Gemeinde Altdorf und Kreisseniorenrat. laden ein zu Vorträgen und Diskussion über
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- Siegfried Meissner
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1 PP Gemeinde Altdorf und Kreisseniorenrat laden ein zu Vorträgen und Diskussion über Patientenverfügung Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht in Altdorf Festhalle Schulstraße 19 Dienstag, 29. Sept. 18:00 Uhr mit Andreas Kleiß, Leiter Betreuungsbehörde Christine Säuberlich, Notarin in Altdorf Emmy Schütz-Plehn und Hans-Peter Schweizer, Ärzte in Altdorf Manfred Koebler, Vors. Kreisseniorenrat Moderation Alfred Schmid, Sozialdezernent Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Ihre Fragen werden gerne beantwortet. Die KSR Vorsorge- Broschüre und Formulare für eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht werden verteilt. Erwin Heller Bürgermeister Manfred Koebler Kreisseniorenrat
2 Begrüßung: Bürgermeister Erwin Heller Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen
3 Referenten: 1. Andreas Kleiß, Leiter Betreuungsbehörde Landratsamt Böblingen 2. Christine Säuberlich, Notarin 3. Emmy Schütz-Plehn und Hans- Peter Schweizer, Ärzte in Altdorf 4. Manfred Koebler Vors. KSR Moderation: Alfred Schmid, Sozialdezernent LRA Böblingen Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen
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7 Die Kreissparkasse Böblingen ist Ihr kompetenter Partner in allen Finanzfragen. Mit Mitarbeitern, 56 Geschäftsstellen, 16 Kompetenz-Centern und 26 SB-Stellen sind wir vor Ort gerne für Sie da. Sprechen Sie uns an! Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen
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10 Senioren- und Krankenpflegeverein Altdorf e.v. Förderverein stellt Mittel zur Mitfinanzierung der Diakonie- und Sozialstation Schönbuchlichtung bereit
11 Senioren- und Krankenpflegeverein Altdorf e.v. Aktive und vielfältige Seniorenarbeit
12 Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen Dr. Uwe Siemonsen Haus
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14 Senioren- und Krankenpflegeverein Altdorf e.v.
15 Senioren- und Krankenpflegeverein Altdorf e.v.
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17 Krisentelefon Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen
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20 Betreuungsbehörde Landratsamt Böblingen Festhalle Altdorf,
21 Gesetzliche Betreuung Keine automatische Vertretung für Ehepartner bzw. erwachsene Kinder Derzeit ca bestehende Betreuungen im LKR BB 470 Verfahren in % Angehörigenbetreuungen Ohne umfassende Vollmacht droht aufwändiges zeitintensives gesetzliches Betreuungsverfahren Kontrolle der Betreuungsperson durch den Staat - jährliche Berichtspflichten Jährliche hohe Gebühren je nach Vermögen
22 Vollmacht Umfassende Mustervollmacht auf blauem Papier Grundsätzlich gilt Formfreiheit Ausnahmen: Grundstücksgeschäfte und Bankvollmacht Unterschriftsbeglaubigung für 10 Euro durch Betreuungsbehörde JM BW und BMJ empfehlen wegen der vielen Vorteile Beurkundung der Vollmacht beim Notar Notarielle Beurkundungsgebühr
23 Zusammenfassung Gespräch mit Vertrauenspersonen an erster Stelle Thema nicht zu lange vor sich herschieben - im Ernstfall kann es zu spät für eine Vollmacht sein Große Entlastung für Angehörige Keine Vertrauensperson Betreuungsverfügung! Wir suchen noch Ehrenamtliche, die auch eine rechtliche Betreuung für Familienfremde übernehmen!
24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
25 PP Gemeinde Altdorf und Kreisseniorenrat laden ein zu Vorträgen und Diskussion über Patientenverfügung Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht in Altdorf Festhalle Schulstraße 19 Dienstag, 29. Sept. 18:00 Uhr mit Andreas Kleiß, Leiter Betreuungsbehörde Christine Säuberlich, Notarin in Altdorf Emmy Schütz-Plehn und Hans-Peter Schweizer, Ärzte in Altdorf Manfred Koebler, Vors. Kreisseniorenrat Moderation Alfred Schmid, Sozialdezernent Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Ihre Fragen werden gerne beantwortet. Die KSR Vorsorge- Broschüre und Formulare für eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht werden verteilt. Erwin Heller Bürgermeister Manfred Koebler Kreisseniorenrat
26 Patientenverfügung aus hausärztlicher Sicht Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen Praxis Emmy Schütz-Plehn Allgemeinmedizin / Hans-Peter Schweizer Internist, Altdorf
27 Patientenverfügung aus hausärztlicher Sicht Ich habe keine Angst vor dem Sterben - Ich möchte nur nicht dabei sein wenn es passiert. Woody Allen Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen Praxis Emmy Schütz-Plehn Allgemeinmedizin / Hans-Peter Schweizer Internist, Altdorf
28 Patientenverfügung aus hausärztlicher Sicht Erkrankungen, die den Sterbeprozess einleiten können: Schlaganfall Herzinfarkt Tumorerkrankungen Koma Demenzerkrankungen Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen Praxis Emmy Schütz-Plehn Allgemeinmedizin / Hans-Peter Schweizer Internist, Altdorf
29 Patientenverfügung aus hausärztlicher Sicht Das Lebensende Wunsch und Wirklichkeit Wunsch Wirklichkeit Plötzlicher Tod aus voller Gesundheit 75 % 2 5 % Schwere Krankheit ca. 2 Jahre 23 % % Demenzerkrankung 8 1o Jahre 2 % % Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen Praxis Emmy Schütz-Plehn Allgemeinmedizin / Hans-Peter Schweizer Internist, Altdorf
30 Patientenverfügung aus hausärztlicher Sicht Sterbeort Wunsch Wirklichkeit Krankenhaus 5 % 45 % Pflegeheim 5 % 30 % Zu Hause 90 % 25 % Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen Praxis Emmy Schütz-Plehn Allgemeinmedizin / Hans-Peter Schweizer Internist, Altdorf
31 Patientenverfügung aus hausärztlicher Sicht Wodurch entsteht diese Diskrepanz????? Angst vor Apparatemedizin unnötig verlängertem Sterbeprozeß Ausgeliefertsein Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen Praxis Emmy Schütz-Plehn Allgemeinmedizin / Hans-Peter Schweizer Internist, Altdorf
32 Patientenverfügung aus hausärztlicher Sicht Wie kommen wir aus diesem Dilemma? Wir müssen vorsorglich unseren Willen und unsere Wünsche zum Ausdruck bringen = Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen Praxis Emmy Schütz-Plehn Allgemeinmedizin / Hans-Peter Schweizer Internist, Altdorf
33 Patientenverfügung aus hausärztlicher Sicht Wünsche: lindernde Maßnahmen bei: Schmerzen Atemnot Übelkeit Angst Unruhe Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen Praxis Emmy Schütz-Plehn Allgemeinmedizin / Hans-Peter Schweizer Internist, Altdorf
34 Patientenverfügung aus hausärztlicher Sicht Umgang mit lebenserhaltenden / -verlängernde Maßnahmen: keine künstliche Ernährung / PEG-Sonde Flüssigkeitszufuhr?? keine Wiederbelebung keine Dialyse keine künstliche Beatmung keine Antibiotikagabe bereits begonnene Maßnahmen werden eingestellt Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen Praxis Emmy Schütz-Plehn Allgemeinmedizin / Hans-Peter Schweizer Internist, Altdorf
35 Patientenverfügung aus hausärztlicher Sicht Patientenverfügung Grundlegendes: Nicht an eine Form gebunden Keine notarielle Beglaubigung erforderlich Arzt und Patient unterschreiben Keine Aktualisierungspflicht Änderung durch Dritte nicht möglich PV ist verbindlich, müssen umgesetzt werden - Straftatbestand Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen Praxis Emmy Schütz-Plehn Allgemeinmedizin / Hans-Peter Schweizer Internist, Altdorf
36 Patientenverfügung aus hausärztlicher Sicht Patientenverfügung wer hilft weiter: Ansprechpartner sind Ihr Hausarzt Beratung, Formulare Weiterer Ansprechpartner: Kreisseniorenrat Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen Praxis Emmy Schütz-Plehn Allgemeinmedizin / Hans-Peter Schweizer Internist, Altdorf
37 Patientenverfügung aus hausärztlicher Sicht Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und beantworte gerne Ihre Fragen Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen Praxis Emmy Schütz-Plehn Allgemeinmedizin / Hans-Peter Schweizer Internist, Altdorf
38 PP Gemeinde Altdorf und Kreisseniorenrat laden ein zu Vorträgen und Diskussion über Patientenverfügung Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht in Altdorf Festhalle Schulstraße 19 Dienstag, 29. Sept. 18:00 Uhr mit Andreas Kleiß, Leiter Betreuungsbehörde Christine Säuberlich, Notarin in Altdorf Emmy Schütz-Plehn und Hans-Peter Schweizer, Ärzte in Altdorf Manfred Koebler, Vors. Kreisseniorenrat Moderation Alfred Schmid, Sozialdezernent Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Ihre Fragen werden gerne beantwortet. Die KSR Vorsorge- Broschüre und Formulare für eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht werden verteilt. Erwin Heller Bürgermeister Manfred Koebler Kreisseniorenrat
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40 Die Patientenverfügung ist eine persönliche Willenserklärung, in der man im Voraus festlegen kann, ob und wie man in bestimmten Krankheitssituationen medizinisch behandelt oder nicht behandelt werden möchte
41 Die Patientenverfügung enthält konkrete, medizinische Behand- lungswünsche und formuliert Maßnahmen, denen ausdrücklich widersprochen wird
42 4 Krankheitssituationen: unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess im Endstadium einer unheilbaren, tödlichen verlaufenden Krankheit Gehirnschädigungen, die künftig selbstbestimmtes Leben verhindern Fortgeschrittene Hirnabbauprozesse, z.b. Demenz
43 4 Krankheits- situationen und: Sollte eine lebensbedrohliche Situation eingetreten sein, die hier nicht konkret geregelt ist dann ist diese Patientenverfügung als Richtschnur maßgeblich >>> mutmaßlicher Wille
44 Die Böblinger Patientenverfügung In Ziffer 2: Meine ausdrücklichen Wünsche In Ziffer 3: Meine Ablehnung von bestimmten medizinischen Maßnahmen
45 Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an den Arzt und an das behandelnde Team
46 Die Patientenverfügung und ist eine große Hilfe für die Bevollmächtigten und Angehörigen
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48 Die Patientenverfügung - schriftlich - ist verbindlich und muss beachtet werden BGB 1901a: ist dem Willen des Patienten Ausdruck und Geltung zu verschaffen
49 Der Eid des Hippokrates ( )
50 Der Eid des Hippokrates ( )
51 Die Patientenverfügung: PV schriftlich abfassen und unterschreiben die letzte PV ist gültig, keine jährliche Erneuerung eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich
52 Die Patientenverfügung: Aufbewahren so, dass man sie im Bedarfsfalle findet >>> gelbes Kärtchen Registrieren im zentralen Vorsorgeregister:
53 Die Patientenverfügung: Ärzte, Kliniken und Pflegeheime legen großen Wert auf eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht
54 Die Patientenverfügung nicht allein lassen: Es wird dringend empfohlen, ergänzend zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht zu erteilen
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57 Vorsorgende Verfügungen Unsere Empfehlung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht
58 Ein guter Rat zum Schluss: Fertigen Sie in Zeiten, wo Sie noch gesund und entscheidungsfähig sind, eine Patientenverfügung mit einer Vollmacht Das ist eine Erleichterung für Sie und Ihre Angehörigen bitte nehmen Sie das bald in Angriff!
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69 PP Gemeinde Altdorf und Kreisseniorenrat laden ein zu Vorträgen und Diskussion über Patientenverfügung Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht in Altdorf Festhalle Schulstraße 19 Dienstag, 29. Sept. 18:00 Uhr mit Andreas Kleiß, Leiter Betreuungsbehörde Christine Säuberlich, Notarin in Altdorf Emmy Schütz-Plehn und Hans-Peter Schweizer, Ärzte in Altdorf Manfred Koebler, Vors. Kreisseniorenrat Moderation Alfred Schmid, Sozialdezernent Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Ihre Fragen werden gerne beantwortet. Die KSR Vorsorge- Broschüre und Formulare für eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht werden verteilt. Erwin Heller Bürgermeister Manfred Koebler Kreisseniorenrat
70 Unsere Internetadressen: / Service und Verwaltung / Dienstleistungen A - Z / Betreuungsbehörde
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72 Akzeptanz einer Vorsorgevollmacht Diese muss schriftlich verfasst werden und handschriftlich unterschrieben sein Beglaubigung der Unterschrift durch Betreuungsbehörde im Landratsamt Beurkundung durch Notar
73 Akzeptanz einer Vorsorgevollmacht Beglaubigung der Unterschrift durch Betreuungsbehörde im Landratsamt Diese öffentlich beglaubigte VV erkennen die KSK und VOBA im LK an! Bei Grundstücksgeschäften: Notarielle Vollmacht!
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