Dienstvereinbarung. zwischen dem Universitätsklinikum Tübingen und dem Personalrat des Universitätsklinikums Tübingen

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1 Dienstvereinbarung zwischen dem Universitätsklinikum Tübingen und dem Personalrat des Universitätsklinikums Tübingen zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Benachteiligungen am Arbeitsplatz Präambel Eine Unternehmenskultur, die sich auszeichnet durch Wertschätzung, Toleranz, Respekt und Teamgeist, kommt gleichermaßen den Beschäftigten und den Patientinnen und Patienten zu Gute. Motivation und Engagement können nur dann entstehen und wachsen, wenn alle Beteiligten gegenseitig ihre Persönlichkeitsrechte und Würde respektieren. Aber die Realität stimmt nicht immer mit der Idealvorstellung überein, Konflikte sind unvermeidbar. Doch nicht das Vorhandensein von Konflikten ist problematisch, sondern der Umgang mit ihnen. Werden Konflikte missachtet und nicht bearbeitet, sondern statt dessen negative Kommunikationsformen und unsoziale Verhaltensweisen praktiziert, können sich daraus Mobbingsituationen entwickeln mit gravierenden Auswirkungen für die körperliche und seelische Gesundheit der Bertoffenen. Nicht zuletzt entstehen dadurch auch negative betriebswirtschaftliche Folgen. Ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmenskultur ist, Konflikte fair und tolerant, sachlich und konstruktiv auszutragen, partnerschaftliches Verhalten zu fördern und Chancengleichheit und Gleichbehandlung am Arbeitsplatz zu realisieren, sowohl in Bezug auf eine optimale Patientenversorgung am Universitätsklinikum, als auch für erfolgreiche Leistungen in Forschung und Lehre. Partnerschaftliches Verhalten und gegenseitige Wertschätzung zeigen sich unter anderem darin, dass Diskriminierung Mobbing und Sexuelle Belästigung nicht geduldet werden. In dieser Dienstvereinbarung wird für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Universitätsklinikum festgelegt, wie mit Verstößen umgegangen werden muss. Insbesondere wird dadurch den Regelungen des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) Rechnung getragen. Geltungsbereich Diese Dienstvereinbarung gilt für alle akademischen und nichtakademischen Mitarbeiter/-innen, die Aufgaben im Universitätsklinikum erfüllen und unter den Geltungsbereich des TV-UK, TV-Ä oder TV-L fallen oder in einem Beamtenverhältnis tätig sind. Seite 1 von 9

2 I. Schwerpunkte 1.1 Diskriminierung Diskriminierung ist eine Herabsetzung der nach dem Grundgesetz unantastbaren Würde, der Rechte und Freiheiten des Einzelnen. Diskriminierungen können z.b. sein: - herabwürdigende Bemerkungen, Kommentare, Witze oder Handlungen auf Grund - nationaler und/oder sozialer Herkunft - Hautfarbe - Abstammung - Behinderung - Geschlecht - Alter - politischer Gesinnung - sexueller Ausrichtung - religiöser und/oder weltanschaulicher Orientierung Das AGG untersagt darüber hinaus Benachteiligungen unter den oben genannten Aspekten im Rahmen von Arbeitsverhältnissen, wie z.b. bei der Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern, bei den Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen sowie beim beruflichen Aufstieg. Beschäftigte mit Führungsverantwortung haben in diesem Zusammenhang eine besondere Verantwortung. 2. Sexuelle Belästigung Sexuelle Belästigung ist jedes sexuell bestimmte Verhalten, dass von den Betroffenen nicht gewünscht wird. Die sexuelle Belästigung kann sich in Worten, Handlungen, Gesten oder sonstigem sexualisierten Verhalten ausdrücken z.b.: - anzügliche Bemerkungen - Kommentare oder Witze zur Person zu ihrem Körper/Verhalten oder Privatleben - zeigen sexistischer/pornografischer Darstellung (z.b. Kalender, Bilderschirmschoner/Poster - optische Zeichnungen mit sexuellem Bezug - unerwünschte Aufforderung oder/und Nötigung zu sexuellen Handlungen - unerwünschten Körperkontakt - sexuelle Diskriminierung - Belästigung, Gewalt und Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen am Arbeits- und Ausbildungsplatz Seite 2 von 9

3 3. Mobbing Mobbing ist eine konfliktbelastete Situation am Arbeitsplatz unter Kolleginnen und Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Nachgeordneten, bei der die betroffene Person von einer oder mehreren anderen Personen systematisch über einen längeren Zeitraum direkt oder indirekt angegriffen wird. Das Ziel und/oder der Effekt dieser Handlung ist es, diese Person auszugrenzen und ihr jede Möglichkeit für ein qualitätsvolles Arbeitsumfeld zu nehmen. Beispiele für Mobbinghandlungen sind: - Verleumdung von Kolleginnen und Kollegen - Verbreitung von Gerüchten - Absichtliches Zurückhalten von Information - Desinformation, Isolation - Systematische Überforderung, aber auch Unterforderung - Drohung und Erniedrigung - Übertriebene Kontrolle, berufliche Entmündigung - Beschimpfung, verletzende Behandlung, Hohn und Aggressivität durch Vorgesetzte und Kolleginnen und Kollegen - Versagen von Hilfe, ignorieren von Beschwerden, u.a. II. Vorgehensweise für den Umgangmit Fällen von Diskriminierung,sexueller Belästigung und Mobbing Grundsätze der Beratung Zu einem ehrlichen und respektvollen Umgang miteinander gehört, Konflikte rechtzeitig zu thematisieren. Im Sinne einer konstruktiven Streitkultur am UKT haben alle Beschäftigten das Recht und die Pflicht, anhaltende Konflikte und jegliche Art der Diskriminierung aufzuzeigen, ohne dadurch Sanktionen oder nachhaltige Auswirkungen für den beruflichen Werdegang befürchten zu müssen. Nur durch rasche Bearbeitung der Konflikte bzw. Diskriminierungen sind negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Betroffenen zu vermeiden. 1. Allgemeine Grundsätze Die folgenden Grundsätze gelten für alle mit Beratung befassten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Universitätsklinikums: - Vertraulichkeit - Professionalität - Hilfe zur Selbsthilfe Es wird nichts gegen den Willen der/des Betroffenen unternommen. Seite 3 von 9

4 Bei einer Beratung sollten folgende Punkte besprochen/ geklärt werden - Mit welchem Ziel strebte der/die Beschäftigte die Beratung an? - Welches sind die Erwartungen an die beratende Person? - Wie wird das weitere Vorgehen sein? - Welche Informationen dürfen in Gesprächen mit Dritten verwendet werden? In dem Gespräch sollen der/dem Betroffenen die Möglichkeiten und Grenzen der Anlaufstelle aufgezeigt werden. Methoden der Sachverhaltsklärung durch die Anlaufstellen Die Klärung des Sachverhalts durch die unten aufgelisteten Anlaufstellen erfolgt je nach den Möglichkeiten durch: - Einzelgespräche - Gespräche mit Vorgesetzten - Teamgespräche/professionelle berufsbegleitende Beratung (Supervision) - Hinzuziehen vorhandener schriftlicher Aufzeichnungen der Beteiligten z.b. Gesprächsprotokolle, Schriftverkehr, persönliche Notizen usw. - Aufzeigen weiterführender Hilfen 2. Verfahren 2.1 Grundsätzlich ist im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit das persönliche Gespräch zwischen den Beteiligten erwünscht. 2.2 Den Betroffenen steht selbstverständlich die Möglichkeit offen, sich bei der unmittelbaren oder nächsthöheren vorgesetzten Person, in deren Verantwortlichkeit die oben genannten Tatbestände ein unzumutbares Arbeitsklima hervorgerufen haben, zu beschweren. Außerdem können sich Betroffene und Vorgesetzte jederzeit Hilfe bei den unter Punkt 2.3 aufgeführten Institutionen bei der Bewältigung des Sachverhalts holen. 2.3 Folgende Einrichtungen/Institutionen können zur Hilfe bei der Lösung von Konfliktsituationen mit einbezogen werden. - Personalabteilung - Personalvertretung - Beauftragte für Chancengleichheit - Mitarbeiter- und Führungskräfteberatung - Betriebsärztlicher Dienst - Schwerbehindertenvertretung Sollte selbst mit der Hilfe oben genannter Einrichtungen keine Lösung der Konfliktsituation erreicht werden, soll die oder der Betroffene oder eine von ihr oder ihm beauftrage Person schriftlich den Tatbestand an die Koordinationsstelle der Personalabteilung zur Klärung melden. Seite 4 von 9

5 Die Koordinationsstelle ist angesiedelt bei der Geschäftsbereichsleitung Personal. Sie meldet ggf. den Tatbestand an die Personalbteilung zur Prüfung arbeitsrechtlicher Konsequenzen. Die Koordinationsstelle ruft die Kommission am UKT ein. III. Tätigkeit der Kommission für Partnerschaftliches Verhalten am Universitätsklinikum 1. Die Kommission wird durch die im Vorfeld eingeschaltete Koordinationsstelle, falls es die Betroffenen wünschen, oder direkt von den Betroffenen über die Problematik informiert. Dies kann erfolgen durch: - Persönliche Gespräche mit einem Mitglied der Kommission gegebenenfalls mit einer Vertrauensperson der/des Betroffenen. - Schriftliche Anhörung - Gesprächsprotokolle/sonstige Aufzeichnungen. Die Kommission spricht, nachdem sie über geeignete Maßnahmen beraten hat, Empfehlungen schnellstmöglich (Richtwert 3 Wochen) aus, die zur Entschärfung der Situation führen können. Es muss sichergestellt werden, dass während der Dauer der Beratung und Bearbeitung des Falls keine Verschlechterung des Status quo für die betroffenen Person eintritt (z. B. Arbeitsplatzverlust, Fristverstreichung bei Prüfungen, Verlust von Drittmitteln etc.) 2. Zusammensetzung der Kommission für Partnerschaftliches Verhalten. - Leitender Ärztlicher Direktor - Kaufmännische/r Direktor/in - Dekan der Medizinischen Fakultät - Beauftragte für Chancengleichheit - Personalratsvorsitzende/r - Betriebs- und Personalärztlicher Dienst - Mitarbeiter- und Führungskräfteberatung - Schwerbehindertenvertretung - Assistentenvertreter/in - Personalabteilung Beschwerdestelle Seite 5 von 9

6 IV. Einrichtungen Personalrat Der Personalrat vertritt alle Beschäftigen des Universitätsklinikums. Wir verstehen uns als Interessenvertretung aller Beschäftigten, für alle Fragen die mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen. In Konfliktsituationen verstehen wir uns als Vermittler/-innen, die für die Beschäftigten Partei ergreifen und an der Sache orientierte Lösungsmöglichkeiten suchen. Ebenso überwachen wir die Umsetzung aller am Klinikum geltenden Gesetze, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen. In den regelmäßig stattfindenden Personalversammlungen und in der Personalratsinfo informieren wir die Beschäftigten umfassend über alle aktuellen Themen am Klinikum. Bürozeiten und Termine: - Montags bis Freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr - Termine bitten wir Sie vorab telefonisch zu vereinbaren - Jeden Donnerstag bieten wir den Beschäftigten des Talklinikums eine Sprechstunde an, und zwar im Pförtnerhaus der Alten Chirurgie, Calwerstr. 7 im Obergeschoß. Auch hier bitten wir Sie Termine vorab telefonisch mit uns zu vereinbaren. Darüber hinaus können natürlich auch zu anderen Zeiten Termine vereinbart werden. Personalrat Universitätsklinikum Tübingen Ottfried-Müller Str. 49 Telefon: 07071/ oder Fax: 07071/ personalrat@med.uni-tuebingen.de Betriebsärztlicher Dienst Der Betriebs- und Personalärztliche Dienst ist für die betriebsärztliche Betreuung der Beschäftigten des Universitätsklinikum und der Universität zuständig. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich am Arbeitsplatz sexuell belästigt, gemobbt oder diskriminiert fühlen, können nach telefonischer Terminabsprache einen vertraulichen Beratungstermin bei einer/einem Betriebsärztin/Betriebsarzt vereinbaren. Die Inhalte der Beratung unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Weiter Informationen über den Betriebsärztlichen Dienst sind auf der Homepage im Intranet abrufbar. Betriebs und Personalärztliche Dienst Calwer Str. 7/3 Telefon: 07071/ betriebs/personalärztlicher.dienst@med.uni-tuebingen.de Seite 6 von 9

7 Schwerbehinderten-Vertretung Die Schwerbehindertenvertretung des Universitätsklinikum ist für alle Mitarbeiter/- innen zuständig die den Status Schwerbehinderter oder Gleichgestellter besitzen. Sollten Sie sich in irgendeiner Form sexuell belästigt, diskriminiert oder gemobbt fühlen steht es Ihnen jederzeit frei, einen Termin zu vereinbaren um die Probleme mit uns zu besprechen. Die Schwerbehindertenvertretung wird dann in Absprache mit Ihnen eine Lösungsvorschlag erarbeiten und falls gewünscht Sie bei allen Gesprächen begleiten. Schwerbehindertenvertretung Frau Kathrin Stockburger Herr Hubert Zegowitz Universitätsklinikum Tübingen Ottfried-Müller Str. 49 Telefon: 07071/ Beauftragte für Chancengleichheit Grundlage für die Arbeit der Beauftragten für Chancengleichheit ist das Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg. Kernstück des Gesetzes ist die berufliche Situation von Frauen in Bezug auf - deren Aufstiegschancen, - die Erhöhung des Frauenanteils dort, wo sie geringer repräsentiert sind als Männer - die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer, festgeschrieben als durchgängiges Leitprinzip in allen Aufgabenbereichen und Entscheidungsprozessen in den Dienststellen. Die Aufgabe der Beauftragten für Chancengleichheit ist es darauf zu achten, dass dieses Gesetz hier am Klinikum gelebt wird und jegliche Form der Diskriminierung, der sexuellen Belästigung und von Mobbing verhindert wird. Sprechzeiten: täglich nach telefonischer Vereinbarung Beauftragte für Chancengleichheit am Universitätsklinikum Ottfried-Müller Str. 49 Telefon / chancengleichheit@med.uni-tuebingen.de Seite 7 von 9

8 Personalabteilung In der Personalabteilung ist die Koordinationsstelle für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingerichtet, die sich in irgendeiner Form diskriminiert, sexuelle belästigt oder gemobbt fühlen. Selbstverständlich steht es Ihnen frei sich an ihre zuständige Sachbearbeiterin oder zuständigen Sachbearbeiter oder an eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter ihres Vertrauens in der Personalabteilung zu wenden um ihre Probleme im Rahmen eines vertrauensvollen Gespräches zu besprechen. Personalabteilung Herr Karsten Seidel Geissweg 5 Telefon 07071/ karsten.seidel@med.uni-tuebingen.de Mitarbeiter- und Führungskräfteberatung Die Zielsetzung der Mitarbeiter- und Führungskräfteberatung ist die vertrauensvolle persönliche Beratung und professionelle Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Führungskräften, Teams und Arbeitsgruppen. Das Angebot richtet sich an alle Beschäftigten des Klinikums. Aufgaben Psychosoziale Beratung - Beratung in persönlichen Belastungssituationen - Beratung bei Problemen am Arbeitsplatz - Förderung der Konfliktfähigkeit Coaching - Beratung von Vorgesetzten in Fragen der Mitarbeiterführung - Unterstützung der Teamarbeit (Teamentwicklung) - Beratung und Begleitung in Veränderungsprozessen Die Inanspruchnahme ist freiwillig und unterliegt der Schweigepflicht. Die Beratung erfolgt in einem geschützten Rahmen und wird i. d. R. vorher terminlich vereinbart. Mitarbeiter- und Führungskräfteberatung Frau Angelica Smulders Diplom-Pädagogin Otfried-Müller-Str. 49 Tel.: 07071/ Fax: 07071/ angelica.smulders@med.uni-tuebingen.de Seite 8 von 9

9 V. Inkrafttreten und Kündigung (1) Diese Dienstvereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft. (2) Die Dienstvereinbarung ist mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres kündbar. Bis zum Zustandekommen einer neuen Vereinbarung oder einer durch die Personalvertretung mitbestimmten Anschlussregelung wirkt diese Vereinbarung nach, längstens jedoch 6 Monate. VI. Schlussbestimmungen Änderungen und Ergänzungen der Dienstvereinbarung haben einvernehmlich zu erfolgen und bedürfen der Schriftform. Tübingen, Professor Dr. Michael Bamberg Leitender Ärztlicher Direktor Gabriele Sonntag Kaufmännische Direktorin Angela Hauser Personalratsvorsitzende Seite 9 von 9

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