Compliance sowie dem Group Audit & Risk Committee zusammen.

4 4 Die Verantwortlichkeit dieses Fachstabs liegt bei der Identifikation, Messung und der Aggregation der Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken (Group Risk Controlling) Operationellen Risiken (Group Compliance) sowie der Strategischen Risiken (Group Audit & Risk Committee). Die Gruppenleitung der LLB Vaduz hat die Verpflichtung, den Gruppenverwaltungsrat bzw. das Group Audit & Risk Committee sowie den Vorstand der LLB Österreich mindestens halbjährlich über die Risikosituation der LLB Vaduz und der LLB Österreich zu informieren. Das Group Audit & Risk Committee führt eine mindestens halbjährliche Behandlung des Gesamtrisikoreports der LLB Vaduz sowie der LLB Österreich durch. Dem Gruppenverwaltungsrat der LLB Vaduz obliegt die Entgegennahme, Prüfung und Genehmigung der Berichterstattung über die Risikolage des Group Audit & Risk Committees und der Gruppenleitung. Weiters führt er zusammen mit der Gruppenleitung eine periodische Begutachtung der strategischen Risiken durch. Steuerung und Begrenzung von Risiken Der Gruppenverwaltungsrat mit Unterstützung des Group Audit & Risk Committees ist verantwortlich für den Aufbau und die Funktionstüchtigkeit eines adäquaten Limitwesens für die Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken sowie die Implementierung entsprechender Strukturen und Prozesse für die strategischen und operationellen Risiken auf LLB- Gruppenebene. Die Risikosteuerung erfolgt durch den Vorstand der LLB Österreich, welcher für die Übertragung dieses Limitwesens auf die LLB Österreich und dessen Übereinstimmung mit sämtlichen lokalen Anforderungen verantwortlich ist. Kreditrisiko Für die Steuerung von Kreditrisiken wird auf Ebene des einzelnen Geschäfts mit Hilfe der Kreditwürdigkeitsprüfung bereits bei Vergabe eines Kredites eine umfassende Analyse der Bonität des Kreditnehmers durchgeführt. Nach positiver Einschätzung der Gesamt(vermögens)situation des Kunden und Bestellung sämtlicher vereinbarter Sicherheiten, die zur Deckung und zum Nachschuss des beantragten Engagements erforderlich sind, kann der Kredit innerhalb der gewährten Laufzeit in Anspruch genommen werden. Auf Portfolioebene werden Risiken durch eine gezielte Diversifikation nach Branchen, Regionen oder Ländern, aber auch nach Größen- oder Risikoklassen breit gestreut und damit begrenzt. Markt- und Liquiditätsrisiko Die Steuerung der Zins-, Liquiditäts- und Währungsrisiken obliegt dem Asset & Liability Committee. Im Sinne eines möglichst umfassenden Bilanzstrukturmanagements sind neben den strukturellen Risikoursachen, Zinsbindung und Zinssensitivität auch die Währungsstruktur sowie die Liquiditätsrisiken zu berücksichtigen. Bezüglich der Liquiditätsrisiken gelten die in 25 BWG vorgegebenen aufsichtsrechtlichen Vorgaben, welche bei Bedarf durch interne Limite seitens des Vorstands ergänzt werden. Darüber hinaus ist die Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) betreffend die Mindestanforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement (LRMV) über ein internes Regelwerk in der LLB Österreich implementiert.

5 5 Operationelles Risiko Operationelle Risiken sind, solange die aufzubauende Verlustdatensammlung noch nicht die erforderliche Datenmenge aufweist, durch Limite innerhalb des Frühwarnsystems und die Umsetzung von Maßnahmenplänen zu begrenzen und wenn möglich zu steuern. Sonstige Risiken Unter den sonstigen Risiken sind vor allem strategische Risiken zu nennen, wie politische, ökonomische, soziale etc., welche die Rahmenbedingungen für die Geschäftstätigkeit und die Unternehmungsstrategie der LLB Österreich bilden. Das Group Audit & Risk Committee befasst sich mit der Identifikation dieser Risiken sowie mit ihren möglichen Auswirkungen. Die daraus gewonnenen und dem Vorstand der LLB zur Verfügung zu stellenden Erkenntnisse sind vom Vorstand der LLB Österreich bei der Entscheidungsfindung angemessen zu berücksichtigen. Risikoüberwachung Im Rahmen der Risikoüberwachung erfolgen eine ständige Überprüfung der Wirksamkeit von Risikosteuerungsmaßnahmen sowie die Durchführung von Soll-Ist-Vergleichen. Zur Erfüllung dieses Ziels ist es unerlässlich, die Risikoüberwachung angemessen organisatorisch, personell und instrumentell in die entsprechenden Prozesse zu integrieren. Anwendungsbereichsbezogene Informationen ( 3 OffV) Die mit Sitz in 1010 Wien, Wipplingerstraße 35 betreibt als Kreditinstitut Bankgeschäfte im Sinne des 1 Abs 1 des österreichischen Bankwesengesetzes (BWG). Eigenmittelstruktur ( 4 OffV) Die anrechenbaren Eigenmittel gemäß 23 BWG zeigen per folgende Entwicklung (in TEUR): Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Unversteuerte Rücklagen 88 Haftrücklage gem. 23 Abs 6 BWG 564 Bilanzverlust Sonstige Abzugsposten 0 Anrechenbare Eigenmittel Mindesteigenmittelerfordernis ( 5 OffV) Das Eigenkapital und die Entwicklung der Risikoaktiva werden nach aufsichtsrechtlichen Bestimmungen monatlich überwacht. Eine Steuerung erfolgt mittels der in 2 OffV dargestellten Risikoberichts- und Risikomesssysteme.

6 6 Das Mindesteigenmittelerfordernis je Forderungsklasse gemäß Kreditrisikostandardansatz zum beträgt (in TEUR): Forderungsklasse Eigenmittelerfordernis Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken 0 Forderungen an Institute Forderungen an Unternehmen 451 Forderungen an Retail 164 Immobilienbesicherte Forderungen 83 Sonstige Posten 101 Eigenmittelerfordernis für das Kreditrisiko Das Mindesteigenmittelerfordernis für das Marktrisiko in Fremdwährungspositionen gemäß Standardansatz beträgt 7 TEUR. Das Erfordernis für das operationelle Risiko gemäß Basisindikatoransatz beträgt 653 TEUR. Gesamteigenmittelerfordernis Anrechenbare Eigenmittel Überschuss an anrechenbaren Eigenmitteln* * Mindestkapital gemäß 5 BWG (TEUR 5.000) Kontrahentenausfallsrisiko 6 OffV In der besteht zum kein Kontrahentenausfallrisiko aus Derivaten, Pensionsgeschäften, Wertpapier- und Warenleihegeschäften, Lombardgeschäften und Geschäften mit langer Abwicklungsfrist. Kredit- und Verwässerungsrisiko ( 7 OffV) Das Kreditgeschäft ist kein Kerngeschäft der und spielt daher nur eine untergeordnete Rolle. Hypothekar- und Lombardkredite werden nur auf gedeckter Basis vergeben. Eine Forderung wird als gefährdet (impaired) eingestuft, wenn darauf ein Verlust wahrscheinlich ist, weil der Schuldner seinen vertraglichen Verpflichtungen (wie Zins- und Kapitalrückzahlungen) nicht nachkommen kann. Dabei wird der Liquidationswert der verfügbaren Sicherheiten berücksichtigt. Zudem werden Ausleihungen als notleidend (nonperforming) klassifiziert, wenn Zinsen und Kapitalrückzahlungen oder Kommissionen mehr als 90 Tage im Verzug sind oder es an eindeutigen Hinweisen darauf fehlt, dass sie durch spätere Zahlungen oder die Verwertung von Sicherheiten eingebracht werden können. Für eventuell erkennbare Risiken sowie ungewisse Verbindlichkeiten wird nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung durch die Dotierung von Einzelwertberichtigungen oder Rückstellungen vorgesorgt. Zum Berichtstermin besteht keine ausfallsgefährdete oder überfällige Forderung, sodass keine Wertberichtigungen oder Rückstellungen gebildet werden mussten.

7 7 Die Nettoforderungen nach Restlaufzeiten je Forderungsklasse gemäß Kreditrisikostandardansatz zum sind (in TEUR): Forderungsklasse gesamt bis 3 Monate bis 1 Jahr über 1 Jahr Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken Forderungen an Institute Forderungen an Unternehmen Forderungen an Retail Immobilienbesicherte Forderungen Sonstige Posten Die geographische Verteilung der Forderungen an Kunden setzt sich zu 100% aus europäischen Kunden zusammen. Verwendung des Kreditrisiko-Standardansatzes ( 8 OffV) Die verwendet in Rahmen der Kreditrisikominderung keine Ratings von Ratingagenturen. Spezialfinanzierungen, Beteiligungen und sonstige Aktiva ( 9 OffV) 9 OffV ist für die nicht anwendbar. Sonstige Risikoarten ( 10 OffV) Das Mindesteigenmittelerfordernis für das Marktrisiko in Fremdwährungspositionen gemäß 22 Abs 1 Z 3 beträgt 7 TEUR. Interne Modelle zur Markrisikobegrenzung ( 11 OffV) Die verwendet keine internen Modelle zur Berechnung des Mindesteigenmittelerfordernisses für Marktrisiken. Operationelles Risiko ( 12 OffV) Das Mindesteigenmittelerfordernisses für das operationelle Risiko beträgt 653 TEUR und wird nach dem Basisindikatoransatz gemäß 22j BWG berechnet. Beteiligungspositionen außerhalb des Handelsbuches ( 13 OffV) Beteiligungen sind im Regelfall dazu bestimmt, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen und werden zum Zweck der Gewinnerzielung eingegangen. Die hält zum keine derartigen Beteiligungen.

8 8 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch gehaltenen Positionen ( 14 OffV) Das Zinsänderungsrisiko im Bankbuch ist von untergeordneter Bedeutung. Kundengelder werden weitestgehend fristenkonform weiter veranlagt. Die Aktivseite ist zur Gänze variabel verzinst. Verbriefungen ( 15 OffV) Es werden keine Verbriefungen in der Bilanz zum ausgewiesen. Vergütungspolitik und -praktiken ( 15a OffV) Die Ausrichtung von Vergütungen für die Arbeitsleistung der Mitarbeitenden der steht mit der Geschäftsstrategie, den Zielen und Werten der LLB-Gruppe in Einklang und basiert auf den folgenden Grundsätzen: Nachhaltigkeit und Risikoadjustierung Vertrauensbasis Leistungs- und Erfolgsorientierung Einfachheit, Klarheit und Verständlichkeit Anforderungs- und Stufengerechtigkeit Gruppenorientierung Die Vergütung hat die individuelle und auch die organisationsbezogene Leistung zu honorieren und setzt sich in der Regel aus einer festen und einer variablen Komponente zusammen. Die Orientierung am Erfolg der Bank oder der Gruppe fördert die Ausrichtung auf die langfristigen Interessen der LLB-Gruppe. Die variable Komponente der Gesamtvergütung hat sich insbesondere in einem angemessenen Verhältnis an den folgenden Kriterien zu orientieren: Gesamtergebnis der Bank, des Stammhauses bzw. der LLB-Gruppe (Erfolgsabhängigkeit) Leistung der jeweiligen Organisationseinheit Leistungsbeurteilung des Betreffenden (mit finanziellen als auch nicht-finanziellen Kriterien), welche bei den jährlichen Mitarbeitenden-Gesprächen durch den jeweils Vorgesetzten beurteilt und dokumentiert wird. Die Fähigkeit zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung darf nicht eingeschränkt werden. Berücksichtigung aller Arten von laufenden, künftigen, und potentiellen Risiken Spezielle Grundsätze der variablen Komponente Die variable Komponente hat in einem angemessenen Verhältnis zur festen Komponente zu stehen. Sie ist insbesondere so zu bemessen, dass der Mitarbeitende auch ganz auf die Zahlung der variablen Komponente verzichten kann und der Bank eine flexible Gestaltung in Bezug auf die variable Vergütungskomponente uneingeschränkt offen steht. Der variablen Komponente liegt eine mehrjährige Leistungsbeurteilung zu Grunde. Überprüfung der Vergütungspolitik Die Überprüfung der Vergütungspolitik erfolgt durch das Internal Audit einmal jährlich. Die Ergebnisse daraus werden schriftlich an den Aufsichtsrat berichtet. Die Vergütung höherer Führungskräfte in den Bereichen Risikomanagement und Compliance wird jährlich durch den Aufsichtsrat überprüft.

9 9 Eine Aufstellung der quantitativen Informationen über Vergütungen nach Geschäftsbereichen sowie nach höherem Management und Mitarbeitenden, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des Kreditinstituts auswirken, unterbleibt mit Bezugnahme auf 15a Abs 3 OffV. Offenlegungen bei Verwendung des auf internen Ratings basierenden Ansatzes ( 16 OffV) Der IRB-Ansatz kommt in der nicht zur Anwendung. Offenlegungen bei Verwendung von Kreditrisikominderungen ( 17 OffV) Netting als Technik der Kreditrisikominderung kommt in der Liechtensteinische Landesbank (Österreich) AG nicht zur Anwendung. Zur Kreditrisikominderung wird die umfassende Methode gemäß 22g Abs 3 Z 2 BWG verwendet. Die nach 22h Abs 1 BWG anerkannten Sicherheiten werden anhand interner Belehnungssätze bewertet. Die Nettoforderungen unter Berücksichtigung Kreditrisikomindernder Techniken je Forderungsklasse zum sind (in TEUR): Forderungsklasse gesamt vor Sicherheiten gesamt nach Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken Forderungen an Institute Forderungen an Unternehmen Forderungen an Retail Immobilienbesicherte Forderungen Sonstige Posten Offenlegungen bei Verwendung des fortgeschrittenen Messansatzes ( 18 OffV) Der fortgeschrittene Messansatz kommt in der Liechtensteinische Landesbank (Österreich) AG nicht zur Anwendung.

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