Kalkulatorische Grundlagen der Privaten Krankenversicherung
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- Jobst Burgstaller
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1 Kalkulatorische Grundlagen der Privaten Krankenversicherung Ralf Hünten Vertriebstrainer Mai 2012 Seite 1
2 Inhalt Beitragskomponenten des PKV-Beitrags Alterssicherungsprogramm der PKV Seite 2
3 Die PKV-Beitragskomponenten Risikobeitrag + Sparanteil = Nettobeitrag + Kostenzuschlag + Sicherheitszuschlag + Standardtarif-Zuschlag + Basistarif-Zuschlag + Portabilitäts-Zuschlag = Bruttobeitrag (Tarifbeitrag) Bruttobeitrag (Tarifbeitrag) + gesetzlicher Beitragszuschlag + eventuell individueller Risikozuschlag = zu zahlender Beitrag Seite 3
4 Risikobeitrag ( 10 Abs. 1, 14 KalV) Häufigkeit von Leistungsfällen Kopfschaden = Kosten der durchschnittlichen Erstattungsbeträge Einflussfaktoren der Kopfschäden sind: Höhe und Ausgestaltung der tariflichen Leistungen Alter Geschlecht Morbidität (= Krankheitshäufigkeit bezogen auf eine bestimmte Personen-/Bevölkerungsgruppe) Schwangerschafts- und Entbindungsrisiko Beruf Wohnort Bestandsdauer Kündigungswahrscheinlichkeiten ( Abgangswahrscheinlichkeiten zu Lebzeiten ) Sterbetafel ( PKV 2011 ) subjektives Risiko (= moralisches Risiko) Berücksichtigung der Kopfschäden im Rahmen von Trends (= Ergebnisse jahrelanger Beobachtungen und Analysen) Seite 4
5 Risikobeitrag ( 10 Abs. 1, 14 KalV) Sterbetafel PKV 2011 Restlebenserwartung von in 2011 Geborener: Frauen Männer 87,34 Jahre 83,97 Jahre Aktuelle Sterbetafel in Deutschland: Sterbetafel 2008/2010 Restlebenserwartung von in 2011 Geborener: Frauen Männer 82,59 Jahre 77,51 Jahre Quellen: PKV-Verband PKV-Zahlenbericht 2010/2011 Statistisches Bundesamt Pressemitteilung vom Seite 5
6 Risikobeitrag ( 10 Abs. 1, 14 KalV) Häufigkeit von Leistungsfällen Kopfschaden = Kosten der durchschnittlichen Erstattungsbeträge auslösender Faktor weichen die erforderlichen Leistungen um mehr als 5% von den kalkulierten Leistungen ab, können die Tarifbeiträge überprüft und ggf. angepasst werden weichen die erforderlichen Leistungen um mehr als 10% von den kalkulierten Leistungen ab, müssen die Tarifbeiträge überprüft und ggf. angepasst werden weichen die erforderlichen Sterbewahrscheinlichkeiten von den kalkulierten um mehr als 5% ab, müssen die Tarifbeiträge überprüft und ggf. angepasst werden Seite 6
7 Sparanteil Entwicklung der Alterungsrückstellung Systematik der Alterungsrückstellung Angaben in Mrd EURO 130,00 145,32 158, Alterungsrückstellung Entsparphase Risikobeitrag Ansparphase Tarifbeitrag Quelle: PKV-Zahlenbericht 2010/2011 Seite 7
8 Das Synonym für Nachhaltigkeit in der PKV - die Alterungsrückstellung Anlagepolitik bezüglich der erwirtschafteten Kapitalerträgen aus den Alterungsrückstellungen Garantiezins 3,5% fliesst in die Alterungsrückstellung mind. 90% der erwirtschafteten Überzinsen (gem. 12a VAG) Beitragsermäß äßigung für r heute bereits 65 Jährige zusätzliche Alterungsrückstellung Seite 8
9 Sparanteil - Garantiezins Risikobeitrag Tarifbeitrag Garantiezins 3,5% Durchschnittlich erzielte Gesamt- Nettoverzinsung in der PKV*: 2000 = 7,2% 2010 = 4,3% Erwirtschaftete Zinsspanne in 2010*: untere Zinsspanne: 0,1% bis 2,9% obere Zinsspanne: 4,8% bis 5,1% Quelle: Bundesministerium der Finanzen Bundestagsdrucksache 17/9330 aus 2012) Seite 9
10 Kostenanteil ( 8 KalV) Unmittelbare Abschlusskosten Mittelbare Abschlusskosten Schadenregulierungskosten sonstige Verwaltungskosten z.b. Provisionen z.b. Policierung Diese Kosten werden bei der Tarifierung als altersunabhängige Stückkostenberechnung mit berücksichtigt. Seite 10
11 Sicherheitszuschlag ( 7 KalV) Zum Ausgleich von Schwankungen/ Sondereinflüssen wird in der Beitragskalkulation ein Sicherheitszuschlag in Höhe von mind. 5% des Bruttobeitrages einkalkuliert. Seite 11
12 Standardtarifzuschlag ( 8 KalV) Standardtarif für ältere Versicherte ( 315 Abs. 2 SGB V) von 1994 bis Kunden* Ausgleich der über dem GKV-Höchstbeitrag liegenden Beiträge 747 Kunden* Ausgleich der durch die auf 150% des GKV-Höchstbeitrages gekappten Beiträge für im Standardtarif gemeinsam versicherten Ehepartner und Lebenspartner Finanzierung des Ausgleichs über alle Krankheitskosten-Vollversicherten über einen Zuschlag auf die Prämien (unter 1% des Bruttobeitrages) * Quelle: PKV-Verband PKV-Zahlenbericht 2010/2011 Seite 12
13 Wettbewerbsstärkungs-Gesetz Versicherungspflicht für alle Einwohner Deutschlands ab bis ab Versicherungspflicht für Nichtversicherte, die zuvor in der GKV versichert waren oder der GKV zuzuordnen sind. Beitrittsrecht (Versicherungsmöglichkeit) für Nichtversicherte, die zuvor in der PKV versichert waren oder der PKV zuzuordnen sind, in den Standardtarif. Versicherungspflicht für Nichtversicherte, die der PKV zuzuordnen sind Seite 13
14 Basistarifzuschlag ( 8 KalV) Basistarif ( 12 VAG) Kunden* ab Ausgleich der über dem GKV-Höchstbeitrag liegenden Beiträge allerdings: keine Kappung der Beiträge für im Standardtarif gemeinsam versicherten Ehepartner und Lebenspartner auf 150% des GKV-Höchstbeitrages Ausgleich der hälftigen Beiträge bei Hilfebedürftigkeit Kunden* Ausgleich der offenen Beiträge der Nichtzahler Finanzierung des Ausgleichs über alle Krankheitskosten-Vollversicherten über einen Zuschlag auf die Prämien (über 1% des Bruttobeitrages Tendenz steigend) * Quelle: PKV-Verband PKV-Zahlenbericht 2010/2011 Seite 14
15 Portabilitätszuschlag ( 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG) Seit dem wird ein Teil der Alterungsrückstellungen ( = Übertragungswert*) beim Wechsel des Versicherers portabel und beim neuen Versicherer als Beitragsnachlass angerechnet. Versicherte mit Vers.beginn vor dem Mitgabe der AR* nur beim Wechsel in den Basistarif des bisherigen Versicherers. Nach 18 Monten Verweildauer im Basistarif, erneute Mitgabe der AR* bei unternehmens-internem Tarif- Wechsel. Versicherte mit Vers.beginn ab dem Mitgabe der AR* bei Wechsel zum neuen Versicherer. Portabilitätszuschlag! Seite 15
16 Portabilitätszuschlag ( 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG) Die Berechnung des Übertragungswertes stellt sich wie folgt dar: - Wie hoch ist die AR aus dem bisherigen Tarif? - Wie hoch ist die AR, wenn der Versicherte vom Vertragsbeginn an im Basistarif versichert gewesen wäre? Portabel ist der niedrigere Wert! Ab 2013 müssen die Übertragungswerte jährlich mitgeteilt werden = Informationspflicht. Bis dahin besteht ein Informationsrecht. Seite 16
17 Gesetzlicher Beitragszuschlag ( 12 Abs. 4a VAG) ab Ruhendphase vom 60. bis 65. LJ Beitragsstabilisierung vom 65. bis 79. LJ Beitragsreduzierung ab dem 80. LJ Zahlung vom 20. bis 60. LJ Seite 17
18 Die PKV-Beitragskomponenten Risikobeitrag + Sparanteil = Nettobeitrag + Kostenzuschlag + Sicherheitszuschlag + Standardtarif-Zuschlag + Basistarif-Zuschlag + Portabilitäts-Zuschlag = Bruttobeitrag (Tarifbeitrag) Bruttobeitrag (Tarifbeitrag) + gesetzlicher Beitragszuschlag + eventuell individueller Risikozuschlag = zu zahlender Beitrag Seite 18
19 Das Problem: Nichtzahler in der PKV Anzahl der Vollversicherten = 8,95 Mio Beitragseinnahmen 2010 = 24,07 Mrd. EURO PKV-Beitragsaussenstände: 554 Mio EURO von Versicherten Stand: * Quelle: PKV-Verband PKV-Zahlenbericht 2010/2011 Seite 19
20 Die Lösung: Nichtzahler-Tarif in der PKV Pressemitteilung der Bundesregierung vom : Die Bundesregierung prüft, ob ein sogenannter Nichtzahler-Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) eingeführt werden soll. Geplanter Leistungsumfang: Leistungen bei akuten Erkrankungen und Schmerzen Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung. Vorgesehene Beitragshöhe: zwischen 80 und 150 EURO monatlich Seite 20
21 Die Lösung: Nichtzahler-Tarif in der PKV Geplante Vorgehensweise bei Nichtzahlern: nach zwei Monaten Zahlungsverzug wird der Kunde gemahnt nach weiteren zwei Monaten Zahlungsverzug erhält der Kunde eine weitere Mahnung nach erfolglosem Ablauf der erneuten Mahnfrist wird der bisherige Tarif in den Ruhensstand versetzt und stattdessen der Nichtzahler-Tarif in Kraft gesetzt begleicht der Kunde die Beitragsrückstände, wird der sich im Ruhensstand befindliche Tarif wieder in Kraft gesetzt Seite 21
22 Das Alterssicherungsprogramm der PKV Die Säulen der PKV Allgemeine PKV - Massnahmen: Alterungsrückstellung Zusätzliche Alterungsrückstellung Gesetzlicher Zuschlag Basistarif Unternehmensspezifische Massnahmen: Annahmepolitik Beitragsentlastungs- Tarif Gesundheits-Service Seite 22
23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr gezeigtes Interesse Seite 23
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