SCHATTENQUOTEN- BEZUGSRECHTE UNTER DEM LONDONER SCHULDENABKOMMEN VON 1953

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1 HANS-GEORG GLASEMANN SCHATTENQUOTEN- BEZUGSRECHTE UNTER DEM LONDONER SCHULDENABKOMMEN VON 1953 finanzgeschichte und katalog EDITION MS & Münzen & Sammeln

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3 Hans-Georg Glasemann schattenquotenbezugsrechte unter dem londoner schuldenabkommen von 1953 Finanzgeschichte und Katalog

4 Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation als in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. ISBN Auflage H. Gietl Verlag & Publikationsservice GmbH ( Alle Rechte vorbehalten! ISBN

5 unter dem Londoner schuldenabkommen von 1953 Vorwort Historische Wertpapiere sind Zeitdokumente der Finanzgeschichte und begehrtes Sammelobjekt. Die Schattenquoten-Bezugsrechte unter dem Londoner Schuldenabkommen von 1953 sind besondere Relikte der bundesrepublikanischen Finanzgeschichte. Diese Wertschriften dokumentieren die so genannten Reparationsanleihen des ehemaligen Deutschen Reichs von 1924 und 1930 (Dawes- und Younganleihe), die Auslandsanleihen des Freisstaats Preußen vom 1926/27 und die Kreuger-Anleihe des Deutschen Reichs von 1930, das Londoner Schuldenabkommen mit der Regelung der Auslandsanleihen des früheren Freistaats Preußen sowie des Deutschen Reichs und der Verbriefung der Schattenquoten-Bezugsrechte, den Umtausch der Schattenquoten-Bezugsrechte nach der deutschen Wiedervereinigung in 3%ige Fundierungsschuldverschreibungen von 1990 der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Das Buch beschreibt finanzgeschichtlich die Regelungen zu den Reichsanleihen und zur Schattenquote im Londoner Schuldenabkommen sowie den nach der Wiedervereinigung erfolgten Umtausch der Schattenquoten-Bezugsrechte. Als Schattenquote bezeichnete man im Rahmen der Währungsreform von 1948 die Verbriefung von schwebenden Ansprüchen. Konkret wurde die Schattenquote verbrieft durch Schattenquoten-Bezugsrechte zur Ablösung von rückständigen Zinsen des früheren Freistaats Preußen und des Deutschen Reichs aus dem Zeitraum von 1937 bzw bis Aussteller der Bezugsrechte waren ab 1953 die Bundesschuldenverwaltung und im Jahr 1962 die schwedischen Kreditinstitute Skandinaviska Banken und Stockholms Enskilda Bank. Die Bundesschuldenverwaltung wurde ab 2002 in Bundeswertpapierverwaltung umbenannt und ist im Jahr 2006 in der heutigen Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH, Frankfurt am Main aufgegangen. Die Skandinaviska Banken und die Stockholms Enskilda Bank firmieren heute gemeinsam unter dem Namen Skandinaviska Enskilda Banken, Stockholm. Im Katalogteil werden die Schattenquoten-Bezugsrechte vollständig und detailliert mit Abbildungen dokumentiert und als Sammelgebiet in ihren 66 Nennwertvarianten erschlossen. Die Firma Peus stellte die im Katalogteil gezeigten Abbildungen zur Verfügung. Für die dabei gezeigte Unterstützung meiner Arbeit möchte ich mich bei den Herren Bogon und Stoess von der Firma Peus herzlich bedanken. Diessen am Ammersee im Juli 2009 Hans-Georg Glasemann V

6 unter dem Londoner schuldenabkommen von 1953 Über den Autor Hans-Georg Glasemann ist Sachverständiger für Historische Wertpapiere. Er publiziert seit 1983 Bücher und Fachbeiträge auf diesem Fachgebiet, das in den letzten Jahrzehnten einen beispielslosen Boom erlebt hat. Bekannt sind seine nach der Wiedervereinigung erschienenen Nachschlagewerke Deutschlands Auslandsanleihen , Rückzahlungen nach der Wiedervereinigung von 1990 und Deutsche Wertpapiere aus der Reichsmarkzeit, Ablösung der Ostwerte nach der Wiedervereinigung. Seit 2005 baut er Archive über verschiedenste Arten von Historischen Wertpapieren auf. Aus diesem Fundus entstand das vorliegende Werk über die Schattenquoten- Bezugsrechte unter dem Londoner Schuldenabkommen von Das Werk wendet sich an den Sammler alter Wertpapiere, ob er Anfänger oder Fortgeschrittener ist, und an jeden, der sich für die historischen Hintergründe dieses Teils der deutschen Finanzgeschichte interessiert. Im Katalogteil gibt es eine systematische und vollständige Übersicht aller Schattenquoten-Bezugsrechte mit detaillierten Informationen und Abbildungen. Der Autor, selbst Sammler, trägt seit vielen Jahren systematisch Sammlungen alter Wertpapiere zusammen. Er ist jederzeit am Ankauf derartiger Wertpapiere interessiert und ist gern bereit, Besitzer solcher Wertpapiere bezüglich der Verwertung zu beraten. Hans-Georg Glasemann Bahnhofstrasse 35d Diessen am Ammersee Telefon: 08807/ Web: VI

7 unter dem Londoner schuldenabkommen von 1953 Finanzgeschichte und Katalog Inhaltsverzeichnis Finanzgeschichte Seite 1. Das Londoner Schuldenabkommen von Die Schattenquoten-Bezugsrechte Der Artikel 25a des Londoner Schuldenabkommens Die Verbriefung der Schattenquote Die Bezugsrechte der Dawes-Anleihe von Die Bezugsrechte der Young-Anleihe von Die Bezugsrechte der Preußen-Anleihen von 1926/ Die Bezugsrechte der Kreuger-Anleihe von Der Umtausch der Schattenquoten-Bezugsrechte Die 3%igen Fundierungsschuldverschreibungen von Die Schattenquoten-Bezugsrechte - heute Katalog 6. Katalogteil Erläuterungen Bezugsrechte der Dawes-Anleihe Bezugsrechte der Young-Anleihe Bezugsrechte der Preußen-Anleihen Bezugsrechte der Kreuger-Anleihe Fachliteratur VII

8 unter dem Londoner schuldenabkommen von 1953 Dawes-Anleihe von 1924, amerikanische Teilausgabe

9 unter dem Londoner schuldenabkommen von 1953 Die Schattenquoten-Bezugsrechte unter dem Londoner schuldenabkommen von 1953 Finanzgeschichte

10 unter dem Londoner schuldenabkommen von 1953 Young-Anleihe von 1930, amerikanische Teilausgabe

11 unter dem Londoner schuldenabkommen von Das Londoner Schuldenabkommen von 1953 Als nach der Währungsreform in Westdeutschland durch den darauf folgenden Wirt- des schaftsaufschwung die notwendigen Mindestvoraussetzungen zur Wiederaufnahme deutschen Auslandsschuldendienstes gegeben waren, erklärte sich die Bundesrepublik Deutschland 1951 in einer grundsätzlichen Schuldenerklärung bereit, über die Verbind- Konrad Adenauer zu einer Regelungg der deutschen Auslandsschulden drängte. Es handelte sich bei den Schulden der Bundesrepublik Deutschland im Wesentlichen um die Verbindlichkeiten aus den Dawes-, Young- und Kreuger-Anleihen sowie um die Schulden der Konversionskas- se und der beiden preußischen interna- tionalen Anleihen von 1926 und Im Anschluss an die Schuldenerklä- rung wurde eine alliierte Dreimächte- kommission für deutsche Auslands- schulden eingesetzt, die ihre Bespre- chungen 1951 in London mit einer deutschen Regierungsdelegation unter der Leitung von Abs eröffnete, um den Entwurf eines Regelungsplanes zu erarbeiten. Nach langen und schwierigen Ver- handlungen beschloss 1953 der deutsche Bundestag das Gesetz zur Ausführung des Abkommens vom 27. Französische Teilausgabe der Young-Anleihe von 1930 lichkeiten an auswärtige Staaten zu verhandeln. Treibende Kraft war hier vor allem der Bankier Hermannn J. Abs, der den Bundeskanzler Februar 1953 über deutschee Auslands- über Französische Frankenn schulden. Das Ergebnis dieser Ver- von 1953, hatte unter anderem den vol- len Eintritt der Bundesrepublik Deutschland in die öffentlichen Vorkriegsschulden des handlungen, das Londoner Schuldenabkommen ehemaligen Deutschen Reichs und in die Auslandsschulden des durch die Alliierten aufgelösten Freistaats Preußen zur Folge. Die Bundesrepublik Deutschland gab von 1953 bis 1960 im Rahmen des Abkomme ens Regelungsangebotee für 1

12 unter dem Londoner schuldenabkommen von 1953 die 7%ige Deutsche Äußere Anleihe von 1924 (Dawes-Anleihe), die Internationale 5½%ige Anleihe des Deutschen Reichs von 1930 (Young- Anleihe), die 6½% bzw. 6% Dollar-Schuldverschreibungen von 1926 bzw des ehemaligen Freistaats Preußen und die 6%ige Äußere Anleihe von 1930 (Kreuger-Anleihe) ab. Es stand im Ermessen des einzelnen Gläubigers, ob er von dem Regelungsangebot Gebrauch machte. Die große Mehrzahl der Gläubiger nahm das Angebot jedoch an. Im Einzelnen wurden die Anleihen des Deutschen Reichs und Preußens im Londoner Schuldenabkommen wie folgt geregelt: Hinausschiebung der Fälligkeit bei der Dawes-Anleihe von 1949 auf 1969, bei der Young-Anleihe von 1965 auf 1980, bei der Kreuger-Anleihe von 1980 auf 1994 und bei den beiden Preußischen Äußeren Anleihen von 1951 bzw auf Bei der amerikanischen Teilausgabe der Dawes-Anleihe Wegfall der Goldmünzklausel des Dollars und des bevorzugten Einlösungswertes von 105%. Bei der gesamten Young-Anleihe Ersatz der Goldklausel des alten Anleihevertrags durch eine Währungsklausel auf der Basis des Dollar-Wertes vom (Dollarklausel mit 5% Kursschwankungsklausel). Ermäßigung des ab 1953 zahlbaren Zinssatzes bei der Dawes-Anleihe von 7% auf 5% bzw. auf 5½% (bei der amerikanischen Teilausgabe), bei der Young-Anleihe von 5½% auf 4½% bzw. 5% (bei der amerikanischen Teilausgabe), bei der Kreuger-Anleihe von 6% auf 4% und bei den beiden Preußischen Äußeren Anleihen von 6½% bzw. 6% auf 4%. Verbriefung des Nominalkapitals mit den neuen Anleihekonditionen durch die Ausgabe von Konversionsschuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland. Fundierung von 2/3 der auf die Zinsfälligkeiten bis zum entfallenden Zinsrückstände bei Dawes- und Young-Anleihe durch Gewährung von 3%igen Fundierungsschuldverschreibungen mit 20-jähriger Laufzeit. Bei den Preußen- Anleihen keine Fundierung von Zinsen, die am oder später fällig geworden sind. Zunächst wurden die Auslandsschulden von Inhabern effektiver Stücke abgewickelt. Personen, deren Wertpapierurkunden in den Kriegs- und Nachkriegsereignissen verloren gegangen waren, erhielten im Prüfverfahren zur Anerkennung ihrer Ansprüche zunächst Feststellungsbescheide. Erst ab 1960 gewährte das Gesetz zur näheren Regelung der Entschädigungsansprüche für Auslandsbonds (Auslandsbonds- 2

13 unter dem Londoner schuldenabkommen von 1953 Französische Teilausgabe der Young-Anleihe: Fundierungsschuldverschreibung von 1953 über Französische Franken Entschädigungsgesetz) vom 10. März 1960 bei ordnungsgemäß festgestellten Ansprüchen eine Entschädigungg durch eine Neuverbriefung der verloren gegangenen Wertpapiertitel. Bereinigt wurden unter dem Londoner Schuldenabkommen insgesamt 206 ver- schiedene Emissionen bzw. Anleiheteil- der ausgaben, deren Stückebesitzer in Mehrzahl der Fälle Ausländer, vielfach aber auch Inländer waren. Der überwiegende Anteil der bereinigten Emissionen waren Schuldverschreibungen in Dollar (100 Emissionen), Pfund Sterling (24 Emissionen) und Schweizer Franken (41 Emissionen); im geringeren Umfang (41 Emissionen) in den Währungen Hol- Belgische Franken, Französische Franken, Italienische Lire, Goldmark oder durch Gold gesicherte Reichsmark. ländische Gulden, Schwedische Kronen, Die Bereinigung der deutschen Auslands- and anleihen und die Abwicklung der Regelungsangebote der Bundesrepublik Deutschla sowie privater Schuldner für die in den Vereinigten Staaten von Amerika, in der Schweiz, im Vereinigten Königreich von Großbritannienn und Nordirland, in Schweden und in Frankreich begebenenn Emissionen erfolgte verhältnismäßig schnell bis Die Regelungsangebote der deutschen Schuldner wurden von den meisten Gläubigern fristgerecht angenommen lief die Nachfrist zur Anmeldung und Anerkennung von Auslandsan- ab. Bis leihen aus der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen 1959 war die Bereinigung der deutschen Auslandsbonds nahezu abgeschlossen. Durch das Londoner Schuldenabkommen ergab sich für die Bundesrepublik Deutschland eine jährliche Transferbel lastung von rund 330 Mio. Deutsche Mark für die Bedienung der Vor- zur kriegsschulden sowie von rund 230 Mio. Deutsche Mark Tilgung der Nachkriegsschulden. Die deutschee Wirtschaft war 3

14 unter dem Londoner schuldenabkommen von 1953 dadurch auf Jahre hinaus großen Belastungen ausgesetzt. Die Transferbelastungen der Bundesrepublik Deutschland haben jedoch zu keinerlei Schwierigkeiten geführt. Der Transfer konnte aus echten Außenhandelsüberschüssen abgedeckt werden. Die beiden Ziele der Auslandsschuldenregelung, nämlich die Wiederherstellung der Kreditfähigkeit der deutschen Wirtschaft sowie die Erreichung der Konvertibilität der Deutschen Mark, wurden voll erreicht. Das Schuldenabkommen war auch der Ausgangspunkt zur Freigabe des beschlagnahmten deutschen Auslandsvermögens. Es ermöglichte darüber hinaus der jungen Bundesrepublik Deutschland den Zugang zu den internationalen Finanzmärkten. Die ab 1953 von der Bundesrepublik Deutschland ausgegebenen Konversions- und Fundierungsschuldverschreibungen notierten 1957 im Bundesgebiet mit Kursen von 77 bis 97% respektive 65 bis 84%. Bis zu Beginn der achtziger Jahre wurde der größte Teil dieser Schuldverschreibungen getilgt wurde als letzte Auslandsanleihe die Schlussrate der früheren 6%igen Äußeren Anleihe (Kreuger-Anleihe) des Deutschen Reichs von 1930 vorzeitig gezahlt. Die Bundesrepublik Deutschland hat entsprechend den Regelungen des Schuldenabkommens die aus den vorgenannten Anleihen noch valutierenden Schulden getilgt; sie hat dafür insgesamt 1,53 Mrd. Deutsche Mark für die Einlösung der von den Inhabern vorgelegten Bonds aufgewandt. 2. Die Schattenquoten-Bezugsrechte 2.1 Der Artikel 25a des Londoner Schuldenabkommens Gemäß Artikel 25 des Londoner Schuldenabkommens wurde ein bestimmter Teil von Ansprüchen aus deutschen Auslandsanleihen aus unterschiedlichen Gründen bis zu einer deutschen Wiedervereinigung zurückgestellt. In Artikel 25 ist vorgesehen, dass im Falle der Wiedervereinigung Deutschlands die Signaturstaaten das Abkommen einer Nachprüfung unterziehen lassen können, und zwar ausschließlich mit dem Ziel, die Bestimmungen des Abkommens auf die Schulden von (juristischen) Personen zu erstrecken, die in dem mit der Bundesrepublik Deutschland vereinigten Gebiet ansässig sind. Dies bedeutet, dass nach der Wiedervereinigung von 1990 eine Überprüfung und Anpassung des Londoner Schuldenabkommens hinsichtlich einer Entschädigung von bestimmten unbedienten oder quotal bedienten Anleiheemissionen vorgenommen werden soll. Die diesbezüglichen Anspruchsvoraussetzungen entstanden unter den folgenden Aspekten: Ablösung der Schattenquote gemäß Artikel 25 a Regelung der unbedienten Auslandsanleihen gemäß Artikel 25 b 4

15 unter dem Londoner schuldenabkommen von 1953 Regelung der quotal bedien- ten Auslandsanleihen gemäß Artikel 25 c Die zurückgestellten Ansprüche nach Artikel 25 b und c sollen hier aus Gründen der thematischen Abgren- zung nicht weiter behandelt werden. Die territoriale Beschränkung der Bundesrepublik Deutschland durch den Entzug der ostdeutschen Vermö- gen wurde nach Artikel 25 a des Lon- doner Schuldenabkommens bei den Dawesrücksichtigt, und Younganleihen so be- dass die Ablösung der rückständigen Zinsen aus dem Zeit- raum von 1945 bis 1952 (Schattenquo- te) erst nach einer deutschen Wieder- vereinigung vorzunehmen war. Bei den Preußen-Anleihen deckt der Schattenquotenanspruch die rückstän- digen Zinsen vom 15. März 1937 bis zum 15. September 1951 ab, bei der Kreuger-Anleihe von 1930 die Zins- rückstände vom bis Französische Teilausgabe der Young-Anleihe: Konversionsschuldverschreibung von 1953 über Französische Franken mit aufgedrucktem Schattenquotenanspruch 2.2 Die Verbriefung der Schattenquote Insofern hatte die Bundesrepublik im Londoner Schuldenabkommen von 1953 einen Teil der Auslandsschulden des ehemaligen Deutschen Reiches und des früheren Freis- der taates Preußen ab 1953 bis einer möglichen Wiederver einigung zurückgestellt. In Zeitspanne bis zur Wiedervereinigungg war die als Schattenquote bezeichnetee Restschuld wertpapiertechnisch durch Bezugsrechte zu verbriefen. Als Schattenquote bezeichnete man im Rahmen der Währungsreform von 1948 generell schwebende Ansprüche. Die Schattenquote für rückständige Zinsansprüche nach Ar- tikel 25 a des Londoner Schuldenabkommens wurde durch die Ausgabe verschiedenar- tig ausgestalteter durch: Wertschriften, sogenannter Schattenquoten-Bezugsrechte, verbrieft 5

16 unter dem Londoner schuldenabkommen von 1953 die Bundesrepublik Deutschland (BRD) namens der Bundesschuldenverwaltung mit früheren Sitz in Bad Homburg v.d.h. (ab 1953) und durch die beiden schwedischen Kreditinstitute Skandinaviska Banken und Stockholms Enskilda Bank im Jahr Die Schattenquoten-Bezugsrechte verbrieften vom Grundsatz her die Ausgabe von Fundierungsschuldverschreibungen zur Abgeltung von aufgelaufenen Zinsrückständen aus Auslandsanleihen des früheren Deutschen Reichs aus dem Zeitraum von 1945 bis 1952 ( Schattenquotenzeit ) nach der deutschen Wiedervereinigung. Insgesamt wurden folgende Bezugsrechte begeben: 26 verschiedene Bezugscheine (Wertpapiergattungen), insgesamt 66 nach Wertpapiergattung und Nennwert unterschiedliche Wertschriften. Dabei ging man wie folgt vor: Talons ausgegeben 1953: Den im Umtausch gegen die alten Bonds 1953 ausgegebenen BRD Konversions-Schuldverschreibungen der amerikanischen Teilausgaben der Dawes- und Younganleihe wurden zum Bezug der Schattenquote so genannte Talons beigefügt. Die Talons verbrieften die Schattenquotenansprüche ab 1953 und wurden zusammen mit den Konversions-Schuldverschreibungen ausgegeben und an der Börse gehandelt. Verbriefung der Schattenquote auf den Konversionsschuldverschreibungen: Bei den europäischen Teilausgaben der Dawes- und Younganleihe wurde der Schattenquotenanspruch zunächst auf den ab 1953 im Umtausch gegen die alten Bonds ausgegebenen BRD Konversions-Schuldverschreibungen durch roten, schräggestellten Überdruck verbrieft. Der Text zur Schattenquote lautete beispielsweise bei den britischen Teilausgaben wie folgt: Diese Schuldverschreibung wird hiermit eine Verbindlichkeit der Bundesrepublik Deutschland gemäß dem Londoner Abkommen über deutsche Auslandsschulden 1953 und seiner Anlage I. Der Inhaber dieser Schuldverschreibung ist gemäß vorgenanntem Abkommen zum Bezug von Fundierungsschuldverschreibungen zur Abfindung der in den Jahren 1945 bis 1952 fällig gewordenen Zinsen berechtigt. Dieses Recht wird gegebenenfalls ausgeübt durch Einreichung eines dieser Schuldverschreibung anhängenden Zinsscheines oder, falls die Schuldverschreibung infolge Fälligkeit eingelöst worden ist, durch Einreichung eines für diesen Fall ausgegebenen besonderen Bezugscheines. Schattenquoten-Bezugscheine ausgegeben 1960 bzw. 1979: Erst nach Fälligkeit der BRD Konversions-Schuldverschreibungen (Dawes-Anleihe fällig bis 1969/ Young-Anleihe fällig bis 1980) wurden Schattenquoten-Bezugscheine herausgegeben. Ausnahme hiervon: Schweizer Inhaber der Schweizerischen Pfund Sterling Dawes-Anleihe und Inhaber der Schweizerischen Schweizer Franken Dawes- Anleihe erhielten bereits 1953 beim Umtausch ihrer alten Schuldverschreibungen von 1924 Schattenquoten-Bezugscheine über 20 bzw. 200 sfrs. 6

17 unter dem Londoner schuldenabkommen von 1953 Schattenquoten-Bezugscheine zu Auslandsbonds- Entschädigungs- von Schattenquoten- Bezugscheinen wurde zusätzlich zu den 1960 neu emittierten BRD Auslands- bonds- Entschädigungs- Schuldverschreibungen ausgegeben. Restkuponbögen: Bei den Preußen-Anleihen von 1926/27 deckte der Schatten- quotenanspruch die rückständigen Zinsen vom 15. März 1937 bis zum 15. Sep- tember bzw ab. Bezugscheine wurden für die beiden Emissionen nicht ausgegeben, da man in diesem Falll zur Verbriefung der Schattenquotenans- prüche die Restkuponbögen der alten Anleihestücke von 1926/27 nutzte. Bei der Kreuger-/Zündholzanleihe von 1930 emittierte 1961 die Bundesrepublik Deutschland für den Umtausch Konversions-Schuldverschreibungen unter der Schuldverschreibungen ausgestellt 1960: Eine eigene Serie Bezeichnung BRD Dollar-Inhaber-Zertifikate der 4% (früher 6%) Äußere An- Zertifikaten wurden von der Skandinaviska Banken und Stockholms Enskilda Bank Schattenquoten-Bezugscheine (Bevis) für die rückständigen Zinsen der leihe des Deutschen Reichs von 1930 (Zündholzanleihe). Gleichzeitig mit diesen Kreuger-Anleihe vom bis ausgegeben. Französische Teilausgabe der Young-Anleihe: Schattenquoten-Bezugschein von über Französische Franken 7

18 Hans-Georg Glasemann ist Sachverständiger für historische Wertpapiere. Er publiziert seit 1983 Bücher und Fachbeiträge zu diesem Sammelgebiet, das in den letzten Jahrzehnten einen beispiellosen Aufschwung erlebt hat. Sein Werk über die Schattenquoten-Bezugsrechte wendet sich an Sammler alter Wertpapiere, egal ob Anfänger oder Fortgeschrittene, und an jeden, der sich für die historischen Hintergründe dieses Teils der deutschen Finanzgeschichte interessiert. Historische Wertpapiere sind Zeitdokumente der Finanzgeschichte und begehrtes Sammelobjekt. Die Schattenquoten-Bezugsrechte unter dem Londoner Schuldenabkommen von 1953 sind besondere Relikte der bundesrepublikanischen Finanzgeschichte. Diese Wertschriften dokumentieren die sogenannten Reparationsanleihen des ehemaligen Deutschen Reichs von 1924 und 1930 (Dawes- und Younganleihe), die Auslandsanleihen des Freisstaats Preußen vom 1926/27 und die Kreuger-Anleihe des Deutschen Reichs von 1930, das Londoner Schuldenabkommen mit der Regelung der Auslandsanleihen des früheren Freistaats Preußen sowie des Deutschen Reichs und die Verbriefung der Schattenquoten- Bezugsrechte, den Umtausch der Schattenquoten-Bezugsrechte nach der deutschen Wiedervereinigung in 3%ige Fundierungsschuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland von Das Buch beschreibt finanzgeschichtlich die Regelungen zu den Reichsanleihen und zur Schattenquote im Londoner Schuldenabkommen sowie den nach der Wiedervereinigung erfolgten Umtausch der Schattenquoten-Bezugsrechte. Als Schattenquote bezeichnete man im Rahmen der Währungsreform von 1948 die Verbriefung von schwebenden Ansprüchen. Konkret wurde die Schattenquote verbrieft durch spezielle Bezugsrechte zur Ablösung von rückständigen Zinsen des früheren Freistaats Preußen und des Deutschen Reichs aus dem Zeitraum von 1937 bzw Austeller der Bezugsrechte waren ab 1953 die Bundesschuldenverwaltung und im Jahr 1962 die schwedischen Kreditinstitute Skandinaviska Banken und Stockholms Enskilda Bank. Im Katalogteil werden die Schattenquoten-Bezugsrechte vollständig und detailliert mit Abbildungen dokumentiert und als Sammelgebiet in all ihren 66 Nennwertvarianten erschlossen. Preis: 15,00 EUR EDITION MS & Münzen & Sammeln

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