Ausbildungsbeschreibung von Technischer Assistent/Technische Assistentin für chemische und biologische Laboratorien vom
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- David Weiner
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1 Ausbildungsbeschreibung von Technischer Assistent/Technische Assistentin für chemische und biologische Laboratorien vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsdauer Ausbildungsform Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Mindestalter Höchstalter Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Gesetze/Regelungen Die Ausbildung im Überblick Bei dem Ausbildungsgang Technische/r Assistent/in für chemische und biologische Laboratorien handelt es sich um eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen. Ausbildungsinhalte Während der Ausbildung lernen die Schüler/innen beispielsweise: wie gravimetrische und volumetrische Analysen und einfache quantitative Trennungen geplant, durchgeführt und ausgewertet werden wie physikalisch-chemische Arbeiten geplant, durchgeführt und ausgewertet werden wie man instrumentell-analytische (insbesondere spektroskopische, chromatografische, elektrochemische und thermoanalytische) Arbeitsmethoden und Verfahren anwendet welche Techniken der Probenahme und Probeaufbereitung es in der Analytik und bei biologischen Untersuchungen gibt und wie man sie anwendet wie man histologische Arbeiten an botanischen und zoologischen Objekten durchführt welche Verfahren es für die Lösung chemisch-biologischer Fragestellungen gibt und wie man sie anwendet wie Arbeitsabläufe anhand von Anweisungen und unter Verwendung von deutscher und fremdsprachiger Literatur geplant, ausgeführt und ausgewertet werden wie Untersuchungsprotokolle einschließlich zeichnerischer Darstellungen erstellt werden wie Mess- und Arbeitsergebnisse ausgewertet und dokumentiert werden wie man berufsbezogene Informationstechniken anwendet wie physikalische Größen von Stoffen bestimmt werden wie man Analyseverfahren zur Strukturaufklärung von organischen Verbindungen kombiniert wie mikroskopische Techniken anzuwenden sind wie biologische Materialien bestimmt und konserviert werden und wie man Dauerpräparate herstellt wie man physiologische Untersuchungen durchführt wie Mikroorganismen kultiviert, isoliert und identifiziert werden wie Tiere präpariert und seziert werden und wie man Organe entnimmt wie anorganisch-qualitative Analysen mit Gruppentrennung und Einzelnachweisen zu planen, durchzuführen und auszuwerten sind wie man organisch-präparative Arbeiten plant, durchführt und auswertet wie man lebensmittelanalytische Arbeiten plant, durchführt und auswertet wie ökologische Untersuchungen durchzuführen sind welche Vorschriften zur Arbeitssicherheit und welche Regeln der Arbeitshygiene zu beachten sind wie die persönliche Schutzausrüstung sowie die Sicherheits- und Brandschutzeinrichtungen zu handhaben sind wie man sich bei Unfällen verhält und welche Maßnahmen zur ersten Hilfe zu ergreifen sind welche Vorschriften zum Umweltschutz zu beachten sind, wie man Umweltbelastungen vermeidet und wie die bei der Arbeit verwendete Energie rationell eingesetzt wird
2 wie Arbeitseinrichtungen und Arbeitsmittel eingesetzt, gepflegt und instand gehalten werden wie man Arbeitsstoffe kennzeichnet, aufbewahrt, handhabt und entsorgt Während der Ausbildung werden auch folgende allgemeine Fächer unterrichtet: Deutsch Englisch Wirtschafts- und Sozialkunde Religion/Ethik Sport Praktische Übungen nehmen ungefähr die Hälfte der Ausbildungszeit in Anspruch. Dabei werden die erworbenen Kenntnisse vertieft und angewendet, z.b. werden mikroskopische Untersuchungen, quantitative und qualitative chemische sowie lebensmittelchemische Analysen, ökologische, zytologische und biochemisch-physiologische Versuche durchgeführt, Zellkulturen angelegt und die Ergebnisse mit Hilfe der Bioinformatik ausgewertet. Zusätzlich zu den unterrichtsbegleitenden Übungen gibt es Betriebspraktika (z.b. in der biotechnologischen Industrie, in Laboratorien von Universitäten oder Forschungsinstituten). Weiterhin besteht die Möglichkeit, Projektarbeiten anzufertigen, das heißt die Schüler/innen bearbeiten ein Thema (oft in kleineren Gruppen), über das sie mündlich und/oder schriftlich berichten müssen. Zusatzqualifikationen: Neben dem Pflichtunterricht erfolgt im dreijährigen Bildungsgang in Berlin die Vorbereitung zum Erwerb der Fachhochschulreife in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Der theoretische Unterricht findet in schulischen Unterrichtsräumen statt. Die praktische Ausbildung wird in schulinternen Laboratorien durchgeführt. Während der betrieblichen Praktika arbeitet man in den Laboratorien von Forschungsinstituten, Pflanzen- und Tierzuchtbetrieben, Prüf- und Untersuchungsämtern, Industriebetrieben oder Hochschulen mit. Ausbildungsstätten Staatliche oder staatlich anerkannte Berufsfachschulen Ausbildungssituation/-bedingungen Der theoretische Unterricht findet in Klassenräumen statt, der praktische Unterricht in Räumen für Fachpraxis (Übungslaboratorien, Computerräumen). Die Betriebspraktika werden in Laboratorien in Forschungs-, Untersuchungsanstalten, aber auch der Industrie (beispielsweise der Lebensmittel- oder pharmazeutischen Industrie) abgeleistet. Da die Ausbildung derzeit nur in den Bundesländern Berlin und Sachsen angeboten wird, ist Mobilitätsbereitschaft erforderlich. An einigen Schulen können auswärtige Schüler/innen in Internaten untergebracht werden, ggf. vermitteln die Schulen auch Privatunterkünfte. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Der Unterricht an den Berufsfachschulen findet tagsüber zu den üblichen Unterrichtszeiten statt. Die Anzahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden beträgt etwa 36 Stunden. Dazu kommen Zeiten für Vor- und Nacharbeiten sowie für die Vorbereitung ausbildungsbegleitender Prüfungen. Während der betrieblichen Praktika gelten die im Laborbereich üblichen Arbeitszeiten. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Für den Unterricht sind die in einer Schule üblichen Arbeitsmittel erforderlich. Die im praxisbezogenen Unterricht in der Schule eingesetzten Arbeitsgegenstände und -mittel entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung In der schulischen Ausbildung haben die künftigen Technischen Assistenten/Assistentinnen für chemische und biologische Laboratorien Kontakte zu den anderen Schülern und Schülerinnen sowie den Angehörigen der Schule (zum Beispiel Lehrkräften). Das entspricht der üblichen früher erlebten Schulzeit. Während der Betriebspraktika arbeiten sie mit ausgebildeten Laborfachkräften zusammen.
3 Finanzielle Aspekte Technische Assistenten und Assistentinnen für biologische und chemische Laboratorien werden an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschulen ausgebildet. Sie erhalten hierfür keine Ausbildungsvergütung. Während der schulischen Ausbildung fallen Kosten an, zum Beispiel für Fachliteratur und Arbeitsmittel oder für Prüfungsgebühren. Private Ausbildungsstätten erheben auch Lehrgangsgebühren. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ( Das neue BAföG ) möglich. Über die Förderungsvoraussetzungen informieren die örtlichen Ämter für Ausbildungsförderung. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert in Vollzeit 2 Jahre, in Berlin auch 3 Jahre, wenn zusätzlich die Fachhochschulreife erworben wird. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Ausbildungsform Der theoretische und praktische Unterricht wird an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschulen erteilt. Derzeit ist die Ausbildung nur an Berufsfachschulen in Berlin und Sachsen möglich. In die schulische Ausbildung sind mehrwöchige betriebliche Praktika integriert. Schüler/innen mit mittlerem Bildungsabschluss erwerben in Berlin zusätzlich zum Ausbildungsabschluss die Fachhochschulreife. Die unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen haben die Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung zum technischen Assistenten/zur technischen Assistentin an Berufsfachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom Fundstelle: 1992 (KMK Nr. 405), 2007 (KMK) Volltext (pdf, 315kB) Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über die Ausbildung und Prüfung zum technischen Assistenten/zur technischen Assistentin an Berufsfachschulen zur Grundlage. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Es handelt sich um eine staatliche Prüfung, die nach landesrechtlichen Regelungen durchgeführt wird. Grundlage für die Prüfungsregelungen ist die Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung zum technischen Assistenten/zur technischen Assistentin an Berufsfachschulen. Erforderliche Nachweise Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht. Hierzu können auch Projektarbeiten gehören. Auch über die absolvierten Betriebspraktika muss ggf. ein Nachweis erbracht werden. In Sachsen kann die Zulassung verweigert werden, wenn in einem Schuljahr mehr als 20 Prozent des Unterrichts oder des Betriebspraktikums unentschuldigt versäumt wurden. In der Regel werden nach jedem Schulhalbjahr Zeugnisse erteilt. Die Versetzung ins nächste Schulhalbjahr ist an Mindestanforderungen geknüpft. Erforderliche Prüfungen Am Ende der schulischen Ausbildung muss eine staatliche Abschlussprüfung abgelegt werden. Art und Umfang der Prüfungsteile und -fächer richten sich nach den einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen für Berufsfachschulen. Die Abschlussprüfung beinhaltet einen praktischen, einen schriftlichen und gegebenenfalls einen mündlichen Teil. Schriftlich geprüft wird zum Beispiel in den Fächern mikrobiologisches und biotechnologisches Arbeiten, physikalische und analytische Chemie, allgemeine und analytische Methoden sowie biochemische Untersuchungsverfahren. Im praktischen Teil der Prüfung sollen die Prüflinge nachweisen, dass sie die in der beruflichen Praxis vorkommenden Arbeiten (z.b. Laborarbeiten) beherrschen. In Sachsen muss der Schüler bzw. die Schülerin einen schriftlichen Arbeitsplan erstellen und diesen eine Woche vor Beginn der praktischen Prüfung beim Prüfungsausschuss abgeben. Fächer der mündlichen Prüfung können alle Pflichtfächer sein, in denen der Prüfling im letzten Jahr gemäß Stundentafel unterrichtet wurde. Prüfungswiederholung Wer die Prüfung nicht besteht, kann diese einmal wiederholen, mit Ausnahmegenehmigung der Schule auch zweimal. In der Regel muss vorher die Abschlussklasse nochmals besucht werden. Wird die Abschlussprüfung in Berlin in nur einem Fach des berufsbezogenen Lernbereichs nicht bestanden, kann diese nach frühestens einem halben Jahr ohne zwischenzeitlichen Unterrichtsbesuch wiederholt werden. In Sachsen können nicht bestandene Teile der Abschlussprüfung innerhalb eines Monats nach Beginn des nächsten Schuljahres wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei einem staatlichen Prüfungsausschuss abgelegt.
4 Zusatzqualifikationen Bei dem dreijährigen Ausbildungsgang in Berlin ist der Erwerb der Fachhochschulreife mit der Abschlussprüfung verknüpft. An einigen Schulen in Sachsen kann die Fachhochschulreife in einem zusätzlichen Schuljahr erworben werden. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Staatlich geprüfter Technischer Assistent/Staatlich geprüfte Technische Assistentin für chemische und biologische Laboratorien. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Von den Berufsfachschulen in Sachsen wird ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. In Berlin ist für die dreijährige Ausbildung der mittlere Bildungsabschluss Voraussetzung, für die zweijährige Ausbildung die Fachhochschul- oder Hochschulreife. Schulische Vorbildung - rechtlich Laut Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung zum Technischen Assistenten/zur Technischen Assistentin an Berufsfachschulen wird vorausgesetzt: ein mittlerer Bildungsabschluss Für die zweijährige Ausbildung ist in Berlin Bedingung: die Fachhochschul- oder Hochschulreife Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Wegen der hohen Anforderungen, die die Berufsausbildung stellt, wünschen einige Ausbildungsstätten als Eingangsvoraussetzung die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife. Berufliche Vorbildung - rechtlich Diese Berufsfachschulausbildung ist eine Erstausbildung für Schulabgänger/innen und setzt daher keine berufliche Vorbildung voraus. Mindestalter Ein bestimmtes Mindestalter ist nicht vorgeschrieben. Manche Schulen nehmen jedoch nur Bewerber/innen auf, die mindestens 16 Jahre alt sind. Höchstalter Ein bestimmtes Höchstalter ist nicht vorgeschrieben. Auswahlverfahren Einige Bildungseinrichtungen führen Auswahlverfahren durch. Auswahlkriterien ist z.b. der schulische Leistungsstand. Auch Aufnahmegespräche und Aufnahmetests werden durchgeführt. Auch die Reihenfolge der Anmeldungen spielt eine Rolle. Bewerber/innen, die nicht sofort zugelassen werden können, werden in eine Warteliste aufgenommen und im nächsten Schuljahr bevorzugt berücksichtigt. Die meisten Einrichtungen verteilen einen bestimmten Prozentsatz ihrer Ausbildungsplätze an Personen, für die eine Ablehnung eine zu große Härte darstellen würde. Informationen hierzu finden Sie in der Datenbank KURSNET. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen An manchen Bildungsstätten wird die Vorlage eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses verlangt, manchmal auch der Nachweis eines Tetanus- Impfschutzes. Einige Schulen wünschen im Abschlusszeugnis der Realschule mindestens befriedigende Leistungen in den naturwissenschaftlichen Fächern. Das erste Schulhalbjahr gilt als Probezeit, in der sich die Schüler/innen bewähren müssen, bevor sie endgültig zugelassen werden. Perspektiven nach der Ausbildung Beschäftigung finden Technische Assistenten/Assistentinnen für chemische und biologische Laboratorien in der Industrie, an Hochschulen und
5 sonstigen Forschungseinrichtungen, in Pflanzen- und Tierzuchtbetrieben, in Prüf- und Untersuchungsämtern. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschulausbildung ist die berufliche Bildung nicht beendet, denn es gibt ständig neue Erkenntnisse in der Forschung, Arbeitstechniken und Analysemethoden verändern sich. Bei neuen Projekten arbeiten sich die Assistenten und Assistentinnen oftmals wieder in neue Bereiche und Untersuchungsmethoden ein. Es ist also erforderlich, dass sie sich ständig auf dem Laufenden halten. Die Notwendigkeit des Lernens wird sich durch das ganze Berufsleben ziehen. Viele Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu spezialisierten Tätigkeiten oder in anleitenden und führenden Positionen benötigt werden, lassen sich nur durch Weiterbildungen erwerben. Seien es Lehrgänge über Chemie oder Biologie, sei es ein Seminar über Analysentechnik, Messtechnik oder EDV in der Chemie: Vor dem Hintergrund gewonnener Berufserfahrung sichert eine passende Weiterbildung die berufliche Position oder bildet die Grundlage für berufliche Veränderungen. Nach Berufsabschluss ist eine Technikerausbildung möglich, beispielsweise in den Fachrichtungen Bio-, Chemie- oder Umweltschutztechnik bzw. als Synthesetechniker/in für Chemie. Für Personen mit einer Hochschulzugangsberechtigung ist ebenso ein Studium, z.b. in den Bereichen Biotechnologie oder Laborchemie, denkbar. Welche Zulassungsbedingungen hierzu in den einzelnen Bundesländern für Technische Assistenten/Assistentinnen für chemische und biologische Laboratorien ohne schulische Hochschulreife vorliegen, finden Sie unter: Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen Ausbildungsalternativen Für den Beruf Technische/r Assistent/in für chemische und biologische Laboratorien können Alternativen in verschiedenen Bereichen gefunden werden: Technische Assistenz (Chemie, Biologie, Landwirtschaft, Umweltschutz), zum Beispiel: Chemielaborant/in Biologielaborant/in Landwirtschaftlich-Technische/r Laborant/in Umweltschutztechnische/r Assistent/in Humanmedizin, Tiermedizin, Arzneimittelkunde, zum Beispiel: Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in Zytologie-Assistent/in Medizinisch-technische/r Assistent/in - Funktionsdiagnostik Veterinärmedizinisch-technische/r Assistent/in Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in Präparation, beispielsweise: Präparationstechnische/r Assistent/in Medizinisch-technische/r Sektions- und Präparationsassistent/in Gemeinsamkeiten der hier genannten Bereiche bestehen unter anderem in Tätigkeiten wie der Durchführung von Untersuchungen und Testreihen im Labor, im Auftrag von Forschung, Medizin oder Industrie. Gesetze/Regelungen Regelung auf Bundesebene Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung zum technischen Assistenten/zur technischen Assistentin an Berufsfachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom Fundstelle: 1992 (KMK Nr. 405), 2007 (KMK) Volltext (pdf, 315kB) Der Beschluss der Kultusministerkonferenz in Form einer Rahmenvereinbarung ist kein unmittelbar geltendes Recht. Die einzelnen Bundesländer regeln die Assistentenausbildungen in ihren Schul- beziehungsweise Berufsfachschulordnungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung. Regelungen auf Länderebene Dies gilt nur für Bundesland Berlin: Ausbildungs- und Prüfungsordnung einschließlich Stundentafeln für die Technische Berufsfachschule der Stiftung Lette-Verein vom (Ber.ABl S. 3773, ber. S. 4424) Fundstelle: 2002 (Ber.ABl. S. 3773, ber. S. 4424) Volltext (pdf, 1318kB) Dies gilt nur für Bundesland Sachsen: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Berufsfachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Berufsfachschule - BFSO) vom (SächsGVBl. 151) Fundstelle: 2007 (SächsGVBl. 151) Volltext (pdf, 2266kB) Dies gilt nur für Bundesland Sachsen: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Lehrpläne und Stundentafeln für berufsbildende Schulen im Freistaat Sachsen (VwV Stundentafeln) vom (Sächs.MBl. SMK S. 305) Fundstelle: 1999 (Sächs.MBl. SMK S. 305) Volltext (pdf, 2320kB)
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