Informationen für Schülerinnen und Schüler zum Besuch der gymnasialen Oberstufe Stand Januar 2016

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1 Friedensburg-Oberschule Integrierte Sekundarschule mit gymnasialer Oberstufe Staatliche Europaschule Berlin SESB Deutsch-Spanisch Goethestraße Berlin (Charlottenburg) Telefon: (030) / Telefax: (030) / fos_homepage@ t-online.de Internet: Informationen für Schülerinnen und Schüler zum Besuch der gymnasialen Oberstufe Stand Januar ALLGEMEINE INFORMATIONEN Übergang an die gymnasiale Oberstufe Aufbau der gymnasialen Oberstufe Einführungsphase ( 11. Jahrgangsstufe) Qualifikationsphase ( 12. und 13. Jahrgangsstufe) 3 2 LEISTUNGSBEWERTUNG IN DER OBERSTUFE Allgemeine Anforderungen Klausuren und Zeugniszensur in der Einführungsphase ( 11. Jahrgang ) Versetzungsregelungen vom 11. Jahrgang in die Qualifikationsphase 5 3 DIE ABITURPRÜFUNGEN: EIN BLICK VORAUS 5 4 DIE GYMNASIALE OBERSTUFE DER SESB AN DER FOS 8 Anlage 1 Tabelle der Wahlmöglichkeiten der Prüfungsfächer und der weiteren Pflichtgrundkurse Anlage 2 Besonderheiten der Kurswahl von Fremdsprachen abhängig von dem Beginn der Fremdsprachen

2 FOS - Informationen zur Oberstufe für den 10. Jahrgang Seite 2 1 Allgemeine Informationen 1.1 Übergang an die gymnasiale Oberstufe In die Einführungsphase werden aufgenommen 1. Schülerinnen und Schüler der ISS mit Mittlerem Schulabschluss und Berechtigung zum Übergang in die 11. bzw. 12. Klasse 2. Schülerinnen und Schüler vom Gymnasien mit Mittlerem Schulabschluss und der Versetzung in die 11. Klasse 1.2 Aufbau der gymnasialen Oberstufe Die gymnasiale Oberstufe wird an der Sekundarschule in zwei Formen angeboten: Im dreijährigen Gang zum Abitur mit 11. Klasse und Qualifikationsphase (12./13. Klasse) für Schüler/innen der Sekundarschule der häufigste Fall. Auslandsaufenthalt in der 11. Klasse: Das bedeutet dreijähriger Gang zum Abitur. Beratung mit der Oberstufenleitung wg. der Fächerwahl für die 12. Klasse! Im zweijährigen Gang zum Abitur mit direktem Übergang von der 10. Klasse in die Qualifikationsphase (12./13. Klasse) auf Antrag für Schüler/innen, die in der 10. Klasse in Deutsch, Fremdsprache, Mathematik, Biologie, Chemie und Physik die Kurse des höheren Leistungsniveaus besucht und dort mindestens 10 Punkte erreicht haben. Die Qualifikationsphase ist im Hinblick auf Organisation, Leistungsanspruch und Lehrpläne an allen Oberstufen der Gymnasien und Sekundarschulen Berlins gleich. Unterschiede ergeben sich lediglich durch das besondere Profil der Schule, soweit die Verordnung für die gymnasiale Oberstufe dies zulässt. Diese unterschiedliche Profilierung bezieht sich auf die Vielfalt des Fächerangebotes bei Kursen, die gewählt werden können. Dies ist eng verknüpft mit der Größe der Oberstufe, da die verfügbaren Lehrerstunden (d.h. die Anzahl möglicher Kurse) von der Schülerzahl abhängen. Geht es in dem Informationspapier um wählbare Fächer, sind nicht alle Wahlmöglichkeiten, sondern die an der Friedensburg-Oberschule bestehenden Möglichkeiten angegeben. Das Angebot der Kurse ist immer abhängig von ausreichenden Schülerzahlen, dabei muss berücksichtigt werden, dass Kurse mit gegenwärtig ausreichender Schülerzahl auch über 3-4 Jahre weiterführbar sein müssen. Die Einführungsphase (11. Jahrgangsstufe) dauert ein Jahr, die Qualifikationsphase (12. und 13. Jahrgangsstufe) gliedert sich in vier Kurshalbjahre ähnlich den Schulhalbjahren (Halbjahreswechsel meist zeitlich geändert). Das Abitur wird nach dem 4. Kurshalbjahr abgelegt und besteht aus schriftlichen und mündlichen Prüfungen in fünf gewählten Fächern. Am Ende der Oberstufe ergibt sich die Gesamtqualifikation, die eine zusammenfassende Berechnung aller Leistungen der Kurshalbjahre und der Abiturprüfung darstellt. Ab der 12. Klasse zählen alle Leistungen bereits für die Gesamtqualifikation Einführungsphase ( 11. Jahrgangsstufe) In der Einführungsphase wird überwiegend im Klassenverband unterrichtet. In den Pflichtkursen für Fremdsprachen und Musik /Kunst sowie in Informatik wird meistens klassenübergreifend unterrichtet. In der Regel werden zwei Fremdsprachen belegt, nur wer die zweite Fremdsprache bereits vier Jahre lang von der 7. bis zur 10. Klasse besucht hat, kann mit nur einer Fremdsprache fortfahren. Französisch, Latein und Spanisch können, sofern ein Kurs zustande kommt, bei uns als neue Sprachen in der Einführungsphase begonnen werden. Zusätzlich müssen zwei Wahlpflichtkurse gewählt werden. Bei der Wahl ist zu beachten, dass diese Kurse die Schülerinnen und Schüler an die höheren Anforderungen der zwei Leistungskurse der Qualifikationsphase heranführen sollen. Die Kurse werden für ein Jahr gewählt und können nur in begründeten Ausnahmen (keine befriedigenden Leistungen) zum Halbjahr gewechselt werden. Die Leistungskurse sind im Abitur die ersten beiden Prüfungsfächer. Bereits in der Einführungsphase muss beachtet werden, dass auch das 3. und 4. Prüfungsfach des Abiturs nur ein Fach sein kann, das in der Einführungsphase bzw., bei zweijährigem Gang zum Abitur, bereits in der 10. Klasse besucht wurde (Aufpassen bei Musik / Kunst: kein Wechsel zum Halbjahr, wenn geprüft werden soll!). Bei der Wahl der Wahlpflichtkurse muss in der Anlage 1 überprüft werden, welche Fächer sich dann als drittes und viertes Prüfungsfach ergeben. Ebenfalls absehbar sind dann die entsprechenden Pflichtkurse, dabei sollte zusätzlich mit der Anlage 2 die Pflichtbelegung der Fremdsprachen ermittelt werden.

3 FOS - Informationen zur Oberstufe für den 10. Jahrgang Seite 3 Übersicht Einführungsphase (11. Jahrgangsstufe) an der Friedensburg-Oberschule Stunden Anmerkungen Unterricht im Klassenverband Deutsch 3 (4) alles Pflichtunterricht, kein Fach ist abwählbar Musik oder Kunst 2 Ku / Mu: Eines der beiden Fächer muss gewählt werden. Fremdsprache 3 (4) Sprachen: Englisch (ab 5/7), Französisch (ab 7/9), weitere Fremdsprache 3 (4) Spanisch (ab 9), Französisch, Latein und Spanisch für Anfänger in 11 (als 2. Sprache 4 Std.). Geschichte/Politikwissenschaft 1,5 SESB 2 Geografie/Politikwissenschaft 1,5 SESB 2 Mathematik 3 (4)*) *) An unserer Schule werden die Fächer Deutsch, Fremd- Physik 2 sprache und Mathematik mit einer zusätzlichen Stunde Chemie 2 unterrichtet, die der individuellen Förderung dient. Biologie 2 Sport 2 Unterricht in Wahlpflichtkursen 1. Wahlpflichtkurs 2 Wird eine Sprache gewählt, muss die Sprache auch im Zur Zeit eines der Fächer: Basiskurs belegt sein. De, En, Ma, Bi, S (SESB) 2. Wahlpflichtkurs 2 Zur Zeit eines der Fächer: Wird Kunst oder Musik gewählt, muss das Fach auch im Ph, Ch, PW, Ku, Mu, S (SESB) Basiskurs belegt sein. Wochenstundenzahl SESB bzw. 30 für Anfänger als 2. Sprache in 11 (4 Std.). Fakultative Kurse Informatik 3 (Anfänger) weitere Fremdsprache 3 Französisch, Latein, Spanisch für Anfänger in 11 als 3. Fremdsprache AG Darstellendes Spiel (DS) 2 DS kann in der Qualifikationsphase gleich wie Kunst oder Musik belegt, die Leistungen können eingebracht werden Qualifikationsphase ( 12. und 13. Jahrgangsstufe) In der Qualifikationsphase gibt es keinen Klassenverband mehr, es wird in Kursen unterrichtet, die individuell zu belegen sind. Zu ihrer Betreuung sind die Schülerinnen und Schüler einer Tutorin/einem Tutor zugeordnet, die/der einen der Leistungskurse unterrichtet. Am Ende der Einführungsphase bzw. am Ende der 10. Klasse wählen die Schülerinnen und Schüler zwei Leistungskurse, in der Regel entsprechen die Fächer den bisherigen Wahlpflichtkursen. Die Leistungskurse (5 Stunden pro Woche) sind erstes und zweites Prüfungsfach im Abitur und werden schriftlich, gegebenenfalls auch zusätzlich mündlich geprüft. Durch die Wahl der Leistungskurse werden auch die Wahlmöglichkeiten für das dritte und das vierte Prüfungsfach bestimmt. Die Kombinationen sind vorgegeben (siehe Anlage 1) und nicht von der Schule beeinflussbar. Die Kombinationsmöglichkeiten werden vom Profil der Schule, von der Schülerzahl und den Meldungen für die Kurse eingeschränkt. Das dritte, vierte und fünfte Prüfungsfach sind Grundkurse, in denen im Abitur im 3. Prüfungsfach schriftlich (ggf. auch zusätzlich mündlich) und im 4./5. Prüfungsfach nur mündlich geprüft wird. Aus der Kombination der ersten vier Prüfungsfächer ergeben sich die weiteren Pflichtgrundkurse. Eine Fremdsprache muss in der Qualifikationsphase mit vier Kursen eingebracht werden. Hat jemand die zweite Fremdsprache erst ab der 9. oder 11. Klasse besucht oder eine dritte Fremdsprache ab der 11.Klasse begonnen, ergeben sich weitere Verpflichtungen. Die möglichen Variationen können aus der Anlage 2 abgelesen werden. Insgesamt müssen 24 Grundkurse, die sich auf die vier Kurshalbjahre verteilen, eingebracht werden. Nach Belegung der Pflichtgrundkurse bleiben gegebenenfalls noch Lücken, die mit anderen Fächern gefüllt werden können. Weiter ergibt sich die Möglichkeit, mehr Kurse zu belegen, um schlechtere gegen bessere Kurse (erreichte Punktzahl) zu tauschen.

4 FOS - Informationen zur Oberstufe für den 10. Jahrgang Seite 4 2 Leistungsbewertung in der Oberstufe 2.1 Allgemeine Anforderungen Die drei Anforderungsbereiche "Kennen - Verwenden - Urteilen" (siehe "AV Prüfungen" Nummer 2 Abs. 1) sollten bei Klausuren und bei der Ermittlung anderer Leistungen adäquat gewichtet sein. Der Anforderungsbereich I umfasst die Wiedergabe von Sachverhalten (z.b. Daten, Fakten, Regeln, Formeln, Aussagen) aus einem begrenzten Gebiet und in einem wiederholenden Zusammenhang sowie die Beschreibung und Anwendung gelernter und geübter Arbeitstechniken und Verfahrensweisen jeweils in einem begrenzten Gebiet und in einem wiederholenden Zusammenhang. Der Anforderungsbereich II umfasst selbständiges Auswählen, Anordnen, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang sowie selbständiges Übertragen des Gelernten auf vergleichbare neue Situationen, wobei es entweder um veränderte Fragestellungen oder um veränderte Sachzusammenhänge oder um abgewandelte Verfahrensweisen gehen kann. Der Anforderungsbereich III umfasst planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel, zu selbständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Begründungen, Wertungen zu gelangen. Dabei werden aus den gelernten Methoden oder Lösungsverfahren die zur Bewältigung der Aufgaben geeigneten selbständig ausgewählt oder einer neuen Problemstellung angepasst. Punkte werden bei einer Leistungsermittlung nach prozentual erreichter Leistung zugeordnet: Note (Punkte) wird erteilt bei mindestens... v. H. der Gesamtleistung Punkte 95% 1 14 Punkte 90% 1-13 Punkte 85% Punkte 80% 2 11 Punkte 75% 2-10 Punkte 70% 3+ 9 Punkte 65% 3 8 Punkte 60% 3-7 Punkte 55% 4+ 6 Punkte 50% 4 5 Punkte 45% 4-4 Punkte 36% 5+ 3 Punkte 27% 5 2 Punkte 18% 5-1 Punkt 9% 6 0 Punkte <9% Die Gesamtleistung setzt sich aus dem allgemeinen Teil und Klausuren zusammen. Der allgemeine Teil besteht aus mündlichen Leistungen, Tests, Referaten und anderen fachspezifischen Leistungen. Häufige Fehlzeiten (auch entschuldigte) mindern die Leistungen des allgemeinen Teils. Sechswochenregelung : Eine Zeugnisnote kann nur bei durchgängiger Anwesenheit im Fachunterricht von mindestens sechs Wochen erteilt werden. Die Klausuren sind schriftliche Arbeiten, deren Schwierigkeitsgrad und Dauer im Laufe der Oberstufe zunehmen. Die Qualität der sprachlichen und formalen Darstellung (z.b. Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung, Lesbarkeit und Verständlichkeit, Sauberkeit von Zeichnungen) geht in allen Fächern in die Zensur ein. Für das Gewicht des Darstellungsaspekts der Leistung gibt es fachspezifische Regelungen.

5 FOS - Informationen zur Oberstufe für den 10. Jahrgang Seite Klausuren und Zeugniszensur in der Einführungsphase ( 11. Jahrgang ) In jedem Fach - außer Sport - wird pro Halbjahr in der Regel eine Klausur geschrieben. Die Klausuren dauern in der Regel zwei Unterrichtsstunden (90 Minuten). In der Einführungsphase macht die Klausur ein Drittel der Gesamtleistung aus. Wird der Klausurtermin entschuldigt versäumt und wird spätestens nach drei Tagen ein ärztliches Attest vorgelegt, so wird ein Nachholtermin angesetzt. 2.3 Versetzungsregelungen vom 11. Jahrgang in die Qualifikationsphase Im 11. Jahrgang werden, wie bis zum Abitur, im Zeugnis Notenpunkte und Noten mit Tendenz gegeben. Die Versetzung in die Kursphase geschieht auf der Grundlage einer Jahresnote. Als Ausfall zählt ein Fach, das mit der Note 5 oder 6 bewertet wurde. Besteht in demselben Fach sowohl im Fundamentalbereìch als auch im Wahlpflichtkurs ein Ausfall, so wird nur die schlechtere Zensur als ein Ausfall gerechnet. Eine Schülerin oder ein Schüler wird in die Kursphase versetzt, wenn 1. höchstens ein Ausfall vorliegt ( Note 5 oder 6) 2. höchstens zwei Ausfälle vorliegen (zweimal die Note 5 oder einmal 5 und einmal die Note 6) und ein Ausgleich erbracht werden kann: mindestens zweimal die Note 3 (mind. 7 Punkte) Einschränkungen: Aus den Fächern Musik, Kunst und Sport darf nur eine Note verwendet werden. Im gleichen Fach darf nur entweder die Note aus dem Fundamentalbereich oder dem Wahlpflichtkurs als Ausgleich herangezogen werden. Wird ein Schülerinnen und Schüler nicht versetzt, kann sie/er die Einführungsphase (11. Klasse) wiederholen. Im Verlaufe der gymnasialen Oberstufe kann nur ein Jahr wiederholt werden. 3 Die Abiturprüfungen: Ein Blick voraus Prüfungsfächer (Pf): fünf, davon die ersten drei schriftlich, die anderen mündlich Wahl der Pf: Im Rahmen der Tabelle in Anlage 1 Wahleinschränkungen: Zentrale Aufgabenstellung: Zeitpunkt der Prüfung: Hinweise zur Tabelle genau beachten! In den Fächern Deutsch, Fremdsprache, Mathematik, Naturwissenschaften Prüfungsfach: Beginn ggf. kurz nach den Osterferien im 4. Semester 5. Prüfungskomponente i.d.r. im März Besondere Lernleistung BLL: Jahresarbeit in einem Fach oder Wettbewerbsdokumentation fünftes Pf: Bewertung: Thema Ende des 1. Semesters bei der Schulleitung anmelden Präsentation in einem weiteren Fach oder BLL mit Prüfungsgespräch 20 Min. (Gruppenprüfung möglich) Festlegung des durchgehend besuchten Faches Anfang des 3. Semesters die fünf Prüfungsfächer haben gleiches Gewicht Eine wichtige Bestehensbedingung des Abiturs: mindestens eine von drei Abiturklausuren muss mit 5 Punkten bewertet sein. LK-Angebot der FOS 1. Leistungskursschiene 2. Leistungskursschiene Deutsch Englisch Englisch Kunst Mathematik Musik Biologie Politikwissenschaft Chemie Physik Spanisch (nur SESB) Spanisch (nur SESB)

6 FOS - Informationen zur Oberstufe für den 10. Jahrgang Seite 6 Anlage 1 TABELLE DER WAHLMÖGLICHKEITEN (FOS) Prüfungsfächer 5. PK weitere Grundkurse mit Beleg-Pflicht soweit nicht schon in den Spalten 1 bis 5 bzw. 11 gewählt Zeile Nr. Leistungsfächer 3. PF 4. PF Referenzfach De KF FS Ge Ma NW Ph/ Ch Sp 1 FS De PW Ma bel (2) 4 2 FS De PW NW bel (2) 4 3 FS De PW In bel (2) 4 4 FS FS De PW NW (2) 4 5 FS FS De PW In (2) 4 6 FS FS Ma PW bel (2) 4 7 FS Mu / Ku De PW NW (2) 4 8 FS Mu / Ku De PW In (2) 4 9 FS Mu / Ku Ma PW bel (2) 4 10 FS PW De NW bel (2) 4 11 FS PW De In bel (2) 4 12 FS PW Ma bel. bel (2) 4 13 FS Ma PW bel. bel (2) 4 14 FS BI, CH, PH De PW bel (2) 4 15 FS BI, CH, PH Ma PW bel (2) 4 22 Ma Mu / Ku De PW bel (2) 4 23 Ma Mu / Ku FS PW bel (2) 4 24 Ma PW De bel. bel (2) 4 25 Ma PW FS bel. bel (2) 4 26 Ma CH, PH De PW bel (2) 4 27 Ma CH, PH FS PW bel (2) 4 32 CH, PH De FS PW bel (2) 4 33 CH, PH De Ma PW bel (2) 4 34 BI Mu / Ku FS De PW (2) 4 35 BI Mu / Ku FS Ma PW (2) 4 36 BI Mu / Ku Ma De PW (2) 4 37 BI PW FS De bel (2) 4 38 BI PW FS Ma bel (2) 4 39 BI PW Ma De bel (2) 4 40 BI CH, PH FS De PW BI CH, PH FS Ma PW BI CH, PH Ma De PW De Mu / Ku FS PW NW (2) 4 50 De Mu / Ku FS PW In (2) 4 51 De Mu / Ku Ma PW bel (2) 4 52 De PW FS NW bel (2) 4 53 De PW FS In bel (2) 4 54 De PW Ma bel. bel (2) 4 In den Zeilen, wo bel. «beliebig» vorkommt, kann nur ein Fach aus Mu, Ku, DS und Sport vorkommen.

7 FOS - Informationen zur Oberstufe für den 10. Jahrgang Seite 7 Erläuterungen der Abkürzungen: Fettdruck: Zwei der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache oder Mathematik müssen LF oder 3./4. PF sein. FS Fremdsprache PW Poitikwissenschaft NW Naturwissenschaft In Informatik bel. beliebig KF Künstlerisches Fach: In Spalte 7 zählt neben Musik und Bildender Kunst auch Darstellendes Spiel zu den künstlerischen Fächern. Ph/Ch Physik oder Chemie ist nur dann zu wählen, wenn als Prüfungsfach oder in Spalte 11 als NW Biologie gewählt worden ist. Sp Sportpraxis (zu Sporttheorie Hinweis auf S. 3 beachten) Bedeutung der Linien zwischen den Prüfungsfächern, besonders zwischen 3. PF, 4. PF, Referenzfach der 5. PK: a) keine Linie: Alle Fächer sind frei gegeneinander austauschbar. Die Reihenfolge der beiden Leistungsfächer gilt wie gedruckt. Die beiden Leistungsfächer werden unabhängig von der gedruckten Reihenfolge gleich gewichtet. b) gestrichelte Linie: Die Fächer sind gegeneinander austauschbar, solange die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind: - Zwei der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache oder Mathematik müssen als Leistungsfach oder 3./4. Prüfungsfach gewählt werden (vgl. 23,2 VO-GO). - Unter den zum ersten bis vierten Prüfungsfach gewählten Fächern darf sich nur eines der Fächer Musik, Bildende Kunst, Darstellendes Spiel oder Sport befinden (vgl. 23,6 VO-GO). c) durchgezogene Linie: Über diese Linie hinweg sind Fächer nicht austauschbar. 5. PK: 5. Prüfungskomponente: Das jeweils in der Spalte 5 angegebene Fach ist als Referenzfach (Hauptfach) der 5. PK zu wählen. Wenn in Spalte 5 beliebig angegeben ist, ist es im Falle der Anfertigung einer BLL als 5. Prüfungskomponente auch möglich, als Referenzfach der 5. PK eines der vier Leistungs-/Prüfungsfächer zu wählen. FS: Fremdsprache: Englisch, Spanisch, Französisch, Russisch, Latein Eine Fremdsprache, die erst in der Jahrgangsstufe 10 oder in der Einführungsphase begonnen wurde, darf nur als 3. oder 4. PF oder als Referenzfach der 5. PK gewählt werden. Die Verpflichtungen nach Spalte 8 sind durch vier Kurse einer durchgängig belegten Fremdsprache zu erfüllen, die in die Gesamtqualifikation einzubringen sind. In der Regel ist dies eine fortgesetzte, also spätestens ab Jahrgangsstufe 9 besuchte Fremdsprache. Wer in der Jahrgangsstufe 10 oder in der Einführungsphase eine zweite Fremdsprache neu beginnt, muss die neu begonnene bis zum Ende des 4. Kurshalbjahrs und die fortgesetzte erste Fremdsprache bis zum Ende des zweiten Kurshalbjahrs belegen. Die Kurse des ersten und zweiten Kurshalbjahrs in der neu begonnenen Fremdsprache müssen nicht in die Gesamtqualifikation eingebracht werden; jedoch müssen zwei aufeinander folgende Kurse der fortgesetzten Fremdsprache eingebracht werden. Schülerinnen und Schüler, die eine zweite Fremdsprache durchgängig von Jahrgangsstufe 7 bis 10 besucht haben, die Verpflichtungen gemäß Spalte 8 aber mit einer erst in der Jahrgangsstufe 10 oder der Einführungsphase begonnenen Fremdsprache erfüllen wollen, müssen in jedem Kurshalbjahr einen Pflichtkurs in der neu begonnenen Fremdsprache und zusätzlich mindestens im 1. und 2. Kurshalbjahr einen Grundkurs in einer fortgesetzten Fremdsprache belegen. In die Gesamtqualifikation sind dann mindestens die Kurse in der fortgesetzten Fremdsprache aus dem 1. und 2. Kurshalbjahr und die Kurse der anderen Fremdsprache aus dem 3. und 4. Kurshalbjahr einzubringen. Für Schülerinnen und Schüler, die ihre zweite Fremdsprache erst in Jahrgangsstufe 8 oder 9 begonnen haben, gilt Entsprechendes, jedoch muss die im 1. und 2. Kurshalbjahr zu belegende fortgesetzte Fremdsprache die in Jahrgangsstufe 8/9 begonnene sein. KF: Künstlerisches Fach: Musik oder Bildende Kunst oder Darstellendes Spiel Darstellendes Spiel darf nur als 4. PF oder als Referenzfach der 5. PK gewählt werden. PW: Ge: Politikwissenschaft / 2. Aufgabenfeld Mindestens eines der Fächer Politikwissenschaft, Geschichte, Geografie, Sozialwissenschaften, Psychologie, Philosophie oder Wirtschaftswissenschaft muss als Leistungs- oder Prüfungsfach oder als Referenzfach der 5. PK gewählt werden. Ein Fach des 2. Aufgabenfelds muss vier Semester belegt und in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Insgesamt müssen sechs Kurse aus dem 2. Aufgabenfeld in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Geschichte Bei der Wahl von Politikwissenschaft als Leistungs- oder Prüfungsfach oder Referenzfach der 5. PK sind zusätzlich zwei Pflichtkurse Geschichte (Kurse ge-3 und ge-4) zu belegen und in die Gesamtqualifikation einzubringen. NW: Naturwissenschaft: Physik oder Chemie oder Biologie Ph/Ch: Physik oder Chemie Wenn in den Spalten 1-5 oder 11 als einzige Naturwissenschaft Biologie gewählt worden ist, sind im 1. und 2. Kurshalbjahr oder im 3. und 4. Kurshalbjahr zusätzlich zwei Kurse Physik oder Chemie zu belegen und in die Gesamtqualifikation einzubringen. Sp: Sportpraxis In jedem Kurshalbjahr ist ein Kurs in Sportpraxis zu belegen. Diese Verpflichtung kann nicht mit Kursen in Sporttheorie und mit im Blockunterricht erteilten Kursen erfüllt werden (vgl. 13,3 VO-GO). Für eine Abiturprüfung darf Sport nur als Leistungsfach oder 4. PF oder als Referenzfach der 5. PK gewählt werden. In allen diesen Fällen sind zusätzlich zu den vier Kursen in Sportpraxis zwei Kurse Sporttheorie zu belegen.

8 FOS - Informationen zur Oberstufe für den 10. Jahrgang Seite 8 4 Die gymnasiale Oberstufe der SESB an der FOS Das Abitur und die gymnasiale Oberstufe unterliegt an allen Schulen denselben Bestimmungen (VOGO und AV Prüfungen). Es gibt also kein Sekundarschul-Abitur, sondern nur ein Abitur. Dem Abiturzeugnis für die Absolventinnen und Absolventen der SESB wird ein Zertifikat beigefügt, in dem die hohe bilinguale Qualifikation beschrieben wird, die, was die Sprachkompetenz im Spanischen angeht, im Wesentlichen der Stufe C2 des Europäischen Referenzrahmens für Fremdsprachen, also dem höchstmöglichen Kompetenzniveau dieser europaweit geltenden Norm entspricht. In Spanien berechtigt das Abiturzeugnis zum direkten Zugang zu einem Hochschulstudium; die Selectividad (spanische Hochschuleingangsprüfung) muss also nicht mehr abgelegt werden. Die Besonderheiten des Abiturs für die SESB sind in den Genehmigungsschreiben für den Schulversuch festgelegt. Die Fächer Biologie, Politikwissenschaft (Pw) und ggf. Bildende Kunst werden auf Spanisch unterrichtet. Von den Prüfungsfächern 1 bis 4 müssen zwei auf Spanisch unterrichtet worden sein, unter den fünf Fächern, in denen Prüfungen abgelegt werden, müssen zwei auf Deutsch sein, darunter eine Klausur (Achtung bei Englisch als Prüfungsfach!). Pw wird verpflichtend geprüft. Die sogenannte 5. Prüfungskomponente, Präsentationsprüfung oder Besondere Lernleistung (schriftliche Jahresarbeit mit Prüfungsgespräch), kann - entsprechend der Sprache, in der das Referenzfach unterrichtet wurde - auf Deutsch oder auf Spanisch geprüft werden. Das 1. Leistungsfach ist Spanisch. Wegen der Begrenzung der möglichen Prüfungen in spanischer Sprache auf drei und der Verpflichtung, Pw auf Spanisch unterrichten und prüfen zu lassen, ergeben sich folgende Kombinationsmöglichkeiten der Prüfungsfächer aus der allgemein gültigen Tabelle: Tabelle der Wahlmöglichkeiten für die Qualifikationsphase der SESB an der FOS (Beispiele! Bitte die allgemeine Tabelle S. 6 beachten!) Nr. Nr. in der offiziellen Tabelle 1. Leistungskurs 2. Leistungskurs 3. schriftlich 4. mündlich 5. mündliche Präsentation (Beispiele) 1 1 S DE Pw Ma Bi 2 2 S DE Pw Ch Bi 3 2 S DE Pw Bi Ma 4 2 S DE Pw Ph Bi 5 3 S DE Pw In Bi 6 4 S EN Ma Pw De 7 5 S EN Ch Pw Ma 8 5 S EN Ph Pw De 9 6 S EN In Pw Ma 10 7 S KU/MU*) Pw Ma Bi 11 8 S KU/MU*) Ch Pw De, Ma 12 8 S KU/MU*) Ph Pw De, Ma 13 9 S KU/MU*) De, Ma Pw In S MA Pw Bi Ku*) S CH Pw De, Ma Bi, Sp S PH De, Ma Pw Mu, Bi *) auf Deutsch Abkürzungen: S = Spanisch, De = Deutsch, Ku = Kunst, Mu = Musik, Ma = Mathematik, Ch = Chemie, Ph = Physik, Bi = Biologie, Pw = Politikwissenschaft, In = Informatik, Sp = Sport 11. Klasse (Einführungsphase) Spanisch wird in der SESB als fünfstündiger Kurs (Wahlpflicht- plus Basiskurs) unterrichtet. Politikwissenschaft (Geschichte/Erdkunde) wird in der SESB vierstündig unterrichtet, also mit einer Stunde mehr als gewöhnlich. Wie Englisch kann die 2. und 3. Fremdsprache, z.b. Französisch oder Latein, bis zum Abitur fortgeführt werden.

9 FOS - Informationen zur Oberstufe für den 10. Jahrgang Seite 9 Belegen und Einbringen der Fremdsprachen (Fs) bis zum Abitur Die 1. Fs muss bis einschließlich der 10. Klasse ununterbrochen belegt worden sein. Jede Schülerin und jeder Schüler muss in der Kursphase 4 Semester (2. Fremdsprache ab der 11. Klasse: 6 Semester) Fremdsprachen belegen und einbringen. Dabei müssen mindestens die folgenden Bedingungen erfüllt sein: 2. Fs. besucht in den Klassen 3. Fs. 11. Klasse i.d.r. 1. u. 2. Hj. 1. Sem. 2.Sem. 3.Sem. 4.Sem u. 2. Fs. 1. Fs 1. Fs 1. Fs 1. Fs oder 1. u. 2. Fs. 2. Fs 2. Fs 2. Fs 2. Fs u. 2. Fs. 1. Fs 1. Fs 1. Fs 1. Fs 2. Fs. 2. Fs. oder 1. u. 2. Fs. 2. Fs 2. Fs 2. Fs 2. Fs u. 2. Fs. 2. Fs 2. Fs 2. Fs 2. Fs 1. Fs vier Semester oder 2. Fs vier Semester 1. Fs Zwei aufein anderfolgende Semester oder 2. Fs vier Semester 1. Fs 1. Fs Fs 3. Fs 3. Fs 3. Fs 1.o.2.Fs. zwei aufeina nder folgen de Sem. =mindestens einzubringen = mindestens zu belegen = wahlweise mindestens belegen Anlage 2

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