RECHENSCHAFTSBERICHT ZZ3 MITEIGENTUMSFONDS GEMÄß 2 ABS. 1 UND 2 INVFG 2011 FÜR DAS RECHNUNGSJAHR VOM 1. JÄNNER 2014 BIS 31.

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1 RECHENSCHAFTSBERICHT ZZ3 MITEIGENTUMSFONDS GEMÄß 2 ABS. 1 UND 2 INVFG 2011 FÜR DAS RECHNUNGSJAHR VOM 1. JÄNNER 2014 BIS 31. DEZEMBER 2014 SEMPER CONSTANTIA INVEST GMBH A-1010 Wien Heßgasse 1 Tel.: +43/1/ Fax: +43/1/ invest@semperconstantia.at BLZ FN f HG Wien Firmensitz: Wien UID: ATU DVR

2 AKTUELLE ORGANE Aufsichtsrat Univ. Prof. Mag. Dr. Stefan Pichler, Vorsitzender Dr. Mathias Bauer, Stellvertreter (seit ; Mitglied seit ) Mag. Dr. Karl Heinz Setinek, Stellvertreter (bis ) Dr. Franz Jakob (bis ) Mag. Johannes Wolf Mag. Claudia Badstöber (seit ) Geschäftsführung Mag. Elisabeth Staudner MMag. Louis Obrowsky Staatskommissär Mag. Wolfgang Nitsche HR Mag. Maria Hacker-Ostermann Depotbank SEMPER CONSTANTIA PRIVATBANK AKTIENGESELLSCHAFT, Wien Fondsmanager ZZ Vermögensverwaltung Gesellschaft m.b.h., Wien Bankprüfer KPMG Austria GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.h. BDO Austria GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 2

3 RECHENSCHAFTSBERICHT des ZZ3 Miteigentumsfonds gemäß 2 Abs. 1 und 2 InvFG 2011 für das Rechnungsjahr vom 1. Jänner 2014 bis 31. Dezember 2014 Sehr geehrter Anteilsinhaber, die Semper Constantia Invest GmbH legt hiermit den Bericht des ZZ3 über das abgelaufene Rechnungsjahr vor. Seit ist das Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 in Kraft. Die im Rechenschaftsbericht genannten Bestimmungen bzw. gesetzlichen Verweise beziehen sich in der Regel auf das neue InvFG Allfällig noch bestehende Verweise auf das bis dahin gültige InvFG 1993 werden ab wie Verweise auf die entsprechenden Bestimmungen des InvFG 2011 behandelt. Dies gilt insbesondere für Fondsbestimmungen, welche auf Basis der im Zulassungszeitpunkt geltenden Rechtslage genehmigt wurden. 1. Vergleichende Übersicht über die letzten fünf Rechnungsjahre Ausschüttungsfonds AT Fondsver- Errechneter Ausschüttung Wertentmögen gesamt Wert je Aus- je Aus- wicklung schüttungs- schüttungs- (Performance) anteil anteil in % ,90 23,52 0,70 16, ,26 20,87 0,60 15, ,44 18,57 0,60 14, ,13 16,28 0,10-16, ,35 19,69 0,20 11,61 2. Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 2.1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung ( EUR ) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlages Ausschüttungsanteil AT Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 20,87 Ausschüttung am (entspricht 0,0300 Anteilen) 1) 0,60 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 23,52 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung erworbene Anteile 24,23 Nettoertrag pro Anteil 3,35 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr 16,08 % 1) Rechenwert für einen Ausschüttungsanteil ( AT ) am EUR 20,02 3

4 2.2. Fondsergebnis in EUR a) Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge ,03 Dividendenerträge , ,35 Zinsaufwendungen (Sollzinsen) ,25 Aufwendungen Vergütung an die KAG , ,42 Sonstige Verwaltungsaufwendungen Kosten für den Wirtschaftsprüfer/Steuerberater ,00 Zulassungskosten Ausland ,02 Publizitätskosten -94,74 Wertpapierdepotgebühren -268, , ,18 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,92 2) 3) Realisiertes Kursergebnis Realisierte Gewinne ,94 derivative Instrumente ,19 Realisierte Verluste ,78 derivative Instrumente ,03 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,32 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,24 2) 3) b) Nicht realisiertes Kursergebnis Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,98 Ergebnis des Rechnungsjahres ,22 c) Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres ,39 Ertragsausgleich ,39 Fondsergebnis gesamt 4) ,83 2) 3) 4) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR ,30. Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von EUR 1.835,12. 4

5 2.3. Entwicklung des Fondsvermögens in EUR Fondsvermögen am Beginn d. Rechnungsjahres 5) ,26 Ausschüttung Ausschüttung am (für Ausschüttungsanteile AT ) ,00 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ,00 Ausgabe von Anteilen ,90 Rücknahme von Anteilen ,48 Ertragsausgleich 1.073, ,19 Fondsergebnis gesamt ,83 (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2.2. dargestellt) Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 6) , Herkunft des Fondsergebnisses in EUR Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) ,85 Verteilungsfähiges Ergebnis , Verwendung des Fondsergebnisses in EUR Ausschüttung pro Anteil 0,70 Anzahl der Ausschüttungsanteile ( AT ) per Ausschüttung am ,30 davon Ausschüttung aus der Substanz ,13 Übertrag auf Substanz für Ausschüttungsanteile , ,85 5) 6) 7) Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: Ausschüttungsanteile ( AT ) Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: Ausschüttungsanteile ( AT ) Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen bzw. Wiederveranlagung enthalten ist bzw. war. Ausschüttung ( AT ) Die Ausschüttung von EUR 0,70 je Miteigentumsanteil gelangt ab 2. März 2015 gegen Einziehung des Ertragsscheines Nr. 17 bei den depotführenden Kreditinstituten zur Auszahlung. Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, von der Ausschüttung Kapitalertragsteuer in Höhe von EUR 0,03 (gerundet) je Anteil einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. 5

6 Den enthaltenen Unterfonds, die nicht in eigener Verwaltung stehen, wurden von deren jeweils verwaltenden Kapitalanlagegesellschaften Verwaltungsentschädigungen zwischen 0,15 % und 2,50 % per annum verrechnet. Für den Kauf der Anteile wurden von diesen Fondsgesellschaften keine Ausgabeaufschläge in Rechnung gestellt. Berechnungsmethode des Gesamtrisikos: Commitment Approach Total Return Swaps oder vergleichbare derivative Instrumente Ein Total Return Swap ist ein Kreditderivat, bei dem die Erträge und Wertschwankungen des zu Grunde liegenden Finanzinstruments (Basiswert oder Referenzaktivum) gegen fest vereinbarte Zinszahlungen getauscht werden. Im Berichtszeitraum wurden keine Total Return Swaps oder vergleichbare derivative Instrumente eingesetzt. Die Semper Constantia Invest Investmentfondsindustrie GmbH berücksichtigt den Code of Conduct der österreichischen 3. Finanzmärkte und Anlagepolitik Rückblick: Der ZZ3 konnte im Jahr 2014 einen Wertanstieg von 16,08 % verbuchen, während der MSCI World (EUR) über den Vergleichszeitraum eine Rendite von 17,79 % aufwies. Die realisierte Volatilität des ZZ3 belief sich auf 9,72 %, im Vergleich dazu betrug die Volatilität des MSCI World 9,10 %. Es ergibt sich eine Sharpe Ratio für den ZZ3 von 1,63 für das Jahr 2014 (der MSCI World weist eine Sharpe Ratio von 1,93 auf). 6

7 Finanzmarkt und Ausblick: Der Jahresbeginn war gezeichnet von Verwerfungen in den Emerging Markets, im Speziellen in den Leistungsbilanzdefizitländern (Brasilien, Türkei, Indien, Indonesien, Südafrika). Ausgelöst wurden diese Schockwellen durch die Ankündigung des Noch-US Notenbankpräsidenten Ben Bernanke (die Ablöse durch Janet Yellen erfolgte zu Beginn 2014) langsam aber sicher die monetäre Expansion in den USA zu drosseln (Verlangsamung des QE Programms). Somit schien es, als müssten sich vor allem die Länder, die von Kapitalzuflüssen abhängig sind (Leistungsbilanzdefizitländer), auf restriktivere Rahmenbedingungen vorbereiten. Vorbei schienen die Zeiten, in denen mangelnde strukturelle Reformen und einhergehende Produktivitätsverluste durch massive Kapitalzuflüsse und von damit verbundenem Kreditwachstum (von staatlicher und privater Seite) bzw. steigenden Rohstoffpreisen kaschiert werden konnten. Durch die Verwerfungen an den Kapitalmärkten konnten aber einige Überbewertungen abgebaut und teilweise auch Unterbewertungen aufgebaut werden. Die Risikoprämien in einigen selektiven Emerging Markets stiegen an und erhöhten den Reformdruck auf die davon betroffenen Länder. Indien könnte als möglicher Gewinner dieser Entwicklungen hervorgehen, sollten sich die gesteckten Reformhoffnungen in den neuen Premierminister Modi erfüllen. Wir nutzten den Anstieg der Risikoprämien im Emerging Markets und Frontier Markets Segment zu Jahresbeginn und bauten unser Exposure zu vietnamesischen Aktien mit Hilfe einer passiven Indexabbildung (ETF) aus. Der besagte Auslöser dieser Volatilität, vor allem im Emerging Markets-Bereich, war aber die angekündigte Änderung des geldpolitischen Kurses in den USA. Dieser monetäre Richtungswechsel ist vor allem eine Funktion der konjunkturellen Entwicklung in den USA. Zu Beginn des Jahres enttäuschte das Wirtschaftswachstum zwar auf Grund von Sondereffekten (starker Winter), im Laufe des Jahres nahm die US-Wirtschaft aber weiter Fahrt auf und konnte im dritten Quartal gar mit 5 % wachsen. Strukturelle Wachstumstreiber wie Energieunabhängigkeit, Wettbewerbsfähigkeit, ein vernünftiges institutionelles Rahmenwerk machen eine Renaissance der Exportindustrie in den USA möglich und scheinen den privatwirtschaftlichen Grundstein für eine nachhaltige Erholung zu legen. Mit kontinuierlich verbesserten Wachstums- und Arbeitsmarktzahlen konnte im Oktober die Drosselung des QE Programms abgeschlossen und QE somit beendet werden. Eine mögliche Zinsanhebung werden wir vermutlich in der zweiten Jahreshälfte 2015 sehen. Ein divergierendes Bild zeichnet Europa. Wirtschaftliche Entwicklungen und deflationäre Tendenzen trieben die EZB vor sich her, die auch im vergangenen Jahr ihr Ziel der Preisstabilität, Inflation nahe der 2 % Marke, deutlich verfehlte. Auch die Kernländer konnten sich dem wirtschaftlichen Abschwung nicht entziehen. Mit dem starken Ölpreisverfall in der zweiten Jahreshälfte ist es realistisch, negative Inflationsraten im ersten Halbjahr 2015 auf aggregierter Basis (Eurozone) zu erwarten. Auch wenn die Kerninflationsrate die wesentlichere Kennzahl ist, wirkt die Inflationsrate durchaus auf die Bildung der künftigen Inflationserwartungen. D.h. eine expansive europäische Notenbank wird uns im kommenden Jahr erwarten und Liquidität in das System pumpen um die avisierte Bilanzgröße von 2012 zu erreichen. Die diametrale entgegengesetzte wirtschaftliche und monetäre Entwicklung der Eurozone und den USA hat sich 2014 bereits im Wechselkurs widergespiegelt. Ein starker US-Dollar dürfte uns auch 2015 begleiten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte zu Jahresbeginn noch langfristige, kostengünstige Optionalität in US-Dollar aufgebaut werden, die bereits 2014 wesentlich zur Performance beitragen konnte. Die Eintrübung des japanischen Konjunkturumfelds sowie der Stimmung an den japanischen Kapitalmärkten war sowohl der Mehrwertsteuererhöhung zu Beginn des Monats April geschuldet, als auch der mangelhaften Umsetzung des dritten Pfeils von Abenomics, den Strukturreformen. Im November rief Premierminister Abe vorzeitige Neuwahlen aus, um sein Mandat sowohl zu stärken als auch zu verlängern, um mehr Durchsetzungskraft in Sachen Reformen zu haben. Auch geldpolitisch legte die Bank of Japan im vierten Quartal nochmals einen drauf. Der japanische Markt stellt nach wie vor eine der spannendsten Investmentregionen für uns dar. Dies ist im Wesentlichen durch drei Faktoren zu erklären. Zum einen ist der japanische Markt bewertungsseitig einer der attraktivsten Aktienmärkte global (langfristig ist Value der wesentliche Renditetreiber am Aktienmarkt), zum anderen gibt es enorme monetäre Stützung der Wirtschaft und auch Potentiale für etwaige Strukturreformen (TPP, Unternehmenssteuersenkungen, verbesserte Corporate Governance, Einführung von Sonderwirtschaftszonen, etc.) ist es an der Zeit für Shinzo Abe, seinen dritten Pfeil aus dem Köcher zu holen, um diese Value-Risikoprämie des japanischen Aktienmarkts auch realisieren zu können. 7

8 Das vergangene Jahr war aber auch stark beeinflusst durch die Zunahme von geopolitischen Risiken (Eskalation von Ukraine/Russland Konflikt und IS im mittleren Osten). Mit Ansteigen der geopolitischen Risikoprämien und dem in der zweiten Jahreshälfte starken Ölpreisverfall kamen vor allem Energieexporteure immer stärker unter Druck (im speziellen Russland). Zu Jahresende kam es bei einigen dieser Ölexporteure zu einem massiven Anstieg der Risikoprämien (FX und Equity) und selektiv zu einer adäquaten Kompensation möglicher Risiken. Diese Phase der Übertreibung konnte genützt werden um attraktive Investitionen in Russland zu tätigen. Mit der divergierenden Zinspolitik (USA im Vergleich zum Rest der Welt) und dem Anstieg geopolitischer Risiken kann im kommenden Jahr von steigender Volatilität ausgegangen werden. Wir werden weiterhin eine relativ hohe Cashquote vorhalten um in Zeiten steigender Unsicherheit sowie steigender Risikoprämien volle Handlungsfähigkeit zu haben um etwaige Opportunitäten nützen zu können. Des Weiteren werden wir auch versuchen durch eine starke Diversifizierung der Ertragstreiber, zusätzlichen Strategieelementen (Value, Carry, FX, Volatilität, Dividenden) und einer starken Cash Flow und Income Fokussierung positive Renditen auch in unsicheren Zeiten zu erwirtschaften. Es besteht "das Risiko, dass aufgrund von Kursbildungen auf illiquiden Märkten die Bewertungskurse bestimmter Wertpapiere von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen können (Bewertungsrisiko)". 4. Zusammensetzung des Fondsvermögens WERTPAPIERBEZEICHNUNG WP-NR. WÄHRUNG BESTAND KÄUFE VERKÄUFE KURS KURSWERT %-ANTEIL ZUGÄNGE ABGÄNGE IN EUR AM FONDS- STK./NOM. IM BERICHTSZEITRAUM VERMÖGEN Amtlicher Handel und organisierte Märkte Aktien UBS Group AG Namens-Aktien (CHF) CH CHF , ,18 1, ,18 1,10 Deutsche Telekom Aktiengesellschaft Namensaktie DE EUR , ,00 3,64 ENEL S.p.A. (EUR) IT EUR , ,40 0,20 ENI S.p.A.(EUR) 1) IT EUR , ,00 0,13 GdF Suez S.A. FR EUR , ,00 0,35 Vivendi SA Ord.(EUR) FR EUR , ,00 0, ,40 4,52 Astrazeneca (GBP) GB GBP , ,23 0,51 Vodafone Group Plc (GBP) GB00BH4HKS39 GBP , ,70 0, ,93 0,74 Cathay Pacific Airways Shares HK HKD , ,61 0,33 Citic Telecom International Holding HK HKD , ,16 0, ,77 0,33 Merck TBK PT (IDR) ID IDR , ,20 0, ,20 0,29 Canon Shares (JPY) JP JPY , ,06 0,93 Dai-ichi Mutual Life Insurance JP JPY , ,12 0,32 Inpex Holdings Inc. JP JPY , ,74 0,42 Japan Excellent Inc. JP JPY , ,44 1,02 JX Holdings Incorporation JP JPY , ,64 0,29 Konica Minolta Inc. JP JPY , ,58 0,92 Mitsubishi UFJ Financial Group Inc. JP JPY , ,30 1,68 Mitsumi Electric Company Ltd. JP JPY , ,50 0,18 Mizuho Financial Group Inc. Shares o.n.(jpy) JP JPY , ,10 1,21 Nomura Holdings (JPY) JP JPY , ,41 0,98 Otsuka Holdings Corporation JP JPY , ,62 0,44 Seven & I Holding Co.(JPY) JP JPY , ,49 2,27 Sharp Corporation JP JPY , ,96 0,12 Sony Corporation (JPY) JP JPY , ,35 0,93 Sumitomo Mitsui Financial Group Inc.(JPY) JP JPY , ,63 1,20 Sumitomo Mitsui Trust Holdings Inc. JP JPY , ,47 2,10 Takashimaya Co. Ltd. JP JPY , ,40 0,67 Tokyo Electron Ltd JP JPY , ,64 1, ,45 17,47 Keppel Corp. Ltd.(SGD) SG1U SGD , ,58 0,31 Keppel Infrastructure Trust 2) SG2B SGD , ,78 0,01 Keppel Reit SG1T SGD , ,80 0,01 Noble Group Ltd. BMG6542T1190 SGD , ,73 0,23 Oversea-Chinese Banking Corporation Ltd. SG1S SGD , ,79 0,39 Singapore Airlines Ltd. (SGD) SG1V SGD , ,44 0,40 Singapore Telecommunications Ltd. (SGD) SG1T SGD , ,15 0,42 United Overseas Bank Ltd. SG1M SGD , ,32 0, ,59 2,31 Bangkok Bank Public Company Limited TH R16 THB , ,64 0,64 Ratchaburi Electricity Generating Holding Ltd. TH R17 THB , ,63 0, ,27 1,21 Advanced Micro Devices Inc. US USD , ,96 1,46 Bank of America Corporation (USD) US USD , ,16 1,60 Best Buy Company Incorporated US USD , ,19 0,37 1) vormals: Ente Nazionale Idrocarburi SpA 2) vormals: K-Green Trust 8

9 Blackhawk Network US09238E2037 USD , ,80 0,23 Bristol-Myers Squibb Corporation Shares (USD) US USD , ,71 0,64 Cisco Systems Incorporation Shares (USD) US17275R1023 USD , ,53 2,16 Citigroup Shares (USD) US USD , ,80 1,12 Cliffs Natural Resources Inc. US18683K1016 USD , ,21 0,02 ConocoPhillips Corporation Shares US20825C1045 USD , ,76 1,11 Corning Incorporated US USD , ,15 1,61 CST Brands Inc. US12646R1059 USD , ,72 0,11 Dow Chemical Shares (USD) US USD , ,99 1,37 Eli Lilly & Company Shares US USD , ,39 0,00 Ford Motor new US USD , ,04 1,15 General Electric Co.(USD) US USD , ,31 1,58 Hewlett Packard (USD) US USD , ,66 0,46 Intel Corporation (USD) US USD , ,94 1,64 International Business Machines (IBM) Shares (U$) US USD , ,47 0,52 Jardine Matheson Holdings Ltd. BMG USD , ,03 0,42 Johnson & Johnson Shares (USD) US USD , ,87 0,01 Merck & Co. Inc. (USD) US58933Y1055 USD , ,09 1,18 Microsoft Corporation Shares (USD) US USD , ,48 1,53 Procter & Gamble (USD) US USD , ,70 0,37 Safeway Incorporation US USD , ,24 1,30 Travelers Companies Inc. US89417E1091 USD , ,81 1,17 United Health Group Incorporation US91324P1021 USD , ,36 1,52 Valero Energy Corp.(USD) US91913Y1001 USD , ,35 1,10 Verizon Communications (USD) US92343V1044 USD , ,27 0,15 Wells Fargo Company US USD , ,02 1, ,01 27,28 Obligationen 0 Citigroup GMFL Citi VolCarry USD Index XS USD , ,20 2, ,20 2,08 Indexzertifikate 1,6 Nomura 2020 Nikkei Dividend XS USD , ,74 4, ,74 4,01 Optionsscheine auf Devisen Warrant JPMorgan EUR/USD 1, NL EUR , ,00 1, ,00 1,55 Summe amtlicher Handel und organisierte Märkte EUR ,74 62,92 In organisierte Märkte einbezogene Wertpapiere Investmentfonds db x-tr.cnx NIFTY UCITS ETF (EUR) 1C-Thes. LU EUR , ,20 0,87 db x-tr.ftse Vietnam ETF (EUR) 1C - Thes. LU EUR , ,00 2,11 db x-tr.msci Japan Index ETF 1C - Thes. LU EUR , ,00 5,71 db x-tr.msci Korea Index ETF 1D - Thes. LU EUR , ,00 0,43 db x-tr.msci Taiwan Index ETF (EUR) 1C - Thes. LU EUR , ,00 0,47 ishares MSCI Russia ADR/GDR UCITS ETF IE00B5V87390 EUR , ,00 2,64 ishares-core DAX [DE] UCITS ETF (EUR)-T DE EUR , ,00 3,26 ishares-nikkei 225 [DE] UCITS ETF (EUR)-A DE000A0H08D2 EUR , ,00 1,52 Lyxor ETF MSCI Malaysia FR EUR , ,02 0, ,22 17,39 ishares Trust-MSCI Emerging Markets (USD) ETF-A US USD , ,46 1, ,46 1,41 Summe der in organisierte Märkte einbezogenen Wertpapiere EUR ,68 18,80 Summe Wertpapiervermögen EUR ,42 81,72 Währungsgeschäfte ohne Absicherungszweck Kauf von Devisen auf Termin Offene Position RUB ,00 75, ,01 0,00 RUB ,00 77, ,08 0,08 RUB ,00 74, ,96 0,32 RUB ,00 78, ,12 0,39 Summe der Währungsgeschäfte ohne Absicherungszweck EUR ,17 0,79 Bankguthaben EUR-Guthaben Kontokorrent Guthaben Kontokorrent in sonstigen EU-Währungen Guthaben Kontokorrent in nicht EU-Währungen Guthaben Geldmarkt in nicht EU-Währungen EUR , ,59 1,77 DKK 2,18 0,29 0,00 GBP , ,63 0,11 SEK 70,08 7,28 0,00 CAD 1,27 0,90 0,00 HKD , ,43 0,01 JPY , ,77 0,57 MYR , ,66 0,00 SGD , ,52 0,30 THB , ,06 0,19 USD , ,73 1,60 TRY , ,26 4,76 USD , ,92 8,20 Summe der Bankguthaben EUR ,04 17,51 9

10 Kurzfristige Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten Kontokorrent in nicht EU-Währungen TRY , ,83-0,01 Summe kurzfristige Verbindlichkeiten EUR ,83-0,01 Sonstige Vermögensgegenstände Zinsansprüche aus Kontokorrentguthaben Zinsansprüche aus Wertpapieren Forderungen aus Geldmarktgeschäften Dividendenansprüche Verwaltungsgebühren Rückstellungen für Prüfungskosten und sonstige Gebühren GBP 12,34 15,74 0,00 USD , ,85 0,03 TRY , ,83 0,01 USD 108,89 89,28 0,00 SGD 7.571, ,98 0,01 USD , ,46 0,03 EUR , ,04-0,08 EUR , ,00-0,01 Summe sonstige Vermögensgegenstände EUR ,90-0,01 FONDSVERMÖGEN EUR ,90 100,00 Anteilwert Ausschüttungsanteile AT EUR 23,52 Umlaufende Ausschüttungsanteile AT STK Umrechnungskurse/Devisenkurse Vermögenswerte in fremder Währung wurden zu den Umrechnungskursen/Devisenkursen per in EUR umgerechnet: Währung Einheiten Kurs US Dollar 1 EUR = 1,21970 USD Britische Pfund 1 EUR = 0,78420 GBP Schweizer Franken 1 EUR = 1,20280 CHF Japanische Yen 1 EUR = 146,96000 JPY Hongkong Dollar 1 EUR = 9,46320 HKD Thailändischer Bhat 1 EUR = 40,22300 THB Singapur Dollar 1 EUR = 1,61340 SGD Indonesische Rupien 1 EUR = ,58000 IDR Russische Rubel 1 EUR = 68,06500 RUB Dänische Kronen 1 EUR = 7,44040 DKK Schwedische Kronen 1 EUR = 9,62340 SEK Canadischer Dollar 1 EUR = 1,41830 CAD Malaysischer Ringitt 1 EUR = 4,26590 MYR Türkische Lira neu 1 EUR = 2,83130 TRY Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt: a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt. b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen. 10

11 Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung aufscheinen: WERTPAPIERBEZEICHNUNG WP-NR. WÄHRUNG KÄUFE VERKÄUFE ZUGÄNGE ABGÄNGE Amtlicher Handel und organisierte Märkte Aktien UBS AG Namensaktien (CHF) CH CHF Nicht notierte Wertpapiere Aktien UBS AG Namens-Aktien 2. Linie (CHF) CH CHF Vodafone Group PLC (GBP) GB00B16GWD56 GBP Bezugsrechte Bezugsrechte Deutsche Telekom AG Kind-Cash Line DE000A11Q182 EUR Bezugsrecht Oversea-Chinese Bnkg Corp.Ltd. SG1AC SGD GESCHLOSSENE OPTIONEN IM BERICHTSJAHR Put S&P 500 Index Juni USD 0 150,00 Wien, am 1. April 2015 Semper Constantia Invest GmbH MMag. Louis Obrowsky Mag. Elisabeth Staudner 11

12 5. Bestätigungsvermerk *) Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. Dezember 2014 der Semper Constantia Invest GmbH, Wien, über den von ihr verwalteten "ZZ3", Miteigentumsfonds gemäß 2 Abs. 1 und 2 InvFG 2011, über das Rechnungsjahr vom 1. Jänner 2014 bis 31. Dezember 2014 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung gemäß 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 31. Dezember 2014 über den "ZZ3", Miteigentumsfonds gemäß 2 Abs. 1 und 2 InvFG 2011, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. 12

13 Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß 49 Abs 5 InvFG auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen diese Angaben in Einklang mit den übrigen Ausführungen im Rechenschaftsbericht. Wien, am 1. April 2015 Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.h. Mag. Ernst Schönhuber e.h. Wirtschaftsprüfer ppa MMag. Roland Unterweger e.h. Wirtschaftsprüfer *)Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Rechenschaftsberichtes in einer von der bestätigten (ungekürzten deutschsprachigen) Fassung abweichenden Form (zb verkürzte Fassung oder Übersetzung) darf ohne unsere Genehmigung weder der Bestätigungsvermerk zitiert noch auf unsere Prüfung verwiesen werden. 13

14 Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab ) Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Ausschüttungsanteile AT EUR 1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert, eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.b. bis 1.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt 1) (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,0451 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) 0, Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,0300 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 0,0300 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug weitgehend endbesteuert, zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: 3) 0,0000 Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. 9) b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) 4) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden - Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: 0, Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung: 5) 0,0300 Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 0,0300 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. Abschnitt B. 14

15 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) a) Zurechnungen: - Ausschüttung 0, ordentliches Fondsergebnis: - - ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: 0, inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: 0, ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: 0, ausschüttungsgleiche nicht ausgeschüttete Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: 10) 0, sonstige nicht ausgeschüttete steuerpflichtige Substanzgewinne 10) 0, Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: - - steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 0,0000 b) Abrechnungen: 7) - Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG: 0, Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG: 0, Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe Abschnitt B.): 0, bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0, in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0, Ausschüttung aus der Fondssubstanz 9) 0,5636 c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer: 8) 0,0300 (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) - davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge: 0,0000 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) 0,0135 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt 0,0506 e) Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11 im Abschnitt B. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) in- und ausländische Kapitaleinkünfte: Einkünfte gemäß 13 Abs 3 Z 1 KStG (unterliegen der Zwischenbesteuerung): 0,0451 steuerpflichtige Auslandsdividenden: 0,0506 b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: 0,0000 c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) 0,0135 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt 0,0506 d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). 2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. 3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. 4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). 5) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 6) Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 8) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter a. Zurechnungen), ist er jedenfalls auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. 9) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 10) Der Vermögenszuwachssteuer unterliegende Kursgewinne des laufenden Rechnungsjahres betragen EUR 0,0000 je Ausschüttungsanteil (AT ). 15

16 Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des ZZ3 Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Rechnungsjahr: Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Personen Juristische im Rahmen Ausschüttung: (auch OG, KG,...) Personen der Einkünfte mit ohne mit ohne aus Kapital- ISIN: AT Option Option Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1.Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III 0,7000 0,7000 0,7000 0,7000 0,7000 0, Zuzüglich: a) einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,0583 0,0583 0,0583 0,0583 0,0583 0,0583 b) steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) steuerpflichtige ao ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds nach VV 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) steuerpflichtige Substanzgewinne nach VV 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) - f) steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Ertrag 0,7583 0,7583 0,7583 0,7583 0,7583 0, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0990 0,0990 f) - g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 j) Ausschüttung aus der Fondssubstanz 16) 0,5636 0,5636 0,5636 0,5636 0,5636 0,5636 k) Verlustverrechnung (nach Saldierung ao Ergebnis) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Verbleibender Ertrag 0,1947 0,1947 0,1947 0,1947 0,0957 0, Hievon endbesteuert 0,1947 0,1947 0,1947 0,1947 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 4)5 )16 )17 ) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0957 0,0957 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 0, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 23,52 23,52 23,52 23,52 23,52 23, Detailangaben 10.Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden 6) 0,1496 0,1496 0,1496 0,1496 0,0506 0,0506 b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,1496 0,1496 0,1496 0,1496 0,0506 0, von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10) aus Aktien (Dividenden) 0,0383 0,0383 0,0383 0,0383 0,0135 0,0135 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0383 0,0383 0,0383 0,0383 0,0135 0,0135 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) aus Aktien (Dividenden) 0,0214 0,0214 0,0214 0,0214 0,0214 0,0214 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0214 0,0214 0,0214 0,0214 0,0214 0,0214 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0234 0, Beteiligungserträge 12) a) inländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) ausländische Dividenden 0,1496 0,1496 0,1496 0,1496 0,0990 0,0990 gesamt 0,1496 0,1496 0,1496 0,1496 0,0990 0, Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 0,0451 0,0451 0,0451 0,0451 0,0451 0,0451 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 14) 0,1496 0,1496 0,1496 0,1496 0,1496 0,1496 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) Substanzgewinne 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,0113 0,0113 0,0113 0,0113 0,0113 0,0113 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 0,0150 0,0150 0,0150 0,0150 0,0150 0,0150 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt II (gesamt) gerundet 0,0300 0,0300 0,0300 0,0300 0,0300 0, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) 4) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KEST III (gesamt) gerundet 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,0300 0,0300 0,0300 0,0300 0,0300 0,

17 18.a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern aus französischen Aktien (ohne Berücksichtigung des avoir fiscal) 0,0007 0,0007 0,0007 0,0007 0,0000 0,0000 aus britischen Aktien 0,0008 0,0008 0,0008 0,0008 0,0000 0,0000 aus indonesischen Aktien 0,0003 0,0003 0,0003 0,0003 0,0003 0,0003 aus italienischen Aktien 0,0006 0,0006 0,0006 0,0006 0,0000 0,0000 aus japanischen Aktien 0,0132 0,0132 0,0132 0,0132 0,0132 0,0132 aus thailändischen Aktien 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0000 0,0000 aus amerikanischen Aktien 0,0203 0,0203 0,0203 0,0203 0,0000 0,0000 0,0369 0,0369 0,0369 0,0369 0,0135 0,0135 Gemäß DBA fiktiv anrechenbarer Betrag (matching credit) aus thailändischen Aktien 0,0014 0,0014 0,0014 0,0014 0,0000 0,0000 Summe aus Aktien 0,0383 0,0383 0,0383 0,0383 0,0135 0,0135 Summe aus Anleihen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern aus französischen Aktien (ohne Berücksichtigung des avoir fiscal) 0,0007 0,0007 0,0007 0,0007 0,0007 0,0007 aus indonesischen Aktien 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 aus italienischen Aktien 0,0003 0,0003 0,0003 0,0003 0,0003 0,0003 aus amerikanischen Aktien 0,0203 0,0203 0,0203 0,0203 0,0203 0,0203 Summe aus Aktien 0,0214 0,0214 0,0214 0,0214 0,0214 0,0214 Summe aus Anleihen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Zu Punkt 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern aus französischen Aktien (ohne Berücksichtigung des avoir fiscal) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0007 0,0007 aus britischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0008 0,0008 aus italienischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0006 0,0006 aus thailändischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0010 0,0010 aus amerikanischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0203 0,0203 Summe aus Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0234 0,0234 Summe aus Anleihen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Angabe einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) 0,0210 0,0210 0,0210 0,0210 0,0210 0,0210 1) EUR 0,0000 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang (bzw Verlustverrechnung) neutralisiert. 2) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 5) dieser Betrag abzüglich der unter Punkt 10. a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung 6) sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach 10 KStG nicht gegeben sind 7) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden 8) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 9) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 10) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. 12) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürlichen Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I und KESt II Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. Der Verlustüberhang (Position 4k) wird auf die Positionen 13a bis 13f aliquot aufgeteilt und reduziert die ordentlichen Erträge. 14) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürlichen Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt II pflichtigen Erträge. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 15) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann) 16) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 17) beinhaltet beim betrieblichen Anleger der Vermögenszuwachssteuer unterliegende Kursgewinne des laufenden Rechnungsjahres in Höhe von EUR 0,0000 je Anteil. 17

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