Bayerische Regionalförderung in der Praxis

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1 Bayerische Regionalförderung in der Praxis Sachgebiet 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung (Bereich 2 Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr) Gerhard Hackl, Florian Beyer SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 1 Gliederung 1. Förderprogramme des Sachgebietes Arbeitsrahmen 2015 der Regionalförderung 3. Rechtsgrundlagen der Bayerischen Regionalförderung 4. Fördergebiete der Bayerischen Regionalförderung 6. Förderfähige Vorhaben und förderfähige Kosten 7. Zuschussarten 8. Verfahrensablauf Gerhard Hackl, Florian Beyer SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 2 1

2 1. Förderprogramme Sachgebiet 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 1. Regionalförderung 1.1 Industrie / Handwerk / Handel / Sonstige Dienstleistungen 1.2 gewerbliche Tourismuswirtschaft 1.3 Seilbahnen 1.4 kommunale touristische Infrastrukturmaßnahmen (RÖFE) 2. Forschung und Technologie 3. Berufliche Bildung (HWK / IHK / BFZ / VHS) 4. Handwerksförderung 5. Sonderprogramme 6. Bayerisches Breitbandförderprogramm 7. INTERREG IV A grenzüberschreitende Zusammenarbeit Bayern/Österreich 8. Schadensausgleich Hochwasser Gerhard Hackl, Florian Beyer SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 3 2. Arbeitsrahmen 2015 der Regionalförderung Landes-, Bundes- und EU-Mittel Strukturschwache Regierungsbezirke: Niederbayern Oberpfalz Oberfranken zugeteilte Haushaltsmittel: rund 93 Mio. Andere Regierungsbezirke: Unterfranken Mittelfranken Schwaben Oberbayern zugeteilte Haushaltsmittel: rund 95 Mio. Gesamtmittel Bayern: rund 188 Mio. Gerhard Hackl, Florian Beyer SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 4 2

3 3. Rechtsgrundlagen der Bayerischen Regionalförderung Art. 23 und Art. 44 BayHO (Bayerische Haushaltsordnung) Verwaltungsvorschriften zur BayHO Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom , Nr. III/2-3541/191/3) Allgemeine Gruppenfreistellungsverordung (AGVO) (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Europäischen Kommission vom zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Amtsblatt der EU vom L187) Allgemeine Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG) vom , Az.: 3560-III/2i-1751 Gerhard Hackl, Florian Beyer SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 5 3. Rechtsgrundlagen der Bayerischen Regionalförderung Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Koordinierungsrahmen) ab 10. Juni 2015 Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (BNZW) (Anlage zur AVG) Rechtsprechung Gerhard Hackl, Florian Beyer SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 6 3

4 4. Fördergebiete der Bayerischen Regionalförderung Aufteilung der Fördermittel Fördertöpfe Fördergebiete: Sonstiges Fördergebiet Räume mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) EFRE-Schwerpunktgebiete Fördertöpfe : Sonstiges Fördergebiet RmbH EFRE LfA-Gewinne Investitionszuschüsse Zinszuschüsse Gerhard Hackl, Florian Beyer SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 7 4. Fördergebiete der Bayerischen Regionalförderung Industrie / Handwerk / Handel / Sonstige Dienstleistungen Gerhard Hackl, Florian Beyer SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 8 4

5 4. Fördergebiete der Bayerischen Regionalförderung Industrie / Handwerk / Handel / Sonstige Dienstleistungen Gerhard Hackl, Florian Beyer SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 9 4. Fördergebiete der Bayerischen Regionalförderung Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Gerhard Hackl, Florian Beyer SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 10 5

6 4. Fördergebiete der Bayerischen Regionalförderung Gebiete mit erheblichem Urlaubstourismus Gerhard Hackl, Florian Beyer SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 11 Förderzweck: Wirtschaftskraft strukturschwacher Regionen stärken Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe erhöhen Neue Dauerarbeitsplätze schaffen, bestehende sichern Maßnahmen zur Verbesserung des touristischen Angebots, Innovative und qualitätsverbessernde Maßnahmen Erweiterung der Angebotspalette Ökologisch nachhaltig Barrierefrei Schaffung von Einrichtungen zur Saisonverlängerung Ökonomisch attraktive Zielgruppen Reichweitenstarke Vermarktung (z. B. durch Tourismusverbände) Qualitätsklassifizierung (z. B. Deutsche Hotelklassifizierung) Aber: Zusätzliche Kapazitäten nur, sofern nicht ausgeschöpfte Nachfragepotentiale vorhanden Gerhard Hackl, Florian Beyer SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 12 6

7 Förderfähige Branchen/Betriebe: Industrie Handwerk (mit überregionalem Absatz) Handel (Großhandel) produktionsnahes Dienstleistungsgewerbe gewerbliche Tourismusbetriebe Nicht förderfähige Branchen/Betriebe: Einzelhandel (weil kein Primäreffekt) Baugewerbe (weil bereits steuerlich gefördert) Speditionen / Lagerbetriebe Freie Berufe (i. S. d. 18 EStG) Medizinische Betriebe (Kurkliniken) Jugendherbergen Gerhard Hackl, Florian Beyer SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 13 Fördervoraussetzung Kleines / Mittleres Unternehmen (KMU): kleines Unternehmen: Mitarbeiter < 50 und Umsatz < 10 Mio. oder Bilanzsumme < 10 Mio. mittleres Unternehmen: Mitarbeiter < 250 und Umsatz < 50 Mio. oder Bilanzsumme < 43 Mio. einschließlich der Daten bei Unternehmensverflechtungen: Bei Partnerunternehmen (Beteiligung mind. 25 %, jedoch nicht mehr als 50 %): anteilige Berücksichtigung der Daten Bei verbundenen Unternehmen (Beteiligung von mehr als 50 %): 100 %iger Einbezug der Daten Gerhard Hackl, Florian Beyer SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 14 7

8 Fördervoraussetzung gewerbliches Unternehmen : Alle Gewerbebetriebe im Sinne des 2 GewStG: (insbes. 2 (1) S. 2 GewStG i. V. m. 15 (2) S.1, (3) EStG) Selbständigkeit Nachhaltigkeit Gewinnerzielungsabsicht Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr Nicht förderfähig sind die freien Berufe im Sinne des 18 EStG und Land- und Forstwirtschaft! Beachte: Gewerbliche Tätigkeit kraft Rechtsform ist nicht ausreichend! Gerhard Hackl, Florian Beyer SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 15 Fördervoraussetzungen Eigenmitteleinsatz : Grundsätzlich sind Eigenmittel im angemessenen Umfang einzusetzen im angemessenen Umfang bedeutet hier ca. 20 % der Gesamtkosten In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden, jedoch erwarteter Eigenmitteleinsatz mindestens in Höhe des Zuschusses Definition Eigenmittel: Eigenkapital, das entweder im Unternehmen vorhanden ist oder von außen zugeführt wird. Dazu gehören: - Einlagen bzw. Kapitalerhöhungen mit Kapitalzufluss - Vorhandene Liquidität, z. B. thesaurierte Gewinne - Zu erwartender Cash-Flow während des Investitionszeitraums - Ges terdarlehen unter bestimmten Voraussetzungen (Rangrücktritt, min. 10 Jahre zins- und tilgungsfrei) Keine Eigenmittel sind: - Bankkredite, d. h. finanziertes Eigenkapital - Öffentliche Finanzierungshilfen, z. B. Investitionszulagen, Darlehen, etc. - Mezzanine Kapital (je nach Ausgestaltung, max. nur Eigenkapital verstärkend) Gerhard Hackl, Florian Beyer SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 16 8

9 Weitere Fördervoraussetzungen: Projektdauer max. 36 Monate (zusammenhängend) ab Maßnahmenbeginn Wirtschaftlichkeit der Maßnahme Durchfinanzierung gesichert (Hausbankprinzip, Bankbestätigung) Keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse vorhanden Kein Vorbeginn, d. h. keine Auftragsvergabe vor Antragstellung und genehmigten vorzeitigen Maßnahmenbeginn (Antragstellung nach erster Auftragsvergabe ist für Gesamtmaßnahme förderschädlich!) Ausnahme: Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb sind kein Vorbeginn und somit nicht förderschädlich Privatvermögen (Prüfung der persönlichen finanziellen Verhältnisse) Mindestinvestitionsvolumen: T (Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistungen) bzw T (Tourismus) Gerhard Hackl, Florian Beyer SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung Förderfähige Vorhaben und förderfähige Kosten Förderfähige Vorhaben: Errichtung Erweiterung Grundlegende Rationalisierung / Modernisierung Erwerb von Stilllegung bedrohter Betriebsstätten Betriebsverlagerungen (Erweiterungseffekt) Modernisierung von Beherbergungsbetrieben sowie zur Verbesserung bzw. Erweiterung ihrer Angebotspalette, insbesondere im Rahmen der Saisonverlängerung Nicht förderfähige Vorhaben: Ersatzbeschaffungen Umschuldungen Erwerb von touristischen Beherbergungsbetrieben Leasing, soweit beim Leasinggeber aktiviert Gerhard Hackl, Florian Beyer SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 18 9

10 6. Förderfähige Vorhaben und förderfähige Kosten Förderfähige Kosten: Aktivierte Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens (steuerliches Betriebsvermögen) Gebrauchte Wirtschaftsgüter, sofern nicht von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen angeschafft und für diese Wirtschaftsgüter innerhalb der letzten 7 Jahren (Immobilien: 10 Jahren) kein Zuschuss gewährt worden ist. Nicht förderfähige Kosten: Umlaufvermögen Erwerb von Grundstücken Laufender Aufwand (z. B. für Instandhaltungsmaßnahmen) Anschaffung und Herstellung von Fahrzeugen, die für öffentlichen Verkehr zugelassen sind und primär dem Transport dienen. Marketing (z. B. Internetauftritt) Anlauf-/ Betriebsunterbrechungskosten Umzugskosten ( ) Gerhard Hackl, Florian Beyer SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung Zuschussarten Zwei Zuschussarten: Investitionszuschuss Einmalzinszuschuss Subventionswerte: Kleine Unternehmen max. 20 % Mittlere Unternehmen max. 10 % bezogen auf die förderfähigen Investitionskosten. Weitere Förderungen (z. B. Bürgschaften, KfW-Darlehen, LfA-Darlehen) sind mit deren Subventionswerten anzurechnen. Gerhard Hackl, Florian Beyer SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 20 10

11 7. Zuschussarten Investitionszuschuss: I. d. R. keine Absicherung des Zuschusses Eigenkapitalcharakter, da nicht rückzahlbar Höhe des Fördersatz abhängig von - der Verfügbarkeit von Fördermitteln - Investitionshöhe - Größenklasse des Unternehmens (KMU) Mit Einmalzinszuschuss kombinierbar Mit Investiv- und Startkredit der LfA nicht kombinierbar (Ausnahme: Grundstücksfinanzierung) Investitionszuschuss wird direkt an Zuschussempfänger durch LfA ausgezahlt Gerhard Hackl, Florian Beyer SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung Zuschussarten Einmalzinszuschuss: Verbilligung des LfA-Regionalkredits Ausreichung des LfA-Regionalkredits über die Hausbank Passgenauer Zuschnitt hinsichtlich Laufzeit, tilgungsfreie Jahre, Kreditbetrag und Zinssatz möglich Höhe des Einmalzinszuschusses abhängig von - Darlehenshöhe - Darlehenslaufzeit - Anzahl der tilgungsfreien Jahre Konditionen des Regionalkredits abhängig von der Risikoklassifizierung des Endkreditnehmers (durch Hausbank) Einmalzinszuschuss erhält der Zuschussempfänger indirekt über Zinsverbilligung Gerhard Hackl, Florian Beyer SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 22 11

12 8. Verfahrensablauf Antragsverfahren: Erstkontakt per Telefon / , Klärung der ersten Fragen bezüglich der Förderfähigkeit und -würdigkeit Einreichung eines Businessplans / Unternehmens- und Vorhabensbeschreibung (schriftlich oder per ) Beratungsgespräch bei der Regierung von Oberbayern, bevorzugt zusammen mit der Hausbank und/oder Steuerberater Antragstellung: vollständig ausgefüllter Antrag und antragsbegründende Unterlagen müssen vor Beginn des Vorhabens (erste Auftragsvergabe) bei der Regierung eingegangen sein Eingangsbestätigung und Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns nach einer ersten positiven Einschätzung der eingereichten Unterlagen durch Regierung von Oberbayern Gerhard Hackl, Florian Beyer SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung Verfahrensablauf Antragsverfahren: Zuwendungsbescheid inkl. Abrufanträge und Anlagen Zuschuss kann bei Regierung von Oberbayern abgerufen werden, wenn die im Bescheid angegebenen Eigenmittel verbraucht und die im Einzelfall festgelegten Nebenbestimmungen erfüllt wurden. Einreichung des Verwendungsnachweises 6 Monate nach Projektabschluss Nach Ablauf der Bindungsfrist (5 Jahre): Bestätigung hinsichtlich der Anzahl der gesicherten und geschaffenen Dauerarbeitsplätze Gerhard Hackl, Florian Beyer SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 24 12

13 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Gerhard Hackl, Florian Beyer SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 25 Ansprechpartner für die Regionalförderung RD Arno Vitallowitz Leiter des Sachgebietes Wirtschaftsförderung, Beschäftigung Tel.: 089/ , Dipl.-Betriebswirt (FH) Gerhard Hackl Stv. Leiter des Sachgebietes Wirtschaftsförderung, Beschäftigung Zuständig für BRF (Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistungen) Tel.: 089/ , Dipl.-Kaufmann Florian Beyer Zuständig für BRF (Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistungen sowie Tourismuswirtschaft und Seilbahnförderprogramm) Tel.: 089/ , Dipl.-Volkswirtin Petra Merk Zuständig für BRF (Tourismuswirtschaft und Seilbahnförderprogramm) Tel.: 089/ , Gerhard Hackl, Florian Beyer SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 26 13

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80,8 65,8 64,3 60,8 46,5 38,0 19,9 16,8 12,6 11,2 10,9 10,5 10,4 9,9 9,6 8,5 8,1 7,2 5,6 5,5 5,4 5,1 4,6 4,5 4,2 2,9 2,1 2,0 1,8 1,7 1,3 1,3 1,2 1,1 Oberbayern Schwaben Mittelfranken Unterfranken Niederbayern Oberpfalz Oberfranken 19,9 16,8 12,6 11,2 10,9 10,5 10,4 9,9 9,6 8,5 8,1 7,2 5,6 5,5 5,4 5,1 4,6 4,5 4,2 2,9 2,1 2,0 1,8 1,7 1,3 1,3 1,2 1,1

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