Joomla Full-Service VERTRAG

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1 Joomla Full-Service VERTRAG - 1 -

2 Vertrag über Joomla Full-Service Zwischen und Telefon: Fax: nachfolgend Auftragnehmer genannt - wird folgendes vereinbart: - nachfolgend Auftraggeber genannt - 1. Tätigkeit und Leistungserbringung (1) Der Auftragnehmer wird mit Vertragsbeginn für den Auftraggeber folgende Tätigkeiten durchführen: Installation von Joomla Grundpaket Mtl. Update auf aktuelle Joomla Version Mtl. Backup der Joomla Webseite (komplett inkl. Datenbank und aller installierter Erweiterungen) Kostenlose Wiederherstellung der Joomla Webseite Installation neuer Komponenten, Module, Plugins Mtl. Update der zusätzlich installierten Komponenten Joomla Support (2) Für die Beauftragung wird dem Auftragnehmer im Rahmen der Vertragsdurchführung ein Ansprechpartner seitens des Auftraggebers benannt, falls Informations- oder Abstimmungsbedarf bestehen sollte. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Ausübung seiner Tätigkeiten erforderlichen Informationen, Hilfsmittel und Unterlagen zur Verfügung. (3) Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Kenntnisgabe, sofern sich bei der Vertragsdurchführung Abwicklungsschwierigkeiten oder aber vorhersehbare Zeitverzögerungen ergeben sollten. (4) Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass die Leistungen mit der beruflichen Sorgfalt auf der - 2 -

3 Grundlage des jeweils neuesten Standes von Wissenschaft und Technik sowie unter Beachtung sämtlicher einschlägiger Vorgaben, Richtlinien und Normen von Wissenschaft und Technik erbracht werden. (5) Der Auftragnehmer verpflichtet sich alle erstellten Backups, jedoch höchstens die letzten 12 Backups, auf einem gesonderten Speichermedium zu sichern. Weiter verpflichtet er sich diese Backups bis zum Ablauf des Vertragsverhältnisses aufzubewahren und sie dem Auftraggeber mit Ablauf des Vertrages zu übergeben. (1) URL der Webseite: 2. Auftragsdaten (2) Das Vertragsverhältnis beginnt am und ist bis zum befristet / unbefristet. (3) Abrechnungszeitraum: monatlich / quartalsweise / jährlich 3. Weisungsfreiheit (1) Der Auftragnehmer unterliegt bei der Durchführung der übertragenen Tätigkeiten keinen Weisungen des Auftraggebers. Er ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit frei. Insbesondere Arbeitsort und Arbeitszeit unterliegen seiner eigenen Bestimmung. Er wird allerdings die vereinbarten Ablieferungszeitpunkte einhalten und verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers in dessen Räumlichkeiten notwendige Besprechungen durchzuführen. (2) Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, Aufträge des Auftragsgebers ohne Angaben von Gründen abzulehnen. (3) Gegenüber den Angestellten des Auftragsgebers hat der Auftragnehmer keine Weisungsbefugnis. 4. Vergütung (1) Als Vergütung wird eine Pauschale von 40,00 pro Monat inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbart. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Rechnung für den vereinbarten Abrechnungszeitraum zu erstellen. (2) Die Pauschale ist immer im Voraus für den gewählten Abrechnungszeitraum zu zahlen. (3) Die Zahlung der Entgelte erfolgt durch SEPA-Lastschrifteinzug, sofern keine andere Zahlungsweise gesondert vereinbart wurde. Der Auftragsgeber ermächtigt den Auftragnehmer, das Entgelt von dem bei der Bestellung angegebenen Konto einzuziehen. Die Rechnungsstellung erfolgt rechtzeitig vor dem Bankeinzug. Für den Fall, dass die kontoführende Bank die SEPA-Lastschrift des Auftragnehmers nicht einlöst, berechnet dieser eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35,-. Soweit sich die Bankverbindung des - 3 -

4 Auftragsgebers ändert, ist dieser verpflichtet, dies dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. (4) Für jeden angefangenen Monat, in dem eine Einzugsermächtigung nicht erteilt ist, steht dem Auftragnehmer für die Bearbeitung und Überwachung der Zahlungseingänge eine Aufwandsentschädigung von pauschal 7,50 zu. (5) Der Rechnungsversand erfolgt ausschließlich per . Der Auftragnehmer ist zur Änderung der gewählten Versandform berechtigt, wenn insbesondere rechtliche, organisatorische oder technische Gründe dies erfordern. Ein Rechtsanspruch des Auftragsgebers auf fortwährenden Versand in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses üblichen Form wird nicht begründet. (6) Fordert der Auftragsgeber eine bereits versandte Rechnung auf dem Postweg an, kann der Auftragnehmer hierfür eine Gebühr von 5,00 berechnen, wenn auf Seiten des Kunden keine rechtlichen Gründe für den Postversand bestehen. 5. Aufwendungsersatz und sonstige Ansprüche (1) Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt. (2) Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. 6. Haftung (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die übertragenen Aufträge ordnungsgemäß durchzuführen. (2) Der Auftragnehmer haftet in vollem Umfang für Schäden, die er im Rahmen der Auftragstätigkeit zu Lasten des Auftraggebers verursacht; insbesondere ist er verpflichtet, den Auftraggeber von allen Ersatzansprüchen freizustellen, die gegen diesen wegen einer mangelhaften Bearbeitung des Auftrages geltend gemacht werden können. 7. Fortbildungspflicht (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages auf dem Gebiet seiner Tätigkeit über den aktuellen Entwicklungsstand weiterzubilden und sich über aktuelle Veränderungen auf diesem Gebiet jederzeit auf dem Laufenden zu halten

5 8. Verschwiegenheit (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, unternehmensinternen Informationen, Ideen und Konzepte sowie über alle Umstände, die mit dem Auftraggeber in Zusammenhang stehen und von denen er Kenntnis erlangen hat, Dritten gegenüber absolutes Stillschweigen zu bewahren. (2) Diese Verpflichtung gilt auch gegenüber sämtlichen Verwandten und Angehörigen des Auftragnehmers, insbesondere gegenüber Ehegatten, Kindern und den mit diesen Personen verwandten Personen. Die Verschwiegenheitsverpflichtung bezieht sich insbesondere auf die im Rahmen des Kundenkontaktes gewonnenen Informationen sowie auf den Kundenstamm und die Auftragslage des Auftraggebers selbst. (3) Der Auftragnehmer ist sich darüber bewusst und erkennt hiermit ausdrücklich an, dass er dem Auftraggeber gegenüber zum Ersatz aller materiellen und immateriellen Schäden verpflichtet ist, sofern er gegen diese Verschwiegenheitsverpflichtung schuldhaft verstößt. (4) Diese verschwiegenheitsverpflichtung gilt ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Urkunde. Sie gilt über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus zeitlich unbegrenzt fort. 10. Kündigung (1) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten spätestens einen Monat vor Ablauf des Abrechnungszeitraumes gekündigt werden. (2) Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt davon unberührt. (3) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (4) Nach einer Kündigung wird das im Voraus entrichtete Entgelt für von dem Auftragnehmer angebotene oder vermittelte Leistungen oder Dienste, deren Zahlungsintervalle bei der Kündigung noch nicht abgelaufen sind vom Auftragnehmer nicht erstattet. (5) Nach einer Kündigung übergibt der Auftragnehmer alle erstellten Backups, jedoch höchstens die letzten 12 erstellten Backups, an den Auftraggeber. 11. Übertragung von Nutzungsrechten (1) Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Auftraggeber mit dem Ausgleich der Rechnungen des Auftragnehmers sämtliche Rechte an den erbrachten Leistungen erwirbt. (2) Insbesondere wird folgendes vereinbart: Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber an den von ihm erstellten Leistungen und den gefertigten Dokumentationen und Beschreibungen das ausschließliche Recht zur zeitlich und räumlich unbegrenzten Nutzung einschließlich der Marktverwaltung und Übertragung von Nutzungsrechten auf Dritte und der Erteilung von Unterlizenzen. Gleiches gilt für das Ergebnis von Umarbeitungen oder - 5 -

6 Erweiterungen von vorhandenen Programmen, Dokumentationen und Beschreibungen. (3) Mit umfasst von dieser Nutzungseinräumung und mit zu übergeben sind die dazu gehörigen Vorstufen, der Quellcode und sonstige Begleitmaterialien zu den jeweiligen Programmen. (4) Der Auftraggeber wird seitens des Auftragnehmers ermächtigt, an der von ihm erstellten Software Änderungen und Bearbeitungen vorzunehmen und diese mit fremder Software zu verbinden. Der Auftragnehmer verzichtet insoweit auf seine Rechte. Der Auftraggeber nimmt diesen Verzicht an. (5) Der Auftragnehmer versichert, dass sämtliche Arbeitsergebnisse, die im Rahmen der Aufträge erstellt werden, frei von Rechten Dritter sind und er berechtigt ist, über die Nutzungsrechte an den Arbeiten in dem genannten Umfang zu verfügen. 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand (1) Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag und aus seiner Beendigung ist Köln. 13. Nebenabreden und salvatorische Klausel (1) Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. (2) Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages. 14. Vertragsaushändigung Jede der Vertragsparteien hat eine schriftliche Ausfertigung dieses Vertrages erhalten. Ort, Datum Ort, Datum Auftraggeber Auftragnehmer - 6 -

7 SEPA - Lastschriftmandat Gläubiger-Identifikationsnummer: DE24ZZZ Ich ermächtige die Medienagentur, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Medienagentur auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. _ Kreditinstitut (Name und BIC) D E Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt

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