A m t s b l a t t. für das Amt Spreenhagen. Jahrgang 11 Spreenhagen, den Nr. 01/2011

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1 A m t s b l a t t für das Amt Spreenhagen Jahrgang 11 Spreenhagen, den Nr. 01/2011 Inhaltsverzeichnis: en des Amtes Spreenhagen und der Gemeinde Gosen-Neu Zittau mit den Ortsteilen Gosen und Neu Zittau, der Gemeinde Rauen und der Gemeinde Spreenhagen mit den Ortsteilen Braunsdorf, Hartmannsdorf, Markgrafpieske und Spreenhagen I. Amtlicher Teil 1. Gemeinde Gosen-Neu Zittau Gemeinde Gosen-Neu Zittau - Festsetzung der Steuern und Abgaben 2 Gemeinde Gosen-Neu Zittau - Festsetzung der Steuerhebesätze Grundsteuer B und Gewerbesteuer für das Jahr der Gemeinde Gosen-Neu Zittau über den Beschluss der geprüften Jahresrechnung 2009 sowie die Entlastung des s für den Haushalt 2009 der Gemeinde Gosen-Neu Zitau. 2 Zusammenfassender Bericht über die Beschlüsse der Gemeindevertretung Gosen-Neu Zittau vom Gemeinde Rauen Gemeinde Rauen - Festsetzung der Steuern und Abgaben.. 3 Gemeinde Rauen - Festsetzung der Steuerhebesätze Grundsteuer B und Gewerbesteuer für das Jahr der Gemeinde Rauen über den Beschluss der geprüften Jahresrechnung 2009 sowie die Entlastung des s für den Haushalt 2009 der Gemeinde Rauen 4 Zusammenfassender Bericht über die Beschlüsse der Gemeindevertretung Rauen vom Gemeinde Spreenhagen Gemeinde Spreenhagen -Festsetzung der Steuern und Abgaben. 4 Gemeinde Spreenhagen - Festsetzung der Steuerhebesätze Grundsteuer B und Gewerbesteuer für das Jahr der Gemeinde Spreenhagen über den Beschluss der geprüften Jahresrechnung 2009 sowie der Entlastung des s für den Haushalt 2009 der Gemeinde Spreenhagen. 5 Zusammenfassender Bericht über die Beschlüsse der Gemeindevertretung Spreenhagen vom II. Nichtamtlicher Teil

2 Gemeinde Gosen-Neu Zittau Festsetzung der Steuern und Abgaben Gemäß 12 a und 12 b Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) vom (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. I/08, [Nr. 13], S. 218), i. V. m. 25 Abs.1 sowie 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom (BGBL. I S. 965) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom (BGBL. I S. 2676) wird öffentlich bekannt gemacht, dass für diejenigen Steuerschuldner und Abgabenschuldner, die für das Kalenderjahr 2011 die gleiche Steuer (wie Grundsteuer A oder Zweitwohnungssteuer) oder Gebühr (wie Kita- Gebühren oder Friedhofsunterhaltungsgebühren) zu entrichten haben, die Steuer oder Gebühr durch öffentliche festgesetzt wird. Sollten sich die Berechnungsgrundlage und der Abgabebetrag (Gebührenbetrag) ändern, ergeht gemäß 12 b Abs. 2 Satz 2 KAG ein gültiger Änderungsbescheid. Sollten sich Grundsteuerhebesätze oder die Bemessungsgrundlage (Messbetrag) ändern, ergeht gemäß 27 Abs. 2 GrStG ein gültiger Änderungsbescheid. Alle Steuerzahler für die Hundesteuer der Gemeinde Gosen- Neu Zittau erhalten im Jahr 2011 aufgrund der abgelaufenen Gültigkeit der Hundesteuermarken einen neuen Steuerbescheid mit einer Hundesteuermarke für die Jahre 2011 bis Für die Steuerschuldner bzw. Abgabenschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuer- bzw. Abgabenbescheid (Gebührenbescheid) zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung bzw. Abgabenfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach öffentlicher durch Widerspruch beim des Amtes Spreenhagen, Hauptstr. 13, Spreenhagen angefochten werden. Als Information geben wir die Zahlungstermine für alle Steuerarten bekannt: , , und Spreenhagen, den Gemeinde Gosen-Neu Zittau Festsetzung der Steuerhebesätze Grundsteuer B und Gewerbesteuer für das Jahr 2011 Die Gemeindevertretung Gosen-Neu Zittau hat in ihrer Sitzung am gemäß 25 Abs. 1 ff Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBL. I S. 965) mit späteren Änderungen, in der zur Zeit gültigen Fassung, den Hebesatz der Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) für das Jahr 2011 auf 380 v. H. der Steuermessbeträge festgesetzt. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer für das Jahr 2011 wurde von der Gemeindevertretung Gosen-Neu Zittau in der Sitzung vom gemäß 16 Abs. 1 ff Gewerbesteuergesetz (GewStG) vom (BGBl. I S. 4168) mit späteren Änderungen, in der zur Zeit gültigen Fassung, auf 325 v. H. der Gewerbesteuermessbeträge festgesetzt. Alle Steuerzahler für die Grundsteuer B der Gemeinde Gosen-Neu Zittau erhalten aufgrund der Neufestsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer B vom Amt Spreenhagen einen neuen Steuerbescheid für das Jahr Die Bescheide für die Gewerbesteuer werden nach Maßgabe der Gewerbesteuermessbeträge für das jeweilige Kalenderjahr erstellt. Als Information geben wir die Zahlungstermine für die Grundsteuer B (Grundstücke) bekannt: Spreenhagen, den der Gemeinde Gosen-Neu Zittau über den Beschluss der geprüften Jahresrechnung 2009 sowie die Entlastung des s für den Haushalt 2009 der Gemeinde Gosen-Neu Zittau Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gosen-Neu Zittau hat in ihrer Sitzung am mit Beschluss Nr. 27/2010 die geprüfte Jahresrechnung 2009 und die Entlastung des s für den Haushalt 2009 der Gemeinde Gosen-Neu Zittau beschlossen. Dieser Beschluss wird gemäß 93 Abs. 4 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO), in der Fassung der vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I /01 S. 154), in der zur Zeit gültigen Fassung i. V. mit 1 Abs. 1 und 4 der sverordnung (BekanntmV) vom (GVBl II S. 435), in der zur Zeit gültigen Fassung, öffentlich bekannt gemacht. Seite 2

3 Beschluss Nr. 27/2010 Die Gemeindevertretung beschließt über die geprüfte Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Gosen-Neu Zittau und entlastet den für den Haushalt der Gemeinde Gosen-Neu Zittau 2009 entsprechend 93 Abs. 3 GO auf der Grundlage der geprüften Jahresrechnung Das Amt Spreenhagen wird beauftragt, den Beschluss über die geprüfte Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Gosen-Neu Zittau sowie die Entlastung des s für den Haushalt 2009 der Gemeinde Gosen-Neu Zittau öffentlich bekannt zu machen. Spreenhagen, den Zusammenfassender Bericht über die Beschlüsse der Gemeindevertretung Gosen-Neu Zittau vom Die Gemeindevertretung Gosen-Neu Zittau beschloss über die geprüfte Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Gosen- Neu Zittau und entlastete den für den Haushalt der Gemeinde Gosen-Neu Zittau Die Gemeindevertretung Gosen-Neu Zittau beschloss, die Sanierung des Brandenburgraumes im Ortsteil Gosen in einem Wertumfang von ,00 EUR durchzuführen. 3. Die Gemeindevertretung beschloss gemäß 25 Abs. 3 Grundsteuergesetz für das Kalenderjahr 2011 die Festsetzung des Hebesatzes der Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 380 v. H. der Steuermessbeträge. Für die Gewerbesteuer wird der Hebesatz auf 325 v. H. der Gewerbesteuermessbeträge festgesetzt. 4. Die Gemeindevertretung hat beschlossen, die Aufgabe Erlass einer Baumschutzsatzung gemäß 135 Abs. 5 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg auf das Amt Spreenhagen zu übertragen. 5.Der Antrag der Fraktion Die Unabhängigen zur Änderung der Tagungsorte für die Sitzungen der Gemeindevertretung wurde mehrheitlich abgelehnt. Gemeinde Rauen Festsetzung der Steuern und Abgaben Gemäß 12 a und 12 b Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) vom ( GVBl. I S. 174 ), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. I/08, [Nr. 13], S. 218), i. V. m. 25 Abs.1 sowie 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom (BGBL. I S. 965) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom (BGBL. I S. 2676) wird öffentlich bekannt gemacht, dass für diejenigen Steuerschuldner und Abgabenschuldner, die für das Kalenderjahr 2011 die gleiche Steuer (wie Grundsteuer A oder Zweitwohnungssteuer) oder Gebühr (wie Kita- Gebühren oder Friedhofsunterhaltungsgebühren) zu entrichten haben, die Steuer oder Gebühr durch öffentliche festgesetzt wird. Sollten sich die Berechnungsgrundlage und der Abgabebetrag (Gebührenbetrag) ändern, ergeht gemäß 12 b Abs. 2 Satz 2 KAG ein gültiger Änderungsbescheid. Sollten sich Grundsteuerhebesätze oder die Bemessungsgrundlage (Messbetrag) ändern, ergeht gemäß 27 Abs. 2 GrStG ein gültiger Änderungsbescheid. Alle Steuerzahler für die Hundesteuer der Gemeinde Rauen erhalten im Jahr 2011 aufgrund der abgelaufenen Gültigkeit der Hundesteuermarken einen neuen Steuerbescheid mit einer Hundesteuermarke für die Jahre 2011 bis Für die Steuerschuldner bzw. Abgabenschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuer- bzw. Abgabenbescheid (Gebührenbescheid) zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung bzw. Abgabenfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach öffentlicher durch Widerspruch beim des Amtes Spreenhagen, Hauptstr. 13, Spreenhagen angefochten werden. Als Information geben wir die Zahlungstermine für alle Steuerarten bekannt: , , und Spreenhagen, den Gemeinde Rauen Festsetzung der Steuerhebesätze Grundsteuer B und Gewerbesteuer für das Jahr 2011 Die Gemeindevertretung Rauen hat in ihrer Sitzung am gemäß 25 Abs. 1 ff Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBL. I S. 965) mit späteren Änderungen, in der zur Zeit gültigen Fassung, den Hebesatz der Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) für das Jahr 2011 auf 380 v. H. der Steuermessbeträge festgesetzt. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer für das Jahr 2011 wurde von der Gemeindevertretung Rauen in der Sitzung vom gemäß 16 Abs. 1 ff Gewerbesteuergesetz (GewStG) vom (BGBl. I S. 4168) mit späteren Änderungen, in der zur Zeit gültigen Fassung, auf 325 v. H. der Gewerbesteuermessbeträge festgesetzt. Alle Steuerzahler für die Grundsteuer B der Gemeinde Rauen erhalten aufgrund der Neufestsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer B vom Amt Spreenhagen einen neuen Steuerbescheid für das Jahr Seite 3

4 Die Bescheide für die Gewerbesteuer werden nach Maßgabe der Gewerbesteuermessbeträge für das jeweilige Kalenderjahr erstellt. Als Information geben wir die Zahlungstermine für die Grundsteuer B (Grundstücke) bekannt: Spreenhagen, den der Gemeinde Rauen über den Beschluss der geprüften Jahresrechnung 2009 sowie die Entlastung des s für den Haushalt 2009 der Gemeinde Rauen Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rauen hat in ihrer Sitzung am mit Beschluss Nr. 23/ 2010 die geprüfte Jahresrechnung 2009 und die Entlastung des s für den Haushalt 2009 der Gemeinde Rauen beschlossen. Dieser Beschluss wird gemäß 93 Abs. 4 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO), in der Fassung der vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I /01 S. 154), in der zur Zeit gültigen Fassung i. V. mit 1 Abs. 1 und 4 der sverordnung (BekanntmV) vom (GVBl II S. 435), in der zur Zeit gültigen Fassung, öffentlich bekannt gemacht. Beschluss Nr. 23/2010 Die Gemeindevertretung beschließt über die geprüfte Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Rauen und entlastet den für den Haushalt der Gemeinde Rauen 2009 entsprechend 93 Abs. 3 GO auf der Grundlage der geprüften Jahresrechnung Das Amt Spreenhagen wird beauftragt, den Beschluss über die geprüfte Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Rauen sowie die Entlastung des s für den Haushalt 2009 der Gemeinde Rauen öffentlich bekannt zu machen. Zusammenfassender Bericht über die Beschlüsse der Gemeindevertretung Rauen vom Die Gemeindevertretung beschloss über die geprüfte Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Rauen und entlastete den für den Haushalt der Gemeinde Rauen Für das Kalenderjahr 2011 wurde die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer B auf 380 v. H. und der Gewerbesteuer auf 325 v. H. beschlossen. 3. Die Gemeindevertretung beschloss, im Jahr 2011 das Dorf Krakischken (Litauen) mit 500,00 zu unterstützen. 4. Es wurde beschlossen, mit dem Amt für Forstwirtschaft in Verhandlung zu treten, um einen Pachtvertrag für das Gelände und das Objekt Skihüte zu erarbeiten. Gemeinde Spreenhagen Festsetzung der Steuern und Abgaben Gemäß 12 a und 12 b Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) vom (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. I/08, [Nr. 13], S. 218), i. V. m. 25 Abs.1 sowie 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom (BGBL. I S. 965) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom (BGBL. I S. 2676) wird öffentlich bekannt gemacht, dass für diejenigen Steuerschuldner und Abgabenschuldner, die für das Kalenderjahr 2011 die gleiche Steuer (wie Grundsteuer A oder Zweitwohnungssteuer) oder Gebühr (wie Kita- Gebühren oder Friedhofsunterhaltungsgebühren) zu entrichten haben, die Steuer oder Gebühr durch öffentliche festgesetzt wird. Sollten sich die Berechnungsgrundlage und der Abgabebetrag (Gebührenbetrag) ändern, ergeht gemäß 12 b Abs. 2 Satz 2 KAG ein gültiger Änderungsbescheid. Sollten sich Grundsteuerhebesätze oder die Bemessungsgrundlage (Messbetrag) ändern, ergeht gemäß 27 Abs. 2 GrStG ein gültiger Änderungsbescheid. Alle Steuerzahler für die Hundesteuer der Gemeinde Spreenhagen erhalten im Jahr 2011 aufgrund der abgelaufenen Gültigkeit der Hundesteuermarken einen neuen Steuerbescheid mit einer Hundesteuermarke für die Jahre 2011 bis Für die Steuerschuldner bzw. Abgabenschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuer- bzw. Abgabenbescheid (Gebührenbescheid) zugegangen wäre. Spreenhagen, den Die Steuerfestsetzung bzw. Abgabenfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach öffentlicher durch Widerspruch beim des Amtes Spreenhagen, Hauptstr. 13, Spreenhagen angefochten werden. Seite 4

5 Als Information geben wir die Zahlungstermine für alle Steuerarten bekannt: Spreenhagen, den der Gemeinde Spreenhagen über den Beschluss der geprüften Jahresrechnung 2009 sowie der Entlastung des s für den Haushalt 2009 der Gemeinde Spreenhagen Die Gemeindevertretung der Gemeinde Spreenhagen hat in ihrer Sitzung am mit Beschluss Nr. 14/2010 die geprüfte Jahresrechnung 2009 und die Entlastung des s für den Haushalt 2009 der Gemeinde Spreenhagen beschlossen. Dieser Beschluss wird gemäß 93 Abs. 4 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO), in der Fassung der vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I /01 S. 154), in der zur Zeit gültigen Fassung i. V. mit 1 Abs. 1 und 4 der sverordnung (BekanntmV) vom (GVBl II S. 435), in der zur Zeit gültigen Fassung, öffentlich bekannt gemacht. Gemeinde Spreenhagen Festsetzung der Steuerhebesätze Grundsteuer B und Gewerbesteuer für das Jahr 2011 Die Gemeindevertretung Spreenhagen hat in ihrer Sitzung am gemäß 25 Abs. 1 ff Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBL. I S. 965) mit späteren Änderungen, in der zur Zeit gültigen Fassung, den Hebesatz der Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) für das Jahr 2011 auf 380 v. H. der Steuermessbeträge festgesetzt. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer für das Jahr 2011 wurde von der Gemeindevertretung Spreenhagen in der Sitzung vom gemäß 16 Abs. 1 ff Gewerbesteuergesetz (GewStG) vom (BGBl. I S. 4168) mit späteren Änderungen, in der zur Zeit gültigen Fassung, auf 325 v. H. der Gewerbesteuermessbeträge festgesetzt. Alle Steuerzahler für die Grundsteuer B der Gemeinde Spreenhagen erhalten aufgrund der Neufestsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer B vom Amt Spreenhagen einen neuen Steuerbescheid für das Jahr Die Bescheide für die Gewerbesteuer werden nach Maßgabe der Gewerbesteuermessbeträge für das jeweilige Kalenderjahr erstellt. Als Information geben wir die Zahlungstermine für die Grundsteuer B (Grundstücke) bekannt: Spreenhagen, den Beschluss Nr. 14/2010 Die Gemeindevertretung beschließt über die geprüfte Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Spreenhagen und entlastet den für den Haushalt der Gemeinde Spreenhagen 2009 entsprechend 93 Abs. 3 GO auf der Grundlage der geprüften Jahresrechnung Das Amt Spreenhagen wird beauftragt, den Beschluss über die geprüfte Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Spreenhagen sowie die Entlastung des s für den Haushalt 2009 der Gemeinde Spreenhagen öffentlich bekannt zu machen. Spreenhagen, den Zusammenfassender Bericht über die Beschlüsse der Gemeindevertretung Spreenhagen vom Die Gemeindevertretung beschloss über die geprüfte Jahresrechnung 2009 und entlastete den für den Haushalt der Gemeinde Spreenhagen Die Gemeindevertretung beschloss gemäß 25 Abs. 3 Grundsteuergesetz für das Kalenderjahr 2011 die Festsetzung des Hebesatzes der Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 380 v. H. der Steuermessbeträge. Für die Gewerbesteuer wird der Hebesatz auf 325 v. H. der Gewerbesteuermessbeträge festgesetzt. 3. Die Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln in Höhe von ,00 für Abwassererschließungsbeiträge (Altanschließerbeiträge) der Gemeinde Spreenhagen wurde beschlossen. 4. Die Gemeindevertretung beschloss, für das Jahr 2011 für ehrenamtliche Tätigkeit im Sport- und Funktionsgebäude Hartmannsdorf monatlich eine Aufwandsentschädigung von 100,00 zu zahlen. Ende Teil I. Amtlicher Teil Seite 5

6 Teil II Nichtamtlicher Teil Erreichbarkeit des Amtes Spreenhagen Telefonische Erreichbarkeit der Fachbereiche und Fachbereichsleiter des Amtes Spreenhagen Tel.-Einwahl: / 8 71 ** (**Durchwahl des Mitarbeiters) Herr - 12 Bauverwaltung - 26 Sekretariat - 12 SB Bauverwaltung - 27 Allgemeine Verwaltung und Soziales Frau Adler - 18 Ordnungsverwaltung Herr Miethe - 21 Personalwesen - 17 Gewerbewesen - 20 SB Allg. Verwaltung - 18 Standesamt - 14 SB Soziales - 22 SB Ordnung und Finanzverwaltung Frau Priemer - 28 Sicherheit - 21 Kasse - 28 Meldewesen - 23 Buchhaltung - 29 Steuern - 30 Liegenschaften - 30 Sprechzeiten des Amtes Spreenhagen Di: und Uhr Do: und Uhr s des Amtes Spreenhagen post@amt-spreenhagen.de allgemein-soziales@amtspreenhagen.de finanzen@amt-spreenhagen.de bauen@amt-spreenhagen.de ordnung@amt-spreenhagen.de standesamt@amt-spreenhagen.de meldewesen@amt-spreenhagen.de Impressum Herausgeber: Druck: Bezugsmöglichkeiten und Bedingungen: Amt Spreenhagen format ggmbh Das Amtsblatt für das Amt Spreenhagen liegt Hauptstraße 13, Spreenhagen anerkannte Werkstatt für Behinderte im Amt Spreenhagen, Hauptstraße 13, Redaktion: Allgemeine Verwaltung und Soziales Lindenstraße 46, Fürstenwalde Spreenhagen und bei den Bürgermeistern der amtsangehörigen Tel.: /87118, Fax: /87135 Tel.:03361/36990 Gemeinden zur Einsicht aus. An Haushalte des allgemein-soziales@amtspreenhagen.de Homepage: Auflagenhöhe: Amtsbereiches wird es kostenlos abgegeben. Seite 6

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