A) ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN FÜR GESCHÄFTE MIT VERBRAUCHERN

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen A) ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN FÜR GESCHÄFTE MIT VERBRAUCHERN Geltungsbereich Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für die zwischen uns - dem Verkäufer - und einem Käufer, der Verbraucher im Sinne des 13 BGB ist, geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren II. Angebot und Vertragsschluss Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass der Verkäufer diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. III. Materialbeschaffenheit/Prüfungspflicht 1. Proben und Muster gelten nur als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung und Farbe. 2. Bei keramischem Material können aufgrund seiner Eigenart Glasurrisse und Farbabweichungen auftreten. Bei Bestellung von Fliesen 2. Wahl (Mindersortierung) können außer Farbabweichungen u. a. Fehlstellen an den Kanten oder in der Oberflächenbeschaffenheit vorhanden sein. Alle diese Erscheinungen beeinträchtigen nicht die Güte des Belages und begründen keinen Mangel. Bei natürlichen Materialen, wie z. B. Marmor oder Granit können Farbabweichungen, Haarrisse und ähnliche Materialabweichungen vorkommen, die ebenfalls keinen Mangel begründen. 3. Die bei Natursteinen üblicherweise vorkommenden Adern, offene Stellen (LROLLS), Quarzaugen und sonstige natürliche Eigenschaften, berechtigen nicht zu Beanstandungen und begründen keine Mängelrüge. Die Hinweise vom Verkäufer zur Verarbeitung und Pflege der gelieferten Materialien sind zu beachten. 4. Aufgrund der besonderen Materialbeschaffenheit und des Verwendungszwecks der vom Verkäufer gelieferten Waren trifft den Käufer eine besondere Obliegenheit zur Prüfung der gelieferten Ware: Der Käufer ist verpflichtet, nach Erhalt der Ware, jedenfalls aber vor deren Verarbeitung, diese auf sichtbare Mängel zu untersuchen. Verarbeitet der Käufer die gelieferte Ware trotz sichtbarer Mängel, so beschränken sich seine Gewährleistungsrechte auf die Nachlieferung mangelfreier Ware oder die Herabsetzung des Kaufpreises im Rahmen der Bestimmungen zu Ziffer VI. Weitergehende Schadenersatzansprüche, soweit diese auf die Verarbeitung der mangelhaften Ware und die mit dieser verbundenen Aufwendungen beruhen, sind ausdrücklich ausgeschlossen. IV. Preise/Zahlungsbedingungen 1. Die Preise des Verkäufers gelten ohne Transportkosten, sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Mehrwertsteuer sind nicht in dem Preis enthalten. 2. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, vom Verkäufer anerkannt oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

2 3. Die Ware bleibt bis zu deren vollständigen Bezahlung unser Eigentum. V. Liefer- und Leistungszeit - Rücknahme 1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. 2. Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei dem Verkäufer - zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Falls hier eine Anzahlung geleistet worden ist, muss diese vom Verkäufer zurück und dazu wir eine prozentig Anzahlung als Schadenersatz zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart. 3. Falls der Käufer innerhalb der Liefertermine oder Fristen vom Vertrag zurücktritt bekommt er diese Anzahlung nicht mehr zurück. 4. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. 5. Vom Verkäufer bereitgestellte Ware ist innerhalb von 5 Tage abzuholen bzw. abzurufen. Für die darüberhinausgehende Lagerzeit ist der Verkäufer berechtigt, Lagerkosten in Rechnung zu stellen. 6. Bei der Bestellung von Wand-/ Bodenfliesen, Bordüren, Dekoren und Mosaiken aus Lagerbeständen können nur volle Pakete geliefert werden. Bei Lagerware ist eine Rücknahme möglich, wenn Caliber und Charge einlagernd in unserem Lager zur sinnvollen Wiederverwendung vorhanden ist. Nicht verbrauchte Einzelstücke und angebrochene Pakete können nicht zurückgenommen werden. 7. Bestellware keine Rücknahme! Bestellware muss komplett übernommen werden, unabhängig davon, wer die Massenermittlung durchgeführt hat. Auch eine Rücklieferung der kompletten Bestellung ist hier nicht möglich! Das Rückgaberecht beträgt 2 Wochen. 8. Gutschriften sind nur 6 Monate ab Datum der Gutschrift gültig. Danach verliert der Kunde das Recht auf die Leistung. VI. Gewährleistung/Haftung Soweit ein von dem Verkäufer zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt, ist der Verkäufer, unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Schadenersatzansprüche wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. VII. Eigentumsvorbehalt

3 1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. 2. Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere kommt er seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Verkäufers nicht nach, kann der Verkäufer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. VIII. Schlussbestimmungen 1. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. 2. Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. IX. Sonstiges Im Rahmen der Leistungsbeziehungen zu unseren Kunden und Lieferanten erheben, verarbeiten und speichern wir personenbezogene Daten ausschließlich zu den gesetzlich zulässigen Zwecken. B) ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN FÜR GESCHÄFTE MIT UNTERNEHMERN I. Geltungsbereich Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen uns - dem Verkäufer - und einem Käufer, der Unternehmer im Sinne des 14 BGB ist, geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind für ihn unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführt. II. Angebot und Vertragsschluss 1. Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, kann der Verkäufer innerhalb von 2 Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen. 2. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass er diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet hat. III. Preise/Zahlungsbedingungen 1. Die Preise des Verkäufers gelten ohne Verpackungs- und Transportkosten, sofern nicht in der Auftragsbestätigung etwas anderes festgelegt wurde. In den Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese wird durch den Verkäufer in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 2. Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer zulässig. Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als

4 erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. 3. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, vom Verkäufer anerkannt oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. IV. Lieferungs- und Leistungszeit 1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. 2. Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei dem Verkäufer - zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Falls hier eine Anzahlung geleistet worden ist, muss diese vom Verkäufer zurück und dazu wir eine prozentig Anzahlung als Schadenersatz zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart. 3. Falls der Käufer innerhalb der Liefertermine oder Fristen vom Vertrag zurücktritt bekommt er diese Anzahlung nicht mehr zurück. 4. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. 5. Vom Verkäufer bereitgestellte Ware ist innerhalb von 5 Tage abzuholen bzw. abzurufen. Für die darüberhinausgehende Lagerzeit ist der Verkäufer berechtigt, Lagerkosten in Rechnung zu stellen. 6. Bei der Bestellung von Wand-/ Bodenfliesen, Bordüren, Dekoren und Mosaik aus Lagerbeständen können nur volle Pakete geliefert werden. Bei Lagerware ist eine Rücknahme möglich, wenn Caliber und Charge einlagernd in unserem Lager zur sinnvollen Wiederverwendung vorhanden ist. Nicht verbrauchte Einzelstücke und angebrochene Pakete können nicht zurückgenommen werden. 7. Bestellware keine Rücknahme! Bestellware muss komplett übernommen werden, unabhängig davon, wer die Massenermittlung durchgeführt hat. Auch eine Rücklieferung der kompletten Bestellung ist hier nicht möglich! 8. Gutschriften sind nur sechs Monate ab Datum der Gutschrift gültig. Danach verliert der Kunde das Recht auf die Leistung. V. Gefahrübergang - Versand/Verpackung 1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. Der Verkäufer wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung - gehen zu Lasten des Käufers. 2. Der Verkäufer nimmt Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück; ausgenommen sind Paletten. Der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen. 3. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert der Verkäufer die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

5 4. Auf Wunsch und Kosten des Käufers wird der Verkäufer die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern. VI. Gewährleistung/Haftung 1. Bei keramischem Material können aufgrund seiner Eigenart Glasurrisse und Farbabweichungen auftreten. Bei Bestellungen von Fliesen 2. Wahl (Mindersortierung) können außer Farbabweichungen u. a. Fehlstellen an den Kanten oder in der Oberflächenbeschaffenheit vorhanden sein. Alle diese Erscheinungen beeinträchtigen nicht die Güte des Belages und begründen keinen Mangel. Bei natürlichen Materialien, wie z. B. Marmor oder Granit können Farbabweichungen, Haarrisse und ähnliche Materialabweichungen auftreten, für die der Verkäufer ebenfalls keine Gewährleistung übernimmt. 2. Mängelansprüche des Käufers bestehen im übrigen nur, wenn der Käufer seinen nach 377 HBG geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 3. Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, ist dieser unter Ausschluss der Rechte des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass er aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat ihm eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Der Verkäufer trägt im Falle der Mängelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Käufer zumutbar sind. Schadenersatzansprüche wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. VII. Eigentumsvorbehalt 1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die dem Verkäufer gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) Eigentum des Verkäufers. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z. B. Zahlungsverzug, hat der Verkäufer nach angemessener Nachfristsetzung das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nimmt der Verkäufer die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar. 2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf einschließlich der Verwertung durch Einbau oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt mit allen Nebenrechten und Sicherheiten sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab, der die Abtretung hiermit annimmt. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an ihn abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen und der Kunde des Käufers von der Abtretung informiert werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

6 3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und ihn unverzüglich benachrichtigen, damit dieser seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. 4. Der Verkäufer ist verpflichtet, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, wobei ihm die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt. VIII. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Anzuwendendes Recht/Schlussbestimmungen 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck-und Wechselklagen) sowie sämtlicher sich zwischen Verkäufer und Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Kaufverträgen ist Hamburg, soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) ist. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen. 2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen. 3. Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. IX. Sonstiges Im Rahmen der Leistungsbeziehungen zu unseren Kunden und Lieferanten erheben, verarbeiten und speichern wir personenbezogene Daten ausschließlich zu den gesetzlich zulässigen Zwecken. Kian Fliesen Stand August 2014

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