Leasing mobiler Wirtschaftsgüter in der externen Jahresabschlußanalyse

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1 58 Leasing mobiler Wirtschaftsgüter in der externen Jahresabschlußanalyse -Arbeitsergebnisse einer Diplomarbeitvon cand. rer. pol. Alexander Thill 1 Themenstellung Leasing Die Bilanzierung von Leasing Der Einfluß von Kredit und Leasing auf Bilanz und GuV Der Jahresabschluß im Fallbeispiel Der Jahresabschluß der Unternehmen zum Der Jahresabschluß des Unternehmens A zum Der Jahresabschluß des Unternehmens B zum Die externe Jahresabschlußanalyse im Fallbeispiel Investitionsanalyse Finanzierungsanalyse Anspannungsgrad I (Verschuldungsgrad) Gesamtkapitalrendite Liquiditätsanalyse Bestandsgrößenorientierte Liquiditätsanalyse Der Deckungsgrad A (Goldene Bilanzregel) Die Barliquidität (Liquidität ersten Grades) Stromgrößenorientierte Liquiditätsanalyse Der Cash-Flow Kapitalflußrechnung mit ausgeschiedenem Fonds Erfolgswirtschaftliche Analyse Abschreibungsintensität Zinsaufwandsquote Zusammenfassung Instrumente zur Darstellung von Leasing in der Jahresabschlußanalyse Verfahren, die keine besondere Aufbereitung des Jahresabschlusses erfordern Der Anspannungsgrad II Die Haftkapitalquote Die Mietaufwandsquote Zusammenfassung...76

2 Verfahren, die eine gesonderte Aufbereitung des Jahresabschlusses erfordern Formeln zur Barwertermittlung für die verschiedenen Vertragsmodelle Vollamortisationsvertrag ohne Kauf- oder Verlängerungsoption Vollamortisationsvertrag mit Kaufoption Vollamortisationsvertrag mit Mietverlängerungsoption Teilamortisationsvertrag mit Andienungsrecht des Leasinggebers Teilamortisationsvertrag mit Aufteilung des Mehrerlöses Kündbarer Teilamortisationsvertrag mit Anrechnung des Veräußerungserlöses Barwert der Leasingverpflichtungen des Unternehmens B Berechnung des Zinsanteils Modifizierte Bilanz Modifizierte Gewinn- und Verlustrechnung Jahresabschlußkritik Zusammenfassung Literaturverzeichnis

3 60 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Bilanz zum Tab. 2: Gewinn- und Verlustrechnung zum Tab. 3: Bilanz zum (Unternehmen A) Tab. 4: Gewinn- und Verlustrechnung zum (Unternehmen A) Tab. 5: Bilanz zum (Unternehmen B) Tab. 6: Gewinn- und Verlustrechnung zum (Unternehmen B) Tab. 7: Anlageintensität Tab. 8: Anspannungsgrad I Tab. 9: Gesamtkapitalrendite Tab. 10 Deckungsgrad A Tab. 11: Barliquidität Tab. 12: Cash-Flow Tab. 13: Kapitalflußrechnung Tab. 14: Abschreibungsintensität Tab. 15: Zinsaufwandsquote Tab. 16: Anspannungsgrad II Tab. 17: Haftkapitalquote Tab. 18: Mietaufwandsquote Tab. 19: Zinsanteil gem. Barwertvergleichsmethode Tab. 20: Modifizierte Bilanz Tab. 21: Modifizierte Gewinn- und Verlustrechnung Tab. 22: Ergebnisse des Unternehmens A aus herkömmlicher Analyse und des Unternehmens B aus modifizierter Analyse für 1992 Formelverzeichnis Formel 1: Formel 2: Formel 3: Formel 4: Formel 5: Formel 6: Formel 7: Formel 8: Formel 9: Formel 10: Formel 11: Anlageintensität Anspannungsgrad I Gesamtkapitalrendite Deckungsgrad A Barliquidität Abschreibungsintensität Zinsaufwandsquote Anspannungsgrad II Haftkapitalquote Mietaufwandsquote Vollamortisationsvertrag ohne Kauf- oder Verlängerungsoption

4 61 Formel 12: Vollamortisationsvertrag mit Kaufoption Formel 13: Vollamortisationsvertrag mit Mietverlängerungsoption Formel 14: Teilamortisationsvertrag mit Andienungsrecht des Leasinggebers Formel 15: Teilamortisationsvertrag mit Aufteilung des Mehrerlöses: Variante a) Formel 16: Teilamortisationsvertrag mit Aufteilung des Mehrerlöses: Variante b) Formel 17: Kündbarer Teilamortisationsvertrag mit Anrechnung des Veräußerungserlöses: Variante a) Formel 18: Kündbarer Teilamortisationsvertrag mit Anrechnung des Veräußerungserlöses: Variante b) Formel 19: Berechnung des Barwertes im Fallbeispiel Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Abb. 2: Barwert einer Zahlungsreihe ohne Berücksichtigung spezieller für das Vertragsende vorgesehener Regelungen. Barwert eines Teilamortisationsvertrages mit Andienungsrecht. Abkürzungsverzeichnis Abb. AbF AbI AG I AG II AI AktG AO abzgl. BdF BFH BGBl. BL BW bzw. CF v. St. DG A d.h. DM DsF Abbildung Abzinsungsfaktor Abschreibungsintensität Anspannungsgrad I Anspannungsgrad II Anlageintensität Aktiengesetz Abgabenordnung abzüglich Bundesminister der Finanzen Bundesfinanzhof Bundesgesetzblatt Barliquidität Barwert beziehungsweise Cash-Flow vor Steuern Deckungsgrad A das heißt Deutsche Mark Diskontierungssummenfaktor

5 62 f. folgende ff. fortfolgende gem. gemäß ggü. gegenüber GKR Gesamtkapitalrendite GmbHG Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung GuV Gewinn- und Verlustrechnung HFA des IdW Hauptfachausschuß des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v. HGB Handelsgesetzbuch HKQ Haftkapitalquote hrsg. herausgegeben i.d.f. in der Fassung i.d.r. in der Regel IdW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v. i.v.m. in Verbindung mit Jg. Jahrgang KFR Kapitalflußrechnung KI Kreditinstitute L+L Lieferungen und Leistungen MAQ Mietaufwandsquote o.v. ohne Verfasser p.a. per anno PublG. Publizitätsgesetz rd. rund RLZ Restlaufzeit S. Seite s.u. siehe unten Tab. Tabelle Tz. Textziffer vgl. vergleiche v.h. von Hundert ZAQ Zinsaufwandsquote z.b. zum Beispiel

6 63 1 Themenstellung Als wesentliches Argument für Leasing taucht in der Werbung der Leasinggesellschaften sinngemäß immer wieder folgende Aussage auf: 1 Leasing schont das Eigenkapital, den Kreditspielraum und die Liquidität! Diese Aussage könnte bei potentiellen Leasingnehmern den Eindruck erwecken, daß Leasing als außerbilanzielle Verpflichtung (sog. off-balance-sheet-financing) in der Jahresabschlußanalyse dazu führe, daß der externe Analytiker ein unvollständiges und damit positiveres Bild über die Eigenkapitalverhältnisse, die Finanzierungsspielräume und die Liquiditätssituation des Unternehmens erhalte. In diesem Aufsatz soll anhand eines Fallbeispiels untersucht werden, ob und inwieweit Leasing und Kreditkaufalternative bei sonst gleichen Voraussetzungen in der Jahresabschlußanalyse zu voneinander abweichenden Ergebnissen führen. Daran anschließend werden Verfahren aufgezeigt, welche Leasing in der Jahresabschlußanalyse des Fallbeispiels berücksichtigen und damit erreichen, daß das vorher gewonnene, verzerrte Bild wieder relativiert wird. 2 Leasing Leasing bezeichnet die zeitlich begrenzte entgeltliche Gebrauchs- oder Nutzungsüberlassung (Vermietung oder Verpachtung) von beweglichen (Mobilien-Leasing) oder unbeweglichen (Immobilien-Leasing) Wirtschaftsgütern durch Leasinggesellschaften. 2 Die weiteren Ausführungen und die im Fallbeispiel verwendete Vertragsvariante beziehen sich ausschließlich auf das Mobilienleasing in der Form des Finanzierungsleasing. Anders als das kurzfristige operating-leasing ist mittel- bis langfristiges Finanzierungsleasing dadurch gekennzeichnet, daß der Leasingnehmer das Investitionsrisiko 3 trägt und das Vertragsverhältnis während der Grundmietzeit (mindestens 40 v.h. und höchstens 90 v.h. 4 der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer 5 ) unkündbar ist. 6 1 Vgl. Degener, T., Die Leasingentscheidung, S Vgl. BFH, IV R 144/66, S. 187; auch Büschgen, H.E., Leasing als Finanzierungsalternative I, S Vgl. Bossert, R., Risikostruktur und Risikoverteilung, S Vgl. zur Grenzziehung Müller, H.-P., Leasing, S. 39f.; auch Eisele, W., Technik des betrieb-lichen Rechnungswesens, S Vgl. Büschgen, H.E., Leasing als Finanzierungsalternative I, S. 348ff.; auch Büschgen, H.E., Bankbetriebslehre, S. 298f. 6 Vgl. IdW, Stellungnahme 1/1973, S. 101.

7 64 Das Finanzierungsleasing läßt sich in Vollamortisations- und Teilamortisationsleasing unterscheiden. 7 Die im Mobilien-Leasing-Erlaß 8 erfaßten Vollamortisationsverträge sind dadurch gekennzeichnet, daß dem Leasinggeber mit den in der Grundmietzeit zu zahlenden Leasingraten die gesamten Anschaffungs-, Finanzierungs- und Verwaltungskosten sowie ein Gewinn vergütet werden. Im Gegensatz dazu decken die Leasingraten bei den im Teilamortisationserlaß 9 geregelten Leasingverträgen während der Grundmietzeit nur einen Teil der dem Leasinggeber entstandenen Kosten. Bei Vertragsende verbleibt ein bestimmter Restwert. 10 Die für das Vertragsende vorgesehenen Regelungen der verschiedenen Vertragsmodelle garantieren dem Leasinggeber gleichwohl eine volle Amortisation des Leasinggegenstandes Die Bilanzierung von Leasing Eine Erfassung des Leasinggegenstandes in der Bilanz des Leasingnehmers ist ausgeschlossen, wenn der Leasinggegenstand dem Leasinggeber gem. dem wirtschaftlichen Eigentumsbegriff 12 steuerlich zugerechnet wird. 13 Die Leasingraten werden ergebniswirksam als Nutzungsentgelt in der GuV des Leasingnehmers berücksichtigt. 14 Im Fallbeispiel werden lineare Leasingraten angenommen. Auf die abweichende Erfassung progressiver und degressiver Raten sowie von Leasingvorauszahlungen wird nicht näher eingegangen Eine ausführliche Darstellung der einzelnen Vertragsformen erfolgt nicht; vgl. dazu BdF, Mobilien- Leasing-Erlaß; auch BdF, Teilamortisationserlaß. 8 Vgl. BdF, Mobilien-Leasing-Erlaß, S. 264ff. 9 Vgl. BdF, Teilamortisationserlaß, S. 72f. 10 Vgl. Büschgen, H.E., Bankbetriebslehre, S. 298f. 11 Vgl. Büschgen, H.E., Bankbetriebslehre, S. 299; auch Eisele, W., Technik des betrieblichen Rechnungswesens, S Vgl. Buhl, H.-U., Finanzierungsleasing, S. 1757; vgl. zur gesetzlichen Definition 39 Abs. 1 Satz 1 AO. 13 Vgl. Feinen, K., Leasing-Güter aktivieren?, S. 50f.; auch Leffson, U., Die Darstellung I, S. 638; auch Leffson, U., Die Darstellung II, S. 686ff.; anders dazu noch die Stellungnahme 1/73 des HFA, die eine bilanzielle Berücksichtigung von Leasinggeschäften im Jahresabschluß des Leasingnehmers vorsah, auch wenn dieser nicht der wirtschaftliche Eigentümer ist, vgl. IdW, Stellungnahme 1/1973, S. 101f.; auch Flume, W., Die Frage der bilanziellen Behandlung, S. 1661ff. Diese Stellungnahme wurde vom HFA insofern geändert, als "daß für Finanzierungsleasing-Gegenstände, die nicht im wirtschaftlichen Eigentum des Leasing-Nehmers stehen, nunmehr nur noch eine Vermerkpflicht... in Betracht kommt", vgl. IdW, Stellungnahme 1/1973 (Stand Juni 1981), S Zur Berücksichtigung von Leasingverträgen im Jahresabschluß des Leasingnehmers bei wirtschaftlicher Zugehörigkeit zu dessen Vermögen, vgl. Ullrich, E., Leasing, S. 87f.; auch Gabele, E./Kroll, M., Leasing als Finanzierungsinstrument, S. 116ff. 14 Vgl. Bordewin, A., Leasing im Steuerrecht, S Vgl. dazu IdW, Stellungnahme 1/1989, S. 626; auch Hauber, B., Aktivierung eines Teils der degressiven Mietzahlungen, S. 740ff.; auch Bordewin, A., Leasing im Steuerrecht, S. 89f.

8 Der Einfluß von Kredit und Leasing auf Bilanz und GuV 16 Die Kreditfinanzierung schlägt sich in der Bilanz in Form einer Aktivierung der Anschaffungskosten des Investitionsgutes und einer Passivierung der erforderlichen Kreditaufnahme nieder. Die Bilanz wird verlängert. Im Geschäftsjahr, wie auch in den Folgejahren, verringern sich die aktivierten Anschaffungskosten um die Abschreibungen und die Verbindlichkeiten aus der Kreditaufnahme um die Kredittilgungen. Nach vollständiger Abschreibungsverrechnung wird das Investitionsgut mit dem Erinnerungswert aktiviert oder verkauft. Die Verbindlichkeit ist bei Auslaufen des Kredites getilgt. Bei einer Leasingfinanzierung dagegen bleibt die Bilanz, wenn die Leasingraten zu einem sachgerechten Ausgleich von Leistung und Gegenleistung führen, während der Grundmietzeit unberührt (off-balance-sheet-financing). Erst nach Ablauf der Grundmietzeit kann es zu einer Bilanzierung beim Leasingnehmer kommen, wenn das Investitionsgut in sein Eigentum übergeht. In der GuV erfolgt aufgrund der unterschiedlichen Finanzierungsweise eine Verschiebung zwischen den betroffenen Aufwandspositionen. Die Kreditfinanzierung führt zu einer Erhöhung der Positionen "Zinsaufwand" und "Abschreibungen auf Sachanlagen". Leasing führt zu einer Erhöhung der Position "Sonstiger betrieblicher Aufwand". Generelle Aussagen über den Einfluß von Leasing oder Kredit auf das Jahresergebnis lassen sich nicht machen. 3 Der Jahresabschluß im Fallbeispiel Die zu untersuchenden Unternehmen A und B sind kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des 267 Abs. 1 HGB. Damit müssen sie keine Angaben über die sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Anhang gem. 285 Nr. 3 HGB i.v.m. 288 HGB machen, zu denen auch die Verpflichtungen aus Leasingverträgen gehören. 17 Die Unternehmen weisen für 1991 einen identischen Jahresabschluß auf. Zu Beginn des Geschäftsjahres 1992 sind von beiden jeweils vier Fahrzeuge (LKW) angeschafft worden. Die Anschaffungskosten betragen DM ,-- netto pro Fahrzeug. Unternehmen A finanziert über einen Kredit und Unternehmen B über Leasing. Daraus ergeben sich zwei unterschiedliche Jahresabschlüsse für Vgl. zu den folgenden Ausführungen Müller, H., Leasing-Verpflichtungen, S. 4ff. 17 Vgl. ADS, Rechnungslegung, 285, Tz. 28ff.; auch Clemm, H., Beck scher Bilanzkommentar, 285, Tz. 21ff.; auch Csik, A., Rechnungslegung, , Tz. 148ff.

9 Der Jahresabschluß der Unternehmen zum Die Bilanz zum ist bei beiden Unternehmen zugleich Eröffnungsbilanz zum Bilanz Aktiva (Angaben in DM) Passiva Anlagevermögen Eigenkapital Umlaufvermögen Fremdkapital davon Forderungen < 1 Jahr davon ggü. KI - RLZ < 1 Jahr davon liquide Mittel davon aus L+L Bilanzsumme Bilanzsumme Tab. 1: Bilanz zum Gewinn- und Verlustrechnung zum (Angaben in DM) Umsatzerlöse /. Materialaufwand /. Personalaufwand /. Abschreibung auf Sachanlagen /. Sonstige betriebliche Aufwendungen /. Zinsen und ähnliche Aufwendungen = Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit /. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag = Jahresüberschuß Tab. 2: Gewinn- und Verlustrechnung zum Der Jahresabschluß des Unternehmens A zum Die vier LKW werden zu rd. 86 v.h. über einen Kredit fremdfinanziert. Die verbleibenden rd. 14 v.h. werden von dem Unternehmen selbst aus den liquiden Mitteln aufgebracht. Monatliche Leasingrate für das Unternehmen B (s.u.) und Belastung aus dem Kredit für das Unternehmen A entsprechen sich damit ungefähr. Die Laufzeit des Kredites beträgt 43 Monate. Die Annuitäten sind fest und werden nachschüssig berechnet. Der Kalkulationszinsfuß beträgt sowohl bei der Leasing- als auch bei der Kreditfinanzierung 12 v.h. p.a. Für die Kreditfinanzierung ergibt sich eine monatliche Annuität von DM 9.882,50.

10 67 Bilanz Aktiva (Angaben in DM) Passiva Anlagevermögen Eigenkapital Umlaufvermögen Fremdkapital davon Forderungen < 1 Jahr - davon liquide Mittel - davon ggü. KI - RLZ < 1 Jahr - davon aus L+L Bilanzsumme Bilanzsumme Tab. 3: Bilanz zum (Unternehmen A). Gewinn- und Verlustrechnung zum (Angaben in DM) Umsatzerlöse sonstige betriebliche Erträge /. Materialaufwand /. Personalaufwand /. Abschreibung auf Sachanlagen /. Sonstige betriebliche Aufwendungen /. Zinsen und ähnliche Aufwendungen = Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit /. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag = Jahresüberschuß Tab. 4: Gewinn- und Verlustrechnung zum (Unternehmen A). 3.3 Der Jahresabschluß des Unternehmens B zum Unternehmen B wählt einen Teilamortisationsvertrag mit Andienungsrecht des Leasinggebers, einer Grundmietzeit von 43 Monaten und einem Restwert von 20 v.h. Die Leas-ingraten sind nachschüssig zu leisten. Eine Mietsonderzahlung ist nicht erforderlich. Die monatliche Leasingrate beträgt DM 9.992,76. Bilanz Aktiva (Angaben in DM) Passiva Anlagevermögen Eigenkapital Umlaufvermögen Fremdkapital davon Forderungen - davon ggü. KI < 1 Jahr - davon liquide Mittel RLZ < 1 Jahr - davon aus L+L Bilanzsumme Bilanzsumme Tab. 5: Bilanz zum (Unternehmen B).

11 68 Gewinn- und Verlustrechnung zum (Angaben in DM) Umsatzerlöse sonstige betriebliche Erträge /. Materialaufwand /. Personalaufwand /. Abschreibung auf Sachanlagen /. Sonstige betriebliche Aufwendungen /. Zinsen und ähnliche Aufwendungen = Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit /. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag = Jahresüberschuß Tab. 6: Gewinn- und Verlustrechnung zum (Unternehmen B). 4 Die externe Jahresabschlußanalyse im Fallbeispiel Der externe Analytiker unterzieht die ihm zugänglichen Unterlagen einer formalen und materiellen Prüfung. Für das Fallbeispiel wird angenommen, daß der Jahresabschluß den formalen Erfordernissen entspricht. Die in der materiellen Analyse zu untersuchenden quantitativen Daten nutzt der Analytiker, um die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu beurteilen Investitionsanalyse 19 Untersuchungsobjekt der Investitionsanalyse ist die Vermögensstruktur des Unternehmens. Ziel ist es, Informationen über Art, Aufbau und Bindungsfristen der Aktiva zu erhalten. 20 Anlageintensität ( in v. H.) = Formel 1: Anlageintensität. Anlagevermögen * 100 Bilanzsumme Die Analyse von Anlage- und Umlaufvermögen unterstellt, daß das Anlagevermögen i.d.r. weniger gut liquidierbar ist als das Umlaufvermögen. Daraus ergibt sich für die Analyse der Investition und der Liquidierbarkeit von Vermögensgegenständen, daß mit abnehmendem Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen die liquiditätsmäßige Flexibilität, die finanzund erfolgswirtschaftliche Stabilität und die Kapazitätsausnutzung des Unternehmens zunimmt Vgl. Leffson, U., Bilanzanalyse, S. 3; auch Coenenberg, A., Jahresabschluß, S. 547; auch Grä-fer, H., Bilanzanalyse, S. 17f.; auch Groll, K.-H., Erfolgssicherung durch Kennzahlensysteme, S. 11ff. 19 Vgl. Coenenberg, A., Jahresabschluß, S. 568f. 20 Vgl. Coenenberg, A., Jahresabschluß, S Vgl. Coenenberg, A., Jahresabschluß, S. 568.

12 69 Anlageintensität zum zum (AI) Unternehmen A Unternehmen B (in v.h.) 84,45 16,59 45,21 Tab. 7: Anlageintensität. 4.2 Finanzierungsanalyse Mit Hilfe der Finanzierungsanalyse soll die Kapitalstruktur (Mittelherkunft) im Unternehmen, getrennt nach Eigen- und Fremdkapital, sowie deren Fristigkeit untersucht werden. Ziel ist es, Aussagen über finanzierungsbedingte Risiken abzuleiten, die sich aus den unterschiedlichen Kapitalkomponenten ergeben können Anspannungsgrad I (Verschuldungsgrad) Anlagevermögen * 100 Anlageintensität ( in v. H.) = Bilanzsumme Formel 2: Anspannungsgrad I. Die besondere Qualität des Fremdkapitals (Erfordernis erfolgsunabhängiger Zins- und Tilgungszahlungen, zeitlich begrenzte Verfügbarkeit) 23 impliziert, daß sich mit steigendem Fremdkapitalanteil der finanzielle Status des Unternehmens verschlechtert. Anspannungsgrad I zum zum (AG I) Unternehmen A Unternehmen B (in v.h.) 77,28 35,60 64,67 Tab. 8: Anspannungsgrad I Gesamtkapitalrendite Gesamtkapitalrendite(in v.h.) Formel 3: Gesamtkapitalrendite. Jahresüber schuß nach Steuern *100 + Zinsen und ähnl. Aufwendung en = Gesamtkapi tal(= Bilanzsumm e) Die Kennzahl der Gesamtkapitalrendite gibt die Verzinsung des insgesamt in einem Unternehmen eingesetzten Kapitals an. Sie eliminiert damit den Einfluss voneinander abweichender Kapitalstrukturen als Ergebnis der unterschiedlichen von den Unternehmen gewählten Finanzierungsformen Vgl. Coenenberg, A., Jahresabschluß, S Vgl. Franke, G., Finanzwirtschaft des Unternehmens, S. 333; auch Kloock, J., Bilanz- und Erfolgsrechnung, S Vgl. Gräfer, H., Analyse des Jahresabschlusses I, S. 267.

13 70 Gesamtkapitalrendite zum zum (GKR) Unternehmen A Unternehmen B (in v.h.) 19,66 31,85 27,29 Tab. 9: Gesamtkapitalrendite. 4.3 Liquiditätsanalyse Liquide ist ein Unternehmen, wenn es in der Lage ist, zu jedem Zeitpunkt uneingeschränkt den fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. 25 Die Liquiditätsanalyse läßt sich in eine bestands- und eine stromgrößenorientierte Analyse trennen Bestandsgrößenorientierte Liquiditätsanalyse Bestandsgrößenorientierte Liquiditätsanalysen basieren auf dem Gedanken, daß die Liquidität gesichert ist, wenn die Remonetisierung der Aktiva den Fälligkeitsterminen der Passiva entspricht. 26 Gleichzeitig gilt, daß die Finanz- und Ertragssituation des Unternehmens um so besser wird, je langfristiger die Zahlungsverbindlichkeiten auf der Passivseite und je kurzfristiger die Verflüssigungsmöglichkeiten der Aktiva sind Der Deckungsgrad A (Goldene Bilanzregel) Deckungsgrad A ( in v.h. ) = Formel 4: Deckungsgrad A. Eigenkapital * 100 Anlagevermögen Der Deckungsgrad A fordert, daß das Anlagevermögen, welches naturgemäß langfristig in einem Unternehmen gebunden ist, mit langfristigem Kapital zu finanzieren ist. Analoges gilt für das Umlaufvermögen 28. Deckungsgrad A zum zum (DGA) Unternehmen A Unternehmen B (in v.h.) 26,91 388,09 78,16 Tab. 10: Deckungsgrad A. 25 Vgl. Heinen, E., Betriebswirtschaftslehre, S Vgl. Coenenberg, A., Jahresabschluß, S. 581; vgl. dazu das Prinzip der Fristenkongruenz, vgl. Gräfer, H., Analyse des Jahresabschlusses II, S Vgl. Schult, E., Bilanzanalyse, S Vgl. Coenenberg, A., Jahresabschluß, S. 583f.

14 Die Barliquidität (Liquidität ersten Grades) Barliquidität (in v. H.) = Formel 5: Barliquidität. liquide Mittel * 100 kurzfristiges Fremdkapital Die Liquidität ersten Grades 29 soll beschreiben, zu welchem Teil das kurzfristige, zu Abflüssen führende Fremdkapital durch die liquiden Mittel gedeckt ist. 30 Barliquidität zum zum (BL) Unternehmen A Unternehmen B (in v.h.) 19,36 295,82 80,18 Tab. 11: Barliquidität Stromgrößenorientierte Liquiditätsanalyse Die allgemein an der bestandsgrößenorientierten Betrachtungsweise geübte Kritik (z.b. Stichtagsbezogenheit; Unkenntnis über genaue Fälligkeitstermine der Schulden bzw. Monetisierungszeitpunkte der Aktiva) hat zu einer stromgrößenorientierten Betrachtungsweise geführt, die im Falle der Kapitalflußrechnung auch bestandsgrößenorientierte Angaben des Jahresabschlusses zum Inhalt hat Der Cash-Flow Der Cash-Flow soll den tatsächlichen Zahlungsüberschuß vor Investitionen eines Unternehmens in einer Periode darstellen, der für Investitionen, Schuldentilgung und Dividendenzahlungen zur Verfügung steht 31. Daneben dient er auch als Indikator für die Ertragslage des Unternehmens in der Vergangenheit. 32 In seiner einfachsten Form ergibt sich für den Cash-Flow folgendes Bild. 33 Cash-Flow (CF v.st.) zum zum (Angaben in DM) Unternehmen A Unternehmen B Jahresüberschuß vor Steuern Abschreibung auf Sachanlagen = Cash-Flow = = = Vgl. Coenenberg, A., Jahresabschluß, S. 584ff. 30 Zur Frage der güterwirtschaftlichen Liquidität und der unterschiedlichen Liquiditätsgrade von Aktiva, vgl. Drukarczyk, J., Finanzierung, S. 19ff. 31 Vgl. Coenenberg, A., Jahresabschluß, S. 603ff. 32 Zu den Funktionen vgl. Harrmann, A., Bilanzanalyse, S. 111 und S. 115f.; auch Franke, G., Finanzwirtschaft des Unternehmens, S. 75; zur Aussagefähigkeit vgl. Riebell, C., Cash-Flow, S. 37ff.; auch Köhler, R., Cash-Flow-Analysen, S. 386; auch Leffson, U., Cash-Flow, S Vgl. Käfer, K., Kapitalflußrechnungen, S. 345f.; zu den vielfältigen Ermittlungsformen des Cash-Flow vgl. Coenenberg, A., Jahresabschluß, S. 588ff.

15 72 Tab. 12: Cash-Flow Kapitalflußrechnung mit ausgeschiedenem Fonds Die Kapitalflußrechnung ist eine aus dem Jahresabschluß abgeleitete Zeitraumrechnung, die in Erweiterung zur finanzwirtschaftlichen Bewegungsbilanz um Aufwands- und Ertragskomponenten der GuV erweitert wird. 34 Als den Jahresabschluß ergänzende Rechnung hat die Kapitalflußrechnung die Aufgabe, zusätzliche Informationen über Investitions- und Finanzierungsvorgänge sowie die Entwicklung der finanziellen Lage zu geben. 35 Der Finanzmittelfonds entspricht im Beispiel dem Fonds Bald-netto-verfügbarer-Geldmittel. 36 Kapitalflußrechnung unter Einbeziehung der GuV (KFR) zum (Angaben in DM) Unternehmen A Unternehmen B I. Fondsmittelverwendung 1. Aufwendungen - Materialaufwand - Personalaufwand - sonstige betriebliche Aufwendungen - Zinsen und ähnliche Aufwendungen - Steuern 2. Abnahmen der unzerlegten passiven Gegenbestandskonten - davon aus Lieferungen und Leistungen - Fremdkapital ggü. Kreditinstituten > 1 Jahr 3. Sollumsätze der zerlegten aktiven Gegenbestandskonten - Anlagevermögen 4. Summe Fondsmittelverwendung 5. Zunahme des Finanzmittelfonds II. Fondsmittelquellen 1. Erträge - Umsatzerlöse - sonstige betriebliche Erträge 2. Zunahme der unzerlegten passiven Gegenbestandskonten - Fremdkapital ggü. Kreditinstituten > 1 Jahr - davon aus Lieferungen und Leistungen 3. Habenumsätze der zerlegten aktiven Gegenbestandskonten - Anlageabgang zum Restbuchwert 4. Summe Fondsquellen 5. Abnahme des Finanzmittelfonds Tab. 13: Kapitalflußrechnung Vgl. o.v., Wirtschaftslexikon, Band 3, S Vgl. IdW, Stellungnahme 1/1978, S. 207.

16 Erfolgswirtschaftliche Analyse Die erfolgswirtschaftliche Jahresabschlußanalyse untersucht die Ertragskraft des Unternehmens. Sie basiert im wesentlichen auf einer Zerlegung des Gesamtergebnisses in Teilergebnisse, die sich wiederum in ihrer Struktur aufspalten und analysieren lassen Abschreibungsintensität auf Sachanlagen Abschreibungsintensität (in v.h.) = Abschreibung * Gesamtleistung Formel 6: Abschreibungsintensität. Eine gestiegene Abschreibungsintensität 39 kann im Zeitvergleich ein Signal für vermehrte bilanzwirksame Investitionen und/oder die Bildung stiller Reserven sein. Eine abnehmende Abschreibungsintensität kann auf die Auflösung stiller Reserven hindeuten und/oder ein Signal für verringerte bilanzwirksame Investitionen sein. Das wiederum kann heißen, daß das Unternehmen vermehrt Kredit durch Leasing ersetzt. Abschreibungsintensität zum zum (AbI) Unternehmen A Unternehmen B (in v.h.) 17,20 0,53 9,00 Tab. 14: Abschreibungsintensität Zinsaufwandsquote Zinsaufwandsquote (in v.h.) = Formel 7: Zinsaufwandsquote. Zinsen und ähnliche Aufwendungen *100 Ordentliches Betriebsergebnis Hohe Zinsaufwandsquoten deuten auf einen hohen Fremdkapitalanteil hin. Damit wird deutlich, daß sich der finanzielle Status des Unternehmens mit steigender Zinsaufwandsquote verschlechtert. Zinsaufwandsquote zum zum (ZAQ) Unternehmen A Unternehmen B (in v.h.) 34,33 3,06 11,82 36 Vgl. zu den Fondsabgrenzungen: Coenenberg, A., Jahresabschluß, S Der hier gewählte Fonds entspricht dem Fondstyp Vgl. zur Abgrenzung Coenenberg, A., Jahresabschluß, S Die Gesamtleistung ergibt sich als Summe aus Umsatzerlösen, Bestandsveränderungen und den aktivierten Eigenleistungen. Sie entspricht in den Beispielen den Umsatzerlösen. 39 Vgl. Coenenberg, A., Jahresabschluß, S. 684.

17 74 Tab. 15: Zinsaufwandsquote. 4.5 Zusammenfassung Der Umstand, daß Leasing unter den Verbindlichkeiten nicht ausgewiesen wird, führt zu einem lückenhaften Bild. Ferner kann der Fehlschluß entstehen, daß allein das bilanzierte Anlagevermögen das Unternehmensergebnis beeinflußt hat, obwohl auch die im Wege des Leasing finanzierten Investitionsgüter ursächlich daran beteiligt sind. 40 Damit hat Leasing einen wesentlichen Einfluß auf die Ergebnisse der Auswertungsphase und auf die Unternehmensbeurteilung durch den externen Analytiker. Für das Unternehmen B hat sich insgesamt im Vergleich zu Unternehmen A ein positiveres jahresabschlußanalytisches Bild ergeben; dies, obwohl beide Unternehmen die gleiche Ausgangsbasis hatten, die gleichen Erweiterungsmaßnahmen vornahmen (d.h. Beschaffung der vier Fahrzeuge) und die in etwa gleichen Belastungen hatten. 5 Instrumente zur Darstellung von Leasing in der Jahres-abschlußanalyse Es stellt sich die Frage, wie Leasing unter der Voraussetzung, daß der Analytiker Informationen über die Inhalte der Leasingverträge hat, in der Jahresabschlußanalyse adäquater berücksichtigt werden kann. 41 Die aufzuzeigenden Möglichkeiten lassen sich unterscheiden in - Verfahren, die keiner besonderen Aufbereitung des Jahresabschlusses bedürfen und - Verfahren, bei denen eine gesonderte Aufbereitung erforderlich ist. 5.1 Verfahren, die keine besondere Aufbereitung des Jahresabschlusses erfordern Der Analytiker kennt die Höhe der jährlichen Leasingaufwendungen des Unternehmens B von DM in Der Anspannungsgrad II Der Anspannungsgrad II 42 beinhaltet in Erweiterung zum Anspannungsgrad I auch die sonstigen finanziellen Verpflichtungen des Unternehmens. 40 Vgl. Leffson, U., Die Darstellung II, S. 685; auch Baetge, J., Ausweis von Leasingobjekten, S. 14; auch Schröder, J., Leasing, S. 106; auch Pähler, U., Risikopolitik, S. 176f. 41 Vgl. Tacke, H., Beurteilung der Bonität, S Vgl. Coenenberg, A., Jahresabschluß, S. 575.

18 75 Anspannung sgrad II (in v.h.) Formel 8: Anspannungsgrad II. Fremdkapit al + sonstige finanziell e Verpflicht ungen *100 (mit Fälligkeit en <1Jahr) = Gesamtkapi tal (= BS) Anspannungsgrad II Unternehmen A Unternehmen B (AG II) zum (in v.h.) 26,62 99,38 Tab. 16: Anspannungsgrad II Die Haftkapitalquote Die Haftkapitalquote 43 berücksichtigt anders als die Eigenkapitalquote auch die außerbilanziellen Verpflichtungen des Unternehmens. Es gilt, daß mit steigender Haftkapitalquote die finanzielle Stabilität des Unternehmens zunimmt. 44 Haftkapitalquote(in v.h.) Formel 9: Haftkapitalquote. haftendes Eigenkapital *100 = Gesamtkapital + Haftungsverhältnisse + sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftkapitalquote Unternehmen A Unternehmen B (HKQ) zum (in v.h.) 22,72 35,73 Tab. 17: Haftkapitalquote Die Mietaufwandsquote Die Miet- und Leasingaufwandsintensität, die auch als Mietaufwandsquote 45 bezeichnet wird, untersucht ähnlich der Kennzahl der Abschreibungsintensität die Aufwandsstruktur des Unternehmens. Mietaufwandsquote ( in v.h.) Formel 10: Mietaufwandsquote. = Miet und Leasingaufwand * Gesamtleistung 100 Mietaufwandsquote Unternehmen A Unternehmen B (MAQ) zum (in v.h.) 0,00 19,99 Tab. 18: Mietaufwandsquote. 43 Vgl. Riebell, C., Die Praxis der Bilanzauswertung, S Vgl. Riebell, C., Die Praxis der Bilanzauswertung, S Vgl. Riebell, C., Die Praxis der Bilanzauswertung, S. 479.

19 Zusammenfassung Es soll festgehalten werden, daß die drei Kennzahlen die leasingtypische Problematik erfassen und zu einer inhaltlich verbesserten Beurteilung der Unternehmen führen können. 5.2 Verfahren, die eine gesonderte Aufbereitung des Jahresabschlusses erfordern Die weiteren Ausführungen basieren auf der Überlegung, die Verpflichtungen aus Leasingverträgen zu kapitalisieren. 46 Derart ermittelte Barwerte können sodann wie Kreditverbindlichkeiten im Jahresabschluß erfaßt und in der Jahresabschlußanalyse berücksichtigt werden. 47 Im folgenden werden sowohl der Leasinggegenstand als auch die Leasingverpflichtung in einer modifizierten Bilanz erfaßt. Diese stellt nicht mehr allein das Vermögen und die Schulden des Unternehmens dar, sondern auch das aus den Leasinggegenständen resultierende Ertragspotential und deren Verbindlichkeiten. 48 Die Höhe des auszuweisenden Leasingvermögens entspricht der Höhe der ausgewiesenen Leasingverpflichtung Formeln zur Barwertermittlung für die verschiedenen Vertragsmodelle Der Barwert einer zukünftigen Zahlungsreihe entspricht der Summe der auf den Ermittlungszeitpunkt diskontierten Zahlungen. 50 Für die folgenden Ausführungen gilt: BW n a L q n n i p : Barwert der Leasingverpflichtung bei n verbleibenden Leasingraten, : Leasingrate, : Diskontierungssummenfaktor (DsF), wobei n ( 1+ i ) ( ) p 1 n ip * 1+ ip q n =, : Grundmietzeit bzw. verbleibende Mietdauer im Zeitpunkt der Barwertermittlung, : Diskontierungszinsfuß. 46 Vgl. Pähler, U., Risikopolitik, S. 177; auch Büschgen, H.E., Finanzleasing, S Vgl. Egger, A., Behandlung von Leasingverträgen, S Vgl. Figge, H., Bilanzierungsbezogene Risiken, S Vgl. Leffson, U., Die Darstellung II, S Vgl. zum Begriff des Barwertes z.b. Spremann, K., Investition und Finanzierung, S. 354.

20 Vollamortisationsvertrag ohne Kauf- oder Verlängerungsoption BW to DsF a a a a a L L L L L (DM) n (Perioden) Grundmietzeit Abb. 1: Barwert einer Zahlungsreihe ohne Berücksichtigung spezieller für das Vertragsende vorgesehener Regelungen. Der Analytiker kennt die Höhe der Leasingrate und die Dauer der verbleibenden Grundmietzeit. Die folgende Formel findet auch für den Fall Anwendung, in dem der Analytiker keine Kenntnis von etwaigen Regelungen für das Vertragsende hat. BWn = a L * q n Formel 11: Vollamortisationsvertrag ohne Kauf- oder Verlängerungsoption Vollamortisationsvertrag mit Kaufoption Der Analytiker kennt neben der Leasingrate und der Dauer der verbleibenden Grundmietzeit auch den Kaufpreis des Leasinggegenstandes bei Ausübung der Kaufoption. n ( ) ( a * q ) + P *( 1+ i ) BWn = L n tn Formel 12: Vollamortisationsvertrag mit Kaufoption. p Es gilt: P tn ( 1 ) n i p : Kaufpreis des Leasinggegenstandes bei Optionsausübung, + : Abzinsungsfaktor (AbF). Sofern der Analytiker weiß, daß es zu keiner Ausübung der Kaufoption kommt, gilt die unter Punkt dargestellte Barwertformel.

21 Vollamortisationsvertrag mit Mietverlängerungsoption Der Analytiker kennt neben der Höhe der Leasingrate und der Dauer der verbleibenden Grundmietzeit auch die Höhe der Mietverlängerungsrate und die Laufzeit der Mietverlängerungsoption. BW n [ L k ] mod. ( a * q ) + ( a * q )* ( 1+ i ) n = L n p Formel 13: Vollamortisationsvertrag mit Mietverlängerungsoption. Es gilt: q k mod. a L k i mod. : Diskontierungssummenfaktor (DsF) für die Leasingrate der Mietverlängerungsoption, wobei k ( ) ( ) 1+ imod. 1 q k =, k imod. * 1+ imod. : modifizierte Leasingrate bei Mietverlängerung, : Laufzeit der Mietverlängerungsoption, : Diskontierungszinsfuß für die Mietverlängerungsoption. Auch hier findet die unter Punkt gezeigte Barwertformel für den Fall Anwendung, daß es zu keiner Ausübung der Mietverlängerungsoption kommt Teilamortisationsvertrag mit Andienungsrecht des Leasinggebers AbF BW to RW to DsF RW t n a a a a a L L L L L (DM) n (Perioden) Grundmietzeit Abb. 2: Barwert eines Teilamortisationsvertrages mit Andienungsrecht. Der kalkulatorische Restwert, die Höhe der Leasingrate und die Dauer der verbleibenden Grundmietzeit sind dem Analytiker bekannt. ( a *q ) n BW = + kalkulator ischer Restwert * 1 + i n L n p Formel 14: Teilamortisationsvertrag mit Andienungsrecht des Leasinggebers.

22 79 Ist der Analytiker darüber informiert, daß der Leasinggeber den Leasinggegenstand nicht andient, so gilt wiederum die unter Punkt dargestellte Barwertformel Teilamortisationsvertrag mit Aufteilung des Mehrerlöses Es werden drei Fälle unterschieden: a) der Veräußerungserlös des Leasinggegenstandes ist größer als die Restamortisation (= Gesamtkosten des Leasinggebers 51 abzgl. geleistete Leasingraten), d.h. es kommt zu einem Mehrerlös, b) der Veräußerungserlös ist kleiner als die Restamortisation, d.h. es kommt zu einem Mindererlös oder c) der Veräußerungserlös entspricht der Restamortisation und ermöglicht dem Leasinggeber somit die volle Amortisation des Leasinggegenstandes, ohne den Leasingnehmer in Anspruch nehmen zu müssen. BW Zu a) Der Analytiker kennt die Höhe der Leasingrate, die Dauer der verbleibenden Grundmietzeit, die bei Vertragsende ausstehende Restamortisation und die Höhe des Veräußerungserlöses. Es gilt die folgende Formel: n n [( ) ( p) ] ( L n ) ( stamortisation) = a * q Veraußerungserlös Re * 0,75 * 1+ i Formel 15: Teilamortisationsvertrag mit Aufteilung des Mehrerlöses: Variante a). Zu b) Dem Analytiker sind die Höhe der Leasingrate, die Dauer der verbleibenden Grundmietzeit, der Veräußerungserlös und die bei Vertragsende ausstehende Restamortisation bekannt. Der Barwert berechnet sich entsprechend der folgenden Formel: n [ ] ( a * ) + ( Restamorti sation Veräußerun gserlös )* ( 1+ ) BW n q = L n i p Formel 16: Teilamortisationsvertrag mit Aufteilung des Mehrerlöses: Variante b). Zu c) Unter der Voraussetzung, daß der Analytiker die Höhe der Leasingrate und die Dauer der verbleibenden Grundmietzeit kennt, gilt die unter Punkt aufgeführte Barwertformel. 51 Die Gesamtkosten des Leasinggebers umfassen den Tilgungsanteil der Leasingraten, den kalkulatorischen Restwert sowie seine sonstigen Kosten (z.b. Verwaltungskosten). Vgl. Gabele, E./Kroll, M., Leasing als Finanzierungsinstrument, S. 63; auch Spittler, H.-J., Leasing für die Praxis, S. 20.

23 Kündbarer Teilamortisationsvertrag mit Anrechnung des Veräußerungserlöses Es werden zwei Fälle unterschieden: a) Die bis zur Kündigung des Leasingvertrages entrichteten Leasingraten und der anzurechnende Teil des Veräußerungserlöses reichen aus, um die Gesamtkosten des Leasinggebers zu decken, d.h. der Leasingnehmer hat keine Abschlußzahlung zu leisten oder b) Die bis zur Kündigung des Leasingvertrages entrichteten Leasingraten und der anzurechnende Teil des Veräußerungserlöses reichen nicht aus, um die Gesamtkosten des Leasinggebers zu decken, d.h. der Leasingnehmer hat eine Abschlußzahlung zu leisten. Zu a) Der Analytiker kennt die Höhe der Leasingrate und die Anzahl der noch zu zahlenden Leasingraten. Für den Barwert gilt: ( ) BW * n = a L q m Formel 17: Kündbarer Teilamortisationsvertrag mit Anrechnung des Veräußerungserlöses: Variante a). BW Zu b) m = a Formel 18: L Die Höhe der Leasingrate, die Anzahl der noch zu zahlenden Leasingraten und die Höhe der Abschlußzahlung (Differenz von Restamortisation und 90 v.h. des Veräußerungserlöses) sind dem Analytiker bekannt. Für den Barwert gilt: *q m + m [( 1+ i ) p * ( Restamorti sation ( 0,9* Veraußerun gserlös ))] Kündbarer Teilamortisationsvertrag mit Anrechnung des Veräußerungserlöses: Variante b). Es gilt: q m : Diskontierungssummenfaktor (DsF) für die bis zur Kündigung zu m ( ) zahlenden Leasingraten, wobei ( ) 1+i p 1 q m =, m i p * 1+ i p m : Anzahl der bis zum Kündigungszeitpunkt zu zahlenden Leasingraten.

24 Barwert der Leasingverpflichtungen des Unternehmens B Es wird vorausgesetzt, daß der Leasinggegenstand durch den Leasingegeber angedient wird. Damit gilt die unter Punkt gezeigte Formel. Im Fallbeispiel wird mit einem Diskontierungszinsfuß von 12 v.h. p.a. gerechnet. Es ergibt sich folgender Barwert: 31 ( 1+0,01) 1 ( 1+ 0,01) BW t = DM 9.992,76* ,01* = DM ,86 Formel 19: Berechnung des Barwertes im Fallbeispiel. 31 ( DM * ( 1+ 0,01) ) Berechnung des Zinsanteils Als Ermittlungsverfahren für die Berechnung des Zinsanteils bietet sich die Barwertvergleichsmethode an. 52 Damit wird eine differenzierte Erfassung des Tilgungsanteils in der modifizierten Bilanz und der Zins- und Tilgungsanteile in der GuV möglich. Der Zinsfuß beträgt wiederum 12 v.h. p.a. Danach ergibt sich für 1992 folgender Zinsanteil: Zinsanteil (Angaben in DM) Summe der im Geschäftsjahr zu leistenden 9.992,76 Leasingraten *12 Monate./. Tilgungsanteil ,00./.. / ,86 = Zinsanteil = ,98 Tab. 19: Zinsanteil gem. Barwertvergleichsmethode. Es soll festgehalten werden: - Leasingverpflichtung insgesamt: DM , - Leasingverpflichtung < 1 Jahr: DM , 53 - Zinsanteil im Geschäftsjahr 1992: DM , - Tilgungsanteil im Geschäftsjahr 1992:DM Modifizierte Bilanz 52 Vgl. Eisele, W., Technik des betrieblichen Rechnungswesens, S. 174ff.; auch BdF, Behandlung von Finanzierungs-Leasing-Verträgen, S Der Tilgungsanteil der Leasingverpflichtungen < 1 Jahr ergibt sich aus der Subtraktion des mittels Barwertvergleichsmethode ermittelten Zinsanteiles für das zweite Geschäftsjahr von den jährlichen Leasingaufwendungen.

25 82 Mit den unter Punkt berechneten Daten läßt sich sodann eine um den Vermögensgegenstand und die Zahlungsverpflichtungen aus dem Leasingvertrag verlängerte Bilanz erstellen. Modifizierte Bilanz Aktiva (Angaben in DM) Passiva Anlagevermögen - davon Leasing Umlaufvermögen - davon Forderungen < 1 Jahr - davon liquide Mittel Eigenkapital Fremdkapital - davon gegenüber KI - RLZ < 1 Jahr - davon aus Leasing - RLZ < 1 Jahr - davon aus L+L Bilanzsumme Bilanzsumme Tab. 20: Modifizierte Bilanz Modifizierte Gewinn- und Verlustrechnung Ferner bietet sich eine von der üblichen, ergebniswirksamen Verrechnung der Leasingaufwendungen abweichende Erfassung in der GuV an. Dabei können die Zinsanteile unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" und die Tilgungsanteile unter den "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" erfaßt werden. Daraus resultiert eine Verschiebung der Aufwandsstruktur. Modifizierte Gewinn- und Verlustrechnung zum (Angaben in DM) Umsatzerlöse + sonstige betriebliche Erträge./. Materialaufwand./. Personalaufwand./. Abschreibung auf Sachanlagen./. Sonstige betriebliche Aufwendungen - davon Tilgungsanteil der Leasingraten./. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - davon Zinsanteil der Leasingraten = Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit /. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag = Jahresüberschuß Tab. 21: Modifizierte Gewinn- und Verlustrechnung Jahresabschlußkritik Auf der Basis des modifizierten Jahresabschlusses ergeben sich für das Unternehmen B die folgenden Daten der Auswertungsphase. Diese werden den Daten des Unternehmens A gegenübergestellt, die sich in der herkömmlichen Analyse ergeben haben.

26 83 Durchgeführte Analysen Unternehmen A Unternehmen B Herkömmliche Modifizierte Analyse Analyse Kennzahlen und Rechnungen AI 84,45 v.h. 73,96 v.h. AG I 77,28 v.h. 79,98 v.h. GKR 19,66 v.h. 19,02 v.h. DG A 26,91 v.h. 27,07 v.h. BL 19,36 v.h. 72,50 v.h. CF v. St. 189 TDM 106 TDM KFR./. 87 TDM./. 18 TDM AbI 17,20 v.h. 0,53 v.h. ZAQ 34,33 v.h. 33,46 v.h. AG II 26,62 v.h. 24,23 v.h. HKQ 22,72 v.h. 20,02 v.h. MAQ 0,00 v.h. 19,99 v.h. Tab. 22: Ergebnisse des Unternehmens A aus herkömmlicher Analyse und des Unternehmens B aus modifizierter Analyse für Vergleicht man die so gewonnenen Ergebnisse, so ist festzuhalten, daß das ursprünglich positivere Bild des Unternehmens B stark relativiert wurde. Trotzdem muß konstatiert werden, daß eine vollständige Assimilation der Daten nicht erreicht wurde. Zwar zeigt die finanzwirtschaftliche Analyse jetzt ein den tatsächlichen Verhältnissen des Unternehmens B angenähertes Bild, die bestands- und stromgrößenorientierte Liquiditätsanalyse begünstigt dagegen weiterhin das Bild des Unternehmens B. Dieser Unterschied resultiert aus den im Beispiel gewählten Vertragsmodalitäten. Die von Unternehmen A bei Vertragsabschluß geforderte Eigenkapitalbeteiligung zur Finanzierung der Fahrzeuge hat die Liquidität erheblich belastet und damit die Kennzahlen nachhaltig negativ beeinflußt. Andererseits wird die von dem Unternehmen B zu leistende Abschlußzahlung die Liquidität des Leasingnehmers bei Vertragsende belasten, sofern der Leasinggeber sein Andienungsrecht ausübt. 54 Ungeachtet der weiter bestehenden Differenzen zwischen Unternehmen A und B soll festgehalten werden, daß die alternativen Darstellungsformen zu einem aussagefähigeren Datenmaterial geführt haben. 6 Zusammenfassung Leasing kann in der externen Jahresabschlußanalyse zu Fehlbeurteilungen führen. Um diese Fehlbeurteilung zu vermeiden, wurden Verfahren vorgestellt, die die Qualität der in der 54 Vgl. Tacke, H., Beurteilung der Bonität, S. 25.

27 84 Auswertungsphase gewonnenen Daten verbessern. Die Durchführbarkeit der gezeigten Verfahren ist direkt abhängig von den Informationen, die dem Analytiker zur Verfügung stehen. Hier findet die Durchführbarkeit der Verfahren ihre Grenzen. Damit hat das zu Beginn der Arbeit aufgeführte Argument der Leasinggesellschaften nur dann Bedeutung, wenn der Analytiker nicht über die leasingrelevanten Informationen verfügt oder nicht in der Lage ist, solches Zahlenmaterial entsprechend zu nutzen. Büschgen führt dazu aus, daß der Vorteilhaftigkeitsaspekt der Bilanzunwirksamkeit "des Leasing nicht in seiner ökonomischen Eigenschaft.., sondern.. in Mängeln der Informationsbeschaffung und/oder Informationsverarbeitung des Bilanzlesers" 55 begründet ist. 55 Büschgen, H.E., Leasing als Finanzierungsalternative II, S. 481.

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