Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Fraktion der FDP/DVP.

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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Umsetzung der Empfehlungen des Sonderausschusses Konsequenzen aus dem Amoklauf in Winnenden und Wendlingen: Jugendgefährdung und Jugendgewalt Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. inwieweit die Zahl bzw. der Anteil männlicher Erzieher und Grundschullehrer in der frühkindlichen Bildung erhöht werden konnte (unter Darstellung der Konzepte und umgesetzten Maßnahmen sowie der quantitativen Entwicklung des Anteils männlicher Erzieher und Lehrer); 2. inwieweit die Versorgung der Schulen mit Schulpsychologen verbessert wurde (unter Darstellung der diesbezüglichen Konzepte, der Zahl der Schulpsychologen pro Schule, des an der Schülerzahl orientierten Verteilungsschlüssels sowie des Tätigkeitsfelds inklusive der Darstellung, inwieweit die Psychologen verwaltungstechnische Unterstützung erhalten); 3. wie viele Stellen für Gewaltpräventionsberater geschaffen und besetzt wurden und wie viele Lehrkräfte im Bereich der Gewaltprävention fortgebildet wurden (unter Darstellung der diesbezüglichen Konzepte, der Zahl der Präventions - berater und fortgebildeten Lehrkräfte pro Schule, des an der Schülerzahl orientierten Verteilungsschlüssels und des Umfangs an Deputaten, die für die Prä - vention zur Verfügung stehen); 4. inwieweit Lehrer auf die direkte Begegnung mit Gewalttätern vorbereitet werden (unter Darstellung der diesbezüglichen Konzepte und umgesetzten Maßnahmen sowie des Anteils der Lehrer in Baden-Württemberg, die in welchem zeitlichen Umfang an Schulungen etc. teilgenommen haben); Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 5. inwieweit die Schulen in Baden-Württemberg durch die Polizei in sicherheitstechnischen Angelegenheiten beraten werden (unter Darstellung der Organi - sationsformen der Beratungen des Teilnehmerkreises, inwieweit einheitliche Vorgaben zum inhaltlichen und zeitlichen Umfang der Beratungen bestehen, wie sie protokolliert werden und wie hoch der Einsatz der Polizei dabei in zeitlicher und personeller Hinsicht ist); 6. wie viele versuchte oder vollendete Straftaten gegen Lehrer, Schüler oder an - dere Personen seit 1. Januar 2011 innerhalb oder im räumlichen Umfeld von Schulen oder mit Bezug zu Schule/Unterricht erfolgten (unter Aufschlüsselung der Straftaten und ihrer Häufigkeit, der verschiedenen Opfergruppen, unter Angaben zu Tätern und dem Ausmaß und den Ergebnissen der Aktivitäten der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte) Dr. Rülke, Dr. Goll und Fraktion Begründung Nach dem Amoklauf in Winnenden und Wendlingen beschäftigte sich der Landtag von Baden-Württemberg mit Konsequenzen aus diesem Verbrechen. Der hierzu eingerichtete Sonderausschuss erarbeitete u. a. für den Schulbereich Handlungsempfehlungen, um Entwicklungen, die zu Amokläufen führen können, vorzubeugen. Mit dem Antrag wird die Exekutive auf ihre Umsetzung von Handlungsempfehlungen des Sonderausschusses hin befragt. Stellungnahme Mit Schreiben vom 9. Februar 2015 Nr /177/1 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, dem Innenministerium und dem Justizministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. inwieweit die Zahl bzw. der Anteil männlicher Erzieher und Grundschullehrer in der frühkindlichen Bildung erhöht werden konnte (unter Darstellung der Konzepte und umgesetzten Maßnahmen sowie der quantitativen Entwicklung des Anteils männlicher Erzieher und Lehrer); Aus der Kinder- und Jugendhilfestatistik geht hervor, dass das Personal an den Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg ganz überwiegend weiblich ist. Bei den ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern, die rd. 70 Prozent des pädagogischen, Verwaltungs- und Leitungspersonals stellen, ergeben sich im Verlauf der zurückliegenden fünf Jahre tendenziell steigende Anteile an männlichen Erziehern. Die Werte sind der nachfolgenden Tabelle im Einzelnen zu entnehmen. Grundschullehrkräfte an Kindertageseinrichtungen werden von der Kinder- und Jugendhilfestatistik nicht speziell erhoben. 2

3 Stichtag Zahl der Erzieherinnen und Erzieher im pädagogischen, Verwaltungs- und Leitungsbereich der öffentlichen und privaten Kindertageseinrichtungen lt. Kinder- und Jugendhilfestatistik (Teil III.1) insgesamt darunter männlich (absolut und in %) (2,7 %) (2,6 %) (2,3 %) (2,2 %) (1,9 %) Quelle: Statistisches Landesamt Betrachtet man die Ausbildung in diesem Bereich, zeigt sich folgendes Bild: Im Schuljahr 2009/2010 lag der Männeranteil in der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung (ohne Ausbildungsvergütung) bei 9,4 Prozent. Im Schuljahr 2013/ 2014 waren 11,5 Prozent der Schülerinnen und Schüler männlichen Geschlechts. Eine vergütete, praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung wurde in Baden-Württemberg zum Schuljahr 2012/2013 eingeführt. Hier lag der Männer - anteil im Schuljahr 2012/2013 bei 15,0 Prozent, im Schuljahr 2013/2014 bei 14,8 Prozent. Die Prozentwerte zeigen deutlich, dass eine Ausbildungsvergütung ein wirksames Mittel ist, um mehr Männer für eine Erzieherausbildung zu motivieren. Auch im Grundschulbereich sind überwiegend weibliche Lehrkräfte im Einsatz. Die Kultusverwaltung Baden-Württemberg strebt eine ausgeglichenere Verteilung von Männern und Frauen an und weist in den Informationen zum Berufsziel Lehrerin/Lehrer dezidiert darauf hin, dass es wünschenswert wäre, wenn sich einerseits mehr junge Männer für das Lehramtsstudium für Grundschulen, Werk - real-, Haupt- und Realschulen, Sonderpädagogik bzw. für Gymnasien einschreiben und sich andererseits mehr junge Frauen für das Lehramtsstudium für berufliche Schulen entscheiden. Alle am Lehramt Interessierten können unter den Seiten und die entsprechenden Informationen finden. 2. inwieweit die Versorgung der Schulen mit Schulpsychologen verbessert wurde (unter Darstellung der diesbezüglichen Konzepte, der Zahl der Schulpsychologen pro Schule, des an der Schülerzahl orientierten Verteilungsschlüssels sowie des Tätigkeitsfelds inklusive der Darstellung, inwieweit die Psychologen verwaltungstechnische Unterstützung erhalten); Die Zahl der Stellen der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in den Schulpsychologischen Beratungsstellen wurde von 42,5 im Jahr 2004 zunächst auf 104 im Jahr 2008 und nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen in den Jahren 2010 bis 2012 in drei Tranchen auf 194 erhöht. Die Relation Schulpsychologe zu Schülerzahl hat sich dadurch von ursprünglich 1 : im Schul - jahr 2013/2014 auf 1 : verbessert. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind den Schulpsychologischen Beratungsstellen bei den Staatlichen Schulämtern zugeordnet und werden bedarfsorientiert an den Schulen eingesetzt. Eine Verteilung auf einzelne Schulen ist bei der Gesamtzahl von 194 nicht möglich und erscheint auch nicht sinnvoll. 3

4 Zusätzlich wurden 2,5 Personalstellen dem Kompetenzzentrum Schulpsychologie zugeordnet, dessen Aufgabe im Wesentlichen darin besteht, wissenschaftliche Erkenntnisse für die schulpsychologische und pädagogische Tätigkeit aufzubereiten und Fortbildungsformate und Informationsmaterialien für verschiedene Zielgruppen zu erstellen. Zur landesweiten und regionalen Koordination der Schulpsychologie wurden zwei Personalstellen dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und acht Personalstellen den Regierungspräsidien zugeordnet. Insgesamt stehen im Bereich Schulpsychologie damit 216,5 Stellen zur Verfügung, davon 4,5 im Kultusministerium, 18 im Bereich der Regierungspräsidien und die o. g. 194 bei den Schulpsychologischen Beratungsstellen. Alle neu eingestellten Schulpsychologinnen und Schulpsychologen durchlaufen eine landesweit einheitliche Einarbeitung in das schulpsychologische Arbeitsfeld. Sie erhalten Einführungen und Fortbildungen u. a. zu folgenden Themen: Struk - turen und Abläufe in der Schulverwaltung, Schullaufbahnen in Baden-Württemberg, Beratung in der Schulpsychologie, Konfliktmanagement und Krisennachsorge. Ferner erhalten sukzessive alle Schulpsychologinnen und Schulpsychologen eine Qualifizierung in Supervision. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen beraten Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte sowie Schulleitungen in allen Schularten. Ihr Tätigkeitsfeld umfasst die Beratung im Einzelfall bei Schulschwierigkeiten, die Krisennachsorge an Schulen mit Lehrerkollegien, Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern, die Aus- und Fortbildung von Beratungslehrkräften sowie die Fortbildung von Lehrkräften zu pädagogisch-psychologischen Fragestellungen. Neu hinzugekommen im Arbeitsfeld der Schulpsychologie ist die Fortbildung und Beratung von Lehrkräften zum Umgang mit traumatisierten Flüchtlingskindern und jugendlichen Flüchtlingen. Ein zunehmend größerer Arbeitsschwerpunkt stellt die Einzelberatung von Lehrkräften sowie die Supervision von Lehrergruppen und Schulleitungen dar. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen werden vom Verwaltungspersonal bei den Staatlichen Schulämtern unterstützt. 3. wie viele Stellen für Gewaltpräventionsberater geschaffen und besetzt wurden und wie viele Lehrkräfte im Bereich der Gewaltprävention fortgebildet wurden (unter Darstellung der diesbezüglichen Konzepte, der Zahl der Präventions - berater und fortgebildeten Lehrkräfte pro Schule, des an der Schülerzahl orientierten Verteilungsschlüssels und des Umfangs an Deputaten, die für die Prävention zur Verfügung stehen); Durch die strukturelle Zusammenführung von Gewaltpräventionsberaterinnen/ -beratern und Suchtbeauftragten zu Präventionsbeauftragten wurde das Beratungs - system innerhalb der Prävention an Schulen vereinheitlicht. Die 150 Präventionsbeauftragten beraten Schulen bei der Umsetzung des landesweiten Präventionskonzeptes stark.stärker.wir., bieten Fortbildungen für Lehrkräfte im Bereich der Prävention und Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Pädagogischen Tagen sowie Elternabenden an, leisten Vernetzungsarbeit in den Regionen und arbeiten mit weiteren schulischen Beraterinnen und Beratern sowie außerschulischen Partnern zusammen. Entsprechend dem Proporz der Schülerzahlen und unter Berücksichtigung der Anzahl der Lehrkräfte in den einzelnen Schul - arten wurden die Ausbildungsplätze für die Präventionsbeauftragten wie folgt vergeben: RP Stuttgart RP Karlsruhe RP Tübingen RP Freiburg GHWRGS Gymnasium Berufliche Schulen

5 Derzeit läuft die zweite Qualifizierungsreihe für Präventionsbeauftragte. Dadurch kann die Anzahl von 150 Präventionsbeauftragten konstant gehalten werden. Die Präventionsbeauftragten erhalten durchschnittlich 5,5 Entlastungsstunden für ihre Tätigkeit. Insgesamt stehen für diese Aufgabe rd. 32 Deputate zur Verfügung. Die Präventionsbeauftragten arbeiten in Regionalteams zusammen, deren räumliches Arbeitsgebiet sich an den Schulamtsbezirken orientiert. In den 23 Regionalteams sind jeweils alle Schularten abgebildet. Die Fortbildungsthemen im Bereich der Prävention umfassen neben Themen der Gewaltprävention auch Themen der Suchtprävention und Gesundheitsförderung. Im Zeitraum von 2012 bis 2014 fanden zu diesen Themenbereichen auf regionaler und überregionaler Ebene zahlreiche Veranstaltungen statt: Zentrale Veranstaltungen Teilnehmer/innen Regionale Veranstaltungen Teilnehmer/innen Veranstaltungen gesamt Teilnehmer/innen gesamt inwieweit Lehrer auf die direkte Begegnung mit Gewalttätern vorbereitet werden (unter Darstellung der diesbezüglichen Konzepte und umgesetzten Maßnahmen sowie des Anteils der Lehrer in Baden-Württemberg, die in welchem zeitlichen Umfang an Schulungen etc. teilgenommen haben); In der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums, des Innen - ministeriums und des Umweltministeriums über das Verhalten an Schulen bei Gewaltvorfällen und Schadensereignissen (VwV Gewaltvorfälle, Schadensereig - nisse an Schulen VerhaltensVwV ) vom 15. Februar 2012 ist geregelt, welche Maßnahmen Schulen hinsichtlich Gewaltvorfällen treffen. Amoktaten sind dabei unter dem Begriff Gewaltvorfälle zu subsumieren. Die VwV sowie der dazugehörige Rahmenkrisenplan des Kultusministeriums und des Innenministeriums regeln unter anderem auch, wie Lehrkräfte auf Gewaltvorfälle vorbereitet werden sollten. Explizit zu Amoklagen ist unter Ziffer 2.8 ausgeführt: Die Lehrkräfte und die sonstigen Bediensteten der Schule sind durch die Schulleitung jährlich über das bei Gewaltvorfällen und Schadensereignissen geeignete Verhalten zu unterrichten, wobei auf Besonderheiten bei Amoklagen einzugehen ist. Die Polizei hat gemäß der VwV Gewaltvorfälle, Schadensereignisse an Schulen VerhaltensVwV und des Rahmenkrisenplans eine beratende Funktion und unterstützt in vielfältiger Weise. Neben der Erstellung von Krisenplänen sind Treffen mit dem schulinternen Krisenteam sowie die Aufnahme des Grundrisses und weiterer Informationen über die Schule in die Einsatzunterlagen Aufgabe der Polizei. Des Weiteren wurde von der Polizei ein Mustervortrag Verhaltensempfehlung für Lehrkräfte bei Amoktaten erarbeitet, der landesweit zur Schulung und Vorbereitung von Lehrkräften durch die regionalen Polizeipräsidien verwendet werden kann. Der Vortrag enthält Informationen zur Phänomenologie von Amoktaten, zu den polizeilichen Maßnahmen der Lagebewältigung sowie Verhaltensempfehlungen für Lehrkräfte im Falle einer Amoktat. In den Jahren 2011 bis 2014 wurden über 800 Veranstaltungen zur Thematik Amok durch die Polizei bei öffentlichen Einrichtungen, darunter auch Schulen, sowie weiteren Stellen durchgeführt. 5

6 5. inwieweit die Schulen in Baden-Württemberg durch die Polizei in sicherheitstechnischen Angelegenheiten beraten werden (unter Darstellung der Organisationsformen der Beratungen des Teilnehmerkreises, inwieweit einheitliche Vorgaben zum inhaltlichen und zeitlichen Umfang der Beratungen bestehen, wie sie protokolliert werden und wie hoch der Einsatz der Polizei dabei in zeitlicher und personeller Hinsicht ist); Die bei den Referaten Prävention der Polizeipräsidien angesiedelten polizeilichen Beratungsstellen bieten kompetente Beratungen hinsichtlich mechanischer und elektronischer Sicherungsmaßnahmen an. Diese können kostenlos von Privatpersonen, Gewerbebetrieben und auch von öffentlichen Einrichtungen wie Schulen in Anspruch genommen werden. Die Beratungen im Zusammenhang mit Schulen werden meist vor Ort durchgeführt, können aber auch nach Abstimmung mit den Schulträgern z. B. im Rahmen von Besprechungen oder Gemeinderatssitzungen erfolgen. Der Teilnehmerkreis reicht dabei von Vertretern der Schulen und der Schulträger bis hin zu Entscheidungsträgern der Kommunen und der örtlich zuständigen Rettungsdienste. Die Dauer und Ausgestaltung einer Beratung wird maßgeblich von folgenden Faktoren bestimmt: Zielrichtung der Anfrage (verhaltensorientierte Empfehlungen, mechanische oder elektronische Sicherungseinrichtungen), Größe des Objekts, Neubau oder Bestandsgebäude, Einbindung bereits vorhandener Komponenten und finanzielle Rahmenvorgaben. Die Vielzahl der in Betracht kommenden mechanischen und elektronischen Maßnahmen und deren objektspezifische Anwendung beeinflussen die inhaltliche Ausgestaltung einer Beratung wesentlich, da eine Reihe von Vor- und Nachteilen sicherungstechnischer Komponenten und Alarmierungssysteme aufgezeigt und diskutiert werden sollten. Die Berater orientieren sich hierbei an geltenden Normen, einschlägigen Richtlinien und der landesweit abgestimmten Empfehlungspraxis im Zusammenhang mit Schulen. Die individuelle Ausgestaltung einer Beratung und Dokumentation obliegt jedoch den regionalen Polizeipräsidien. Ein Mindeststandard in den Beratungen wird durch die Broschüre Polizeiliche Sicherungsempfehlungen für Schulen sichergestellt, die allen Teilnehmern zur Ver - fügung gestellt wird. Diese enthält detaillierte Hinweise zu Eigentumsdelikten, Vandalismus und insbesondere zu Gewaltvorfällen. 6. wie viele versuchte oder vollendete Straftaten gegen Lehrer, Schüler oder andere Personen seit 1. Januar 2011 innerhalb oder im räumlichen Umfeld von Schulen oder mit Bezug zu Schule/Unterricht erfolgten (unter Aufschlüsselung der Straftaten und ihrer Häufigkeit, der verschiedenen Opfergruppen, unter Angaben zu Tätern und dem Ausmaß und den Ergebnissen der Aktivitäten der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte). In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird unterschieden zwischen Fall-, Opfer- und Tatverdächtigenzahlen. Die statistische Erfassung erfolgt nach bundeseinheitlichen Richtlinien. Es handelt sich um eine sogenannte reine Ausgangsstatistik, in der strafrechtlich relevante Sachverhalte nach der polizeilichen Sachbearbeitung vor Abgabe an die Strafverfolgungsbehörden erfasst werden (Hellfeld). Im Sinne der Fragestellung wurden diejenigen statistischen Auswerteparameter im Sinne der PKS ausgewertet, die mit der Örtlichkeit Schule 1 in Verbindung gebracht werden können; eine belastbare Korrelation zum tatsächlichen Schulbetrieb ergibt sich hieraus nicht zwangsläufig. Die Anzahl relevanter Fälle im angefragten Vergleichszeitraum, differenziert nach statistischen Deliktsobergruppen bzw. Straftatbeständen, ergibt sich aus nachfolgender Tabelle: 1 Auswerteparameter: öffentliche Schule, private Schule, Schulweg. 6

7 Delikt Straftaten gesamt Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Rohheitsdelikte/Delikte gegen die persönliche Freiheit Raubdelikte Körperverletzungsdelikte vorsätzlich leichte Körperverletzung Nötigung Bedrohung Diebstahl ohne erschwerte Umstände Besonders schwerer Fall des Diebstahls Vermögens und Fälschungsdelikte Unterschlagung Sonstige Straftatbestände nach dem Strafgesetzbuch Beleidigung Sachbeschädigung Strafrechtliche Nebengesetze Rauschgiftdelikte nach dem Betäubungsmittelgesetz Die im angeführten Vergleichszeitraum registrierten Delikte umfassen Versuche. Darüber hinaus werden bei den innerhalb der PKS registrierten Opfern 3 unabhängig von der Tatörtlichkeit entsprechende Opfertypen abgebildet. Die Spezifizierung Lehrer und Schüler erfolgt hierbei insbesondere, wenn die Tat in Ausübung oder im Zusammenhang mit diesem Beruf bzw. der Tätigkeit erfolgte; die entsprechende Anzahl relevanter Fälle wird in der folgenden Tabelle dargestellt: Delikt Erfasste Fälle davon Versuche Erfasste Fälle davon Versuche Erfasste Fälle davon Versuche Erfasste Fälle davon Versuche Straftaten gesamt Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Rohheitsdelikte/Delikte gegen die persönliche Freiheit Raubdelikte Körperverletzungsdelikte vorsätzlich leichte Körperverletzung Nötigung Bedrohung Aufgrund unterschiedlicher Zuordnungen der Delikte/Deliktsgruppen ist die Addition der aufgeführten Straftaten statistisch nicht zulässig. 3 Eine Opfererfassung erfolgt grundsätzlich bei strafbaren Handlungen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung). Nicht enthalten sind somit beispielsweise Diebstahlsdelikte oder Beleidigungen. 4 Aufgrund unterschiedlicher Zuordnungen der Delikte/Deliktsgruppen ist die Addition der aufgeführten Straftaten statistisch nicht zulässig. 7

8 Die Anzahl der erfassten Tatverdächtigen, bei denen im Sinne der Fragestellung zum oben dargestellten Opfertyp ein schulischer Bezug hergestellt werden kann, stellt sich wie folgt dar: Altersgruppe Geschlecht Kinder M W Kinder Ergebnis Jugendliche M W Jugendliche Ergebnis Heranwachsende M W Heranwachsende Ergebnis Erwachsene M W Erwachsene Ergebnis Gesamt Aus den Statistiken für die Justiz lässt sich die Frage leider nicht in der hier gewünschten differenzierten Form beantworten. Die Strafverfolgungsstatistik differenziert nach gesetzlichen Straftatbeständen. Sie lässt deshalb Aussagen zu Opfern, Tätern, Tatmotivationen oder Modalitäten der Tat nur zu, soweit diese in einem speziellen Straftatbestand ihren Niederschlag gefunden haben. Das ist für die erfragten Merkmale Lehrer/Schüler/andere Person und räumlicher oder sonstiger Zusammenhang mit der Schule nicht der Fall. Stoch Minister für Kultus, Jugend und Sport 8

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