Geplante Neuerungen im Vergaberecht mit NRW-Besonderheiten Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Neuerungen in NRW
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1 Geplante Neuerungen im Vergaberecht mit NRW-Besonderheiten Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Neuerungen in NRW , Düsseldorf
2 Veränderungen / Neuigkeiten Veränderungen / Neuigkeiten Vorschriften Rechtsprechung 2
3 Vorschriften EU: Neue Schwellenwerte seit Vorschläge der Kommission zur Neuregelung des Vergaberechts NRW: Tariftreue- und Vergabegesetz Weiterhin erhöhte Wertgrenzen für Kreise und Gemeinden in in NRW 3
4 Veränderungen durch die EU: Schwellenwerte Höher als bisherige Schwellenwerte Bauaufträge: ,-- Liefer-/Dienstleistungsaufträge: ,-- Liefer-/Dienstleistungsauftrage von Sektorenauftraggebern: ,-- Oberste und obere Bundesbehörden: ,-- Da die VgV niedrige Werte angibt, gelten die neuen Schwellenwerte erst nach einer Umsetzung in in deutsches Recht. Bundesrat will bis Anfang März entscheiden. Im Sektorenbereich gilt der neue Schwellenwert seit dem , da dynamische Verweisung auf Richtlinie 4
5 Veränderungen durch die EU: Kommissionsvorschläge Geplant sind unter Anderem: Regeln für Inhouse-Geschäfte Stärkere Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien Einfachere Verfahren Eigene Richtlinie für Bau- und Dienstleistungskonzessionen 5
6 Veränderungen in NRW: Verlängerung erhöhter Wertgrenzen Erhöhte Wertgrenzen bis verlängert Unterhalb der Grenzen dürfen kommunale Auftraggeber Bau-, Liefer- und Dienstleistungen vereinfacht vergeben Bauleistungen: Bis ,-- ist Teilnahmewettbewerb verzichtbar; Freihändige Vergabe bis ,-- Liefer- und Bauleistungsaufträge: freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung bis ,-- möglich Hintergrund: Regelung aus Konjunkturpaket II II 6
7 Veränderungen in NRW: Tariftreue- und Vergabegesetz Durchsetzung von Mindestlohn Durchsetzung von Mindestlohn Berücksichtigung von Sozial- und Umweltstandards Berücksichtigung von Sozial- und Umweltstandards Frauenförderung 7
8 Checkliste Das TVgG findet Anwendung, wenn: Ein öffentlicher Auftraggeber aus Nordrhein-Westfalen, einen öffentliche Bau- oder Dienstleistungsauftrag im Sinne von 99GWB vergibt, dessen Auftragswert überschreitet (unterhalb dieser Schwelle finden nur die 3, 3, 4 Abs.1 sowie 17 und 18 TVgG Anwendung). Für Lieferaufträge gelten nur die Vorschriften 3, 3, 17, 19 TVgG. 8
9 Mittel nach TVgG Mittel nach TVgG Einfordern von Verpflichtungserklärungen zum Mindestlohn und zu energieeffizientem Arbeiten Verpflichtung des Bieters Frauenförderprogramme durchzuführen. Voraussetzung: mehr als 20 Angestellte, Auftragshöhe größer als ,--, bei Bauaufträgen ,-- Kontrollbehörde (Wirtschaftsministerium) überwacht Einhaltung Sanktionen bei Verstößen Sanktionen bei Verstößen 9
10 Sanktionsmöglichkeiten Vertragsstrafe bei Verstoß gegen Verpflichtungserklärung (Höhe: 1 % des Auftragswertes bei einmaligem Verstoß, bis zu 5 % bei mehrmaligem Verstoß) Kündigungsmöglichkeit des Vertrages Kündigungsmöglichkeit des Vertrages Geldbuße bis zu ,--, wenn der Auftragnehmer die Kontrolle verhindert Ausschluss von künftigen Vergaben bis zu drei Jahren Ausschluss von künftigen Vergaben bis zu drei Jahren Meldung an Gewerbezentralregister Meldung an Gewerbezentralregister 10
11 Veränderungen / Neuigkeiten Veränderungen / Neuigkeiten Vorschriften Rechtsprechung 11
12 Beschaffungsautonomie Grundsatz: Wer bezahlt, bestimmt. Grundsatz: Wer bezahlt, bestimmt. OLG OLG Düsseldorf (I-27 (I-27 U 1/09): 1/09): Der Der AG AG definiert Bedarf Bedarf selbst selbst und und entscheidet, ob, ob, wann wann und und in in welcher Form Form er er ihn ihn befriedigen will will Auch Auch wirtschaftlich oder oder technisch unsinnige Lösungen sind sind hinzunehmen OLG OLG Düsseldorf (VII-Verg 3/11): 3/11): Der Der AG AG weiß weißselbst am am besten, was was er er benötigt Keine Keine Überprüfung der der Entscheidung im im Vergabeverfahren OLG OLG Düsseldorf (VII-Verg 42/10): 42/10): Freie Freie Entscheidung des des AG, AG, welchen Auftragsgegenstand er er für für erforderlicderlichhält hält erfor- Kein Kein Anspruch, Leistungetungenmit mit anderen Be- Be- Leisschaffungsmerkmalen anzubieten Keine Keine Pflicht Pflicht zur zur vorherigen Suche Suche nach nach vor- besser besser geeigneten Lösungen 12
13 Entscheidungen zu Eignungsnachweisen Entscheidungen zu Eignungsnachweisen OLG OLG Düsseldorf (VII-Verg 74/11): 74/11): Meisterbrief ist ist unzulässiger Eignungsnachweis, wenn wenn die die zur zur Auftragsausführung notwendigen Kenntnisse auch auch in in der der Ausbildung vermittelt werden OLG OLG Karlsruhe (15 (15 Verg Verg6/11): Strikte Trennung von von Eignungs- und und Zuschlagskriterien Referenzen oder oder die die Beschreibung des des Personalkonzepts sind sind Eignungsnachweise OLG OLG Brandenburg: (Verg (VergW 11/11): 11/11): Keine Keine Pflicht, Pflicht, Erklärungen und und Nachweise nachzufordern Beachtung des des Gleichbehandlungsgebots erfordert Zurückhaltung bei bei Nachforderung Keine Keine Nachforderung, wenn wenn Nach- Preisangaben fehlen fehlen Pflicht Pflicht zur zur Nachforderung nur nur bei bei Bauaufträgen, Abs. Abs. 1 Nr. Nr. 3 VOB/A VOB/A 13
14 OLG Düsseldorf zu Inhouse-Verträgen und Vertragsänderung OLG Düsseldorf zu Inhouse-Verträgen und Vertragsänderung Beschluss vom VII-Verg 20/11 Beschluss vom VII-Verg 20/11 Vertragsänderung Spezielle Anpassungsvorbehalte erforderlich hohe Anforderungen Inhouse Geschäfte Inhouse Geschäfte Drittgeschäfte im im Konzern sind u. u. U. U. zuzurechnen 14
15 OLG Düsseldorf zur Aufhebung OLG Düsseldorf zur Aufhebung Beschluss vom , VII-Verg 55/10 Beschluss vom , VII-Verg 55/10 Fall Rechtslage Nach Ausschreibung fehlen Mittel im Landeshaushalt Aufhebung zulässig 15
16 OLG Düsseldorf zu Haupt- und Nebenangeboten OLG Düsseldorf zu Haupt- und Nebenangeboten Beschluss vom VII-Verg 52/10 Beschluss vom VII-Verg 52/10 2 Hauptangebote nebeneinander Nebenangebote ohne Qualitätswertung (Beschluss aus 2010) zulässig unzulässig Anders OLG-Schleswig Verg. 10/10 16
17 OLG Hamburg zwingt zur Ausschreibung von Strom OLG Hamburg zwingt zur Ausschreibung von Strom Beschluss vom , I Verg 5/10 Beschluss vom , I Verg 5/10 Fall Rechtslage Warum? Kommune kauft Strom bei den eigenen Stadtwerken Vergabeverfahren erforderlich, kein InHouse- Geschäft Stromverkauf ist Drittgeschäft 17
18 OLG Düsseldorf zu Rügen OLG Düsseldorf zu Rügen Beschluss vom , VII Verg 58/0 Beschluss vom , VII Verg 58/0 Anforderungen gesenkt Anforderungen gesenkt Rüge: nach Branchen- und Marktkenntnis ist das Angebot des Konkurrenten nicht das wirtschaftlichste Geringer!!! 18
19 OLG Düsseldorf Prüfungspflicht bei Kartellverstößen OLG Düsseldorf Prüfungspflicht bei Kartellverstößen Beschluss vom , VII- Verg 4/11 Beschluss vom , VII- Verg 4/11 Problem: Auftraggeber übersehen oft Kartellrecht wettbewerbsbeschränkende Absprache nicht nur erkennen sondern bei Anhaltspunkten - hier 2 Angebote aus einem Konzernsogar aufklären strenge Haltung zu Kartellverstößen auch OLG Celle,
20 Vielen Dank für Ihr Interesse! Rechtsanwältin Dr. Ute Jasper Sekretariat Yvonne Möller Telefon + 49 (211) Telefax + 49 (211) y.moeller@heuking.de Georg-Glock-Straße 4 D Düsseldorf 20
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