Bodenrichtwerte für baureifes und bebautes Land im Gebiet der Gesamtgemeinde Hochdorf
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- Klaudia Lorentz
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1 Bodenrichtwerte im Gebiet der Gesamtgemeinde Hochdorf Stand Gemeinde Hochdorf Landkreis Biberach Sitzung des Gutachterausschusses am 13. April 2015
2 - Ermittlung und Feststellung der Bodenrichtwerte Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Anwesend: Rundel, Gerhard - Vorsitzender Huchler, Max - Gutachter Wiedemann, Theo - Gutachter Kehm, Gerd - Finanzamt Biberach Tröster, Eva, Geschäftsstelle Gutachterausschuss Gemeinde Hochdorf Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Bodens in Euro pro Quadratmeter für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Der Bodenrichtwert bezieht sich auf Grundstücke des angegebenen Grundstückstyps oder auf Grundstücke mit gebietstypischen Eigenschaften. Die Bodenrichtwerte werden durch den Gutachterausschuss auf Grund der in der Kaufpreissammlung geführten Kauffälle unbebauter Grundstücke sowie nach den Erfahrungen auf dem Grundstücksmarkt beschlossen. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist gemäß 193 Abs. 5 und 196 BauGB Aufgabe des Gutachterausschusses. Der Gutachterausschuss der Gemeinde Hochdorf hat nachfolgende Bodenrichtwerte für die Gemeinde Hochdorf ermittelt und festgelegt: Bodenrichtwerte in Gebieten nach 30, 33 und 34 BauGB sowie Bauerwartungsland. Bodenrichtwerte in Gebieten nach 35 BauGB. Bodenrichtwerte für Landwirtschaftsflächen nach 35 BauGB. Ausgangsmaterial: Für die Bodenrichtwertermittlung sind die Daten der Kaufpreissammlung maßgebend. Unterstützend werden sonstige Unterlagen (Bauleitpläne, Daten über Art und Umfang der Erschließung usw.) sowie örtliche Ermittlung herangezogen. In Gebieten mit geringem Grundstücksverkehr sind insbesondere die allgemeine Marktentwicklung und der Lagevergleich mit zu berücksichtigen. 2 / 7
3 Definitionen: Baureifes und bebautes Land liegt vor, wenn die Flächen entsprechend den öffentlich-rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar, d. h. voll erschlossen und bebaubar, sind. Bei bebauten Grundstücken ist der Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn das Bodenrichtwertgrundstück unbebaut wäre. Bauerwartungsland sind Flächen, die nach ihrer Eigenschaft, ihrer sonstigen Beschaffenheit und ihrer Lage eine bauliche Nutzung in absehbarer Zeit tatsächlich erwarten lassen. 30 BauGB: Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes 33 BauGB: Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung 34 BauGB: Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile 35 BauGB: Bauen im Außenbereich Für die Richtigkeit: Hochdorf, den 13. April 2015 Gez. Gerhard Rundel Vorsitzender des Gutachterausschusses Ausfertigungen: Landratsamt Biberach (2-fach) Finanzamt Biberach (2-fach) Gutachter (1-fach) 3 / 7
4 I. Hauptort Hochdorf 1. Bodenrichtwerte in Gebieten nach 30, 33 und 34 BauGB 1.1 Hauptort Bauflächen Wohnbaugebiete Baureifes und bebautes Land: 91,00 Baugebiet Kreuzäcker I : 101,00 Baugebiet Kreuzäcker II : 113,00 Baugebiet Bachäcker, Schubertstraße: 68,00 Baugebiet Englertswiesen / Mittelberg : 72,00 Gewerbliche Flächen Baureifes und bebautes Land: 39,00 Mischgebiet Schupfenäcker Baureifes und bebautes Land: 44,00 Ortskern und unbeplanter Innenbereich Baureifes und bebautes Land: 63, Bauerwartungsland Wohnbauflächen Bauerwartungsland: 28,00 Gewerbliche Flächen Bauerwartungsland: 18,00 4 / 7
5 II. Ortsteil Schweinhausen 1. Bodenrichtwerte in Gebieten nach 30, 33 und 34 BauGB 1.1 Hauptort Bauflächen Wohnbaugebiete Baureifes und bebautes Land: 80,00 Baugebiet Stockäcker VI : 87,00 Baugebiet Stockäcker VI 2.BA : 105,00 Ortskern und unbeplanter Innenbereich Baureifes und bebautes Land: 61, Bauerwartungsland Wohnbauflächen Bauerwartungsland: 26, Teilorte Appendorf, Berg und Wettenberg Bauflächen in Gebieten nach 34 BauGB Baureifes und bebautes Land: 52,00 2. Bodenrichtwerte in Gebieten nach 35 BauGB Baureifes und bebautes Land: 37,00 5 / 7
6 III. Ortsteil Unteressendorf 1. Bodenrichtwerte in Gebieten nach 30, 33 und 34 BauGB 1.1 Hauptort Bauflächen Wohnbaugebiete Baureifes und bebautes Land: 69,00 Baugebiet Braunenöschle II : 77,00 Ortskern und unbeplanter Innenbereich Baureifes und bebautes Land: 62, Bauerwartungsland Wohnbauflächen Bauerwartungsland: 25,00 2. Bodenrichtwerte in Gebieten nach 35 BauGB Baureifes und bebautes Land: 37,00 6 / 7
7 IV. Landwirtschaftliche Flächen 1. Bodenrichtwerte in Gebieten nach 35 BauGB für Landwirtschaftsflächen 1.1 Gesamtgemeinde Landwirtschaftsflächen landwirtschaftliche Nutzflächen: Grünland 2,80 Ackerland 4,00 7 / 7
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