Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht. Hinweise zur umfassenden quantitativen Auswirkungsstudie
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- Axel Michel
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1 Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht Hinweise zur umfassenden quantitativen Auswirkungsstudie (Übersetzung zum Stand 17. Februar 2010, im Zweifelsfall gilt der englische Text in der aktuellsten Version)
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3 Anforderungen von Kopien von Veröffentlichungen oder Bitten um Aufnahme in bzw. Änderungen der Versandlisten richten Sie bitte an: Bank for International Settlements Press & Communications CH-4002 Basel, Schweiz Fax: and Bank for International Settlements Alle Rechte vorbehalten. Kurze Auszüge dürfen unter Angabe der Quellen vervielfältigt oder übersetzt werden. ISBN print: ISBN web: Instructions for the comprehensive quantitative impact study i
4 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Allgemeines Umfang der Umfrage Ausfüllen der Tabellenblätter Verfahren Stichtag Struktur der Excel-Fragebögen Tabellenblätter für alle teilnehmenden Banken Tabellenblätter für Banken, die Basel II unterliegen Tabellenblätter für Banken, die Verbriefungspositionen im Handelsbuch führen Tabellenblätter für alle teilnehmenden Banken Allgemeine Angaben (Tabellenblatt General Info ) Allgemeine Institutsangaben (Panel A) Anerkennungsfähiges Eigenkapital und regulatorische Abzüge (derzeitige Regelungen) (Panel B) Angaben zur Kapitalausschüttung (Panel C) Gesamtkapitalanforderungen und tatsächliche Kapitalkoeffizienten (Panel D) Eigenkapitaldefinition Allgemeine Informationen zur Eigenkapitaldefinition (Tabellenblatt DefCap ) Informationen über vorhandene Kernkapitalinstrumente (Tier 1 - Tabellenblatt DefCapTier1 ) Informationen zum Ergänzungskapital (Tier 2) und zu den Drittrangmitteln (Tier 3) (Tabellenblatt DefCapTier23 ) Informationen zur gegenwärtigen Eigenkapitalberechnung (Tabellenblätter DefCapCalc und DefCapCalcCOREP ) Leverage Ratio Bilanzpositionen (Panel A) Derivate und außerbilanzielle Geschäfte (Panel B) Abgleich (Panel C) Liquidity Liquide Aktiva, Stress-Liquiditätskennzahl ( Liquidity Coverage Ratio, LCR) (Panel A) Nettozahlungsmittelabflüsse, Liquidity Coverage Ratio (LCR) (Panel B) Verfügbare stabile Finanzierung, Net Stable Funding Ratio (NSFR) (Panel C) Erforderliche stabile Finanzierung, net stable funding ratio (NSFR) (Panel D) Zusätzliche Daten für einzelne rechtliche Einheiten (Panel E) Handelsbuch (Tabellenblatt TB ) Aktiennettopositionen, die gegenwärtig im Standardansatz einer Kapitalanforderung von unter 8% für das besondere Risiko unterliegen (Panel A) Beitrag eines Stressed Value at Risk (Panel B) Notwendige Tabellenblätter für Banken die den Basel II Regeln unterliegen Kontrahentenausfallrisiko (Tabellenblätter CCR und CCR memo ) Übergreifende Informationen IMM (IMM Banken, Panel A1) Allgemeine Daten (nur für Banken, die nicht die IMM anwenden, Panel A2) Einfluss der Kapitalanforderungen für Marktwertverluste (CVA) auf die risikogewichteten Positionswerte (Panel B1) Zusätzliche Informationen (IMM Banken, Panel B2) ii Instructions for capital monitoring templates
5 4.1.5 Einfluss einer verlängerten Margin-Periode für Risiken aus OTC Derivaten und STFs (IMM Banken, Panel C) Einfluss der Berücksichtigung von wrong-way Risiken (IMM Banken, Panel D) Einfluss der erhöhten Asset Value Korrelation auf die Höhe der Kapitalanforderungen (Forderungen, die nach dem IRB-Ansatz behandelt werden, Panel E) Forderungen gegenüber Zentralen Kontrahenten CCP (Panel F) Einfluss der Shortcut Method (IMM Banken, Panel G) Verbriefungspositionen im Bankbuch (Tabellenblatt Securitisation ) Standardansatz (Panel A) Auf internen Ratings basierender Ansatz (Panel B) Operational risk (worksheet OpRisk ) Allgemeine Informationen (Panel A) Informationen zu Gefährdungsindikatoren und zu Verlusten durch operationelles Risiko (Panel B) Antizyklische Anpassungsfaktoren Anforderungen an die Daten Beispiel Vorschläge für den Umgang mit nur eingeschränkt verfügbaren Daten Tabellenblatt für Banken mit Verbriefungspositionen im Handelsbuch Spezifische Kapitalanforderungen für Verbriefungen auf Basis externer Ratings (Tabellenblatt TB securitisation ) Korrelationshandel und umfassende Risikomessung (Tabellenblatt TB correlation trading ) Tabellenblatt TB securitisation LS Tabellenblatt TB correlation trading LSS Tabellenblatt TB securitisation wide Tabellenblatt TB correlation trading wide...82 Instructions for the comprehensive quantitative impact study iii
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7 Gruppe Quantitative Auswirkungsstudie des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht Vorsitzender: Herr Martin Birn, Sekretariat des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht, Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Basel Australia Ms Heidi Richards Australian Prudential Regulation Authority Belgium Ms Claire Renoirte Banking, Finance and Insurance Commission, Brussels Brazil Mr Frederico Torres de Souza Banco Central do Brasil Canada Mr Brian Rumas Office of the Superintendent of Financial Institutions, Ottawa China Mr Miao Yufeng China Banking Regulatory Commission, Beijing France Mr Nicolas Peligry French Banking Commission, Paris Germany Mr Ulrich Krüger Deutsche Bundesbank, Frankfurt Italy Mr Francesco Cannata Bank of Italy, Rome Japan Mr Hirotaka Inoue Bank of Japan, Tokyo Mr Atsushi Kitano Financial Services Agency, Tokyo Korea Mr Kim Byung Chil Financial Supervisory Service, Seoul Luxembourg Mr Pierrot Rasqué Surveillance Commission for the Financial Sector, Luxembourg Netherlands Mr Ron Jongen Netherlands Bank, Amsterdam Saudi Arabia Mr Adel Al-Khaleifi Saudi Arabian Monetary Agency South Africa Mr Jaco Vermeulen South African Reserve Bank, Pretoria Spain Mr Juan Ignacio Colomer Bank of Spain, Madrid Sweden Mr Andreas Borneus Finansinspektionen, Stockholm Switzerland Mr Uwe Steinhauser Swiss Financial Market Supervisory Authority FINMA, Berne United Kingdom Mr Paul Collazos Bank of England, London Ms Tamiko Bayliss Financial Services Authority, London United States Mr Bob Motyka Board of Governors of the Federal Reserve System, Washington, DC Ms Andrea Plante Federal Deposit Insurance Corporation, Washington, DC Mr Roger Tufts Office of the Comptroller of the Currency, Washington, DC EU Mr Andreas Strohm European Commission, Brussels Instructions for the comprehensive quantitative impact study 1
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9 Hinweise zur umfassenden quantitativen Auswirkungsstudie 1. Einleitung Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht ( der Ausschuss ) 1 führt diese quantitative Auswirkungsstudie mit dem Ziel durch, die Auswirkungen der in den folgenden Dokumenten niedergelegten Regeln auf die teilnehmenden Banken abzuschätzen: Überarbeitung des Basel II Regelwerks zu Marktrisiken ( die Überarbeitung ) 2 und Leitlinien zur Berechnung der Kapitalanforderungen für inkrementelle Risiken im Handelsbuch ( die Leitlinien ) 3, einschließlich Der Kapitalzuschlag für inkrementelle Risiken (IRC); Die umfassende Risikomessung (CRM) für Korrelations-Handels-Portfolien; Die neuen Regeln für Verbriefungspositionen im Handelsbuch und Die überarbeiteten Kapitalanforderungen für bestimmte Eigenkapitalpositionen im Standardansatz für Marktpreisrisiken. Verbesserungen des Basel II Regelwerks ( die Verbesserung) 4,einschließlich des angepassten Risikogewichts für Wiederverbriefungspositionen im Bankbuch ; Verbesserung der Belastbarkeit des Bankensektors ( das Belastbarkeitsdokument ) 5, dazu gehören: Die vorgeschlagenen Änderungen der Eigenkapitaldefinition, Die vorgeschlagene Einführung einer Leverage Ratio, Die vorgeschlagenen Änderungen bezüglich der Behandlung von Kontrahentenrisiken und Das Internationale Rahmenwerk zur Messung, den Standards und der Überwachung des Liquiditätsrisikos ( das Liquiditätsdokument ) 6 Außerdem werden zur Unterstützung der künftigen Arbeit des Ausschusses Daten zum operationellen Risiko und zu antizyklischen Instrumenten erhoben Das Basler Committee on Banking Supervision ist ein Ausschuss von Bankaufsichtsbehörden, welcher im Jahre 1975 gegründet wurde. Er besteht aus führenden Vertretern aus Bankaufsichtsbehörden und Zentralbanken der Länder Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Kanada, China, Frankreich, Deutschland, Hong Kong, Indien, Indonesien, Italien, Japan, Korea, Luxemburg, Mexico, Niederlande, Russland, Saudi Arabien, Singapur, Süd Afrika, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten. Tagungsort ist üblicherweise bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel, Schweiz, wo das Sekretariat ansässig ist. Basel Committee on Banking Supervision, Revisions to the Basel II market risk framework, July Basel Committee on Banking Supervision, Guidelines for computing capital for incremental risk in the trading book, July Basel Committee on Banking Supervision, Enhancements to the Basel II framework, July Basel Committee on Banking Supervision, Strengthening the resilience of the banking sector, consultative document, December Basel Committee on Banking Supervision, International framework for liquidity risk measurement, standards and monitoring, consultative document, December Instructions for the comprehensive quantitative impact study 1
10 Der Ausschuss wird alle im Rahmen dieser Umfrage erhobenen Daten streng vertraulich behandeln und sie nicht einzelnen Banken zuordnen. Wenn nicht anders angegeben beziehen sich die in diesem Dokument verwendeten Paragrafen und Textziffern auf die Basel II Rahmenvereinbarung in der durch die Überarbeitung des Basel II Marktrisikoregelwerk ergänzten Fassung 7. Die Beschreibungen der Datenanforderungen in diesen Hinweisen dienen dazu, die Beantwortung des Fragenkatalogs der Auswirkungsstudie zu erleichtern. Sie sind nicht als offizielle Interpretation anderer vom Auschuss veröffentlichter Dokumente zu verstehen. Die zur Konsultation gestellten Dokumente, ihre Interpretation und die abschließende Auslegung durch die nationalen Aufsichtsbehörden unterliegen im laufenden Konsultationsverfahren, dessen wesentliches Element diese quantitative Auswirkungsstudie ist, Veränderungen. Das nachfolgende Dokument ist wie folgt strukturiert: In Abschnitt 2 werden grundsätzliche Fragen wie z.b. der Umfang der Erhebung, das Verfahren und die Struktur des quantitativen Fragebogens erläutert. Abschnitt 3 behandelt den Aufbau der für die teilnehmenden Banken einschlägigen Excel-Tabellenblätter. Abschnitt 4 beinhaltet Leitlinien für Tabellenblätter, die auf Basel-II-Banken zugeschnitten sind. Abschnitt 5 erläutert die Tabellenblätter für Banken mit Verbriefungspositionen im Handelsbuch. 2. Allgemeines 2.1 Umfang der Umfrage Die Teilnahme an der Auswirkungsstudie erfolgt freiwillig. Der Ausschuss erwartet, dass sich sowohl große, international tätige Banken als auch kleinere Institute an der Auswirkungsstudie beteiligen, da alle gleichermaßen stark von einigen oder allen Veränderungen der verschiedenen Regularien betroffen sein werden. Sofern möglich und nicht anders angegeben, sollten die Zahlen auf konsolidierter 8 Ebene angegeben werden. Unabhängig davon werden einige Teilnehmer von ihren nationalen Aufsichtsbehörden gebeten, zusätzlich liquiditätsrelevante Zahlen für bis zu 10 ihrer größten gruppenangehörigen Unternehmen zu melden. Die Auswirkungsstudie zielt sowohl auf Banken ab, die bereits das Basel-II-Regelwerk anwenden als auch auf Institute, die noch auf Grundlage des Basel-I-Regelwerks beaufsichtigt werden. 9 Gleichwohl sind wie an späterer Stelle in diesem Dokument ausgeführt einzelne Teile der Erhebungsbögen allein für Basel-II-Banken oder solche Institute relevant, die einen bestimmten Ansatz anwenden. Sofern Basel-I-Zahlen angegeben werden, sollten diese auf der Basis der in diesem Dokument als Basel I bezeichneten nationalen Umsetzung berechnet werden. Einige Länder haben möglicherweise noch zusätzliche Regelungen implementiert, die noch in die Zeit vor 1988 zurückreichen, oder haben die Baseler Übereinkunft im Rahmen der nationalen Umsetzung modifiziert. Auch Basel Committee on Banking Supervision, International convergence of capital measurement and capital standards: A revised framework, comprehensive version, June 2006; Basel Committee on Banking Supervision, Revisions to the Basel II market risk framework, July Bezogen auf die aufsichtsrechtlichen Konsolidierungsregeln Basel Committee on Banking Supervision, International convergence of capital measurement and capital standards (updated to April 1998), Instructions for the comprehensive quantitative impact study
11 diese Fälle werden für Zwecke der Berechnungen als Basel-I-Kapitalanforderungen angesehen. Wenn eine Bank die Basel-II-Regelungen zur Zeit dieser Erhebung anwendet, sollte sie die Kapitalanforderungen auf der Basis der jeweiligen nationalen Umsetzung der Basel-II-Eigenkapitalübereinkuft (im Folgenden als Basel II bezeichnet) ermitteln. Die Angaben in dieser Auswirkungsstudie sollten nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden. Idealerweise sollten die Teilnehmer ihre sämtlichen Positionen in diese Umfrage einbeziehen. Gleichwohl können einzelne Positionen unberücksichtigt bleiben, wenn ihre Integration eine unangemessene Belastung darstellen würde (z.b. die Positionen einer Minderheitsbeteiligung). In diesen Fällen sollten die Banken mit ihren zuständigen nationalen Aufsehern Rücksprache nehmen, um das konkrete Vorgehen abzustimmen. 2.2 Ausfüllen der Tabellenblätter Das umfassende QIS Tabellenwerk, welches zum Download auf der Internetseite des Ausschusses bereitsteht, dient lediglich Informationszwecken. Wenngleich die Struktur des für die Datenerhebung verwendeten Tabellenwerks in allen teilnehmenden Ländern identisch ist, so ist es wichtig, dass die Banken ausschließlich das von ihren nationalen Aufsichtsbehörden erhaltene Tabellenwerk verwenden, um ihre Daten zu übermitteln. Nur dieses Tabellenwerk ist an die Besonderheiten des nationalen Aufsichtsrechts angepasst. Die nationalen Aufsichtsbehörden werden zusätzliche Hinweise zu diesem Tabellenwerk zur Verfügung stellen, insofern dies als notwendig erachtet wird. Daten sind allein in den gelb und grün unterlegten Zellen zu erfassen. Die rosa unterlegten Zellen werden von den nationalen Aufsichtsbehörden ausgefüllt. Bitte beachten Sie, dass jedwede Veränderung der Tabellenblätter das gesamte Tabellenwerk für die abschließende Bewertung der Angaben und die anschließende Zusammenführung der Ergebnisse unbrauchbar machen kann. Sofern bestimmte Angaben entweder nicht verfügbar oder nicht passend sind, sollte die entsprechende Zelle frei bleiben. Es darf stattdessen auch kein Text wie z.b. na eingegeben werden. Die Angaben sollten in gängigen Währungen erfolgen. Die Währung, auf die sich die Angaben beziehen, ist in dem Tabellenblatt General Info einzutragen. Der jeweilige Kurs für die Umrechnung in EURO wird von den Aufsichtsbehörden bekannt gegeben. Sofern die Angaben in Tsd. oder Mio. erfolgen, ist dies in diesem Arbeitsblatt ebenfalls anzugeben. Bei der Wahl der Währungseinheit ist darauf zu achten, dass in die Tabellenblätter nur ganze Zahlen eingegeben werden dürfen. Für sämtliche angegebenen Beträge ist in allen Tabellenblättern dieselbe Währung zu verwenden, und zwar unabhängig davon, auf welche Währung sich das Underlying bezieht. Prozentangaben sind in Form von Dezimalzahlen anzugeben. Sie werden automatisch in Prozentangaben umgewandelt. Zum Beispiel ist 1 % als 0.01 einzutragen. 10 Banken, die den internen ratingbasierten Ansatz (IRB) anwenden, sollen sofern passend die risikogewichteten Zahlen nach Umrechnung mit dem Skalierungsfaktor von 1,06 angeben. Sofern nicht anders angegeben sollen Banken, die einen auf internen Modellen 10 Abhängig von den länderspezifischen Konventionen kann es erforderlich sein, andere Formate für die Angabe von Dezimalstellen zu verwenden.. Es kann auch erforderlich sein, die Opiton Enable automatic percent entry in dem Excel-Dialogfeld aufzuschalten, wenn die Prozenterfassung nicht korrekt möglich ist. Instructions for the comprehensive quantitative impact study 3
12 basierenden Ansatz für Marktpreisrisiken verwenden, bei der Beantwortung aller auf die Kapitalanforderungen gerichteten Fragen mit einem Multiplikator von 3,0 für Marktpreisrisiken und von 4,0 für die spezifischen Risiken rechnen. Verschiedene Tabellenblätter sind bereits mit Plausibiltätsprüfungen versehen. Falls eine dieser Überprüfungen No anzeigt, lesen Sie bitte den Erläuterungstext, schauen Sie sich die Formel der jeweiligen Zelle an und korrigieren Sie die Angaben, auf die sich die Plausibilitätskontrolle bezieht. Ein Überblick über die Ergebnisse aller Plausibilitätsprüfungen wird auf dem Tabellenblatt Ckecks zur Verfügung gestellt. Dem Ausschuss ist bewusst, dass einzelne Banken bislang noch nicht die für die Berechnung erforderlichen Modelle und Verfahren umgesetzt haben. In diesen Fällen steht es den Banken frei nach bestem Wissen und Gewissen quantitative Angaben zu machen und Antworten auf die qualitativen Fragen einzureichen. In Zweifelsfällen sollten sie sich mit dem nationalen Aufseher über das konkrete Vorgehen abstimmen. Sofern der angewandte Ansatz wesentlich von der endgültigen Version abweicht, sollte darauf in einem separaten Anschreiben hingewiesen werden. Sofern nichts Gegenteiliges vermerkt ist, sollten die Banken Daten ausschließlich auf Basis des Ansatzes melden, den sie gegenwärtig nutzen oder zu Nutzen beabsichtigen. Zellen, die für verschiedene Ansätze zur Verfügung gestellt werden, dienen im Allgemeinen der Erleichterung der Abbildung von Partial Use und erfordern keine alternativen Berechnungen der Banken im Bezug auf dieselben Positionen Verfahren Der Baseler Ausschuss oder sein Sekretariat wird die Daten nicht direkt bei den Banken erheben. Daher sollten die Banken mit den für sie zuständigen Aufsichtsbehörden erörtern, in welcher Weise die ausgefüllten Erhebungsbögen übermittelt werden sollen. Die nationalen Aufsichtsbehörden werden die entsprechenden Daten an das Sekretariat des Baseler Ausschusses weiterleiten. Dort werden sie streng vertraulich behandelt und nicht einzelnen Instituten zugeordnet. Dementsprechend sollten die Banken auch alle Fragen im Zusammenhang mit dieser Auswirkungsstudie, den ergänzenden Vorgaben und den Konsultationspapieren direkt an ihre nationalen Aufsichtsbehörden richten. Falls erforderlich, werden die nationalen Aufsichtsbehörden ihre Antworten mit dem Sekretariat des Baseler Ausschusses abstimmen, um ein konsistentes Vorgehen in allen Ländern sicherzustellen. Ein Dokument mit Antworten zu häufig gestellten Fragen wird auf der Internetseite des Baseler Ausschusses bereitgestellt. 11 In einem ergänzenden Dokument sollten die Banken alle Fälle benennen, in denen sie von den Hinweisen abweichen mussten. Bitte verwenden Sie die alten Microsoft Office Dateitypen (.doc,.xls) für die Übermittlung der Ergebnisse und nicht die neuen Office 2007/2008 Formate (.docx,.xlsx) Instructions for the comprehensive quantitative impact study
13 2.4 Stichtag Soweit wie möglich und sofern die nationalen Aufseher keine anderen Vorgaben machen, sollen sich alle Angaben auf den Stichtag Ende Dezember 2009 beziehen. Andere ab dem Daten für bestimmte zurückliegende Stichtage (z.b. in den General Info und den OpRisk - Tabellenblättern) werden in den entsprechenden Hinweisen näher spezifiziert. Falls für die angegebenen Stichtage keine entsprechenden Daten verfügbar sind, sollten geeignete Alternativen mit den nationalen Aufsichtsbehörden abgestimmt werden. 2.5 Struktur der Excel-Fragebögen Das Excel-Arbeitsbuch besteht aus 21 Tabellenblättern. Davon sind acht von allen teilnehmenden Banken zu vervollständigen. Fünf weitere Tabellenblätter sind von den Banken auszufüllen, die bereits dem Basel II Regelwerk unterliegen. Sechs weitere Tabellenblätter richten sich an Banken, die Verbriefungspositionen im Handelsbuch halten. Das Checks Tabellenblatt bietet einen Überblick über alle in den anderen Tabellenblättern enthaltenen Plausibilitätsprüfungen Tabellenblätter für alle teilnehmenden Banken Das Tabellenblatt General Info dient zur Angabe von allgemeinen Informationen über die teilnehmende Bank, des anerkennungsfähigen haftenden Eigenkapitals, der Kapitalabzüge, der Verteilungen der Eigenkapitalbestandteile, der Gesamtkapitalanforderungen und der aktuellen Kapitalkoeffizienten. Abgesehen von ergänzenden Angaben zu Kontrahentenrisiken, operationellen Risiken und Untergrenzen während der Übergangsphase, die nur von Banken unter dem Basel II Regime gemacht werden sollen, ist dieses Tabellenblatt von allen teilnehmenden Banken zu vervollständigen. Vier Tabellenblätter beziehen sich auf die Eigenkapitaldefinition. Das Tabellenblatt DefCap enthält detaillierte Angaben zu der vom Ausschuss vorgeschlagenen Definition des Kapitals und ihrer Auswirkung auf die risikogewichteten Aktiva sowie weitere Informationen zur Zusammensetzung des Eigenkapitals nach den aktuell gültigen Regelungen. In den Tabellenblättern DefCapTier1 und DefCapTier23 sollen detaillierte Angaben zu den ausgegebenen Kapitalbestandteilen gemacht werden. Die Tabellenblätter DefCapCalc und DefCapCalcCOREP erheben Detailinformationen zur Berechnung der aktuellen Kapitalhöhe auf Basis der nationalen Vorgaben. Der Aufbau des DefCapCalc Tabellenblatts wird in den Ländern, die nicht das COREP-Format für die bankaufsichtlichen Meldungen nutzen, von den nationalen Aufsehern vorgegeben. Banken in Ländern, die das COREP-Berichtsformat bereits anwenden, lassen dieses Tabellenblatt frei und füllen stattdessen das Tabellenblatt DefCapCalcCOREP aus. Im Tabellenblatt Leverage Ratio sind die erforderlichen Daten für die Berechnung der vorgeschlagenen Leverage Ratio für vier Stichtage zu erfassen. Das Tabellenblatt Liquidity dient dazu, Kerndaten bezüglich des Liquiditätskoeffizienten und dem Netto-Refinanzierungskoeffizienten zu erfassen (vgl. die vorgeschlagenen Mindestliquiditätsstandards). Das Tabellenblatt TB deckt Angaben zu folgenden Themen ab: Überarbeiteter Standard zur Behandlung von bestimmten Beteiligungspositionen im Standardansatz, Kapitalanforderungen auf Basis eines gestressten Value-at-Risk und Kapitalanforderungen für das inkrementelle Risiko im Handelsbuch. Es zielt sowohl auf Banken ab, die den ergänzten Basel I Anforderungen zum Marktpreisrisiko Instructions for the comprehensive quantitative impact study 5
14 unterliegen als auch auf Banken, die die Basel II Marktpreisrisikovorschriften anwenden Tabellenblätter für Banken, die Basel II unterliegen Daten zum Kontrahentenausfallrisiko sind im CCR und im CCR memo Tabellenblatt zu erfassen. Angaben zu Verbriefungspositionen im Bankbuch werden im Securitisation Tabellenblatt erhoben. Informationen über Risikoindikatoren und Verluste aufgrund operationeller Risiken sind in das OpRisk Tabellenblatt einzutragen. Daten die zur Analyse der Auswirkungen von antizyklischen Komponenten auf die Mindestkapitalanforderungen benötigt werden, sind im Tabellenblatt Countercyclical tools zu erfassen. Dieses Tabellenblatt ist nur für IRB-Banken relevant Tabellenblätter für Banken, die Verbriefungspositionen im Handelsbuch führen Das TB securitisation Tabellenblatt dient dazu, Kerndaten bezüglich der neuen standardisierten spezifischen Kapitalanforderung für Verbriefungspositionen aufzunehmen, die nicht Bestandteil des Portfolios Korrelationshandel sind. Das TB correlation trading Tabellenblatt ist dafür vorgesehen, sowohl Daten auf Basis der umfassenden Risikomessverfahren aufzunehmen als auch Angaben zu den Korrelationshandel-Positionen, die nicht Bestandteil des umfassenden Risikomessverfahrens sind zu erfassen. Zwei weitere Versionen dieser beiden Tabellenblätter erheben Daten für leicht abweichende Definitionen des Korrelationshandels-Porfolios. 3. Tabellenblätter für alle teilnehmenden Banken 3.1 Allgemeine Angaben (Tabellenblatt General Info ) Dieses Tabellenblatt erfasst grundlegende Angaben für die Verarbeitung und Interpretation der Umfrage Allgemeine Institutsangaben (Panel A) Im Panel A des Tabellenblatts General Info sind Institutsangaben und Festlegungen hinsichtlich der Berichtsdaten zu erfassen. 6 Instructions for the comprehensive quantitative impact study
15 Zeile Spalte Überschrift Beschreibung A1) Berichtsdaten 5 C Country code Nicht ausfüllen 6 C Region code Nicht ausfüllen 7 C Bank number Nicht ausfüllen 8 C CMG-relevant Nicht ausfüllen 9 C Bank is a single legal entity 10 C Bank is a subsidiary of a banking group 11 C Bank is a subsidiary with a non-eu parent (EU only) 12 C Bank is a joint stock company Nicht ausfüllen Nicht ausfüllen Nicht ausfüllen 13 C Bank group Nicht ausfüllen 14 C Bank type Nicht ausfüllen 15 C Conversion rate (to Euros) Nicht ausfüllen 16 C Submission date (yyyymm-dd) 17 C Use Leverage ratio worksheet data 18 C Use Liquidity worksheet data 19 C Use CCR memo worksheet 20 C Use OpRisk worksheet data 21 C Use Smoothing MRC worksheet data 22 C Reporting date (yyyy-mmdd) 23 C Reporting currency (ISO code) Nicht ausfüllen Nicht ausfüllen Nicht ausfüllen Nicht ausfüllen Nicht ausfüllen Nicht ausfüllen Stichtag der Angaben in den Tabellenblättern. 3-stelliger ISO Code der Währung, in der die Daten angegeben werden (z.b. USD, EUR). 24 C Unit (1, 1000, ) Einheit (Tausend, Hunderttausend, Millionen, Milliarden) in der die Daten angegeben werden. 25 C Accounting standard Geben Sie bitte den verwendeten Rechnungslegungsstandard an. 26 C Participation to the 2008 LDCE on operational risk A2) Ansätze für die Messung des Kreditrisikos Geben Sie an, ob die Bank an der 2008 loss data collection exercise on operational risk (LDCE) des Ausschusses teilgenommen hat. Instructions for the comprehensive quantitative impact study 7
16 Zeile Spalte Überschrift Beschreibung 29 C Basel I Geben Sie bitte an, ob der Basel I-Ansatz (Grundsatz I) verwendet wird, um für einen Teil der in der Erhebung berücksichtigten Risikopositionen die Kapitalanforderungen zu berechnen. 30 C Basel II standardised approach Geben Sie bitte an, ob der Kreditrisiko- Standardansatz verwendet wird, um für einen Teil der in der Erhebung berücksichtigten Risikopositionen die Kapitalanforderungen zu berechnen. 31 C Basel II FIRB approach Geben Sie bitte an, ob der IRB-Basisansatz verwendet wird, um für einen Teil der in der Erhebung berücksichtigten Risikopositionen die Kapitalanforderungen zu berechnen. 32 C Basel II AIRB approach Geben Sie bitte an, ob der fortgeschrittene IRB- Ansatz verwendet wird, um für einen Teil der in der Erhebung berücksichtigten Risikopositionen die Kapitalanforderungen zu berechnen Anerkennungsfähiges Eigenkapital und regulatorische Abzüge (derzeitige Regelungen) (Panel B) Im Bereich B des Tabellenblatts Allgemeine Angaben (Tabellenblatt General Info ) sind Angaben zum anerkennungsfähigen Eigenkapital und zu den regulatorischen Kapitalabzügen zu erfassen. Zeile Spalte Überschrift Beschreibung 38 D Amounts eligible to meet the predominance test 39 D Amounts subscribed by governments 40 D Other positive Tier 1 capital elements prior to the application of limits on their inclusion Geben Sie bitte die Höhe der für die Erfüllung des predominance test qualifizierten Kapitalbestandteile per Ende 2009 ein (z.b. eingezahltes Kapital und Rücklagen, die in Ihrer Jurisdiktion unbegrenzt als Kernkapital anerkannt werden). In einigen Jurisdiktionen werden diese Kapitalelemente als Core-Tier 1 -Kapital bezeichnet. Diese Angaben sollten keine regulatorischen Abzugspositionen enthalten. Geben Sie bitte die Höhe des Betrages an, der in Zeile 38 enthalten ist und von Regierungen gezeichnet wurde. Geben Sie bitte die Höhe der anderen positiven Kernkapitalbestandteile per Ende 2009 vor Berücksichtigung von Grenzen für ihre Anerkennung als Kernkapital an. Diese Angaben sollten keine regulatorischen Abzugspositionen enthalten. 8 Instructions for the comprehensive quantitative impact study
17 Zeile Spalte Überschrift Beschreibung 41 D Amount subscribed by governments 42 D Other positive Tier 1 capital elements required to be excluded due to the application of limits on their inclusion in Tier 1 43 D Other positive Tier 1 capital elements after the application of limits on their inclusion 44 D-G Regulatory adjustments to Tier 1 capital elements (negative sign) 45 D Net amount of other Tier 1 capital elements after the application of limits and adjustments Geben Sie bitte die Höhe des Betrages an, der in Zeile 40 enthalten ist und von Regierungen gezeichnet wurde. Geben Sie bitte die Höhe der anderen positiven Kernkapitalbestandteile an, die aufgrund der Anwendung von Grenzen für ihre Berücksichtigung als Kernkapital per Ende 2009 nicht anerkennungsfähig waren (Eingabe mit negativem Vorzeichen). Diese Zeile berechnet automatisch (aus Zeilen 40 und 42) die Höhe der anderen positiven Kernkapitalbestandteile, die sich nach Berücksichtigung der Grenzen für ihre Einbeziehung in das Kernkapital per Ende 2009 ergibt. Geben Sie die Summe aller regulatorischen Kapitalabzüge bei den Kernkapitalbestandteilen (mit negativem Vorzeichen) in den Jahren 2006 bis 2009 (jeweils zum Jahresende) an. Diese Zeile berechnet automatisch den Nettobetrag der anderen Kernkapitalelemente, der sich nach der Berücksichtigung von regulatorischen Begrenzungen und Abzugspositionen per Ende 2009 ergibt. 46 E N Total Tier 1 capital Geben Sie den Gesamtbetrag für das Kernkapital nach Berücksichtigung aller regulatorischen Begrenzungen und Abzugspositionen in den Jahren 1999 bis 2008 (jeweils zum Jahresende) an. Der Gesamtbetrag des Kernkapitals zum Jahresende 2009 wird automatisch berechnet. Die Beträge sollten den veröffentlichten oder den an die nationalen Aufsichtsbehörden gemeldeten Werten entsprechen. 47 D Tier 1 capital elements transferred to Tier 2 due to application of Tier 1 limits 48 D Tier 2 capital instruments (excluding amounts transferred from Tier 1) 49 D Amounts related to provisions included in Tier 2 Geben Sie den Betrag der Kernkapitalelemente an, der aufgrund der Berücksichtigung von Kernkapitalbegrenzungen zum Jahresende 2009 als Ergänzungskapital berücksichtigt wurde. Geben Sie den Betrag der Ergänzungskapitalinstrumente (ohne die transferierten Kernkapitalbestandteile) per Ende 2009 an. Geben Sie den als Ergänzungskapital enthaltenen Betrag per Ende 2009 an, der auf Wertberichtigungspositionen beruht. 50 D Other Tier 2 amounts Geben Sie die Höhe der anderen Ergänzungskapitalbeträge per Ende 2009 an. 51 D Total positive Tier 2 amounts (prior to the application of any existing limits on Tier 2) Keine Eingabe erforderlich. Instructions for the comprehensive quantitative impact study 9
18 Zeile Spalte Überschrift Beschreibung 52 D Amounts excluded from Tier 2 due to the application of any existing limits (negative sign) 53 D-G Regulatory adjustments to Tier 2 (negative sign) 54 E N Net amount of Tier 2 capital elements after the application of limits and adjustments 55 D N Amounts included in Tier 3 56 D-N Regulatory adjustments to total capital (negative sign) Geben Sie die Höhe der wegen bestehender Obergrenzen per Ende 2009 nicht als Ergänzungskapital berücksichtigten Beträge (mit negativem Vorzeichen) an. Geben Sie die Höhe der berücksichtigten Abzugspositionen vom Ergänzungskapital für die Jahre 2006 bis 2009 (jeweils per Jahresende, Angaben mit negativen Vorzeichen) an. Geben Sie für die Jahre 1999 bis 2008 (jeweils zum Jahresende) den Nettobetrag der Ergänzungskapitalbestandteile nach Anwendung von Obergrenzen und Abzugspositionen an. Der entsprechende Betrag per Ende 2009 wird automatisch berechnet. Die Angaben sollten jeweils den veröffentlichten oder den an die nationalen Aufsichtsbehörde gemeldeten Werten entsprechen. Geben Sie die in den Jahren 1999 bis 2009 (jeweils zum Jahresende) als Drittrangmittel berücksichtigten Beträge an. Geben Sie die Summe aller regulatorischen Kapitalabzüge (mit negativem Vorzeichen) für die Jahre 2006 bis 2009 (jeweils zum Jahresende) an. 57 D N Total capital Keine Eingabe erforderlich. 59 D-G Regulatory adjustments to Tier 1 capital relating to the deduction of assets (negative sign) 60 D-G Total regulatory adjustments to capital relating to the deduction of assets (including those to Tier 1 in the line above, negative sign) 61 D G Deductions for securitisation exposures (negative sign) Geben Sie die regulatorischen Anpassungen des Kernkapitals aufgrund des Abzuges von Vermögenswerten (negatives Vorzeichen) für die Jahre 2006 bis 2009 (jeweils zum Jahresende) an. Geben Sie die Summe der regulatorischen Anpassungen des Kapitals aufgrund des Abzuges von Vermögenswerten (negatives Vorzeichen) für die Jahre 2006 bis 2009 (jeweils zum Jahresende) an. Dieser Betrag sollte die in Zeile 59 angegebenen regulatorischen Anpassungen enthalten. Geben Sie für die Jahre 2006 bis 2009 (jeweils zum Jahresende) die Höhe der berücksichtigten Kapitalabzüge für Verbriefungspositionen (mit negativem Vorzeichen) an. Die entsprechenden Beträge sollten an dieser Stelle zusätzlich zu ihrer Berücksichtigung bei den Kapitalabzügen für 2009 eingetragen werden. Abzugsbeträge für Erträge aus dem Verkauf von Forderungen ( gainon-sale ) sollten nicht enthalten sein. 10 Instructions for the comprehensive quantitative impact study
19 3.1.3 Angaben zur Kapitalausschüttung (Panel C) Panel C des Tabellenblatts General Info enthält Angaben zu Gewinnen und Verlusten, Kapitalausschüttungen und Kapitalerhöhungen. Zeile Spalte Überschrift Beschreibung Gewinn und Verlust Income 68 D N Profit after tax Geben Sie den Gewinn (oder Verlust) nach Steuern in den Jahren 1999 bis 2009 an (einschließlich der auf Minderheitsgesellschafter entfallenden Anteile). 69 D N Profit after tax prior to the deduction of relevant (ie expensed) distributions below Ausschüttungen Distributions Geben Sie den Gewinn (oder Verlust) nach Steuern in den Jahren 1999 bis 2009 an, der vor Berücksichtigung der im folgenden Abschnitt aufgezählten relevanten Gewinnverwendungen ausgewiesen wurde. Relevante Gewinnverwendungen sind solche, die mit dem Ziel der Reduktion des Nachsteuerergebnisses (aus Zeile 67) vorgenommenen wurden. Mit den Angaben in dieser Zeile soll der Gewinn nach Steuern ermittelt werden, den das Institut ohne die nachfolgend aufgezählten Gewinnverwendungen ausgewiesen hätte. Daher sollten in dieser Zeile auch die Steuereffekte eliminiert werden, die sich durch die Zahlungen ergeben haben. 71 D N Ordinary share dividends Geben Sie für die Jahre 1999 bis 2009 den Betrag der auf Stammaktien entfallenden Dividendenzahlungen an. Der Wert sollte jeweils dem in bar ausgeschütteten Betrag, nicht Aktien, entsprechen. 72 D N Other coupon/dividend payments on Tier 1 instruments 73 D N Common stock share buybacks 74 D N Other Tier 1 buyback or repayment (gross) Geben Sie die Höhe der gesamten auf andere Kernkapitalinstrumente entfallenden Kupon-bzw. Dividendenzahlungen an. Der eingegebene Wert sollte dem bar ausgezahlten Betrag, nicht Aktien, in den Jahren 1999 bis 2009 entsprechen. Er sollte sowohl die in der Gewinn- und Verlustrechnung als Zinsaufwand dargestellten als auch die als Gewinnverwendung dargestellten Beträge enthalten. Geben Sie die Höhe der Rückkäufe von Stammaktien in den Jahren 1999 bis 2009 an (effektiv aufgewendete Beträge). Geben Sie die Höhe der Rückkäufe oder Rückzahlungen von anderen Kernkapitalinstrumenten in den Jahren 1999 bis 2009 an (effektiv aufgewendete Beträge). Instructions for the comprehensive quantitative impact study 11
20 Zeile Spalte Überschrift Beschreibung 75 D N Discretionary staff compensation/bonus payments Kapitalerhöhungen Capital raised 77 D N Tier 1 common stock (gross) Geben Sie die Höhe der gezahlten Mitarbeiterboni und anderer variabler Vergütungen in den Jahren 1999 bis 2009 an. Die Zahlungen sollten nur dann berücksichtigt werden, wenn sie einen Substanzverzehr von Kernkapital zur Folge hatten. Geben Sie die Höhe des neu ausgegebenen Stammaktienkapitals (Bruttobetrag) in jedem der Jahre von 1999 bis 2009 an. 78 D N Tier 1 other (gross) Geben Sie die Höhe der neu ausgegebenen anderen Kernkapitalinstrumente (Bruttobetrag) in jedem der Jahre von 1999 bis 2009 an. 79 D N Tier 2 (gross) Geben Sie die Höhe der neu ausgegebenen Ergänzungskapitalinstrumente (Bruttobetrag) in jedem der Jahre von 1999 bis 2009 an Gesamtkapitalanforderungen und tatsächliche Kapitalkoeffizienten (Panel D) Panel D des Tabellenblatts General Info befasst sich mit Gesamtkapitalanforderungen und tatsächliche Kapitalkoeffizienten. Zeile Spalte Überschrift Beschreibung D1) Daten für alle Institute Data for all banks 85 D G Current risk-weighted assets for credit risk (including CCR and nontrading credit risk) 86 D G Current risk-weighted assets for credit risk (including CCR and nontrading credit risk) calculated according to Basel I Gesamte risikogewichtete Positionswerte für Kreditrisiken (einschließlich Kontrahentenausfallrisikopositionen des Anlage- und des Handelsbuches; ohne Anrechnungsbeträge für das spezifische Risiko im Handelsbuch; Angabe nach Anwendung des IRB-Skalierungsfaktors von 1,06) in den Jahren 2006 bis 2009 (jeweils Jahresende). Keine Eingabe erforderlich, der Wert wird aus den folgenden drei Zeilen errechnet. Gesamte risikogewichtete Positionswerte für Kreditrisiken (einschließlich Kontrahentenausfallrisikopositionen des Anlage- und des Handelsbuches; ohne Anrechnungsbeträge für das spezifische Risiko im Handelsbuch) in den Jahren 2006 bis 2009 (jeweils Jahresende), soweit gemäß Basel I-Ansätzen ermittelt. 12 Instructions for the comprehensive quantitative impact study
21 Zeile Spalte Überschrift Beschreibung 87 D GH Current risk-weighted assets for credit risk (including CCR and nontrading credit risk) calculated according to the Basel II standardised approach 88 D G Current risk-weighted assets for credit risk (including CCR and nontrading credit risk) calculated according to the Basel II IRB approach 89 C Overall capital charge for market risk; of which: 89 E G Overall capital charge for market risk 90 C Overall capital charge for market risk, assuming a multiplier of 3.0 and 4.0; of which: 91 C Standardised method, general market risk 92 C Standardised method, specific risk Gesamte risikogewichtete Positionswerte für Kreditrisiken (einschließlich Kontrahentenausfallrisikopositionen des Anlage- und des Handelsbuches; ohne Anrechnungsbeträge für das spezifische Risiko im Handelsbuch) in den Jahren 2006 bis 2009 (jeweils Jahresende), soweit gemäß KSA (einschließlich Partial Use) ermittelt. Gesamte risikogewichtete Positionswerte für Kreditrisiken (einschließlich Kontrahentenausfallrisikopositionen des Anlage- und des Handelsbuches; ohne Anrechnungsbeträge für das spezifische Risiko im Handelsbuch; Angabe nach Anwendung des IRB-Skalierungsfaktors von 1,06) in den Jahren 2006 bis 2009 (jeweils Jahresende), soweit gemäß IRB-Ansätzen ermittelt. Gesamtanrechnungsbetrag für Marktrisiken zum Jahresende Dieser sollte nicht in risikogewichtete Aktiva umgerechnet werden. Bitte die zum Berichtszeitpunkt geltenden Multiplikatoren verwenden. Gesamte risikogewichtete Aktiva für Marktrisiken in den Jahren 2006 bis 2008 (jeweils Jahresende) Diese sollten in risikogewichtete Aktiva umgerechnet werden. Bitte die zum Berichtszeitpunkt geltenden Multiplikatoren verwenden. Gesamtanrechnungsbetrag für Marktrisiken, einschließlich allgemeiner Marktpreisrisiken und spezifischer Risiken. Der Gesamtanrechnungsbetrag sollte sowohl die mit Standardmethoden als auch die mit eigenen Risikomodellen ermittelten Anrechnungsbeträge umfassen. Der Gesamtanrechnungsbetrag sollte sämtliche Risiken umfassen, die in den Anrechnungsbetrag für Marktrisiken eingehen können, unter anderem (aber nicht beschränkt auf) die Risiken aus Rohwaren, Fremdwährungen sowie aktienkursund zinsbezogenen Finanzinstrumenten. Für allgemeine Marktrisiken sollte ein Multiplikator von 3,0 und für spezifische Risiken ein Multiplikator von 4,0 angenommen werden. Anrechnungsbetrag für allgemeine Marktpreisrisiken auf Basis von Standardverfahren. Der Anrechnungsbetrag sollte alle Risikopositionen umfassen, die in mit Standardmethoden ermittelte Kapitalanforderungen eingehen. Anrechnungsbetrag für spezifische Risiken auf Basis der Standardverfahren. Der Anrechnungsbetrag sollte alle Positionen umfassen, die in eine mit Standardmethoden ermittelte Kapitalanforderung für spezifische Risiken eingehen. Instructions for the comprehensive quantitative impact study 13
22 Zeile Spalte Überschrift Beschreibung 93 C Internal model method, without the specific risk surcharge 94 C Current 10-day 99% value-at-risk 95 C Internal model method, specific risk surcharge Anrechnungsbetrag für allgemeine Marktpreisrisiken und spezifische Risiken auf Basis eigener Risikomodelle. Der Anrechnungsbetrag sollte alle Positionen umfassen, die in das interne Modell eingehen. Sowohl für allgemeine Marktpreisrisiken als auch für spezifische Risiken sollte ein Multiplikator von 3,0 verwendet werden. Bank-weiter 10-Tages-VaR, der sämtliche in die VaR-Berechnung eingeschlossenen Risiken umfasst. Der in dieser Zelle gemeldete VaR-Wert soll keine Multiplikatoren beinhalten, sondern eine Schätzung der Bank für den VaR des Handelsbuchportfolios bei einer Haltedauer von 10-Tagen und einem Konfidenzniveau von 99% zum Berichtsstichtag. Aufschlag für spezifische Risiken auf Basis eines Multiplikators von 4,0. Dementsprechend entspricht der Aufschlag dem einfachen mit internen Modellen berechneten Anrechnungsbetrag für das spezifische Risiko. Gesamte risikogewichtete Aktiva für operationelle Risiken (nur für Basel II-Banken) Die folgenden vier Zeilen sind nur von Basel II-Banken auszufüllen 97 D G Basic indicator approach Risikogewichtete Aktiva für die operationellen Risiken der Teile, für die der Basisindikatoransatz angewendet wurde, für die Jahre 2006 bis 2009 (jeweils Jahresende). Der Anrechnungsbetrag sollte in risikogewichtete Aktiva umgerechnet werden. 98 D G Standardised approach Risikogewichtete Aktiva für die operationellen Risiken der Teile, für die der Standardansatz angewendet wurde, für die Jahre 2006 bis 2009 (jeweils Jahresende). Der Anrechnungsbetrag sollte in risikogewichtete Aktiva umgerechnet werden. 99 D G Alternative standardised approach 100 D G Advanced measurement approach Risikogewichtete Aktiva für die operationellem Risiken der Teile im alternativen Standardansatz (d.h. bei Verwendung des alternativen Indikators) für die Jahre 2006 bis 2009 (jeweils Jahresende). Der Anrechnungsbetrag sollte in risikogewichtete Aktiva umgerechnet werden. Risikogewichtete Aktiva für die operationellen Risiken der Teile, für die der fortgeschrittenen Messansatz angewendet wurde, für die Jahre 2006 bis 2009 (jeweils Jahresende). Der Anrechnungsbetrag sollte in risikogewichtete Aktiva umgerechnet werden. 101 D G Other Pillar 1 capital requirements Risikogewichtete Aktiva für andere Säule-1 Kapitalanforderungen gemäß nationaler Wahlrechte. Der Anrechnungsbetrag sollte in risikogewichtete Aktiva umgerechnet werden. 14 Instructions for the comprehensive quantitative impact study
23 Zeile Spalte Überschrift Beschreibung 102 D-G Total risk-weighted assets (Basel II banks: before application of floors) 102 H N Total risk-weighted assets (Basel II banks: before application of floors) Gesamte risikogewichtete Aktiva, d.h. der Nenner der Berechnungsformel für die Gesamtkennziffer, einschließlich Kredit-, Markt- und (bei Basel II Banken) operationallen Risiken, aber vor Anwendung der Kapitaluntergrenzen in der Übergangsphase gem. Besel II. Dieser Wert wird automatisch errechnet. Gesamte risikogewichtete Aktiva, d.h. der Nenner der Berechnungsformel für die Gesamtkennziffer, einschließlich Kreditrisken, Marktrisiken für die Jahre 1999 bis 2005 (jeweils zum Jahresende). Bitte die zum Berichtszeitpunkt geltenden Multiplikatoren für Marktrisiken verwenden. D2) Aufschlüsselung der Kontrahentenausfallrisikopositionen (nur für Basel II Banken) OTC-Derivate, darunter: 106 D Original exposure method Risikogewichtete Aktiva für Kontrahentenausfallrisiken von OTC-Derivaten, die nach der Laufzeitmethode ( original exposure method ) berechnet werden. 107 D Current exposure method Risikogewichtete Aktiva für Kontrahentenausfallrisiken von OTC-Derivaten, die nach der Marktbewertungsmethode ( current exposure method ) berechnet werden. 108 D Standardised method Risikogewichtete Aktiva für Kontrahentenausfallrisiken von OTC-Derivaten, die nach der Standardmethode berechnet werden. 109 D IMM Risikogewichtete Aktiva für Kontrahentenausfallrisiken von OTC-Derivaten, die nach der Internen Modelle Methode (IMM) bei Verwendung der gegenwärtigen Regelungen berechnet werden. Wertpapierbesicherte Geschäfte ( Securities financing transactions, SFTs ), darunter: 111 D IMM Risikogewichtete Aktiva für die Kontrahentenausfallrisiken aus SFT-Geschäften, die nach der Internen Modelle Methode (IMM) bei Verwendung der gegenwärtigen Regelungen berechnet werden. 112 D RepoVaR (VaR models approach) 113 D Collateral comprehensive method supervisory haircuts Risikogewichtete Aktiva für die Kontrahentenausfallrisiken aus SFT-Geschäften, die nach der RepoVaR Methode (VaR-Modellansatz) bei Verwendung der gegenwärtigen Regelungen berechnet werden. Risikogewichtete Aktiva für die Kontrahentenausfallrisiken aus SFT-Geschäften, die nach der umfassenden Methode bei Verwendung aufsichtlicher Sicherheitsabschläge berechnet werden. Instructions for the comprehensive quantitative impact study 15
24 Zeile Spalte Überschrift Beschreibung 114 D Collateral comprehensive method own haircuts Risikogewichtete Aktiva für die Kontrahentenausfallrisiken aus SFT-Geschäften, die nach der umfassenden Methode bei Verwendung selbstgeschätzter Sicherheitsabschläge berechnet werden. 115 D Total IMM for OTC derivatives and SFTs; of which: Höhe der risikogewichteten Aktiva insgesamt für das Portfolio der OTC-Derivate und SFTs nach der Internen Modelle Methode auf Basis der geltenden Regelungen. Die risikogewichteten Aktiva für OTC-Derivate und SFTs summieren sich nur dann auf, wenn keine produktübergreifende Aufrechnung zwischen OTC-Derivaten und SFTs stattfindet. Diversifikationseffekte einer produktübergreifenden Aufrechnung zeigen sich darin, dass die risikogewichteten Aktiva des OTC und SFT-Portfolios geringer sind als die Summe aus den obigen IMM risikogewichteten Aktiva. 116 D Simulated Höhe der risikogewichteten Aktiva insgesamt für das Portfolio der OTC-Derivate und SFTs nach der Internen Modelle Methode auf Basis der geltenden Regelungen. 117 D Non-simulated Höhe der risikogewichteten Aktiva insgesamt für das Portfolio der OTC-Derivate und SFTs nach der Internen Modelle Methode auf Basis der geltenden Regelungen. D3) Kapitaluntergrenzen in der Übergangsphase (nur für Basel II Banken) 121 D Additional risk-weighted assets to adjust for the transitional floor 124 D Level of the floor according to the national implementation 125 D Actual total capital ratio after application of the transitional floor 126 D Actual Tier 1 capital ratio after application of the transitional floor Zusätzliche risikogewichtete Aktiva für die Anpassung der Kapitalberechnung an die Kapitaluntergrenzen in der Übergangsphase, berechnet gemäß der nationalen Vorgaben und einschließlich institutsspezifischer höherer Untergrenzen (soweit vom Institut anzuwenden). Höhe der Untergrenze gemäß der nationalen Umsetzung (z.b. 80%); gegebenenfalls unter Berücksichtigung einer höheren institutsspezifischen Untergrenze (soweit vom Institut anzuwenden). Derzeitige Gesamtkennziffer nach Berücksichtigung der Untergrenze, berechnet gemäß der nationalen Vorgaben und gegebenenfalls unter Berücksichtigung einer institutsspezifischen höheren Untergrenze (soweit vom Institut anzuwenden). Derzeitige Kernkapitalquote nach Berücksichtigung der Untergrenze, berechnet gemäß den nationalen Vorgaben und gegebenenfalls unter Berücksichtigung einer institutsspezifisch höheren Untergrenze. 16 Instructions for the comprehensive quantitative impact study
25 3.2 Eigenkapitaldefinition Allgemeine Informationen zur Eigenkapitaldefinition (Tabellenblatt DefCap ) Panel A: Veränderung der risikogewichteten Positionswerte infolge der Anwendung des Vorschlags zur Eigenkapitaldefinition Die Auswirkung auf die risikogewichteten Positionswerte hängt vom Unterschied zwischen der vorgeschlagenen neuen Regelung und der bestehenden nationalen Regelung ab. Falls die gegenwärtige Regelung beispielsweise eine Risikogewichtung von latenten Steueransprüchen vorsieht, werden die risikogewichteten Positionswerte als Ergebnis der Anwendung des Abzugs gemäß dem im Resilience document dargelegten Vorschlag geringer ausfallen. Die in diesem Abschnitt erhobenen Daten betreffen die Veränderungen der risikogewichteten Positionswerte als Ergebnis des Vorschlags. Bei einer Verringerung der risikogewichteten Positionswerte sind negative Werte einzutragen und bei einem Anstieg der risikogewichteten Positionswerte sind positive Werte einzutragen. Bei Unklarheiten im Hinblick auf das Ausfüllen dieses Abschnittes sollten sich die Kreditinstitute, genau wie bei Unklarheiten in anderen Abschnitten, an die jeweilige nationale Aufsichtsbehörde wenden. Panel B: Diverse Eigenkapitalbestandteile Dieses Feld erhebt Daten, die erforderlich sind, um die Auswirkungen von Abschnitt II (1) (d) des Resilience document abschätzen zu können. In diesem Dokument sind detaillierte Vorschläge dargelegt, mit dem Ziel, die Qualität, die Widerspruchsfreiheit und die Transparenz der Eigenkapitalbasis zu erhöhen. Panel B1 (eingezahltes Kapital, Rücklagen und kumuliertes übriges Eigenkapital) erhebt die erforderlichen Daten zur Beurteilung der positiven Bestandteile der Stammkapitalelemente des Kernkapitals (Tier 1) vor der Berücksichtigung von aufsichtlichen Anpassungen. Als eingezahltes Kapital ist einzutragen die Summe aus (i) Stammaktien, d.h. aus solchen Instrumenten, welche die in der Liste der Kriterien für Stammaktien dargelegten Anforderungen gemäß Abschnitt II (1) (d) erfüllen, und (ii) Rücklagen (Aufgeld), die im Zusammenhang mit den Stammaktien stehen, d.h. ohne Aufgeld aus der Ausgabe von Anteilen, die nicht die Kriterien für Stammaktien erfüllen, wie Vorzugsaktien. Andere eingezahlte Kapitalbestandteile bleiben unberücksichtigt. Minderheitsbeteiligungen dürfen nicht einbezogen werden. Als einbehaltener Gewinn ist der volle in der Bilanz ausgewiesene Betrag einzutragen, so wie dieser nach den entsprechenden Rechnungslegungsstandards anzugeben ist, d.h. vor Berücksichtigung von aufsichtlichen Anpassungen. Als kumuliertes übriges Eigenkapital (andere Rücklagen) ist der volle Betrag vor Berücksichtigung aufsichtlicher Anpassungen einzutragen. Positive Werte eingetragen werden, wenn sich netto ein unrealisierter Gewinn ergibt. Ist netto ein unrealisierter Verlust entstanden, sollten negative Werte eingetragen werden. Dividendenausschüttung, die nach dem Bilanzstichtag erfolgt sind, sollten in Höhe des Betrages, um welchen sich das Kernkapital aufgrund der Ausschüttung reduziert, ausgewiesen werden. Instructions for the comprehensive quantitative impact study 17
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