Tätigkeitsbericht der Sozialberatung
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- Helmuth Albert
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1 Tätigkeitsbericht der Sozialberatung 2009 und 2010 Statistisches Bundesamt
2 Inhaltsverzeichnis 1 Sozialberatung bei Destatis Ziel und Nutzen der betrieblichen Sozialberatung Rahmenbedingungen und Entwicklung Tätigkeitsbereiche der Sozialberatung Beratung Case Management Kooperationen und Case Management mit internen Stellen und Interessenvertretungen Externe Vermittlung und Kooperationen Zusammenarbeit mit der Gruppe A2 Personal, Recht Mitarbeit beim Gesundheits- und Sozialmanagement Mitarbeit bei externen Arbeitskreisen Vorstellung der Tätigkeit der Sozialberaterin Arbeitsweise der Sozialberatung Schema der Beratungsarbeit Exemplarische Fälle in anonymisierter Form Statistik der Sozialberatung Häufigkeit der verschiedenen Beratungsthemen Statistik der Einzelfälle seit Beratungen nach SGB IX 84 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Raucherentwöhnungskurs im Amt Suchtseminar für Führungskräfte Alkohol am Arbeitsplatz Verschiedenes Impressum
3 1 Sozialberatung bei Destatis 1.1 Ziel und Nutzen der betrieblichen Sozialberatung Betriebliche Sozialberatung ist ein Beitrag, den ein Unternehmen oder eine Behörde leistet, um der sozialen Verantwortung gerecht zu werden und zur Humanisierung in der Arbeitswelt beizutragen. Reagiert wird damit auf das Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen Abläufen und menschlichen bzw. sozialen Frage- und Problemstellungen sowie den sich daraus ergebenden leistungsmindernden Reibungspunkten. Präventiv soll die Entstehung von Konfliktsituationen verhindert werden. Ziel ist, prozessbegleitend auf sozial verträgliche Weise zum Wachstum des Unternehmens oder der Behörde beizutragen. 1) Eine erfolgreiche Beratung hängt nicht alleine von der Sozialberaterin und den Ratsuchenden ab. Wichtig sind die Rahmenbedingungen, die Akzeptanz, die Mitwirkung und Mitarbeit anderer Beteiligter. Die betriebliche Sozialberatung versteht sich als Partnerin sowohl für die Beschäftigten, die Amtsleitung und Führungskräfte als auch für die Interessenvertretungen. Sie ist kein verlängerter Arm der Geschäftsleitung. Durch ihre Arbeit nimmt sie Einfluss auf die soziale Atmosphäre im Betrieb. 1.2 Rahmenbedingungen und Entwicklung Seit dem 1. Februar 2007 arbeite ich im Statistischen Bundesamt als Sozialberaterin. Das Aufgabengebiet Sozialprävention, -beratung, -betreuung ist direkt der Leitung der Gruppe A1 Organisation, Haushalt, Innerer Dienst unterstellt. Meine Arbeit unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht nach 203 StGB. Die gesetzlich auferlegte Schweigepflicht kann nicht durch Weisung von Vorgesetzten aufgehoben oder geschwächt werden. Die erste Zeit im Amt war geprägt von der Einarbeitung in Organisationsstrukturen, Leitbild und Dienstvereinbarungen sowie der Bekanntmachung meiner Person und der Aufgaben der Sozialberatung. Des Weiteren befasste ich mich neben der konzeptionellen Arbeit, dem Aufbau und der Entwicklung der Sozialberatung auch mit der Dokumentation und Evaluation der Fälle. Wichtig dabei war der Aufbau eines internen sowie eines externen Netzwerkes. Intern betraf dies die Zusammenarbeit mit Vorgesetzten, mit der Verwaltung, der Gleichstellungsbeauftragten, der Schwerbehindertenvertretung, dem örtlichen Personalrat, dem Gesamtpersonalrat, dem arbeitsmedizinischen Dienst und den Führungskräften. Extern bedeutete dies den Aufbau und die Pflege von Kontakten zu Therapeuten, Fachberatungsstellen, Selbsthilfegruppen und städtischen Ämtern und Institutionen. 1) s. Bettina Stoll, Betriebliche Sozialarbeit, 2001, S.23 3
4 1 Sozialberatung bei Destatis Seit Anfang 2007 wurde die Zusammenarbeit mit internen und externen Stellen kontinuierlich ausgebaut. Dazu trägt auch meine regelmäßige Teilnahme an dem Wiesbadener Arbeitkreis Sucht in der Arbeitswelt und dem Arbeitskreis der Betrieblichen Sozialberatungen des Rhein- Main Gebietes bei. Darüber hinaus unterliegt die Entwicklung der Methoden und Angebote sowie deren Dokumentation und Evaluation einem stetig laufenden Anpassungsprozess. 4
5 2 Tätigkeitsbereiche der Sozialberatung 2.1 Beratung Beratung können Beschäftigte, Auszubildende, Führungskräfte, Pensionäre, Rentner und Angehörige von aktiven oder ehemaligen Beschäftigten in Anspruch nehmen. Die Beratungen werden mit verschiedenen Interventionsmethoden durchgeführt und finden als Einzelberatung, als Beratung mit einer Gruppe von Beschäftigten ohne oder mit den zugehörigen Führungskräften sowie als Einzelberatung mit Führungskräften statt. Gegebenenfalls werden Mitglieder von Interessenvertretungen oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gruppe A2 Personal/Recht beteiligt bzw. diese selbst beraten. Als Methoden werden Systemische Beratung, Krisenintervention, klientenzentrierte Gesprächsführung, moderierte Gespräche, gruppendynamische Konzepte und Coaching angewendet. Schwerpunkt der Arbeit ist die lösungsorientierte Beratung. Mit den Klientinnen und Klienten werden Handlungsalternativen erarbeitet, die eine neue Sichtweise der Problemsituation zulässt. Wichtig dabei ist es, den Klientinnen und Klienten ihre Persönlichkeitsmerkmale bewusst zu machen und ihre Ressourcen zu stärken. Die lösungsorientierten Beratungen werden prozessbegleitend persönlich, telefonisch und auch schriftlich (Mail) geführt. Beratungsschwerpunkte sind: Persönliche Krisen und Konflikte Konflikte und Probleme am Arbeitsplatz Familiäre Probleme Folgen von somatischen Erkrankungen Psychische Erkrankungen Suchtprobleme Coaching von Führungskräften Kriseninterventionen, z. B. bei Suizidankündigung Orientierungshilfe und Koordination in allen Fragen des Lebens Stärkung der eigenen Ressourcen und Lösungskompetenzen Hilfestellung bei der Erstellung von Anträgen 5
6 2 Tätigkeitsbereiche der Sozialberatung 2.2 Case Management Case Management bezeichnet ein Arbeitsablaufschema organisierter Hilfeleistung, in dem der Versorgungs- und/oder Beratungsbedarf eines Klienten oder einer Klientin von der Stelle der Sozialberatung geplant, implementiert, koordiniert und evaluiert wird. Dies bedeutet für die Beratungsarbeit, dass die Sozialberatung den Kontakt mit dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin und ggf. den externen Hilfesystemen und mit den zuständigen internen Stellen hält und den weiteren Prozess organisiert. 2.3 Kooperationen und Case Management mit internen Stellen und Interessenvertretungen Die Sozialberatung ist beratend und unterstützend für die Interessenvertretungen und andere interne Stellen tätig. Örtlicher Personalrat Gesamtpersonalrat Gleichstellungsbeauftragte Schwerbehindertenvertretung Arbeitsmedizinischer Dienst Jugendvertretung Bei bestimmten Personalfällen (mit Schweigepflichtsentbindung) arbeitet die Sozialberatung gemeinsam mit den Interessenvertretungen zusammen, wobei das Case Management bei der Sozialberatung liegt. 6
7 2 Tätigkeitsbereiche der Sozialberatung 2.4 Externe Vermittlung und Kooperationen In den vergangenen Jahren entstanden engere Kooperationen mit: Regionalen und überregionalen Fachdiensten Städtischen Ämtern und Institutionen Selbsthilfegruppen Therapeuten Reha- Kliniken bzw. Krankenhäusern Eine besonders enge und gute Zusammenarbeit besteht mit: Suchtberatung der Caritas in Wiesbaden und in Mainz Zentrum für soziale Psychiatrie Rheinblick, sowohl mit der Klinik als auch mit der Tagesklinik Integrationsfachdienste Suchthilfezentrum Wiesbaden Hessische Krebsberatungsstelle Wiesbaden 2.5 Zusammenarbeit mit der Gruppe A2 Personal, Recht Die Zusammenarbeit mit der Gruppe A2 Personal, Recht findet in vielfältiger Weise statt. Die Sozialberatung wird beispielsweise bei erkrankten Beschäftigten und deren Wiedereingliederung hinzugezogen. Auch kommt es bei Umsetzungen zur Zusammenarbeit mit der Sozialberatung. Wenn die Dienstvereinbarung Alkohol am Arbeitsplatz anzuwenden ist, wird die Sozialberatung beteiligt. 7
8 2 Tätigkeitsbereiche der Sozialberatung 2.6 Mitarbeit beim Gesundheits- und Sozialmanagement Gemäß Dienstvereinbarung zum Gesundheits- und Sozialmanagement wurde im Februar 2007 ein Arbeitskreis gegründet, dem die Sozialberatung angehört. Schwerpunkte der Mitarbeit lagen bisher bei der Konzeption zum betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement, der Suchtprävention, der Krankenstandsstatistik sowie der Gesundheitsprävention. 2.7 Mitarbeit bei externen Arbeitskreisen Da die Sozialberatung ohne Team arbeitet, ist der externe Austausch wichtig. Mit folgenden Arbeitskreisen besteht ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch: Arbeitskreis Sucht in der Arbeitswelt Arbeitskreis Betriebliche Sozialberatungen Rhein Main Intervisionsgruppe zur anonymisierten Fallbesprechung 2.8 Vorstellung der Tätigkeit der Sozialberaterin Die Sozialberaterin stellt sich regelmäßig sowohl den neu eingestellten Auszubildenden, als auch den neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Bundesamtes vor und erläutert ihren Arbeitsbereich. 8
9 3 Arbeitsweise der Sozialberatung 3.1 Schema der Beratungsarbeit Die Beratungsarbeit verläuft immer nach einem System, bei dem die einzelnen Punkte von der Kontaktaufnahme bis zur Lösung behandelt werden. Die Interventionen und Lösungen sind dagegen immer individuell und einzelfallbezogen, denn kein Fall gleicht dem anderen. 1. Kontaktaufnahme Eine Klientin oder ein Klient nimmt telefonisch oder per Mail Kontakt zu mir auf und bittet um einen Termin. 2. Erstgespräch und Auftragsklärung Beim Erstgespräch werden die Rahmenbedingungen der Beratung und die Auftragsklärung besprochen. 3. Problemdefinition Die Klientin bzw. der Klient beschreibt das Problem. Welche Auswirkungen ergeben sich daraus? Was soll sich ändern? 4. Analysephase Die Analysephase beginnt. Was genau ist das Problem, seit wann besteht es, wie wird das Problem erlebt? Wichtig ist die Sichtweise des Klienten, warum wird das Problem so und nicht anders bewertet? Was wurde bisher unternommen, um etwas positiv zu verändern? 5. Intervention Handlungsalternativen werden erarbeitet. Ein Prozess der Auseinandersetzung mit dem Thema beginnt, die Klientin oder der Klient lernt die eigene Sichtweise zu reflektieren und ggf. zu verändern. 6. Lösung Lösungsmöglichkeiten werden besprochen und der Veränderungsprozess wird begleitet. Der Prozess kann Verschiedenes beinhalten, so individuell wie Konflikte sich darstellen, sind auch die Lösungsprozesse zu sehen. 9
10 3 Arbeitsweise der Sozialberatung 3.2 Exemplarische Fälle in anonymisierter Form Aufgrund der gesetzlichen Schweigepflicht ist es schwierig über die Erfolge der Sozialberatung zu berichten. Deshalb werden hier exemplarische Fallkonstellationen in anonymisierter Form dargestellt. So ist es möglich, ohne die Schweigepflicht zu verletzen, die Arbeit der Sozialberatung zu beschreiben und darzustellen, wie die Zusammenarbeit intern und extern praktiziert wird. Außerdem wird aufgezeigt, welche Beratungsthemen behandelt wurden und wie die Interventionen aussahen. Fall 1: Wie im allgemeinen Schema erläutert, wird nach der Kontaktaufnahme das Erstgespräch geführt. Die Klientin bzw. der Klient erklärt, ein Problem bzw. einen Konflikt am Arbeitsplatz zu haben. Mit der Beschreibung des Problems wird auch eine Auftragsklärung für die Sozialberatung erarbeitet. Die Kommunikation mit den Kollegen und Kolleginnen ist gestört, die Zusammenarbeit mit ihnen und der Führungskraft hat sich geändert bzw. verschlechtert. Die Analysephase beginnt. In der nächsten Phase werden Handlungsalternativen und Interventionen erarbeitet. Die Entscheidung, welche der Möglichkeiten angenommen wird, liegt immer beim Klientel der Sozialberatung. Möglichkeiten können z. B. sein: Klientin bzw. Klient lernt die eigene Sichtweise zu verändern und eigene Anteile zu erkennen. Klientin bzw. Klient führt ein offenes Gespräch mit den anderen Beteiligten. Der Gesprächsinhalt wird in der Beratung besprochen, welches Ziel hat ein Gespräch und wie kann es erreicht werden? Die Sozialberatung führt ein Gespräch mit der Führungskraft. Die Sozialberatung bietet ein moderiertes Gespräch mit der Führungskraft und der Klientin bzw. dem Klienten an oder ein moderiertes Gespräch mit den Kolleginnen und Kollegen. Eine Vermittlung zu einem Fachdienst erfolgt (siehe 2.4) 10
11 3 Arbeitsweise der Sozialberatung Für ein Gespräch mit der Führungskraft wird die Sozialberatung von der Schweigepflicht entbunden, da sie sonst nichts ansprechen dürfte. Besteht eine Schweigepflichtsentbindung, macht die Sozialberatung offen, mit wem Gespräche geführt werden. Transparenz ist wichtig, damit alle Beteiligten wissen, was passiert und in den Prozess der Veränderung involviert sind. Die Führungskraft schildert aus ihrer Sicht die Situation und bekommt, wenn gewünscht, Hilfestellungen für den Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Danach wird in der nächsten Beratung die Beschäftige bzw. der Beschäftigte mit den Aussagen und Einschätzungen der Führungskraft konfrontiert. Das weitere Vorgehen wird mit der Führungskraft und dem Klienten bzw. der Klientin besprochen. Lösungsmöglichkeiten werden vereinbart und der Veränderungsprozess wird begleitet. Lösungen können z. B. sein: Ein Teamgespräch Ein Gespräch mit der Führungskraft und der Klientin bzw. dem Klienten weitere Gespräche alleine mit der Sozialberatung Eine Umsetzung innerhalb der Gruppe oder Abteilung Eine Umsetzung kann bei lange andauernden und festgefahrenen Konflikten eine Lösung darstellen. Die Entscheidung für diese Lösung liegt allein bei den Führungskräften. Die Umsetzung wird von der Sozialberaterin begleitet, Themen können sein: Verarbeitung des alten Konfliktes, eigene Anteile erarbeiten, neuer Anfang ohne Altlasten, Begleitung des Neustarts und frühzeitige Konfliktintervention bzw. Prävention. Das Angebot der Aufarbeitung wird für alle an dem Konflikt beteiligten Personen angeboten. Eine andere Lösung könnte darin bestehen, dass die Beteiligten in moderierten Gesprächen oder alleine eine Klärung der Probleme herbeiführen. Konflikte können entstehen, wenn für eine Beteiligte bzw. einen Beteiligten zu wenig Kommunikation erfolgt. Es kann hilfreich sein, mit den Konfliktparteien getrennt voneinander zu sprechen, um die Sichtweise der Parteien kennenzulernen. Dabei geht es nicht um eine Wahrheitsfindung, wichtig ist, wie der Konflikt von Einzelnen erlebt wird. Allein darauf baut die Lösung auf. Es geht nicht um Schuldzuweisungen, sondern um Lösungen. 11
12 3 Arbeitsweise der Sozialberatung Je nach Fall sind A2 Personal, Recht, die Gleichstellungsbeauftragte, der Örtliche Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung involviert und es entsteht eine Zusammenarbeit (Case Management). Die Lösung eines Konfliktes kann aus mehreren Interventionen bestehen. Durch Kommunikation können die Führungskräfte und Beschäftigte verstehen, durch welche Verhaltsweisen ein Problem entstehen kann. Die beteiligten Personen verändern ihr Verhalten. Kein Fall gleicht dem anderen, jeder Mensch reagiert anders auf Situationen, es gilt, individuelle Lösungen zu finden. Das beschriebene Schema wird bei allen Beratungen angewandt, egal ob es sich um Themen des Arbeitsplatzes oder um Persönliches handelt. Fall 2: Eine Führungskraft bittet um einen Termin. Ein als schwierig bewertetes Gespräch mit einer Beschäftigten bzw. einem Beschäftigten muss geführt werden. Die Führungskraft wünscht ein Coaching. Beim Termin erfolgt eine Auftragsklärung. Welches Verhalten ist der Führungskraft aufgefallen, was ist der Anlass des Gesprächs mit der Beschäftigten bzw. dem Beschäftigten? Was ist das Ziel des Gespräches, was soll erreicht werden? Das Ziel wird auf Machbarkeit, Sinnhaftigkeit und Nutzen mit der Führungskraft überprüft. Das Ziel muss von der Führungskraft selbst erreicht werden können. Der Gesprächsverlauf wird skizziert und durchgesprochen, mögliche Verhaltensweisen der Beschäftigten bzw. des Beschäftigten werden besprochen. Welche Veränderung erwartet die Führungskraft von der Beschäftigten bzw. dem Beschäftigten? Welche Vereinbarungen sollen am Ende des Gesprächs getroffen werden? Je nach Thema kann es zunächst keinen Abschluss geben, manche Themen müssen prozesshaft behandelt werden. Weitere Gespräche sowohl mit der Führungskraft und der Beschäftigten bzw. dem Beschäftigten, als auch mit der Führungskraft und der Sozialberatung können erforderlich sein. Auf Wunsch erfolgt ein Nachbereitungsgespräch bzw. eine Begleitung der Gespräche. 12
13 4 Statistik der Sozialberatung In den vergangenen Jahren wurden sowohl Beratungsgespräche mit Beschäftigten und Führungskräften, als auch mit Angehörigen geführt. Dazu kamen noch Gespräche des Case Managements mit der Gruppe A2 Personal, Recht, den verschiedenen Interessenvertretungen des Hauses, den beteiligten Führungskräften und externen Kooperationspartnern. 4.1 Häufigkeit der verschiedenen Beratungsthemen Beratungen und Gespräche wurden 2007 am häufigsten zu folgenden Themen geführt: Konflikte und Probleme am Arbeitsplatz Sucht Persönliche/familiäre Themen Gesundheit Psychische Themen, Erkrankung, Auffälligkeiten Beratungen und Gespräche wurden 2008 am häufigsten zu folgenden Themen geführt: Konflikte und Probleme am Arbeitsplatz Psychische Themen, Erkrankung, Auffälligkeiten Gesundheit Sucht Persönliche/familiäre Themen 13
14 4 Statistik der Sozialberatung Beratungen und Gespräche wurden 2009 am häufigsten zu folgenden Themen geführt: Konflikte und Probleme am Arbeitsplatz Psychische Themen, Erkrankungen, Auffälligkeiten Sucht Gesundheit Coaching Persönliche/familiäre Themen Beratungen und Gespräche wurden 2010 am häufigsten zu den folgenden Themen geführt: Psychische Themen, Erkrankungen, Auffälligkeiten Konflikte und Probleme am Arbeitsplatz Persönliche/familiäre Themen Sucht Gesundheit Coaching 4.2 Statistik der Einzelfälle seit leistete die Sozialberatung Hilfe in 80 Einzelfällen wurde die Hilfe bereits von 118 Personen in Anspruch genommen, 2009 von 141 Personen. Von den 158 Personen, die in 2010 um Hilfe baten, waren 95 Frauen und 63 Männer. Die Gruppe A2 Personal, Recht war 2009 in 17 und 2010 in 23 Fällen involviert. 14
15 4 Statistik der Sozialberatung Bei einem Einzelfall handelt es sich jeweils um einzelne Amtsangehörige. Einzelfälle Beschäftigte bedeutet, dass Beratungsthema und der Beratungsbedarf keine Gespräche mit anderen erforderlich machten oder diese aus unterschiedlichen Gründen nicht gewünscht waren. Bei den weiteren Einzelfällen wurden entsprechende Personen beteiligt. Beratungseinzelfälle Einzelfälle Beschäftigte Einzelfälle Beschäftigte & Führungskraft Einzelfälle Beschäftigte & Führungskraft & Interessenvertretungen Einzelfall Führungskraft & Interessenvertretungen Einzelfälle Interessenvertretungen Einzelfälle Führungskräfte Einzelfall A2 Personal, Recht Die Hilfen der Sozialberatung erstrecken sich oft über einen längeren Zeitraum. Im Jahr 2010 lagen 33 Langzeitfälle (2009: 29; 2008: 34; 2007:24) vor. Als Langzeitfälle werden Einzelfälle eingestuft, die länger als sechs Monate Beratung und Unterstützung erfordern. 15
16 4 Statistik der Sozialberatung 4.3 Beratungen nach SGB IX 84 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Das BEM ist in 84 Abs. 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) gesetzlich geregelt. Es ist ein Präventionsverfahren, das sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer richtet, die entweder ununterbrochen oder innerhalb eines Jahres in der Summe mehr als 30 Arbeitstage arbeitsunfähig erkrankt waren. Ziel des BEM ist es, die Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten zu überwinden und eine erneute Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Der oben genannte Personenkreis erhält ein Wiedereingliederungsschreiben. Das Wiedereingliederungsschreiben unterbreitet das Angebot, ein persönliches Gespräch mit einer/einem oder mehreren Ansprechpartnern/innen der eigenen Wahl zu führen. Es soll dem/der Mitarbeiter/in signalisieren, dass sie/er mit ihrer/seiner Erkrankung nicht alleine gelassen wird, sondern konkrete Unterstützungsangebote bestehen. Eine der genannten Ansprechpartnerin ist die Sozialberatung. Durchgeführte Beratung nach 84 SGB IX: Raucherentwöhnungskurs im Amt Die Sozialberatung hat 2007 zusammen mit der Geschäftsstelle des Gesundheits- und Sozialmanagements die Planung, Durchführung und Auswertung eines Raucherentwöhnungskurses im Amt organisiert. An dem Kurs haben 19 Beschäftigte des Amtes teilgenommen, die Auswertung ergab: Zwölf Personen haben mit dem Rauchen aufgehört und zwei haben den Konsum stark reduziert. 16
17 4 Statistik der Sozialberatung 4.5 Suchtseminar für Führungskräfte Alkohol am Arbeitsplatz Laut Dienstvereinbarung Alkohol des Statistischen Bundesamtes von 2002 sind Führungskräfte verpflichtend über den Umgang mit alkoholgefährdeten oder alkoholkranken Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schulen. Seit 2009 hat die Sozialberatung in Kooperation mit A2 Personal, Recht und Herrn Vallböhmer von der Fachambulanz für Suchtkranke vom Caritasverband Wiesbaden Seminare für Führungskräfte durchgeführt. Insgesamt wurden bisher 63 Teilnehmerinnen und Teilnehmer geschult. 4.6 Verschiedenes 2007 und 2008 wurde nur jeweils in einem Einzelfall eine Angehörigenberatung in Anspruch genommen, 2009 waren es bereits 6, Fälle. Während 2007 einen und 2008 zwei Kriseninterventionen bei Suizidankündigung notwendig waren, gab es 2009 keinen, 2010 aber vier Fälle. Die Kontaktaufnahme mit der Sozialberatung erfolgt in den meisten Fällen von den Beschäftigten selbst. In dem Jahr 2010 waren es 84 % aller Kontaktaufnahmen und im Jahr % (2008: 78 %; 2007: 73 %) nahmen in 10 % der Einzelfälle Führungskräfte Kontakt mit der Sozialberatung auf, 2009 waren es 30 % (2008: 12 %; 2007: 16 %). In den anderen Fällen waren es besorgte Kollegen, die Interessenvertretungen oder auch A2 Personal, Recht. 17
18 Impressum Bericht der Sozialberatung 2009 und 2010 zur Information für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Statistischen Bundesamtes Ansprechpartnerin Ulrike Dieges Telefon: 0611 / Mobil: 0175 / ulrike.dieges@destatis.de Statistisches Bundesamt, Juli 2011 Fotorechte: pixtal/ /f1 Online 18
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