Anweisungen des Kreisschiedsrichterausschusses

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1 Stand: Seite 1 von 5 Die folgenden Anweisungen gelten für alle Spiele und Turniere, die vom Kreisschiedsrichterausschuss (KSA) angesetzt werden. Neuerungen zur vorherigen Version werden kursiv dargestellt. 1 Ansetzungen 1.1 Ansetzungen bei Punkt- und Pokalspielen sowie Freundschaftsspielen Seniorenbereich: Jugendbereich: Beobachter: Manfred Jepp manfred-jepp@t-online.de Claus Oberlader claus.oberlader@gmx.de Björn Gustke bjoern.gustke@schiedsrichter-stormarn.de 1.2 Bestätigungen Ansetzungen, die über das DFBnet angesetzt wurden, sind unverzüglich, bei Wochenendspielen spätestens aber bis Mittwoch, 23:59 Uhr, vor dem Spieltag, zu bestätigen. Bei Spielen unter der Woche muss spätestens drei Tage vor dem Spieltag bestätigt werden. Dazu ist der Link in der Ansetzungs- zu betätigen und die Bestätigung abzuwarten. Alternativ kann durch einloggen im eigenen DFBnet-Account in der Ansetzungsübersicht das Spiel durch Anklicken des Fragenzeichens bestätigt werden. Ein Nichtbestätigen ersetzt nicht die Rückgabe bei Verhinderung! Sollte ein Spiel bis Donnerstag vor dem Spieltag nicht bestätigt worden sein, erfolgt ein automatischer Rückzug. Zugleich werden Ahndungsmaßnahmen gemäß 8 SRO, in der Regel ein Ordnungsgeld, eingeleitet. 1.3 Rückgaben Sofern eine Ansetzung nicht wahrgenommen werden kann, ist der zuständige Ansetzer unverzüglich nach bekannt werden der Verhinderung zu informieren. Bei rechtzeitiger Absage ist eine Absage per E- Mail zulässig. Sollte durch das DFBnet kein Rückzug erfolgen, ist der zuständige Ansetzer erneut zu benachrichtigen. Bei kurzfristiger Verhinderung, weniger als fünf Tage vor dem Spieltag, ist ausschließlich die telefonische Absage beim zuständigen Ansetzer zulässig. Bei Rückgabe per weniger als fünf Tage vor dem Spieltag werden Ahndungsmaßnahmen gemäß 8 SRO, in der Regel ein Ordnungsgeld, eingeleitet. Ist der zuständige Ansetzer nicht erreichbar, so soll sein Vertreter (siehe 1.4) informiert werden.

2 Stand: Seite 2 von 5 Alle Rückgaben müssen kurz begründet werden. Unbegründete Rückgaben werden nicht akzeptiert. In Krankheitsfällen während der Woche vor dem Spieltag soll nicht auf eine Genesung am Vormittag des Spieltages gehofft werden, sondern mindestens zwei Tage vor dem Spiel die telefonische Absage an den Ansetzer erfolgen. 1.4 Urlaubsvertretungen Die Ansetzer Senioren- und Jugendbereich vertreten sich gegenseitig. Bei Abwesenheit des Beobachtungsansetzers wird bei Bedarf von den anderen Ansetzern übernommen. 1.5 Witterungsverhältnisse Bei schlechter Wetterlage soll der Schiedsrichter beim Heimverein anrufen und erfragen, ob das Spiel stattfindet. Ist der Heimverein nicht erreichbar, so ist der Gastverein anzurufen und zu befragen. Telefonnummern sind über den persönlich zugeteilten DFBnet-Account unter Vereinsmeldebogen einsehbar. Zusätzlich soll der Schiedsrichter möglichst vor seiner Anreise prüfen, ob er eine mit einer Spielverlegung oder einem Spielausfall erhalten hat. 2 Freihaltetermine Jede Schiedsrichterin und jeder Schiedsrichter hat rechtzeitig seine Freihaltetermine im DFBnet einzutragen: für die Hinserie bis zum für die Rückserie bis zum Nach den Stichtagen bekannt werdende Termine sind unverzüglich nachzutragen. Spielt eine Schiedsrichterin oder ein Schiedsrichter in einer Mannschaft aktiv Fußball, sind auch diese Spiele als Freihaltetermin zu erfassen, um bei den Ansetzungen berücksichtigt zu werden. Rückgaben angesetzter Spiele mit der Begründung, selbst spielen zu wollen, können grundsätzlich nicht akzeptiert werden. Wird eine Schiedsrichterin oder ein Schiedsrichter festgestellt, die oder der in einer Mannschaft als Spielerin oder Spieler aktiv war, obwohl eine Ansetzung unter anderen Gründen zurückgegeben wurde (z.b. Krankheit), werden Ahndungsmaßnahmen gemäß 8 SRO eröffnet. 3 Lehrabende 3.1 Lehrabendtermine Lehrabende finden in der Regel am 1. Freitag im Monat um 19:30 Uhr im Vereinsheim des SSV Pölitz am 3. Montag im Monat um 19:30 Uhr im Vereinsheim des SV Siek statt.

3 Stand: Seite 3 von 5 Lehrabende für Jung-Schiedsrichter finden in der Regel am 1. Freitag im Monat um 17:00 Uhr im Vereinsheim des SSV Pölitz statt. Jung-Schiedsrichter ist, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Zu Abweichungen kommt es, wenn auf den besagten Termin ein Feiertag fällt. In der Regel finden die Lehrabende dann eine Woche später statt. In den Monaten Februar, Juli, August und Dezember entfallen die Lehrabende in Siek. Im Februar entfallen die Lehrabende in Pölitz. Alle Lehrabendtermine sind online unter einsehbar. 3.2 Jahreshauptversammlung Im Februar findet die Jahreshauptversammlung der Schiedsrichter in Form einer Tagesveranstaltung am ersten oder zweiten Samstag des Monats statt. Hierzu erfolgt eine gesonderte Einladung. Es handelt sich um eine Pflichtveranstaltung! Bei Nichtteilnahme ohne begründete Absage werden Ahndungsmaßnahmen gemäß 8 SRO eingeleitet. Im Rahmen der Jahreshauptversammlung wird auch die jährliche Leistungsüberprüfung Regeltest abgenommen. 3.3 Anzahl an Lehrabenden Jeder Schiedsrichter ist verpflichtet, mindestens einmal pro Quartal an einem Schiedsrichterlehrabend teilzunehmen. Daraus ergibt sich, dass jeder Schiedsrichter pro Saison viermal an einem Schiedsrichterlehrabend teilnehmen muss. Folgende Mindestanforderungen gelten darüber hinaus: Schiedsrichter-Anwärter: 8 Lehrabende / Saison Schiedsrichter der Kreisliga: 6 Lehrabende / Saison Förderschiedsrichter: 6 Lehrabende / Saison Schiedsrichter der LK 1, 2, 3 und 4 sowie Qualifikanten: 8 Lehrabende / Saison SHFV-Frauenkader sowie Qualifikantinnen 8 Lehrabende / Saison Schiedsrichterbeobachter Kreis 6 Lehrabende / Saison 4 Leistungsprüfung 4.1 Theoretische Leistungsprüfung Jeder Schiedsrichter und Schiedsrichterbeobachter hat jährlich eine theoretische Leistungsprüfung in Form eines Regeltestes abzulegen. Der Regeltest wird im Rahmen der Jahreshauptversammlung geschrieben (siehe 3.2). Schiedsrichter der Leistungsklassen legen ihre theoretische Prüfung beim SHFV, NFV oder DFB ab und sind von der Kreisprüfung befreit.

4 Stand: Seite 4 von Praktische Leistungsprüfung Jeder Schiedsrichter der Kreisliga, ab der Saison 2016/17 auch jeder Schiedsrichter der Kreisklasse A, hat jährlich einen Fitnesstest zu absolvieren. Die Termine für die Laufprüfung werden rechtzeitig gesondert bekannt gegeben. Dabei müssen folgende Leistungen erbracht werden: Jung-Schiedsrichter (siehe 3.1): Senioren-Schiedsrichter 18 Jahre bis 49 Jahre: Senioren-Schiedsrichter ab 50 Jahren: m in 14 Minuten m in 14 Minuten m in 14 Minuten Schiedsrichter der Leistungsklassen legen ihre praktische Prüfung beim SHFV, NFV oder DFB ab und sind von der Kreisprüfung befreit. 5 Spielberichte Nach dem Spielende ist der Online-Spielbericht grundsätzlich am Spielort auszufüllen, spätestens eine Stunde nach Spielende. Das Analysegespräch mit dem Schiedsrichter-Beobachter soll erst danach durchgeführt werden. Sollte das Ausfüllen am Spielort im Ausnahmefall nicht möglich/sinnvoll sein, so ist der Schiedsrichter verpflichtet, den Online-Spielbericht unverzüglich, spätestens bis Ende des Tages, auszufüllen. Bei Spielen am Abend gilt abweichend hiervon, dass der Online-Spielbericht bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages auszufüllen ist. 6 Besondere Vorkommnisse Bei besonderen Vorkommnissen, die einen Sonderbericht zur Folge haben (z.b. Feldverweis auf Dauer, Trainerverweis etc.), ist die Spielberichtsanlage Feldverweis auf Dauer zu verwenden bzw. in nicht geeigneten Fällen ein gesondertes Dokument. Das Feld Besondere Vorkommnisse im Online- Spielbericht ist hierfür nicht vorgesehen. Dieser Sonderbericht ist zeitnah, spätestens zwei Tage nach dem Spiel, dem Online-Spielbericht hinzuzufügen bzw. gesondert per an den Staffelleiter zu senden. Dabei ist ein gängiges Dateiformat zu verwenden. Gängige Dateiformate sind.doc,.docx und.pdf. Eine Kopie muss darüber hinaus in jedem Falle zur Kenntnis an den KSO Björn Gustke per Mail an sonderberichte@schiedsrichter-stormarn.de gesendet werden.

5 Stand: Seite 5 von 5 7 Bekanntmachung und Schlussbestimmungen Änderungen in den Anweisungen des KSA werden immer auf den nächsten Lehrabenden in Pölitz und Siek bekanntgegeben. Darüber hinaus werden sie an jede Schiedsrichterin und jeden Schiedsrichter per verschickt. Auf sind die Anweisungen jederzeit in aktueller Form abrufbar. Anschließend werden diese Anweisungen als bekannt vorausgesetzt. Diese Anweisungen gelten bis auf weiteres ab dem Sie verlieren ihre Gültigkeit durch Widerruf oder den Einsatz neuer Anweisungen, nicht aber durch Ablauf einer Saison. Für den Kreisschiedsrichterausschuss Björn Gustke, KSO Mirco Böck, KSO-V

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