Altersabbatical. Altersteilzeitmodell für Beamtinnen und Beamte

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Altersabbatical. Altersteilzeitmodell für Beamtinnen und Beamte"

Transkript

1 Altersabbatical Altersteilzeitmodell für Beamtinnen und Beamte

2 Eckpunkte Nur für beamtete MitarbeiterInnen Dauer: Mindestens 12 Monate höchstens 4 Jahre (Durchrechnungszeitraum) Herabsetzung der Wochendienstzeit auf 13 Stunden Teilzeit gem. 7 Bundesbedienstetensozialplangesetz Arbeitszeitverschiebung an den Beginn des Durchrechnungszeitraums in der Regel ein Drittel des Sabbaticals Gesamter Zeitraum für 13 Wstd. ist ruhegenussfähig Besoldungsrechtliche Stellung bleibt unverändert (z.b. PT 8/A) Ergänzungszahlung nicht ruhegenussfähig auf 70 % des Letztbezugs

3 Verschiebung der Arbeitszeit Die Dienstzeit wird auf Antrag de Beamten an den Beginn des Durchrechnungszeitraums verschoben, sodass nach einer Dauer von einem Drittel der Gesamtzeit die für den Herabsetzungszeitraum erforderliche Gesamtstundenzahl erreicht ist. Beispiel: Dauer des Alterssabbatical 36 Monate: zu leistende Gesamtstundezahl 2026,44 berechnet auf 40 WStd ergibt eine Arbeitsleistung von 50,6 Wochen entspricht ca einem Jahr Urlaubsansprüche und Zeitguthaben sind innerhalb der Vollzeitphase zu konsumieren und verkürzen so die Dauer der Vollzeitphase Im Anschluss an die Vollzeitphase beginnt die Freizeitphase

4 Einkommen während des Altersabbaticals Für die Gesamtdauer werden dem Beamten 70 % des Letztbezugs vor Beginn des Modells bezahlt. Nebengebühren, Aufwandsentschädigungen etc. während der Vollzeitphase bleiben in vollem Anspruch gewahrt. Der Monatsbezug setzt sich daher zusammen aus Dem herabgesetzten ruhegenussfähigen Monatsbezug für die 13 WStd Einer nicht ruhegenussfähigen Ergänzungszahlung auf 70 % des Letztbezugs. Die Nebengebühren und Aufwandsentschädigungen (zb. Betriebssonderzulage) in voller Höhe 13. und 14. Monatsgehalt gebührt in der Höhe von 50 % des gekürzten Monatsbezug einschließlich der Ergänzungszahlung Jubiläumszuwendung: Aufgrund der besoldungsrechtlichen Stellung auf Basis des ungekürzten Bezugs EBIT-Prämie und Essenbons gebühren im aliquoten Ausmaß

5 Wer kann das Alterssabbatical in Anspruch nehmen? Beamtinnen und Beamte, die noch maximal 4 Jahre bis zum Pensionsantritt haben Hacklerregelung mit 62. Lebensjahr Schwerarbeiterregelung mit dem 60. Lebensjahr Die Regelung gilt grundsätzlich für alle Beamtinnen und Beamte, die vor dem geboren sind. Wenn aus betriebsorganisatorischen oder sonstigen wichtigen berücksichtigungswürdigen Gründen die Inanspruchnahme des Alterssabbatical gewährt wird.

6 Auswirkungen auf die Pensionshöhe Die Herabsetzung der Wochendienstzeit auf 13 Stunden bewirkt niedrigere Pensionsbeiträge. Diese niedrigeren Beiträge werden aber durch eine Verschiebung des Bemessungszeitraumes gem. 92 bis 94 Pensionsgesetz zum Großteil abgefangen. Dadurch ergeben sich je nach Verwendungsgruppe Differenzen zwischen der Pensionsberechnung ohne Alterssabbatical und jener mit Alterssabbatical in der Höhe von brutto 5 Euro (PT 8) bis max 150 Euro (PT 2). Jeder Interessent erhält vom Personalamt eine genaue Berechnung der Pensionshöhe

7 Berechnungsbeispiele des Personalamts PT Aktivbezug Aktivbezug 70% Pension nach 14 BDG Gesamtpension (inkl. NGZ) Gesamtpension Differenz absolut Gesamtpension mit Altersabbatical Gesamtpension Differenz in % 8/A 2.471, , , , ,91-5,62-0,28 8/A 2.416, , , , ,64-3,60-0, , , , , ,69-11,25-0, , , , , ,34-46,95-2,08 3/ , , , , ,66-56,04-1,89 3/ , , , , ,96-75,47-2,66 2/2b 5.175, , , , ,18-146,33-4,18 2/1b 5.564, , , , ,12-95,74-2,30

8 Weitere Vorgehensweise Beschlussfassung im nächsten Aufsichtsrat der Post AG am 5. August 2015 Verlautbarung des Umsetzungsprozesses in Form einer Diennstanweisung Kontaktaufnahme mit den in Betracht kommenden Beamtinnen und Beamten durch das Personalamt Erste Umsetzungen frühestens ab September 2015

9 Unsere AnsprechpartnerInnen Im Zentralausschuss: Richard Köhler , mailto: In den Personalausschüssen; Romanus Fennes: , Wien, NÖ, Bgld., Markus Sammer: , Oberösterreich, Karl Egyed: , Salzburg, Andreas Rindler: , Steiermark, Ewald Kollnitz: , Kärnten, Ulrike Ernstbrunner: , Tirol und Vorarlberg,

weekend MAGAZIN Wien 2016

weekend MAGAZIN Wien 2016 weekend MAGAZIN Wien 2016 206.588 Exemplare 495.800 Leser über 200.000 Haushalte in Wien erhalten das weekend MAGAZIN am Wochenende an ihre Privatadresse. 1/1 Seite 10.800,- 158 mm 238 mm 1/2 Seite quer

Mehr

Budgetbegleitgesetz 2003 vom

Budgetbegleitgesetz 2003 vom ÄNDERUNG IM BDG Budgetbegleitgesetz 2003 vom 29.4.2003 Anhebung des Pensionsantrittsalters auf 65 Jahre ( 13 Abs.1 BDG) Betroffene: nach dem 2.4.1948 geboren keine 40 Jahre beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit

Mehr

Verschlechterungen im Beamtenpensionsrecht

Verschlechterungen im Beamtenpensionsrecht BUDGETBEGLEITGESETZ 2003 und Harmonisierung 2004 Verschlechterungen im Beamtenpensionsrecht für BeamtInnen die vor dem 1.1.1955 geboren sind www.goedfsg.at Stand 19.11.2004 1 ÄNDERUNG IM BDG Anhebung des

Mehr

Verschlechterungen im Beamtenpensionsrecht

Verschlechterungen im Beamtenpensionsrecht Harmonisierung 2004 und Budgetbegleitgesetz 2003 Verschlechterungen im Beamtenpensionsrecht für BeamtInnen die ab 1.1.1955 geboren sind www.goedfsg.at Stand 19.11.2004 C:\NetTemp\Parallelrechnung-19-11-2004-Vergleich.doc

Mehr

Pensionierungsmöglichkeiten

Pensionierungsmöglichkeiten Pensionierungsmöglichkeiten Stand: Jänner 2017 I. Pensionierungsmöglichkeiten für nach dem 31.12.1953 geborene Landeslehrpersonen 11 LDG: Übertritt in den Ruhestand (65. Lebensjahr) 12 LDG: Versetzung

Mehr

5. In 21 Abs. 2 wird vor dem Wort Ruhestand die Wortfolge zeitlichen oder dauernden eingefügt.

5. In 21 Abs. 2 wird vor dem Wort Ruhestand die Wortfolge zeitlichen oder dauernden eingefügt. Die Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956, LGBl. Nr. 30/1957, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 81/2010, wird wie folgt geändert: 1. 11 Abs. 1 lit. k lautet: k) Versetzung

Mehr

Kuhmilcherzeugung und -verwendung 2015

Kuhmilcherzeugung und -verwendung 2015 Kuhmilcherzeugung und -verwendung 2015 ; Verwendung ; menschl. menschl. Burgenland 4.215 6.868 28.950 25.772 742 2.146 290 89,0 2,6 7,4 Kärnten 34.264 6.538 224.018 190.615 15.519 15.644 2.240 85,1 6,9

Mehr

Kuhmilcherzeugung und -verwendung 2016

Kuhmilcherzeugung und -verwendung 2016 Kuhmilcherzeugung und -verwendung 2016 ; Verwendung ; menschl. menschl. Burgenland 3.968 7.409 29.400 25.768 631 2.707 294 87,6 2,1 9,2 Kärnten 33.964 6.753 229.371 199.765 11.795 15.517 2.294 87,1 5,1

Mehr

Pensionsharmonisierung 2004

Pensionsharmonisierung 2004 Pensionsharmonisierung 2004 Am 18. November 04 wurden die Gesetze, die die Pensionsharmonisierung betreffen, beschlossen. Der Fremdwörter-Duden definiert das Wort Harmonie folgendermaßen: "... innere und

Mehr

Novellierungsentwurf der Dienst- und Gehaltsordnung; B e r i c h t an den G e m e i n d e r a t

Novellierungsentwurf der Dienst- und Gehaltsordnung; B e r i c h t an den G e m e i n d e r a t GZ Präs. 11211/2003-82 Novellierungsentwurf der Dienst- und Gehaltsordnung; Graz, 20.05.2010 Mag.Ri/Ma Berichterstatter:... B e r i c h t an den G e m e i n d e r a t Mit Beschluss des Gemeinderates vom

Mehr

Antrag Gesetzesantrag des Bundesrates

Antrag Gesetzesantrag des Bundesrates 198/A-BR/2014 - Antrag (elektr. übermittelte Version) 1 von 6 198/A-BR/2014 Eingebracht am 28.05.2014 Antrag Gesetzesantrag des Bundesrates der Bundesräte Herbert und Kollegen betreffend Schaffung von

Mehr

Das oberösterreichische Beamten-Pensionsrecht

Das oberösterreichische Beamten-Pensionsrecht Das oberösterreichische Beamten-Pensionsrecht I. G R Ü N D E F Ü R D I E P E N S I O N S H A R M O N I S I E R U N G Ausgangssituation vor der Pensionsreform 2003 A. Eintritte - Situation nach der Pensionsharmonisierung

Mehr

O Ö. K U R I E R. 1. Bericht des Vorsitzenden über die. 2. Dienstrechtsnovelle 2005

O Ö. K U R I E R. 1. Bericht des Vorsitzenden über die. 2. Dienstrechtsnovelle 2005 O Ö. K U R I E R Informationsdienst der Landessektion 11 - Höhere Schule Ausgabe 9/05 November 2005 An alle Vorsitzenden der Gewerkschaftlichen Betriebsausschüsse und die Mitglieder der Landessektionsleitung

Mehr

Anträge betreffend Anrechnung von Schulzeiten

Anträge betreffend Anrechnung von Schulzeiten AHS-GEWERKSCHAFT FCG-Vorsitzende Mag. Eva Scholik e-mail: eva.scholik@oepu.at ZVR-Zahl 938 560 454 Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wien, am 8. Mai 2010 Aufgrund vieler Anfragen möchten wir Sie mit diesem

Mehr

Pensionsrecht für BeamtInnen. AKh Vortrag,

Pensionsrecht für BeamtInnen. AKh Vortrag, Pensionsrecht für BeamtInnen AKh Vortrag, 8.10.2015 Pensionsrecht Themen: Ruhestandsversetzung Berechnung der Pensionshöhe Ruhestandsversetzung Beamte wechseln in den Ruhestand: BeamtInnen-Dienstverhältnis

Mehr

Helmut Gaal Stand Pensionsrecht. Information für pragmatisierte Lehrer/innen

Helmut Gaal Stand Pensionsrecht. Information für pragmatisierte Lehrer/innen Helmut Gaal Stand 2014 Vorsitzender- Stv. des Zentralausschusses Pensionsrecht Information für pragmatisierte Lehrer/innen Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Jahren hat sich das Pensionsrecht

Mehr

Formular für die Pensionsberechnung für BeamtInnen 2017

Formular für die Pensionsberechnung für BeamtInnen 2017 Formular für die Pensionsberechnung für BeamtInnen 2017 Pensionsberechnungen werden ausschließlich für Gewerkschaftsmitglieder durchgeführt. Berechnungen für BeamtInnen, die nach dem 31. Dezember 1954

Mehr

Formular für die Pensionsberechnung für BeamtInnen 2018

Formular für die Pensionsberechnung für BeamtInnen 2018 Formular für die Pensionsberechnung für BeamtInnen 2018 Pensionsberechnungen werden ausschließlich für Gewerkschaftsmitglieder durchgeführt. Berechnungen für BeamtInnen, die nach dem 31. Dezember 1954

Mehr

Formular für die Pensionsberechnung für BeamtInnen 2018

Formular für die Pensionsberechnung für BeamtInnen 2018 Formular für die Pensionsberechnung für BeamtInnen 2018 Pensionsberechnungen werden ausschließlich für Gewerkschaftsmitglieder durchgeführt. Berechnungen für BeamtInnen, die nach dem 31. Dezember 1954

Mehr

DIENSTRECHT NEU. Änderungen im Überblick

DIENSTRECHT NEU. Änderungen im Überblick DIENSTRECHT NEU Änderungen im Überblick Überblick Urlaub Bemessung, Verbrauch, Zusatzurlaub Mehrdienstleistungen Anfall, Abgeltung Freiquartal Teilzeit URLAUBSREIF? Urlaub in Stunden ab 1.1.2010 Gesamt-

Mehr

Informationsblatt. über die Grundlagen der Berechnung der. Kontoerstgutschrift A

Informationsblatt. über die Grundlagen der Berechnung der. Kontoerstgutschrift A Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter Pensionsservice, Barichgasse 38, 1031 Wien Informationsblatt über die Grundlagen der Berechnung der Kontoerstgutschrift A Kontoerstgutschriften A sind für Beamtinnen

Mehr

Worum geht es? Verkürzt gesagt Geld gegen Freizeit. Ansparphase Reduktion um 2-15 % Konsumationsphase. Freistellung oder TZ. Beginn der Pension

Worum geht es? Verkürzt gesagt Geld gegen Freizeit. Ansparphase Reduktion um 2-15 % Konsumationsphase. Freistellung oder TZ. Beginn der Pension Zeitwertkonto Worum geht es? Nach einer Ansparphase, in der die Bezüge reduziert werden, folgt eine Konsumationsphase, in der die einbehaltenen Bezugsteile verzinst als Freistellungsbezug oder als Zulage

Mehr

NEBENGEBÜHREN- G DIENSTRECHT VERORDNUNG 4 VERORDNUNG ÜBER DIE NEBENGEBÜHREN DER BEAMTEN DER LANDESHAUPTSTADT INNSBRUCK

NEBENGEBÜHREN- G DIENSTRECHT VERORDNUNG 4 VERORDNUNG ÜBER DIE NEBENGEBÜHREN DER BEAMTEN DER LANDESHAUPTSTADT INNSBRUCK VERORDNUNG ÜBER DIE NEBENGEBÜHREN DER BEAMTEN DER LANDESHAUPTSTADT INNSBRUCK (Gemeinderatsbeschluss vom 18.5.1972 in der Fassung der Beschlüsse vom 5.4.1973, 17.12.1973, 25.10.1978, 25.6.1982, 28.6.1984,

Mehr

Eckpunkte des Pensionsharmonisierungsgesetzes

Eckpunkte des Pensionsharmonisierungsgesetzes Dr. Norbert Schnedl 22.11.2004 Dienstrecht Eckpunkte des Pensionsharmonisierungsgesetzes Das Verhandlungsteam der GÖD unter Führung von Fritz Neugebauer hat sich in den Verhandlungen mit der Bundesregierung

Mehr

Eckpunkte der Pensionsreform 2003

Eckpunkte der Pensionsreform 2003 Norbert Schnedl Stand: 7. Juli 2003 GÖD - Dienstrecht Eckpunkte der Pensionsreform 2003 Anhebung des Pensionsalters auf 65 Das Mindestalter für die Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung ( 15 BDG)

Mehr

Pensionsregelungen für pragmatisierte LehrerInnen seit 2014

Pensionsregelungen für pragmatisierte LehrerInnen seit 2014 Pensionsregelungen für pragmatisierte LehrerInnen seit 2014 Regelpension Grundsätzlich gilt für Landeslehrpersonen ein Pensionsantrittsalter von 65. Das bedeutet, dass eine Versetzung in den Ruhestand

Mehr

9931/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Anlage 1 1 von Anlage 1. Erhebung zur parlamentarischen Anfrage vom

9931/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Anlage 1 1 von Anlage 1. Erhebung zur parlamentarischen Anfrage vom Anlage 1 Erhebung zur parlamentarischen Anfrage vom 6.0.016 Salzburg Frage(n) Beschreibung 00 006 007 008 00 010 011 01 01 014 1 Eigenkapital 1.0.14.1.6 67.6.44 7.40. 76.18.0 7.8.616 78.681.678 8.70.04

Mehr

Lohnpfändung> Lohnpfändung. Wichtige Bestimmungen Bei der Lohnexekution. Wichtige Bestimmungen bei der Lohnexekution ARBEIT WIR SIND FÜR SIE DA!

Lohnpfändung> Lohnpfändung. Wichtige Bestimmungen Bei der Lohnexekution. Wichtige Bestimmungen bei der Lohnexekution ARBEIT WIR SIND FÜR SIE DA! Lohnpfändung> ARBEIT Wichtige Bestimmungen Bei der Lohnexekution Lohnpfändung Wichtige Bestimmungen bei der Lohnexekution WIR SIND FÜR SIE DA! DIE LOHNEXEKUTION Durch die in der Exekutionsordnung vorgesehene

Mehr

Sonder-Klienteninformation zur Pensionsreform 2004 Stand August 2003

Sonder-Klienteninformation zur Pensionsreform 2004 Stand August 2003 Sonder-Klienteninformation zur Pensionsreform 2004 Stand August 2003 Späterer Beginn des Erwerbslebens, längere Lebensdauer, steigende Invaliditätsrate und geänderte Altersstruktur der Bevölkerung waren

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2001 Ausgegeben am 9. Jänner 2001 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2001 Ausgegeben am 9. Jänner 2001 Teil I P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2001 Ausgegeben am 9. Jänner 2001 Teil I 6. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über dienstrechtliche

Mehr

Eckpunkte des Begutachtungsentwurfs zur Pensionsharmonisierung

Eckpunkte des Begutachtungsentwurfs zur Pensionsharmonisierung Dr. Norbert Schnedl 22.9.2004 Dienstrecht Eckpunkte des Begutachtungsentwurfs zur Pensionsharmonisierung Für die GÖD ist der grundsätzliche Zugang zur Pensionsharmonisierung das Ziel der sozialen Ausgewogenheit.

Mehr

Bericht des Rechnungshofes

Bericht des Rechnungshofes Pensionsstand und ausgaben der Landesbeamtinnen und beamten III 70 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP Reihe BUND 2017/65 Reihe BURGENLAND 2017/8 Reihe KÄRNTEN 2017/7

Mehr

Ruhegenussvordienstzeiten

Ruhegenussvordienstzeiten Ruhegenussvordienstzeiten Allgemeines Die heutige Veranstaltung kann nur eine Übersicht über allgemeine Grundlagen geben Eine individuelle Beratung telefonisch oder persönlich möglich Vortrag, Unterlagen,

Mehr

zum kurzschriftlichen Bericht des o.ö. Landtages, XXIV. GesetzgebungsQeriode

zum kurzschriftlichen Bericht des o.ö. Landtages, XXIV. GesetzgebungsQeriode Beilageß.~~/1996 zum kurzschriftlichen Bericht des o.ö. Landtages, XXIV. GesetzgebungsQeriode Initiativantrag der unterzeichneten Abgeordneten betreffend das Landesgesetz, mit dem das O.Ö. Landes-Verfassungsges

Mehr

HausgehilfInnen ohne Kochen. Werte für 2015 und 2016 gb DLS gb DLS gb DLS gb DLS gb DLS gb DLS gb DLS gb DLS gb DLS Bundesland

HausgehilfInnen ohne Kochen. Werte für 2015 und 2016 gb DLS gb DLS gb DLS gb DLS gb DLS gb DLS gb DLS gb DLS gb DLS Bundesland HausgehilfInnen ohne Kochen Beschäftigungsjahr 8,27 11,33 8,27 11,33 7,86 10,76 8,27 11,33 8,27 11,33 8,27 11,33 8,27 11,33 8,27 11,33 7,86 10,76 Beschäftigungsjahr 9,05 12,40 9,05 12,40 8,60 11,78 9,05

Mehr

Pensionsharmonisierung: Die Eckpunkte des neuen Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG)

Pensionsharmonisierung: Die Eckpunkte des neuen Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG) Pensionsharmonisierung: Die Eckpunkte des neuen Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG) Inkrafttreten: 1. Jänner 2005 Nach der Pensionssicherungsnovelle, die bereits im Vorjahr beschlossen wurde und bereits

Mehr

Generali-Geldstudie 2010

Generali-Geldstudie 2010 Generali-Geldstudie In Zusammenarbeit mit market MarktforschungsgesmbH & CoKG.. Interviews (CATI), repräsentativ für die österr. Bevölkerung ab Jahren; im Nov./Dez.. Sabine Zotter, Andreas Gutscher / Marketing

Mehr

Kurzarbeit. Regelung rückwirkend gültig ab 1. Februar (Beschluss im Nationalrat am 26. Februar 2009.) Stand: 26.

Kurzarbeit. Regelung rückwirkend gültig ab 1. Februar (Beschluss im Nationalrat am 26. Februar 2009.) Stand: 26. Kurzarbeit Regelung rückwirkend gültig ab 1. Februar 2009 (Beschluss im Nationalrat am 26. Februar 2009.) Stand: 26. Februar 2009 FRAGEN UND ANTWORTEN Was ist Kurzarbeit? Von Kurzarbeit (KUA) spricht man,

Mehr

Durchschnittspreise Objektkategorie/Bundesland Durchschnitt Durchschnitt BAUGRUNDSTüCKE. Veränderung %

Durchschnittspreise Objektkategorie/Bundesland Durchschnitt Durchschnitt BAUGRUNDSTüCKE. Veränderung % Durchschnittspreise Objektkategorie/Bundesland BAUGRUNDSTüCKE Burgenland 81,06 79,60-1,80 Kärnten 84,14 85,97 2,17 Niederösterreich 109,88 116,95 6,43 Oberösterreich 93,28 96,57 3,53 Salzburg 296,93 317,98

Mehr

Print-Reichweiten MA 2014/15. in Österreich und den Bundesländern

Print-Reichweiten MA 2014/15. in Österreich und den Bundesländern Print-Reichweiten MA 2014/15 in Österreich und den Bundesländern Reichweite und Leser in Österreich Print-Reichweite und Leser der RMA-Medien im Vergleich zu ausgewählten Tageszeitungen 49,1 % 3.575.000

Mehr

Vorlage der Landesregierung

Vorlage der Landesregierung Nr 296 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (6. Session der 13. Gesetzgebungsperiode) Vorlage der Landesregierung Gesetz vom..., mit dem das Salzburger Landes-Beamtengesetz

Mehr

Einkommen und Wirtschaftsstruktur in Tirol

Einkommen und Wirtschaftsstruktur in Tirol Einkommen und Wirtschaftsstruktur in Tirol Mag. Stefan Garbislander 02.05.2017 Was sagt die Statistik? 2 - 1.166-1.198-1.039-892 - 905-910 - 922-935 - 725-575 Über 900 Einkommens-Differenz in Tirol DIFFERENZ

Mehr

An das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Stubenring Wien

An das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Stubenring Wien 28/SN-201/ME XXII. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 5 Bundesministerium für Landesverteidigung Fremdlegislative Sachbearbeiter: Dr. Harald KODADA Tel: 5200/21530 Fax: 5200/17206

Mehr

Versorgungs-Informationen zur Altersteilzeit

Versorgungs-Informationen zur Altersteilzeit Versorgungs-Informationen zur Altersteilzeit für brandenburgische Beamte im Schuldienst Dieses Merkblatt enthält Hinweise zu den beamtenversorgungsrechtlichen Auswirkungen der Regelungen zur Altersteilzeit

Mehr

K O L L E K T I V V E R T R A G. über Altersteilzeit

K O L L E K T I V V E R T R A G. über Altersteilzeit PS/015/2001 K O L L E K T I V V E R T R A G über Altersteilzeit abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie, 1037 Wien, Zaunergasse 1-3 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,

Mehr

Höhe der gewünschten - zu unterrichtenden - Pflichtwochenstundenzahl. Die Besoldung richtet sich dabei nach dem gewählten Sabbatjahr-Modell.

Höhe der gewünschten - zu unterrichtenden - Pflichtwochenstundenzahl. Die Besoldung richtet sich dabei nach dem gewählten Sabbatjahr-Modell. Sabbatjahrregelung für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis Seite 2/5 Höhe der gewünschten - zu unterrichtenden - Pflichtwochenstundenzahl Die Besoldung richtet sich dabei nach dem gewählten Sabbatjahr-Modell.

Mehr

10342/AB. vom zu 10798/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/1225-SIAK-ZGA/2016 Wien, am 11. Jänner 2017

10342/AB. vom zu 10798/J (XXV.GP) GZ: BMI-LR2220/1225-SIAK-ZGA/2016 Wien, am 11. Jänner 2017 10342/AB vom 12.01.2017 zu 10798/J (XXV.GP) 1 von 6 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Mag. WOLFGANG SOBOTKA HERRENGASSE 7 1010 WIEN TEL +43-1 53126-2352 FAX +43-1 53126-2191

Mehr

Beilage 2 zu ZL /4 ( ) Informationsblatt

Beilage 2 zu ZL /4 ( ) Informationsblatt PENSIONSSERVICE Informationsblatt über die Grundlagen der Bemessung eines Versorgungsgenusses nach einem im Dienststand verstorbenen Beamten (Durchrechnung) Stand: 1. Jänner 2016 Die Grundlage für die

Mehr

VERSCHLECHTERUNGEN BEI DER ALTERSTEILZEIT

VERSCHLECHTERUNGEN BEI DER ALTERSTEILZEIT VERSCHLECHTERUNGEN BEI DER ALTERSTEILZEIT Wir stehen auf Ihrer Seite Stand: Juni 2018 ooe.arbeiterkammer.at Dr. Josef moser, mba AK-direKtor Dr. Johann kalliauer AK-Präsident GLEITEND IN PENSION MIT DER

Mehr

Verschlechterungen im Beamtenpensionsrecht

Verschlechterungen im Beamtenpensionsrecht BUDGETBEGLEITGESETZ 2003 und Harmonisierung 2004 Verschlechterungen im Beamtenpensionsrecht für BeamtInnen die vor dem 1.1.1955 geboren sind www.goedfsg.at Stand 04.07.2007 1 ÄNDERUNG IM BDG Anhebung des

Mehr

Eckpunkte der Reform Abänderungsantrag MR-Entwurf Derzeitige Rechtslage Bemerkungen

Eckpunkte der Reform Abänderungsantrag MR-Entwurf Derzeitige Rechtslage Bemerkungen GEGENÜBERSTELLUNG des in den Ministerrat eingebrachten Entwurfes mit dem Abänderungsantrag und der derzeitigen Rechtslage - BDG; Bemerkungen Eckpunkte der Reform Abänderungsantrag MR-Entwurf Derzeitige

Mehr

ENTWURF WIENER LANDTAG

ENTWURF WIENER LANDTAG Beilage Nr. 25/2010 LG 04515-2010/0001 ENTWURF Beilage Nr. 25/2010 WIENER LANDTAG Gesetz, mit dem das Wiener Bezügegesetz 1995 (11. Novelle zum Wiener Bezügegesetz 1995), die Pensionsordnung 1995 (21.

Mehr

Lohnpfändung. Wichtige Bestimmungen bei der Lohnexekution. Gerechtigkeit muss sein

Lohnpfändung. Wichtige Bestimmungen bei der Lohnexekution. Gerechtigkeit muss sein Lohnpfändung Wichtige Bestimmungen bei der Lohnexekution Gerechtigkeit muss sein DIE LOHNEXEKUTION Durch die in der Exekutionsordnung vorgesehene jährliche Angleichung des Existenzminimums an den Ausgleichszulagenrichtsatz

Mehr

Urlaubsberechnung Urlaubsrecht - Änderung Beschäftigungsausmaß Beispiel 1

Urlaubsberechnung Urlaubsrecht - Änderung Beschäftigungsausmaß Beispiel 1 Urlaubsberechnung Die Formel für die Berechnung des Urlaubs finden Sie nachfolgend: (Jahresanspruch Vollzeit in Stunden * Beschäftigungsausmaß in %) / 365 * Tage im Jahr Das Schaltjahr wird nicht berücksichtigt.

Mehr

48. (1) Das Gehalt der Universitätsprofessoren ( 154 lit. a BDG 1979) beträgt:

48. (1) Das Gehalt der Universitätsprofessoren ( 154 lit. a BDG 1979) beträgt: Abschnitt IV Universitätslehrer Gehalt der Universitätsprofessoren 48. (1) Das Gehalt der Universitätsprofessoren ( 154 lit. a BDG 1979) beträgt: für in der Gehalts- Außerordent- Ordentliche stufe Universitäts-

Mehr

Anwendungsbereich. Anspruchsbegründende Nebengebühren, Festhalten in Nebengebührenwerten

Anwendungsbereich. Anspruchsbegründende Nebengebühren, Festhalten in Nebengebührenwerten Gesetz vom 19. November 2002 über Nebengebührenzulagen der öffentlich-rechtlichen Bediensteten des Landes (Steiermärkisches Landes-Nebengebührenzulagengesetz Stmk. L-NGZG) Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich

Mehr

Anhang. zum Informationsblatt über die Grundlagen der Bemessung eines Ruhegenusses. Auszug aus dem Pensionsgesetz 1965 (PG 1965) 1

Anhang. zum Informationsblatt über die Grundlagen der Bemessung eines Ruhegenusses. Auszug aus dem Pensionsgesetz 1965 (PG 1965) 1 PENSIONSSERVICE Anhang zum Informationsblatt über die Grundlagen der Bemessung eines Ruhegenusses Auszug aus dem Pensionsgesetz 1965 (PG 1965) 1 Stand: 1. Jänner 2011 Inhaltsübersicht RUHEBEZUG 3 PG 1965:

Mehr

Kurzinformation Karenz des Betriebsrates der Musikschule Wien

Kurzinformation Karenz des Betriebsrates der Musikschule Wien betriebsrat musikschule wien Wilhelmstraße 64 * 1120 Wien www.betriebsrat-mla.at info@betriebsrat-mla.at Kurzinformation Karenz des Betriebsrates der Musikschule Wien Allgemein: Die Anträge müssen meist

Mehr

Dienstrechtsnovelle 2018 die Details

Dienstrechtsnovelle 2018 die Details Dienstag, 27. Februar 2018 Dienstrechtsnovelle 2018 die Details Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Februar 2018 ist die mit Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner erfolgreich ausverhandelte Dienstrechtsnovelle

Mehr

Ein Baby ist unterwegs

Ein Baby ist unterwegs Ein Baby ist unterwegs Dienst- und Besoldungsrechtliches rund um Schwangerschaft, Geburt und Karenz Daniela Eysn, MA Bereichsleiterin Besoldung Gewerkschaft Öffentlicher Dienst 1010 Wien, Teinfaltstraße

Mehr

Begutachtungsentwurf 23. August 2017 zu Zl. 01-VD-LG-1706/

Begutachtungsentwurf 23. August 2017 zu Zl. 01-VD-LG-1706/ Seite 1 von 12 Begutachtungsentwurf 23. August 2017 zu Zl. 01-VD-LG-1706/32-2017 Gesetz vom.., mit dem das Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994 (30. K-DRG-Novelle), das Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz

Mehr

Informationsblatt. über die Grundlagen der Bemessung eines Versorgungsgenusses nach einem im Dienststand verstorbenen Beamten (Durchrechnung)

Informationsblatt. über die Grundlagen der Bemessung eines Versorgungsgenusses nach einem im Dienststand verstorbenen Beamten (Durchrechnung) 1 PENSIONSSERVICE Informationsblatt über die Grundlagen der Bemessung eines Versorgungsgenusses nach einem im Dienststand verstorbenen Beamten (Durchrechnung) Stand: 1. Jänner 2010 Die Grundlage für die

Mehr

> ARBEIT. Lohnpfändung. Wichtige Bestimmungen bei der Lohnexekution. Wir sind für Sie da

> ARBEIT. Lohnpfändung. Wichtige Bestimmungen bei der Lohnexekution. Wir sind für Sie da > ARBEIT Lohnpfändung Wichtige Bestimmungen bei der Lohnexekution Wir sind für Sie da DIE LOHNEXEKUTION Durch die in der Exekutionsordnung vorgesehene jährliche Angleichung des Existenzminimums an den

Mehr

FAKTEN STATT MYTHEN!

FAKTEN STATT MYTHEN! FAKTEN STATT MYTHEN! BEHAUPTUNG In der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) werden massenweise Unsummen ausgezahlt. STIMMT DAS? Wir haben allein in Oberösterreich hunderte Fälle, die mehr als 2000

Mehr

Verzeichnis veranschlagter Konten. Bundesvoranschlag. Untergliederung 23: Pensionen - Beamtinnen und Beamte

Verzeichnis veranschlagter Konten. Bundesvoranschlag. Untergliederung 23: Pensionen - Beamtinnen und Beamte Verzeichnis veranschlagter Konten Bundesvoranschlag 2019 Untergliederung 23: Pensionen - Beamtinnen und Beamte Inhalt Untergliederung 23 Pensionen - Beamtinnen und Beamte Budgetstruktur und Organisation

Mehr

Lohnpfändung. Wichtige Bestimmungen Bei der Lohnexekution GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

Lohnpfändung. Wichtige Bestimmungen Bei der Lohnexekution GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Lohnpfändung Wichtige Bestimmungen Bei der Lohnexekution GERECHTIGKEIT MUSS SEIN DIe LohnexekutIon Durch die in der exekutionsordnungsnovelle (eo) vorgesehene jährliche Angleichung des existenzminimums

Mehr

Verzeichnis veranschlagter Konten. Bundesvoranschlag. Untergliederung 23: Pensionen - Beamtinnen und Beamte

Verzeichnis veranschlagter Konten. Bundesvoranschlag. Untergliederung 23: Pensionen - Beamtinnen und Beamte Verzeichnis veranschlagter Konten Bundesvoranschlag 2018 Untergliederung 23: Pensionen - Beamtinnen und Beamte Inhalt Untergliederung 23 Pensionen - Beamtinnen und Beamte Budgetstruktur und Organisation

Mehr

UNFALLVERSICHERUNG FÜR FUNKTIONÄRE. Interne Arbeitsunterlage. Jänner 2018

UNFALLVERSICHERUNG FÜR FUNKTIONÄRE. Interne Arbeitsunterlage. Jänner 2018 1 UNFALLVERSICHERUNG FÜR FUNKTIONÄRE Interne Arbeitsunterlage Jänner 2018 2 Inhaltsverzeichnis 1. Versicherter Personenkreis und Versicherungsträger... 3 1.1. Wer ist versichert?... 3 1.2. Versicherungsträger...

Mehr

Veränderung Absolutwerte. In allen Unterkunftsarten

Veränderung Absolutwerte. In allen Unterkunftsarten Vorläufige (hochgerechnete) Ankunftsergebnisse der Beherbergungsstatistik im Dezember 2016 Absolut- werte % % % Burgenland 6,7 4,7 0,3 43,6-0,2-0,1 50,3 0,4 0,2 Kärnten 83,9-6,1-5,5 54,5 1,1 0,6 138,4-3,4-4,9

Mehr

Die Freizeitoption Nahrungs- und Genussmittelindustrie 2018

Die Freizeitoption Nahrungs- und Genussmittelindustrie 2018 Die Freizeitoption Nahrungs- und Genussmittelindustrie 2018 Bei den KV-Verhandlungen 2018 wurde für die Allgemeine Gruppe der Nahrungs- und Genussmittelindustrie sowie die Süßwarenindustrie erneut eine

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Artikel 8 Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979

Inhaltsverzeichnis. Artikel 8 Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer- Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und

Mehr

K O L L E K T I V V E R T R A G

K O L L E K T I V V E R T R A G K O L L E K T I V V E R T R A G betreffend die Einführung der 38-Stunden-Woche abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, VERBAND DER SPEISEÖL- UND FETTINDUSTRIE

Mehr

der Agrarmarkt Austria, Dresdner Straße 70, 1200 Wien

der Agrarmarkt Austria, Dresdner Straße 70, 1200 Wien K-Ö Verlautbarungsblatt der A g r a r Markt A u s t r i a Agrarmarkt Austria, Dresdner Straße 70, 1200 Wien Gemäß des 32 des AMA-Gesetzes 1992 (BGBl. Nr. 376/1992 i. d. g. F.) Jahrgang 2015 Ausgegeben

Mehr

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, wurden zahlreiche dienstund besoldungsrechtliche Neuerungen beschlossen.

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, wurden zahlreiche dienstund besoldungsrechtliche Neuerungen beschlossen. LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Direktionen der allgemein bildenden höheren Schulen, der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie der Anstalten der Lehrer-

Mehr

Gesetzliche Grundlagen 2008

Gesetzliche Grundlagen 2008 49 Kinderzulage Für das erste Kind monatlich 61,27 Für das zweite Kind monatlich 63,68 Für das dritte Kind monatlich 67,25 Für jedes weitere Kind monatlich 69,67. 65 Kinderzulage Für das erste Kind monatlich

Mehr

Pensionsberechnung. im Überblick

Pensionsberechnung. im Überblick Pensionsberechnung im Überblick 7 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at

Mehr

Pensionsberechnung. im Überblick

Pensionsberechnung. im Überblick Pensionsberechnung im Überblick 7 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at

Mehr

ALLGEMEINER EINKOMMENS BERICHT. des Jahres 2018 HÖCHSTES MITTLERES BRUTTOJAHRESEINKOMMEN ENERGIE- VERSORGUNG

ALLGEMEINER EINKOMMENS BERICHT. des Jahres 2018 HÖCHSTES MITTLERES BRUTTOJAHRESEINKOMMEN ENERGIE- VERSORGUNG HÖCHSTES MITTLERES BRUTTOJAHRESEINKOMMEN ENERGIE- VERSORGUNG ALLGEMEINER EINKOMMENS BERICHT des Jahres 2018 NIEDRIGSTES MITTLERES BRUTTOJAHRESEINKOMMEN BEHERBERGUNG UND GASTRONOMIE UNSELBSTSTÄNDIG ERWERBSTÄTIGE

Mehr

Pensionskonto Focus Frauen

Pensionskonto Focus Frauen Pensionskonto Focus Frauen Mag a. Birgit Schreiber Referentin der Abteilung Sozialversicherungsrecht der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark Früher die besten 15 Einkommensjahre Grundlage

Mehr

Arbeitszeit. Rechtslage für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des allgemeinen Personals. der österreichischen Universitäten Grundzüge

Arbeitszeit. Rechtslage für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des allgemeinen Personals. der österreichischen Universitäten Grundzüge ! Arbeitszeit Rechtslage für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des allgemeinen Personals HIER STEHT DER TITEL der österreichischen Universitäten Grundzüge Referat Betriebsversammlung MUW 08. Juni 2016 Mag.

Mehr

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR KURZARBEIT

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR KURZARBEIT FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR KURZARBEIT Die neue Regelung ist seit 10. März 2009 gültig Stand: 30. März 2009 Was ist Kurzarbeit? Von Kurzarbeit (KUA) spricht man, wenn in einem Betrieb die Arbeitszeit zeitlich

Mehr

Regierungsvorlage Angebot an Sozialpartner GÖD-Vorschlag Bewertung

Regierungsvorlage Angebot an Sozialpartner GÖD-Vorschlag Bewertung Regierungsvorlage Angebot an Sozialpartner GÖD-Vorschlag Bewertung 28. Mai 2003 Für die Jahrgänge, geboren zwischen dem 2.10.1940 und dem 1.4.1948 wird in Form einer Geburtstagsregelung das Abschlagsgrenzalter

Mehr

Datenerfassung Copyright HOSPIZ ÖSTERREICH (Pelttari-Stachl/Zottele)

Datenerfassung Copyright HOSPIZ ÖSTERREICH (Pelttari-Stachl/Zottele) 10 14 134 Hospizteams in Österreich 29 Erfassungsgrad: 100% 28 18 16 8 7 4 Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Kärnten Burgenland 30 Palliativkonsiliardienste in Österreich

Mehr

Offliner-Studie Qualitative Ursachenforschung zur Nicht-Nutzung des Internet in Österreich Tabellenband

Offliner-Studie Qualitative Ursachenforschung zur Nicht-Nutzung des Internet in Österreich Tabellenband Wien, August 2011 Offliner-Studie Qualitative Ursachenforschung zur Nicht-Nutzung des Internet in Österreich Tabellenband PROFIL DER TELEFONUMFRAGE Ausführendes Institut: Sophie Karmasin Market Intelligence

Mehr

Leistungen des Landes NÖ für Ärztinnen und Ärzte

Leistungen des Landes NÖ für Ärztinnen und Ärzte LAND NIEDERÖSTERREICH Leistungen des Landes NÖ für Ärztinnen und Ärzte Anwendungsbereich NÖ Spitalsärztegesetz 1992 (NÖ SÄG 1992) Stand 1. Jänner 2018 Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Seite

Mehr

Pensionssystem der Magistratsbeamten der Landeshauptstadt Salzburg

Pensionssystem der Magistratsbeamten der Landeshauptstadt Salzburg Salzburg Pensionssystem der Magistratsbeamten der Landeshauptstadt Salzburg Im Zeitraum 2001 bis 2006 hatte die Landeshauptstadt Salzburg (Landeshauptstadt) aufgrund landesgesetzlicher Regelungen ihr Pensionssystem

Mehr

RECHNUNGSHOFBERICHT REIHE BUND 2009/10

RECHNUNGSHOFBERICHT REIHE BUND 2009/10 Dampfschiffstraße 2 1031 Wien Postfach 240 Tel +43 (1) 711 71-8264 Fax +43 (1) 712 94 25 presse@rechnungshof.gv.at RECHNUNGSHOFBERICHT REIHE BUND 2009/10 Vorlage vom 18. September 2009 REFORMEN DER BEAMTENPENSIONSSYSTEME

Mehr

Information über den Kollektivvertrag für das HAFNER, PLATTEN- UND FLIESENLEGERGEWERBE

Information über den Kollektivvertrag für das HAFNER, PLATTEN- UND FLIESENLEGERGEWERBE Information über den Kollektivvertrag für das HAFNER, PLATTEN- UND FLIESENLEGERGEWERBE Lohnordnung und rahmenrechtliche Änderungen gültig ab 1. Mai A) Kollektivvertragslöhne und Lehrlingsentschädigungen

Mehr

Altersteilzeit: Beispiel Teilzeit 13 Stunden (mit Anleitung)

Altersteilzeit: Beispiel Teilzeit 13 Stunden (mit Anleitung) Altersteilzeit: Beispiel Teilzeit 13 Stunden (mit Anleitung) Die Berechnungen beziehen sich auf den voraussichtlichen Erlass! Stand vom 17.5.13 Altersteilzeit (AT) Beispiel Frau Mustermann, Teilzeit 13

Mehr

Tiroler Ärztetage Praxiszurücklegungsseminar Pensionsversicherung nach dem ASVG und FSVG

Tiroler Ärztetage Praxiszurücklegungsseminar Pensionsversicherung nach dem ASVG und FSVG Ärztekammer für Tirol Tiroler Ärztetage 2017 Praxiszurücklegungsseminar Pensionsversicherung nach dem ASVG und FSVG 1 Prinzipien Mehrfachversicherung gleichzeitig mehrere Erwerbstätigkeiten z.b. als -

Mehr

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab (Beilage 1a) BG A 2,0% BG B-F 1,75% BG G-H 1,5% BG I - K 1,2%

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab (Beilage 1a) BG A 2,0% BG B-F 1,75% BG G-H 1,5% BG I - K 1,2% KV-VERHANDLUNGEN FAHRZEUGINDUSTRIE 2016 ANGESTELLTE PROTOKOLL ZUM GEHALTSABSCHLUSS Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

Mehr

Altersteilzeit und Teil pension sowie Wiedereingliederungsteilzeit

Altersteilzeit und Teil pension sowie Wiedereingliederungsteilzeit ! Altersteilzeit und Teil pension sowie Wiedereingliederungsteilzeit HIER STEHT DER TITEL Wesentliche Regelungsinhalte Betriebsversammlung allgemeines Personal MUW 09. Mai 2017 Mag. Stefan Jöchtl Gewerkschaft

Mehr

Konjunkturbeobachtung für das Baugewerbe. 4. Quartal 2018

Konjunkturbeobachtung für das Baugewerbe. 4. Quartal 2018 Konjunkturbeobachtung für das Baugewerbe 4. Quartal 2018 und KMU-Forschung Seite 1 KONJUNKTURBEOBACHTUNG BAUGEWERBE IV. Quartal 2018 Entwicklung deutlich positiv Die quartalsweise von der KMU-Forschung

Mehr