Die mittelfristige Entwicklung der EEG-Umlage bis EU-Industriestrom- und -erdgaspreisvergleich Preissituation 1.

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1 Inhalt Seite Die mittelfristige Entwicklung der EEG-Umlage bis EU-Industriestrom- und -erdgaspreisvergleich Preissituation 1. Halbjahr Grenzpreis zur Ermittlung der Konzessionsabgabenpflicht im Jahr Die mittelfristige Entwicklung der EEG-Umlage bis 2016 Der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wird in Deutschland seit 2000 durch das EEG gefördert. Seitdem sind die entsprechenden Strommengen stark angestiegen. Für das Jahr 2012 wird eine Erzeugung aus EEG-Anlagen von rund 113 TWh erwartet (Quelle für alle Angaben zur EEG-Umlage und Entwicklung 2012: Prognose der EEG-Umlage 2012 durch die Übertragungsnetzbetreiber, ( von denen rund 82 % durch die garantierte EEG-Festvergütung gefördert und die übrigen im Wege der Direktvermarktung von den Anlagenbetreibern am Markt verkauft werden, wofür ebenfalls eine Förderung gewährt wird 1. Mit dem starken Zuwachs der EEG-geförderten Strommengen sind zugleich auch die dafür aufgewendeten Fördermittel entsprechend angestiegen. Sie werden im Jahr 2012 rund 18 Mrd. erreichen. Abbildung 1 zeigt die historische Entwicklung der EEG-Mengen und EEG-Förderzahlungen. Die Kosten der EEG-Förderung werden über die sog. EEG-Umlage von den Letztverbrauchern getragen. Dabei ist zu beachten, dass die tatsächlichen Mehrkosten der EEG-Förderung niedriger sind als die in Abb. 1 dargestellten Förderzahlungen, da der Wert des erzeugten EEG-Stroms berücksichtigt werden muss. Dieser kann anhand des Marktpreises für Strom abgeschätzt werden. Für 2012 wird ein Marktwert von 4,9 Mrd. erwartet, so dass die tatsächlichen Mehrkosten der EEG-Förderung bei rund 13 Mrd. liegen 2. Durch die Umlage dieser Mehrkosten auf die Stromverbraucher ergibt sich die EEG- Umlage. Deren Entwicklung ist in Abbildung 2 dargestellt. 1 Direktvermarktung wird nach dem EEG-2012 entweder durch die Gewährung einer zusätzlichen Marktprämie gefördert oder durch das sog. Grünstromprivileg, d.h. die Befreiung entsprechender Strommengen von der Pflicht zur Zahlung der EEG- Umlage. 2 Dieser Wert umfasst nur die direkten EEG-Kosten, die über das EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber abgerechnet werden. Hinzu kommen EEG-induzierte indirekte Kosten z.b. für den Netzausbau, für zunehmenden Regelenergiebedarf sowie für Back-up-Kapazitäten im konventionellen Kraftwerksbereich. Informationen zum VIK finden Sie auch unter Seite 1 von 9

2 Abb. 1: Entwicklung der EEG-Mengen und EEG-Vergütungszahlungen EEG-Mittelfristprognose der Übertragungsnetzbetreiber Die Übertragungsnetzbetreiber sind verpflichtet, jeweils im November eines Jahres eine Prognose über die erwartete Entwicklung der EEG-Mengen und der EEG-Vergütungen zu veröffentlichen. Darüber hinaus müssen sie für das übernächste Jahr eine Bandbreitenschätzung für die EEG-Umlage abgeben. Diese Daten haben die Übertragungsnetzbetreiber am 15. November 2011 vorgelegt (Prognose der Bandbreite der EEG-Umlage 2013 nach AusglMechAV - Prognosekonzept und Berechnung der ÜNB (Stand 15. November 2011). Die Mittelfristprognose der Übertragungsnetzbetreiber Die Mittelfristprognose der Übertragungsnetzbetreiber basiert auf verschiedenen Annahmen über die Entwicklung der EEG-Erzeugung und des Letztverbrauchs. Für beide Größen wurden jeweils drei Szenarien erstellt (jeweils ein oberes, ein unteres und ein Referenz- bzw. Trendszenario) 3. Demzufolge würde die EEG-Stromerzeugung von 2013 (zwischen 107 und 143 TWh) bis 2016 (130 bis 210 TWh) deutlich ansteigen. Dabei nimmt der Anteil der im Wege der Direktvermarktung (mit Hilfe der Marktprämie oder des Grünstromprivilegs) 3 Zu den Details der einzelnen Szenarien siehe Prognos, Letztverbrauch bis 2016 Planungsprämissen für die Berechnung der EEG-Umlage, , und IE Leipzig, Mittelfristprognose zur deutschlandweiten Stromerzeugung aus regenerativen Kraftwerken bis 2016, , vgl. ( Informationen zum VIK finden Sie auch unter Seite 2 von 9

3 außerhalb des EEG-Festvergütungsmechanismus abgesetzten EE-Strommenge von rund 25 % auf etwa 40 % zu. Die erwarteten EEG-Vergütungen der einzelnen Szenarien liegen für 2013 zwischen 15,6 und 21,8 Mrd., für 2016 zwischen 17,5 und 28,1 Mrd.. Abschätzung der EEG-Umlage 2013 durch die Übertragungsnetzbetreiber Auf Basis dieser Mengenprognosen haben die ÜNB eine Abschätzung der EEG-Umlage für das Jahr 2013 vorgenommen, wobei sie eine untere und eine obere Bandbreite ermittelt haben. So sind für 2013 EEG-Strommengen zwischen 124 und 143 TWh zu erwarten. Davon werden ca. 32 % im Wege der Direktvermarktung abgesetzt. Daraus ergeben sich erwartete Vergütungszahlungen zwischen 18,6 und 21,8 Mrd.. Diese werden auf einen EEGpflichtigen Letztverbrauch von 374 bis 384 TWh umgelegt. Daraus ergibt sich eine Bandbreite für die EEG-Umlage 2013 von 36,59 bis 47,44 /MWh. Für die Abschätzungen der oberen und der unteren Bandbreite wurden asymmetrische Szenarienkombinationen zugrunde gelegt: Eine sehr hohe EEG-Umlage ergibt sich tendenziell, wenn hohe EEG-Mengen und -Vergütungen vorliegen, womit hohe Kosten entstehen, und gleichzeitig ein geringer Letztverbrauch zugrunde gelegt wird, so dass die hohen Kosten auf eine geringe Anzahl von Verbrauchern umgelegt werden müssen. Dies liegt der Abschätzung der oberen Bandbreite durch die Übertragungsnetzbetreiber zugrunde. Zudem wurde hier die Liquiditätsreserve mit den maximal möglichen 10 % angesetzt. Auf der anderen Seite wurde bei der Abschätzung der unteren Bandbreite zwar ein hoher Letztverbrauch angesetzt. Allerdings wurde hinsichtlich der EEG-Mengen und -Vergütungszahlungen nicht die niedrige, sondern die mittlere (Trend-)Variante gewählt. Zudem wurde die Liquiditätsreserve mit 3 % nicht beim möglichen Minimum von 0 % angesetzt. Damit wird die untere Abschätzung der Übertragungsnetzbetreiber nach oben verzerrt. Würde man diejenige Szenarienkombination zugrunde legen, die zur niedrigsten EEG- Umlagenprognose für 2013 führt (hoher Letztverbrauch, niedrige EEG-Mengen und -Vergütungen, Liquiditätsreserve von 0), ergäbe dies eine Abschätzung für die untere Bandbreite in Höhe von 29,57 /MWh. Prognose der EEG-Umlage auf Basis der Mengenprognose der Übertragungsnetzbetreiber Für die Jahre sind die Übertragungsnetzbetreiber nicht zu einer Prognose der EEG-Umlage verpflichtet, hier beschränken sie sich auf die oben dargestellten Mengen- Informationen zum VIK finden Sie auch unter Seite 3 von 9

4 prognosen. Auf Basis dieser Mengenprognosen lässt sich jedoch eine erste Abschätzung für die EEG-Umlage vornehmen. Hierfür wurden die von den Übertragungsnetzbetreibern für ihre EEG-Abschätzung 2013 herangezogenen beiden Szenarienkombinationen für die untere und obere Bandbreite zugrunde gelegt. Beide Szenarien wurden jeweils mit zwei Varianten für die Börsenpreise gerechnet: Zum einen mit den Baseload-Börsenpreisen für das jeweilige Lieferjahr im von den Übertragungsnetzbetreibern gewählten Zeitraum (1. Oktober 2010 bis 30. September 2011), zum anderen in einer Variante, in der die Börsenpreise nach dem Kernkraftwerksmoratorium herangezogen wurden (Handelszeitraum 14. März 2011 bis 30. November 2011). Die jeweils höchsten und niedrigsten Werte dieser Berechnungen spannen den Bandbreitenkorridor für die EEG-Umlage bis 2016 auf. Daneben wurde ein mittleres Szenario ( VIK-Trendszenario ) untersucht, bei dem sowohl für die EEG-Mengen und -Vergütungen als auch für den Letztverbrauch die jeweiligen Trendszenarien herangezogen wurden. Die Liquiditätsreserve wurde auf den mittleren Wert von 5 % festgesetzt, als Strompreise wurden die Börsenpreise nach dem Kraftwerksmoratorium herangezogen. Die Ergebnisse sind in Abb. 3 und Tabelle 1 zusammengefasst. Dabei wurde die mittlere EEG-Umlage als arithmetischer Durchschnittswert aus der oberen und unteren Bandbreite ermittelt. Die sich daraus ergebende mittlere EEG-Vergütung ist dabei nicht identisch mit der EEG-Umlage, die sich im Trendszenario der Mengen- und Vergütungsprognose ergibt. Abb. 3: Prognosebandbreite der EEG-Umlage bis 2016 Informationen zum VIK finden Sie auch unter Seite 4 von 9

5 Tab. 1: Abschätzung der EEG-Umlageentwicklung in verschiedenen Szenarien Bei der Bewertung dieser ermittelten EEG-Umlagen für ist zu beachten, dass diese auf Annahmen beruhen, die erheblichen Unsicherheiten unterliegen. Dies betrifft insbesondere die Preisentwicklung an der Strombörse, aber auch die zugrunde gelegten Prognosen über die EEG- und Letztverbrauchsmengen. Da es aufgrund der in diesem Jahr erfolgten Novellierung des EEG, die zum in Kraft getreten ist, zu teils erheblichen Änderungen im EEG gekommen ist, dürften die Mengenprognosen mit einer größeren Unsicherheit als üblich behaftet sein. Daher sind die Abschätzungen zur zukünftigen Entwicklung der EEG-Umlage lediglich als grobe Orientierung zu verstehen. EU-Industriestrom- und -erdgaspreisvergleich Preissituation 1. Halbjahr 2011 Der EU-Industriestrom- und -erdgaspreisvergleich des VIK stellt aus den Daten von Eurostat die Strom- und Gaspreise von jeweils vier typischen industriellen Verbrauchergruppen - charakterisiert durch einen Korridor jährlicher Verbrauchsmengen - in den EU- Mitgliedstaaten, den Beitrittskandidaten Türkei und Kroatien sowie Norwegen gegenüber. Die genannten Preise enthalten neben den direkten Preisen für die Energie sowie für den Transport (Netzentgelte) auch alle sonstigen Steuern und Abgaben mit Ausnahme der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Vergleich spiegelt die durchschnittliche Preisentwicklung in Europa wider, durch die sehr grobe Einteilung in die vier Verbrauchsgruppen ist ein Vergleich mit individuellen Strom- und Erdgaspreisen im Einzelfall allerdings nur eingeschränkt möglich. EU-Industriestrompreisvergleich Aus den von Eurostat in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten ermittelten Werten zeigt der VIK-Preisvergleich die durchschnittlichen Strompreise für industrielle Verbraucher aus vier industriellen Verbrauchergruppen, die sich nach ihrer jährlichen Verbrauchsmenge unter- Informationen zum VIK finden Sie auch unter Seite 5 von 9

6 scheiden. Dabei werden Jahresverbräuche im Bereich 2-20 GWh (Gruppe ID), GWh (IE), GWh (IF) und oberhalb von 150 GWh (IG) erfasst. Abbildung 1 stellt das Preisranking für die Gruppe IF graphisch dar, die angegebenen Werte spiegeln die Kostensituation der industriellen Verbraucher im Durchschnitt des 1. Halbjahres 2011 wider. Informationen zu den anderen Abnahmefällen finden Sie in den VIK-Mitteilungen oder dem VIK-Mitgliederrundschreiben 99/2011. Bei dem Abnahmefall IF ist die Preisspreizung zwischen dem günstigsten (Bulgarien) und dem teuersten Land (Zypern) am größten, der Preisunterschied beträgt 9,6 ct/kwh. Selbst ohne Berücksichtigung des Ausreißers Zypern ist der nächsthöchste Preis (Italien) immer noch mehr als doppelt so hoch wie der günstigste. Deutschland nimmt mit dem dritthöchsten Preis wieder eine Spitzenstellung ein und verschlechtert seine relative Position gegenüber dem Preisstand vom 2. Halbjahr 2010 (damals lag Deutschland an sechster Stelle). Abb. 1: Ergebnisse EU-Industriestrompreisvergleich, Verbrauchsgruppe IF, Stand: 1. Halbjahr 2011 Quelle: Eurostat, VIK Abb. 1: Ergebnisse EU-Industriegaspreisvergleich, Verbrauchsgruppe I5, Stand: 1. Halbjahr 2011 Quelle: Eurostat, VIK Informationen zum VIK finden Sie auch unter Seite 6 von 9

7 Gegenüber so wichtigen Wettbewerberländern wie Frankreich, vielen neuen EU- Mitgliedstaaten in Osteuropa oder den skandinavischen Ländern haben die teils erheblichen strompreisbedingten Wettbewerbsnachteile also noch zugenommen. Der Vergleich mit der Preissituation im 2. Halbjahr 2010 zeigt ein uneinheitliches Bild. Die Steigerung des durchschnittlichen Preisniveaus der Gruppe IF liegt mit 3,6 % (0,2 ct/kwh) deutlich über der des vorigen Halbjahresvergleiches (2. Halbjahr 2010 gegenüber 1. Halbjahr 2010, Steigerung um 1,6 %). Dabei reicht die Spanne der nationalen Werte von einer Preissenkung um 18,6 % (-1,38 ct/kwh) in Griechenland bis zu einer Preissteigerung um über 25 % (1,19 ct/kwh) in Norwegen. Die deutschen Preise sind um 12,3 % (1,11 ct/kwh) angestiegen. Auch in anderen Abnahmefällen klaffen die Preisveränderungen weit auseinander. Von einem einheitlichen Marktgeschehen innerhalb der EU kann vor diesem Hintergrund weiterhin nicht ausgegangen werden. EU-Industrieerdgaspreisvergleich Die VIK-Auswertung der Eurostatdaten des Industrieerdgaspreisvergleichs umfasst die vier Verbrauchergruppen I3 (2,8 bis 28 GWh), I4 (28 bis 280 GWh), I5 (280 bis GWh) und I6 (mehr als GWh). Die Gesamtübersicht der Preise der 4 Abnahmefälle finden Sie ebenfalls in den VIK-Mitteilungen oder dem VIK-Mitgliederrundschreiben 99/2011. Abbildung 2 zeigt die Preissituation für die Gruppe I5. Die deutschen Erdgaspreise liegen weiterhin in der Spitzengruppe, sind in diesem Vergleich gegenüber dem vorangegangenen Halbjahr allerdings vom zweiten auf den vierten Platz abgerutscht. Ein Blick auf die Preisentwicklung seit dem 2. Halbjahr 2011 zeigt eine uneinheitliche Preisentwicklung. Einem durchschnittlichen Preisanstieg um 0,02 Cent oder 1 % stehen einerseits Preissenkungen um bis zu 12,4 % (-0,38 ct/kwh) wie in Tschechien, andererseits aber Preissteigerungen um bis zu 27,4 % (+0,8 ct/kwh) wie in Finnland gegenüber. Deutschland weist in absoluten Zahlen die größte Preissenkung auf (-0,43 ct/kwh, das entspricht -11,9 %). Fazit Auch dieser EU-Energiepreisvergleich zeigt, dass die deutschen Strom- und Erdgaspreise im EU-Vergleich weiterhin in der Spitzengruppe liegen. Aufgrund der erheblichen Preisspreizungen kann immer noch nicht von einem einheitlichen Energiebinnenmarkt gesprochen werden. Weiterhin befinden sich deutsche Industrieunternehmen gegenüber der europäischen Konkurrenz im Hinblick auf ihre Energiepreissituation in einer kritischen Wettbewerbssituation. Informationen zum VIK finden Sie auch unter Seite 7 von 9

8 Grenzpreis zur Ermittlung der Konzessionsabgabenpflicht im Jahr 2012 Das Statistische Bundesamt hat einen vorläufigen Wert für den Grenzpreis Strom zur Ermittlung der Konzessionsabgabenpflicht nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) für das Jahr 2012 veröffentlicht. Er liegt bei 10,66 Ct/kWh. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahreswert von 10,54 Ct/kWh einen Anstieg um 0,12 Ct/kWh bzw. 1,1 %. Für den Bereich Gas beträgt der vorläufige Grenzpreis 3,74 Ct/kWh. Er liegt damit um 0,44 Ct/kWh unter dem Vorjahreswert (minus 10,5 %). Strom Der Grenzpreis Strom spiegelt die Durchschnittserlöse der Energieversorgungsunternehmen aus Verträgen mit Sondervertragskunden im jeweils vorletzten Jahr wider. Für den Grenzpreis 2012 ist also die Erlössituation im Jahr 2010 relevant. Durch den Vergleich des Grenzpreises Strom mit dem individuellen durchschnittlichen Strompreis Abb. 1: Grenzpreis Strom für Sondervertragskunden eines Verbrauchers ergibt sich eine Entscheidung über die Konzessionsabgabenpflicht des Versorgers/Netzbetreibers gegenüber der betroffenen Gemeinde für die Strommenge, die an den betreffenden Kunden geliefert wird. Keine Konzessionsabgabenpflicht besteht, wenn der betreffende Sondervertragskunde einen durchschnittlichen Strompreis hat, der niedriger liegt als der statistisch ermittelte Grenzpreis. Im Fall der Konzessionsabgabenpflicht beträgt die Konzessionsabgabe auf Strom, der an Sondervertragskunden geliefert wird, 0,11 Ct/kWh. In der Regel belastet der Netzbetreiber diesen Kostenbestandteil an den Verbraucher weiter. Angesichts der tatsächlichen Strompreisentwicklung am Spotmarkt der EEX wird erkennbar, dass die Veränderung des Strompreises unterhalb des Anstiegs des Grenzpreises liegt. Damit setzt sich der Trend der beiden letzen Jahre fort und es dürfte für eine Anzahl von Sondervertragskunden möglich sein, mit ihrem durchschnittlichen Strompreis den Grenzpreis im kommenden Jahr zu unterschreiten und damit in den Kreis der von der Konzessionsabgabe befreiten Unternehmen zurückzukehren. Informationen zum VIK finden Sie auch unter Seite 8 von 9

9 Gas Im Bereich Gas gelten für diese Grenzpreisbetrachtung die Durchschnittserlöse der Versorger für Lieferungen an alle Letztverbraucher. Der Grenzpreisvergleich hat aber hier weniger Bedeutung für die Bestimmung der Konzessionsabgabenpflicht, da zusätzlich alle Kunden mit einem Verbrauch von mehr als 5 Millionen kwh grundsätzlich von der Konzessionsabgabenpflicht befreit sind. Abb. 2: Grenzpreis Gas für alle Abnehmer Informationen zum VIK finden Sie auch unter Seite 9 von 9

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