Behörden im Spannungsfeld zwischen Wasserkraftnutzung und Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
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- Gundi Förstner
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1 Behörden im Spannungsfeld zwischen Wasserkraftnutzung und Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Dr. Georg Lutz, Landratsamt Lörrach, Leiter Fachbereich Umwelt Landratsamt Lörrach
2 Übersicht: 1. Wasserkraftanlagen (ausgewählte Anlagen) 2. Gewässer in gutem ökologischen Zustand 3. Auswirkungen der Wasserkraftanlagen 4. Rechtliche Vorgaben 5. Abwägungs- / Kompromisslinien 6. Erfahrungen aus Sicht der Behörde 7. Fazit Landratsamt Lörrach
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12 2. Gewässer in gutem ökologischen Zustand Landratsamt Lörrach
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15 2a: Kriterien guter ökologischer Zustand a) Durchgängigkeit (Auf- und Abstieg, nicht nur für Fische, sondern auch für Wirbellose) b) Mindestwasserführung (gewässerspezifisch) c) Geschiebetransport / Feststoffbewirtschaftung d) Fischschutz e) Gewässerstruktur, ausreichend geeignete Habitate pro Altersstufe f) Landratsamt Lörrach
16 3. Auswirkungen von Wasserkraftanlagen a) Verminderte Durchgängigkeit b) Verminderter Geschiebetransport c) Eingeschränkter Fischschutz d) Verminderte Gewässerdynamik (Energie-Entzug) e) Stauraumproblematik f) Mindestwasserproblematik in Ausleitungsstrecken g) Auswirkungen durch Ausbaggern Stau bzw. Unterwasser h) Unterhaltungsdefizite (häufig bei Fischpässen) i) Landratsamt Lörrach
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21 Kreis LÖ: gesamt - ca. 90 WKA - ca. 12 MW Wiese - 44 km (bis Todtn./Brand.) - 37 WKA - ca. 6 km Stau - ca. 24 km Ausleitungsstrecke Landratsamt Lörrach
22 Situation an der Wiese: Lachswiederansiedelungsgewässer besondere Bedeutung, da Unterlauf auf CH-Staatsgebiet (CH-Lachsprojekt Wiese abhängig von unseren Maßnahmen) Aktuell: - 37 Wasserkraftanlagen (nur Hauptgewässer) - ca. 55% der Strecke ausgeleitet - ca. 13% der Strecke Staubereiche - ca. 32% Vollwasserstrecke 2/3 des Gewässer sind z.t. massiv beeinträchtigt Landratsamt Lörrach
23 4. Rechtliche Vorgaben - 6 WHG: Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung (1) Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften, insbesondere mit dem Ziel 1. ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu verbessern 2., 3., möglichen Folgen des Klimawandels vorzubeugen 6., 7. Landratsamt Lörrach
24 33 Mindestwasserführung Aufstauen, Entnehmen, Ableiten von Wasser nur zulässig, wenn die erforderliche Abflussmenge erhalten bleibt 34 Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer Stauanlagen dürfen nur zugelassen werden, wenn durch geeignete Einrichtungen die Durchgängigkeit erhalten oder wieder hergestellt wird 35 Wasserkraftnutzung (1) Wasserkraftnutzung darf nur zugelassen werden, wenn auch geeignete Maßnahmen zum Fischschutz getroffen werden. (3) Behörde prüft, ob an Staustufen oder sonstigen Querverbauungen eine Wasserkraftnutzung möglich ist Landratsamt Lörrach
25 5. WKA: Abwägungskriterien/Kompromisslinien - an bestehenden Querverbauungen / Wehren grundsätzlich JA - in Ausleitungskanälen immer JA - neue Ausleitungskraftwerke grundsätzlich Nein - Kleinstanlagen (< 50kW) grundsätzlich kritisch - Durchgängigkeit (bestehende Anlagen) nicht immer erforderlich (z.b. in Oberläufen in Abschnitten, in welchen ober- und unterhalb alle Habitatansprüche erfüllt sind) - Mindestwasser: Festlegung an Hand konkreter Situation (Länge Ausleitungsstrecke, Bedeutung Ausleitungsstrecke ) - Bedeutung des Gewässers (Programmstrecke, FFH, Ausbaugrad ) - Landratsamt Lörrach
26 6. Erfahrungen aus Sicht der Behörde - In einigen Kreisen herrscht im Zuge der Energiewende geradezu eine ( Klein )Wasserkraft-Hysterie - Das ökologisch verträglich nutzbare Potenzial ist kleiner als von Vielen behauptet - Mit der Mehrheit der Betreiber / Antragsteller finden wir Lösungen - Einige kennen die Rechtslage nicht und haben insofern kein Verständnis für die ökologischen Anforderungen - Mit kompetenten und kooperativen Partnern haben seit Neuanlagen in Betrieb genommen, 3 sind derzeit in Planung/Verfahren - Zwei Standortvoranfragen haben wir negativ beschieden - Ca. 1 Duzend Fälle erhalten auf Basis fragwürdiger Umweltbegutachtung die EEG-Mehrvergütung von 11,67 Cent/kWh Landratsamt Lörrach
27 7. Fazit - Die Wasserkraft - auch die kleine leistet einen wenn auch geringen Beitrag zur Energiewende - Wir als Behörde unterstützen die Wasserkraft im ökologisch verträglichen Rahmen das ist unsere Aufgabe!!! - Im Zuge der Genehmigung / des Baus von Neuanlagen sind ökologisch verträgliche Lösungen i.d.r. zu finden - Die vor allem ökologische Ertüchtigung von bestehenden Anlagen macht nach wie vor enorme Schwierigkeiten (das Anreizinstrument EEG-Mehrvergütung wurde häufig durch Fremdbegutachtung unterlaufen) Landratsamt Lörrach
28 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Landratsamt Lörrach
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