HPB Beteiligungsgesellschaft mbh
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- Elke Wetzel
- vor 8 Jahren
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1 HPB Beteiligungsgesellschaft mbh INFORMATIONSMEMORANDUM zum geplanten Erwerb der Aktien der E.ON WESTFALEN WESER AG durch Kommunen und kommunale Unternehmen April
2 A. INHALT A. Inhalt...2 B. Einleitung...3 C. Anteilseigner und Historie der EWA...3 D. Beteiligungen der EWA...5 E. Hintergrund der Übernahme und aktueller Verhandlungsstand...6 F. Transaktions- und Zielstruktur...7 G. Finanzierung...12 H. Organisation und Mitbestimmung...12 I. Renditeerwartungen der Alt- und Neugesellschafter...13 J. Chancen und Risiken...14 K. Dokumente und Zeitplan
3 B. EINLEITUNG Infolge der durch die Energiewende veränderten Marktsituation sieht der E.ON-Konzern sich veranlasst, seine Aktienbeteiligung an der E.ON Westfalen Weser AG (nachfolgend EWA") zu verkaufen. Die Aktien der EWA sind vinkuliert und dürfen nur mit Zustimmung der an der EWA beteiligten kommunalen Aktionäre veräußert werden. Die kommunalen Aktionäre haben sich entschieden, einer Veräußerung des Aktienpakets zuzustimmen, sofern die Aktien an Kommunen und kommunale Unternehmen im Netzgebiet der EWA veräußert werden. Durch dieses Informationsmemorandum soll den Vertretern der Kommunen im Netzgebiet der EWA die Möglichkeit gegeben werden, sich über die Situation des Unternehmens sowie die zukünftige Strategie einer rekommunalisierten EWA zu informieren. Ferner werden der Ablauf der geplanten Transaktion sowie die Zielstruktur der zukünftigen EWA dargestellt. Nicht zuletzt werden die absehbaren Chancen und Risiken für beteiligungswillige Kommunen erläutert. C. ANTEILSEIGNER UND HISTORIE DER EWA Die EWA ist ein in Ostwestfalen-Lippe und Südniedersachsen tätiger Verteilnetzbetreiber für Strom, Gas und Wasser. Sie hat ihren Sitz in Paderborn und die Hauptverwaltung in Herford. Die vertrieblichen Aktivitäten der EWA im Bereich Strom und Gas werden von der E.ON Westfalen Weser Vertrieb GmbH (nachfolgend EWAV") wahrgenommen, deren Alleingesellschafterin die EWA ist. Eine weitere Tochtergesellschaft der EWA ist die E.ON Westfalen Weser Energie-Service GmbH (nachfolgend EWA ES"), deren Hauptaufgaben die Bereiche Wärme und Erzeugung sind. Derzeitige Aktionäre der EWA sind neben der E.ON Energie AG, die knapp 63 % der Aktien hält, kommunale Gebietskörperschaften, die mit rund 37 % beteiligt sind
4 An der EWA beteiligte Gebietskörperschaften: Die jeweiligen Beteiligungsquoten der derzeitigen Aktionäre der EWA stellen sich wie folgt dar: - 4 -
5 Entstanden ist die EWA Mitte 2003 aus der Fusion der drei Regionalversorger, der Elektrizitätswerk Minden-Ravensberg GmbH, der Paderborner Elektrizitätswerke & Straßenbahn AG sowie der Elektrizitätswerk Wesertal GmbH, die die Region schon seit über 100 Jahren zuverlässig mit Energie versorgt haben. Durch diese Fusion entstand ein starkes regionales Energieversorgungsunternehmen mit einem Netzgebiet von ca km 2. Als voll integriertes Energieversorgungsunternehmen ist die EWA im Bereich der Energieerzeugung, als Verteilnetzbetreiberin und im Energievertrieb tätig. In der Erzeugungssparte kann die EWA sowohl auf ein konventionelles Kraftwerk (Gas) zurückgreifen als auch auf Erneuerbare Energien, die in den letzten Jahren im Netzgebiet gefördert wurden. Als Netzbetreiberin ist die EWA in ihrem Netzgebiet Monopolistin ( natürliches Monopol") und kann durch vereinnahmte regulierte Netzentgelte - entsprechend den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes - eine angemessene jährliche Eigenkapitalverzinsung erwirtschaften. Aufgrund des großen zusammenhängenden Netzgebiets ergeben sich zahlreiche Synergien in der Bewirtschaftung der Netze. Allein das Stromnetz der EWA hat eine Länge von rund km, das Erdgasnetz ist ca km lang und das Wasserleitungssystem rund km. Der derzeitige Vertriebsbereich, die EWAV, wird im Zuge der Transaktion vom E.ON- Konzern vollständig übernommen werden, so dass sich die EWA im Wesentlichen auf ihre Kernkompetenz, den Netzbetrieb, konzentrieren kann. Dies erfolgt auch im Hinblick auf die in den letzten Jahren infolge des gestiegenen Wettbewerbs zunehmend schwierigere Marktsituation im Energievertrieb. D. BETEILIGUNGEN DER EWA Die nachfolgende Tabelle zeigt verschiedene, derzeitige Beteiligungen der EWA: GESELLSCHAFT IN PROZENT E.ON Westfalen Weser Vertrieb GmbH 100 E.ON Vertrieb Deutschland GmbH 10 E.ON Best Service GmbH 20 E.ON Westfalen Weser Energie-Service GmbH 100 Stadtwerke Lage GmbH 45 Stadtwerke Hessisch Oldendorf GmbH 20 Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH 15,6 Stadtwerke Porta Westfalica GmbH 12,5 Stadtwerke Detmold GmbH 12,5 Stadtwerke Bad Driburg GmbH 1,1-5 -
6 Neben der bereits geschilderten beabsichtigten Veräußerung der EWAV sollen auch die Beteiligungen an der E.ON Vertrieb Deutschland GmbH, der E.ON Best Service GmbH sowie der EW Medien und Kongresse GmbH im Rahmen der Transaktion an E.ON veräußert werden. Alle übrigen Beteiligungen bleiben im Eigentum der EWA und werden fortgeführt. E. HINTERGRUND DER ÜBERNAHME UND AKTUELLER VERHANDLUNGSSTAND Die EWA selbst verlor in den letzten Jahren im Zuge der anstehenden Konzessionsverfahren in ihrem Netzgebiet einige Strom- und Gaskonzessionen, so dass sich ihr Netzgebiet verkleinert hat. Die Ursachen hierfür sind vielschichtig. Die Übernahme der EWA durch Kommunen aus ihrem Netzgebiet soll die Voraussetzungen schaffen, um dauerhaft einen großen Netzbetreiber für die Region zu erhalten. Es ist vorgesehen, dass die EWA sich wieder hauptsächlich auf ihr Kerngeschäft, den Netzbetrieb, konzentriert. Der Vertrieb von Strom und Gas soll durch die Veräußerung der EWAV beendet werden, auch um einen Wettbewerb zu den vielen Stadtwerken in der Region zu vermeiden. Strom- und Erdgasnetzgebiet der EWA (jeweils rot hinterlegt): Über eine möglichst große Beteiligung aller Kommunen, die derzeit mit der EWA Konzessionsverträge abgeschlossen haben, soll das Ziel erreicht werden, dem Netzbetreiber (EWA) langfristig seine Geschäftsgrundlage zu sichern. So kann das Netzgebiet erhalten oder sogar noch vergrößert werden, was die Einnahmen aus den gesetzlich festgelegten Netzentgelten - 6 -
7 sichert. Die heute beteiligten Kommunen gehen davon aus, dass ein einheitliches kommunales Unternehmen als Netzbetreiber wirtschaftlicher ist als eine Vielzahl kleiner und kleinster Stadtwerke als Netzbetreiber. Nachdem die E.ON Energie AG ihre Bereitschaft signalisiert hatte, die von ihr gehaltenen Aktien an der EWA zu veräußern, wurde seit Beginn des Jahres 2012 mit dem E.ON- Konzern über die vollständige Übernahme der EWA durch Kommunen und kommunale Unternehmen verhandelt. Mittlerweile haben sich eine kommunale Verhandlungsgruppe und die HPB Beteiligungsgesellschaft mbh, die als Erwerbsgesellschaft zukünftig formgewechselt Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG heißen wird, sowie Vertreter des E.ON- Konzerns über die wesentlichen Punkte einer Übernahme verständigt. Alle Verträge, die im Rahmen der Transaktion abzuschließen sind, liegen in paraphierter Form vor und wurden allen beteiligungsinteressierten Kommunen zur Verfügung gestellt. Die Paraphierung bestätigt, dass beide Seiten das ausverhandelte Vertragspaket im Grundsatz nicht mehr in Frage stellen. F. TRANSAKTIONS- UND ZIELSTRUKTUR Die zukünftigen Gesellschafter der EWA werden voraussichtlich ausschließlich Gebietskörperschaften sowie kommunale Unternehmen sein. Die nachfolgende Liste zeigt die angestrebte Beteiligungsstruktur: Vorläufige Liste der künftigen Gesellschafter der HPB (Stand: ) Anteil (gerundet) HPin % Landkreis Stadt Marsberg 1,31 Hochsauerlandkreis Summe Hochsauerlandkreis 1,31 Stadt Schloß Holte-Stukenbrock 0,89 Landkreis Gütersloh Summe Landkreis Gütersloh 0,89 Landkreis Hameln-Pyrmont 0,63 Landkreis Hameln-Pyrmont Summe Landkreis Hameln-Pyrmont 0,63 Beteiligungsgesellschaft Stadt Spenge mbh 0,79 Landkreis Herford Gemeinde Hiddenhausen 1,29 Landkreis Herford Gemeinde Kirchlengern 0,87 Landkreis Herford Gemeinde Rödinghausen 0,86 Landkreis Herford HBG Herforder Beteiligungsgesellschaft mbh 15,28 Landkreis Herford Kreis Herford 2,44 Landkreis Herford Stadt Bünde 3,14 Landkreis Herford Stadt Enger 0,93 Landkreis Herford Stadt Löhne 3,54 Landkreis Herford Stadt Vlotho 1,48 Landkreis Herford Summe Landkreis Herford 30,62-7 -
8 Einheitsgemeinde Delligsen 0,6 Landkreis Holzminden Stadt Bodenwerder 1,27 Landkreis Holzminden Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf 0,96 Landkreis Holzminden Summe Landkreis Holzminden 2,83 Kreis Höxter 1,73 Landkreis Höxter Stadt Bad Driburg 1,05 Landkreis Höxter Stadt Beverungen 0,22 Landkreis Höxter Stadt Brakel 0,89 Landkreis Höxter Stadt Höxter 2,42 Landkreis Höxter Summe Landkreis Höxter 6,31 Gemeinde Extertal 0,83 Landkreis Lippe Gemeinde Schlangen 0,62 Landkreis Lippe Stadt Detmold 0,03 Landkreis Lippe Stadt Horn-Bad Meinberg 0,93 Landkreis Lippe Stadt Lage 1,74 Landkreis Lippe Stadt Lügde 0,53 Landkreis Lippe Stadt Barntrup 0,42 Landkreis Lippe Summe Landkreis Lippe 5,1 Badezentrum Porta Westfalica GmbH 2,41 Landkreis Minden-Lübbecke Mindener Hafen GmbH 6,59 Landkreis Minden-Lübbecke Stadt Espelkamp 0,01 Landkreis Minden-Lübbecke Stadt Petershagen 1,11 Landkreis Minden-Lübbecke Stadtwerke Bad Oeynhausen AöR 3,62 Landkreis Minden-Lübbecke WBG Hille Beteiligungsgesellschaft mbh 1,90 Landkreis Minden-Lübbecke Summe Landkreis Minden-Lübbecke 15,64 Gemeinde Altenbeken 0,63 Landkreis Paderborn Gemeinde Borchen 0,87 Landkreis Paderborn Gemeinde Hövelhof 2,00 Landkreis Paderborn Kreis Paderborn 2,48 Landkreis Paderborn Stadt Bad Lippspringe 1,29 Landkreis Paderborn Stadt Bad Wünnenberg 0,25 Landkreis Paderborn Stadt Büren 0,36 Landkreis Paderborn Stadt Delbrück 2,81 Landkreis Paderborn Stadt Lichtenau 0,12 Landkreis Paderborn Stadt Paderborn* 17,50 Landkreis Paderborn Stadt Salzkotten 1,71 Landkreis Paderborn Summe Landkreis Paderborn 30,02 Entwicklungsgesellschaft mbh Samtgemeinde Sachsenhagen 0,45 Landkreis Schaumburg Samtgemeinde Bad Nenndorf Gemeinde Suthfeld Hohnhorst Haste Bad Nenndorf 0,06 0,09 0,13 0,82 Landkreis Schaumburg Samtgemeinde Eilsen 0,35 Landkreis Schaumburg - 8 -
9 Samtgemeinde Lindhorst 0,41 Landkreis Schaumburg Samtgemeinde Niedernwöhren 0,39 Landkreis Schaumburg Samtgemeinde Nienstädt 0,41 Landkreis Schaumburg Stadt Bückeburg 1,29 Landkreis Schaumburg Stadt Obernkirchen 1,09 Landkreis Schaumburg Wirtschaftsbetriebe Stadthagen GmbH 1,37 Landkreis Schaumburg Summe Landkreis Schaumburg 6,86 Bäderbetriebe Wunstorf GmbH 0,39 Region Hannover Summe Region Hannover 0,39 Rundungsdifferenz 1,62 Selbstverständlich kann sich die Zusammensetzung noch ändern, wenn einzelne Kommunen das bekundete Interesse nicht weiter verfolgen. Mittelfristig ist darüber hinaus auch eine Bürgerbeteiligung in Form einer Beteiligungsgenossenschaft möglich. Aus Gründen der Transaktionssicherheit sollte der Beitritt einer solchen Bürgerbeteiligungsgenossenschaft jedoch erst nachgelagert im Wege einer Kapitalerhöhung erfolgen. Das Modell ist zudem auch für einen strategischen Partner offen. Zunächst ist es aber das Ziel, alle Kommunen für den Erwerb zu gewinnen, die Konzessionsverträge mit der EWA abgeschlossen haben. Diese homogene Gesellschafterstruktur erfordert ein speziell auf die Kommunen zugeschnittenes Beteiligungsmodell. Aus diesem Grunde werden die Neugesellschafter nicht direkt Aktien an der EWA erwerben. Vielmehr können sich sämtliche Kommunen im Netzgebiet der EWA an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG beteiligen. Diese Gesellschaft wird sämtliche Aktien der EWA erwerben
10 Die folgende Abbildung zeigt die derzeitige Situation: Die nachfolgende Abbildung zeigt die Veräußerung der Aktien durch die E.ON Energie AG, den Verkauf der EWAV sowie die Beteiligung der Alt- und Neugesellschafter an der Erwerbsgesellschaft, die bereits in der Rechtsform der GmbH & Co. KG (Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG) dargestellt ist
11 Die folgende Abbildung zeigt die Zielstruktur: Im Rahmen dieser Kurzfassung wird auf eine vollständige Darstellung der einzelnen Schritte zur Herstellung dieser Struktur verzichtet. Wesentlich ist, dass unterhalb der Erwerbsgesellschaft drei Gesellschaften mit unterschiedlicher Funktion gebildet werden: Netzbetrieb (zukünftig Westfalen Weser Netz GmbH ), Netz- und Kraftwerkseigentümer (zukünftig Westfalen Weser Anlagen GmbH ) sowie Erzeugung (zukünftig Energieservice Westfalen Weser GmbH ). Die drei Tochtergesellschaften schließen mit der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG jeweils einen Ergebnisabführungsvertrag, so dass sämtliche Gewinne dieser drei Gesellschaften der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG zufließen. Diese Struktur ermöglicht es den Kommunen, ihre Gewinne aus der Beteiligung an der Erwerbsgesellschaft im Rahmen des steuerlichen Querverbunds mit angefallenen Verlusten aus anderen querverbundfähigen Beteiligungen oder Unternehmen zu verrechnen. Zudem kann so der Finanzierungsaufwand auf Ebene der Kommunen mit dem jeweiligen Ausschüttungsgewinn steuerlich verrechnet werden. Die Trennung von Netzeigentum und Netzbetrieb erfolgt, um sich regulatorischen Anforderungen besser anpassen zu können
12 G. FINANZIERUNG Hinsichtlich der anteiligen Aufbringung des jeweiligen Kaufpreises muss zwischen Alt- und Neugesellschaftern unterschieden werden: An die Altgesellschafter sollen die aus dem Verkauf der EWAV vereinnahmten Gewinne nicht ausgeschüttet, sondern zur Erhöhung der Beteiligungsquote eingesetzt werden. Dies lässt die Beteiligungsquote der derzeitigen Aktionäre der EWA um 27 % ansteigen. Die Altgesellschafter sind insofern in dem Umfang wie sie weitere Anteile erwerben auch Neugesellschafter. Die Finanzierung der Anteile der Neugesellschafter erfolgt zu 90 % durch die Erwerbsgesellschaft. Die Neugesellschafter haben lediglich 10 % des auf sie entfallenden anteiligen Kaufpreises als Eigenkapital in die Gesellschaft einzulegen. Die Neugesellschafter haben teilweise auf diese Möglichkeit verzichtet und bringen den anteiligen Kaufpreis zu 100 % in die Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG ein. Die Finanzierung erfolgt über einen Zeitraum von 25 Jahren zu einem auf zehn Jahre festgelegten Zinssatz von 2,8 % und wird planmäßig aus den Gewinnen der EWA getilgt. Die tatsächlichen Finanzierungskonditionen liegen derzeit darunter. Da Veränderungen der Zinsen bis zum Abschluss der Finanzierung nicht ausgeschlossen werden können, wurde die Berechnung nicht angepasst. Ein spezielles Kontenmodell ermöglicht die verursachergerechte Zuordnung des Finanzierungsaufwands. Für die Neugesellschafter, die die Finanzierung veranlasst haben, besteht entsprechend ihrer Quote eine Nachschusspflicht in Höhe der Tilgungen für den Fall, dass die Tilgungen entgegen der derzeitigen Prognose nicht aus den zukünftigen Gewinnen bezahlt werden können. H. ORGANISATION UND MITBESTIMMUNG Aufgrund ihrer Mitarbeiterzahl wird die Westfalen Weser Netz GmbH voraussichtlich nach dem Drittelbeteiligungsgesetz einen Aufsichtsrat einrichten müssen. Daneben wird die Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG freiwillig einen Aufsichtsrat bilden, in dem die Arbeitnehmervertreter - ebenfalls auf freiwilliger Basis - ein Drittel der Sitze erhalten werden. Folglich werden sieben der insgesamt 21 Aufsichtsratsmitglieder von den Arbeitnehmervertretern gewählt. Die 14 Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner werden nach dem nachstehenden Verteilungsschlüssel bestellt: Anteilseigner aus dem Kreis Paderborn erhalten vier Sitze (davon zwei die Stadt Paderborn); Anteilseigner aus dem Kreis Herford erhalten vier Sitze (davon zwei die Stadt Herford);
13 Anteilseigner aus dem Kreis Minden-Lübbecke erhalten zwei Sitze (davon einen die Stadt Minden); Anteilseigner aus den Kreisen Schaumburg und der Region Hannover erhalten einen Sitz; Anteilseigner aus dem Kreis Höxter erhalten einen Sitz; Anteilseigner aus den Kreisen Lippe, Hameln-Pyrmont und Gütersloh erhalten einen Sitz; Anteilseigner aus dem Kreis Holzminden und dem Hochsauerlandkreis erhalten einen Sitz. Ein weiteres Gremium der Gesellschaft wird der Fachbeirat sein, der ausschließlich mit Experten aus der Energiewirtschaft besetzt sein soll. Die Mitglieder werden durch die Gesellschafterversammlung bestimmt. Zusätzlich werden Regionalbeiräte der Anteilseigner auf Kreisebene errichtet. Höchstes Gremium der Westfalen Weser Energie GmbH & Co.KG ist die Gesellschafterversammlung, die sich aus den kommunalen Alt- und Neugesellschaftern zusammensetzen wird. I. RENDITEERWARTUNGEN DER ALT- UND NEUGESELLSCHAFTER Der Großteil der zukünftigen Geschäftstätigkeit und damit auch der zukünftigen Gewinne resultiert aus dem Netzbetrieb und somit aus den vereinnahmten Netzentgelten. Diese sind nach den derzeitigen Vorgaben der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV) bzw. der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNEV) staatlich festgelegt. Demnach erhält der Netzbetreiber in seinem Netzgebiet über die Netzentgelte eine zuvor genau festgesetzte Vergütung. Wegen dieser regulatorischen Vorgaben kann ein großer Teil des künftigen Überschusses der EWA, sofern der Rechtsrahmen im Wesentlichen gleich bleibt, bereits heute relativ präzise ermittelt werden. Die Ausschüttung der Gewinne an die Gesellschafter der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG erfolgt über einen im Gesellschaftsvertrag festgelegten Gewinnverteilungsmechanismus. Die zu erwartende Rendite ist unter Berücksichtigung des mit der Beteiligung verbundenen Risikos angemessen
14 J. CHANCEN UND RISIKEN Für eine Beteiligung spricht zunächst die historische Chance, die EWA als großen Regionalversorger mit an die 1000 Arbeitsplätze in der Region zu erhalten. Der attraktive Kaufpreis bietet die Gewähr, dass künftige Gewinne ausreichen, um die Fremdfinanzierung bedienen zu können. Mit dem Netzbetrieb sichert die EWA einen wichtigen Bestandteil der Infrastruktur und damit auch der kommunalen Daseinsversorgung für die Bürger in der Region. Zusätzlich sprechen für den Kauf die geringen Eigenkapitalanforderungen für die Alt- und Neugesellschafter. Ferner ist die EWA nach der Feststellung der Bundesnetzagentur ein zu 100 % effizienter Netzbetreiber und wird sich nach einer Rekommunalisierung auch im Wettbewerb um Konzessionen deutlich besser positionieren können. Die Zukunft der EWA kann nach deren Rekommunalisierung positiv bewertet werden. Durch die Konzentration auf den Netzbetrieb ist die EWA im risikoreicheren Vertrieb nicht mehr tätig. Zudem wird die Energiewende vor Ort durch die Beteiligung an einem Verteilnetzbetreiber und an der EWA ES aktiv vorangetrieben. Als Anteilseigner tragen die beteiligten Kommunen die allgemeinen unternehmerische Risiken eines Netzbetreibers, der wettbewerbsfrei ein Monopol betreibt, wobei das Haftungsrisiko der jeweiligen Kommune auf die Einlage bzw. für Neugesellschafter auf das zehnfache der geleisteten Einlage beschränkt ist. Nicht ohne Risiko ist die Herauslösung der EWA aus dem E.ON-Konzern im Rahmen des Carve-Out-Prozesses. Nachfolgend werden zusammenfassend die wesentlichen Argumente noch einmal dargestellt, die für eine Rekommunalisierung der EWA durch die Kommunen im Versorgungsgebiet der EWA sprechen: - Über das vorgeschlagene Mitbestimmungsmodell wird sichergestellt, dass die Kommunen einen angemessenen Einfluss auf den künftigen Netzbetrieb in ihrer Region haben. - Durch die Beteiligung an der Erwerbsgesellschaft partizipiert die Kommune aktiv an der Ausgestaltung der Energiewende in der Region und kann eigene Vorstellungen in den Prozess mit einbringen. - Die Beteiligung ermöglicht eine uneingeschränkte Teilhabe an den wirtschaftlichen Chancen des Netzbetriebs. - Die Transaktionsstruktur und die sorgfältige Untersuchung der EWA gewährleisten eine angemessene Vorsorge hinsichtlich der unternehmerischen Risiken einer Beteiligung
15 - Auch die Banken bewerten das Geschäft als risikoarm, da es sich beim Netzbetrieb um einen staatlich regulierten Bereich handelt. Dies zeigt das große Interesse der Banken und die angebotenen Kreditkonditionen. - Ein durch die Bundesnetzagentur festgestellter Effizienzfaktor von 100% im Stromnetz gewährleistet eine maximal mögliche Eigenkapitalverzinsung zum Betrieb von Versorgungsnetzen und führt zu einer optimalen Wirtschaftlichkeit des Netzbetriebs. - Die Beteiligung vermeidet Rechtsstreitigkeiten zur Herausgabe von Versorgungsnetzen und die damit verbundenen Risiken. - Die Erwerbsgesellschaft und ihre Tochtergesellschaften verzichten auf den Vertrieb von Strom und Gas. Eine Wettbewerbssituation zu den Stadtwerken in der Region entsteht damit nicht. K. DOKUMENTE UND ZEITPLAN Die zukünftigen Anteilseigner, die Kommunen und Kreise im Netzgebiet der EWA, erhielten alle für eine Entscheidung notwendigen Informationen. Zur Verfügung gestellt wurden folgende Dokumente:
16 Derzeit ist beabsichtigt, dass alle künftigen Gesellschafter der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG am der Gesellschaft beitreten und am dann die Gesellschaft die mit E.ON bereits paraphierten Verträge abschließt. Erforderliche Handlungsschritte der Kaufinteressenten:
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