River & Sea Maritim School 2006 SEENOTSIGNALMITTEL
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- Daniel Armbruster
- vor 7 Jahren
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1 SEENOTSIGNALMITTEL Das Bedürfnis in der Schifffahrt Wer segelt bzw. auf dem Meer fährt, muss sich rechtzeitig mit den Möglichkeiten der Seenot-- signalmittel vertraut machen. Es gehört zu den "Regeln der guten Seemannschaft" die geeigneten Hilfsmittel für das befahrene Revier auszuwählen und mitzuführen. Der richtige Einsatz kann über Leben und Tod entscheiden. Wie wichtig Seenotsignalmittel in Notsituationen sein können, weiß jeder Schiffs- und Bootsführer. Wann und welche Notsignale verwendet oder gezeigt werden dürfen, ist in den Kollisionsverhütungsregeln (KVR ) abschließend geregelt. Kanonenschüsse oder andere Knallsignale in Zwischenräumen von ungefähr einer Minute. Anhaltendes Ertönen eines Nebelsignalgerätes. Raketen oder Leuchtkugeln mit roten Sternen einzeln in kurzen Zwischenräumen abgefeuert. Das Morsesignal SOS ( --- ). Im Sprechfunk das dreimal gesprochene Wort Mayday. Die Flaggen NC des Internationalen Signalbuches. Ball über oder unter einer viereckigen Flagge. Flammensignale auf dem Fahrzeug, z.b. brennende Teer- oder Öltonnen. Rote Fallschirmleuchtraketen oder rote Handfackeln. EPIRB Ein Rauchsignal mit orange- farbenem Rauch. Langsames und wiederholtes Heben und Senken der seitlich ausgestreckten Arme. Signale einer Seenotfunkbake. Seenotsignale dürfen nur gegeben werden, wenn Gefahr für Leib und Leben der Besatzung und daher die Notwendigkeit zur Hilfe besteht. Um unnötige und kostspielige Rettungsaktionen zu vermeiden, dürfen diese oder ähnliche Signale nicht gegeben werden,. Jeder, der ein Seenotsignal sieht oder empfängt, muss unverzüglich Hilfe leisten. Diese Verpflichtung zur Hilfeleistung gilt, nach internationalem Seerecht, jedoch nur gegenüber Menschen und nicht auch gegenüber dem in Seenot geratenen Schiff. Außer den hier aufgeführten internationalen Seenotsignalen empfiehlt die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger ( besonders für Wassersportler ) das in kurzem Wechsel wiederholte Heißen und Niederholen der Segel. Falls die Wetterlage dies nicht erlaubt, können auch gut sichtbare Kleidungsstücke in etwa halber Masthöhe gesetzt werden. Um einerseits die Betriebssicherheit zu garantieren und andererseits dem Missbrauch vorzubeugen, unterliegen Seenotsignalmittel strengen amtlichen Auflagen. Sie sind im Waffen- und Sprengstoffgesetz verankert. Nur Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) dürfen, nach dem Waffengesetz, von jedem frei erworben werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Zur Sicherheitsausrüstung für seegehende Sportfahrzeuge sollte auch eine Seenotfunkbake, vorzugsweise des Inmarsat-E-Systems gehören.
2 Der Begriff EPIRB bedeutet: Emergency Position Indicating Radio Beacon. Hiermit ist ein Notsender gemeint, der die Möglichkeit einer Positionsübertragung bietet. Die Positionsübertragung ist nur bei der 406- MHz-, der 1,6-GHz- und der DSC-Variante möglich. Die Positionsübertragung wird jedoch nur bei 1,6-GHz-Inmarsat-E EPIRBs generell genutzt! Inmarsat-E EPIRBs senden nach automatischer oder manueller Aktivierung einen Seenotalarm über den geostationären Satelliten-Seefunkdienst im 1,6 GHz Bereich. Das Notrufsignal enthält folgende Daten: 1. Schiffskennung (Inmarsat System Code) 2. Position der EPIRB (nach Länge und Breite) 3. Uhrzeit der letzten Positionsermittlung (UTC) 4. Art des Notfalls, sofern diese in der RCU (Fernbedieneinheit) eingegeben wurde 5. Kurs über Grund (in Grad) 6. Fahrt über Grund (in Knoten) Da der Sender fast überall auf der Welt, außer Polkappen, ständig von den Inmarsat-Satelliten empfangen wird, beträgt die Alarmierungszeit nur wenige Minuten. Optional können die EPIRBs über Radar-Transponder verfügen. Eine neue Inmarsat-E Alarmierungsbake, Gewicht weniger als zwei Kilogramm, hat die Zulassung erhalten. Der Hersteller, die Firma Navtec. Die Alarmierungszeit im Inmarsat E-System beträgt meist weniger als zwei Minuten und die übermittelte Notfallposition wird über einen integrierten GPS-Empfänger berechnet. Die Navtec-EPIRB ist ein leichter, portabler Notsender für die See- und Luftfahrt. Sie arbeitet mit den geostationären Inmarsat-Satelliten zusammen und gewährleistet die schnelle Alarmierung von Hilfsmannschaften nach einem Unfall oder nach einer Havarie. Vier Satelliten decken ca 97% der gesamten Erdoberfläche ab. Aus Europa sind gleichzeitig drei der vier Satelliten erreichbar. Hierdurch ist die Weiterleitung eines Notrufs ohne lange Verzögerungszeit garantiert. Darüber hinaus ist die Wahrscheinlichkeit eines Datenverlustes während der Übertragung minimiert. Eine EPIRB ist meist in Form einer schwimmenden Boje ausgeführt. Eine EPIRB löst sich bei einem Schiffsuntergang selbständig aus ihrem Halter, schwimmt an die Oberfläche und sendet eine Notmeldung aus. Eine EPIRB kann aber auch über eine Fernbedieneinheit von der Schiffsbrücke aus aktiviert werden. Die navtec-epirb kann als separate Einheit mitgeführt und manuell ausgelöst werden. Ist die EPIRB in einem Halter an Bord eines Schiffes montiert, so kann die Notmeldung auch über eine Fernbedien-Einheit ausgelöst werden. Die Fernbedieneinheit gestattet auch die Eingabe des Notfall-Typs. Im Gegensatz zu einfachen ELTs (mit Ortung durch polumlaufenden Satelliten) bieten EPIRBs eine wesentlich höhere Sicherheit für den Nutzer. Diese wird zum einen durch eine höhere Ortungs-Genauigkeit und zum anderen durch die verbesserte Satellitenverfügbarkeit hervorgerufen. EPIRBs sind vor allem für den Gebrauch und die Sicherheit auf ausrüstungspflichtigen Seeschiffen gedacht. Das Mitführen und der Einsatz von EPIRBs auf Segelyachten sowie in der Luftfahrt ist nun auch durch das portable und handliche navtec-system möglich geworden. Pyrotechnische Seenotsignalmittel enthalten Sprengstoffe. Der unsachgemäße Gebrauch kann gefährlich sein. Der Erwerb, die Aufbewahrung, die Verwendung und der Transport pyrotechnischer Seenotsignalmittel ist daher gesetzlich im Sprengstoffgesetz und im Waffengesetz geregelt. Darunter fallen: Signalpistolen, Einzelsternraketen bzw. Knallraketen, Fallschirmsignalraketen, Handfackeln, Rauchsignale. Der Erwerb, die Aufbewahrung, die Verwendung und der Transport dieser Seenotsignalmittel erfordert eine behördliche Erlaubnis, die von der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde nach Abnahme einer Prüfung oder Nachweis der Sachkunde in Form einer Waffenbesitzkarte und eines Munitionserwerbsscheins ausgestellt wird. Um Sportführerscheininhabern und bewerbern die Handhabung dieser Bestimmungen zu erleichtern, ist folgende Regelung getroffen worden: Wassersportler, die bereits einen Führerschein besitzen und solche, die einen Führerschein erwerben wollen, können sich einer freiwilligen Zusatzprüfung unterziehen in der festgestellt wird, ob sie die erforderliche Sachkunde für die genannten Seenotsignalmittel besitzen.
3 Diese Prüfung ersetzt die sonst bei der Ordnungsbehörde erforderliche Sachkundeprüfung und schafft damit eine wesentliche Voraussetzung für den Erwerb einer Signalpistole einschließlich Munition. Zugleich wird der Wassersportler durch diese Prüfung von der Erlaubnispflicht nach dem Sprengstoffgesetz befreit. Aufgrund dieses Prüfungsnachweises im Sportbootführerschein kann er nunmehr Signalraketen, Fallschirmraketen, Handfackeln und Rauchsignale im Handel erwerben und verwenden. Nach dem Waffengesetz ist er mit dieser Prüfung nur sachkundig. Zum Erwerb einer Signalpistole und der dazugehörigen Munition benötigt er eine Waffenbesitzkarte, die auf Antrag und bei Bedarf vom zuständigen Ordnungsamt ausgestellt wird. Die freiwilligen Zusatzprüfungen werden u.a. abgenommen von den gemeinsamen Prüfungsausschüssen des DSV und des DMYV für den amtlichen Sportbootführerschein See Kreuzer Abteilung Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Besitzer einer Signalpistole im grenz-überschreitenden Verkehr den "Europäischen Feuerwaffenpass" benötigen. An der polnischen Grenze z. B. werden einreisende Wassersportler ohne dieses Papier zurückgewiesen!... Den "Europäischen Feuerwaffenpass" benötigen Sie für Reisen in und durch Staaten, die der Europäischen Union angehören. Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Legitimationsnachweis für Schusswaffen und Munition innerhalb der Europäischen Union. Der Feuerwaffenpass ersetzt im Bereich der Bundesrepublik Deutschland nicht die Waffenbesitzkarte. Ein "Europäischer F.w.pass" kann nur für Schusswaffen ausgestellt werden, die Sie berechtigt besitzen. Den Antrag gibt's bei der Genehmigungsbehörde, die auch die Waffenbesitzkarte ausgestellt hat. Dieser sieht leider bei jeder Behörde anders aus. Dem Antragsformular für die Erteilung eines "Europäischen Feuerwaffenpasses" sind im Regelfall die Waffenbesitzkarte und zwei Passfotos beizufügen. Mit den Möglichkeiten der Seenotsignalmitteln ist es ein leichtes, andere auf sich aufmerksam zu machen, deshalb gehört es zur Sorgfaltspflicht eines jeden Seemanns, sich mit den verschiedenen Seenotsignalmitteln zu befassen. Selbstverständlich gehört auch die korrekte Benutzung dazu. Der richtige Einsatz dieser Mittel im richtigen Moment kann über Leben und Tod entscheiden. Im folgenden werden nun diese Seenotsignalmittel vorgestellt, die gesetzlichen Grundlagen mit den Voraussetzungen für den Erwerb erläutert und deren Bedienung beschrieben. Diese Signalmittel können ferner bei unsachgemäßer Handhabung großen Schaden anrichten, deshalb ist jeder Besitzer bzw. zukünftige Besitzer aufgefordert verantwortungsvoll damit umzugehen. Unter anderem sind diese "Sylvestersignale" regelmäßige Verursacher von Bränden und treiben unsere Politiker nur noch zu weiteren, nicht liberalen Gesetzten, die auch uns als Segler und Wassersportler betreffen, da unserer Hobby und unsere Sicherheit betroffen ist. Bedeutung der Signale Signal Bedeutung Rauchsignal (rot bzw. orange) Akuter Seenotfall Rote Leuchtsignale Akuter Seenotfall Weiße Leuchtsignale Zur Ausleuchtung bei Nacht, z.b. Mann-über- Bord-Manöver Blitz-Knall-Signal Warn-Signal (z.b. vor dem Manöver des letzten Augenblicks) pyrotechnische Seenotsignalmittel Die folgenden technischen Daten beziehen sich alle auf pyrotechnische Seenotsignalmittel der Firma Comet/Bremerhaven. Die technischen Daten von Seenotsignalmitteln anderer Hersteller sind meistens vergleichbar.
4 Handfackel Handfackel Weiß Handfackel Rot Verwendung Beleuchtungs- und Signalmittel bei Kollisionswarnung Seenotsignal für Rettungsboot und Rettungsinselnentsprechend SOLAS 83, sowie für kleinere Schiffe und Sportboote Länge 170 mm 170 mm Länge mit 270 mm 270 mm ausgeklapptem Griff Gewicht 160 g 160 g Zündung Reißzünder Reißzünder mit 2 sec Verzögerung 60 sec 60 sec Lichtstärke Candela Candela Bemerkung tropffrei beim Abbrand tropffrei beim Abbrand Rauchsignal Verwendungszweck Rauchsignal Orange Seenotsignal für Rettungsboote entsprechend SOLAS 83. Schwimmendes Rauchsignal für Markierungszwecke Rauchfackel Orange Seenotsignal für Sportboote Höhe bzw. Länge 150 mm 168 mm Durchmesser 80 mm Gewicht 610 g 100 g Zündung Reißzünder Rauchdauer 4 minuten 60 sec Bemerkung Signal ist sicher auf öl- und benzinbedecktem Wasser. Signalrakete der Klasse T1 Verwendung Länge Durchmesser Außenhülse Lichtstärke Signalrakete Rot Seenotsignal für Surfer und Kleinsportboote 130 mm 20 mm schlagfestes Polystyrol 80 m 8 sec Candela
5 Fallschirmsignalrakete der Klasse T2 Verwendung Länge Durchmesser Durchmesser am Griff Gewicht Lichtstärke Fallschirmsignalrakete Rot Seenotsignal für Sportboote 258 mm 32 mm 38 mm 230 g 300 m 30 sec Candela Signalgeber Heckler & Koch Das "Heckler & Koch Notsignalgerät" ist ein kleiner und handlicher Signalgeber für verschiedene Munitionsorten. Da dieses Gerät keine große Verbreitung erfahren hat, ist dieser Signalgeber nur auf Bestellung oder bei einigen wenigen Händlern sofort erhältlich. Heckler & Koch Notsignalgerät Kaliber 19mm FHK 19 Funktionsprinzip Mehrlader, Einzelfeuer, Hahnsicherung Magazin 5 Patronen Länge 80 mm Gewicht mit gefülltem Magazin 445 g empf. Verkaufspreis incl. 1 Magazin 299,00 DM Technische Daten Munition Beschreibung Leuchtstärke empf. Verkaufspreis für ein 5er- Pack Signale: Rot, Weiß und Grün Einzelstern der entsprechenden Farbe min. 65 m 6s +-1s Candela 52,90 DM Komet Die Firma Komet bietet drei verschiedene Signalgeber an. Alle drei Kunststoffsignalgeber können verschiedene Sorten der dazugehörigen Munition verschiessen. Der Vorteil dieser Signalgebers liegt in der Größe und im Preis (der günstigste von allen). Erhältlich ist Munition in den Signalfarben rot, grün, und weiß, sowie Rauchpatronen.
6 Komet 150-S Kaliber Kal. 9/15 mm Komet 150-M Kal. 9/15 mm Komet TM-5 Kal. 9/15 mm Länge 143 mm 140 mm 145 mm Durchmesser 24 mm 35 mm 37 mm Gewicht 22 g 45 g 71 g Kapazität der Abschußvorrichtung integrierter wasserdichter Aufbewahrungsbehälter eine Patrone nein empf. Verkaufspreis 12,95 EURO eine Patrone ja, für drei Patronen, druckfest bis 40m fünf Patronen ja, für drei Patronen, druckfest bis 40m 18,95 EURO 27,05 EURO Signal Rot Signal Weiß Signal Grün Rauchpatrone Kaliber Kal. 9/15 mm Kal. 9/15 mm Kal. 9/15 mm Kal. 9/15 mm Beschreibung einzel Leuchtstern einzel Leuchtstern einzel Leuchtstern ca. 15m lange Rauchfahne Außenhülse Leichtmetall, eloxiert Leichtmetall, eloxiert Leichtmetall, eloxiert Leichtmetall, eloxiert 5 sec 5 sec 5 sec 75 m 75 m 75 m Lichtstärke Candela Candela Sichtweite Tag 2 km 2 km 2 km Sichtweite 20 km 20 km 20 km Nacht empf. Verkaufspreis pro Beutel ( 09 Patronen) 13,75 EURO 13,75 EURO 13,75 EURO 13,75 EURO Nico Die Firma Nico bietet zwei Signalgeber an. Beide Signalgeber sind kompakt und handlich. Der klassische Signalgber "Nicosignal" hat ein Magazin mit einer Kapazität von sechs Patronen. Der Signalgeber "Nicosignal Handy" hat ein Magazin mit einer Kapazität von vier Patronen und besitzt zusätzlich eine weitere Halterung, an der ein weiteres Magazin oder ein Stroboskoplicht angebracht werden kann. Beide Signalgeber sind weitesgehend aus Kunststoff und damit gegen Rost unanfällig. Beide Signalgeber nutzen die gleiche Munitionssorte, die Signale in den Farben: grün, weiß und rot verschiessen. Gesamtlänge Durchmesser Gewicht mit Nicosignal Nicosignal Handy 27 cm 6 cm 280 g
7 Magazin Kapazität des Magazins 6 Patronen 4 Patronen Sonstiges - Halterung für Ersatzmagazin, Alternativ als Halterungfür eine Stroboskopleuchte zu verwenden empfohlener Verkaufspreis 44,95 EURO 98,00 DM Signal Rot Lichtstärke Sichtweite 6 sec 80 m cd 10 km Recht Signalgeber Auch wenn geprüfte Signalgeber (PTB-Zeichen) mit 18 Jahren frei erworben werden können, sind dieses Waffen gemäß Waffengesetz. Im Waffengesetz sind auch für diese Waffen Regelungen getroffen worden. Diese Regelungen sind: Erwerb ist nur Personen über 18 Jahren erlaubt. Signalgeber sind sicher aufzubewahren. Das bedeutet, das z.b. der Zugriff für jugendliche verhindert werden muß! Zum Führen der Waffen ist der "Kleine Waffenschein" erforderlich Ein Bootsführer benötigt keinen "Kleinen Waffenschein" Sollten Signalgeber kein PTB-Zeichen haben, sind diese Signalgeber wie eine normale Signalpistole zu betrachten. Signalpistole Handhabung einer Signalpistole: - Signalpistole öffnen - Patrone in die Patronenkammer einführen - Signalpistole schließen - Signalpistole über den Kopf heben - Pistole spannen bei fast allen Modellen kann dieses einhändig geschehen) - Auf freies Schußfeld achten - Abzug ziehen Technische Daten für die Signalpistole Kaliber 4 (26,5 mm) Die Leistungsmerkmale der Signale ist abhängig vom Munitionstyp. Aus einer Seenotsignalpistole können Signalpatronen (Signalfarben: rot, grün oder weiß), Blitz-Knall-Patronen (Blitz und Rauch), sowie Fallschirmsignalpatronen verschossen werden.
8 Signalpatrone Signalfarben: Rot, Grün oder Weiß Länge: Durchmesser: Gewicht: Außenhülse: (Abschußwinkel 90 Grad) Lichtstärke Kennzeichnung 80 mm 26,5 mm (Kaliber4) 55 g Aluminium Ca. 120 m Ca. 8 Sekunden Ca Candela Lackabdeckung in der Farbe des Signals Blitz-Knall-Patrone Signalfarben: Abgabe eines akustischen und optischen Signals (Blitz und Rauch) Länge: Durchmesser: Gewicht: Außenhülse: (Abschußwinkel 90 Grad) 80 mm 26,5 mm (Kaliber4) 55 g Aluminium Ca. 120 m Knallstärke 170 db, gemessen in 3m Entfernung und 1 m Höhe Fallschirmsignalpatrone Signalfarben: Länge: Durchmesser: Gewicht: Außenhülse: (Abschußwinkel 90 Grad) Lichtstärke (Signal Weiß) Lichtstärke (Signal Rot) Kennzeichnung Rot oder Weiß 170 mm 26,5 mm (Kaliber4) 120 g Aluminium Ca. 300 m Ca. 30 Sekunden Ca Candela Bis zu Candela Lackabdeckung in der Farbe des Signals Waffenrecht Das Waffengesetz regelt in Deutschland den Erwerb von Signalwaffen. Vor dem Erwerb im Waffenhandel oder im Wassersportfachhandel muß eine Erwerbsberechtigung für eine Signalpistole und der dazugehörigen Munition beantragt werden. Diese Genehmigung erhält man bei der zuständigen Ordnungsbehörde (Ordnungsämter oder Polizei, je nach Bundesland verschieden). Dort werden die im Waffengesetz verlangten Voraussetzungen geprüft, unter anderem: Bedürfnis, Zuverlässigkeit und Sachkunde. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Erwerbsberechtigung erteilt. Der Antragsteller hat nun ein Jahr Zeit eine Seenotsignalpistole zu kaufen, wird diese Signalpistole nicht innerhalb eines Jahres erworben, ist ein erneute Erteilung einer Erwerbsberechtigung mit dem gleichem Bedürfnis wie vorher ausgeschlossen. Ist die Waffe
9 erworben worden, muß innerhalb der gesetzlichen Frist diese Waffe in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden. Die dazugehörige Munition kann auch nur mit behördlicher Erlaubnis erworben werden, hier werden die gleichen Voraussetzungen wie beim Erwerb der Signalpistole verlangt. Die in Deutschland verkauften Signalpistolen habe meist ein Rohr im Kaliber 4, Innendurchmesser = 26,5 mm. Nach drei Jahren wird das Bedürfnis welches zum Erwerb der Signalpistole führte, ein zweites mal geprüft. Bedürfnis: Das Bedürfnis beim Erwerb einer Seenotsignalpistole wird durch die zuständige Ordnungsbehörde überprüft. Ist ein Bedürfnis vorhanden, wird eine Erwerbsberechtigung erteilt. Laut Waffengesetz kann in Deutschland nur eine Waffe genehmigt werden, wenn die beantragte Waffe zur Minderung der Gefährdung geeignet ist und es keine frei erwerbbaren Utensilien gibt, die mindestens gleichwertig sind. Bundesweit legen die Ordnungsbehörden das Waffengesetz für die Erwerbsberechtigung einer Signalpistole folgendermaßen aus: Der Eigner einer hochseetüchtigen Yacht hat im Regelfall ein waffenrechtliches Beduerfnis. Sachkunde: Die Sachkundeprüfung für Signalpistolen und pyrotechnische Seenotsignale der Klasse T2 kann bei den zuständigen Sportbootführerscheinausschüssen abgelegt werden. Verschiedene Institutionen, z.b. Vereine, Wassersportschulen oder auch einige Volkshochschulen bieten Vorbereitungskurse an. Die Bestätigung über die bestandene Prüfung wird im Sportbootführerschein vermerkt, alternativ kann auch ein Pyro-Schein ausgestellt werden. Diese Sachkunde beinhaltet auch die Genehmigung für den Erwerb der pyrotechnischen Signale der Gefahrenklasse T2. Aufbewahrung "einer" Signalpistole: Die sichere Aufbewahrung von waffenbesitzkartenpflichtigen Waffen ist nun eindeutig geregelt. Für die häusliche Aufbewahrung wurden einheitliche Bedingungen definiert. Eine Variante ist: Waffenschrank mit mind. der Sicherheitsstufe B und Munition getrennt in einem Stahlsicherheitsschrank. Von den vorgeschriebenen Regelungen kann in Absprache mit dem zuständigen Ordnungsamt abgewichen werden. Auf Reisen wurde nur eine "sichere" Aufbewahrung definiert. Die Behörde kann man Zweifeln die Aufbewahrung kontrollieren. Unsichere Aufbewahrung bedeutet Unzuverlässigkeit mit der Folge des Entzuges der WBK!
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