Neuerungen im TNP-Bereich

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Neuerungen im TNP-Bereich"

Transkript

1 Neuerungen im TNP-Bereich Revision der EU-Bestimmungen LVD Konferenz Salzburg, Mag. Rudolf Scherzer, BMG II/B/12 1 EU-Rechtsgrundlagen Bisher: VO (EG) Nr. 1774/ Durchführungsbestimmmungen ab : Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 Grundlegende Bestimmungen und Zielsetzung Verordnung (EU) Nr. 142/2011 Zur Durchführung der VO (EG) Nr. 1069/

2 Zielsetzung der Revision Klärung des Geltungsbereichs Konsolidierung bestehender Bestimmungen Abstimmung mit sonstigem EU-Recht Verbesserte Kategorisierung Flexiblere Anwendung von Abweichungen Verbesserte Anpassungsmöglichkeiten an technische Entwicklung Deutlichere Unternehmerverpflichtungen 3 Änderungen neue Struktur Verordnung (EG) Nr. 1774/ Artikel + 11 Anhänge (ca. 15 x geändert) Verordnung (EG) Nr. 1069/ Artikel (Änderungen durch Mitentscheidungsverfahren) DF-Verordnung (EG) Nr. 142/ Artikel + 16 Anhänge ca 15 separate DF-Verordnungen (Änderungen bis auf Weiteres durch Komitologie-Verfahren) 4 2

3 Klarere Kategorie-Zuordnung Kategorie 1 unverändert Kategorie 2 Erweiterung: NEU: Material mit Fremdkörpern, Föten, Embryonen, Samen, Steckenbleiber-Kücken Erweiterte Verwendungsoptionen: Nutzung als Brennstoff Herstellung von Folgeprodukten Kat.2-Darmpakete für Biogas 5 Klarere Kategorie-Zuordnung Kategorie 3 Ergänzung NEU: NP von Wild, Geflügelköpfe und füße NP von Geflügel und Hasentieren aus LW-Schlachtung Zentrifugen-Schlamm aus Milchverarbeitung TNP von Lebendtieren (Blut, Placenta, ) Getötete Eintagskücken Wirbellose Tiere Ehemalige Futtermittel Nagetiere und Hasenartige Breite Verwendungsoptionen (wie bisher) 6 3

4 Anwendungsbereich Anfangspunkt Im Ursprungsbetrieb, wo TNP anfallen Endpunkt > Festlegung produktabhängig Festgelegt (ex lege) für Folgeprodukte, die durch andere EU-Vorschriften geregelt sind (Kosmetika, AM, Medizinprodukte, IVD) Festlegung durch DF-VO möglich für Heimtierfutter, nicht zur Fütterung oder Ausbringung bestimmte Folgeprodukte 7 Endpunkt-Festlegung Voraussetzung: Herkunftssicherung > sichere Behandlung -> sicherer Verwendungszweck Bereits festgelegt für: Verarbeitetes Heimtierfutter Biodiesel, erneuerbare Brennstoffe Häute, Felle, Pelze Wolle, Haare, Federn Zu prüfen: Oleochemische Produkte Bestimmte Zwischenprodukte 8 4

5 Registrierung/Zulassung Registrierung grundsätzlich alle Unternehmer, die auf einer der Stufen von der Erzeugung bis zur Endverwendung/Entsorgung tätig sind (Meldeverpflichtung!) NEU: Händler, Transporteure, bestimmte Verwender Ausgenommen: Herkunftsbetriebe, die nach LM- Recht zugelassen/registriert sind, Tierhalter Zulassung -> nur bei bestimmten Aktivitäten, größtenteils wie bisher! 9 TNP-Kennzeichnung Eindeutige TNP-Identifizierung ab Ursprung bis Endverwendung/Entsorgung (Unternehmerpflicht!) Kennzeichnung durch Behälteraufschrift Farbcodierung schwarz gelb grün Aufschrift: immer: TNP-Kategorie + Zusatzangabe ( Hinweise ) NEU: Differenzierung bei Zusatzangaben je nach Bestimmungszweck 10 5

6 Verbringen im IGH Vorab-Genehmigung vom BestimmungsMS bei Material der Kategorie 1 incl. Folgeprodukten Material der Kategorie 2 incl. Folgeprodukten TRACES-Meldung bei jeder Versendung im IGH von Material der Kategorie 1 incl. Folgeprodukten Material der Kategorie 2 incl. Folgeprodukten Verarbeitetes tierisches Eiweiß - nur aus Kat.3! NEU: KEINE TRACES-Meldung bei Proben für Forschung/Diagnose; Handelsmuster Verbringung in Grenzregionen (bilaterale Vereinbarung!) 11 Ausnahmen/Flexibilität National festzulegen: Sammlung/Entsorgung in entlegenen Gebieten von Kleinmengen aus EH Entsorgung/Verwertung von Küchen- und Speiseabfällen (wie bisher) Biodynamische Präparationen Jagdtrophäen Düngemittel aus TNP -> Zumischungsgebot Möglichkeit für nationale Branchenleitlinien 12 6

Tierische Nebenprodukte Rechtsanforderungen und Umsetzung in der Praxis

Tierische Nebenprodukte Rechtsanforderungen und Umsetzung in der Praxis Tierische Nebenprodukte Rechtsanforderungen und Umsetzung in der Praxis Fortbildungstagung Biogas-SpezialberaterInnen 10.12.2009, Mold/Horn Mag. Rudolf Scherzer, BMG II/B/4 1 Rechtliche Grundlagen EU:

Mehr

L 379/98 Amtsblatt der Europäischen Union

L 379/98 Amtsblatt der Europäischen Union L 379/98 Amtsblatt der Europäischen Union 28.12.2006 VERORDNUNG (EG) Nr. 2007/2006 DER KOMMISSION vom 22. Dezember 2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und

Mehr

Leitfaden zur. Rückverfolgbarkeit

Leitfaden zur. Rückverfolgbarkeit Leitfaden zur Rückverfolgbarkeit im Futtermittelsektor Futtermittelhygiene (Band 3) (Stand: 23. 02. 2007) Seite 2 Leitfaden zur Kontrolle der Umsetzung der Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 6.4.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 98/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 294/2013 R KOMMISSION vom 14. März 2013 zur Änderung und Berichtigung der Verordnung

Mehr

TRACES. Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Maus TRACES. oder. Nicht TRACES?

TRACES. Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Maus TRACES. oder. Nicht TRACES? TRACES 1 Niedersachsen Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Maus TRACES oder Nicht TRACES? LAVES Oldenburg, Dez. 31 Stand: November 2018 LAVES, Dezernat 31 Kategorie

Mehr

Tiere und Produkte, die beim innergemeinschaftlichen Handel über das TRACES-System gemeldet werden müssen

Tiere und Produkte, die beim innergemeinschaftlichen Handel über das TRACES-System gemeldet werden müssen Tiere und Produkte, die beim innergemeinschaftlichen Handel über das TRACES-System gemeldet werden müssen (nach Dr. Naumann, Veterinäramt Wunsiedel (21.01.2009), modifiziert durch Dr. Brüning, LAVES Niedersachsen

Mehr

Amtliche Futtermittelüberwachung in Baden-Württemberg. Informationsblatt

Amtliche Futtermittelüberwachung in Baden-Württemberg. Informationsblatt Informationsblatt zum Einsatz von Fischmehl, Di- und Tricalciumphosphat tierischen Ursprungs und Blutprodukten in landwirtschaftlichen Betrieben sowie zum Einsatz von Nichtwiederkäuerproteinen in Betrieben

Mehr

Schlachtung Farmwild. - Die Qual der Wahl - Jahrestagung der amtlichen Tierärzte 2011 Regierung von Oberfranken Dr. Iris Fuchs

Schlachtung Farmwild. - Die Qual der Wahl - Jahrestagung der amtlichen Tierärzte 2011 Regierung von Oberfranken Dr. Iris Fuchs Schlachtung Farmwild - Die Qual der Wahl - Jahrestagung der amtlichen Tierärzte 2011 Regierung von Oberfranken Dr. Iris Fuchs Fall 1: Schlachtung von Farmwild für den eigenen häuslichen Gebrauch Gemäß

Mehr

Fotos zu Rind / Kalb voll Inhalt voll voll

Fotos zu Rind / Kalb voll Inhalt voll voll Fotos zu Rind / Kalb Rückenmark über 12 Monate Oberkopf über 12 Monate Lab- u. Blättermagen (Kugeln) voll Pansen mit Inhalt Blase voll Galle voll Darmpaket leer, jedes Alter Wirbelsäule ohne Rückenmark

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 54 vom , S. 1)

(Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 54 vom , S. 1) 02011R0142 DE 29.05.2017 010.001 1 Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden

Mehr

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Kontrollverordnung) Änderung vom 10. März 2008 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement verordnet:

Mehr

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Kontrollverordnung) Änderung vom 6. August 2008 Das Bundesamt für Veterinärwesen verordnet: I Anhang 1 der

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 18.10.2016 L 280/13 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1832 R KOMMISSION vom 17. Oktober 2016 zur Änderung der Musterbescheinigungen für die Einfuhr von Fleischzubereitungen, Fleischerzeugnissen und behandelten

Mehr

Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung

Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 23. November 2005 1 wird wie folgt

Mehr

BESCHLUSS DER KOMMISSION

BESCHLUSS DER KOMMISSION L 293/62 Amtsblatt der Europäischen Union 11.11.2010 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 10. November 2010 zur Änderung des Anhangs E Teil 1 der Richtlinie 92/65/EWG des Rates hinsichtlich der Muster- Veterinärbescheinigung

Mehr

Lebensmittelabfälle aus Sicht des Bundes rechtlicher Hintergrund und bundesweite Strategien

Lebensmittelabfälle aus Sicht des Bundes rechtlicher Hintergrund und bundesweite Strategien Lebensmittelabfälle aus Sicht des Bundes rechtlicher Hintergrund und bundesweite Strategien Seite 1 27.01.2012 1. Gesetzlicher Rahmen Abfallrechtliche Vorschriften EU-HygieneVO Tiermaterialiengesetz Tiermaterialien-Verordnung

Mehr

Verbrennung tierischer Nebenprodukte in Deutschland

Verbrennung tierischer Nebenprodukte in Deutschland Verbrennung tierischer Nebenprodukte in Deutschland 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Verbrennung tierischer Nebenprodukte in Deutschland Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 13.06.2018 Fachbereich: WD 5:

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 208/46 DE DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2017/1461 DER KOMMISSION vom 8. August 2017 zur Änderung des Anhangs II der Entscheidung 2007/777/EG hinsichtlich der Liste der Drittländer bzw. Teile von Drittländern,

Mehr

Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten

Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) Änderung vom 7. März 2008 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 23. Juni 2004 1 über die Entsorgung von tierischen

Mehr

Verordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Bulgarien

Verordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Bulgarien Verordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Bulgarien vom 12. Januar 2011 Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), gestützt auf Artikel 24 Absatz

Mehr

L 16/46 Amtsblatt der Europäischen Union

L 16/46 Amtsblatt der Europäischen Union L 16/46 Amtsblatt der Europäischen Union 20.1.2005 VERORDNUNG (EG) Nr. 79/2005 DER KOMMISSION vom 19. Januar 2005 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des

Mehr

Interpretationshilfe für den Tierverkehr zwischen Österreich und den Nachbarstaaten sowie für Verbringungen innerhalb Österreichs Stand

Interpretationshilfe für den Tierverkehr zwischen Österreich und den Nachbarstaaten sowie für Verbringungen innerhalb Österreichs Stand Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 der Kommission vom 26. Oktober 2007 mit Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2000/75/EG des Rates hinsichtlich der Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit

Mehr

Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 10. Juli 2013, Az.: /72

Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 10. Juli 2013, Az.: /72 Nur die Originaltexte sind rechtsverbindlich! A 1.4.8.1 Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Artikel 13 i.v.m. Anhang VII Kapitel B Nr. 2.2.2 und Nr. 2.2.3. der Verordnung des Europäischen Parlaments

Mehr

Fotos zu Rind / Kalb. Darmpaket jedes Alter. Oberkopf über 12 Monate. Wirbelsäule mit Rückenmark über 12 Monate

Fotos zu Rind / Kalb. Darmpaket jedes Alter. Oberkopf über 12 Monate. Wirbelsäule mit Rückenmark über 12 Monate Fotos zu Rind / Kalb Darmpaket jedes Alter Oberkopf über 12 Monate Wirbelsäule mit Rückenmark über 12 Monate Wirbelsäule ohne Rückenmark über 30 Monate Lab- u. Blättermagen (Kugeln) voll Pansen mit Inhalt

Mehr

Verordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Bulgarien

Verordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Bulgarien Verordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und vom 27. Januar 2011 Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), gestützt auf Artikel 24 Absatz 3 Buchstabe a des Tierseuchengesetzes

Mehr

Verordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Bulgarien

Verordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Bulgarien Verordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und vom 27. Januar 2011 Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), gestützt auf Artikel 24 Absatz 3 Buchstabe a des Tierseuchengesetzes

Mehr

Merkblatt Verbringung KSP bei Wildschweinen - Kurzfassung (LANUV) (Stand )

Merkblatt Verbringung KSP bei Wildschweinen - Kurzfassung (LANUV) (Stand ) 1 Merkblatt Verbringung KSP bei Wildschweinen - Kurzfassung (LANUV) (Stand 01.05.2010) 1. Regelungen für die Verbringung von Schweinen aus Betrieben im gefährdeten Bezirks Verbringen in Betriebe/ Schlachtstätten

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT DG(SANTE)/ RS

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT DG(SANTE)/ RS EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT Direktion F Lebensmittel- und Veterinäramt DG(SANTE)/2015-7502 RS AUSZUG AUS EINEM BERICHT DES LEBENSMITTELS- UND VETERINÄRAMTS

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en) 11435/17 AGRILEG 141 DENLEG 57 VETER 64 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 17. Juli 2017 Empfänger: Nr.

Mehr

vom 10. April 2017 Zweck und Gegenstand disease) in die Schweiz verhindern.

vom 10. April 2017 Zweck und Gegenstand disease) in die Schweiz verhindern. Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Dermatitis nodularis (Lumpy skin disease) aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 10. April 2017 Das Bundesamt

Mehr

Behandelte Waren Rechtliche Grundlagen

Behandelte Waren Rechtliche Grundlagen Behandelte Waren Rechtliche Grundlagen Dortmund, 3. November 2014 Lena Gruhn 1 Historie Biozidrecht allgemein Früher: Unterschiedliche Regulierung in den MS - vereinzelte Regelungen nur für bestimmte Produktarten

Mehr

Verbraucherschutz im DRK unter dem Gesichtspunkt der Hygieneund der Nationalen Durchführungsverordnung

Verbraucherschutz im DRK unter dem Gesichtspunkt der Hygieneund der Nationalen Durchführungsverordnung Verbraucherschutz im DRK unter dem Gesichtspunkt der Hygieneund der Nationalen Durchführungsverordnung (DVO) Unsere Verantwortung gegenüber unserer Kundschaft wird bestimmt durch Verordnungen und Gesetze

Mehr

Verordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Bulgarien

Verordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Bulgarien Verordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Bulgarien vom 12. Januar 2011 Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), gestützt auf Artikel 24 Absatz

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 61/2011. vom 1. Juli 2011

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 61/2011. vom 1. Juli 2011 BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 61/2011 vom 1. Juli 2011 zur Änderung von Anhang I (Veterinärwesen und Pflanzenschutz) zum EWR- Abkommen DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS gestützt auf das Abkommen

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR) (2013/518/EU) (8) Die Richtlinie 92/65/EWG sollte daher entsprechend geändert

(Text von Bedeutung für den EWR) (2013/518/EU) (8) Die Richtlinie 92/65/EWG sollte daher entsprechend geändert L 281/14 Amtsblatt der Europäischen Union 23.10.2013 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS R KOMMISSION vom 21. Oktober 2013 zur Änderung von Anhang E Teil 1 der Richtlinie 92/65/EWG des Rates hinsichtlich der Musterveterinärbescheinigung

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER GD(SANCO)/2008/7743 RS DE AUSZUG AUS DEM ITALIEN

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER GD(SANCO)/2008/7743 RS DE AUSZUG AUS DEM ITALIEN EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER Direktion F Lebensmittel- und Veterinäramt GD(SANCO)/2008/7743 RS DE AUSZUG AUS DEM BERICHT DES LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRAMTES ÜBER

Mehr

TIERMATERIALIENVERORDNUNG. (TiermaterialienVO)

TIERMATERIALIENVERORDNUNG. (TiermaterialienVO) 1030 Wien Schwarzenbergplatz 4 T (01) 7130253 F (01) 7152107 voeb@voeb.at www.voeb.at TIERMATERIALIENVERORDNUNG BGBl II 484/2008 (TiermaterialienVO) Stellungnahme des Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe

Mehr

0.2 Inhalt des Gesamtwerks 1

0.2 Inhalt des Gesamtwerks 1 1 Band 1 Vorwort Blick in die Zukunft Was ändert sich für Hersteller von Medizinprodukten? Die neue Verordnung (EU) Nr. 2017/745 über Medizinprodukte 1 Einführung 2 Anwendungsfristen und Übergangsbestimmungen

Mehr

Veterinär Vorschriften und Bedingung für die Verwendung von Tierischen Nebenprodukten bei der Biogasgewinnung

Veterinär Vorschriften und Bedingung für die Verwendung von Tierischen Nebenprodukten bei der Biogasgewinnung Veterinär Vorschriften und Bedingung für die Verwendung von Tierischen Nebenprodukten bei der Biogasgewinnung Mag. Barbara Logar, Urška Fain Veterinär Verwaltung der RS Seminar: Energienutzung des Biogases

Mehr

Bearbeitet von: Az.: (von der zuständigen Behörde einzutragen)

Bearbeitet von: Az.: (von der zuständigen Behörde einzutragen) Bearbeitet von: (Anschrift zuständige Behörde) Az.: (von der zuständigen Behörde einzutragen) Biogasanlage; Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Tierische

Mehr

Handelsrelevante Aspekte bei Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest - Kompilierung -

Handelsrelevante Aspekte bei Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest - Kompilierung - Handelsrelevante Aspekte bei Ausbruch der Afrikanischen - Kompilierung - auf Grundlage des Durchführungsbeschlusses 2014/709 der Kommission vom 09. Oktober 2014 In der gültigen Fassung BMASGK-IX/B/10 1

Mehr

Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert

Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht September 2012 Joachim Mehnert Überblick Grundlagen was wissen meine Fachleute? was enthält meine HACCP Schulung? Welche Details sind relevant? Änderungen/Hinweise

Mehr

BESCHLUSS DER KOMMISSION

BESCHLUSS DER KOMMISSION 31.8.2010 Amtsblatt der Europäischen Union L 228/15 BESCHLÜSSE BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 26. August 2010 mit Muster-Veterinärbescheinigungen für den Handel innerhalb der Union mit Samen, Eizellen und

Mehr

Kontrolle der EU-Öko-Verordnung

Kontrolle der EU-Öko-Verordnung Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau (Landwirtschaft einschl. Wein-, Obst- und Gemüsebau) für den Unterricht an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen (Initiiert durch das Bundesministerium

Mehr

betriebseigene Hilfskräfte

betriebseigene Hilfskräfte Theoretische Ausbildung betriebseigene Hilfskräfte Recht Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen VO (EG) 882/2004 (KontrollVO) VO (EG) 852/2004 (allgm. Lebensmittelhygienevorschriften) VO (EG) 854/2004 (bes.

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 28.1.2017 L 23/7 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/151 R KOMMISSION vom 27. Januar 2017 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 798/2008 hinsichtlich der Einträge in der Liste von Drittländern,

Mehr

Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003

Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 Erläuterungen (Stand: Veröffentlichung im Noember 2006) [Rev. 6] Direktion D Tiergesundheit und Tierschutz Referat

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en) 11463/17 AGRILEG 142 NLEG 58 VETER 65 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 19. Juli 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.:

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung)

Verordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung) Verordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung) Vom 20. Dezember 2001,Bundesgesetzblatt I Nr. 72, S. 3854 22. Dezember 2001, geändert durch Bundesgesetzblatt I S. 4456 vom 4. Dezember

Mehr

Sicherheitsaspekte bei der Verwendung von tierischen Ausgangsstoffen

Sicherheitsaspekte bei der Verwendung von tierischen Ausgangsstoffen Platzhalter Grafik (Bild/Foto) Sicherheitsaspekte bei der Verwendung von tierischen Ausgangsstoffen 57. Detmolder Gespräch Dr. Karen Jacobsen, Fachbereich 87 Tierische Erzeugnisse, die auf die Haut gehen

Mehr

Schlachtung Farmwild

Schlachtung Farmwild Schlachtung Farmwild - Die Qual der Wahl - Regierung von Oberfranken; Dr. Iris Fuchs Fall 1: Schlachtung von Farmwild für den eigenen häuslichen Gebrauch l Gemäß 2 a der Tierische Lebensmittelhygiene-VO

Mehr

(EDAV-EU-EDI) vom 18. November 2015 (Stand am 1. Januar 2016)

(EDAV-EU-EDI) vom 18. November 2015 (Stand am 1. Januar 2016) Verordnung des EDI über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit den EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen (EDAV-EU-EDI) vom 18. November 2015 (Stand am 1. Januar 2016)

Mehr

Novelle der Bluetongue-Bekämpfungsverordnung 2013, BGBl. II Nr. 362/2015 (konsolidierte Fassung, Stand )

Novelle der Bluetongue-Bekämpfungsverordnung 2013, BGBl. II Nr. 362/2015 (konsolidierte Fassung, Stand ) Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 der Kommission vom 26. Oktober 2007 mit Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2000/75/EG des Rates hinsichtlich der Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit

Mehr

Konsequenzen neuerer chemikalienrechtlicher Entwicklungen für die Seveso III Richtlinie/Störfall- Verordnung. Dr. Hans-Joachim Uth, Berlin

Konsequenzen neuerer chemikalienrechtlicher Entwicklungen für die Seveso III Richtlinie/Störfall- Verordnung. Dr. Hans-Joachim Uth, Berlin Konsequenzen neuerer chemikalienrechtlicher Entwicklungen für die Seveso III Richtlinie/Störfall- Verordnung Dr. Hans-Joachim Uth, Berlin GHS-VO (CLP) v. 16. 12. 2008 (Inhalt) Vortext (79 Erwägungsgründe)

Mehr

Die zehnte Änderungsverordnung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2018 in Kraft.

Die zehnte Änderungsverordnung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2018 in Kraft. Zehnte Verordnung zur Änderung der Rechtsverordnung des Landratsamtes Schwäbisch Hall über Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen

Mehr

(EDAV-KVEU) vom... Zusätzliche Garantien. zusätzlichen Garantien erforderlich:

(EDAV-KVEU) vom... Zusätzliche Garantien. zusätzlichen Garantien erforderlich: Verordnung des EDI über die Kontrolle der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit den EU- Mitgliedstaaten, Island und Norwegen (EDAV-KVEU) vom... Das Eidgenössische Departement

Mehr

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5420 19. Wahlperiode (zu Drucksache 19/4950) 31.10.2018 Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Tierzuchtrechts Drucksache 19/4950

Mehr

Merkblatt für die Antragstellung zur Registrierung/Zulassung/Anzeige nach VO (EG) Nr. 999/2001

Merkblatt für die Antragstellung zur Registrierung/Zulassung/Anzeige nach VO (EG) Nr. 999/2001 Merkblatt für die Antragstellung zur Registrierung/Zulassung/Anzeige nach VO (EG) Nr. 999/2001 Gemäß TSE-VO (EG) Nr. 999/2001, Artikel 7, Anhang IV ist die Verfütterung folgender Stoffe verboten: verarbeitetes

Mehr

1 Kostenpflichtige Tatbestände

1 Kostenpflichtige Tatbestände Rechtsverordnung des Landratsamtes Schwäbisch Hall über Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (Gebührenverordnung

Mehr

vom 18. Dezember 2017

vom 18. Dezember 2017 Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 18. Dezember 2017 Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Kapitel Einführung in das Kosmetikrecht

Inhaltsverzeichnis. 1. Kapitel Einführung in das Kosmetikrecht Vorwort... V 1. Kapitel Einführung in das Kosmetikrecht I. Abgrenzung kosmetisches Mittel/Arzneimittel......... 2 II. Abgrenzung kosmetisches Mittel/Medizinprodukt...... 4 III. Abgrenzung kosmetisches

Mehr

Hauptverantwortliche Person: (lebensmittelrechtlich Verantwortlicher i.s. des Art. 3 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002)

Hauptverantwortliche Person: (lebensmittelrechtlich Verantwortlicher i.s. des Art. 3 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002) Antrag auf Zulassung eines Schlacht-, Zerlege oder Fleischverarbeitungsbetriebes nach Artikel 4 der VO (EG) Nr. 853/2004 und Artikel 3 der VO (EG) Nr. 854/2004 Betriebsbezeichnung: Straße, Haus-Nr.: PLZ,

Mehr

1 Erstreckung der Verbote der 1 und 2 des Verfütterungsverbotsgesetzes

1 Erstreckung der Verbote der 1 und 2 des Verfütterungsverbotsgesetzes - Aufgehoben - durch Artikel 7 des Gesetzes zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts vom 1. September 2005 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 55, S. 2618 vom 6. September 2005

Mehr

PRTR - Verbringung von Abfällen

PRTR - Verbringung von Abfällen Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage Wer ist berichtspflichtig? Kapazitätsschwellenwerte Wer ist berichtspflichtig bzw. gibt es Ausschlüsse? Generell sind für die Berichtspflicht der Abfallerzeuger die Zuordnung

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 213/31 RICHTLINIEN

Amtsblatt der Europäischen Union L 213/31 RICHTLINIEN 8.8.2008 Amtsblatt der Europäischen Union L 213/31 RICHTLINIEN RICHTLINIE 2008/71/EG DES RATES vom 15. Juli 2008 über die Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen (kodifizierte Fassung) DER RAT DER

Mehr

Hofnahe Schlachtung im Restaurant Hüttenberger Bürgerstuben in Hüttenberg. Dr. Edwin Ernst

Hofnahe Schlachtung im Restaurant Hüttenberger Bürgerstuben in Hüttenberg. Dr. Edwin Ernst Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft Hofnahe Schlachtung Einführung in das Thema Rechtliche Rahmenbedingungen, Diskussionstand in Arbeitsgruppen der LAV/AFFL 22.11.2016 im Restaurant

Mehr

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Kontrollverordnung) Änderung vom 16. November 2012 Das Bundesamt für Veterinärwesen, gestützt auf Artikel

Mehr

Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) Verfahren zur Bekämpfung der Tierseuche Bovine Virusdiarrhoe (BVD)

Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) Verfahren zur Bekämpfung der Tierseuche Bovine Virusdiarrhoe (BVD) Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) Verfahren zur Bekämpfung der Tierseuche Bovine Virusdiarrhoe (BVD) Entstehung der Datenbank 1999 ging das Herkunftssicherungs- und Informationssystem

Mehr

c) Europäische technische Zulassungen (ETA) für Produkte, für die eine Leitlinie nicht vorliegt, angegeben.

c) Europäische technische Zulassungen (ETA) für Produkte, für die eine Leitlinie nicht vorliegt, angegeben. Einleitende Bemerkungen zur nachstehenden Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB), mit der die Baustoffliste ÖE geändert wird (3. Novelle zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE) 1.

Mehr

Lösungen zu den Aufgaben

Lösungen zu den Aufgaben Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) MPV Ausfertigungsdatum: 20.12.2001 Vollzitat: "Medizinprodukte-Verordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), die zuletzt durch Artikel

Mehr

Verordnung über die Anforderungen an die Energieeffizienz serienmässig hergestellter Anlagen, Fahrzeuge und Geräte

Verordnung über die Anforderungen an die Energieeffizienz serienmässig hergestellter Anlagen, Fahrzeuge und Geräte Verordnung über die Anforderungen an die Energieeffizienz serienmässig hergestellter Anlagen, Fahrzeuge und Geräte (Energieeffizienzverordnung, EnEV) Änderung vom 11. April 2018 Der Schweizerische Bundesrat

Mehr

Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten Erläuterungen

Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten Erläuterungen Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten Erläuterungen 1. Allgemeines In den bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU anerkennen sich die beiden Vertragspartner gegenseitig

Mehr

Zone BTV6-empfängliche Tiere vorgesehene Regelung INNERSTAATLICH. innerhalb 20 km-zone alle ohne Genehmigung möglich

Zone BTV6-empfängliche Tiere vorgesehene Regelung INNERSTAATLICH. innerhalb 20 km-zone alle ohne Genehmigung möglich vom 6.November 2008 ( ebanz AT 132 2008 V1) BTV6-empfängliche Tiere vorgesehene Regelung INNERSTAATLICH innerhalb 20 km- alle ohne Genehmigung möglich 20 km- 50 km- mit Genehmigung der zust. Behörde, soweit

Mehr

Blauzungenkrankheit. Verbringen von Schlacht-, Zucht- und Nutztieren (Rinder, Schafe und Ziegen) Regelungen während der Flugzeit der Vektoren

Blauzungenkrankheit. Verbringen von Schlacht-, Zucht- und Nutztieren (Rinder, Schafe und Ziegen) Regelungen während der Flugzeit der Vektoren Blauzungenkrankheit Verbringen von Schlacht-, Zucht- und Nutztieren (Rinder, Schafe und Ziegen) Regelungen während der Flugzeit der Vektoren 20km Zone Gefährdungsgebiet Verbringen von Schlacht-, Zuchtund

Mehr

REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten

REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten Dr. Marko Sušnik Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E marko.susnik@wko.at T + 43 (0)590

Mehr

Verordnung EG 1013/2006 des Europ. Parlaments und des Rates vom über die Verbringung von Abfällen (VVA)

Verordnung EG 1013/2006 des Europ. Parlaments und des Rates vom über die Verbringung von Abfällen (VVA) Verordnung EG 1013/2006 des Europ. Parlaments und des Rates vom 14.06.2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) Allgemeine Informationspflichten (Art. 18 VVA) Informationspflichten, Geltungsbereich

Mehr

I. Zu registrierender Betrieb: Verantwortlicher / Ansprechpartner:

I. Zu registrierender Betrieb: Verantwortlicher / Ansprechpartner: Antrag zur Registrierung nach der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene (Futtermittelhygiene-Verordnung)

Mehr

EINFUHR BZW. AUSFUHR VON LEBENDTIEREN

EINFUHR BZW. AUSFUHR VON LEBENDTIEREN Allgemeine Bemerkungen zu Lebendtiertransporten EINFUHR BZW. AUSFUHR VON LEBENDTIEREN Tiertransport ist ein Austausch von individuellen Lebewesen zwischen zwei individuellen Partnern über ein standardisiertes

Mehr

Benutzungssatzung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Nordbayern für die Tierkörperbeseitigungsanstalt in Walsdorf Vom 24.

Benutzungssatzung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Nordbayern für die Tierkörperbeseitigungsanstalt in Walsdorf Vom 24. Benutzungssatzung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Nordbayern für die Tierkörperbeseitigungsanstalt in Walsdorf Vom 24. April 2007 Aufgrund des Art. 22 Abs. 2 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit

Mehr

Merkblatt. für die Zulassung und Registrierung. von Drittlandsvertretern. Futtermittelhygiene (Band 8)

Merkblatt. für die Zulassung und Registrierung. von Drittlandsvertretern. Futtermittelhygiene (Band 8) Merkblatt für die Zulassung und Registrierung von Drittlandsvertretern Futtermittelhygiene (Band 8) Stand 12.02.2009 Merkblatt für die Zulassung sowie Registrierung von Betrieben als Drittlandsvertreter,

Mehr

Betriebe, die einer Zulassung bedürfen, müssen bei der zuständigen Behörde einen Zulassungsantrag stellen, dem Folgendes beizufügen ist:

Betriebe, die einer Zulassung bedürfen, müssen bei der zuständigen Behörde einen Zulassungsantrag stellen, dem Folgendes beizufügen ist: Anforderungen in Deutschland an die Lebensmittelhygiene in Primärerzeugung, Produktion, Verarbeitung und Vertrieb in Bezug auf die landwirtschaftliche Direktvermarktung Die grundlegenden allgemeinen und

Mehr

einfach besser verwerten. Verwertung von tierischen Nebenprodukten der Kategorie 3 Diese Aufgabe erledigen wir, von der Auftragsannahme über die Einho

einfach besser verwerten. Verwertung von tierischen Nebenprodukten der Kategorie 3 Diese Aufgabe erledigen wir, von der Auftragsannahme über die Einho einfach besser verwerten. Kategorisierung von Schlachtnebenprodukten bei Rind und Schwein Diese Broschüre ist Eigentum der Berndt GmbH und darf nur mit deren Genehmigung dupliziert und weitergegeben werden.

Mehr

Die Novellierung der EU-Rückstandshöchstmengenverordnung 2377/90

Die Novellierung der EU-Rückstandshöchstmengenverordnung 2377/90 Die Novellierung der EU-Rückstandshöchstmengenverordnung 2377/90 29.09. 02.10.2009 Garmisch-Partenkirchen MR in Dr. Undine Buettner-Peter 2 Die Novellierung der EU-Rückstandshöchstmengenverordnung 2377/90

Mehr

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 21. Juni 2011 (OR. en) 11240/11 Interinstitutionelles Dossier: 2010/0097 (CNS)

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 21. Juni 2011 (OR. en) 11240/11 Interinstitutionelles Dossier: 2010/0097 (CNS) RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 21. Juni 2011 (OR. en) 11240/11 Interinstitutionelles Dossier: 2010/0097 (CNS) AGRI 431 VETER 33 AGRILEG 76 AELE 28 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.:

Mehr

Informationsbrief Nummer 2 vom Januar 2009

Informationsbrief Nummer 2 vom Januar 2009 Informationsbrief Nummer 2 vom Januar 2009 In eigener Sache Unser zweiter Informationsbrief befasst sich mit den Hygieneanforderungen und Dokumentationspflichten, die an Betriebe gestellt werden, welche

Mehr

letzte eingearbeitete Änderung: Artikel 35 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl. I Nr. 5) 1 Sachliche Zuständigkeiten 2 Ordnungswidrigkeiten

letzte eingearbeitete Änderung: Artikel 35 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl. I Nr. 5) 1 Sachliche Zuständigkeiten 2 Ordnungswidrigkeiten Nur die Originaltexte sind rechtsverbindlich! A..2 Verordnung über abweichende Zuständigkeiten auf den Gebieten der Tierseuchenbekämpfung und der Beseitigung tierischer Nebenprodukte (Tierseuchenzuständigkeits-Verordnung

Mehr

Zuordnung fleischhygienerechtlicher Tatbestände zur VO (EG ) Nr. 1069/2009

Zuordnung fleischhygienerechtlicher Tatbestände zur VO (EG ) Nr. 1069/2009 Zuordnung fleischhygienerechtlicher Tatbestände zur VO (EG ) Nr. 1069/2009 (Oder: wie das Pferd von hinten aufgezäumt wird???) Dieter Meermeier Paderborn 1 Gliederung Einführung, Übersicht Begriffsdefinitionen,

Mehr

Gesetzliche Vorschriften

Gesetzliche Vorschriften 2010, Chart 2.2 Gesetzliche Vorschriften Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) Infektionsschutzgesetz (IfSG) Lebensmittel- und Lebensmittelhygiene- Futtermittelgesetzbuch Verordnung Verordnung (LFGB) (LMHV)

Mehr

Was bringt das neue Pflanzenschutzgesetz?

Was bringt das neue Pflanzenschutzgesetz? Was bringt das neue Pflanzenschutzgesetz? Gliederung Rechtliche Regelungen im Überblick Sachkunde Zulassung und Genehmigung Weitere Regelungen Zusammenfassung 2 7. Dezember 2011 Ralf Dittrich Rechtliche

Mehr

Kennzeichnung von Equiden (mit Neuerungen ab März 2010):

Kennzeichnung von Equiden (mit Neuerungen ab März 2010): Kennzeichnung von Equiden (mit Neuerungen ab März 2010): Die am 09.03.2010 in Kraft getretene Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) enthält neue Bestimmungen zur Kennzeichnung und Registrierung von Equiden

Mehr

INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid

INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid Version 15.12.2016 Bundesstelle für Chemikalien Federal Office for Chemicals INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid 1 Einleitung Zur

Mehr

Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung)

Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung) Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung) Vom 6. April 2006 (ebanz AT19 2006 V1), geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung

Mehr