Windenergiestudie im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des FNP der Stadt Vreden
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- Sara Böhme
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1 Windenergiestudie im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des FNP der Stadt Vreden Michael Happe, Büro für Kommunal- und Regionalplanung Essen Bauausschuss Michael Happe I BKR Essen
2 Ausgangslage für die Windenergiestudie 2002: Fachbeitrag zu möglichen Standorten für Windenergieanlagen (WEA) durch das Büro wwk Warendorf Ausweisung von zwei Konzentrationsflächen im FNP mittlerweile sind diese Konzentrationsflächen mit BPL überplant und fast vollständig mit WEA belegt z. Z. können faktisch keine WEA zugelassen werden Ziel ist eine Erweiterung bestehender oder die Ausweisung neuer Konzentrationsflächen, auch in Hinblick auf die derzeitige Neuaufstellung des FNP, den 2011 novellierten Windenergie-Erlass und der immer wichtiger werdenden Förderung regenerativer Energien zum Klimaschutz nur Ausweisung von Flächen, auf denen ein Windpark (3 und mehr Anlagen) realisierbar ist BKR Essen I Windenergiestudie I
3 Arbeitsschritte der Windenergiestudie planungsrechtliche Prüfung der Grundlagen für Windkraft (u.a. Windenergie-Erlass NRW 2011) Festlegung von Ausschlusskriterien auf der Grundlage des Windenergie-Erlasses 2011 gesamtstädtische Kartierung von Ausschlussflächen mit diesen Ausschlusskriterien vertiefte Prüfung sich ergebender Suchräume und Beurteilung anhand von Eignungskriterien Prüfung von Sonderaspekten (Windenergie entlang von Infrastrukturtrassen, Repowering und Überprüfung der bestehenden Konzentrationszonen) Empfehlungen für die Ausweisung von Konzentrationszonen für WEA im FNP BKR Essen I Windenergiestudie I
4 Windenergie-Erlass NRW 2011 Windenergie-Erlass 2005 wurde novelliert und am durch die Landesregierung NRW veröffentlicht Präzisierung der Anforderungen an die Zulassung von WEA und Anpassung hinsichtlich der Abstände zu schutzwürdigen Nutzungen, aber keine Empfehlung von Abständen zu Baugebieten verwaltungsinterne Verbindlichkeit für alle nachgeordneten Behörden Gemeinde benötigt zur Ausweisung von Konzentrationszonen ein gesamtstädtisches, schlüssiges Plankonzept BKR Essen I Windenergiestudie I
5 Gesamtstädtische Prüfung: Ausschlusskriterien (I) Ausschlusskriterien Reine Wohngebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten Allgemeine Wohngebiete, Wochenendhausgebiete, Campingplätze Misch-, Dorf-, Kerngebiete, Splittersiedlungen, Einzelgehöfte Gewerbe- und Industriegebiete Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) Abstand gem. Windenergie-Erlass 2011 keine Empfehlung grundsätzlich Bauverbot Untersuchung Vreden keine Empfehlung 880 m * keine Empfehlung 600 m * keine Empfehlung 400 m * 250 m Bauverbot in ASB * Der Schutzabstand bezieht sich auf einen Windpark mit drei Anlagen gem. zulässigen Immissionspegeln im Abstandserlass NRW. Für die spätere Genehmigung müssen die zu erwartenden Immissionswerte an die tatsächliche Anzahl der geplanten Anlagen und deren Leistung angepasst werden. BKR Essen I Windenergiestudie I
6 Gesamtstädtische Prüfung: Ausschlusskriterien (II) Ausschlusskriterien Nationalparke, Nationale Naturmonumente, Naturschutzgebiete, flächenhafte Naturdenkmale, FFH-Gebiete, gesetzlich geschützte Biotope gem. 30 BNatSchG und 62 LG Landschaftsschutzgebiete Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) Abstand gem. Windenergie-Erlass 2011 abhängig von den Erhaltungszielen und dem Schutzzweck, sofern die Gebiete insbesondere dem Schutz von Fledermausarten oder europäischen Vogelarten dienen sowie bei Europäischen Vogelschutzgebieten i.d.r. 300 m Pufferzone zum nächstgelegenen Punkt der Rotorflächen (Rotorblattspitze) grundsätzlich Bauverbot, es sei denn Ausnahmetatbestände (Vereinbarkeit von WEA mit der Schutzfunktion des LSG) grundsätzlich Bauverbot wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit Untersuchung Vreden VSG/ FFH / NSG: 350 m ND: 200 m Bauverbot im LSG Bauverbot in BSN BKR Essen I Windenergiestudie I
7 Gesamtstädtische Prüfung: Ausschlusskriterien (III) Ausschlusskriterien Waldflächen Gewässer 1. Ordnung sowie Stillgewässer über 5 ha außerhalb bebauter Ortsteile Wasserschutzzone I, II und IIIa Abstand gem. Windenergie-Erlass 2011 bis 35 m ohne Auflagen; evtl. gar kein Abstand notwendig Bauverbot 50 m in Zone I unzulässig, in den Zonen II und IIIa nach Einzelfallprüfung evtl. zulässig Untersuchung Vreden 35 m 50 m nicht vorhanden RAMSAR-Feuchtgebiete keine Aussage nicht vorhanden BKR Essen I Windenergiestudie I
8 Gesamtstädtische Prüfung: Ausschlusskriterien (IV) Ausschlusskriterien Abstand gem. Windenergie-Erlass 2011 Bundesautobahnen Bauverbot 40 m, Baubeschränkung 100 m Bundes-, Landes- und Kreisstraßen Flugplätze Freileitungen Bauverbot 20 m, Baubeschränkung 40 m Baubeschränkung innerhalb festgesetzter Bauschutzbereiche und in der Umgebung von Flugplätzen 1-facher Rotordurchmesser Pufferzone zum nächstgelegenen Punkt der Rotorflächen (Rotorblattspitze), in Ausnahmefällen auch weniger Untersuchung Vreden nicht vorhanden 20 m Bauschutzbereich m gem. 12 Abs. 2 LuftVG 150 m BKR Essen I Windenergiestudie I
9 Gesamtstädtische Prüfung: Ausschlussflächen BKR Essen I Windenergiestudie I
10 Prüfung der Weißflächen anhand der Eignungskriterien detaillierte Prüfung der 6 Weißflächen, die eine ausreichende Größe für einen Windpark aufweisen (> 10 ha) anhand von Eignungskriterien BKR Essen I Windenergiestudie I
11 Eignungskriterien (I) Eignungskriterien Abstand der WEA untereinander * Geschützte Landschaftsbestandteile (LB) * Bau- und Bodendenkmäler * Abstand gem. Windenergie- Erlass facher Rotordurchmesser in Windhauptrichtung, 5-facher in andere Windrichtungen abhängig von den Erhaltungszielen und dem Schutzzweck Erlaubnispflicht auf einem Bodendenkmal, in einem Denkmalbereich - bei Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Denkmals - in der engeren Umgebung von Baudenkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern Untersuchung Vreden Mindestabstand zu bestehenden Anlagen: 300 m, Mindestabstand zwischen neuen Anlagen: 500 m Einzelfallbetrachtung Bodendenkmäler freihalten, 300 m Schutzabstand um Baudenkmäler * Untersuchung für einzelne Eignungsflächen BKR Essen I Windenergiestudie I
12 Eignungskriterien (II) Eignungskriterien Bundeswasserstraßen Überschwemmungsgebiete Militärische Anlagen Richtfunkstrecken Sendeanlagen Abstand gem. Windenergie- Erlass 2011 Genehmigungspflicht am Ufer einer Bundeswasserstraße nach Einzelfallprüfung evtl. zulässig Genehmigungspflicht innerhalb der Schutzbereiche WEA dürfen die Richtfunkstrecke nicht unterbrechen Höhe der höheren Anlage (einschließlich Rotorradius) zum nächstgelegenen Punkt der Rotorflächen (Rotorblattspitze) Untersuchung Vreden nicht vorhanden Einzelfallbetrachtung nicht vorhanden Einzelfallbetrachtung Einzelfallbetrachtung BKR Essen I Windenergiestudie I
13 Eignungskriterien (III) Eignungskriterien Freizeit- und Erholungsschwerpunkte * Bereiche für den Schutz der Landschaft und die landschaftsorientierte Erholung (BSLE), schutzwürdige Biotope, regionale Grünzüge * Orts- und Landschaftsbild * Ausgleichsmaßnahmen Abstand gem. Windenergie- Erlass 2011 je nach Wichtigkeit und Größe Ausweisung von WEA möglich zulässig bei einer Vereinbarkeit mit der konkreten Schutzfunktion des jeweiligen Bereiches Verunstaltung des Orts- oder Landschaftsbildes ist unzulässig keine Aussage Untersuchung Vreden Einzelfallbetrachtung Einzelfallbetrachtung Einzelfallbetrachtung Luftverkehr keine Aussage Einzelfallbetrachtung Einzelfallbetrachtung Artenschutz * keine Aussage Einzelfallbetrachtung * Untersuchung für einzelne Eignungsflächen BKR Essen I Windenergiestudie I
14 Artenschutz: Planungsrelevante Arten mit Hauptvorkommen Brutstätten von Grauammer, Kiebitz, Rebhuhn und Wachtel können vorhanden sein keine Errichtung von WEA während der Brutzeit Kiebitz und Goldregenpfeifer halten außerhalb der Brutzeit einen höheren Meidungsabstand zu WEA ein Lebens- und Nahrungsraum (v.a. Goldregenpfeifer) näher untersuchen Zerschneiden offener Landschaften gefährdet Rohrweihe und Kiebitz prüfen, ob Flächen als Rast- oder Jagdfläche genutzt werden Goldregenpfeifer Grauammer Kiebitz Rohrweihe Wachtel Rebhuhn BKR Essen I Windenergiestudie I
15 Artenschutz: Vom Vogelschlag besonders betroffene Vögel Vom Vogelschlag betroffen sind besonders große Vögel wie Greifvögel (hierunter auch Mäusebussard, Rotmilan und Turmfalke) Rotmilan: voraussichtlich in Vreden nicht vorhanden Mäusebussard und Turmfalke: keine Störung der Brut- und Fortpflanzungsstätten, evtl. Beeinträchtigung der Jagdreviere, aber wahrscheinlich keine erhebliche Störung der lokalen Populationen bei geeigneten Vermeidungsmaßnahmen (beide Arten in Vreden nicht mit einem Hauptvorkommen, Erhaltungszustand in NRW ist günstig) Mäusebussard Turmfalke Rotmilan BKR Essen I Windenergiestudie I
16 Prüfung der Eignungsflächen BKR Essen I Windenergiestudie I
17 Eignungsfläche 1 Lüntener Feld (65,0 ha) Eignungskriterien Beurteilung Abstand WEA untereinander Errichtung von max. 6 WEA möglich LB 1 Teilabschnitt einer Baumreihe, 1 Einzelbaum und 2 Feldhecken erhalten Bau- und Bodendenkmäler keine Bodendenkmäler, ausreichend Abstand zu Baudenkmälern (>1.100m) Freizeit- u. Erholungsschwerpunkte Reitroute (Hauptweg) kreuzt Fläche zweimal BSLE, schutzwürdige Biotope, regionale Grünzüge kleine Teilfläche im SO ist BSLE keine schutzwürdigen Biotope oder regionalen Grünzüge Orts- und Landschaftsbild Landschaft über Wallhecken und Baumstrukturen eng gekammert größere Waldflächen im N und O von hier kaum einsehbar BKR Essen I Windenergiestudie I
18 Eignungsfläche 2 südöstlich Munitionsdepot (22,6 ha) Eignungskriterien Beurteilung Abstand WEA untereinander Errichtung von max. 3 WEA möglich LB 1 Feldhecke erhalten Bau- und Bodendenkmäler keine Bodendenkmäler, ausreichend Abstand zu Baudenkmälern (>1.800m) Freizeit- u. Erholungsschwerpunkte Radweg durchkreuzt Fläche Schutzhütte ca. 30 m westlich BSLE, schutzwürdige Biotope, regionale Grünzüge keine BSLE, schutzwürdigen Biotope oder regionalen Grünzüge Orts- und Landschaftsbild Baumreihen und Wallhecken schirmen Fläche nach N hin ab, Waldflächen im W und S kaum einsehbar Vorbelastung der Landschaft durch Windpark ca. 1,6 km südlich BKR Essen I Windenergiestudie I
19 Eignungsfläche 3 Crosewicker Feld (96,0 ha) Eignungskriterien Beurteilung Abstand WEA untereinander Errichtung von max. 10 WEA möglich LB auf der Fläche nicht vorhanden Bau- und Bodendenkmäler keine Bodendenkmäler, ausreichend Abstand zu Baudenkmälern (>1.800m) Freizeit- u. Erholungsschwerpunkte Radweg durchkreuzt Fläche ca. 350 m nordwestlich NSG Crosewicker Grenzwald BSLE, schutzwürdige Biotope, regionale Grünzüge keine BSLE oder regionalen Grünzüge kleinere schutzwürdige Biotope steht Windpark nicht entgegen Orts- und Landschaftsbild aus allen Himmelsrichtungen relativ gut einsehbar 1 WEA in Zwillbrock BKR Essen I Windenergiestudie I
20 Eignungsfläche 4 Köckelwicker Feld (35,8 ha) Eignungskriterien Beurteilung Abstand WEA untereinander Errichtung von max. 4 WEA möglich LB 5 Feldhecken und 1 Kleingewässer erhalten Bau- und Bodendenkmäler keine Bodendenkmäler, ausreichend Abstand zu Baudenkmälern (>2.100m) Freizeit- u. Erholungsschwerpunkte Reitroute (Hauptweg) durchkreuzt Fläche BSLE, schutzwürdige Biotope, regionale Grünzüge überwiegender Teil der Fläche liegt in BSLE tlw. schutzwürdige Biotope steht Windpark nicht entgegen keine regionalen Grünzüge Orts- und Landschaftsbild Landschaft über Wallhecken und Baumstrukturen eng gekammert Vorbelastung der Landschaft durch Windpark im O BKR Essen I Windenergiestudie I
21 Eignungsfläche 5 westlich B70 (33,7 ha) Eignungskriterien Beurteilung Abstand WEA untereinander Errichtung von max. 2 WEA möglich LB auf der Fläche nicht vorhanden Bau- und Bodendenkmäler keine Bodendenkmäler, ausreichend Abstand zu Baudenkmälern (>1.100m) Freizeit- u. Erholungsschwerpunkte Reitroute (Hauptweg) und Radweg durchkreuzen Fläche Modellflugplatz ca. 90 m östlich der Fläche -> Konflikte möglich BSLE, schutzwürdige Biotope, regionale Grünzüge keine BSLE oder regionalen Grünzüge großflächiges schutzwürdiges Biotop steht einem Windpark entgegen Orts- und Landschaftsbild schützenswerte Sichtbezüge oder andere zwingende schutzwürdige Belange nicht erkennbar Windpark im W und O prägt Landschaftsbild bereits weiträumig BKR Essen I Windenergiestudie I
22 Eignungsfläche 6 Doemer Feld (46,0 ha) Eignungskriterien Beurteilung Abstand WEA untereinander Errichtung von max. 4 WEA möglich LB auf der Fläche nicht vorhanden Bau- und Bodendenkmäler keine Bodendenkmäler, ausreichend Abstand zu Baudenkmälern (>1.000m) Freizeit- u. Erholungsschwerpunkte Radweg durchkreuzt Fläche BSLE, schutzwürdige Biotope, regionale Grünzüge keine BSLE, schutzwürdigen Biotope oder regionalen Grünzüge Orts- und Landschaftsbild schützenswerte Sichtbezüge oder andere zwingende schutzwürdige Belange nicht erkennbar Windpark im W prägt Landschaftsbild bereits weiträumig BKR Essen I Windenergiestudie I
23 Überprüfung der bestehenden Konzentrationszonen Empfehlung: grundsätzlich Erhalt der bestehenden Konzentrationszonen, aber Aufgabe des südlichsten WEA-Standortes der westl. Konzentrationsfläche (BSN) sowie des nördlichsten WEA-Standortes der östl. Konzentrationsfläche (Immissionsschutzgründe), diese zwei Anlagen genießen aber Bestandsschutz BKR Essen I Windenergiestudie I
24 Empfehlungen für die Bauleitplanung BKR Essen I Windenergiestudie I
25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Michael Happe, BKR Essen BKR Essen I Windenergiestudie I
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