Konzept Badebetrieb im Lehrschwimmbecken (LSB) der Schulen Egg

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1 Konzept Badebetrieb im Lehrschwimmbecken (LSB) der Schulen Egg 1. Ausgangslage Die Schulpflege hat zur Überprüfung der Situation im Schwimmunterricht eine Projektgruppe eingerichtet, die sich intensiv mit Belangen der Sicherheit im Schwimmbad generell aber auch spezifisch im Schwimmunterricht befasst. Im Rahmen ihrer Arbeit hat die Projektgruppe Grundlagen ausgearbeitet, die mit dem vorliegenden Konzept von der Schulpflege am 12. November 2009 genehmigt worden sind. 2. Grundsätzliches Schulbetrieb Der Lehrplan für die Volksschule des Kantons Zürich enthält verbindliche Ziele für den Schwimmunterricht. So wird darin als Grundsatz festgelegt: Über verschiedenste Formen der Wassergewöhnung erlernen die Schülerinnen und Schüler auf der Unterstufe das Schwimmen; d. h. sie sind in der Lage, im Wasser eine Strecke von etwa 15 m in freier Technik zurückzulegen. Auf der Mittel- und Oberstufe wird das Können in fachspezifischer Richtung erweitert, wobei einzelne Schwimmstile, Streckenschwimmen, Wasserspringen, Tauchen, Rettungsschwimmen und Wasserball im Vordergrund stehen. Die Schulpflege ist dafür verantwortlich, dass der notwendige Schwimmunterricht durchgeführt wird. (vgl. Schreiben BiD vom 18. August 2009, RR R. Aeppli) Öffentlicher Betrieb An den Schulen Egg ist das Lehrschwimmbecken zeitweise auch für die Öffentlichkeit zugänglich. Zudem steht es ausserschulischen Organisationen ausserhalb der Schulzeiten zur Durchführung von Kursen zur Verfügung. 3. Badeordnung Die Badeordnung für das Lehrschwimmbecken (LSB) der Schulen Egg ist integrierter Bestandteil dieses Konzepts. (Anhang 1) Egg, Seite 1 von 5

2 An der Primarschule von der 1. bis zur 6. Klasse wird eine Sportlektion pro Woche gemäss Stundentafel als Schwimmunterricht angeboten. Im Kindergarten werden Einführungslektionen zur Wassergewöhnung im Turnus angeboten. Für die Oberstufe besteht die Möglichkeit nach Bedarf einzelne Schwimmlektionen anzubieten. Doppelbesetzung im Schwimmunterricht Für die Überwachung der Kinder und zur Erhöhung der Sicherheit sind im Unterricht immer zwei Personen anwesend. Der Schwimmunterricht an den Schulen Egg wird generell durch einen Schwimminstruktor/in oder eine Sportlehrperson mit entsprechender Fachausbildung geführt. In der 3. bis 6. Klasse und dem Kindergarten unterstützt eine Lehrperson der betreffenden Klasse den/die Schwimminstruktor/in. In der 1. und 2. Klasse ist im Unterricht in Halbklassen eine geeignete Betreuungsperson anwesend. Anforderungen Schwimminstruktor/in: Klassenlehrpersonen: Schwimmbegleitung 1. und 2. Klasse: - Ausbildung zum Schwimminstruktor SI, als Sportlehrer mit entsprechender Fachausbildung oder gleichwertige Ausbildung gemäss Anforderungen vom swimsports ( - SLRG Brevet I (nicht älter als 2 Jahre) - Betreuungsaufgaben rund um den Schwimmunterricht in Zusammenarbeit mit dem/der Schwimminstruktor/in - Ev. unterstützende Unterrichtsfunktionen - Nothelferausweis/CPR (nicht älter als 3 Jahre) - Betreuungsaufgaben rund um den Schwimmunterricht (Aufsicht, Fönen, etc.) - Pädagogisches Geschick, gewohnt im Umgang mit Kindern der Unterstufe - Nothelferausweis/CPR (nicht älter als 3 Jahre) Egg, Seite 2 von 5

3 Alle am Unterricht Beteiligten sind für die Aktualisierung der Ausbildungsanforderungen selber verantwortlich. Im Rahmen von schulinternen Weiterbildungen können solche Kurse zur Auffrischung auch durch die Schulleiterkonferenz oder durch den Betriebsleiter organisiert werden. Zuständigkeit / Abwesenheiten Für das Personal des Schwimmunterrichts ist der Schulleiter der Schule Zentrum zuständig. 1. und 2. Klasse Bei Abwesenheit des/der Schwimminstruktors/in werden die Halbklassen durch die Klassenlehrperson im Schulzimmer betreut. 3. bis 6. Klasse Bei Abwesenheit des/der Schwimminstruktors/in von den entscheidet die Lehrperson über die Verwendung der Lektion ausserhalb des Lehrschwimmbeckens. Die Abwesenheit einer Betreuungsperson wird im Einzelfall mit der Schulleitung Zentrum geregelt. Schwimmmaterial / Apotheke Kauf und Unterhalt des Schwimmmaterials und die Komplettierung der Apotheke wird durch eine Person im Kustodenamt betreut. Entstehende Kosten werden dem Konto Schwimmmaterial, Konto , bzw. Sanitätsmaterial Zentrum, Konto belastet. Transport von Schülern Die Schüler der 1. und 2. Klasse werden in Halbklassen durch den Schulbus transportiert. Die Organisation erfolgt durch die Schulverwaltung. Für die übrigen Klassen sind die Klassenlehrpersonen für den Transport zuständig. Verteilung Schwimmstunden Für die Regelung zur Verteilung der Schwimmstunden und für die Festsetzung der konkreten Unterrichtsinhalte ist die Schulleiterkonferenz zuständig. Egg, Seite 3 von 5

4 Klassenlisten Im Lehrschwimmbecken sind Klassenlisten aller Primar- und Kindergartenklassen vorhanden. Die Schulverwaltung sorgt für aktuelle Listen zu Beginn des Schuljahres. 4. Instruktion Jede verantwortliche Person wird durch den entsprechenden Hauswart nach einem vorgegebenen Ablauf instruiert. Ohne erfolgte Instruktion darf das Hallenbad nicht benützt werden. Das Merkblatt Benützung des Lehrschwimmbeckens (LSB) der Schulen Egg, Checkliste zur Einführung, ist integrierter Bestandteil dieses Konzepts. (Anhang 2) 5. Verhalten bei Unfällen Art des Unfalls Unterstützung Information Bagatellunfälle Notfallapotheke keine Unfälle mit weiterreichenden Folgen Unfälle mit schwerwiegenden oder lebensbedrohenden Folgen Schulärzte: Dr. S. Wegner und Dr. O. Zerwetz Rettungsdienst/Notfallarzt Rega Toxikologisches Institut 145 Eltern, Schulleitung, Betriebsleiter Eltern, Schulleitung, Betriebsleiter, Krisenstab Das Merkblatt Verhalten im Notfall ist integrierter Bestandteil dieses Konzepts (Anhang 3) Egg, Seite 4 von 5

5 6. Öffentlicher Badebetrieb Kurse von Privaten Die Bedingungen für die Durchführung von Kursen von Privaten sind im Reglement für die ausserschulische Benützung von Räumen, Anlagen und Einrichtungen der Schulgemeinde Egg geregelt. Die Kursverantwortlichen müssen über ein SLRG-Brevet, das nicht älter als 2 Jahre ist verfügen. Mit dem Formular Gesuch Benützung des Lehrschwimmbeckens der Schulen Egg (Anhang 4) kann ein Antrag gestellt werden. 7. Wartung und Unterhalt Die Wartung und der Unterhalt wird durch die Diensteinheit Infrastruktur gewährleistet. Den Anweisungen des verantwortlichen Hauswartes ist Folge zu leisten. 8. Grundlagen Beschluss Schulpflege vom 7. Mai 2009 (Doppelbesetzung Lehrpersonen im Schwimmunterricht) Reglement Ausserschulische Benützung von Räumen, Anlagen und Einrichtungen der Schulgemeinde Egg (Schulpflegebeschluss 15.März 2007) Formular Gesuch Benützung des Lehrschwimmbeckens der Schulen Egg Badeordnung für das Lehrschwimmbecken (LSB) der Schulen Egg Merkblatt: Benützung des Lehrschwimmbeckens (LSB) der Schulen Egg / Checkliste zur Einführung Merkblatt: Verhalten im Notfall Merkblatt Sicherheit im Schwimmunterricht (VSA Mai 2009) Egg, Seite 5 von 5

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