Amtsblatt für die Stadt Northeim

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1 Amtsblatt für die Stadt Northeim Jahrgang 2014 Northeim, Nr. 22/2014 Inhalt Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen auf städtischen Friedhöfen Sitzübergang im Ortsrat Hillerse Öffentliche Ausschreibung (VOL) über Postdienstleistungen der Stadt Northeim 11. öffentliche Sitzung des Ortsrates Hollenstedt am Dienstag, den 27. Mai öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Höckelheim am Montag, den 26. Mai 2014 Wahlbekanntmachung Wahl zum Europäischen Parlament und Wahlbezirke mit Straßen Seite Herausgeber: Stadt Northeim, Scharnhorstplatz 1, Northeim Redaktion und Auskunft: Dagmar Gloth-Lüer Tel / , Fax 05551/ , amtsblatt@northeim.de Veröffentlichung im Internet: Interessierte können sich unter der Adresse in einen Verteiler aufnehmen lassen, dann werden Sie nach dem Erscheinen jedes Amtsblattes per kostenlos informiert. Erscheint grundsätzlich jeden Montag und liegt zur Selbstabholung im Eingangsbereich des Rathauses, Scharnhorstplatz 1 und im Bürgerbüro, Am Münster 30, bereit. Amtsblatt für die Stadt Northeim 22/2014 vom Seite 1 von 18

2 Amtliche Bekanntmachung Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen auf städtischen Friedhöfen Von der Stadt Northeim wird zur Zeit eine Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen auf den städtischen Friedhöfen durchgeführt. Die Überprüfung durch die Friedhofsverwaltung erfolgt auf den städtischen Friedhöfen im Rahmen der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflicht. Wie allgemein bekannt, lockern sich Grabmale im Laufe der Zeit infolge von Witterungseinflüssen. Durch umstürzende Grabmale kann es zu Unfällen und Schadensersatzklagen seitens der Friedhofsbesucher kommen. Die für die Unterhaltung der Grabstätten Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der durch die nicht ordnungsgemäß befestigten Grabmale oder sonstigen baulichen Anlagen sowie durch Abstürzen von Teilen davon, verursacht wird. Es wird von der Überprüfung hiermit öffentlich Kenntnis gegeben. Sofern gefährliche Lockerungen von Grabmalen festgestellt werden, wird dringend empfohlen, einem auf den Friedhöfen der Stadt Northeim zugelassenen Steinmetzbetrieb einen Instandsetzungsauftrag zu erteilen, damit die Grabsteine als bauliche Anlagen nach den anerkannten Regeln der Baukunst und Technik wieder standsicher sind. Stadt Northeim, den Der Bürgermeister gez. Tannhäuser Amtsblatt für die Stadt Northeim 22/2014 vom Seite 2 von 18

3 Öffentliche Bekanntmachung Sitzübergang im Ortsrat Hillerse Der auf dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU) für den Ortsrat der Ortschaft Hillerse gewählte Bewerber, Herr Manfred Falke, hat mit Schreiben vom zum schriftlich auf sein Mandat verzichtet ( 52 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alternative, Niedersächsisches Kommunalverfassungs-gesetz (NKomVG)). Gemäß 44 Abs. 1 i. V. m. 38 NKWG geht der Sitz zum auf Herrn Toni Bayer, Margeritenweg 18, Northeim-Hillerse, über. Northeim, den Der Gemeindewahlleiter Hans-Erich Tannhäuser Amtsblatt für die Stadt Northeim 22/2014 vom Seite 3 von 18

4 Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung (VOL) über Postdienstleistungen der Stadt Northeim a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadtverwaltung Northeim, Herr Stefan Freter, Stabsstelle S 2, Scharnhorstplatz 1, Northeim, Telefon (05551) , Fax: (05551) , freter@northeim.de b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach 3 Abs. 2 VOL/A c) Form, in der Teilnahmeantrag oder Angebote einzureichen sind: Anforderung der Vergabeunterlagen bis zum schriftlich, per Fax oder Mail an o.g. Anschrift. Angebotsabgabe ausschließlich schriftlich und unter Beifügung der geforderten Unterlagen im verschlossenen Umschlag an o.g. Anschrift. Jeweils Schriftform (elektronisch nicht zugelassen). d) Art und Umfang der Leistung: Abschluss eines Rahmenvertrages für 1 Jahr mit optionaler Verlängerung: Dienstleistungsauftrag für Versand (Abholung, Frankierung, Sortierung, Beförderung und Zustellung) von Postdienstleistungen (Postkarten, Briefe, Büchersendungen, Infopost, Infobrief, Einschreiben verschiedener Art, Postzustellungsaufträgen und Päckchen/Pakete) sowie das Abholen und Bringen der städtischen Dienstpost innerhalb des Stadtgebietes von Northeim von verschiedenen Standorten. e) Ort der Leistungserbringung: Hauptsächlich PLZ-Gebiet 37; in kleinen Teilen alle weiteren PLZ-Gebiete. f) Lose: Eine Aufteilung in Losen ist für ein oder mehrere Lose möglich. g) Nebenangebote sind nicht zugelassen. h) Beginn der Ausführung nach Auftragsvergabe am i) Ausgabe der Vergabeunterlagen Ausgabe erfolgt im Postversand durch unter a) genannte Stelle. j) Angebots- und Bindefrist: Angebotsfrist: Bindefrist: Vertragslaufzeit: , verlängerbar um höchstens 3 Jahre. k) Sicherheiten: Nachweis einer Unternehmenshaftpflichtversicherung. l) Zahlungsbedingungen per Rechnungslegung (weitere Informationen in den Ausschreibungsunterlagen). m) Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen: Gültige Lizenz zur gewerbsmäßigen Beförderung von Postsendungen sowie eine aktuelle Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur und Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer betriebsüblichen Deckungssumme. Weitere Erklärungen und Nachweise sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt. n) Angaben zu den Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen enthalten: Preis (70 %), Zuschlagskriterien - Qualitätssicherunglaut Leistungsbeschreibung (30 %). Amtsblatt für die Stadt Northeim 22/2014 vom Seite 4 von 18

5 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Northeim Die 11. öffentliche Sitzung des Ortsrates Hollenstedt der Stadt Northeim (WP 2011/2016) findet statt. am Dienstag, den 27. Mai 2014, um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Hollenstedt Tagesordnung: 1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung 2. Genehmigung des Protokolls über die 10. öffentliche Sitzung des Ortsrates der Ortschaft Hollenstedt am (WP 2011/2016) 3. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters, des Ortsbeauftragten sowie des Bürgermeisters 4. a) Feststellung der Beendigung der Mitgliedschaft im Ortsrat Hollenstedt von Herrn Armin Papendick b) Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der nachrückenden Ersatzperson Frau Ursula Hartje 5. Wahl des/ der Ortsbürgermeister/in 6. Sachstand Kindergarten Hollenstedt 7. Installation eines Außenschalters am Trafo; Einschalten der Straßenbeleuchtung an Feiertagen außerhalb der Wochenenden 8. Übernahme der Gebühren für Brauchtums- Osterfeuer durch die Stadt Northeim 9. Zukunft der Friedhofskapelle 10. öffentlicher Nahverkehr in der Ortschaft Hollenstedt 11. Gründung eines( Bürger-) Vereins zum Zwecke der Übernahme von Arbeiten in der Ortschaft Hollenstedt 12. Ausbau der Toiletten im Keller des Dorfgemeinschaftshauses; Höhe der Kostenübernahme aus Verfügungsmittel 13. Begrüßungspräsent für junge Eltern 14. Wahl eines Ortsratsmitgliedes zur Übernahme besonderer Aufgaben 15. Frühjahrsputz in Hollenstedt 16. Illegale Ablagerungen am Osterfeuerplatz 17. Einweihung des Goethe- Denkmals 18. Verwendung von Verfügungsmitteln 19. Anfragen und Anregungen Im Anschluss an die Sitzung ist eine Einwohnerfragestunde vorgesehen. Stadt Northeim, den Der Bürgermeister gez. Tannhäuser Amtsblatt für die Stadt Northeim 22/2014 vom Seite 5 von 18

6 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Northeim Die 11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Höckelheim der Stadt Northeim (WP 2011/2016) findet statt. am Montag, den 26. Mai 2014, um 19:00 Uhr im Evangelischen Jugendheim, Torstraße 12 in Höckelheim Vor Beginn der Sitzung ist eine Einwohnerfragestunde vorgesehen. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung des Protokolls über die 10. öffentliche Sitzung des Ortsrates der Ortschaft Höckelheim am (WP 2011/2016) 3. Mitteilung des Ortsbürgermeisters, des Ortsbeauftragten und der Verwaltung 4. Verordnung des Landkreises Northeim zur Sicherung von Naturdenkmälern; Beteiligung gem. 63(2) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und 14 (1, 3) Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) 5. Tonnenfahnen an Straßenlaternen 6. Renovierung der Spielplätze: Sachstand und weitere Beschaffungen 7. Grünpflege, u.a. Gestaltung von Plätzen 8. Einrichtung einer Tauschbücherei 9. Dorfjubiläum Regenwasserkanal (ehemals Mühlengraben): Sachstand 11. Ausgleichsmaßnahme K Reparaturen am alten Feuerwehrhaus 13. Verwendung von Ortschaftsmitteln 14. Anfragen und Anregungen Stadt Northeim, den Der Bürgermeister gez. Tannhäuser Amtsblatt für die Stadt Northeim 22/2014 vom Seite 6 von 18

7 Wahlbekanntmachung 1. Am findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis Uhr. 2. Die Stadt Northeim ist in 29 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Die entsprechende Einteilung der jeweiligen Straßen ist der Anlage 1 zu entnehmen. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übersandt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um Uhr beim Kreiswahlleiter, Medenheimer Straße 6/8, Northeim, zusammen. 3. Jeder/Jede Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie eingetragen ist. Die Wähler/Wählerinnen haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweisoder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler/jede Wählerin hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils bis zu 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler/die Wählerin gibt seine/ihre Stimme in der Weise ab, dass er/sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler/Wählerin in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine/ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Amtsblatt für die Stadt Northeim 22/2014 vom Seite 7 von 18

8 Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler/Wählerinnen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis Northeim oder in der kreisangehörigen Stadt, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt Northeim einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder/Jede Wahlberechtigte kann sein/ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind ( 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Northeim, Stadt Northeim Der Bürgermeister Hans-Erich Tannhäuser Amtsblatt für die Stadt Northeim 22/2014 vom Seite 8 von 18

9 Amtsblatt für die Stadt Northeim 22/2014 vom Seite 9 von 18

10 Amtsblatt für die Stadt Northeim 22/2014 vom Seite 10 von 18

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17 Amtsblatt für die Stadt Northeim 22/2014 vom Seite 17 von 18

18 Amtsblatt für die Stadt Northeim 22/2014 vom Seite 18 von 18

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