2. Multifunktionale Verkehrskontrollplätze (VKP) auf Österreichs Autobahnen Stand 11/2003
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- Alma Lange
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1 Multifunktionale Verkehrskontrollplätze am Autobahnen und Schnellstraßennetz 1. Allgemeines Manuelle Ausleitungen aus dem fließenden Verkehr sind im hochrangigen Straßennetz insbesondere wegen hoher Fahrgeschwindigkeiten sowohl für die beteiligten Fahrzeuglenker als auch für die Kontrollorgane mit in der Regel nicht zu verantwortenden Gefahren verbunden. Aus diesem Grund hat man sich bereits vor Jahren entschieden die Ausleitung an besonders günstigen Stellen zu automatisieren. Derartige Stellen sind für Schwerpunktkontrollen unerlässlich. Die ASFINAG hat daher in Kooperation mit den verantwortlichen Behörden (Land, BMI) mit der Schaffung von sogenannten Multifunktionalen Verkehrskontrollplätzen begonnen infrastrukturelle Voraussetzungen zur Durchführung wirksamer und gefahrenvermeidender Kontrollen auf Autobahnen zu schaffen. Basierend auf den Erfahrungen mit dem Verkehrskontrollplatz auf der A 12 Inntal Autobahn bei Kundl wurde in enger Abstimmung mit dem BMI die Technische Ausstattung in einzelnen Modulen definiert. Modul 1 elektronisches Ausleitsystem, Stell- und Verkehrsflächen Modul 2 dynamische und statische Brückenwaage, Stell- und Verkehrsflächen Modul 3 darüber hinausgehende Anlagen für weitere Kontrollen Modul 4 Dienstgebäude für Exekutive Die ASFINAG finanziert bei Vorliegen von Leistungszusagen (Kontrollumfang) durch die jeweiligen Länder 100 % von Modul 1 und 50 % von Modul 2. Die Kosten für Modul 3 und 4 sind zur Gänze von den Ländern zu tragen. Auf Basis der Leistungszusagen wird die grundsätzliche Wirtschaftlichkeit der einzelnen Projekte untersucht. Die Kosten für Modul 1 belaufen sich in der Regel auf ca. EUR , die Kosten für Modul 2 ca. EUR (ohne Überdachung). Hinzu kommen noch die erforderlichen straßenbaulichen Maßnahmen je nach Standort (großteils durch die ASFINAG finanziert). Grundlegende Voraussetzung für die Errichtung eines multifunktionalen Verkehrskontrollplatzes ist jedenfalls eine gesicherte und vertraglich vereinbarte Mindestnutzung durch die Organe der Straßenaufsicht. Seitens der ASFINAG wird das Ziel verfolgt mittelfristig alle Hauptrelationen mit je einem Verkehrskontrollplatz auszustatten. Der Entfall der Kontrollmöglichkeiten an den Grenzen ist bestmöglich zu kompensieren. 2. Multifunktionale Verkehrskontrollplätze (VKP) auf Österreichs Autobahnen Stand 11/2003 In Betrieb:
2 A 1 West Autobahn RFB Salzburg Haag/Strengberg A 2 Süd Autobahn RFB Wien Völkermarkt/Haimburg A 8 Innkreis Autobahn RFB Voralpenkreuz Kematen Süd A 10 Tauern Autobahn RFB Villach Hoher Göll A 12 Inntal Autobahn RFB Innsbruck Kundl VKP in Betrieb: 5 In Planung: A 10 Tauern Autobahn RFB Salzburg Kellerberg A 12 Inntal Autobahn RFB Kufstein Radfeld A 13 Brenner Autobahn RFB Innsbruck Brenner Ost A 14 Rheintal Autobahn RFB Bludenz Nüziders VKP in Planung: 4 In Konzeption: A 2 Süd Autobahn RFB Graz Ilzthal A 4 Ost Autobahn RFB Wien Bruck/Leitha A 5 Nord Autobahn RFB Wien N.N. A 9 Phyrn Autobahn RFB Voralpenkreuz Straß/Ost A 14 Rheintal Autobahn RFB Deutschland Wolfurt Ost A 14 Rheintal Autobahn RFB Bludenz Wolfurt West S 10 Mühlviertler Schnellstraße RFB Linz Wolfurt West VKP in Konzeption: 7 Multifunktionale Verkehrskontrollplätze gesamt: Mautkontrollplätze (MKP)
3 Mit Einführung der Bemautung von Fahrzeugen mit einem hzg von mehr als 3,5 t ab ist die Mautkontrolle wesentlicher Bestandteil des Kontrollablaufes auf Verkehrskontrollplätzen. Zusätzlich zu den oben angeführten multifunktionalen Verkehrskontrollplätzen werden von der ASFINAG weitere Kontrollplätze mit dem vorrangigen bzw. ausschließlichen Ziel der Mautkontrolle errichtet. Hierzu werden vor allem bestehende Flächen der ehemaligen Grenzstationen genutzt. Ab in Betrieb: A 1 West Autobahn RFB Deutschland Walserberg A 2 Süd Autobahn RFB Italien Arnoldstein A 8 Innkreis Autobahn RFB Deutschland Suben Inbetriebnahme im Laufe 2004: A 1 West Autobahn RFB Wien Vorchdorf A 13 Brenner Autobahn RFB Italien Brenner A 14 Rheintal Autobahn RFB Deutschland Hörbranz Mautkontrollplätze gesamt: 6 4. Verkehrsausleitung Die Verkehrsausleitung auf den Kontrollplatz erfolgt mittels eines elektronischen Verkehrsleitsystems. Wechselverkehrszeichen auf Überkopfportalen über den Fahrstreifen der Autobahn zeigen Geschwindigkeitsbeschränkung und Ausleitung des Verkehrs an. Bei den Arten der Ausleitung, also welche Verkehrsteilnehmer aus dem hochrangigen Straßennetz ausgeleitet werden, kann zwischen LKW-, Bus- und Gesamtausleitung unterschieden werden. LKW ab 3,5 t hzg Busse Gesamtverkehr (alle Fahrzeuge) Für die Fahrstreifensignalisierung werden Lichtzeichen gemäß StVO 38 (10) mit roten gekreuzten Schrägbalken, grün nach unten zeigendem Pfeil und gelb blinkendem halb links oder halb rechts nach unten zeigendem Pfeil auf nicht leuchtendem Hintergrund verwendet. Zusatztafeln gemäß StVO geben an, für wen die Regel gilt. Die Zeichen sind stets oberhalb des Fahrstreifens angebracht: Diese Lichtzeichen mit rot gekreuzten Schrägbalken bedeuteten, dass der betreffende Fahrstreifen gesperrt ist, und zwar:
4 Für alle Verkehrsteilnehmer Für alle LKW über 3,5 t hzg Für alle Busse über 3,5 t hzg Lichtzeichen mit einem grün nach unten zeigenden Pfeil weisen darauf hin, dass der Verkehr auf dem betreffenden Fahrstreifen gestattet ist und von allen bzw. von den auf den Zusatztafeln angeführten Verkehrsteilnehmer zu benützen ist. Gilt für alle Verkehrsteilnehmer. Gilt für alle LKW über 3,5 t. Gilt für alle Busse über 3,5 t. Lichtzeichen mit einem gelb blinkenden halb links oder halb rechts nach unten zeigenden Pfeil bedeuten, dass der Fahrzeuglenker den be-treffenden Fahrstreifen ehestmöglich in der angezeigten Richtung verlassen muss. Fahrstreifenwechsel nach rechts für alle Fahrzeuge Fahrstreifenwechsel nach rechts für alle LKW über 3,5 t. Fahrstreifenwechsel nach rechts für alle Busse über 3,5 t. Verkehrszeichen und Erklärungen in der Fassung BGBI 1994/ Kontrollabläufe und -inhalte Bei allgemeinen Verkehrs- und Sicherheitskontrollen wird nach Ausleitung der jeweiligen Fahrzeugkategorie eine Selektion durch einen erfahrenen Beamten durch geführt und die Zuweisung zu den jeweiligen Kontrollspuren bzw. Kontrollorganen vorgenommen. KFZ, die ausgeleitet wurden und nicht kontrolliert werden, verlassen über eine Durchfahrspur den Platz ohne wesentlichen Zeitverlust.
5 Auf der jeweiligen Kontrollspur erfolgt die zweckorientierte Kontrolle und abhängig vom Ergebnis wird dem Lenker entweder die Weiterfahrt gestattet oder er wird auf einen eigenen Platz für die Abwicklung weiterer Amtshandlungen eingewiesen. Die multifunktionalen Verkehrskontrollplätze bieten unterschiedliche Nutzungs-möglichkeiten: Neben Vignettenkontrollen, Verkehrssicherheitskontrollen der Gendarmerie und Kontrollen der Zollwache, werden sie ab Jänner 2004 von der Mautaufsicht, dem Service- und Kontrolldienst der ASFINAG, zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Entrichtung der fahrleistungsabhängigen Maut für alle Fahrzeuge über 3,5 t hzg genutzt. Geschwindigkeits- und Abstandskontrollen werden auf der Autobahn in angemessenem Abstand vor dem Verkehrskontrollplatz erfolgen. Bei Übertretungen werden die Fahrzeuge ausgeleitet und einem Kontrollbeamten zugewiesen. Im Rahmen einer technischen Kontrolle werden die Kfz verwogen und der technische Zustand wird ebenso überprüft wie die Sicherung der Ladung. Zusätzlich erfolgt die Kontrolle allfälliger Genehmigungen und Auflagen. Weitere mögliche Überprüfungen an Verkehrskontrollplätzen sind Alkohol- und Drogenkontrollen sowie Kontrollen von Lenk- und Ruhezeiten bzw. Abgaben und Gefahrguttransporten. Die hier beschriebenen Einsatzmöglichkeiten sind nicht nur auf Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes beschränkt, sondern gewinnen gerade durch die Zusammenarbeit zwischen Spezialisten mehrerer Organisationen (Gendarmerie, Zoll, Kfz-Prüfstelle, SKD,...) einen erhöhten Grad an Effizienz.
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