Die rechtfertigende Indikation. Grundlagen und Beispiele
|
|
- Detlef Bäcker
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die rechtfertigende Indikation Grundlagen und Beispiele Arbeitskreis Rechtfertigende Indikation des Beirats der ÄSH Bienfait H-G, Halbsguth A, Heß T, Kress B, Richter K-W, Waldeck M, Walz M, Weidenfeld M, Westhof J, Wieschen A Landesärztekammer Hessen, Kassenärztliche Vereinigung Hessen, Hessische Krankenhausgesellschaft, Regierungspräsidien und TÜV SÜD Life Service GmbH
2 Grundlage EURATOM Richtlinie 97/43 -..müssen alle einzelnen medizinischen Expositionen im voraus unter Berücksichtigung der spezifischen Ziele der Exposition und der Besonderheiten der betroffenen Person gerechtfertigt werden. - Kann eine Exposition nicht gerechtfertigt werden, so ist sie zu untersagen.
3 Grundlagen RöV, Leitlinie (BÄK), Richtlinie RöV Präambel der Leitlinie der BÄK Die Qualität der radiologischen Diagnostik wird bestimmt durch die medizinische Fragestellung, die eine rechtfertigende Indikation begründet, die optimierte Durchführung der Untersuchung, die Darstellung der diagnostisch wichtigen Bildinformationen mit einer medizinisch vertretbar niedrigen Strahlenexposition und die fachkundige Auswertung der Untersuchung und der dokumentierten Ergebnisse im Befundbericht. Sachverständigen - Richtlinie
4 Abgrenzung zu 2 a RöV, Anlage 5 Nicht gerechtfertigte Tätigkeiten Medizinische Anwendung von Röntgenstrahlung zur Darstellung des Zahnstatus mit intraoraler Anode zur Pneumenzephalographie 4
5 Prozess Röntgenanwendung Klinische Indikationsstellung Verknüpfte Prozesse: Patientenbefragung Rechtfertigende Indikation Patientenaufklärung Röntgendurchführung Befundung Qualitätssicherung Patienteninformation Arztinformation Archivierung Organisatorische Abläufe Verantwortlicher für den Gesamtprozess: Strahlenschutzverantwortliche(r), ggf. zusätzlich beauftragte, -bevollmächtige ( RöV)
6 Prozess Röntgenanwendung Start Klinische Indikationsstellung Verantwortliche: Behandelnder Arzt Indikationsstellung für Diagnostik mit bildgebenden Verfahren (nach Vorstellung des behandelnden Arztes unter Einsatz von Röntgenstrahlung) Rechtliche Grundlagen / Anforderungen Facharztstandard Berufsordnung (Ärzte) 23 RöV: - Zusammenarbeit mit dem die RI stellenden Arzt Papiere zu Indikationen für bildgebende Verfahren (z. B. Orientierungshilfe der SSK, Zusammenfassungen des ZÄS) Röntgenanforderung mit Angabe von - Fragestellung - röntgenrelevanten Informationen aus Anamnese, klinischem Befund, Krankheitsverlauf und Voruntersuchungen (für RI und Befundung) - untersuchungsrelevanten Zusatzinformationen (z. B. Laborwerten bei KM-Gabe) Ende Nächster Teilprozess Rechtfertigende Indikation (RI) Verknüpfte Prozesse: Patientenbefragung Patientenaufklärung Hinweis: Je nach Komplexität und Risiken wird für die Aufklärung empfohlen: 24 h vor Röntgenanwendung, Schriftform
7 Prozess Röntgenanwendung Start Rechtfertigende Indikation (RI) Verantwortliche: Fachkundiger Arzt Stellung der rechtfertigenden Indikation mit Angabe von: - Fragestellung - röntgenrelevanten Informationen aus Anamnese, klinischem Befund, Krankheitsverlauf und Voruntersuchungen - Festlegung der Untersuchungsart und -weise Anweisung zur Durchführung der Röntgenanwendung Dokumentation der rechtfertigenden Indikation Ende Nächster Teilprozess Röntgendurchführung Rechtliche Grundlagen / Anforderungen Definition in 2 Nr. 10 RöV: Entscheidung eines Arztes mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz ( 24 Abs. 1), dass und in welcher Weise Röntgenstrahlung angewendet wird. 23 RöV: - Feststellung, dass der gesundheitliche Nutzen der Anwendung gegenüber dem Strahlenrisiko überwiegt. - Andere Verfahren (ohne oder mit geringer Strahlenexposition) sind zu berücksichtigen. - RI ist auch bei Anforderung eines überweisenden Arztes zu stellen. - RI erfordert die Möglichkeit, den Patienten vor Ort persönlich untersuchen zu können (außer 3 Abs. 4). - Heranziehen der bisherigen Informationen zum Pat. - Zusammenarbeit mit überweisendem Arzt Weitere Voraussetzungen an RI-stellenden Arzt: Weisungsberechtigung gegenüber Durchführenden Röntgenanwendungsentscheider Festlegung der Untersuchungsart und weise 28 RöV: - Die Angaben zur rechtfertigenden Indikation gehören zu den Aufzeichnungspflichten. 25 RöV: - Nur bei Röntgenanwendungen nach dem Infektionsschutzgesetz kann auf die RI verzichtet werden. Teleradiologie: Abweichungen nach 3 Abs. 4 RöV Verknüpfte Prozesse: Patientenbefragung Patientenaufklärung
8 Rechtfertigende Indikation Artikel zu RI Grundlagen und Beispielen: im Hessischen Ärzteblatt Appropriateness Criteria (ACR): 8
9 Grundsätze der Orientierungshilfe - Die Orientierungshilfe" soll helfen, die für die jeweilige Fragestellung bestgeeigneten radiologischen und nuklearmedizinischen Untersuchungsverfahren auszuwählen. - Diese Kriterien ersetzen nicht das Stellen einer Rechtfertigenden Indikation durch den Arzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz. - Die rechtfertigende Indikation ist auch dann zu stellen, wenn eine Anforderung eines überweisenden Arztes ( anfordernden Arztes ) vorliegt; die Verantwortung liegt immer beim anwendenden Arzt. 9
10 Grundsätze der Orientierungshilfe - Eine Untersuchung ist dann von Nutzen, wenn sich der aus ihr resultierende positive oder negative Befund auf die Therapie auswirkt oder die Verdachtsdiagnose des Arztes bestätigt bzw. ausschließt. - Der effektivste Weg, die Bevölkerungsdosis niedrig zu halten, ist die Vermeidung unnötiger Röntgenuntersuchungen (ganz besonders unnötiger Wiederholungsuntersuchungen!) sowie die Wahl angemessener dosissparender Untersuchungsverfahren. 10
11 Die Fragen der Orientierungshilfe Wer sich bereits im Vorfeld die folgenden Fragen stellt, kann viele Untersuchungen einsparen, ohne dass die Qualität der Patientenversorgung darunter leidet: - WURDE DIESE UNTERSUCHUNG SCHON EINMAL DURCHGEFÜHRT? - IST DIESE UNTERSUCHUNG WIRKLICH ERFORDERLICH? - IST DIESE UNTERSUCHUNG JETZT ERFORDERLICH? - IST DIES DAS AM BESTEN GEEIGNETE VERFAHREN? - LIEGEN DIE RELEVANTEN KLINISCHEN INFORMATIONEN VOR? - WERDEN ZU VIELE UNTERSUCHUNGEN DURCHGEFÜHRT? 11
12 Einwilligung statt RI? Früherkennung? Vermerk des BMUB vom Eine Einwilligung ist immer erforderlich, um eine mit dem Risiko der Körperverletzung verbundenen Eingriff überhaupt zu rechtfertigen. Sie führt aber nicht zu einer rechtlichen Billigung des ärztlichen Handelns, wenn dieses nicht den Kriterien der Heilkunde und rechtfertigenden Indikation entspricht. EURATOM Richtlinie 2013/59 Jedes medizinisch-radiologische Verfahren, das bei einer asymptomatischen Einzelperson zur Früherkennung einer Krankheit angewendet wird, muss Teil einer Reihenuntersuchung sein oder erfordert eine von der anwendenden Fachkraft nach Beratung mit der überweisenden Person erstellte spezielle dokumentierte Rechtfertigung für diese Person, unter Hinzuziehung von Leitlinien der entsprechenden medizinisch- wissenschaftlichen Gesellschaften und der zuständigen Behörde. 12
13 Jetzt die Beispiele!
14 RI Beispiele Alleinige RI-Angabe: Polytrauma Dies ist in den meisten Fällen bei einer anzunehmenden zeitkritischen Notfallsituation ausreichend für als Standard festgelegte Vorgehensweisen (z. B. in einer die Dosisaspekte berücksichtigenden S3-Leitlinie oder einer auf allgemeinen Standards beruhenden, aber institutionsintern interdisziplinär spezifizierten SOP), z. B. bzgl. Thorax- oder Beckenaufnahme, Traumaspirale oder auch ergänzende Projektionsaufnahmen. 14
15 RI Beispiele Symptomkomplex Husten, Fieber, Auskultationsgeräusch Dies ist grundsätzlich ausreichend, obwohl z. B. eine Fragestellung fehlt und in manchen Fällen alternative Vorgehensweisen bestehen können, weil die genannte Ausgangssituation einen Symptomkomplex mit inkludierter Fragestellung zur Klärung der Ursache beinhaltet, der Symptomkomplex in der Fachliteratur umfangreich beschrieben ist und dabei auch akzeptierte, standardisierte Vorgehensweisen und eine Übereinstimmung mit den Aussagen der Orientierungshilfe für bildgebende Untersuchungen der Strahlenschutzkommission bestehen, insb. bzgl. einer Röntgenanwendung mit geringer Strahlenexposition, z. B. Thoraxaufnahme. 15
16 Prozess Röntgenanwendung Start Rechtfertigende Indikation (RI) Verantwortliche: Fachkundiger Arzt Stellung der rechtfertigenden Indikation mit Angabe von: - Fragestellung - röntgenrelevanten Informationen aus Anamnese, klinischem Befund, Krankheitsverlauf und Voruntersuchungen - Festlegung der Untersuchungsart und -weise Anweisung zur Durchführung der Röntgenanwendung Dokumentation der rechtfertigenden Indikation Ende Nächster Teilprozess Röntgendurchführung Ablauf Alternativen nach Standardanforderungen der RöV - Nach 23 RöV darf die RI nur gestellt werden, wenn der die rechtfertigende Indikation stellende (für die geplante Röntgenanwendung fachkundige, für die Untersuchungsanweisung berechtigte und verantwortliche) Arzt den Patienten vor Ort persönlich untersuchen kann (außer 3 Abs. 4 Teleradiologie). - Nach RöV, Gerichtsentscheiden, Rechtskommentaren und Aussagen der Ministerien ist davon auszugehen, dass der die RI stellende Arzt sich auf dem Gelände befinden muss, wo die Röntgenanwendung stattfinden soll, und innerhalb von 10 min am Untersuchungsort eintreffen kann. Dies gilt auch als Anforderung während der Untersuchung, soweit eine Strahlenschutz-fachkundige Person (MTA) die Röntgenanwendung durchführt. Bei Personen, die nicht fachkundig sind, aber über die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz verfügen, muss die Durchführung unter ständiger Aufsicht erfolgen. - Daraus ist zu schlußfolgern, dass die RI ggf. auch ohne Patientenkontakt gestellt werden kann, wenn die obigen Bedingungen eingehalten werden, z. B. elektronisch, anhand eines vorgelegten Papieres oder telefonisch, soweit die notwendigen Informationen korrekt übermittelt werden, die Anweisung zur Röntgenanwendung (inkl. Art und Weise) an die durchführende Person weitergegeben wird und eine Dokumentation der RI erfolgt. nach 3 Abs. 4 RöV (Teleradiologie) (s. a. 2 Nr.10 RöV) - Wenn sich der fachkundige, für die Röntgenanwendung verantwortliche (RI-stellende) Arzt sich nicht am Ort der technischen Durchführung befindet, handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Teleradiologieanwendung nach RöV.
Was ist bei der Erstellung der RI zu beachten? => Grundlagen => Beispiele
Was ist bei der Erstellung der RI zu beachten? => Grundlagen => Beispiele Arbeitskreis Rechtfertigende Indikation des Beirats der ÄSH Bienfait H-G, Halbsguth A, Heß T, Kress B, Richter K-W, Waldeck M,
MehrAktualisierung der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz
Aktualisierung der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz Rechtfertigende Indikation 23 der Röntgenverordnung (RöV) REFERENT: Matthias Schneider THEMA: Aktualisierung Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz
MehrGrundlagen und Beispiele für die Erstellung von rechtfertigenden Indikationen
Grundlagen und Beispiele für die Erstellung von rechtfertigenden Indikationen Ergebnisse einer Arbeitsgruppe des Beirates der Ärztlichen Stelle Hessen Arbeitskreis Rechtfertigende Indikation des Beirats
MehrDIN Identifizierung und Kennzeichnung von Bildaufzeichnungen in der medizinischen Diagnostik
DIN 6862-2 Identifizierung und Kennzeichnung von Bildaufzeichnungen in der medizinischen Diagnostik Weitergabe von Röntgenaufnahmen und zugehörigen Aufzeichnungen in - digitaler Radiographie - Durchleuchtung
MehrMerkblatt zum medizinischwissenschaftlichen. diagnostischer Anträge (Formblatt D-BD bzw. D-AD) gemäß 23 StrlSchV bzw. 28a RöV
1 von 5 Vorbemerkung: Im Folgenden werden zwecks besserer Lesbarkeit alle Anwendungen von ionisierender Strahlung (einschließlich Röntgenstrahlung) und radioaktiven Stoffen unter dem Begriff Strahlenanwendungen
MehrWenn Sie mehr...als nur Strahlen wollen. Teleradiologie. Teleradiologie - Definition. Fachkundiger Arzt nicht am Ort des Geschehens
Teleradiologie Teleradiologie - Definition Fachkundiger Arzt nicht am Ort des Geschehens Mittels Datenübertragung und Telekommunikation mit den Personen am Ort der technischen Durchführung verbunden rechtfertigende
MehrHessisches Ministerium für Soziales und Integration Schwerpunktaktion der hessischen Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz und Produktsicherheit
Schwerpunktaktion der hessischen Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz und Produktsicherheit Überprüfung zum ordnungsgemäßen Betrieb von medizinischen Röntgeneinrichtung bei der eigenverantwortlichen Nutzung
MehrDie Röntgenverordnung Behördliche Verfahren, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle
Strahlenschutzkurs Die Röntgenverordnung Behördliche Verfahren, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle Prof. Dr. Klaus Ewen B e t r e i b e r e i n e r R ö n t g e n e i n r i c h t u n g Betreiber
MehrGenehmigungsantrag für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie gemäß 3 Abs. 4 RöV
An das Regierungspräsidium Karlsruhe Ref. 54.4 76247 Karlsruhe Genehmigungsantrag für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie gemäß 3 Abs. 4 RöV - 2-1.1 Antragsteller (Strahlenschutzverantwortlicher
MehrRöntgenverordnung (RöV) Betrieb von medizinischen Röntgeneinrichtungen
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Röntgenverordnung (RöV) Betrieb von medizinischen Röntgeneinrichtungen Bei Nutzung einer Röntgeneinrichtung durch mehrere Strahlenschutzverantwortliche
MehrRegelung Stichprobenprüfung Radiologie
Information 2.10. 1/8 Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg zur Qualitätsprüfung im Einzelfall auf dem Gebiet Radiologie i.v.m. Qualitätsprüfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (Stichprobenprüfung
MehrEntwurf der neuen EU-Grundnorm (relevante Themen Röntgenstrahlung)
15. Fortbildungsseminar Arbeitsgemeinschaft für Physik und Technik der Deutschen Röntgengesellschaft Entwurf der neuen EU-Grundnorm (relevante Themen Röntgenstrahlung) Dr. Goli-Schabnam Akbarian Referat
MehrRechtliche Rahmenbedingungen für die Teleradiologie nach Röntgenverordnung
Rechtliche Rahmenbedingungen für die Teleradiologie nach Röntgenverordnung in der seit dem 1.11.2011 anzuwendenden Fassung Grundsatz: Wer eine Röntgeneinrichtung betreibt oder deren Betrieb wesentlich
MehrAnlage II Checkliste zur Abfrage der Qualitätskriterien zum Beschluss über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Positronenemissionstomographie
Anlage II Checkliste zur Abfrage der Qualitätskriterien zum Beschluss über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Positronenemissionstomographie (PET; PET/CT) zum Interim-Staging bei Hodgkin-Lymphom und
MehrInformationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten durch die Ärztliche Stelle Hessen (ÄSH) der TÜV SÜD Life Service GmbH
Datenschutzerklärung Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten durch die Ärztliche Stelle Hessen (ÄSH) der TÜV SÜD Life Service GmbH Nach DSGVO und nationalem Datenschutzrecht gelten seit
MehrDosismanagementsysteme und Co.
Evolution Creation Open innovation Dosismanagementsysteme und Co. Sep 2015 2015 Co., Ltd. All rights reserved. Inhalt 1. ALARA 2. 2013/59/EURATOM 3. Aufgaben eines Dosismanagementsystems IT-Umgebung Informationsaustausch
Mehr45. Fortbildungskongress für ärztliches. Lebkuchenkongress. Teleradiologie. Reinhard Loose. Klinikum Nürnberg Nord
45. Fortbildungskongress für ärztliches Assistenzpersonal lin der Rdil Radiologiei Lebkuchenkongress Teleradiologie Reinhard Loose Thomas Hertlein Institut für Radiologie und Klinik für Nuklearmedizin
MehrRichtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin
Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin - aktuelle Änderungen - und nicht mehr ganz so Neues Andrea Bock BMU - Referat
MehrFit für den Facharzt Richtlinien nach Röntgenverordnung
, Diplom-Physiker Fit für den Facharzt Richtlinien nach Röntgenverordnung RöV (grundsätzliches) Fachkunderichtlinie Medizin Aufzeichnungsrichtlinie Sachverständigenprüfrichtlinie (SV-RL) Qualitätssicherungsrichtlinie
MehrAnlage A. Ausbildung der Fachkräfte und erforderliche Nachweise
Anlage A Ausbildung der Fachkräfte und erforderliche Nachweise Anlage A 1 Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für Ärzte Beim Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für die Anwendung
MehrNovellierung der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung
1 Novellierung der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung Klinische Studienzentrale (CSC) Antje Wiede Neuregelung: Genehmigungsbedürftigkeit radiologischer Untersuchungen bei palliativen medikamentösen
MehrBraucht es diagnostische Interventionen bei Gutachten? M.D. Zumstein
Braucht es diagnostische Interventionen bei Gutachten? M.D. Zumstein Inhalt Fragen an Plenum Anforderung an Gutachter Anforderung an Gutachten Medizinische Interventionen und Diagnostik Anforderungen an
MehrInformationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten durch die Ärztliche Stelle Hessen (ÄSH) der TÜV SÜD Life Service GmbH
Datenschutzerklärung Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten durch die Ärztliche Stelle Hessen (ÄSH) der TÜV SÜD Life Service GmbH Nach DSGVO und nationalem Datenschutzrecht gelten seit
MehrStrahlenschutz. Fachkunde nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung im medizinischen Bereich
Strahlenschutz Fachkunde nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung im medizinischen Bereich Impressum Herausgeber: Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße
MehrAntrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen
Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-307, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen
MehrName, Vorname, Titel LANR. Vertragliche Tätigkeit beantragt am für folgende Fachrichtung: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Tätigkeit aufgenommen am
Bitte zurücksenden an! Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur diagnostischen Positronenemissionstomographie
MehrVorsitzender der Ethikkommission der Bayerischen Landesärztekammer
Prüferbewertung und Eignung von Prüfstellen Worauf achtet die Ethikkommission? Prof. Dr. Joerg Hasford Vorsitzender der Ethikkommission der Bayerischen Landesärztekammer Die nachfolgenden Ausführungen
MehrOrientierungshilfe für bildgebende Untersuchungen
Anlage zum DKG-Rundschreiben Nr. 30/2010 vom 29.01.2010 Geschäftsstelle der Postfach 12 06 29 D-53048 Bonn http://www.ssk.de Orientierungshilfe für bildgebende Untersuchungen Einleitung und Tabellen Empfehlung
MehrAntrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Positronenemissionstomographie
Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Qualitätssicherung Postfach 76 06 20 22056 Hamburg Arztstempel Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Positronenemissionstomographie
MehrMerkposten zu Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren nach 3 Abs. 4 RöV zur Genehmigung der Teleradiologie
Merkposten zu Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren nach 3 Abs. 4 RöV zur Genehmigung der Teleradiologie Diese Merkpostenliste bietet eine Handlungshilfe für die Beantragung einer Genehmigung zum
MehrMerkposten zu Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren nach 3 Abs. 4 RöV zur Genehmigung der Teleradiologie
Merkposten zu Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren nach 3 Abs. 4 RöV zur Genehmigung der Teleradiologie Diese Merkpostenliste bietet eine Handlungshilfe für die Beantragung einer Genehmigung zum
MehrParadigmenwechsel neue Strahlenschutzgesetzgebung geht neue Wege in der Früherkennung!
Forum Röntgenverordnung 21. Forum Paradigmenwechsel neue Strahlenschutzgesetzgebung geht neue Wege in der Früherkennung! Röntgenverordnung Moderation Horst Lenzen, Münster Klaus Ewen, Duisburg Eine Veranstaltung
MehrNeues vom Strahlenschutz
1895 2018 123 Jahre Neues vom Das neue gesetz Informationen zum aktuellen Stand Wilfried Schröter beauftragter AKH Celle Betrifft das neue gesetz auch die Bereiche Medizintechnik / Technik in den Krankenhäusern?
MehrBeschluss. vom 21. Oktober 2010 veröffentlicht im Bundesanzeiger (BAnz. S. 4506) in Kraft getreten am 22. Dezember 2011
Beschluss über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Positronenemissionstomographie bei Patientinnen und Patienten mit Hodgkin- Lymphomen und aggressiven Non-Hodgkin- Lymphomen zum Interim-Staging nach
MehrTop Ten der Ärztlichen Stellen Erfahrungen und Tipps
Top Ten der Ärztlichen Stellen Erfahrungen und Tipps B. Madsack, M. Walz Ärztliche Stelle Hessen, Frankfurt Einheitliches Bewertungssystem der Ärztlichen Stellen (ab 01.01.09) https://www.aekwl.de/fileadmin/aest/zaes/zaes-einheitliches_beurteilungssystem_v_8_01.pdf
MehrLeipziger Allerlei 18. Feb Delegation ärztlicher Tätigkeiten
Leipziger Allerlei 18. Feb. 2012 Delegation ärztlicher Tätigkeiten Anke Ohmstede dvta e.v. Vorstand Radiologie/Funktionsdiagnostik Status Quo MTRA MTRA-Ausbildung bundesrechtlich geregelt MTA-Gesetz (1993)
MehrVereinbarung. in der Fassung vom 15. März 2007 veröffentlicht im Bundesanzeiger 2007 (S ) in Kraft getreten am 1. Juli 2007
Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Durchführung der Positronenemissionstomographie (PET) in Krankenhäusern bei den Indikationen nichtkleinzelliges
MehrVerhältnis Strahlenschutzrecht zu MPG und AMG Anzeige oder Genehmigung nach RöV
Verhältnis Strahlenschutzrecht zu MPG und AMG Anzeige oder Genehmigung nach RöV 18. Fortbildungsseminar der APT 27./28. Juni 2014 MinR in Claudia Sonnek Allgemeines zum Strahlenschutzrecht Rechtsquellen
MehrTeleradiologie. und mobile Befundung. Dipl.-Ing. Volker Sendler. Prüfstelle für Strahlenschutz GmbH Wennigsen Köln Duisburg
Teleradiologie und mobile Befundung Dipl.-Ing. Volker Sendler Prüfstelle für Strahlenschutz GmbH Wennigsen Köln Duisburg info@pfs-gmbh.de Was ist Teleradiologie? Regelungen der Röntgenverordnung Genehmigungsverfahren
MehrNach Nummer 7 (Kolloquien) wird folgende Nummer 8 angefügt:
Anlage 2 Änderung der Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für Verfahren zur Qualitätssicherung (Qualitätssicherungs-Richtlinien der KBV) gemäß 75 Abs. 7 SGB V Nach Nummer 7 (Kolloquien)
MehrRichtlinie. in der Fassung vom 24. August 1989 veröffentlicht im Bundesarbeitsblatt Nr. 10 vom 29. September 1989 in Kraft getreten am 1.
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten (Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie) in der Fassung vom 24. August 1989 veröffentlicht
MehrDiagnostik und Versorgung von Patienten im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie Anlage 3, Nr. 8
Antrag nach 116 b SGB V Krankenhaus Diagnostik und Versorgung von Patienten im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie Anlage 3, Nr. 8 1. Konkretisierung der Erkrankung und des Behandlungsauftrages mittels
MehrFachkunde im Strahlenschutz
dentale zukunft In Kooperation mit Fachkunde im Strahlenschutz usammenfassung der wichtigsten Lerninhalte a k a d e m i e Inhalt Historische Entwicklung des Röntgens... 1 Röntgenstrahlen... 2 Rechtfertigende
MehrAktualisierung der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz
Aktualisierung der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz Notwendige Dokumentationen / Aufzeichnungen REFERENT: Gerd Lamprecht THEMA: Aktualisierung Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz - Zahnmedizin
MehrName des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:
Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.
MehrMeldepflicht bei besonderen Vorkommnissen M. Wucherer
Meldepflicht bei besonderen Vorkommnissen 1 M. Wucherer Institut für Medizinische Physik im Strahlenschutzrechtliche Klinikum Grundlagen Nürnberg Meldekriterien für bedeutsame Vorkommnisse bei der Anwendung
MehrHandbuch Röntgen mit Strahlenschutz
ecomed Medizin Handbuch Röntgen mit Strahlenschutz Verfahren, Strahlenschutzvorschriften Bearbeitet von Hartmut Reichow, Max Heymann, Wolfgang Menke, Dirk Höwekenmeier Grundwerk mit 17. Ergänzungslieferung
MehrRichtlinien. des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten ( Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien ) in der Fassung vom 24. August 1989
MehrAktuelle Umsetzung und Ausblick
Anforderungen und Neuerungen der Qualitätssicherung in der Nuklearmedizin Qualitätssicherung aus medizinischer Sicht Aktuelle Umsetzung und Ausblick 07.03.2018 H. Hautzel Klinik für Nuklearmedizin a.d.
MehrWas sollte sich im neuen Strahlenschutzrecht nicht ändern?
Stellungnahme des DVTA zur Umsetzung der Direktive 2013/59/Euratom Die Direktive 2013/59/Euratom basiert auf den bisherigen Grundnormen der Direktive 96/29/Euratom und zum anderen auf den Grundsatzempfehlungen
MehrStrahlenschutz und Qualitätssicherung. Peter Hunold
Strahlenschutz und Qualitätssicherung Peter Hunold Medizin und Strahlenbelastung = Mittlere Belastung der Bevölkerung in Deutschland durch künstlich erzeugte Strahlung oder Strahlenquellen [msv] 2 2,0
MehrLesefassung des B E S C H L U S S E S
Lesefassung des B E S C H L U S S E S des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 53. Sitzung am 19. Dezember 2017, zuletzt geändert durch den Beschluss des Bewertungsausschusses
MehrFacharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Angiologie
ÄRZTEKAMMER HAMBURG Weidestraße 122 B (Alstercity) 22083 Hamburg Tel.: 20 22 99-264 / - 265 Praxis Erhebungsbogen zum Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis zum Facharzt für Innere Medizin und
MehrRechtliche Fragen & Möglichkeiten im Zusammenhang mit E-Mental-Health-Interventionen
Rechtliche Fragen & Möglichkeiten im Zusammenhang mit E-Mental-Health-Interventionen Dr. iur. Jan Moeck Gemeindepsychiatrie 2.0 Chancen und Grenzen von E-Mental-Health II Berlin, 10.05.2017 I c h d a n
MehrAntrag auf Ermächtigung arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung durchzuführen
Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA.NRW) Fachbereich 1.3 Strahlenschutzdienste Ulenbergstr. 127-131 40225 Düsseldorf Antrag auf Ermächtigung arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
MehrI. EG-Richtlinie 89/391
I. EG-Richtlinie 89/391 Erwägungsgründe Die Arbeitgeber sind verpflichtet, sich unter Berücksichtigung der in ihrem Unternehmen bestehenden Risiken über den neuesten Stand der Technik und der wissenschaftlichen
MehrVon der Leitlinie zum Behandlungspfad
Von der Leitlinie zum Behandlungspfad Erfahrungen aus anderen Kliniken und operativen Fächern bei der Erstellung Klinischer Behandlungspfade Alfred Dahmen Universitätsklinikum Bonn Stab KD Stellv. Leiter
MehrName des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:
Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.
Mehrzur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der interventionellen Radiologie (Qualitätssicherungsvereinbarung zur interventionellen Radiologie)
Abteilung Qualitätssicherung Bismarckallee 1-6 23795 Bad Segeberg Tel.: 04551/883-578 Fax: 04551/883-7578 Email: doreen.dammeyer@kvsh.de A N T R A G zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der interventionellen
MehrGenehmigung zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen gemäß 3 RöV (erforderlich, wenn die Röntgeneinrichtung
An das Regierungspräsidium Tübingen Referat 54.4 Fachgruppe Strahlenschutz Konrad-Adenauer-Strasse 20 72072 Tübingen Genehmigungs- bzw. Anzeigeformular für den Betrieb von medizinischen oder zahnmedizinischen
MehrÄnderungen in der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung
Änderungen in der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung Dr. Georg Stamm Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Göttingen Dipl.-Ing. H. Lenzen Institut für klinische Radiologie, Münster
MehrDigitale Radiographie: Optimierter Strahlenschutz
Digitale Radiographie: Optimierter Strahlenschutz Ulrich Neitzel Clinical Science and Advanced Development Diagnostic X-ray - Philips Healthcare Hamburg Paradigmenwechsel in der Röntgentechnik 14 X-ray
MehrDAS NEUE STRAHLENSCHUTZGESETZ. SGD Süd/Abteilung 2/Referat 22 Dimitrij Petkowski
DAS NEUE STRAHLENSCHUTZGESETZ SGD Süd/Abteilung 2/Referat 22 Dimitrij Petkowski Folie 1 DAS NEUE STRAHLENSCHUTZGESETZ ÜBERBLICK Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd/Referat 22/ Dimitrij Petkowski 19.
MehrAnforderungen an das Personal zum Betrieb einer CT-Anlage im Rahmen der Teleradiologie
Anforderungen an das Personal zum Betrieb einer CT-Anlage im Rahmen der Teleradiologie Inhalt 1. Sachverhalt 2. Gesetzliche Anforderungen an das Personal 3. Verstoß der vorliegenden Konstruktion gegen
MehrKönnen Klinische Krebsregister einen nützlichen Beitrag zu Patientenaufklärung und -information leisten?
Können Klinische Krebsregister einen nützlichen Beitrag zu Patientenaufklärung und -information leisten? F. Papendorf, F. Ruthotto, G. Wegener, B. Günther, G. Unger, B. Dlugosch, T. Greten 17. Informationstagung
MehrPrüfung der Qualitätssicherung. durch die ärztlichen Stellen am Beispiel aus Niedersachsen und Bremen
APT-Fortbildungsseminar (DRG) Duisburg, 27. 28. 06. 2014 Prüfung der Qualitätssicherung durch die ärztlichen Stellen am Beispiel aus Niedersachsen und Bremen Wolfgang Pethke Ärztliche Stelle Niedersachsen/Bremen
MehrStraße: Facharzt für: ggf. Schwerpunkt- bzw. Zusatzbezeichnung: seit: Niedergelassen seit: Niederlassung geplant ab: Gemeinschaftspraxis mit:
1 A n t r a g auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen der invasiven Kardiologie gemäß 135 Abs. 2 SGB V der Qualitätssicherungsvereinbarung zur invasiven Kardiologie Name: Praxisanschrift: Straße:
MehrMeldesystem für bedeutsame Vorkommnissen in der Medizin
22. APT-Seminar Münster, 8. Juni 2018 Meldesystem für bedeutsame Vorkommnissen in der Medizin A. Schegerer, J. Griebel & G. Brix Abteilung für medizinischen und beruflichen Strahlenschutz Bundesamt für
MehrGenehmigungsantrag für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie gemäß 19 Abs. 2 Nr. 3 StrlSchG
An das Regierungspräsidium Freiburg Abteilung 5/Ref. 54.4 Schwendistr. 12 79102 Freiburg Durchführung des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) Genehmigungsantrag für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur
MehrHerausforderung Qualitätssicherung der Indikationsstellung
GQMG-Jahrestagung am 11. und 12. April 2013 in Düsseldorf 12.04.2013 Session/Workshop 09:00-10:30 Uhr Herausforderung Qualitätssicherung der Indikationsstellung Autoren: Peter Follert*; Klaus Döbler +
MehrEinheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) Stand: 3. Quartal 2016
Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) Stand: 3. Quartal 2016 Kassenärztliche Bundesvereinigung, Berlin 2014 34.6 Osteodensitometrie 34600 Osteodensitometrische Untersuchung I - Osteodensitometrische Untersuchung(en)
MehrEvaluationsstudie Computertomographie bei Kindern: Prävention diagnostischer Strahlenexpositionen durch optimierte Praxis der Indikationsstellung
Evaluationsstudie Computertomographie bei Kindern: Prävention diagnostischer Strahlenexpositionen durch optimierte Praxis der Indikationsstellung Hiltrud Merzenich, Lucian Krille, Gaël Hammer, Melanie
MehrPJ-Logbuch Neurochirurgie
PJ-Logbuch Neurochirurgie PJ-Logbuch Neurochirurgie Lehrkrankenhaus Beginn des Tertials Ende des Tertials 1. Tertial 2. Tertial 3. Tertial 2 PJ-Logbuch Neurochirurgie Perioperative Betreuung von mindestens
MehrStrahlenschutz. Strahlenschutz. Strahlenschutz. Fachkunde. Fachkunde. Edda Schulz. Röntgenuntersuchungen: Abhilfe:
Strahlenschutz Strahlenschutz = durchschnittliche Belastung der Bevölkerung durch künstlich erzeugte Strahlung oder Strahlenquellen Edda Schulz 2 2,0 Medizin 0,07 < 0,02 0,02 Forschung, Technik, Haushalt
MehrTeil B. zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April 2019
Teil B zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April 2019 1. Änderung des letzten Absatzes der Nr. 2.1.4 der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM Bei Berechnung der nachfolgenden
MehrName, Vorname, Titel. Vertragliche Tätigkeit beantragt am für folgende Fachrichtung: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Tätigkeit aufgenommen am
KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Photodynamische Therapie am Augenhintergrund Antrag auf Genehmigung zur
MehrMedien in der psychotherapeutischen Behandlung
Medien in der psychotherapeutischen Behandlung Rechtliche Rahmenbedingungen mediengestützter Interventionen Berlin, 1. Dezember 2016 Prof. Dr. iur. Martin H. Stellpflug, MA Gliederung 1. Rechtlicher Rahmen:
MehrStrahlenexposition im Mammographie-Screening
Strahlenexposition im Mammographie-Screening PD Dr. R. Pfandzelter Krebs und Strahlung 2006 RPfandzelter@kbv.de 14. November 2006 Hamburg Kassenärztliche Bundesvereinigung Strahlenexposition im Mammographie-Screening
MehrNeue Diagnostische Referenzwerte
Neue Diagnostische Referenzwerte in der konventionellen Röntgendiagnostik, interventionellen Radiologie und Computertomographie 20. Fortbildungsseminar der Arbeitsgemeinschaft Physik und Technik Magdeburg,
MehrÄ rztekammer des Saarlandes
Ä rztekammer des Saarlandes Körperschaft des öffentlichen Rechts Faktoreistraße 4 66111 Saarbrücken Telefon +49 681 4003-0 Telefax +49 681 4003-340 www.aerztekammer-saarland.de info-aeks@aeksaar.de Antrag
MehrAntrag auf Abrechnungsgenehmigung für Leistungen der Kernspintomographie
Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6 A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-221, Fax (030) 31003-730 Antrag auf Abrechnungsgenehmigung gemäß 135 Abs.
MehrAntrag auf Abrechnungsgenehmigung
Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6 A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-562, - 284 Fax (030) 31003-730 Antrag auf Abrechnungsgenehmigung gemäß der
MehrGemäß Richtlinie (September 2006) zu Arbeitsanweisungen und Aufzeichnungspflichten nach 18, 27, 28 und 36 der Röntgenverordnung
SOP Beckenübersicht Gemäß Richtlinie (September 2006) zu Arbeitsanweisungen und Aufzeichnungspflichten nach 18, 27, 28 und 36 der Röntgenverordnung S. Becht, B. Freese, B. Lenz, A. Ohmstede, C. Steuler,
MehrAntrag auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen der interventionellen Radiologie
Antrag auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen der interventionellen Radiologie Name Praxisanschrift Straße: PLZ, Ort Telefon/ Fax: Ich besitze die Anerkennung als Facharzt für:
Mehr28. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (Stand: )
1 / 5 Unter Berücksichtigung gebietsspezifischer Ausprägungen beinhaltet die Weiterbildung auch den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in ethischen, wissenschaftlichen und rechtlichen
MehrÄrztliche Stelle nach der Röntgenverordnung und nach der Strahlenschutzverordnung
Ärztliche Stelle nach der Röntgenverordnung und nach der Strahlenschutzverordnung Nuklearmedizin Leiterin der Ärztlichen Stelle der Ärztekammer Nordrhein Ziel der Qualitätssicherung? Möglichst geringe
MehrKörperschaft des öffentlichen Rechts (Stand ) 28. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Inhalte der Weiterbildung gemäß den Allgemeinen Bestimmungen der Weiterbildungsordnung unter Berücksichtigung gebietsspezifischer Ausprägungen beinhaltet die Weiterbildung auch den Erwerb von Kenntnissen,
MehrName des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:
Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.
MehrName:... Straße:... PLZ/Ort:... Telefon:... Telefax: Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) mit:
HAUPTSTELLE Ansprechpartner/in Sabine Fink / Beatrix Sydon Abteilung für Qualitätssicherung Telefon 0211 / 5970 8278 / -8035 40182 Düsseldorf Telefax 0211 / 5970 9278 / -9035 / -8160 E-Mail sabine.fink@kvno.de
MehrRichtlinien über künstliche Befruchtung
Richtlinien über künstliche Befruchtung Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2002 beschlossen, die Richtlinien über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung
MehrÄrztliche Stelle Baden-Württemberg nach 17a Röntgenverordnung und 83 der Strahlenschutzverordnung
Landesärztekammer Baden-Württemberg Tätigkeitsbericht 2012/2013 Ärztliche Stelle Baden-Württemberg nach 17a Röntgenverordnung und 83 der Strahlenschutzverordnung Abteilungsleiter: PD Dr. Hans Hawighorst
MehrStrahlenschutz. Edda Schulz
Strahlenschutz Edda Schulz Strahlenschutz = durchschnittliche Belastung der Bevölkerung durch künstlich erzeugte Strahlung oder Strahlenquellen 2 2,0 Medizin 0,07 < 0,02 0,02 Forschung, Technik, Haushalt
MehrQualifikation, Delegation, Substitution. 72. Ordentlicher Medizinischer Fakultätentag
Qualifikation, Delegation, Substitution 72. Ordentlicher Medizinischer Fakultätentag Dr. med. Andreas Crusius Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern 24. Juni 2011, 09.30 Uhr Radisson Blu Hotel
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung
MehrAnforderungen an die zahnärztliche Dokumentation
Anforderungen an die zahnärztliche Dokumentation aus Sicht des ermittelnden Staatsanwalts Zahnärztliche Dokumentation aber rechtssicher! BDIZ EDI Zahnärztehaus München 02.12.2017 Wer schreibt, der bleibt.
MehrName des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:
Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.
MehrGemäß Richtlinie Dokumentation (September 2006) zu Arbeitsanweisungen und Aufzeichnungspflichten nach 18, 27, 28 und 36 der Röntgenverordnung
SOP CT Thorax Gemäß Richtlinie Dokumentation (September 2006) zu Arbeitsanweisungen und Aufzeichnungspflichten nach 18, 27, 28 und 36 der Röntgenverordnung S. Becht, B. Freese, B. Lenz, A. Ohmstede, C.
Mehr