Staatliches Bauamt Nürnberg

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1 Staatliches Bauamt Nürnberg Bereich Straßenbau Bundesstraße 14 Umgehung Reichenschwand Tunnelvariante Projektinformation Planungshistorie Für die Umgehung Reichenschwand im Pegnitztal (Taltrasse) wurde Ende 2003 der Planfeststellungsbeschluss durch die Regierung von Mittelfranken erlassen. Der Beschluss wurde von mehreren Privatbetroffenen, dem Bund Naturschutz in Bayern sowie den Gemeinden Ottensoos und Henfenfeld beklagt. Im Jahr 2006 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klagen der Gemeinden Ottensoos und Henfenfeld zwar abgewiesen, aber auch das Ruhen des Gerichtsverfahrens angeordnet, da die bisher vorhandenen naturschutzfachlichen Erhebungen für eine Entscheidung des Gerichts nicht ausreichend waren. Amtssitz Staatliches Bauamt Nürnberg Dienstgebäude Zollhof Paketanschrift Postfach Nürnberg Zollhof 6 Flaschenhofstraße Nürnberg Nürnberg und Internet poststelle@stban.bayern.de

2 - 2 - In den Jahren 2008 bis 2009 wurde daraufhin eine ergänzende naturschutzfachliche Bestandsaufnahme durchgeführt. Im Ergebnis mussten wir feststellen, dass die Taltrasse nicht mit den Bestimmungen des 2007 und 2008 eingeführten neuen Naturschutzrechts vereinbar ist. Aufgrund der naturschutzfachlichen Unwägbarkeiten und der nachrangigen Bedarfsplaneinstufung der Ortsumgehung Reichenschwand gab es für den Freistaat Bayern keinen Anlass, das Gerichtsverfahren wieder aufzunehmen. Naturschutzrecht Der Bau der Taltrasse löst erhebliche Eingriffe in den Natura-2000-Gebietsschutz aus. Zudem werden für mehrere Arten artenschutzrechtliche Verbotstatbestände erfüllt. Dementsprechend wäre der Bau der Taltrasse aus naturschutzrechtlichen Gründen nur ausnahmsweise genehmigungsfähig. Eine Ausnahmegenehmigung ist möglich, wenn zwingende Gründe des überwiegenden Interesses vorliegen und es keine zumutbare Alternative gibt. Mit der Tunnelvariante aus dem Planfeststellungsverfahren liegt aber eine solche Alternative vor. Bedarfsplanfortschreibung Der Bedarfsplan für Bundesfernstraßen wird vom Deutschen Bundestag beschlossen und ist damit gesetzliche Grundlage für den Ausbau der Autobahnen und Bundesstraßen. Der geltende Bedarfsplan von 2004 hat einen Planungshorizont bis 2015 und muss damit in den nächsten drei Jahren fortgeschrieben werden. Derzeit ist der Freistaat Bayern im Hinblick auf diese Fortschreibung aufgefordert, eine Vorschlagsliste für die anzumeldenden Projekte aufzustellen. Fragen und Antworten Aus diesem Grund haben wir eine Zwischenbilanz der bisherigen Umgehungsplanung gezogen und uns einige Fragen gestellt: Ist eine Ortsumgehung für Reichenschwand überhaupt erforderlich? Ja. Die B 14 bindet den Raum Hersbruck an die Autobahn A 9 und den Großraum Nürnberg an. Langfristiges Ziel muss es sein, die B 14 durch die Umgehung Reichenschwand sowie Umbaumaßnahmen an den Knoten Altensittenbach und Henfenfeld zu einer sicheren und leistungsfähigen Fernstraße für den überregionalen Verkehr aus dem Hersbrucker Raum in Richtung A 9 und Nürnberg auszubauen. Zudem ist die Ortsdurchfahrt in Reichenschwand täglich im Durchschnitt mit Kfz/24h (Stand: 2010) hoch belastet. Da hier ein hoher Anteil an

3 - 3 - Durchgangsverkehr zu verzeichnen ist, kann die Situation für die Anwohner an der Ortsdurchfahrt nur mit einer Ortsumgehung verbessert werden. Hat die Taltrasse eine Chance auf Realisierung? Und: Macht es Sinn, weiter auf dieses Projekt zu setzen? Nein. Der Grund dafür ist, dass es mit der Tunneltrasse eine zumutbare Alternative gibt, die im Hinblick auf den Naturschutz deutlich besser als die planfestgestellte Trasse abschneidet. Die Tunnelvariante war bereits bisher Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens und liegt damit somit seit langem auf dem Tisch. Es macht daher keinen Sinn die Taltrasse weiter zu beplanen und sie bei der Bedarfsplanfortschreibung wieder anzumelden, da sie aufgrund der naturschutzrechtlichen Vorgaben nicht genehmigungsfähig ist. Ist der Tunnel aufgrund der Mehrkosten zumutbar? Ja, zumindest aus der Perspektive des Naturschutzrechts. Wir haben die Gesamtkosten beider Varianten auf Grundlage allgemein anerkannter Kostenansätze überprüft. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Kosten der Tunneltrasse die der Taltrasse lediglich um etwa 20 % übersteigen. Dies liegt insbesondere daran, dass für die Taltrasse aufwendige Schutz- und Kompensationsmaßnahmen (Brücken, Durchlässe, Irritationsschutzwände für Fledermäuse entlang der Trasse etc.) vorzusehen wären, die die Gesamtkosten deutlich in die Höhe treiben würden. Dementsprechend schrumpft der ursprünglich große Kostenunterschied zwischen den beiden Trassenvarianten. Ist die Kostenschätzung mit den verwendeten Ansätzen verlässlich? Ja. Natürlich handelt es sich bei den ermittelten Kosten für beide Varianten um eine grobe Kostenschätzung, da derzeit keine Detailplanungen vorliegen. Erst mit einer technischen Planung könnte man die Kosten zutreffend und verlässlich berechnen. Für eine Abschätzung des Kostenverhältnisses ist es aber ausreichend, jede Variante mit den gleich groben Kostenpauschalen zu betrachten. Die Kostenpauschalen hat die Oberste Baubehörde basierend auf einer Auswertung von aktuellen Vertragspreisen ermittelt.

4 - 4 - Zeitfenster Realisierung Bevor die Bagger anrollen und die Tunnelbohrmaschine aufgebaut werden kann, sind noch einige Hürden zu überwinden: Zunächst einmal muss es gelingen, dass die Ortsumgehung Reichenschwand in den neuen Bedarfsplan kommt und das auch noch als Vordringlicher Bedarf. Denn nur mit dieser Einstufung liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, um das Tunnelvorhaben ab 2015 planen zu können (und zu dürfen). Die üblichen Planungsschritte müssen komplett durchlaufen werden: Mit Erhebungen und Voruntersuchungen wie der Baugrunderkundung und den Abstimmungen und Beteiligungen von Kommunen, Bürgern und Behörden wird eine technische Planung erstellt und ein neues Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Möglicher Weise kann dann noch ein Überprüfung des Vorhabens durch die Gerichte einige Zeit in Anspruch nehmen. Ab 2015/16 ist im günstigsten Fall mit einer Vorlaufzeit von mindestens acht bis zehn Jahren zu rechnen, bis mit dem Bau begonnen werden könnte.

5 - 5 - Mit dem Ende der Planungsphase und dem Abschluss der Rechtsverfahren stellt sich dann die Frage der Finanzierung durch die Bundesrepublik Deutschland. Übrigens: Alle Planungskosten trägt der Freistaat Bayern. Resümee Nur mit einer Tunnelvariante kann es gelingen, eine Ortsumgehung in Reichenschwand zu realisieren. Daher wird das Staatliche Bauamt Nürnberg bei der Zuarbeit für die Bedarfsplanfortschreibung von einer Tunnellösung in Reichenschwand ausgehen. Nächstes und entscheidendes Ziel wird es werden, das Projekt B 14 Ortsumgehung Reichenschwand in den Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans 2015 zu bringen. Aktueller Sachstand Aufgrund der Entscheidung des Freistaates Bayern, bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes auf eine Tunnellösung für Reichenschwand zu setzen, hat die Regierung von Mittelfranken den Planfeststellungsbeschluss vom 19. Dezember 2003 mit ihrem Bescheid vom 29. August 2013 aufgehoben. Die Anmeldedaten für den Tunnel Reichenschwand wurden mittlerweile an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, das die Federführung bei der Bedarfsplanfortschreibung hat, übergeben.

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