Vertrauensfrau der schwerbehinderten Beschäftigten
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- Nele Sigrid Becker
- vor 7 Jahren
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1 Vertrauensfrau der schwerbehinderten Beschäftigten Anlage: Zusammenfassung aus der 2. Versammlung der schwerbehinderten Beschäftigten vom Vortrag von Frau Gerlinde Woppmann: Ruhestandsregelung und versorgung von Beamten 1. Grundlegendes Beamte müssen eine 5-jährige Dienstzeit als Beamte geleistet haben, um Anspruch auf Ruhegehalt zu haben. In diese Dienstzeit zählen die Zeit des Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf dazu. Eine Ausnahme bildet hier, wer infolge eines Dienstunfalls wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden muss. 2. Arten und Möglichkeiten der Ruhestandsversetzungen von Beamten Ruhestand bei Erreichen der Regelaltersgrenze (ohne Antragstellung) von 67. Lebensjahr bzw. Altersgrenze gemäß Übergangsregelung für jene, die zwischen 1952 und 1964 geboren sind. (s. Tabelle) Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit, festgestellt durch den Dienstherrn (nach 26 BeamtStG in Verbindung mit Art. 65 BayBG) Ruhestand beginnt mit Ende des Monats, in dem die Ruhestandsverfügung zugestellt wird, sofern darin kein anderer Termin genannt ist. Auf eigenen Antrag - wegen Schwerbehinderung ab 60. Lebensjahr (mit Versorgungsabschlägen) oder ohne Abschläge bei Erreichen des Referenzalters f. schwerbehinderte Beschäftigte gemäß Übergangsregelung (s. nachfolgende Tabelle) nach Art. 64 BayBG. - wegen Erreichen des 64. Lebensjahres (nur abschlagfrei, wenn 40-jährige Dienstzeit erreicht, ansonsten Versorgungsabschläge) nach Art. 64 BayBG. (Wer nach 1964 geboren ist, für denjenigen gelten 45 Dienstjahre) Interessant für Nicht-schwerbehinderte Beschäftigte (z. B. für Kollegen mit GdB 30 oder 40 mit oder ohne Gleichstellung). - Wegen Dienstunfähigkeit nach 26 BeamtStG + Art. 65. (Beamte, die nicht mehr dienstfähig sind, können selbst einen Antrag auf Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit stellen. Hier wird durch den Amtsarzt die Dienstunfähigkeit überprüft und ggf. entsprechend festgestellt.) der LhSt München a.fischer@sbv-vs-muenchen.de 1
2 3. Wann Ruhestand? Altersgrenzen und Übergangsregelung Mit dem neuen Dienstrecht 2011 wurde - analog zur Regelung der gesetzlichen Rente der Rentenversicherung - die angehobene Altersgrenze für Ruhestandseintritte vom 65. auf 67. Lebensjahr bzw. bei Schwerbehinderung vom 63. auf 65. Lebensjahr für einen versorgungsabschlagfreien Ruhestand eingeführt. Lehrkräfte können nur zum Schulhalbjahr oder Schuljahresende in den Ruhestand gehen. Wer seine entsprechende Altersgrenze (60 bei Schwerbehinderung, 64 oder Referenzgrenzen aus der Übergangsregelung s. Tabelle unten) oder das 67 im August erreicht, geht mit 1. Sept. in den Ruhestand. Für jene, die im September vor dem letzten Ferientag geboren sind, gilt der im Antrag angegebene Tag, der zwischen 1. Sept. und letztem Ferientag liegen muss Übergangsregelung für Geborene zwischen Für die Geburtenjahrgänge zwischen 1952 und 1964 gilt eine Übergangsregelung, nach der die Altersgrenze schrittweise angehoben wird. Suchen Sie Ihr Geburtsjahr und Sie sehen, welche Altersgrenze für Sie gilt. Beachten Sie aber, dass als Ruhestandzeitpunkt das Schulhalbjahr bzw. Schuljahresende (s. nachfolgenden Abschnitt). Mit Schwerbehinderung Ohne Schwerbehinderung (GdB >= 50!) Geboren bis Jahr Monat Jahr Monat 31. Januar Februar März April Mai Dezember Dezember Dezember Dezember Dezember Dezember Dezember Dezember Dezember Dezember Dezember Dezember Ab 1. Januar Quelle: Gerlinde Woppmann, Landesamt für Finanzen Bsp.: Sie sind am 19. Juni 1956 geboren. Ihre Referenzaltersgrenze ist Monate. Am 19. Juni 2019 werden Sie 63 Jahre alt, nun müssen Sie 10 Monate hinzurechnen. Dies wäre im März Sie können zum Schuljahresende 2019/2020 abschlagfrei in den Ruhestand gehen. der LhSt München a.fischer@sbv-vs-muenchen.de 2
3 3.2. Versorgungsab- und aufschlag Gehen Sie vor Erreichen Ihrer Altersgrenze in den Ruhestand, werden Ihnen für jeden Monat, den Sie früher gehen, 0,3 % (1 Jahr = 3,6 %) Versorgungsabschläge vom Ruhegehalt abgezogen. Dies gilt für die gesamte Dauer Ihrer Pension. Es werden jedoch nie mehr als 10,8 % abgezogen, auch wenn sich rechnerisch ein höherer Prozentsatz ergeben würde, weil Sie deutlich über drei Jahre früher in den Ruhestand wechseln. Müssen Sie aufgrund der Regelung, dass Sie nur zum Schulhalbjahr oder Schuljahresende in den Ruhestand wechseln können bis zum Schuljahresende Dienst leisten, obwohl Sie wie im o. g. Beispiel Ihre Altersgrenze von im März erreicht haben, erhalten Sie einen Versorgungsaufschlag von 4 Monaten x 0,3 % = 1,2 % auf Ihr Ruhegehalt. Gehen Sie im Halbjahr in den Ruhestand, was im o. g. Beispiel ein Monat vor Erreichen der Altersgrenze wäre, müssten Sie einen Abschlag von 0,3 % in Kauf nehmen. Hinweis für jene, die mit dem 64. Lebensjahr auf Antrag in den Ruhestand gehen: Sofern Sie vor 1964 geboren sind, mit dem 64. Lebensjahr 40 Jahre volle Dienstzeit geleistet haben, gehen Sie abschlagfrei. Falls Sie z. B. aufgrund von Teilzeiten weniger Dienstjahre erreichen, werden Abschläge bis zu Ihrer Altersgrenze abgezogen. Bsp. Sie sind im Februar geboren, werden im nächsten Feb. 64 Jahre alt und wollen mit dem Halbjahr in Ruhestand gehen. Ihre eigentliche Altersgrenze für abschlagfreien Ruhestand ist Monate. Gehen Sie also im Halbjahr, dann werden Ihnen für die vier fehlenden Monate zur Altersgrenze 4 x 0,3 % Abschläge abgezogen Ruhestand beantragen Wie, wann und wo? Anträge auf Ruhestand sollten spät. 4 Monate vor geplantem Ruhestandseintritt via Dienstweg an die Regierung übermittelt werden. Dies geschieht in 2facher Ausfertigung formlos mit dem entsprechenden Antragsformular. Das Antragsformulier ist zu finden unter in Formulare Schule Schulpersonalangelegenheiten Allgemeines) über den Dienstweg gestellt werden! Je früher, desto besser im Hinblick auf die Ruhegehaltsberechnung durch das Landesamt für Finanzen. 4. Wie kommt das Ruhegehalt zustande? Das Landesamt für Finanzen berechnet, sobald Ihr Antrag auf Ruhestand bzw. durch den Dienstherrn veranlasste Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ihr Ruhegehalt. Hierfür wird Ihre Personalakte angefordert, in der die gesamten Dienstzeiten, Beförderungen in Ämter, Erziehungszeiten usw. erfasst sind. Auf Grundlage dieser Informationen wird das Ruhegehalt ermittelt, das sich aus zwei Bausteinen ergibt: die ruhegehaltfähigen Dienstzeiten, aus dem Ihr Ruhegehaltsatz errechnet wird. die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus dem letzten erreichten Vollzeitgrundgehalt plus Familienzuschlag sowie ruhegehaltfähiger Zulagen (z. B. eine Amtszulage, diese muss mind. 2 Jahre bezogen worden sein). Diese Bezüge werden mit dem Ruhegehaltsatz verrechnet. der LhSt München a.fischer@sbv-vs-muenchen.de 3
4 Der derzeitig gültige Ruhegehaltssatz für ein volles Dienstjahr beträgt 1,79375 %. Für Beamte, die nach dem eingestellt wurden, ergibt sich bei 40 Jahren mit voller Dienstzeit der Höchstruhegehaltsatz von 71,75 % Ruhegehaltfähige Dienstzeiten - hierzu zählen Dienstzeiten aus Wehr- oder Zivildienst Dienstzeiten im Beamtenverhältnis (auch Widerruf- und Probezeit), Teilzeiten entsprechend anteilig (Bsp. 10 Jahre mit einer Teilzeitquote von 50 % ergeben 5 volle Dienstjahre.) für die Tätigkeit vorgeschriebene Fachschul- bzw. Hochschulausbildung bis höchstens drei Jahre Dienstzeiten als Angestellte im öffentlichen Dienst (z. B. vor einer Übernahme ins Beamtenverhältnis nach dem Vorbereitungsdienst) Zurechnungszeiten (betrifft Beamte, die vor dem 60. Lebensjahr wegen Dienstunfähigkeit in Ruhestand versetzt wurden. Hier wird ein Teil der Jahre angerechnet.) 4.2. Kindererziehungszeiten Wurden Kinder während des Beamtenverhältnisses vor dem geboren, sind die Zeiten bis zum 12. Lebensjahr des Kindes ruhegehaltfähig. Für Geburten ab dem gelten geänderte Regeln, hier werden Kindererziehungszuschlag und Kindererziehungsergänzungszuschlag gewährt. Das berechnete Ruhegehalt wird durch einen Pauschalbetrag (3,44 Euro) pro Monat einer Kindererziehungszeit erhöht. Ein Beispiel: Für eine Erziehungszeit von 24 Monaten werden auf das Ruhegehalt 24 x 3,44 Euro = 82,56 Euro aufgeschlagen Berechnung der Ruhestandsversorgung Bayerische Beamte können sich ab dem 55. Lebensjahr oder wenn eine Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit bevorsteht vom Landesamt für Finanzen eine umfassende Versorgungsauskunft erstellen lassen. Dies ist allerdings nur für eine Variante des Ruhestandseintritts möglich, z. B. Sie wollen wissen, wie hoch Ihr Ruhegehalt ist, wenn Sie auf Antrag wegen Schwerbehinderung mit 60 und einmal mit 63 in den Ruhestand gehen möchten. Es ist nur eine Variante möglich, Sie müssen sich hier dann entscheiden. Mein Tipp, den auch Frau Woppmann empfiehlt: Lassen Sie sich für den schlechteren Fall ausrechnen, wenn Ihre Gesundheit einen früheren Ruhestand wahrscheinlich macht, also für das 60. Lebensjahr. Dann haben Sie einen Anhaltspunkt Ihres Ruhegehalts für den frühmöglichsten Zeitpunkt. Falls Sie dann doch länger arbeiten (können), wissen Sie, dass sich der Betrag in jedem Fall erhöhen wird. Sie können sich allerdings auf der Internetseite des Landesamts für Finanzen oder auch bei der Bayer. Versorgungskammer selbst eine Kurzberechnung durchführen. Oder aber, Sie fragen bei den verschiedenen Lehrerverbänden nach, ob diese solche Berechnungen durchführen, beachten Sie aber, dass Sie Mitglied sein müssen. der LhSt München a.fischer@sbv-vs-muenchen.de 4
5 Eine umfassende Versorgungsauskunft erhalten Sie auf Antrag beim Landesamt für Finanzen. Beachten Sie, dass die Berechnung einer umfassenden Versorgungsauskunft durch das Landesamt f. Finanzen bis zu 12 Monate dauern kann. Aufgrund des geringen Personalstands im Landesamt für Finanzen haben die Berechnungen von bereits eingereichten Ruhestandsanträgen Priorität. Hinzu kommt, dass für die umfassende Berechnung Ihre Personalakte bei der Regierung angefordert werden muss. Am besten legen Sie dem Antrag noch eine unterschriebene Einverständniserklärung für die Regierung bei, dass das Landesamt bei der Regierung die vollständige Personalakte anfordern darf. Außerdem informieren Sie zusätzlich Ihren Sachbearbeiter bei der Regierung, dass Sie den Antrag beim Landesamt gestellt haben und diese Ihre Erlaubnis haben, die vollständige Akte einzuholen. 5. Weitere und detaillierte Informationen zur Beamtenversorgung finden Sie hier: Umfassende Broschüre des Staatsministeriums für Finanzen, bestellbar oder als pdf downloaden unter Informationen zur Versorgung beim Landesamt für Finanzen (auch Kurzberechnung dort einsehbar sowie die o. g. Broschüre zur Beamtenversorgung: Versorgungsrechner der Bayer. Versorgungskammer: ner der LhSt München 5
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