PC-SPEZIALIST SCHUTZ + GARANTIE für Notebook, PC & Co.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "PC-SPEZIALIST SCHUTZ + GARANTIE für Notebook, PC & Co."

Transkript

1 PC-SPEZIALIST SCHUTZ + GARANTIE für Notebook, PC & Co. Bedienungsfehler, Sturz-, Bruch- oder Fallschäden, Kurzschluss dies sind nur einige Ursachen, die Ihnen die Freude an Ihrem neuen Gerät nehmen können. Mit der PC-Spezialist Garantieerweiterung schützen Sie sich vor Reparaturkosten oder vor Totalverlust Ihres Gerätes 3 oder 5 Jahre. 100% FAIR - Top-Leistung zum kleinen Preis 100% KOSTENÜBERNAHME - bei einem ersatzpflichtigen Schaden werden Ihnen die Reparaturkosten erstattet, bei Totalschaden erhalten Sie ein Neugerät Copyright 2013 SYNAXON AG. Alle Rechte vorbehalten.

2 PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie I. Produktinformationsblatt PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie ersetzt Ihnen Reparaturkosten für das durch Ihren Kaufbeleg näher bezeichnete Gerät. Der Versicherungsvertrag kann nur gleichzeitig mit dem Kaufvertrag bzgl. des Gerätes abgeschlossen werden. Bei einem versicherten Schaden erhalten Sie Kostenersatz für die Reparaturkosten des beschädigten Gerätes. Bei Totalschaden erhalten Sie ein Neugerät. Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an? Wir bieten Ihnen eine Elektronikversicherung für Elektrogeräte (PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie) an. Grundlagen sind die beigefügten Allgemeinen Bedingungen zur Elektronikversicherung (FIDESSECUR-E/ ) sowie alle weiteren genannten Bedingungen und Vereinbarungen. Welche Risiken sind versichert? Wir versichern Ihr Elektrogerät gegen Schäden durch: Material- oder Herstellungsfehler, jedoch erst nach Ablauf der Herstellergarantie; Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit; Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, hierunter fallen auch Schäden durch elektrische Aufladung, elektromagnetische Störung und die unmittelbare Wirkung der elektrischen Energie infolge von Erdschluss; Brand, direkter und indirekter Blitzschlag, Explosion, Implosion oder sonstige Wirkung durch Unterdruck, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Schmoren, Glühen sowie Rauch, Ruß und Schäden durch Feuerlöschung; Wasser sowie Feuchtigkeit durch Elementarschäden als Folge von Schäden an Gebäuden; Schäden durch Elementargefahren, z. B. Hochwasser, Steinschlag, Sturm, Frost, Überschwemmung, Lawinen; Unvorhergesehen und plötzlich eintretende Beschädigung oder Zerstörung Weitere Informationen hierzu finden Sie in 2 FIDESSECUR-E/ Versichert werden können beispielsweise alle Geräte der nachfolgenden Kategorien: d. e. f. g. h. i. Personal-Computer, Notebooks,Tablet-PCs, Netbooks, Ultrabooks Drucker, Scanner, Monitore Telekommunikationsgeräte (Telefon-, Telefaxgeräte, All-in-One, Anrufbeantworter) Handys, Smartphones, PDA Navigationsgeräte Fernseher, Beamer, Hifi-Geräte DVD-Player-, -Recorder, Blue-ray-Geräte Sat-Receiver, MP3-Player, Rundfunkgeräte Video- und Fotokameras 3. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet bezahlen? Der Versicherungsbeitrag ist sofort fällig und direkt bei Vertragsabschluss zu zahlen. Der Versicherungsbeitrag einschließlich gesetzlicher Versicherungssteuer ist in Euro zu entrichten. Er ist abhängig vom Kaufpreis des versicherten Gerätes und der Laufzeit des gewählten Versicherungsschutzes. Zuschüsse oder Subventionen, beispielsweise durch Hersteller oder Provider, bleiben bei der Einstufung unberücksichtigt. Wird der Versicherungsbeitrag oder Einmal-Beitrag nicht zu dem nach 10 Absatz 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, sind wir nach Maßgabe des 37 VVG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder auch leistungsfrei. Seite 1 von 10

3 Versicherungsdauer/Beitrag in inkl. Versicherungssteuer Beitragsklasse Verkaufspreis ( ) 3 Jahre 5 Jahre I 250,00 29,99 49,99 II 500,00 49,99 79,99 III 750,00 59,99 99,99 IV 000,00 79,99 129,99 V 500,00 99,99 149,99 IV 000,00 129,99 199,99 VII 500,00 179,99 249,99 4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen? Nicht versichert sind inbesondere: Material- oder Herstellungsfehler innerhalb der Herstellergarantie; Schäden durch betriebsbedingte Abnutzung oder Alterung; Vorsatz; Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten der Ausschlussgründe finden Sie in 2 Absatz 2 FIDESSECUR-E/ Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflicht haben? Ihre Pflichten bei Vertragsabschluss sind detailliert unter 10 Absatz 1 FIDESSECUR-E/ beschrieben. Eine Verletzung dieser Pflichten kann den Versicherungsschutz gefährden. 6. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Ihre Pflichten während der Vertragslaufzeit sind unter 12 FIDESSECUR-E/ detailliert beschrieben. Nichterfüllung dieser Pflichten kann den Versicherungsschutz gefährden. 7. Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Versuchen Sie den Schaden gering zu halten, ohne Ihre eigene Sicherheit zu gefährden. Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns bzw. mit den von uns Beauftragten in Verbindung. Bitte erleichtern Sie uns die Untersuchungen, die nötig sind, um Ursache und Höhe des Schadens festzustellen. Zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche haben Sie nach Eintritt des Schadenfalls, das schadhafte Gerät zusammen mit dem Originalkaufbeleg und diesen Versicherungsbedingungen an Ihren PC-SPEZIALIST-Fachhändler zu senden. Sie haben unseren Weisungen bzw. den Weisungen unserer Beauftragten zu folgen und sich zu bemühen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in 12 Absatz 1 und 2 FIDESSECUR-E/ Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Näheres entnehmen Sie bitte 12 Absatz 1 und 2 FIDESSECUR- E/ Seite 2 von 10

4 PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie 8. Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz? bei Garantieschäden beginnt der Versicherungsschutz nach Ablauf der Garantie- bzw. Garantieleistungszeit des Herstellers und der sofortigen Zahlung des Beitrages, bei allen übrigen versicherten Risiken ab Kaufdatum des versicherten Gerätes und sofortiger Zahlung des Beitrages. Der Versicherungsschutz endet 36 bzw. 60 Monate nach dem Kaufdatum des versicherten Gerätes. Im Falle der Auszahlung einer Entschädigung bei Totalschaden oder unwirtschaftlicher Reparatur endet der Versicherungsschutz ebenfalls. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, können Sie diesen bereits zum Ende des dritten Jahres kündigen. Beachten Sie auch hier, dass uns Ihre Kündigung hierbei drei Monate vor Ablauf der ersten drei Jahre Ihrer Vertragslaufzeit oder jeden darauffolgenden Jahres zugehen muss. Weitere Einzelheiten können Sie 9 FIDESSECUR-E/ entnehmen. 9. Wie können Sie Ihren Versicherungsvertrag beenden? Neben den, unter Ziffer 8 dieses Blattes, beschriebenen Kündigungsmöglichkeiten zum Ablauf des Vertrages, stehen Ihnen weitere Kündigungsrechte zu. Hierzu gehört das Recht, dass Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen können, wenn wir eine Leistung erbracht haben. Einzelheiten entnehmen Sie bitte 9 Absatz 4 FIDESSECUR-E/ Wer sind Ihre Partner? Versicherungsgesellschaft: R+V Allgemeine Versicherung AG Raiffeisenplatz 1, Wiesbaden vertreten durch den Vorstand, Vorstandsvorsitzender Dr. Norbert Rollinger Handelsregister-Nr.: HRB 2188 Amtsgericht Wiesbaden Umsatzsteuer-Identifikations-Nr.: DE Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn Weitere Ansprechpartner: Der von uns mit der Schadenabwicklung/Vermittlung beauftragte Versicherungsmakler FidesSecur Versicherungs- und Wirtschaftsdienst Versicherungsmakler GmbH, Carl-Wery-Straße 18, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Jörg Hartig Umsatzsteuer-Id. Nr. DE , Handelsregister: Amtsgericht München HRB Angaben zu den Informationspflichten gemäß 11 VersVermVO: Registrierungs-Nr. D-ZD6N-8NDZ7-42 Telefon ct. pro angefangene Minute aus dem dt. Festnetz; max. 42 ct. pro angefangene Minute aus dt. Mobilfunknetzen. Telefax pcspezialist-schutzundgarantie@fidessecur.de Die SYNAXON AG bzw. Ihr PC-SPEZIALIST-Fachhändler. Die entsprechenden Daten finden Sie auf Ihrer Geräterechnung. Bei der SYNAXON AG bzw. Ihrem PC-SPEZIALIST-Fachhändler erfolgt lediglich die Anmeldung und Abwicklung des Schadens. Seite 3 von 10

5 I. Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung (FIDESSECUR-E/ ) 1 Versicherte und nicht versicherte Sachen Versicherte Sache Die Versicherung erstreckt sich auf das im Kaufvertrag / Rechnung benannte Elektrogerät und das in der Originalverpackung mitverkaufte Zubehör. Im Einzelnen können dies sein: PCs, Notebooks, Tablet-PCs, Netbooks, Ultrabooks Drucker, Scanner, Monitore Telekommunikationsgeräte (Telefon, Fax, All-in- One, Anrufbeantworter) Handys, Smartphones, PDAs Navigationsgeräte Fernseher, Beamer, Hifi-Geräte DVD-Player, Recorder, Blu-ray-Geräte Sat-Receiver, Mp3, Rundfunkgeräte Video- und Fotokameras Nicht versicherte Sachen Nicht versichert sind: Separat bzw. zusätzlich oder nachträglich gekauftes Zubehör aus dem Produktsortiment der versicherten Sachen, Spielzeug, Roboter, Instrumente, Hardwareerweiterungen, Joysticks, Gamepads, Lenkräder, Wechseldatenträger, Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel, wie z. B. Akkus, Batterien, Toner, Fuser, Tinte, Kohlebürsten, Trommeln und Lampen, sowie sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sache erfahrungsgemäß ausgewechselt werden müssen, Werkzeuge aller Art, Software aller Art; jedoch gelten Daten (maschinenlesbare Informationen) als mitversichert, wenn sie für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind (System-Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende Daten), Defekt angelieferte Geräte, Serienschäden in Verbindung mit Rückrufaktionen. 2 Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden sowie Gefahrendefinition d. e. f. g. h. i. d. e. f. g. h. i. Versicherte Gefahren und Schäden Wir leisten Entschädigung für unvorhergesehen und plötzlich eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) sowie bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Einbruchdiebstahl oder Rau Unvorhergesehen sind Schäden, die Sie weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch bei verkehrsüblicher Sorgfalt hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese uns dazu berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis, zu kürzen. Ausschließlich wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch d. e. f. g. Material- oder Herstellungsfehler, jedoch erst nach Ablauf der Herstellergarantie, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, hierunter fallen auch Schäden durch elektrische Aufladung, elektromagnetische Störung und die unmittelbare Wirkung der elektrischen Energie infolge von Erdschluss, Brand, direkter und indirekter Blitzschlag, Explosion, Implosion oder sonstige Wirkung durch Unterdruck, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Schmoren, Glühen sowie Rauch, Ruß und Schäden durch Feuerlöschung, Wasser und Feuchtigkeit als Folge von Schäden an Gebäuden, Schäden durch Elementargefahren, z. B. Hochwasser, Steinschlag, Sturm, Frost, Überschwemmung, Lawinen, Unvorhergesehen und plötzlich eintretende Beschädigung oder Zerstörung. Nicht versicherte Gefahren, Schäden und Kosten Schäden durch von Ihnen oder einer versicherten Person vorgenommene vorsätzliche Handlungen, Schäden infolge von Krieg, kriegs- oder bürgerkriegsähnlichen Ereignissen, Bürgerkrieg, Aufruhr, politische Gewalthandlungen, Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere Unruhen sowie durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen, Schäden durch Erdbeben, d. Unmittelbare und mittelbare Sachfolge- und Vermögensschäden, e. Schäden durch Einsatz der versicherten Sache, deren Reparaturbedürftigkeit Ihnen bekannt sein musste; wir leisten jedoch Entschädigung, wenn der Schaden nicht durch die Reparaturbedürftigkeit verursacht wurde, Seite 4 von 10

6 PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie f. g. h. i. j. k. l. m. n. o. Schäden für die ein Dritter, aufgrund von Garantie- oder Gewährleistungsbestimmungen sowie sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmung, zu haften hat; Mitversichert ist jedoch ein ggf. bestehender Differenzschaden. Ein solcher ist gegeben, soweit die aus diesem Vertrag zu leistende Entschädigung den Haftungsanspruch gegenüber dem Dritten übersteigt (bspw. Zeitwertentschädigung Neuwertentschädigung). Die Entschädigungszahlung umfasst in diesem Fall lediglich die Differenzsumme, Schäden an oder durch Software oder Datenträger, durch Computerviren, Programmierungsoder Softwarefehler. Hiervon ausgenommen sind jedoch Daten (maschinenlesbare Informationen), die für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind (System-Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende Daten), Schäden durch Abhandenkommen, Liegenlassen, Vergessen und Verlieren. Ein späteres Wiederfinden kann nicht berücksichtigt werden und impliziert keinesfalls eine Deckung eventueller Schäden, Kosten, die aufgrund von Service-, Justageund Reinigungsarbeiten notwendig werden und Kosten durch Schäden, die keine Hardwareschäden sind, Kosten, die zur Beseitigung unerheblicher Mängel, insbesondere Kratz-, Schramm-, und Scheuerschäden sowie sonstiger Schönheitsfehler, die den technischen Gebrauch des Gerätes nicht beeinträchtigen, erbracht werden, Schäden, die durch nicht fachgerechtes Einbauen, unsachgemäße Reparatur/Eingriffe von nicht von uns autorisierten Dritten oder durch unsachgemäße, nicht bestimmungsgemäße oder ungewöhnliche insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende Verwendung oder Reinigung des Gerätes entstehen, Schäden bzw. Wertminderung durch Abnutzung und Verschleiß, Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien sowie Batterien und Akkus und Schäden durch langfristige chemische oder thermische Einwirkungen auf das geschützte Gerät, Allmähliche Verschlechterung der Geräteleistung, Schäden durch Verwendung von schadhaftem, externem Zubehör (z.b. Unterwassergehäuse), Schäden, die als unsachgerechter Gebrauch des Gerätes gelten, z. B. Schweißschäden bei oder in Folge sportlicher Betätigungen oder 3. p. q. Schäden durch Kondenswasser, Unsorgsamer und unsorgfältiger Umgang mit dem versicherten Gerät. Bei Benutzung des Gerätes sind die Herstellervorschriften zu beachten. Schäden an Geräten, die der Bauart nach beweglich eingesetzt und bei Geräten welche der Bauart nach im Freien aufgestellt werden können, die aus einer nicht ständigen Beaufsichtigung resultieren, gelten als nicht versichert. Pixelfehler der Pixelfehlerklasse I und II nach internationaler Norm ISO bei LCD-Bildschirmen. Gefahrendefinition Im Sinne dieser Bedingungen gilt: Raub Raub liegt vor, wenn gegen Sie Gewalt angewendet oder angedroht wird, um Ihren Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Ihnen stehen geeignete Personen gleich, die vorübergehend die Obhut über die versicherten Sachen ausüben. Brand, Blitzschlag, Explosion b Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag, b Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen, b3. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. 3 Versichertes Interesse Versichert ist Ihr Interesse Sind Sie nicht Eigentümer, so ist auch das Interesse des Eigentümers versichert. Die Bestimmungen zu versicherten Schäden und Gefahren bleiben unberührt. Bei Sicherungsübereignung gilt dies auch dann, wenn Sie das Eigentum nach Abschluss der Versicherung übertragen. 4 Versicherungswert Versicherungswert ist der Neuwert bzw. Neupreis am Schadentag. Der Neuwert ist der Wiederbeschaffungspreis der versicherten Sache gleicher Art und Güte in einem neuwertigen Zustand. Die Deckung für das Gerät bezieht sich immer auf den Verkaufspreis des Gerätes inkl. Mehrwertsteuer ohne Zuschüsse (Stützungen z. B. durch Hersteller oder Provider). Seite 5 von 10

7 5 Umfang der Entschädigung 6 Versicherte und nicht versicherte Kosten Wiederherstellungskosten Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten inkl. aller Kosten geringer sind als der Wiederbeschaffungswert eines neuen Gerätes gleicher Art und Güte am Schadentag. Sind die Reparaturkosten inkl. aller Kosten höher oder gleich dem Wiederbeschaffungswert eines neuen Gerätes gleicher Art und Güte, so liegt ein Totalschaden vor. Eine Ablöse der Schäden, auch bei Totalschäden, in Bargeld ist nicht möglich. 1 Teilschaden Entschädigt werden alle für die Wiederherstellung des früheren, betriebsfertigen Zustands notwendigen Aufwendungen. Wir leisten keine Entschädigung für Kosten einer Überholung oder sonstiger Maßnahmen, die auch unabhängig von dem Versicherungsfall notwendig gewesen wären, Mehrkosten durch Änderungen oder Verbesserungen, die über die Wiederherstellung hinausgehen, Kosten einer Wiederherstellung in eigener Regie, soweit die Kosten nicht auch durch Arbeiten in fremder Regie entstanden wären, d. Mehrkosten durch behelfsmäßige oder vorläufige Wiederherstellung, e. Kosten für Arbeiten, die zwar für die Wiederherstellung erforderlich sind, aber nicht an der versicherten Sache selbst ausgeführt werden. 2 Totalschaden Entschädigt wird der Neuwert/Neupreis am Schadentag. Sie erhalten im Falle eines Totalschadens Ersatz für Ihr defektes Gerät in gleicher Art und Güte. Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn eine Reparatur des Gerätes tatsächlich unmöglich ist. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn zum Zeitpunkt des Schadeneintritts die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert eines neuen Gerätes gleicher Art und Güte. Grenze der Entschädigung Grenze der Entschädigung ist der Versicherungswert. Entschädigungsberechnung bei grober Fahrlässigkeit Wurde der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, wird die Entschädigung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis, gekürzt. Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durften oder die Sie auf unsere Weisung oder die unserer Beauftragten machen. Der Ersatz dieser Aufwendungen und die Entschädigung für versicherte Sachen sind auf den Versicherungswert begrenzt. 7 Subsidiarität Wir gewähren Ihnen insoweit keinen Versicherungsschutz, als Sie Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag beanspruchen können. 8 Versicherungsort Stationäre Geräte Bei stationären Geräten gelten Ihre Räumlichkeiten als Versicherungsort, sofern sich diese innerhalb Europas im geografischen Sinn, ohne GUS-Staaten befinden. Versicherungsschutz besteht auch für Eigentransporte von stationären Geräten, z. B. bei Transporten im Zusammenhang mit einem Umzug. Bewegliche Geräte Bei beweglichen Geräten und bei der Bauart nach im Freien aufstellbaren Geräten gilt als örtlicher Geltungsbereich Europa im geografischen Sinn exklusive GUS-Staaten. 9 Beginn des Versicherungsschutzes, Dauer und Ende des Vertrages 3. Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt ab dem Datum der Kaufrechnung und ist abhängig davon, dass Sie den Versicherungsbeitrag rechtzeitig bezahlen. Dauer Die Vertragsdauer beträgt in Abhängigkeit von der gewählten Variante 36 bzw. 60 Monate. Eine Verlängerung ist nicht möglich. PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie endet automatisch mit Ablauf des 36. bzw. 60. Monates ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Kündigung bei mehrjährigen Verträgen Der Vertrag kann bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres, unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten, von Ihnen gekündigt werden. Die Seite 6 von 10

8 PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie 4. Kündigung muss uns oder unseren Beauftragten spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen. Im Fall der vorzeitigen Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht uns für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil des Beitrages zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat. Kündigung nach Versicherungsfall Nach dem Eintritt des Versicherungsfalles kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Machen wir von unserem Kündigungsrecht Gebrauch, haben wir eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Machen Sie von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch, können Sie nicht für einen späteren Zeitpunkt als den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. 10 Fälligkeiten; Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Einmal-Beitrages Fälligkeit des Einmal-Beitrages Der Einmal-Beitrag ist unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufsrechts unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Der Versicherungsschein ist der Folder mit diesen Bedingungen und der Original-Kaufrechnung. Folgen der Nichtzahlung des Einmal-Beitrages Wird der Einmal-Beitrag nicht zu dem nach Absatz 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, sind wir nach Maßgabe des 37 VVG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder auch leistungsfrei. 11 Wechsel, Tausch, Weitergabe/Verkauf der versicherten Sachen, Totalschaden Sollten Sie im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung den Kaufvertrag für das Gerät rückgängig machen, kann PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie gegen Erstattung des zeitanteiligen Beitrages zum Ende des Meldemonats gekündigt werden (maßgebend ist der Posteingang bei uns oder unseren Beauftragten). Wird das Gerät in der Laufzeit der gesetzlichen Gewährleistung durch ein neues Gerät gleicher Art und Güte getauscht, geht PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie auf das neue Gerät über. Zur Einforderung einer Leistung müssen auch die entsprechenden Nachweise (Lieferschein, Austauschbeleg et) beigebracht werden Da sich PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie auf die Geräte-Seriennummer bezieht, kann das Gerät innerhalb der Laufzeit weitergegeben/verkauft werden. Der Schutz bleibt aufrecht, solange der Erwerber die Rechte und Pflichten von PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie anerkennt. Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Beitrag, der auf die zur Zeit des Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner. Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird. Im Totalschadenfall, Einbruchdiebstahlschaden oder Raub erlischt die Versicherung. In diesem Fall steht uns nur der Beitrag anteilig nach der Zeit zu, in der Versicherungsschutz bestanden hat. 12 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles d. e. Sie sind verpflichtet: den Eintritt des Versicherungsfalles unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntwerden, telefonisch oder schriftlich Ihrem PC- SPEZIALIST Fachhändler bzw. unseren Beauftragten anzuzeigen. uns bei Zerstörung oder Beschädigung des Gerätes dieses inklusive des vollständigen serienmäßigen Zubehörs zwecks Prüfung vorzulegen. nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung des Schaden zu sorgen und dabei unsere Weisungen oder die unserer Beauftragten einzuholen und zu befolgen, sowie Ersatzansprüche gegen Dritte form- und fristgerecht ggfs. auch gerichtlich geltend zu machen oder auf andere Weise sicherzustellen. uns und unsere Beauftragten bei der Schadenermittlung und -regulierung nach Kräften zu unterstützen, ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und alle Umstände, die auf den Versicherungsfall Bezug haben (auf Verlangen schriftlich) mitzuteilen, insbesondere auch die angeforderten Belege einzureichen. Schäden durch Einbruchdiebstahl oder Raub unter detaillierter Angabe der abhandengekommenen, zerstörten oder beschädigten Geräte der nächst erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen und uns oder unseren Beauftragten eine Kopie der Anzeige zu übersenden. Seite 7 von 10

9 3. Verletzten Sie eine der in Ziffer 1 genannten Obliegenheiten vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. Außer im Fall einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Verletzten Sie eine, nach Eintritt des Versicherungsfalles, bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir oder unsere Beauftragten Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. 13 Wieder herbeigeschaffte versicherte Sachen Wird der Verbleib abhanden gekommener Sachen ermittelt, haben Sie dies nach Kenntniserlangung uns bzw. unseren Beauftragten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Haben Sie den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt und für die Sache bereits Entschädigungsleistung erhalten, haben Sie das Ersatzgerät zurückzugeben bzw. die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache uns zur Verfügung zu stellen. Sie haben dieses Wahlrecht innerhalb von 2 Wochen nach Empfang unserer schriftlichen Aufforderung auszuüben. Nach Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf uns über. Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn Sie die Möglichkeit haben, sich den Besitz wieder zu verschaffen. 15 Anzeigen, Willenserklärung, Form Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind in Textform (z. B. Brief, Fax, ) abzugeben. Sie sind ausschließlich an unsere Beauftragten, FidesSecur Versicherungs- und Wirtschaftsdienst Versicherungsmakler GmbH, Carl-Wery-Straße 18 in München zu richten. 16 Anzuwendendes Recht und zuständiges Gericht Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Sind Sie eine natürliche Person und wohnen in Deutschland ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt gehabt haben. Sind Sie eine natürliche Person und wohnen in Deutschland, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie bei dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Unterhalten Sie zum Zeitpunkt der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz, oder ist Ihr Wohnsitz bzw. Ihr gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, können wir Sie vor dem für unseren Sitz zuständigen Gericht verklagen. Sind Sie eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht nach Ihrem Sitz oder deren Niederlassung. Andere nach deutschem Recht begründete Gerichtsstände werden durch diese Vereinbarung nicht ausgeschlossen. 14 Besondere Verwirkungsgründe Haben Sie uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, getäuscht oder dies versucht, sind wir von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Täuschung durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen gemäß Satz 1 als bewiesen. Führen Sie den Schaden grob fahrlässig herbei, so sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Seite 8 von 10

10 PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie 17 Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: R+V Allgemeine Versicherung AG Raiffeisenplatz Wiesbaden Bei einem Widerruf per Telefax an folgende Faxnummer zu richten: Fax-Nr Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämie, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 0 Euro. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ihre R+V Allgemeine Versicherung AG 18 Außergerichtliche Beschwerdestelle Bei Beschwerden können Sie das außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren bei dem Verein Versicherungsombudsmann e. V. in Anspruch nehmen. Die Anschrift lautet: Versicherungsombudsmann e. V. Postfach , Berlin Leipziger Straße 121, Berlin beschwerde@versicherungsombudsmann.de Telefon Telefax (kostenfrei pro Anruf aus dem dt. Telefonnetz, max. 0,42 ct. pro angefangene Minute aus dt. Mobilfunknetzen) Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Unabhängig von der Inanspruchnahme einer außergerichtlichen Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten. 19 Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Sie können sich mit einer Beschwerde auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Die Anschrift lautet: Graurheindorfer Straße 108, Bonn. 20 Hinweis auf das Widerspruchsrecht gegen Werbung und Markt- und Meinungsforschung Wir, die R+V Allgemeine Versicherung AG, FidesSecur Versicherungs- und Wirtschaftsdienst Versicherungsmakler GmbH und die SYNAXON AG und Ihr PC-SPEZIALIST Fachhändler - speichern und nutzen Ihre Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit zum Zwecke der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung. Dieser Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Im Falle eines Schadens können Ihre, in der Schadenanzeige angegebenen personenbezogenen, Daten zum Zwecke der Schadenabwicklung auf Grundlage der PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie an den mit der Schadenabwicklung beauftragten Versicherungsmakler, FidesSecur Versicherungs- und Wirtschaftsdienst Versicherungsmakler GmbH sowie an die R+V Allgemeine Versicherung AG als Risikoträgerin übermittelt werden. Seite 9 von 10

11 Besondere Vereinbarungen zur Schadenabwicklung Voraussetzungen PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie gilt unabhängig von vorangegangenen oder gültigen Herstellergarantien. Voraussetzung ist, dass Sie das beschädigte Gerät zur Reparatur zu einem PC-SPEZIALIST- Fachhändler bringen. Zur gültigen Anmeldung müssen Sie weiterhin, neben dem defekten Gerät, unbedingt auch den Versicherungsschein an PC-SPEZIALIST-Fachhändler oder unsere Beauftragten senden. Der Versicherungsschein besteht aus der Originalrechnung über das betreffende Gerät und diesen Vertragsunterlagen. Bei Schäden an Elektrogroßgeräten (Großbild- TV, et), die eine Vor-Ort-Reparatur erfordern, muss die weitere Vorgangsweise mit dem PC-SPEZIA- LIST-Fachhändler oder unseren Beauftragten vereinbart werden. Bei derartigen Elektrogeräten erfolgt bei ersatzpflichtigen Schäden jedoch eine Erstattung der tatsächlich angefallenen Kosten für den Hin- und Rücktransport bis maximal in einem Umkreis von 75 km zum nächsten PC-SPEZIALIST-Fachhändler zu Ihren Räumlichkeiten, wenn eine Vor-Ort-Reparatur nicht möglich ist. 5. Bestätigung der Behörde Für alle Schäden, die ein behördliches Vorgehen nach sich ziehen (Brand, Naturkatastrophen et) müssen Sie die entsprechenden behördlichen Bestätigungen einreichen. Schadenformular Bei jedem Schaden muss das Schadenformular zur PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie ausgefüllt werden. Der Schadenhergang ist von Ihnen selbst zu formulieren, in das Schadenformular einzutragen und zu unterschreiben. 3. Schadenübernahme Schadenübernahme erfolgt durch uns bzw. unsere Beauftragten. Zur Prüfung und Einschätzung des Schadens wird uns eine angemessene Zeit eingeräumt. Ein Anspruch auf sofortige Reparatur, sofortigen Ersatz des geschützten Gerätes oder auf ein Leihgerät besteht nicht. 4. Schadenabwicklung Nach Zustimmung zur Schadenübernahme durch uns bzw. unsere Beauftragten wird die Reparatur eingeleitet bzw. bei Totalschäden ein Neugerät an Sie ausgegeben. Eventuelle Kosten aus nicht gedeckten Schäden sowie nicht gedeckte Kosten sind direkt an den PC-SPEZIALIST Fachhändler oder unsere Beauftragten zu bezahlen. Seite 10 von 10

12 PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie Bitte hier Ihre Original-Rechnung einheften: Geschütztes Gerät und Seriennummer: Rechnungsnummer: EGIS-Garantiecode: Alle Preise verstehen sich inkl. Versicherungssteuer. Preisänderungen, Irrtümer sowie Satz- und Druckfehler vorbehalten. Stand PC-SPEZIALIST Schutz+Garantie

Alpha Pro Tecc. PREMIUM Alpha Pro Tecc. PREMIUM GERÄTE-SCHUTZBRIEF

Alpha Pro Tecc. PREMIUM Alpha Pro Tecc. PREMIUM GERÄTE-SCHUTZBRIEF Alpha Pro Tecc. PREMIUM GERÄTE-SCHUTZBRIEF LAUFZEIT 3 ODER JAHRE 5 I. Produktinformationsblatt Der ALPHA PRO TECC PREMIUM Geräte-Schutzbrief ersetzt Ihnen Reparaturkosten für das durch Ihren Kaufbeleg

Mehr

Alpha Pro Tecc. KOMFORT Alpha Pro Tecc. KOMFORT GERÄTE-SCHUTZBRIEF

Alpha Pro Tecc. KOMFORT Alpha Pro Tecc. KOMFORT GERÄTE-SCHUTZBRIEF Alpha Pro Tecc. KOMFORT GERÄTE-SCHUTZBRIEF LAUFZEIT 3 ODER JAHRE 5 ALPHA PRO TECC Alpha KOMFORT Pro Tecc. KOMFORT I. Produktinformationsblatt Der ALPHA PRO TECC KOMFORT Geräte-Schutzbrief ersetzt Ihnen

Mehr

Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung Stand: 08. Juni 2015 1. Widerruf von Versicherungsverträgen für Mobile Elektronik (Smartphone, Tablet, Laptop, Kamera) 2. Widerruf von Versicherungsverträgen für Fahrräder

Mehr

Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung Stand: 08. Juni 2015 1. Widerruf von Versicherungsverträgen für Mobile Elektronik (Smartphone, Tablet, Laptop, Kamera) 2. Widerruf von Versicherungsverträgen für Fahrräder

Mehr

3Geräte- 3Jahre. 5Geräte- 5Jahre. 5Schutzbrief* Geräte-Schutzbrief 19. 99 24. 99. Längere Garantie, längerer Schutz! Der famila Geräte-Schutzbrief

3Geräte- 3Jahre. 5Geräte- 5Jahre. 5Schutzbrief* Geräte-Schutzbrief 19. 99 24. 99. Längere Garantie, längerer Schutz! Der famila Geräte-Schutzbrief sympathisch. nordisch. frisch. Geräte-Schutzbrief Längere Garantie, längerer Schutz! 5 5Jahre 5Geräte- 5Schutzbrief* 3Jahre 3Geräte- Schutzbrief* Einmalzahlung ab 19. 99 *Garantie & Gewährleistung inkl.

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Informationen zur VOV D&O-Versicherung

Informationen zur VOV D&O-Versicherung Informationen zur VOV D&O-Versicherung Versicherer des Vertrages / Ladungsfähige Anschriften sind AachenMünchener Versicherung AG, AachenMünchener-Platz 1, 52064 Aachen Sitz der Gesellschaft: Aachen, Handelsregister

Mehr

Produktinformationsblatt zur Zahnzusatzversicherung

Produktinformationsblatt zur Zahnzusatzversicherung Produktinformationsblatt zur Zahnzusatzversicherung Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Versicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend.

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

Produktinformationsblatt zur Privat-Haftpflichtversicherung

Produktinformationsblatt zur Privat-Haftpflichtversicherung Produktinformationsblatt zur Privat-Haftpflichtversicherung Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Versicherung geben. Diese Informationen

Mehr

VERÄNDERUNGEN DER YACHT-KASKO-BEDINGUNGEN

VERÄNDERUNGEN DER YACHT-KASKO-BEDINGUNGEN 1/6 VERÄNDERUNGEN DER YACHT-KASKO-BEDINGUNGEN In den vergangenen Jahren haben wir unsere Yacht-Kasko-Bedingungen den Wünschen unserer Kunden und den gesetzlichen Erfordernissen angepasst. Sie erhalten

Mehr

Technische Versicherung (ohne Bauleistung) Schadenanzeige

Technische Versicherung (ohne Bauleistung) Schadenanzeige Technische Versicherung (ohne Bauleistung) Schadenanzeige Schadennummer Versicherungsnehmer/in ( und Anschrift) Versicherungsnummer Beruf Telefon privat Telefon dienstlich Sparte % Maschinen % Elektronik

Mehr

SCHADENANZEIGE HAFTPFLICHT BAU

SCHADENANZEIGE HAFTPFLICHT BAU GGW Fax: +49 40 328101-88 Gossler, Gobert & Wolters Assekuranz-Makler GmbH & Co. KG Chilehaus B Fischertwiete 1 20095 Hamburg Versicherungsnehmer (Name & Anschrift): Ansprechpartner: Tel. (tagsüber): Vertrags-Nr.:

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher 1. Allgemeines Alle Leistungen, die von den Webseiten

Mehr

Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen. zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung. für

Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen. zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung. für Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung für Frau überreicht durch: Bergische Assekuranzmakler GmbH Telefon: 0202-31713155 Fax: 0202-31713165 E-Mail:

Mehr

Berufshaftpflicht für Steuerberater

Berufshaftpflicht für Steuerberater Versicherungsschein Haftpflichtversicherung Versicherungsnehmer/in Edelsinnstraße 7-11, 1120 Wien Tel.: +43 (0)50905 501-0 Fax: +43 (0)50905 502-0 Internet: www.hdi.at R. Urban GmbH Brunngasse 36 4073

Mehr

Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG

Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG Dr. Peter Reusch Düsseldorf 26.10.2012 Überblick 1. Textform 2. Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung 3. Musterbelehrung nach 8 Abs. 5 VVG 4. Abweichungen

Mehr

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) / Prof. Hans-Peter SCHWINTOWSKI, Humboldt-Universität (beide Berlin) Produktinformationsblatt GDV Formulierungsvorschlag

Mehr

Anlage 2. Schutzklick Reifenschutzbrief-Versicherung Produktinformation

Anlage 2. Schutzklick Reifenschutzbrief-Versicherung Produktinformation Anlage 2 Schutzklick Reifenschutzbrief-Versicherung Produktinformation Stand 04.2014 Produktinformationsblatt Schutzklick Reifenschutzbrief-Versicherung - Stand 04.2014 nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung

Mehr

Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)

Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) Sechstes Kapitel Haftpflichtversicherung I. Allgemeine Vorschriften 149. Bei der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer verpflichtet, dem Versicherungsnehmer die

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Telepoint Geräte-Schutzbrief!

Telepoint Geräte-Schutzbrief! Garantieverlängerung mit allem Drum und Dran. Telepoint Geräte-Schutzbrief! 3 Jahre Geräte- * Schutzbrief ab 19,99 Einmalzahlung 5 Jahre Geräte- * Schutzbrief ab 24,99 Einmalzahlung * Garantie & Gewährleistung

Mehr

MUSTER. Sicherungsschein für Kreditgeber Leasinggeber Versicherer (Name und Anschrift) Anzeige des Versicherungsnehmers zur

MUSTER. Sicherungsschein für Kreditgeber Leasinggeber Versicherer (Name und Anschrift) Anzeige des Versicherungsnehmers zur für Kreditgeber Leasinggeber Original für den Kredit-/Leasinggeber bitten den Versicherer, dem Geber einen zu diesen Versicherung den zu umseitigen Bedingungen. Die übereigneten/verleasten für Kreditgeber

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2

Mehr

Titel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer

Titel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer Original K & S FRISIA. Annahmebestätigung K & S FRISIA. Kopie für Berater K & S FRISIA. Kopie für Anleger K & S FRISIA. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Huth Sport Marketing GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Huth Sport Marketing GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der Huth Sport Marketing GmbH Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden mit uns abgeschlossenen Lehrgangsvertrags. Abweichungen bedürfen

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

Mehr

Sicherheit für Ihre Elektrogeräte

Sicherheit für Ihre Elektrogeräte Sicherheit für Ihre Elektrogeräte Einfach. Gut. Geschützt. Service plus Sicherheit Mit unserem Plus 3 Geräteschutz können Sie jetzt beim Kauf Ihr Neugerät nach Ablauf der 2-jährigen Gewährleistung für

Mehr

Host-Providing-Vertrag

Host-Providing-Vertrag Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung

Mehr

Merkblatt Schaden in der Sachversicherung

Merkblatt Schaden in der Sachversicherung Merkblatt Schaden in der Sachversicherung Dieses Merkblatt soll Ihnen helfen, sich im Schadenfall dem Versicherer gegenüber richtig zu verhalten. 1. Pflichten und Rechte im Schadenfall 2. Besonderheiten

Mehr

Wir machen das Leben leichter! Plus 3. Geräteschutz

Wir machen das Leben leichter! Plus 3. Geräteschutz Wir machen das Leben leichter! Plus 3 Geräteschutz Einfach. Gut. Geschützt. Für Technik von A Z Service plus Sicherheit Mit unserem electroplus Plus 3-Geräteschutz können Sie jetzt beim Kauf Ihr Neugerät

Mehr

Versicherungsbüro Treffer Versicherungs- und Finanzmakler

Versicherungsbüro Treffer Versicherungs- und Finanzmakler Versicherungsbüro Treffer Versicherungs- und Finanzmakler Inhaber: Andreas Treffer Büro Beilngrieser Strasse 11 93333 Neustadt/ OT Marching Telefon 09445/8004 Mobil: 0160/98396714 Email: andreas.treffer@vfm.de

Mehr

Schützen Sie Ihre hochwertigen Elektrogeräte länger mit dem telering IQ-Geräteschutz!

Schützen Sie Ihre hochwertigen Elektrogeräte länger mit dem telering IQ-Geräteschutz! IQ-Geräteschutz I. Produktinformation für den IQ-Geräteschutz Schützen Sie Ihre hochwertigen Elektrogeräte länger mit dem telering IQ-Geräteschutz! Die schicken Fernseher oder auch die hochwertigen Haushaltsgeräte

Mehr

1. Abweichend von 5 Nr. 6 b) VGB 2000 ersetzt der Versicherer auch Überspannungsschäden durch Blitz.

1. Abweichend von 5 Nr. 6 b) VGB 2000 ersetzt der Versicherer auch Überspannungsschäden durch Blitz. Klauseln zu den VGB 2000 (Wohnflächenmodell) 7100 (VGB 2000 Wohnfläche) Versicherte Gefahren und Schäden 7160 (VGB 2000 Wohnfläche) Überspannungsschäden durch Blitz 1. Abweichend von 5 Nr. 6 b) VGB 2000

Mehr

Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie

Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie Produktinformationsblatt und Urlaubsgarantie Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend

Mehr

Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH

Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn

Mehr

Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an.

Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an. Anmeldeformular Zertifikat zum CRM in der Gesundheitswirtschaft Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder aus und senden oder faxen Sie die Anmeldung unterschrieben an uns zurück und legen einen kurzen

Mehr

Anzahl Inhaber/Geschäftsführer: Anzahl angestellte Mitarbeiter:

Anzahl Inhaber/Geschäftsführer: Anzahl angestellte Mitarbeiter: Wir können Ihnen Ihre Verantwortung nicht abnehmen, aber wir helfen Ihnen sie zu tragen! Antrag zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Allgemeine Angaben (Bitte vollständig ausfüllen!) Antragsteller

Mehr

Produktinformationsblatt

Produktinformationsblatt Produktinformationsblatt Jahres-Reiseschutz Premium mit Selbstbeteiligung der BD24 Berlin Direkt Versicherung AG Dieses Produktinformationsblatt soll Ihnen einen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung

Mehr

Assekuranzbericht. Praxis Dr. Max Mustermann. Stand: 18.04.2008. s.s.p. Kohlenmarkt 2 90762 Fürth fon 0911. 80 128-10 fax 0911.

Assekuranzbericht. Praxis Dr. Max Mustermann. Stand: 18.04.2008. s.s.p. Kohlenmarkt 2 90762 Fürth fon 0911. 80 128-10 fax 0911. Assekuranzbericht Praxis Dr. Max Mustermann Stand: 18.04.2008 s.s.p. Kohlenmarkt 2 90762 Fürth fon 0911. 80 128-10 fax 0911. 80 128-99 info@ssp-online.de www.ssp-online.de Firmenverträge Vertragsnummer

Mehr

Versicherungspflicht der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Versicherungspflicht der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Verordnung über die Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung WPBHV) Vom 18. Dezember 1998 (BGBl. I

Mehr

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Produktinformationsblatt zur s-reisekranken-versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte Personen einen ersten Überblick

Mehr

Verbraucherinformation

Verbraucherinformation Identität des Versicherers, ladungsfähige Anschrift und Vertretungsberechtigte der DFV Deutsche Familienversicherung AG : Deutsche Familienversicherung AG, Reuterweg 47, D-60323 Frankfurt am Main Telefon

Mehr

Fragebogen für Verwahrstellen von Alternativen Investmentfonds (AIF)

Fragebogen für Verwahrstellen von Alternativen Investmentfonds (AIF) Fragebogen für Verwahrstellen von Alternativen Investmentfonds (AIF) 1. Name und Anschrift der Gesellschaft/des Verwahrers (Versicherungsnehmer): 2. Zu welchen Anlageklassen gehören die zu verwahrenden

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Mein Urlaub kann gar nicht lang genug dauern/ Das gilt auch für meinen Auslands-Krankenschutz.

Mein Urlaub kann gar nicht lang genug dauern/ Das gilt auch für meinen Auslands-Krankenschutz. Gesundheit Mein Urlaub kann gar nicht lang genug dauern/ Das gilt auch für meinen Auslands-Krankenschutz. Privater Versicherungsschutz für Reisen bis zu einem Jahr Auslandsreise- Krankenversicherung ARE

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: Angaben zum versicherten Verletzten: Vor- und Zuname des versicherten Verletzten: PLZOrt: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: Adresse des versicherten Verletzten:

Mehr

2. Irrtümer, Schreibfehler, Preisänderungen, Zwischenverkauf und eventuelle Mengenzuteilung bei unzureichenden Beständen bleiben vorbehalten.

2. Irrtümer, Schreibfehler, Preisänderungen, Zwischenverkauf und eventuelle Mengenzuteilung bei unzureichenden Beständen bleiben vorbehalten. Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen 1 Grundsätzliches Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Kaffeerösterei, Inhaber Andreas

Mehr

VERTRAG ZWISCHEN HERRN/FRAU --------------------------------- ---------------------------------- ---------------------------------- UND MA-HEI-TEAM

VERTRAG ZWISCHEN HERRN/FRAU --------------------------------- ---------------------------------- ---------------------------------- UND MA-HEI-TEAM VERTRAG ZWISCHEN HERRN/FRAU --------------------------------- ---------------------------------- ---------------------------------- UND MA-HEI-TEAM HERRN MANFRED HEINRICHS FRITZ ERLER RING 25 52457 ALDENHOVEN

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) Inhaltverzeichnis:

Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) Inhaltverzeichnis: Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) Geltungsbereich: Die ABS gelten als Allgemeiner Teil jener Sachversicherungssparten, die auf die Geltung der ABS besonders hinweisen In dieser Bedingung

Mehr

Produktinformationsblatt Tarif vitaz1

Produktinformationsblatt Tarif vitaz1 Produktinformationsblatt Tarif vitaz1 T556 03.11 7914 für Person: Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Krankenversicherung. Bitte beachten

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein

Mehr

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Krankenversicherung a. G. Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal BD.: Vers.-Nr.: ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Antragsteller (Versicherungsnehmer) Herr Frau Name, Vorname, Titel

Mehr

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014)

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014) TK MGar 2014 GDV 0862 Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014) Version 01-2014 GDV 0862 MGar Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 2015)

Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 2015) Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 2015) Vertragspartner Diese Vertragsgrundlagen gelten für Verträge mit der Generali Versicherung AG, 1010 Wien, Landskrongasse 1-3. Aufsichtsbehörde

Mehr

Wichtige Informationen zum Versicherungsvertrag

Wichtige Informationen zum Versicherungsvertrag Wichtige Informationen zum Versicherungsvertrag Identität des Versicherers (Name, Anschrift): HanseMerkur Reiseversicherung AG (Rechtsform: Aktiengesellschaft) Siegfried-Wedells-Platz 1, 20352 Hamburg

Mehr

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden

Mehr

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Beteiligungsvertrag Zwischen der Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Högerstrasse 10 D-85646 Anzing HRB 109364 und Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Bankverbindung:

Mehr

Deckungsantrag VOV D&O-Versicherung Vereine

Deckungsantrag VOV D&O-Versicherung Vereine Deckungsantrag zur VOV D&O-Versicherung Vereine Bitte beachten Sie: Dieser Deckungsantrag zur VOV D&O-Versicherung Vereine gilt ausschließlich für Vereine, die länger als ein Jahr im Vereinsregister eingetragen

Mehr

KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!)

KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!) KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!) verkauft hiermit das nachstehend beschriebene Kraftfahrzeug unter Ausschluss

Mehr

Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher Übersicht 1. Wann gilt welche Widerrufsbelehrung? 2. Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren 3. Widerrufsbelehrung für den Erwerb von digitalen Inhalten, die nicht

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

Pferdeeinstellungsvertrag

Pferdeeinstellungsvertrag Pferdeeinstellungsvertrag Zwischen dem Beckumer Reiterverein e.v. 1925 Alter Hammweg 100 59269 Beckum im folgenden BRV genannt und Name: Anschrift: PLZ/Ort: im folgenden Einsteller genannt wird folgender

Mehr

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen. AGB Zahlungsweise: Neukunden Vorauskasse (Rechnung kommt per E-Mail) Kreditkarte (Mastercard oder Visa) Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte eine Gebührenpauschale von 4,00 auf

Mehr

E-Mail-Account-Vertrag

E-Mail-Account-Vertrag E-Mail-Account-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand des Vertrages ist die Einrichtung

Mehr

INFORMATIONSBLATT. Wohnsitzwechsel. Vorwort

INFORMATIONSBLATT. Wohnsitzwechsel. Vorwort INFORMATIONSBLATT Wohnsitzwechsel Vorwort 1 Der Wechsel Ihres Hauptwohnsitzes - egal ob er mit dem Neuerwerb eines Hauses bzw. einer Wohnung verbunden ist oder nicht - erfordert eine Reihe von Schritten,

Mehr

FERNLEHRGANG FACHBERATERKURS FÜR INTERNATIONALES STEUERRECHT 2014

FERNLEHRGANG FACHBERATERKURS FÜR INTERNATIONALES STEUERRECHT 2014 ANMELDUNG FERNLEHRGANG FACHBERATERKURS FÜR INTERNATIONALES STEUERRECHT 2014 Vorname Nachname Straße / Hausnummer PLZ Ort Telefon Mobil E-Mail Rechnungsadresse (falls abweichend) Firma Straße / Hausnummer

Mehr

Mandanten-Fragebogen

Mandanten-Fragebogen Mandanten-Fragebogen Kontaktdaten: Nachname Vorname Straße PLZ und Ort Telefon/Handy Email Informationen zur Abmahnung: Abmahnende Kanzlei Forderungshöhe Frist Unterlassungserklärung Vergleich: Wünschen

Mehr

1 Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen

1 Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen Dr. Präve bezog sich insbesondere auf folgende Vorschriften der neuen InfoV: 1 Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen (1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer gemäß 7 Abs. 1 Satz 1

Mehr

1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts

1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1.1 Einleitung Gesetzliche Grundlagen des Rücktrittsrechts: 321 Abs. 2 Satz 2 BGB Rücktritt bei Unsicherheitseinrede

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

An unser Angebot halten wir uns 4 Wochen ab dem heutigen Datum gebunden. Nach Ablauf dieser Frist verliert es seine Gültigkeit.

An unser Angebot halten wir uns 4 Wochen ab dem heutigen Datum gebunden. Nach Ablauf dieser Frist verliert es seine Gültigkeit. Postfach 12 03 52 10593 Berlin Herrn Peter Mustermann Musterstraße 00000 Musterstadt Postanschrift: Postfach 12 03 52 10593 Berlin Hausanschrift: Dovestraße 2-4 10587 Berlin Internet: www.axa.de Ihr Ansprechpartner:

Mehr

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und Darlehensvertrag zwischen der Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und (im Folgenden Darlehensgeber genannt) 1 Zweck Zweck des Darlehens

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren Stipendiumsvertrag Landratsamt Freudenstadt Stabsstelle 4 - Rechtsamt Nr. S. 4 20. Januar 2014 zwischen Landkreis Freudenstadt vertreten durch den Landrat Dr. Klaus Michael Rückert nachfolgend Beihilfegeber

Mehr

Modellparadies-Messel. Produkt- und Preisliste smart-sammlermodelle

Modellparadies-Messel. Produkt- und Preisliste smart-sammlermodelle Modellparadies-Messel Produkt- und Preisliste smart-sammlermodelle August 2015 Liebe Kundinnen, liebe Kunden, wir waren über 10 Jahren unterwegs in Sachen historischer Schiffsmodellbau und smart-sammlermodellen.

Mehr

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen.

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Art.Nr. 00029 KAUFVERTRAG zwischen Privatleuten Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Bitte verwenden

Mehr

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Multimediagestattung kabel anschluss/kabel internet/kabel phone

Multimediagestattung kabel anschluss/kabel internet/kabel phone Multimediagestattung kabel anschluss/kabel internet/kabel phone Ihr Kabelanschluss für Fernsehen, Internet und Telefon. serviceadresse hausanschrift Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG,

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

S-Mobilgeräteschutz. Fragen und Antworten

S-Mobilgeräteschutz. Fragen und Antworten S-Mobilgeräteschutz Fragen und Antworten Fragen und Antworten zum S-Mobilgeräteschutz Wie kann ich den S-Mobilgeräteschutz in Anspruch nehmen?... 2 Wie erhalte ich die Versicherungsbedingungen?... 2 Wo

Mehr

Zusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungs- Versicherung (ZKBU 2010) Version 01.04.2014 GDV 0125

Zusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungs- Versicherung (ZKBU 2010) Version 01.04.2014 GDV 0125 Zusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungs- Versicherung (ZKBU 2010) Version 01.04.2014 GDV 0125 Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.

Mehr

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)

Mehr

Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2010)

Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2010) Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2010) Version 01.04.2014 GDV 0420 Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Cinar Reifenhandel. Stand: 01. November 2009

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Cinar Reifenhandel. Stand: 01. November 2009 Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Cinar Reifenhandel Stand: 01. November 2009 Geltungsbereich & Abwehrklausel 1.1 Für die über diese Domain / diesen Internet-Shop

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 215.229.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2001 Nr. 128 ausgegeben am 10. Juli 2001 Gesetz vom 16. Mai 2001 über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VersVG) Dem nachstehenden

Mehr

Reitbeteiligungsvertrag

Reitbeteiligungsvertrag Reitbeteiligungsvertrag Zwischen Frau/ Herrn... (Name, Anschrift, Telefon, Ausweis-Nr., etc.) im folgenden " Eigentümer" genannt - und Frau/ Herrn... (Name, Anschrift, Telefon, Ausweis-Nr., etc.) im folgenden

Mehr

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited

Mehr

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,

Mehr

Hausrat außer Haus. Reisegepäckversicherung à la Basler: Denn manchmal geht das Gepäck eigene Wege.

Hausrat außer Haus. Reisegepäckversicherung à la Basler: Denn manchmal geht das Gepäck eigene Wege. Hausrat außer Haus Reisegepäckversicherung à la Basler: Denn manchmal geht das Gepäck eigene Wege. Wenn einer eine Reise tut...... dann kann er leider nicht immer nur Erfreuliches berichten. Das Gepäck

Mehr