Market-Making-Programme

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Market-Making-Programme"

Transkript

1 Market-Making-Programme Market Maker an Eurex können zwischen drei verschiedenen Market-Making-Modellen wählen: Regular Market-Making (RMM), Permanent Market-Making (PMM) und Advanced Market-Making (AMM). Dieses Dokument enthält die allgemeinen Anforderungen für die verschiedenen Market-Making- Modelle. Alle produktspezifischen Quotierungsanforderungen befinden sich in der Excel-Tabelle auf der Eurex- Regular Market Making (RMM)...2 RMM in Aktien- und Aktienindexoptionen...2 RMM in Euro-denominierten Money Market-Optionen...3 Permanent Market Making (PMM)...4 PMM in Aktien- und Aktienindexoptionen...4 PMM in Index-Dividendenoptionen...5 PMM in Euro-denominierten Fixed Income-Optionen...6 PMM in Euro-denominierten Money Market-Optionen...7 PMM in Volatilitätsoptionen...8 PMM in Daily Futures auf KOSPI 200-Optionen (Eurex-KOSPI-Produkt)...9 PMM in USD-denominierten Edelmetallderivaten...10 PMM in EUR-denominierten Xetra-Gold -Optionen...11 Advanced Market Making (AMM)...12 AMM in Aktien- und Aktienindexoptionen...12 AMM in Euro-denominierten Fixed Income-Optionen...15 AMM in FX Optionen...16 Strategie-Market-Making...17 Quotierungsanfragen in Optionsstrategien ( Complex Instruments )...17 Gültig ab 2. Februar 2015 Seite 1 von 18

2 Regular Market Making (RMM) RMM in Aktien- und Aktienindexoptionen Regular Market-Making an Eurex konzentriert sich allein auf die Quotierungsanfragen. Mindestens 50 Prozent aller Quotierungsanfragen müssen im Monatsdurchschnitt beantwortet werden, jedoch nur bis zu maximal 150 Anfragen pro Tag: - innerhalb einer Minute - mit einer Haltezeit von mindestens zehn Sekunden. Im gesamten Monat werden höchstens 150 gültige Beantwortungen von Quotierungsanfragen werden dem Market Maker pro Tag anerkannt. Die Anforderung, Quotierungsanfragen zu beantworten, ist beschränkt auf: - Serien, die nicht durch eine valide Market Maker-Quotierung abgedeckt sind sowie Serien, die mit einem Spread quotiert sind, der größer ist als 50 Prozent des zulässigen Market Maker Maximum Spread. - RFQs in Serien, deren Vortages-Settlement Price mehr als das dreifache Minimum-Preis- Inkrement beträgt. RFQs in Serien, deren Vortages-Settlement Preis das dreifache Minimum- Preis-Inkrement oder weniger beträgt, werden als INVALID bezeichnet. Damit sind Quotierungsanfragen (RFQs) VALID : - für Optionen in Serien, deren Vortages-Settlement Price mehr als das dreifache Minimum- Preis-Inkrement beträgt, - für Optionen in Serien, die nicht durch eine valide Market Maker-Quotierung abgedeckt sind sowie Serien, die mit einem Spread quotiert sind, der größer ist als 50 Prozent des zulässigen Market Maker Maximum Spread. Gültig ab 2. Februar 2015 Seite 2 von 18

3 RMM in Euro-denominierten Money Market-Optionen Das nachstehende Modell für Regular Market-Making gilt als Alternative für die Erfüllung von Market- Making-Verpflichtungen in Euro-denominierten Money Market-Optionen. Im Regular Market Making hat jeder Market Maker hat die Wahl auf dem Schirm oder via Telefon zu quotieren. Die Messung im Regular Market-Making erfolgt über ein Mindesthandelsvolumen von 2000 Kontrakten für die Produkte OEU3, OEM1 und OEM2 sowie 500 Kontrakten für die Produkte OEM3 und OEM4. Kontinuierliche Quotierung von durchschnittlich 80 Prozent (OEM3 und OEM4: 60%) der Handelszeit zwischen 08:00 und 19:00 Uhr MEZ (im Monatsdurchschnitt) eines jeden Handelstages pro Kalendermonat für die in den Quotierungsverpflichtungen genannten Verfälle. RMMs sind verpflichtet, Calls und Puts in je sechs Basispreisen aus einem Fenster von 14 Basispreisen um den momentanen Kurs des Basiswertes herum zu quotieren; das heißt, zwölf Serien müssen insgesamt für jeden Kontraktmonat quotiert werden. Die für das Basispreisfenster ausgewählten Basispreise sind die 14 Basispreise, die dem aktuellen Kurs des jeweiligen Fixed-Income Futures am nächsten kommen. Asymmetrisches Quotieren ist erlaubt. Mindestenns 70% aller Quotierungsanfragen müssen derzeit im Monatsdurchschnitt beantwortet werden, aber nur maximal 30 Quotierungsanfragen pro Tag (innerhalb einer Minute mit einer Haltefrist von 10 Sekunden) Gültig ab 2. Februar 2015 Seite 3 von 18

4 Permanent Market Making (PMM) PMM in Aktien- und Aktienindexoptionen Permanentes Market-Making an Eurex besteht aus der kontinuierlichen Quotierung einer Reihe von Basispreisen (strike) für eine vordefinierte Reihe von Verfallmonaten sowie aus der Quotierungsanfragen für alle Basispreise und für einen vordefinierten Laufzeitenbereich eines bestimmten Produktes. Kontinuierliche Quotierung von durchschnittlich 85 Prozent der Handelszeit zwischen 09:00 und 17:30 Uhr MEZ (im Monatsdurchschnitt) eines jeden Handelstages pro Kalendermonat für eine festgelegte Zahl an Verfallmonaten (der Laufzeitenbereich). Das Basispreisfenster umfasst Calls und Puts aus einer festgelegten Anzahl von Basispreisen die sich dem momentanen Kurs des Basiswertes am nächsten befinden. Asymmetrisches Quotieren ist erlaubt. A. Für Komponenten der AMM-Pakete BE, ESX50, NL, FR, DE, IT, SC, ES und CH gilt ein Basispreisfenster von 15 Basispreisen und eine Quotierungsverpflichtung von 7 Basispreisen. B. Für alle übrigen Produkte innerhalb des PMM gilt ein Basispreisfenster von 7 Basispreisen und eine Quotierungsverpflichtung von 5 Basispreisen. Ausnahmen: Optionen auf russische ADR: a) Quotierung in fünf von neun Basispreisen b) Optionsserien mit einer Restlaufzeit von fünf Handelstagen oder weniger sind von der Quotierungsverpflichtung ausgenommen. Das Basispreisfenster wurde entsprechend geändert. Quotierungsanfragen müssen auch beantwortet werden. (Die Bedingungen zur Quotierungsanfragen finden Sie in dem Abschnitt Advanced Market-Making (AMM) in Aktien- und Aktienindexoptionen. Die Mindestquotierungsgröße für die kontinuierliche Quotierung und für die Quotierungsanfragen innerhalb des Permanent Market-Making-Modells ist gleich. Gültig ab 2. Februar 2015 Seite 4 von 18

5 PMM in Index-Dividendenoptionen Permanentes Market-Making an Eurex besteht aus der kontinuierlichen Quotierung einer Reihe von Basispreisen (strikes) für eine vordefinierte Reihe von Verfallmonaten. Für Optionen auf EURO STOXX 50 Index-Dividenden-Futures lauten diese Verpflichtungen wie folgt: täglichen Preisanfragen: Kontinuierliche Quotierung von durchschnittlich 50 Prozent der Handelszeit zwischen 08:30 und 17:30 Uhr MEZ (im Monatsdurchschnitt) eines jeden Handelstages pro Kalendermonat für eine festgelegte Zahl an Verfallmonaten (der Laufzeitenbereich). PMMs sind verpflichtet, Calls und Puts in fünf Basispreisen aus einem Fenster von neun Basispreisen um den momentanen Kurs des Basiswertes herum in jedem Verfallmonat des Laufzeitenbereichs zu quotieren; das heißt, zehn Serien müssen insgesamt für jedes Verfalldatum innerhalb des Laufzeitenbereichs quotiert werden. Die Quotierungsverpflichtung für Optionen auf EURO STOXX 50 Index Dividend Futures umfasst die ersten vier Verfallmonate (Laufzeit bis zu vier Jahren), wobei drei Verfallmonate verpflichtend quotiert werden müssen. Die für das Basispreisfenster ausgewählten Basispreise sind die neun Preise, die dem jeweiligen Niveau des Index-Dividenden-Future am nächsten kommen. Asymmetrisches Quotieren ist erlaubt. Quotierungsanfragen müssen derzeit nicht beantwortet werden. PMMs müssen alle durch Eurex Market Supervision gestellten Preisanfragen (maximal zwei Anfragen pro Tag) in einem Zeitraum von 30 Minuten beantworten. Siehe Eurex-Rundschreiben 268/13. die Börse) werden die Maximum Spreads um 100 Prozent erhöht und die Mindestquotierungsgröße um 50 Prozent Gültig ab 2. Februar 2015 Seite 5 von 18

6 PMM in Euro-denominierten Fixed Income-Optionen Das nachstehende Modell für Permanent Market-Making gilt als Alternative für die Erfüllung von Market-Making-Verpflichtungen in Euro-denominierten Fixed Income-Optionen. Die Verpflichtungen des Permanent Market-Making sind auf die beiden ersten Verfallmonate beschränkt. Kontinuierliche Quotierung von durchschnittlich 75 Prozent der Handelszeit zwischen 08:00 und 17:15 Uhr MEZ (im Monatsdurchschnitt) eines jeden Handelstages pro Kalendermonat für die ersten zwei Verfallmonate. PMMs sind verpflichtet, Calls und Puts in je vier Basispreisen aus einem Fenster von 17 Basispreisen um den momentanen Kurs des Basiswertes herum in den beiden ersten Verfallmonaten zu quotieren; das heißt, acht Serien müssen insgesamt für jeden Kontraktmonat quotiert werden. Die für das Basispreisfenster ausgewählten Basispreise sind die 17 Basispreise, die dem aktuellen Kurs des jeweiligen Fixed- Income Futures am nächsten kommen. Asymmetrisches Quotieren ist erlaubt. Quotierungsanfragen müssen derzeit nicht beantwortet werden. Gültig ab 2. Februar 2015 Seite 6 von 18

7 PMM in Euro-denominierten Money Market-Optionen Das nachstehende Modell für Permanent Market-Making gilt als Alternative für die Erfüllung von Market-Making-Verpflichtungen in Euro-denominierten Money Market-Optionen. Jeder Market Maker hat die Verpflichtung auf dem Schirm zu quotieren. Die Messung im Permanent Market-Making erfolgt für die Erfüllung der Schirm-Quotierungen. Kontinuierliche Quotierung von durchschnittlich 80 Prozent (OEM3 und OEM4: 60%) der Handelszeit zwischen 08:00 und 19:00 Uhr MEZ (im Monatsdurchschnitt) eines jeden Handelstages pro Kalendermonat für die in den Quotierungsverpflichtungen genannten Verfälle. PMMs sind verpflichtet, Calls und Puts in je sechs Basispreisen aus einem Fenster von 14 Basispreisen um den momentanen Kurs des Basiswertes herum zu quotieren; das heißt, zwölf Serien müssen insgesamt für jeden Kontraktmonat quotiert werden. Die für das Basispreisfenster ausgewählten Basispreise sind die 14 Basispreise, die dem aktuellen Kurs des jeweiligen Fixed-Income Futures am nächsten kommen. Asymmetrisches Quotieren ist erlaubt. Mindestenns 70% aller Quotierungsanfragen müssen derzeit im Monatsdurchschnitt beantwortet werden, aber nur maximal 30 Quotierungsanfragen pro Tag (innerhalb einer Minute mit einer Haltefrist von 10 Sekunden) Gültig ab 2. Februar 2015 Seite 7 von 18

8 PMM in Volatilitätsoptionen Das Market-Making für Volatilitätsoptionen erfolgt im Rahmen eines Permanenten Market-Making (PMM) an Eurex und besteht aus der kontinuierlichen Quotierung einer definierten Reihe von Verfallmonaten und einer entsprechenden Reihe von Basispreisen (Strikes). Kontinuierliche Quotierung von durchschnittlich 70 Prozent der Handelszeit zwischen 09:00 und 17:30 Uhr MEZ (im Monatsdurchschnitt) eines jeden Handelstages pro Kalendermonat. Die PMMs sind verpflichtet, Calls und Puts in je fünf Basispreisen aus einem Fenster von elf Basispreisen um den aktuellen am-geld-indexstand für alle vier Verfallmonate zu quotieren. Die für das Basispreisfenster ausgewählten Basispreise sind die dem aktuellen VSTOXX am nächsten kommenden. Asymmetrisches Quotieren ist erlaubt. Quotierungsanfragen müssen derzeit nicht beantwortet werden. Gültig ab 2. Februar 2015 Seite 8 von 18

9 PMM in Daily Futures auf KOSPI 200-Optionen (Eurex-KOSPI-Produkt) Permanentes Market-Making an Eurex besteht aus der kontinuierlichen Quotierung einer vordefinierten Reihe von Basispreisen für die ersten zwei Verfallmonate des Eurex-KOSPI-Produkts. Die Verpflichtungen lauten wie folgt: Kontinuierliche Quotierung von durchschnittlich 70 Prozent der Handelszeit zwischen 09:00 und 17:30 Uhr MEZ bzw. 10:00 und 17:30 Uhr MESZ* (im Monatsdurchschnitt) eines jeden Börsenhandelstags im Kalendermonat für die ersten zwei Verfallmonate. PMMs sind verpflichtet, Calls und Puts in neun Basispreisen aus einem Fenster von 17 Basispreisen um den Referenzpreis herum in jedem der ersten zwei Verfallmonate zu quotieren; das heißt, 18 Serien müssen insgesamt für jeden der beiden ersten Verfallmonate quotiert werden. Referenzpreis zur Bestimmung des Basispreisfensters: Die 17 für das Basispreisfenster ausgewählten Basispreise sind diejenigen, die am nächsten am aktuellen Preis des ersten Kontraktmonats des KOSPI 200-Futures-Kontrakts der KRX liegen, der auf der elektronischen Handelsplattform Globex der Chicago Mercantile Exchange ( CME ) zum Handel zur Verfügung steht. Für den Zeitraum 09:00 10:00 Uhr MEZ bzw. 10:00 11:00 Uhr MESZ* wird der letzte Preis des ersten Kontraktmonats des KOSPI 200-Futures-Kontrakts der KRX, der in der vorhergehenden Handelssitzung an der Globex der CME gehandelt wurde, zur Festlegung des Basispreisfensters benutzt. Der oben genannte letzte Preis wird von der KRX über Thomson Reuters zur Verfügung gestellt. Asymmetrisches Quotieren ist erlaubt. * MESZ = Mitteleuropäische Sommerzeit Quotierungsanfragen müssen derzeit nicht beantwortet werden. Gültig ab 2. Februar 2015 Seite 9 von 18

10 PMM in USD-denominierten Edelmetallderivaten Das Market-Making für Edelmetallderivate erfolgt im Rahmen eines Permanenten Market-Making (PMM) an Eurex und besteht aus der kontinuierlichen Quotierung einer vordefinierten Reihe von Verfallmonaten. Für Optionen besteht es weiterhin aus einer entsprechenden Reihe von Basispreisen (strikes). Kontinuierliche Quotierung von durchschnittlich 60 Prozent der Handelszeit zwischen 08:00 und 22:00 Uhr MEZ für den Future und bis 20:00 Uhr MEZ für die Option (im Monatsdurchschnitt) eines jeden Handelstages pro Kalendermonat. Für Futures sind Permanent Market Makers (PMMs) verpflichtet, die ersten drei Verfallsmonate zu quotieren. Für Optionen sind PMMs verpflichtet, Calls und Puts in je zehn Basispreisen aus einem Fenster von fünfzehn Basispreisen für alle Verfallsmonate zu quotieren; das heißt, zwanzig Serien müssen insgesamt für jeden Kontraktmonat quotiert werden. Die für das Basispreisfenster ausgewählten Basispreise sind die fünfzehn Preise, die dem aktuellen Goldkurs am nächsten kommen. Asymmetrisches Quotieren ist erlaubt. Quotierungsanfragen müssen derzeit nicht beantwortet werden. Gültig ab 2. Februar 2015 Seite 10 von 18

11 PMM in EUR-denominierten Xetra-Gold -Optionen Das Market-Making für Xetra-Gold -Optionen erfolgt im Rahmen eines Permanenten Market-Making (PMM) an Eurex und besteht aus der kontinuierlichen Quotierung einer vordefinierten Reihe von Verfallmonaten und Basispreisen (Strikes). Kontinuierliche Quotierung von durchschnittlich 85 Prozent der Handelszeit zwischen 09:00 und 17:30 Uhr MEZ (im Monatsdurchschnitt) eines jeden Handelstages pro Kalendermonat. PMMs sind verpflichtet, Calls und Puts in je zehn Basispreisen aus einem Fenster von fünfzehn Basispreisen für alle Verfallmonate zu quotieren; das heißt, zwanzig Serien müssen insgesamt für jeden Kontraktmonat quotiert werden. Die für das Basispreisfenster ausgewählten Basispreise sind die fünfzehn Preise, die dem aktuellen Basiswertkurs am nächsten kommen. Asymmetrisches Quotieren ist erlaubt. Quotierungsanfragen müssen derzeit nicht beantwortet werden. Gültig ab 2. Februar 2015 Seite 11 von 18

12 Advanced Market Making (AMM) AMM in Aktien- und Aktienindexoptionen Das Advanced Market-Making an Eurex besteht aus der kontinuierlichen Quotierung einer festgelegten Reihe von Basispreisen für eine festgelegte Reihe von Verfallmonate sowie aus der Beantwortung von Quotierungsanfragen für alle Basispreise und für eine festgelegte Reihe von Verfallmonaten eines bestimmten Produktes. Diese Verpflichtungen müssen für alle Produkte eines bestimmten Pakets erfüllt werden. Kontinuierliche Quotierung von durchschnittlich 85 Prozent der Handelszeit zwischen 09:00 und 17:30 Uhr MEZ (im Monatsdurchschnitt) eines jeden Handelstages im Kalendermonat für eine festgelegte Zahl an Verfallmonaten (der Laufzeitenbereich). Für Indexoptionen auf ATX, ATX five und CECE EUR gilt eine festgelegte Quotierungszeit von durchschnittlich 80% der Handelszeit zwischen 08:50 und 17:30 Uhr MEZ (im Monatsdurchschnitt) eines jeden Handelstages im Kalendermonat für eine festgelegte Zahl an Verfallmonaten (der Laufzeitenbereich). Das Basispreisfenster umfasst Calls und Puts aus einer festgelegten Anzahl von Basispreisen die sich dem momentanen Kurs des Basiswertes am nächsten befinden. Asymmetrisches Quotieren ist erlaubt. A. Für Komponenten der Pakete BE, ESX50, NL, FR, DE, IT, SC, ES und CH gilt ein Basispreisfenster von 15 Basispreisen und eine Quotierungsverpflichtung von 7 Basispreisen. B. Für alle übrigen Pakete gilt ein Basispreisfenster von 7 Basispreisen und eine Quotierungsverpflichtung von 5 Basispreisen. Ausnahme: Optionen auf russische ADR; a) Quotierung in fünf von neun Basispreisen b) Optionsserien mit einer Restlaufzeit von fünf Handelstagen oder weniger sind von der Quotierungsverpflichtung ausgenommen. Das Basispreisfenster wurde entsprechend geändert. Quotierungsanfragen müssen beantwortet werden. Diese Anforderung gilt für alle Komponenten (inklusive der Indexoptionen) der folgenden AMM-Pakete: FR, ESX50, NL, DE, IE, CH, RU, UK, BE, ES, IT, SC. Die Mindestquotierungsgröße für die kontinuierliche Quotierung und für die Quotierungsanfragen innerhalb des Advanced Market-Making-Modells ist gleich. Gültig ab 2. Februar 2015 Seite 12 von 18

13 Es gelten folgenden Bedingungen zur Die Messung der RFQ-Verpflichtungserfüllung beginnt um 09:15 Uhr MEZ Die Messung der RFQ-Verpflichtungserfüllung endet um 17:25 Uhr MEZ (17:20 Uhr MEZ in schweizerischen Aktienoptionen). RFQs außerhalb der genannten Zeiten sind INVALID. Mindestens 50 Prozent aller Quotierungsanfragen müssen im Monatsdurchschnitt beantwortet werden, jedoch nur bis maximal 150 Anfragen pro Tag. Eingehende Quotierungsanfragen müssing innerhalb von 60 Sekunden beantwortet werden. Die Mindest-Haltezeit einer Quotierung beträgt 10 Sekunden. Während dieser Zeit kann die Quotierung jederzeit aktualisiert werden. Quotierungsparameter Quotierungsanfragen müssen wie folgt beantwortet werden: in der den AMM/PMM-Anforderungen des Produkts entsprechenden Mindestquotierungsgröße, zu den den AMM/PMM-Anforderungen des Produkts entsprechenden Maximum Spreads. In den letzten beiden Verfällen wird der zugelassene Market Maker Maximum Spread der permanenten Quotierung verdoppelt. Zum Beispiel: für die Verfälle 5 und 6 in Produkten, die in den ersten 6 Verfällen quotiert werden müssen. für die Verfälle 7 und 8 in Produkten, die in den ersten 8 Verfällen quotiert werden müssen. Dies gilt nicht nur für die Quotierungsanfragen, sondern auch für die permanente Quotierung (AMM/ PMM). Die Anforderung, Quotierungsanfragen zu beantworten, ist beschränkt auf: Fälligkeiten, die im jeweiligen Produkt im AMM/PMM-Modell quotiert werden müssen, Serien, die nicht durch eine valide Market Maker-Quotierung abgedeckt sind sowie Serien, die mit einem Spread quotiert sind, der größer ist als 50 Prozent des zulässigen Market Maker Maximum Spread. RFQs in Serien, deren Vortages-Settlement Price mehr als das dreifache Minimum- Preis-Inkrement beträgt. RFQs in Serien, deren Vortages- Settlement Preis das dreifache Minimum-Preis-Inkrement oder weniger beträgt, werden als INVALID bezeichnet. Damit sind Quotierungsanfragen (RFQs) VALID innerhalb der oben genannten Zeiten, innerhalb der Fälligkeiten, die im jeweiligen Produkt im AMM/PMM-Modell quotiert werden müssen. für Optionen in Serien, deren Vortages-Settlement Price mehr als das dreifache Minimum-Preis-Inkrement beträgt, Gültig ab 2. Februar 2015 Seite 13 von 18

14 für Optionen in Serien, die nicht durch eine valide Market Maker-Quotierung abgedeckt sind sowie Serien, die mit einem Spread quotiert sind, der größer ist als 50 Prozent des zulässigen Market Maker Maximum Spread. Bei der Ermittlung der Erfüllung am Monatsende wird ein Schwellenwert folgendermaßen angewendet: Sind bis zum Ende des letzten Handelstages im Monat in einem Produkt 100 VALID RFQs oder weniger während des Monats beobachtet worden, gilt die RFQ- Anforderung in dem Produkt für den Monat als erfüllt. Sind bis zum Ende des letzten Handelstages im Monat in einem Produkt mehr als 100 (d.h. mindestens 101) VALID RFQs beobachtet worden, müssen Market Makers 50 Prozent aller beobachteten VALID RFQs beantwortet haben. Das tägliche und monatliche Reporting bleiben hiervon unberührt. Die tägliche Obergrenze von 150 Quotierungsanfragen bleibt hiervon unberührt. Diese Anforderungen gelten für alle Komponenten (inklusive der Indexoptionen) der folgenden AMM-Pakete: FR, ESX50, NL, DE, IE, CH, RU, UK, BE, ES, IT, SC. Sie gelten nur für die AMM- und PMM-Programme. Die der Market Maker-Verpflichtungen wird monatlich überprüft. Eine Übersicht Erfüllung der verfügbaren AMM-Pakete und alle produktspezifischen Quotierungsanforderungen befinden sich in der Excel-Tabelle auf der Eurex- Gültig ab 2. Februar 2015 Seite 14 von 18

15 AMM in Euro-denominierten Fixed Income-Optionen Das Advanced Market-Making an Eurex für Euro-denominierte Fixed Income-Optionen besteht aus der kontinuierlichen Quotierung einer festgelegten Reihe von Basispreisen für die ersten drei Verfallmonate eines bestimmten Produktes. Diese Verpflichtungen müssen für alle Produkte des Pakets erfüllt werden. Kontinuierliche Quotierung von durchschnittlich 85 Prozent der Handelszeit zwischen 08:00 Uhr und 17:15 Uhr MEZ (im Monatsdurchschnitt) eines jeden Handelstages pro Kalendermonat für die ersten drei Verfallmonate. AMMs sind verpflichtet, Calls und Puts in je vier Basispreisen aus einem Fenster von 17 Basispreisen um den momentanen Kurs des Basiswertes herum in den ersten drei Verfallmonaten zu quotieren; das heißt, acht Serien müssen insgesamt für jeden Kontraktmonat quotiert werden. Die für das Basispreisfenster ausgewählten Basispreise sind die 17 Basispreise, die dem aktuellen Kurs des jeweiligen Fixed- Income Futures am nächsten kommen. Asymmetrisches Quotieren ist erlaubt. Quotierungsanfragen müssen derzeit nicht beantwortet werden. Eine Übersicht der verfügbaren AMM-Pakete und alle produktspezifischen Quotierungsanforderungen befinden sich in der Excel-Tabelle auf der Eurex- Gültig ab 2. Februar 2015 Seite 15 von 18

16 AMM in FX Optionen Das Advanced Market-Making an Eurex besteht aus der kontinuierlichen Quotierung einer festgelegten Reihe von Basispreisen für eine festgelegte Reihe von Verfallmonate. Diese Verpflichtungen müssen für mindestens zwei von drei Produkten eines bestimmten Pakets erfüllt werden. Erfüllung der Verpflichtungen: Kontinuierliche Quotierung von durchschnittlich 70 Prozent der Handelszeit zwischen 08:00 und 19:30 Uhr MEZ (im Monatsdurchschnitt) eines jeden Handelstages pro Kalendermonat für eine festgelegte Zahl an Verfallmonaten (der Laufzeitenbereich). Das Basispreisfenster umfasst Calls und Puts aus einer festgelegten Anzahl von Basispreisen die sich dem momentanen Kurs des Basiswertes am nächsten befinden. Asymmetrisches Quotieren ist erlaubt. Quotierungsanfragen müssen derzeit nicht beantwortet werden. Die Quotierungsverpflichtungen für ein Paket gelten als erfüllt, wenn - die Verpflichtungen für Produkte, die als zwingend erforderlich eingestuft sind, erfüllt sind und zusätzlich, wenn - bei den übrigen Produkten die Verpflichtungen erfüllt sind, wobei bei jedem Paket eine bestimmte Anzahl Ausnahmen pro Monat erlaubt sind. Die Erfüllung der Market Maker-Verpflichtungen wird monatlich überprüft. Eine Übersicht der verfügbaren AMM-Pakete und alle produktspezifischen Quotierungsanforderungen befinden sich in der Excel-Tabelle auf der Eurex- Gültig ab 2. Februar 2015 Seite 16 von 18

17 Strategie-Market-Making Quotierungsanfragen in Optionsstrategien ( Complex Instruments ) Market Makers sind verpflichtet, eingehende Quotierungsanfragen in speziellen Optionsstrategien zu beantworten. Eine Quotierungsanfrage ist eine dedizierte elektronische RFQ-Message bzw. eine Änderung in den Eurex-Referenzdaten (Aufsetzen eines Complex Instrument ): eingehenden Strategie-Anfragen mit einer Beantwortungszeit von maximal 20 Sekunden; Haltezeit - Halten der Quotierung für 20 Sekunden. Wenn eine Strategie-Quotierung vor Ablauf der Haltezeit gehandelt wird, gilt die Verpflichtung für die erforderliche Haltezeit für die spezielle Strategie als erfüllt. Bitte beachten Sie: Während der Haltezeit können Quotierungen so oft wie nötig aktualisiert werden. Wenn dieselbe Strategie erneut angefragt wird ( Re-request ), muss ein weiteres Mal eine Quotierung mit einer Haltezeit von 20 Sekunden eingegeben werden. 1. Produktumfang Zinsoptionen (OGBL, OGBM, OGBS), Blue Chip-Indexoptionen (DAX, EURO STOXX 50 und SMI ) und Optionen auf die 20 liquidesten Einzelwerte (siehe weiter unten). 2. Bedingungen 1. Die Messung der RFQ-Verpflichtungserfüllung beginnt um 09:15 Uhr MEZ (08:15 Uhr MEZ in OGBL, OGBM und OGBS). 2. Die Messung der RFQ-Verpflichtungserfüllung endet um 17:25 Uhr MEZ (17:20 Uhr MEZ in schweizerischen Aktienoptionen, um 18:55 Uhr MEZ in OGBL, OGBM und OGBS). - RFQs außerhalb der genannten Zeiten sind INVALID. 3. Es wird ein monatlicher Schwellenwert angewendet: - Sind bis zum Ende des letzten Handelstages im Monat in einem Produkt 100 VALID RFQs oder weniger in Optionsstrategien während des Monats beobachtet worden, gilt die RFQ- Anforderung in dem Produkt für den Monat als erfüllt. - Sind bis zum Ende des letzten Handelstages im Monat in einem Produkt mehr als 100 VALID RFQs beobachtet worden, müssen Market Makers 50 Prozent aller beobachteten VALID RFQs beantwortet haben. - Das tägliche und das monatliche Reporting bleiben hiervon unberührt. - Die Regelungen bezüglich des Schwellenwertes finden auch die Komponenten des AMM-Pakets EFIO Anwendung. 3. Beschränkung Pro Produkt und Tag werden maximal 200 valide Strategieanfragen in Optionsstrategien gezählt, von denen 50 Prozent beantwortet werden müssen; Das Basispreisfenster (SPW) und der Laufzeitenbereich des AMM/PMM-Programms bieten die Gesamtheit der Optionskombinationen für jedes Produkt; Strategien, in denen sich mindestens ein Leg außerhalb des SPW befindet, müssen nicht quotiert werden; Strategien, die ein Options-Leg beinhalten, welches spätestens fünf Handelsttage später fällig wird, werden nicht in die Beurteilung einbezogen. Gültig ab 2. Februar 2015 Seite 17 von 18

18 4. Quotierungsparameter Die Quotierungsparameter referenzieren auf die Quotierungsparameter der Outright-Option. Die Mindestquotierungsgröße ist abhängig von der Optionskombination einer bestimmten Strategie ist die Mindest-Strategiequotierungsgröße ein Vielfaches der Mindestquotierungsgröße ( Outrights ) Optionsstrategien = Vielfaches * Quotierungsgröße ( Outrights ) Relevant ist die Mindestquotierungsgröße der permanenten Quotierung (dies ist von besonderer Bedeutung für OGBL, OGBM und OGBS). Maximum Quotierungs-Spreads: Abhängig von der Optionskombination ist der Maximum Spread ein Vielfaches des jeweiligen Maximum Spread der Spread-Klasse der Outright- Option. Der Spread bestimmt sich aus der Nettoprämie der Optionsstrategie: Beispiel: EURO STOXX 50 -Optionen sind in Spread-Klasse 10, in welcher Optionsprämien von 15 bis 225 Indexpunkte mit einem Spread von 8 Prozent quotiert werden können. Ein Call-Spread zum Beispiel würde quotiert werden zu 1x dem Outright- Spread, hier 8 Prozent Spread der Nettoprämie der Strategie. Ein Call-Spread, bestehend aus einem Long Call mit einer Prämie von 40 Punkten und einem Short Call mit einer Prämie von 20 Punkten, kann mit einer Spanne von 1,6 Punkten quotiert werden (20 x 8 Prozent), da die Nettoprämie nur 20 Punkte beträgt. Bei Calendar Spreads gilt die Spread Anforderung der länger laufenden Option. Alle Produkte, die Bestandteil des Strategie-Market-Making sind, sowie produktspezifische Quotierungsanforderungen befinden sich auf der Eurex- Gültig ab 2. Februar 2015 Seite 18 von 18

eurex rundschreiben 232/13

eurex rundschreiben 232/13 Datum: 25. Oktober 2013 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Michael Peters Aktion erforderlich Hohe Priorität Market-Making in Optionen:

Mehr

eurex rundschreiben 0 15/06

eurex rundschreiben 0 15/06 eurex rundschreiben 0 15/06 Datum: Frankfurt, 20. Januar 2006 Empfänger: Alle Eurex-Mitglieder und Vendoren Autorisiert von: Peter Reitz U Hohe Priorität Euro-Fixed Income-Optionen Änderung der Market

Mehr

eurex rundschreiben 145/13

eurex rundschreiben 145/13 Datum: 2. Juli 2013 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Peter Reitz Aktion erforderlich Hohe Priorität Market-Making in Optionen: Market-Making

Mehr

eurex rundschreiben 008/10

eurex rundschreiben 008/10 eurex rundschreiben 008/10 Datum: Frankfurt, 14. Januar 2010 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Peter Reitz Hohe Priorität Maßnahmen

Mehr

und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Stand und der Eurex Zürich Seite 1

und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Stand und der Eurex Zürich Seite 1 und der Eurex Zürich Seite 1 1 Abschnitt: Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte 1.4 Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte auf börsengehandelte Indexfondsanteile Der folgende

Mehr

Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich

Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich Kapitel II der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Stand 02.12.2016 Seite 1 *******************************************************************************

Mehr

eurex rundschreiben 035/17

eurex rundschreiben 035/17 eurex rundschreiben 035/17 Datum: 12. April 2017 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc Aktienindexderivate: Laufzeitenerweiterung

Mehr

Aktienindexderivate: Laufzeitenerweiterung bei EURO STOXX 50 -Index-Optionen

Aktienindexderivate: Laufzeitenerweiterung bei EURO STOXX 50 -Index-Optionen eurex Bekanntmachung Aktienindexderivate: Laufzeitenerweiterung bei EURO STOXX 50 -Index-Optionen Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex

Mehr

eurex rundschreiben 183/10

eurex rundschreiben 183/10 eurex rundschreiben 183/10 Datum: Frankfurt, 22. September 2010 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich, alle Clearing-Mitglieder der Eurex Clearing AG sowie Vendoren Autorisiert

Mehr

Mistrade Ranges für Options-Strategien: Anpassung der Regel zur Bestimmung von Mistrade Ranges

Mistrade Ranges für Options-Strategien: Anpassung der Regel zur Bestimmung von Mistrade Ranges eurex rundschreiben 070/17 Datum: 3. Juli 2017 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Dr. Randolf Roth Aktion erforderlich Mistrade Ranges

Mehr

Aktienindex Optionen (S.40)

Aktienindex Optionen (S.40) Aktienindex Optionen (S.40) Erfüllung immer durch Barausgleich Diesen Optionen liegt kein bestimmter Future zu Grunde sondern immer der jeweilige Basiswert (Index) Eurex bietet nur europäische Optionen

Mehr

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Seite 1 Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Abschnitt 2 Clearing von Futures-Kontrakten 2.1 Teilabschnitt Allgemeine Bestimmungen 2.1.2 Tägliche Abrechnung

Mehr

Spezifikationen für Future-Kontrakte auf den Deutschen Aktienindex (DAX- Future)

Spezifikationen für Future-Kontrakte auf den Deutschen Aktienindex (DAX- Future) Handels-Bedingungen 2 Abschnitt Kontraktspezifikationen 2.1.3 Unterabschnitt Spezifikationen für Future-Kontrakte auf den Deutschen Aktienindex (DAX- Future) 2.1.3.1 Kontraktgegenstand (1) Ein DAX-Future

Mehr

Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte. an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14)

Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte. an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) eurex Bekanntmachung Foreign Exchange (FX)-Derivate: Korrektur der Produktgruppenkürzel für FX-Futures, neuer Verfalltag für FX-Futures und FX-Optionen in SIMULATION im Juli 2014 und redaktionelle Änderungen

Mehr

eurex rundschreiben 230/14

eurex rundschreiben 230/14 eurex rundschreiben 230/14 Datum: 29. Oktober 2014 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich und Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc Maßnahmen für Optionen auf ishares

Mehr

Verweis auf Eurex-Rundschreiben: 126/14, 127/14 Kontakt: Derivatives Clearing, T +49-69-211-1 12 50, clearing@eurexclearing.

Verweis auf Eurex-Rundschreiben: 126/14, 127/14 Kontakt: Derivatives Clearing, T +49-69-211-1 12 50, clearing@eurexclearing. eurex clearing rundschreiben 077/14 Datum: 13. Juni 2014 Empfänger: Alle Clearing-Mitglieder der Eurex Clearing AG und Vendoren Autorisiert von: Heike Eckert EURIBOR-Initiative: Erlösbeteiligungsprogramme,

Mehr

Eurex Market-Making und Pricing-Roadmap für 2017

Eurex Market-Making und Pricing-Roadmap für 2017 eurex clearing rundschreiben 048/17 Datum: 22. Mai 2017 Empfänger: Alle Clearing-Mitglieder der Eurex Clearing AG und Vendoren Autorisiert von: Matthias Graulich Aktion erforderlich Hohe Priorität Eurex

Mehr

und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Stand und der Eurex Zürich Seite 1

und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Stand und der Eurex Zürich Seite 1 und der Eurex Zürich Seite 1 1 Abschnitt: Kontraktspezifikationen für Future-Kontrakte 1.3 Teilabschnitt: Spezifikationen für Future-Kontrakte auf den Deutschen Aktienindex DAX (DAX-Future) 1.3.1 Kontraktgegenstand

Mehr

eurex rundschreiben 021/17

eurex rundschreiben 021/17 eurex rundschreiben 021/17 Datum: 3. März 2017 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc Eurex Daily Futures-e auf KOSPI-200-Derivate:

Mehr

MSCI-Indexderivate: Einführung weiterer Index-Futures und -Optionen

MSCI-Indexderivate: Einführung weiterer Index-Futures und -Optionen eurex clearing rundschreiben 047/17 Datum: 22. Mai 2017 Empfänger: Alle Clearing-Mitglieder der Eurex Clearing AG und Vendoren Autorisiert von: Heike Eckert MSCI-Indexderivate: Einführung weiterer Index-Futures

Mehr

Aktienindexderivate: Einführung von USD-denominierten Futures auf den EURO STOXX 50 Index ( Quanto-Futures )

Aktienindexderivate: Einführung von USD-denominierten Futures auf den EURO STOXX 50 Index ( Quanto-Futures ) eurex Bekanntmachung Aktienindexderivate: Einführung von USD-denominierten Futures auf den EURO STOXX 50 Index ( Quanto-Futures ) Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der

Mehr

eurex rundschreiben 162/09

eurex rundschreiben 162/09 Datum: Frankfurt, 4. September 2009 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Peter Reitz Hohe Priorität Dow Jones EURO STOXX 50 Index-: Einführung

Mehr

eurex rundschreiben 115/17

eurex rundschreiben 115/17 eurex rundschreiben 115/17 Datum: 26. Oktober 2017 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc FX--Kontrakte und FX-Optionskontrakte:

Mehr

eurex rundschreiben 201/14

eurex rundschreiben 201/14 eurex rundschreiben 201/14 Datum: 12. September 2014 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc Aktion erforderlich Migration auf

Mehr

Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14)

Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) eurex Bekanntmachung Aktienindexderivate: A. Einführung von Futures und Optionen auf den STOXX Global Select Dividend 100 Index; B. Erweiterung der Laufzeit von Optionen auf den EURO STOXX Select Dividend

Mehr

eurex rundschreiben 132/15

eurex rundschreiben 132/15 eurex rundschreiben 132/15 Datum: 20. Juli 2015 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc MDAX - und TecDAX -Optionen, Optionen

Mehr

Schuldverschreibung der Bundesrepublik Deutschland (Option auf einen BUND-Future)

Schuldverschreibung der Bundesrepublik Deutschland (Option auf einen BUND-Future) Handels-Bedingungen 2 Abschnitt Kontraktspezifikationen 2.2 Teilabschnitt Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte 2.2.3 Unterabschnitt Spezifikationen für Optionskontrakte auf Future-Kontrakte auf

Mehr

eurex rundschreiben 159/10

eurex rundschreiben 159/10 eurex rundschreiben 159/10 Datum: Frankfurt, 19. August 2010 Absender: 1. Eurex Deutschland und Eurex Zürich 2. Eurex Clearing AG Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich,

Mehr

Geldmarktderivate: Umbenennung des Einmonats-EONIA-Future (FEO1) und Änderung der Kontraktspezifikationen

Geldmarktderivate: Umbenennung des Einmonats-EONIA-Future (FEO1) und Änderung der Kontraktspezifikationen eurex Bekanntmachung Geldmarktderivate: Umbenennung des Einmonats-EONIA-Future (FEO1) und Änderung der Kontraktspezifikationen Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der

Mehr

eurex rundschreiben 047/14

eurex rundschreiben 047/14 eurex rundschreiben 047/14 Datum: 12. März 2014 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Michael Peters Aktion erforderlich Hohe Priorität

Mehr

Einführung von Varianz-Futures auf den EURO STOXX 50 Index

Einführung von Varianz-Futures auf den EURO STOXX 50 Index eurex Bekanntmachung Einführung von Varianz-Futures auf den EURO STOXX 50 Index Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14)

Mehr

Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14)

Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) eurex Bekanntmachung Behandlung von Derivaten auf Aktien, Aktiendividenden-Futures, Exchange Traded Funds (ETFs), Exchange Traded Commodities (ETCs) und Xetra-Gold im Fall des Delistings eines Basiswerts

Mehr

eurex rundschreiben 058/14

eurex rundschreiben 058/14 eurex rundschreiben 058/14 Datum: 28. März 2014 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc Indexderivate auf den RDX USD: Verlängerung

Mehr

MSCI EAFE; B. Anpassung der Ausübungspreisintervalle in MSCI EM-Optionen

MSCI EAFE; B. Anpassung der Ausübungspreisintervalle in MSCI EM-Optionen eurex Bekanntmachung MSCI-Indexderivate: A. Einführung von Index-Futures und -Optionen auf MSCI EAFE; B. Anpassung der Ausübungspreisintervalle in MSCI EM-Optionen Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland

Mehr

VDAX-NEW : Innovatives Indexkonzept und standardisierte Terminkontrakte erschließen eine neue Asset-Klasse

VDAX-NEW : Innovatives Indexkonzept und standardisierte Terminkontrakte erschließen eine neue Asset-Klasse VDAX-NEW : Innovatives Indexkonzept und standardisierte Terminkontrakte erschließen eine neue Asset-Klasse Dr. Hartmut Graf Head of Section, Issuer Data & Analytics Frankfurt, 2. Februar 2006 Die Volatilitätsoberfläche:

Mehr

Der Vorstand der Eurex Clearing AG hat mit Wirkung zum 15. Dezember 2011 beschlossen:

Der Vorstand der Eurex Clearing AG hat mit Wirkung zum 15. Dezember 2011 beschlossen: eurex clearing rundschreiben 097/11 Datum: 30. November 2011 Empfänger: Alle Clearing-Mitglieder der Eurex Clearing AG und Vendoren Autorisiert von: Thomas Book Anpassung der Bedingungen für die Nutzung

Mehr

Edelmetallderivate: Einstellung des Handels auf das Londoner Gold- und Silberfixing

Edelmetallderivate: Einstellung des Handels auf das Londoner Gold- und Silberfixing eurex Bekanntmachung Edelmetallderivate: Einstellung des Handels auf das Londoner Gold- und Silberfixing Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und

Mehr

Festlegung der Referenzmärkte für die Underlyings

Festlegung der Referenzmärkte für die Underlyings eurex Bekanntmachung Festlegung der Referenzmärkte für die Underlyings - Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) - Die

Mehr

eurex EURO STOXX 50 ex Financials Index: Einführung von Futures und Optionen

eurex EURO STOXX 50 ex Financials Index: Einführung von Futures und Optionen eurex EURO STOXX 50 ex Financials Index: Einführung von Futures und Optionen Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) -

Mehr

eurex rundschreiben 098/16

eurex rundschreiben 098/16 eurex rundschreiben 098/16 Datum: 18. Oktober 2016 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc Hohe Priorität Volatilitätsindex-Derivate:

Mehr

Optionskontrakte auf Exchange Traded Funds (EXTF-Optionen): 1. Einführung von sieben ETF-Optionen 2. Zulassungswiderruf von 15 ETF-Optionen

Optionskontrakte auf Exchange Traded Funds (EXTF-Optionen): 1. Einführung von sieben ETF-Optionen 2. Zulassungswiderruf von 15 ETF-Optionen eurex Bekanntmachung Optionskontrakte auf Exchange Traded Funds (EXTF-Optionen): 1. Einführung von sieben ETF-Optionen 2. Zulassungswiderruf von 15 ETF-Optionen Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte

Mehr

Abschnitt 2 Clearing von Futures-Kontrakten

Abschnitt 2 Clearing von Futures-Kontrakten Seite 1 ****************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN ******************************************************************

Mehr

Eurex Market-on-Close Futures ( Eurex MOC-Futures ) auf EURO STOXX 50 Index Futures (FES1): Entwurf zu Änderungen der Clearing-Bedingungen

Eurex Market-on-Close Futures ( Eurex MOC-Futures ) auf EURO STOXX 50 Index Futures (FES1): Entwurf zu Änderungen der Clearing-Bedingungen eurex clearing rundschreiben 056/17 Datum: 14. Juni 2017 Empfänger: Alle Clearing-Mitglieder der Eurex Clearing AG und Vendoren Autorisiert von: Heike Eckert Eurex Market-on-Close Futures ( Eurex MOC-Futures

Mehr

eurex rundschreiben 133/16

eurex rundschreiben 133/16 eurex rundschreiben 133/16 Datum: 20. Dezember 2016 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc Indexderivate auf den RDX USD: Verlängerung

Mehr

Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG Stand 01.11.2015

Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG Stand 01.11.2015 Seite 1 Präambel... 5 Grundsätzliches... 5 1. Entgelte für Clearing-Lizenzen... 5 2. [Entfallen]... 6 3. Transaktionsentgelte für Derivate-Geschäfte (Orderbuch-Geschäfte und Off-Book- Geschäfte an den

Mehr

eurex rundschreiben 057/09

eurex rundschreiben 057/09 eurex rundschreiben 057/09 Datum: Frankfurt, 14. April 2009 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Peter Reitz Hohe Priorität Dow Jones

Mehr

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Seite 1 ****************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN ******************************************************************

Mehr

eurex rundschreiben 008/09

eurex rundschreiben 008/09 eurex rundschreiben 008/09 Datum: Frankfurt, 19. Januar 2009 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Peter Reitz Hohe Priorität Gold-Futures

Mehr

Einführung von Futures und Optionen auf Xetra-Gold

Einführung von Futures und Optionen auf Xetra-Gold eurex Bekanntmachung Einführung von Futures und Optionen auf Xetra-Gold Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland (eurex14) - Die Geschäftsführung der

Mehr

Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG Stand

Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG Stand Seite 1 Präambel 5 Grundsätzliches... 5 1. Entgelte für Clearing-Lizenzen... 5 2. [Entfallen]... 6 3. Transaktionsentgelte für Derivate-Geschäfte (-Geschäfte und -Geschäfte an den Eurex-Börsen)... 6 3.1

Mehr

MSCI-Indexderivate: Einführung weiterer Index-Futures und -Optionen

MSCI-Indexderivate: Einführung weiterer Index-Futures und -Optionen eurex Bekanntmachung MSCI-Indexderivate: Einführung weiterer Index-Futures und -Optionen Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich

Mehr

eurex rundschreiben 102/17

eurex rundschreiben 102/17 Datum: 26. September 2017 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Dr. Randolf Roth Einführung eines Regulatorischen Market-Making und Einführung

Mehr

Betreuung in der Auktion im Handel mit Wertpapieren an der Wiener Börse

Betreuung in der Auktion im Handel mit Wertpapieren an der Wiener Börse Betreuung in der Auktion im Handel mit Wertpapieren an der Wiener Börse Betreuung in der Auktion im Handel mit Wertpapieren über das Handelssystem Xetra an der Wiener Börse 1 Einleitung 3 2 Rechtliche

Mehr

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG 023. April 2007 [.] 4.3 Geldverrechnungskonten. Eurex04. Seite 1

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG 023. April 2007 [.] 4.3 Geldverrechnungskonten. Eurex04. Seite 1 Seite 1 4.3 Geldverrechnungskonten [.] Die Eurex Clearing AG führt für jedes Clearing-Mitglied in jeder Währung, in der Produkte existieren, ein internes Geldverrechnungskonto in einer für das Clearing

Mehr

Verpflichtungen im Handelsverfahren Fortlaufender Handel

Verpflichtungen im Handelsverfahren Fortlaufender Handel 99. Veröffentlichung des Börseunternehmens Wiener Börse AG vom 17. Jänner 2019 Die Geschäftsleitung des Börseunternehmens Wiener Börse AG hat am 14. Jänner 2019 beschlossen, die Bedingungen der Quotierungsverpflichtung

Mehr

eurex rundschreiben 114/16

eurex rundschreiben 114/16 eurex rundschreiben 114/16 Datum: 29. November 2016 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc Edelmetallderivate: Einstellung

Mehr

- Einführung von Goldderivaten - Einführung neuer Optionskontrakte auf Aktien - Einführung neuer SSF sowie - Einführung von russischer Derivate

- Einführung von Goldderivaten - Einführung neuer Optionskontrakte auf Aktien - Einführung neuer SSF sowie - Einführung von russischer Derivate eurex Bekanntmachung - Einführung von Goldderivaten - Einführung neuer Optionskontrakte auf Aktien - Einführung neuer SSF sowie - Einführung von russischer Derivate - Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte

Mehr

Unterabschnitt Spezifikationen für Optionskontrakte auf Aktien französischer Aktiengesellschaften (Französische Aktienoptionen)

Unterabschnitt Spezifikationen für Optionskontrakte auf Aktien französischer Aktiengesellschaften (Französische Aktienoptionen) Handels-Bedingungen 2 Abschnitt Kontraktspezifikationen 2.2 Teilabschnitt Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte 2.2.23 Unterabschnitt Spezifikationen für Optionskontrakte auf Aktien französischer

Mehr

Eurex04 Clearing Bedingungen der Eurex Clearing AG Stand Seite 1

Eurex04 Clearing Bedingungen der Eurex Clearing AG Stand Seite 1 Seite 1 **************************************************************************************** KAPITEL I UND II SOWIE ANHÄNGE 1, 9 UND 10 WERDEN ANGEPASST. ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT:

Mehr

TA-25 Index-Futures: Namensänderung zu Futures auf den TA-35-Index

TA-25 Index-Futures: Namensänderung zu Futures auf den TA-35-Index eurex clearing rundschreiben 006/17 Datum: 20. Januar 2017 Empfänger: Alle Clearing-Mitglieder der Eurex Clearing AG und Vendoren Autorisiert von: Heike Eckert TA-25 Index-Futures: Namensänderung zu Futures

Mehr

Clearing von Immobilien-Index-Futures-Kontrakten

Clearing von Immobilien-Index-Futures-Kontrakten Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland

Mehr

Mit Wirkung zum 6. Februar 2017 treten die folgenden Maßnahmen der Eurex Clearing in Kraft:

Mit Wirkung zum 6. Februar 2017 treten die folgenden Maßnahmen der Eurex Clearing in Kraft: eurex clearing rundschreiben 005/17 Datum: 20. Januar 2017 Empfänger: Alle Clearing-Mitglieder der Eurex Clearing AG und Vendoren Autorisiert von: Heike Eckert EURO STOXX 50 Index-Futures: Anpassung der

Mehr

Rohstoffderivate: Umbenennung der Dow Jones-UBS-Indizes in Bloomberg-Indizes

Rohstoffderivate: Umbenennung der Dow Jones-UBS-Indizes in Bloomberg-Indizes eurex Bekanntmachung Rohstoffderivate: Umbenennung der Dow Jones-UBS-Indizes in Bloomberg-Indizes Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex

Mehr

Betreuung in der Auktion im Handel mit Wertpapieren an der Wiener Börse

Betreuung in der Auktion im Handel mit Wertpapieren an der Wiener Börse Betreuung in der Auktion im Handel mit Wertpapieren an der Wiener Börse Betreuung in der Auktion im Handel mit Wertpapieren über das Handelssystem Xetra an der Wiener Börse 1 Einleitung 3 2 Rechtliche

Mehr

Rohstoff-Indexderivate: Einführung von vier weiteren Futures auf Bloomberg Commodity-Indizes (XL-Kontrakte)

Rohstoff-Indexderivate: Einführung von vier weiteren Futures auf Bloomberg Commodity-Indizes (XL-Kontrakte) Eurex Clearing-Rundschreiben 008/18 Rohstoff-Indexderivate: Einführung von vier weiteren Futures auf Bloomberg Commodity-Indizes (XL-Kontrakte) Zusammenfassung Eurex Clearing AG (Eurex Clearing) wird mit

Mehr

Einführung von Eurex Market-on-Close Futures ( Eurex MOC-Futures ) auf EURO STOXX 50 Index-Futures

Einführung von Eurex Market-on-Close Futures ( Eurex MOC-Futures ) auf EURO STOXX 50 Index-Futures eurex clearing rundschreiben 080/17 Datum: 28. August 2017 Empfänger: Alle Clearing-Mitglieder der Eurex Clearing AG und Vendoren Autorisiert von: Heike Eckert Einführung von Eurex Market-on-Close Futures

Mehr

Short Term Euro-BTP-Futures: Einführung von Futures-Kontrakten auf kurzfristige italienische Staatsanleihen

Short Term Euro-BTP-Futures: Einführung von Futures-Kontrakten auf kurzfristige italienische Staatsanleihen eurex Bekanntmachung Short Term Euro-BTP-Futures: Einführung von Futures-Kontrakten auf kurzfristige italienische Staatsanleihen Einführung von Futures auf Aktien der Unibail-Rodamco SIIC (UBLG) Kontraktspezifikationen

Mehr

eurex rundschreiben 111/15

eurex rundschreiben 111/15 eurex rundschreiben 111/15 Datum: 26. Juni 2015 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc Hohe Priorität Aktienindexderivate:

Mehr

Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich

Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich Kapitel II der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Stand 10.05.2017 Seite 2 Abschnitt 4 Clearing von Off-Book-Geschäften

Mehr

eurex rundschreiben 139/10

eurex rundschreiben 139/10 Datum: Frankfurt, 16. Juli 2010 Absender: 1. Eurex Deutschland und Eurex Zürich 2. Eurex Clearing AG Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich, alle Clearing-Mitglieder der

Mehr

eurex rundschreiben 128/15

eurex rundschreiben 128/15 eurex rundschreiben 128/15 Datum: 13. Juli 2015 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc Volatilitätsderivate: Market-Making-Programm

Mehr

Aktienoptionen: Einführung von Futures und Optionen auf Exchange Traded Commodities (ETCs) von ETF Securities

Aktienoptionen: Einführung von Futures und Optionen auf Exchange Traded Commodities (ETCs) von ETF Securities eurex Bekanntmachung Aktienoptionen: Einführung von Futures und Optionen auf Exchange Traded Commodities (ETCs) von ETF Securities Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an

Mehr

Fixed Income-Derivate: Einführung von Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall ( Weekly Options ) auf Euro-Bund-Futures

Fixed Income-Derivate: Einführung von Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall ( Weekly Options ) auf Euro-Bund-Futures eurex clearing rundschreiben 032/15 Datum: 23. März 2015 Empfänger: Alle Clearing-Mitglieder, Nicht-Clearing-Mitglieder und Registrierte Kunden der Eurex Clearing AG und Vendoren Autorisiert von: Heike

Mehr

Derivate in Fonds 13. Februar 2017

Derivate in Fonds 13. Februar 2017 Derivate in Fonds 13. Februar 2017 0.1 Inhalte 1. Definition Derivate und regulatorische Rahmenbedingungen 2. Überblick über die wichtigsten Derivate für Fonds 2 0.1 Inhalte 1. Definition Derivate und

Mehr

Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG Stand

Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG Stand Seite 1 Präambel... 5 Grundsätzliches... 5 1. Entgelte für Clearing-Lizenzen... 5 2. [Entfallen]... 6 3. Transaktionsentgelte für Derivate-Geschäfte (Orderbuch-Geschäfte und Off-Book- Geschäfte an den

Mehr

Änderungen des Preisverzeichnisses der Eurex Clearing AG

Änderungen des Preisverzeichnisses der Eurex Clearing AG eurex clearing rundschreiben 140/15 Datum: 7. Dezember 2015 Empfänger: Alle Clearing-Mitglieder, Nicht-Clearing-Mitglieder und Registrierte Kunden der Eurex Clearing AG und Vendoren Autorisiert von: Heike

Mehr

und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Stand 016.034.2004 und der Eurex Zürich Seite 1

und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland Stand 016.034.2004 und der Eurex Zürich Seite 1 und der Eurex Zürich Seite 1 2. Abschnitt: Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte 2.1 Teilabschnitt: Spezifikationen für Optionskontrakte auf Aktien deutscher Aktiengesellschaften (deutsche Aktienoptionen)

Mehr

Einführung Liquidity Provider Framework sowie Anforderungen und Anreize für Liquidity Provider für die Quotierung unter Angespannten Marktbedingungen

Einführung Liquidity Provider Framework sowie Anforderungen und Anreize für Liquidity Provider für die Quotierung unter Angespannten Marktbedingungen eurex clearing rundschreiben 093/17 Datum: 26. September 2017 Empfänger: Alle Clearing-Mitglieder der Eurex Clearing AG und Vendoren Autorisiert von: Heike Eckert Einführung Liquidity Provider Framework

Mehr

Migration auf die vertragliche Abwicklungsperiode T+2: Änderung der Kontraktspezifikationen

Migration auf die vertragliche Abwicklungsperiode T+2: Änderung der Kontraktspezifikationen eurex Bekanntmachung Migration auf die vertragliche Abwicklungsperiode T+2: Änderung der Kontraktspezifikationen Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland

Mehr

2.1.1 Unterabschnitt Spezifikationen für Future-Kontrakte auf den Finnischen Aktienindex (FOX-Future)

2.1.1 Unterabschnitt Spezifikationen für Future-Kontrakte auf den Finnischen Aktienindex (FOX-Future) Handels-Bedingungen 2 Abschnitt Kontraktspezifikationen 2.1 Teilabschnitt Kontraktspezifikationen für Future-Kontrakte 2.1.1 Unterabschnitt Spezifikationen für Future-Kontrakte auf den Finnischen Aktienindex

Mehr

Inhalt. Geleitwort Über die Autoren Vorwort. Abkürzungsverzeichnis

Inhalt. Geleitwort Über die Autoren Vorwort. Abkürzungsverzeichnis Geleitwort Über die Autoren Vorwort. Abkürzungsverzeichnis V VII IX XI 1 Aufbau von Terminbörsen und Terminmärkten 1.1 Historische Entwicklung von Terminbörsen 1 1.2 Was versteht man unter Termingeschäften?

Mehr

ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN

ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN

Mehr

Fremdwährungs (FX)-Derivate: Einführung von FX Rolling Spot Futures

Fremdwährungs (FX)-Derivate: Einführung von FX Rolling Spot Futures eurex Bekanntmachung Fremdwährungs (FX)-Derivate: Einführung von FX Rolling Spot Kontraktspezifikationen für -Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) Die

Mehr

Erstellung des Handels der Agrarindex-Futures-Kontrakte an der Eurex Exchange: Anpassung der Kontraktspezifikationen

Erstellung des Handels der Agrarindex-Futures-Kontrakte an der Eurex Exchange: Anpassung der Kontraktspezifikationen eurex Bekanntmachung Erstellung des Handels der Agrarindex-Futures-Kontrakte an der Eurex Exchange: Anpassung der Kontraktspezifikationen Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte

Mehr

E1.5-2 Was ist ein Optionsschein und welche Rechte werden in ihm verbrieft?

E1.5-2 Was ist ein Optionsschein und welche Rechte werden in ihm verbrieft? E1.5-1 Die Terminbörse EUREX bietet unter http://www.eurexwbt.de einen online-kurs zur Einführung in Futures und Optionen an. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um sich einen Überblick zu verschaffen über Struktur

Mehr

Single Stock Futures: Neues Preismodell

Single Stock Futures: Neues Preismodell eurex clearing rundschreiben 020/13 Datum: 14. Februar 2013 Empfänger: Alle Clearing-Mitglieder der Eurex Clearing AG und Vendoren Autorisiert von: Michael Peters Hohe Priorität Single Stock Futures: Neues

Mehr

Eurex Optionen Strategien für Fortgeschrittene

Eurex Optionen Strategien für Fortgeschrittene Eurex Optionen Strategien für Fortgeschrittene optionen 4 Optionen 4 01 Inhaltsverzeichnis 3 3 5 7 9 Volatilitätsbezogene Strategien Long Straddle Short Straddle Long Strangle Short Strangle 11 11 13 Kombinierte

Mehr

ODAX Call / Put Open Interest Übersicht

ODAX Call / Put Open Interest Übersicht ODAX Call / Put Open Interest Übersicht Alle Verfallsmonate 05.2017 -- 12.2021 23 Kalendertage bis kleiner Verfall (19.05.17) D Hedge S Fut. Basis Veränd. 26.04.17 25.04.17 24.04.17 21.04.17 20.04.17 19.04.17

Mehr

Fixed Income-Derivate: Einführung von Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall ( Weekly Options ) auf Euro-Bund-Futures

Fixed Income-Derivate: Einführung von Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall ( Weekly Options ) auf Euro-Bund-Futures eurex Bekanntmachung Fixed Income-Derivate: Einführung von Fixed Income-Optionen mit wöchentlichem Verfall ( Weekly Options ) auf Euro-Bund-Futures Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte

Mehr

Neu: Citibank OPEN END Index Zertifikate und Optionsscheine auf drei europäische Aktien

Neu: Citibank OPEN END Index Zertifikate und Optionsscheine auf drei europäische Aktien Neu: Citibank OPEN END Index Zertifikate und Optionsscheine auf drei europäische Aktien Open End Index Zertifikate: Typ Ratio Fälligkeit Anfänglicher Verkaufspreis (EUR) WKN Volumen DAX ** (Performance),

Mehr

ODAX Call / Put Open Interest Übersicht

ODAX Call / Put Open Interest Übersicht ODAX Call / Put Open Interest Übersicht Alle Verfallsmonate 05.2017 -- 12.2021 2 Kalendertage bis kl. Verfall Nur Frontmonat 05/2017 (bis 19.05.2017) D Hedge S Fut. Basis Veränd. 17.05.17 16.05.17 15.05.17

Mehr

ODAX Call / Put Open Interest Übersicht

ODAX Call / Put Open Interest Übersicht ODAX Call / Put Open Interest Übersicht Alle Verfallsmonate 05.2017 -- 12.2021 14 Kalendertage bis kl. Verfall Nur Frontmonat 05/2017 (bis 19.05.2017) D Hedge S Fut. Basis Veränd. 05.05.17 04.05.17 03.05.17

Mehr

Optionskontrakte auf Exchange Traded Funds (EXTF-Optionen): 1. Einführung von sieben ETF-Optionen 2. Zulassungswiderruf von 15 ETF-Optionen

Optionskontrakte auf Exchange Traded Funds (EXTF-Optionen): 1. Einführung von sieben ETF-Optionen 2. Zulassungswiderruf von 15 ETF-Optionen eurex rundschreiben 029/17 Datum: 30. März 2017 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc Optionskontrakte auf Exchange Traded

Mehr

Mini-DAX Maximale Möglichkeiten.

Mini-DAX Maximale Möglichkeiten. Mini-DAX Maximale Möglichkeiten. BANX März 2016 Agenda Zusammenfassung Marktanalyse DAX -Futures DAX -Highlights Kontraktspezifikationen Entwicklung Q&A 2 Zusammenfassung Die Eurex Börse hat am 28. Oktober

Mehr

Einführung von Index Total Return Futures: EURO STOXX 50 Index Total Return Futures (TESX)

Einführung von Index Total Return Futures: EURO STOXX 50 Index Total Return Futures (TESX) eurex Bekanntmachung Einführung von Index Total Return Futures: EURO STOXX 50 Index Total Return Futures (TESX) Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland

Mehr

Listing Futures-Kontrakte auf Aktien sowie Beendigung der Zulassung von Terminkontrakten

Listing Futures-Kontrakte auf Aktien sowie Beendigung der Zulassung von Terminkontrakten eurex Bekanntmachung Listing Futures-Kontrakte auf Aktien sowie Beendigung der Zulassung von Terminkontrakten - Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland

Mehr

Getreidehandelstag am 11./12. Juni 2012

Getreidehandelstag am 11./12. Juni 2012 NETZWERK INNOVATION SERVICE Bundeslehranstalt Burg Warberg e.v., An der Burg 3, 38378 Warberg Tel. 05355/961100, Fax 05355/961300, seminar@burg-warberg.de Getreidehandelstag am 11./12. Juni 2012 Unsichere

Mehr

Einzelaufstellung der Finanzinstrumente PROFESSIONAL Floating Spread direkte Marktausführung

Einzelaufstellung der Finanzinstrumente PROFESSIONAL Floating Spread direkte Marktausführung Einzelaufstellung der Finanzinstrumente PROFESSIONAL Floating Spread direkte Marktausführung CFDs Forex, Indizes, Rohstoffe Symbol AUDCAD.. AUDCHF.. AUDJPY.. AUDNZD.. AUDUSD.. CADCHF.. Bezeichnung Kanadischen

Mehr

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Seite 1 ****************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN ******************************************************************

Mehr

eurex rundschreiben 124/17

eurex rundschreiben 124/17 eurex rundschreiben 124/17 Datum: 14. November 2017 Empfänger: Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Eurex Zürich sowie Vendoren Autorisiert von: Mehtap Dinc Fixed Income-Futures: Änderung der

Mehr