BFH-Leitsatz-Entscheidungen. Heute neu: 1. Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Mietzinsen für die Überlassung von Ausstellungsflächen

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1 BFH-Leitsatz-Entscheidungen Heute neu: 1. Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Mietzinsen für die Überlassung von Ausstellungsflächen in Messehallen Urteil vom , Az: I R 57/15 2. Grunderwerbsteuer: Verkauf von Grundbesitz einer GmbH an einen Landkreis ist nicht steuerbefreit Urteil vom , Az: II R 12/15 3. Bewertungsgesetz: Kein Abzug des "Fonds zur bauspartechnischen Absicherung" bei Bewertung des Betriebsvermögens Urteil vom , Az: II R 65/14 4. Erbschaftsteuer: Keine Steuerermäßigung nach 27 ErbStG bei einem nach ausländischen Recht besteuerten Vorerwerb Urteil vom , Az: II R 37/13 5. Einkommensteuer: Keine Besteuerung Alleinerziehender nach dem Splittingtarif Beschluss vom , Az: III R 62/13 6. Umsatzsteuer: Vorsteueraufteilung für ein Strom und Wärme produzierendes Blockheizkraftwerk Urteil vom , Az: V R 1/15 7. Werbungskosten: Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte verfassungsgemäß Beschluss vom , Az: VI R 4/15 8. Werbungskosten: Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier seines Geburtstags können abzugsfähig sein Urteil vom , Az: VI R 7/16 9. Werbungskosten: Ausgleichszahlung bei Übertragung einer Anwartschaft auf Altersversorgung ist abziehbar Urteil vom , Az: VI R 22/ Werbungskosten: Keine Abzug der die Reisekostenvergütung übersteigenden Kosten neben Dienstaufwandsentschädigung Urteil vom , Az: VI R 23/ Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen, die zu mehr als 90 % für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten verwendet werden Urteil vom , Az: XI R 15/13 b.b.h. Fortbildungswerk Steuern und Wirtschaftsrecht Seite - 1 -

2 12. Umsatzsteuer: Unberechtigter Steuerausweis in einem Gebührenbescheid eines Zweckverbands zur Tierkörperbeseitigung Urteil vom , Az: XI R 4/15 Urteile und Beschlüsse: 1. Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Mietzinsen für die Überlassung von Ausstellungsflächen in Messehallen Urteil vom , Az: I R 57/15 Die Hinzurechnung von Mietzinsen zur Ermittlung des Gewerbeertrages ( 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG) setzt voraus, dass sich jene Entgelte auf die Benutzung solcher unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beziehen, die im Eigentum eines anderen stehen. Die aus diesem Gesetzeswortlaut abzuleitende fiktionale Annahme von Anlagevermögen als Tatbestandsvoraussetzung muss den konkreten Geschäftsgegenstand des Unternehmens berücksichtigen und sich soweit wie möglich an den betrieblichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen orientieren (Senatsurteile vom 29. November 1972 I R 178/70, BFHE 107, 468, BStBl II 1973, 148; vom 30. März 1994 I R 123/93, BFHE 174, 554, BStBl II 1994, 810; vom 4. Juni 2014 I R 70/12, BFHE 246, 67, BStBl II 2015, 289). Eine Geschäftstätigkeit als sog. Durchführungsgesellschaft schließt die Annahme von (fiktionalem) Anlagevermögen an den angemieteten Messeflächen aus. 2. Grunderwerbsteuer: Verkauf von Grundbesitz einer GmbH an einen Landkreis ist nicht steuerbefreit Urteil vom , Az: II R 12/15 Der Verkauf von Grundstücken durch eine GmbH an einen Landkreis ist nicht nach 4 Nr. 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. 3. Bewertungsgesetz: Kein Abzug des "Fonds zur bauspartechnischen Absicherung" bei Bewertung des Betriebsvermögens Urteil vom , Az: II R 65/14 Der von Bausparkassen gebildete "Fonds zur bauspartechnischen Absicherung" war bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens nicht abziehbar. 4. Erbschaftsteuer: Keine Steuerermäßigung nach 27 ErbStG bei einem nach ausländischen Recht besteuerten Vorerwerb Urteil vom , Az: II R 37/13 Bei einem nach ausländischem Recht besteuerten Vorerwerb ist für einen nachfolgenden Erwerb desselben Vermögens von Todes wegen durch Personen der Steuerklasse I keine Steuerermäßigung nach 27 ErbStG zu gewähren. b.b.h. Fortbildungswerk Steuern und Wirtschaftsrecht Seite - 2 -

3 5. Einkommensteuer: Keine Besteuerung Alleinerziehender nach dem Splittingtarif Beschluss vom , Az: III R 62/13 1. Die Besteuerung Alleinerziehender nach dem Grundtarif anstelle einer Besteuerung nach dem Splittingtarif ist verfassungsgemäß. 2. Krankheitskosten sind als außergewöhnliche Belastungen um die zumutbare Belastung zu mindern (Anschluss an das BFH-Urteil vom 2. September 2015 VI R 32/13, BFHE 251, 196, BStBl II 2016, 151). 6. Umsatzsteuer: Vorsteueraufteilung für ein Strom und Wärme produzierendes Blockheizkraftwerk Urteil vom , Az: V R 1/15 1. Unterhält der Unternehmer einen der Vorsteuerpauschalierung unterliegenden landwirtschaftlichen Betrieb und einen weiteren der Regelbesteuerung unterliegenden Gewerbebetrieb, richtet sich die Aufteilung der Vorsteuerbeträge für gemischt genutzte Eingangsleistungen (hier: BHKW) nach 15 Abs. 4 UStG. 2. Sachgerecht i.s. von 15 Abs. 4 Satz 2 UStG ist dabei entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung in Abschn. 2.5 Abs. 20 Satz 1 i.v.m. Abs. 12 Satz 3 UStAE die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Marktpreise der produzierten Strom- und Wärmemenge (objektbezogener Umsatzschlüssel). 7. Werbungskosten: Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte verfassungsgemäß Beschluss vom , Az: VI R 4/15 1. Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass durch die Entfernungspauschale sämtliche gewöhnlichen wie außergewöhnlichen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßige Arbeitsstätte abgegolten werden. 2. Insbesondere ist in dem Umstand, dass der Gesetzgeber Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel von der abzugsbeschränkenden Wirkung der Entfernungspauschale ausgenommen hat, kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) zu erblicken. 8. Werbungskosten: Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier seines Geburtstags können abzugsfähig sein Urteil vom , Az: VI R 7/16 1. Aufwendungen für eine Feier anlässlich eines Geburtstags sind in der Regel auch durch die gesellschaftliche Stellung des Arbeitnehmers veranlasst und im Allgemeinen nicht als Werbungskosten anzuerkennen. b.b.h. Fortbildungswerk Steuern und Wirtschaftsrecht Seite - 3 -

4 2. Allerdings kann sich trotz des herausgehobenen persönlichen Ereignisses aus den übrigen Umständen des einzelnen Falls ergeben, dass die Kosten für eine solche Feier ausnahmsweise ganz oder teilweise beruflich veranlasst sind. 9. Werbungskosten: Ausgleichszahlung bei Übertragung einer Anwartschaft auf Altersversorgung ist abziehbar Urteil vom , Az: VI R 22/15 Ausgleichszahlungen, die ein Arbeitnehmer, dem eine Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen zugesagt worden ist, leistet, um bei einem Arbeitgeberwechsel die Anrechnung von Dienstzeiten durch den neuen Arbeitgeber zu erreichen, sind als Werbungskosten abziehbar. 10. Werbungskosten: Keine Abzug der die Reisekostenvergütung übersteigenden Kosten neben Dienstaufwandsentschädigung Urteil vom , Az: VI R 23/15 1. Erhält ein hauptamtlicher Bürgermeister in Baden-Württemberg eine Dienstaufwandsentschädigung steuerfrei ausbezahlt, die nach der Auslegung durch das FG seine gesamten beruflich veranlassten Aufwendungen ersetzen soll, so kann er nur insoweit Werbungskosten geltend machen, als die Aufwendungen die Entschädigung übersteigen (Bestätigung des Senatsurteils vom 9. Juni 1989 VI R 33/86, BFHE 157, 526, BStBl II 1990, 119). 2. Infolge eines unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs zu 3 Nr. 12 Satz 2 EStG fallen auch die nicht durch die steuerfreie Reisekostenvergütung i.s. des 3 Nr. 13 EStG abgegoltenen Reisekosten unter das Abzugsverbot des 3c EStG, wenn die Dienstaufwandsentsch ädigung auch diese Aufwendungen abgelten soll. 11. Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen, die zu mehr als 90 % für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten verwendet werden Urteil vom , Az: XI R 15/13 1. Die Bundesrepublik Deutschland war u.a. im Besteuerungszeitraum 2008 nicht ermächtigt, durch 15 Abs. 1 Satz 2 UStG den Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen auszuschließen, die zu mehr als 90 % für nichtwirtschaftliche nicht in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallende Tätigkeiten verwendet werden. 2. Ein Unternehmer kann sich insoweit auf das für ihn günstigere Unionsrecht berufen. b.b.h. Fortbildungswerk Steuern und Wirtschaftsrecht Seite - 4 -

5 12. Umsatzsteuer: Unberechtigter Steuerausweis in einem Gebührenbescheid eines Zweckverbands zur Tierkörperbeseitigung Urteil vom , Az: XI R 4/15 Ein nicht unternehmerisch tätiger öffentlich-rechtlicher Zweckverband zur Tierkörperbeseitigung weist i.s. des 14c Abs. 2 Sätze 1 und 2 UStG unberechtigt Umsatzsteuer gesondert aus, wenn er in seinen Gebührenbescheiden über die Tierkörperbeseitigung als Teil der Entsorgungsgebühr ein Nettoentsorgungsentgelt nebst darauf entfallendem Steuerbetrag angibt. b.b.h. Fortbildungswerk Steuern und Wirtschaftsrecht Seite - 5 -

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