Windkraft in Bayern in Zukunft chancenlos?

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1 Windkraft in Bayern in Zukunft chancenlos? Öffentlicher Vortrag bei der Bürgerinitiative Pro Wind Landkreis Günzburg am 20. Februar 2014 in Ichenhausen Roland Wolf Referent für Energie und Umwelt

2 Risiken für Windkraftausbau in Bayern 1) Geplante Kürzungen im Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) 2) Geplante Abstandsregelung für Windkraftanlagen ( 10H-Regelung ) Bild: Enercon GmbH

3 Funktionsweise des EEG Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, Oktober 2012

4 EEG-Vergütung für Windkraftanlagen an Land ( onshore ) Derzeitige Regelung im EEG In den ersten 5 Betriebsjahren: Anfangsvergütung Danach: Niedrigere Grundvergütung 5-Jahres-Frist verlängert sich in Abhängigkeit vom Referenzertrag Verhältnis von Ertrag zu Referenzertrag Verlängerung der Anfangsvergütung um Gesamtdauer der Anfangsvergütung 150% 5 Jahre 125% 5,56 Jahre 10,56 Jahre 100% 11,10 Jahre 16,10 Jahre 82,5% 15 Jahre 20 Jahre Referenzstandort: Windgeschwindigkeit von 5,5 m/s in 30 m Höhe Beachte: Ein 60%-Standort erhält die gleiche Vergütung, wie ein 82,5%-Standort

5 EEG-Vergütung für Windkraftanlagen an Land ( onshore ) Derzeitige Regelung im EEG Vergütung in Cent pro kwh: Jahr der Inbetriebnahme Anfangsvergütung Grundvergütung Managementprämie bei Direktvermarktung ,13* 4,72 0,45** / 0,60*** ,53 4,65 0,30** / 0,50*** ,41 4,58 0,30** / 0,50*** ,28 4,52 0,30** / 0,50*** * incl. SDL-Bonus ** für nicht fernsteuerbare Anlagen *** für fernsteuerbare Anlagen

6 EEG-Vergütung für Windkraftanlagen an Land ( onshore ) Referenzerträge bestehender Windkraftanlagen in Bayern Quelle: BWE Bayern, 2013 Mehr als 90% der bayerischen Anlagen haben einen Referenzertrag < 80% Etwa 50% der bayerischen Anlagen haben einen Referenzertrag < 70%

7 Geplante EEG-Änderungen laut Referentenentwurf Geplante Änderungen im EEG laut Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums vom ) Ausbauziele Erneuerbare Energien (EE) am Stromverbrauch in Deutschland 40-45% bis 2025 Ø +1,2 bzw. +1,7 Prozentpunkte pro Jahr Zum Vergleich der bisherige Ausbau: Anteil EE am Stromverbrauch 2009: 16,3 % Anteil EE am Stromverbrauch 2013: 24,7% Ø +2,1 Prozentpunkte pro Jahr Das Ausbautempo wird verlangsamt.

8 Geplante EEG-Änderungen laut Referentenentwurf 2) Einführung eines atmenden Deckels beim Zubau von Windkraftanlagen Bei Über- oder Unterschreiten des Ausbaukorridors (2.400 bis MW) wird die Vergütungshöhe automatisch vierteljährlich angepasst. Ausgerechnet die billigste unter den Erneuerbaren Energien soll gedeckelt werden. Ausbaudeckel gefährdet Planungssicherheit. Bei durchschnittlicher Dauer eines Windkraftprojekts von 2-3 Jahren kann sich zwischenzeitlich mehrmals die Vergütungshöhe ändern.

9 Geplante EEG-Änderungen laut Referentenentwurf 3) Vergütungskürzungen In den ersten 5 Betriebsjahren: Anfangsvergütung 8,9 Cent/kWh (bisher 9,13 Cent/kWh) Danach Grundvergütung 4,95 Cent/kWh Managementprämie entfällt 5-Jahres-Frist verlängert sich nach (modifiziertem) Referenzertragsmodell Verhältnis von Ertrag zu Referenzertrag 77,5% Zeitraum der Anfangsvergütung 20 Jahre 80% 18 Jahre u. 6 Monate 90% 12 Jahre u. 9 Monate 100% 9 Jahre u. 2 Monate 110% 7 Jahre u. 9 Monate 120% 6 Jahre u. 5 Monate 130% 5 Jahre

10 Geplante EEG-Änderungen laut Referentenentwurf 4) Verpflichtende Direktvermarktung Einführung einer verpflichtenden Direktvermarktung für alle Neuanlagen ab 500 kw (ab 2016 ab 250 kw, ab 2017 ab 100 kw) Nur begrenzter Nutzen bei volatilen EE: Windstrom wird ins Netz eingespeist, wenn der Wind weht, und nicht, wenn der Strompreis hoch ist. Zusätzliche Kosten

11 Geplante EEG-Änderungen laut Referentenentwurf 5) Ab 2017: Ausschreibungsmodell statt EEG Spätestens 2017 will Große Koalition das EEG mit den festgelegten Vergütungssätzen abschaffen. Stattdessen soll eine Behörde vorgeben, wie viel EE pro Jahr zugebaut werden. Bezugsrechte für Einspeisevergütung werden gegen einen per Versteigerung ermittelten Preis vergeben (Ausschreibungsmodell). Neue Windkraftprojekte nur noch an guten Küstenstandorten (Abkehr von dezentraler Energiewende). Große Energieversorger zahlen bei Finanzierung niedrigere Zinsen und können so kleine Anbieter (Bürgergenossenschaften) unterbieten. Schon für Vorbereitung der Auktion fallen Kosten an, auf denen Bieter sitzen bleiben, wenn sie Auktion verlieren (Problem für Bürgerprojekte).

12 Geplante EEG-Änderungen laut Referentenentwurf 6) Vertrauensschutz EEG-Änderungen sollen zum 1. August 2014 in Kraft treten. Neue Anlagen, die bis 31. Dezember 2014 ans Netz gehen, bekommen noch die derzeit geltenden Vergütungssätze, wenn sie bis zum 23. Januar 2014 genehmigt wurden. Windkraftprojekte dauern 2 bis 3 Jahre Wer bei laufendem Projekt eine Anlage nicht rechtzeitig ans Netz bringt und bis zum Stichtag keine Genehmigung hat, bekommt bis zu 8,5% weniger Vergütung (Projekt dann noch wirtschaftlich?)

13 Geplante 10H-Regelung in Bayern Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung 1) Derzeitige Regelungen TA Lärm: - Keine Abstände in Metern, sondern Immissionsrichtwerte in Dezibel (db) - Grenzwerte nachts: Reines Wohngebiet 35 db, Allg. Wohngebiet 40 db Schattenwurf: - Theoretisch mögliche Beschattungsdauer < 30 Std./Jahr (< 5 Min./Tag) - Praktisch durchschnittlich < 1,5 Min./Tag Bauleitplanung: Gemeinde kann im Flächennutzungsplan Konzentrationszonen für Windkraftanlagen ausweisen und damit im übrigen Gemeindegebiet Windräder ausschließen.

14 Geplante 10H-Regelung in Bayern 2) Geplante 10H-Regelung Bundesregierung schafft im BauGB Öffnungsklausel, nach der Länder eigene Mindestabstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung einführen können. Für Bayern will Staatsregierung entsprechende Regelung im August 2014 in Kraft setzen. Staatsregierung will Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung, der dem 10-fachen der Gesamtanlagenhöhe (oberster Rotordurchlauf) entspricht ( 10H ). Erforderliche Anlagenhöhe in Bayern ca. 200 m: Abstand 2 km Bei 2 km Abstand kommen 99,95% der Fläche des bayerischen Staatsgebiets nicht mehr für Windräder in Frage.

15 Geplante 10H-Regelung in Bayern 3) Details zur geplanten 10H-Regelung Ausnahmen sollen möglich sein bei örtlichem Konsens auf der Grundlage von Entscheidungen der betroffenen Gemeinden. Gilt Gemeinderatsbeschluss als örtlicher Konsens? In welchem Umkreis gelten Nachbargemeinden als betroffen? Alte Rechtslage gilt nur noch für Projekte, bei denen bis zum 4. Februar 2014 sämtliche Unterlagen und Gutachten eingereicht wurden. Willkürlicher Stichtag für Regelung, die es noch gar nicht gibt. Projekte, die Stichtag nicht ganz geschafft haben, hängen jetzt bis August in der Luft, weil für sie nicht geltendes Recht angewandt wird.

16 Dauer und Ablauf eines Windprojekts Annahmen: Ausgewiesene Vorrangfläche liegt vor, schnelle privatrechtlich Einigung mit Flächeneigentümern, keine Schwierigkeiten bei naturschutzfachlicher Bewertung des Projekts

17 Fazit Ist die Windkraft in Bayern künftig chancenlos? Sie ist nicht chancenlos, aber sie wird ausgebremst. Windkraftprojekte bräuchten endlich Planungssicherheit. Wenn 2018 Ausschreibungsmodell kommt, wird es kaum noch neue Bürgerwindparks geben. Stattdessen werden dann wohl wieder verstärkt die Energiekonzerne und die großen Stadtwerke zum Zug kommen. Wird die Akzeptanz in der Bevölkerung verschlechtern. Staatsregierung muss erklären, mit welchen Erneuerbaren Energien sie eine 100% regenerative Stromerzeugung in Bayern erreichen will.

18 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT. Roland Wolf Referent für Energie und Umwelt Maximilianeum Max-Planck-Str München Tel.: +49 (0) 89 / Fax: +49 (0) 89 / roland.wolf@fw-landtag.de

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