Sebastian Zeitzmann / Helen Küchler Überblicks-Skriptum Europäische Integration II / ERASMUS, EUROPAICUM SoSe 2015

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1 Sebastian Zeitzmann / Helen Küchler Überblicks-Skriptum Europäische Integration II / ERASMUS, EUROPAICUM SoSe 2015 Das Beitrittsverfahren zur Europäischen Union und ihre künftige Erweiterung I. Das Verfahren zum Beitritt eines Staates in die EU 1. Voraussetzungen zum Beitritt Berechtigt zum Beitritt in die Europäische Union sind zunächst nur europäische Staaten. Die Abgrenzung kann im Einzelfall schwer fallen. Bestes Beispiel dafür ist die. Ein Beitrittsantrag Marokkos wurde 1987 abgelehnt, eben weil es sich bei Marokko um einen afrikanischen Staat handelt. Gemäß Artikel 49 des EU-Vertrages ist zudem Voraussetzung, dass der beitrittswillige Staat die Werte (früher: Grundsätze) der Europäischen Union achtet. Bei diesen handelt es sich gemäß Art. 2 EUV um Achtung der Menschenwürde (seit Lissabon); Freiheit; Demokratie; Gleichheit (seit Lissabon); Wahrung (früher: Achtung) der Menschenrechte und Grundfreiheiten einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören (letzteres seit Lissabon) sowie Rechtsstaatlichkeit. Mit Ausnahme Weißrusslands erfüllen mittlerweile alle europäischen Staaten zumindest formal diese Voraussetzungen. Dies lässt sich daraus schließen, dass alle Staaten Europas (außer Weißrussland) Mitglied im Europarat sind, welcher bezüglich einer Mitgliedschaft ähnliche Anforderungen an die Staaten stellt. Lediglich, Europas jüngster Staat (seit 2008), ist ebenfalls nicht Mitglied im Europarat. Dies hat aber weniger damit etwas zu tun, dass er die europäischen Werte nicht achtet sondern noch nicht von allen europäischen Staaten als eigenständiger Staat anerkannt wurde, u.a. von fünf EU-Staaten, aber auch von Russland nicht. Der Europäische Rat hat im Jahr 1993 auf dem Kopenhagener Gipfel die Bedingungen für einen EU- Beitritt in den sogenannten Kopenhagener Kriterien zusammengefasst: die Demokratie und die staatlichen Autoritäten des jeweiligen Staats müssen stabil sein, der Staat Rechtsstaatlichkeit gewährleisten sowie die Menschenrechte achten und Minderheiten schützen (entsprechend den Werten der Union); der Staat muss eine stabile funktionsfähige Marktwirtschaft vorweisen können, welche dem Wettbewerbsdruck der anderen Staaten standzuhalten vermag; der Staat muss politisch mit den Zielen der Union und der Wirtschafts- und Währungsunion einverstanden sein und die Finalität der EU anerkennen, und der Staat muss das bestehende Acquis Communautaire (den rechtlichen Besitzstand der EU), also alle Unionsrechtsakte, übernehmen. Diese Punkte betreffen die Beitrittsfähigkeit von Staaten. Die Kopenhagener Kriterien haben aber auch ein Beitrittskriterium für die EU selbst aufgestellt: Demnach muss die EU in der Lage sein, den beitrittswilligen Staat in ihren Verbund zu integrieren. Mit anderen Worten: Durch den Beitritt des beitrittswilligen Staates dürfen der EU keine Nachteile, z.b. für ihre Handlungsfähigkeit, erwachsen.

2 2. Das Beitrittsverfahren Das Beitrittsverfahren in der gegenwärtigen Praxis lässt sich grob in vier Phasen unterteilen: a) Das Vorverfahren Die erste Phase, welche in der Praxis vor allem für den möglichen Beitritt der südosteuropäischen Staaten des westlichen Balkans (Kroatien,,,,, Bosnien und Herzegowina sowie soweit als Staat anerkannt ) Anwendung findet bzw. fand, ist eine Art Vorverfahren zum eigentlichen Beitrittsverfahren. Dieses Vorverfahren ist für die genannten Staaten aufgrund ihrer erheblichen strukturellen Unterschiede zu den EU-Mitgliedsstaaten notwendig geworden. Es sieht vor, dass vor der Verleihung des Status des Beitrittskandidaten (welche in der nächsten Phase nach der Antragsstellung des Staates erfolgt) ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) mit dem jeweiligen Staat geschlossen wird. In einer 1. Stufe muss der Staat selbst als solcher und seine Institutionen hinreichend stabil sein. Ist dies der Fall, kann eine Studie, welche die Möglichkeit der Aufnahme von SAA-Verhandlungen mit dem jeweiligen Staat zum Inhalt hat (Machbarkeitsstudie), von der Kommission ausgearbeitet werden. Diese Studie kann Bedingungen an den Staat hinsichtlich seiner Wirtschaft oder seines politischen Systems enthalten. 2. Stufe: wenn die Bedingungen der Machbarkeitsstudie erfüllt sind, kann die EU mit dem jeweiligen Staat in Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen eintreten. 3. Stufe: wenn die Verhandlungen einen ausreichenden Fortschritt genommen haben und in den für die Umsetzung eines entsprechenden Abkommens notwendigen Bereichen Einigung erzielt wurde, werden die SAA-Verhandlungen abgeschlossen und das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen EU und dem jeweiligen Staat unterzeichnet. Der Staat kann nun seinen Beitrittsantrag zur Mitgliedschaft in der Europäischen Union stellen. b) Antragsstellung und Vorbereitungen In die zweite Phase, dem Beginn des eigentlichen Beitrittsverfahrens, fallen die Antragsstellung des beitrittswilligen Staates sowie die notwendigen Vorbereitungen für den Beitritt. Diese finden hauptsächlich auf Ebene der Institutionen der EU statt, Art. 49 EUV. Zunächst stellt der beitrittswillige Staat seinen Beitrittsantrag. Diesen richtet er an den Rat. Das Europäische Parlament sowie die nationalen Parlamente aller Mitgliedstaaten werden seit Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags über den Antrag unterrichtet. In der Folge erarbeitet die Kommission einen Bericht, in dem sie die Beitrittsperspektiven des Kandidatenstaates darstellt (= Anhörung der Kommission). Dazu achtet die Kommission vor allem darauf, ob der Staat die oben genannten Beitrittskriterien, vor allem die Kopenhagener Kriterien, erfüllt. Bei den SAA- Staaten überprüft die Kommission daneben, ob die Verpflichtungen aus dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen durch den beitrittswilligen Staat hinreichend und korrekt umgesetzt wurden. Spricht grundsätzlich nichts gegen einen Beitritt des jeweiligen Staates, so empfiehlt die Kommission in ihrem Bericht zunächst die Ernennung des Staates zum Beitrittskandidaten sowie später die Aufnahme der Verhandlungen selbst. Dem Staat wird sodann vom Europäischen Rat, wenn dieser die engen Beziehungen des Staates zur EU politisch anerkennt, der Status des Beitrittskandidaten verliehen. Im Anschluss kann der Europäische Rat die Beitrittsverhandlungen mit dem Staat und somit Phase drei des Verfahrens eröffnen. Der EU-Vertrag sieht übrigens vor, dass der Rat die Ernennung zum Beitrittskandidaten vornimmt und auch die Beitrittsverhandlungen eröffnet. Regelmäßig trifft er auch einen entsprechenden Beschluss, in der Praxis erfolgt aber der endgültige Beschluss durch die Chefs selbst, also den Europäischen Rat. c) Die Verhandlungsphase Die Verhandlungsphase findet in erster Linie auf zwischenstaatlicher Ebene statt. Neben informellen bioder multilateralen Zusammenkünften sind vor allem die regelmäßig stattfindenden bilateralen oder

3 intergouvernementalen Konferenzen zwischen dem Kandidatenstaat und den EU-Mitgliedsstaaten von Belang. Die jeweiligen Botschafter treffen sich diesbezüglich alle vier Wochen. Auf Ministerebene finden die Konferenzen alle sechs Monate statt. In den Konferenzen werden sämtliche für den Beitritt relevanten Politikbereiche (die 35 Kapitel) angesprochen. Dabei legt die Kommission für jeden Bereich, der in die Zuständigkeit der Union fällt, gemeinsame Verhandlungspositionen fest, wenn in den jeweiligen Verhandlungen ein Ergebnis erzielt wurde. Ein Beitritt zur EU ist für die beitrittswilligen Staaten nicht nur mit Vorteilen, sondern mit zum Teil auch erheblichen Nachteilen verbunden. So geben sie mit dem Beitritt eine Reihe von Kompetenzen an die Europäische Union ab oder sind im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion an gewisse wirtschaftliche Faktoren gebunden. Zudem wird nationales Recht in vielen Bereichen durch möglicherweise entgegenstehendes Unionsrecht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten unanwendbar, und nicht wenige nationale Rechtsnormen müssen durch europäische ersetzt werden. Ziel der Beitrittsverhandlungen ist es zu gewährleisten, dass die Vorteile des Beitritts die Nachteile, welche dem Staat aber auch der Union durch den Beitritt erwachsen können, zumindest ausgleichen. Auf der anderen Seite sollen Sonderrollen des jeweiligen Staates, welche die Einheitlichkeit des Unionsrechts gefährden könnten, möglichst vermieden werden. Beide Seiten müssen im Rahmen der Verhandlungen zu Zugeständnissen und Kompromissen bereit sein. Naturgemäß sitzt jedoch die Union am längeren Hebel. d) Die Ratifikation Wenn bezüglich aller Politikbereiche Übereinstimmung besteht, also alle 35 Verhandlungskapitel geschlossen worden sind, tritt das Verfahren mit der Ratifikation in seine vierte und letzte Phase ein. Dabei muss das Europäische Parlament dem Beitritt des Kandidatenstaates zwingend mit absoluter Mehrheit (also mindestens 376 seiner Abgeordneten) zustimmen. Ohne diese Zustimmung scheitert das Verfahren vorerst. Ist die Zustimmung erfolgt, werden durch ein Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten und dem antragstellenden Staat die Aufnahmebedingungen und notwendigen Primärrechtsanpassungen geregelt. Dieses Abkommen, der schlussendliche Beitrittsvertrag, muss von allen Mitgliedsstaaten und dem beitretenden Staat ratifiziert werden. II. Der Beitrittsstatus einzelner Staaten 1. Kroatien Kroatien hatte im Jahr 2003 seinen Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union gestellt, nachdem bereits 2001 sein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der EU geschlossen wurde, welches zum Februar 2005 in Kraft trat. Kandidatenstatus hatte der Staat seit Die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen war jedoch erst möglich, nachdem Kroatien die absolute Kooperation mit dem Internationalen Strafgerichtshof bezüglich der Ergreifung mutmaßlicher kroatischer Kriegsverbrecher bescheinigt worden war. Die Eröffnung der Verhandlung folgte im Juni 2006; eine Beitrittspartnerschaft zwischen EU und dem Land wurde im Februar 2008 geschlossen. Die Beitrittsverhandlungen wurden am abgeschlossen, ein Jahr nachdem am 30. Juni 2010 nach längerer Funkstille (u.a. wegen eines Grenzstreits mit Slowenien) die Verhandlungen in den verbliebenen drei Politikbereichen wieder eröffnet wurden. Ebenfalls 2011 gaben Kommission und Rat grünes Licht für den Beitritt, das Beitrittsabkommen wurde am unterzeichnet. Am sprachen sich 66% der Teilnehmer eines Referendums in Kroatien für den Beitritt ihres Landes zur EU aus. Kroatien ist seit dem 1. Juli Mitgliedstaat der EU. 2. Die ist bereits seit 1963 mit der Europäischen Gemeinschaft assoziiert (Antrag von 1959) und hat bereits 1987 einen Beitrittsantrag gestellt. Seit 1995 besteht eine Zollunion mit der EU; im Dezember 1997 erklärte der Europäische Rat, dass die berechtigt sei, EU-Mitglied zu werden (dies war aufgrund der geographischen Lage umstritten), und seit 1999 ist der Staat Beitrittskandidat.

4 Dennoch ist ein baldiger Beitritt der zur EU äußerst unwahrscheinlich. Die Beitrittsverhandlungen laufen zwar, kommen aber nur schleppend voran. Von 35 Verhandlungskapiteln sind bisher lediglich 14 Gegenstand von Verhandlungen (zuletzt wurde im November 2013 ein Kapitel eröffnet) und erst eines wurde vorläufig abgeschlossen (Wissenschaft und Forschung, bereits im Jahr 2006). Weitere Verhandlungskapitel sind vollständig eingefroren, weil sich die weigert, das EU-Mitglied Zypern anzuerkennen. Zypern wiederum hat angekündigt, mindestens ein weiteres Kapitel Energie wegen eines Streits mit der über Erdölförderung zu blockieren. Daneben ist ein möglicher Beitritt der politisch hoch umstritten. Nicht nur bedeutende Staatschefs, wie die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel oder auch der frühere französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy, sind überzeugte Gegner eines Beitritts der. Grund dafür sind einerseits erhebliche interne Differenzen und Probleme der sowohl wirtschaftlicher als auch politischer Natur, wie das geringe Pro-Kopf-Bruttoninlandsprodukt, der Modernisierungsrückstand im Staat, politischreligiöse Konflikte und die unmittelbare Nachbarschaft zu Krisenregionen im Nahen Osten. Auf der anderen Seite stehen zahlreiche Meldungen über verschiedene Menschenrechtsverletzungen in der, die beim Europarat eingehen. Der harte Kurs der Regierung und der Polizei gegen die jüngsten Demonstrationen hat nicht zuletzt viele Kritiker des Beitritts erneut auf den Plan gerufen. Nichtsdestotrotz ist dem Staat zugute zu halten, dass in den vergangenen Jahren zunächst Anstrengungen unternommen wurden, den Staat näher an die EU zu führen. Vor allem die damalige Regierung Erdogan arbeitete ursprünglich entschlossen an einem Beitritt, hat sich zuletzt allerdings diesbezüglich teilweise neu positioniert. Solange die allerdings im Streit um Zypern keine Einigung mit der Mittelmeerinsel und der EU herstellen kann, ist ein erfolgreicher Abschluss der Beitrittsverhandlungen ausgeschlossen. 3. Ein absoluter Sonderfall ist (war). Der Staat, EFTA- (seit 1970) und EWR- (seit 1994) Mitglied und Teil des Schengen-Raumes (seit 2000), zudem seit 1973 mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft durch ein Freihandelsabkommen verbunden, hatte bis 2009 wenig Interesse an einer EU-Mitgliedschaft. Dies war vor allem mit der Unabhängigkeit der isländischen Fischereiindustrie, aber auch mit der florierenden isländischen Wirtschaft vor allem durch das dort angesiedelte Finanzwesen, begründet. Die globale Wirtschafts- und Finanzkrise hat den Inselstaat jedoch an den Rand eines Staatsbankrotts geführt. Die Isländische Krone verlor bei Inflationsraten von über 20 Prozent erheblich an Wert; die nationale (Finanz-)Wirtschaft wurde mit aller Gewalt von der Krise getroffen. Aufgrund dessen wurden zunächst verstärkt Stimmen laut, welche einen Beitritt s in die EU nahelegten, wobei die Befürworter eines Beitritts sowohl aus selbst als auch aus den EU- Mitgliedstaaten stammten. Am 16. Juli 2009 stellte die sich zu diesem Zeitpunkt noch recht neu im Amt befindende damalige isländische Regierung einen Antrag zum Beitritt zur EU. Im Februar 2010 gab die Kommission ein entsprechendes positives Votum ab, am 17. Juni 2010 erhielt durch den Europäischen Rat den offiziellen Status als Beitrittskandidat zur EU. Auch aus dem EP gab es zahlreiche positive Stimmen zu einem Beitritt. Obwohl bestimmte Beitrittskriterien v.a. wirtschaftlicher Natur zunächst nur bedingt erfüllt hat (Beispiel Staatsinflation, Wert der Währung), sollte dem Staat ein schneller Beitritt möglich gemacht werden, ohne dass die Verhandlungen ein Selbstläufer sein sollten: Auch wenn aufgrund der Teilnahme s am EWR bereits etwa 2/3 des acquis communautaire übernommen worden sind, gab es vor allem in den Politikbereichen Fischerei und Justiz erhebliche Streitpunkte. Die konkreten Beitrittsverhandlungen begannen im Juni Verhandlungskapitel wurden vorläufig abgeschlossen, über 14 weitere wurde zuletzt verhandelt. Bei den letzten Parlamentswahlen wurde die EU-freundliche Regierung von einer neuen Koalition abgelöst, welche einem Beitritt sehr skeptisch gegenübersteht. Die Verhandlungen wurden zunächst eingestellt, sind dann vorerst ganz abgebrochen worden. Die neue Regierung hatte angekündigt, ihre Wieder-

5 aufnahme von einem Referendum abhängig zu machen. Da sich die öffentliche Position der isländischen Bevölkerung zu einem möglichen EU-Beitritt in der Zwischenzeit auch wegen des wirtschaftlichen Aufschwungs in dem Land abgekühlt hatte, war ein positives Votum fraglich. Dennoch wurde das Referendum bisher nicht durchgeführt, die Beitrittsverhandlungen sind trotzdem einseitig von der isländischen Regierung abgebrochen worden. Es ist also gegenwärtig sehr unwahrscheinlich, dass EU- Mitgliedstaat wird. Die EU betrachtet gegenwärtig offiziell als Bewerberland. Selbst wenn eines Tages nach einer möglichen Wiederaufnahme der Verhandlungen ein Beitrittsvertrag abgeschlossen wäre, müsste zu seiner Ratifizierung ein weiteres Referendum abgehalten werden. 4. Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien Mazedonien hat 2004 einen Beitrittsantrag gestellt und hat im Dezember 2005 den Status des Beitrittskandidaten verliehen bekommen. Ein vorheriges Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen wurde im Jahr 2001 unterzeichnet und trat zum April 2004 in Kraft. Seit 2009 besteht für mazedonische Staatsangehörige Visumfreiheit für Reisen in den Schengen-Raum. Obwohl die Kommission seit 2009 die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zwischen EU und der FYR Mazedonien empfiehlt, sind diese noch nicht eröffnet worden. Dies liegt vor allem an der Blockadepolitik des südlichen Nachbarstaats und EU-Mitglieds Griechenland aufgrund des Namensstreits zwischen den beiden Staaten: Griechenland akzeptiert den Namen Mazedonien für den eigenständigen Nachbarn im Norden nicht, da eine nordgriechische Provinz den gleichen Namen hat. 5., Zwischen der EU und gibt es ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen, welches 2007 unterzeichnet wurde und im Mai 2010 in Kraft trat. Ein SAA mit wurde 2008 unterschrieben und ist seit September 2013 in Kraft. hat am 15. Dezember 2008 seinen Antrag auf Beitritt zur EU beim Rat der EU eingereicht, am 22. Dezember Beide sind mittlerweile Beitrittskandidaten, seit 2010, seit Die Verhandlungen mit wurden im Juni 2012 aufgenommen, Verhandlungen mit Anfang Bürger s und s können zudem seit Ende 2009 ohne Visum in die Schengen-Staaten reisen. 6., Zwischen der EU und wurde 2006 ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen unterzeichnet, welches zum April 2009 in Kraft getreten ist. Das Abkommen mit wurde 2008 unterschrieben und ist seit Juni 2015 in Kraft. hat am 28. April 2009 seinen Antrag auf Beitritt zur EU beim Rat der EU eingereicht und ist seit Ende Juni 2014 Beitrittskandidat. Einen Beitrittsantrag von gibt es bisher noch nicht. Auch Bürger aus sowie brauchen seit 2009 bzw für Reisen in die Schengen-Staaten kein Visum mehr. 7. ist der jüngste Staat Europas (wenn man von den überwiegend völkerrechtlich nicht als Staat anerkannten Gebilden Abchasien und Süd-Ossetien absieht). Die zuvor unabhängige Region spaltete sich im Februar 2008 von ab und betrachtet sich seitdem als eigenständigen Staat. Ob dies jedoch tatsächlich der Fall ist, ist weiterhin politisch umstritten. Die UN-Generalversammlung hat auf Antrag s den Internationalen Gerichtshof um ein Gutachten in der Frage gebeten, ob die Abspaltung

6 rechtmäßig war, was dieser bejaht hat. Seit September 2012 ist vollständig unabhängig, nachdem die supervised independence (durch die EU) geendet hat. Im Moment haben lediglich 108 der 193 UN-Staaten als unabhängigen Staat anerkannt, darunter 23 EU-Staaten (nicht anerkannt haben Zypern, Griechenland, Rumänien, Slowakei und Spanien; diese Staaten sind im Juli 2010 jedoch von MEPs rechtlich nicht verbindlich zur Anerkennung aufgefordert worden). Wenn man als unabhängigen Staat betrachtet, so ist doch festzustellen, dass er derzeit ohne finanzielle und tatsächliche Unterstützung durch die Europäische Union kaum überlebensfähig wäre. Zu schlecht ist die Wirtschaft des jungen Staates aufgestellt. Zahlreiche, vor allem junge, Kosovaren verlassen das Land. Zumindest die staatlichen Strukturen wurden in den letzten Jahren jedoch erheblich gestärkt, so dass die EU mittlerweile ein hinreichendes Maß an Stabilität annimmt. Ein Stabilisierungsund Assoziierungsabkommen befindet sich in der Ratifikationsphase. Zudem haben sich zuletzt und auf ein Abkommen in Bezug auf ihre gegenseitigen Beziehungen, v.a. hinsichtlich des Nordkosovo (dort lebt eine serbische Bevölkerungsmehrheit), geeinigt. Sowohl für als auch für war das eine von der EU aufgestellte Voraussetzung für weitere Annäherungsschritte der beiden Staaten an die EU. Die EU mit ihren Marktteilnehmern ist Hauptwirtschaftspartner und größter Investor im. 8. Überblick nach Phasen des Beitrittsverfahrens Stand Juni 2015: Beitritt gestoppt Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen in Kraft Stand Juni 2014 (zum Vergleich): Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen geschlossen, aber noch nicht in Kraft Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen in Kraft

7 Stand Juli 2010 (zum Vergleich): Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen geschlossen, aber noch nicht in Kraft Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen in Kraft Beitrittsantrag gestellt, aber noch kein Beitrittskandidat Stand Februar 2009 (zum Vergleich): Beitritt möglich, aber (noch) nicht geplant Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen geschlossen, aber noch nicht in Kraft Beitrittsantrag gestellt, aber noch kein Beitrittskandidat Kroatien Kroatien

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