13. Wahlperiode
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- Britta Kirchner
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1 13. Wahlperiode Antrag der Abg. Jürgen Walter u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Vergabe der Erträge aus der Glücksspirale Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen I. zu berichten, 1. nach welchem Verfahren und welchen Kriterien die Zuteilung der Mittel aus der Glücksspirale durch das Ministerium für Umwelt und Verkehr (UVM) erfolgt; 2. auf welcher Grundlage im UVM die Entscheidung getroffen wurde, die Erträge aus der Glücksspirale für die Sanierung von Wurfscheibenschießanlagen zu verwenden, und ob die Landesregierung die Auffassung teilt, dass die ohnehin knappen Mittel für Projekte im Bereich Umwelt- und Naturschutz nicht für Projekte verwendet werden sollten, die eindeutig nicht in diesen Bereich fallen; 3. wie viele Schießanlagen aus diesen Mitteln (rd. 1,8 Mio. Euro) saniert werden sollen, und welchen Anteil die betroffenen Vereine selbst aufbringen; 4. ob mit diesen Mitteln auch Vereinsgebäude renoviert werden; 5. weshalb die Sanierung nicht aus Mitteln der Jagdabgabe finanziert wird; 6. weshalb die Streichung der Glücksspiralemittel an die Stiftung Naturschutzfonds zu Gunsten der Förderung von Naturparken erfolgt ist; 7. nach welchen Kriterien über die Vergabe dieser Mittel zur Förderung der Naturparke entschieden wird; 8. für welche Projekte die Mittel in den Naturparken Baden-Württembergs eingesetzt wurden bzw. eingesetzt werden sollen; Eingegangen: / Ausgegeben:
2 II. 9. inwieweit das Gebot der Vergabe von Mitteln aus der Glücksspirale für gemeinnützige Zwecke eingehalten wird, obwohl damit gesetzliche Pflichtaufgaben des Landes finanziert werden, die über den Haushalt finanziert werden müssten; die Erträge aus der Glücksspirale, die für Natur- und Umweltschutz gedacht sind, sollen genauso wie im Bereich Sport direkt an Verbände oder Stiftungen ausgezahlt werden, damit sie gezielt Natur- und Umweltschutzprojekten zu Gute kommen und für die Verbände eine Planungssicherheit entsteht Walter, Boris Palmer, Dr. Witzel, Oelmayer, Lösch GRÜNE Begründung Der Vorbehalt des Finanzausschusses auf die Erlöse aus der Glücksspirale darf auch in Zeiten knapper Kassen nicht so weit gehen, dass das Land rechtliche Pflichtaufgaben über Mittel finanziert, die für gemeinnützige Zwecke vorgesehen sind. Im Sinne der Gleichbehandlung ist es nicht nachvollziehbar, warum die entsprechenden Mittel nicht wie im Bereich Sport und Denkmalschutz direkt an die entsprechenden Verbände oder Stiftungen ausgezahlt werden. Die Vergabe der Glücksspiralenerträge durch das UVM ist nicht transparent. Im Fall der privaten Schützenvereine, die jahrelang ihre Verantwortung für die Umwelt vernachlässigt haben, wird nun das Verursacherprinzip auf den Kopf gestellt. Die Vereine können damit auf Kosten der Allgemeinheit ihre Sportstätten sanieren, und das Geld fehlt für die ehrenamtliche Naturschutzarbeit. Stellungnahme Mit Schreiben vom 26. August 2003 Nr /3 nimmt das Ministerium für Umwelt und Verkehr im Einvernehmen mit dem Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum, dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und dem Finanzministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: I. 1. Nach welchem Verfahren und welchen Kriterien erfolgt die Zuteilung der Mittel aus der Glücksspirale durch das Ministerium für Umwelt und Verkehr (UVM)? Zu I. 1.: Die dem Ministerium für Umwelt und Verkehr zufließenden Erträge aus der Glücksspirale werden für gemeinnützige Umweltbildungs- und Fördermaßnahmen eingesetzt. Für die Verwendung der Mittel werden Schwerpunkte festgelegt. Auf Grundlage der für die jeweiligen Schwerpunktbereiche vorliegenden Anträge wird im Rahmen der voraussichtlich zur Verfügung stehenden Mittel ein Maßnahmenprogramm erstellt. Die Verwendung der Erträge aus der Glücksspirale hat der Landtag von Baden-Württemberg an die Zustimmung des Finanzausschusses gebunden. Da die Mittel nur mit dessen 2
3 Einwilligung in Anspruch genommen werden können, wird das Maßnahmenprogramm jährlich dem Finanzausschuss zur Zustimmung vorgelegt. Aus Mitteln der Glücksspirale wurden bisher Maßnahmen in den Bereichen Verbesserung der Gewässerökologie/Mensch und Gewässer, Offensive Umweltbildung mit Schwerpunkt Schulen, Kurse für spritsparendes Fahren und Umweltprojekte von Verbänden (Bildungsmaßnahmen, sonstige Förderprojekte, Sanierung von Wurfscheibenschießanlagen) gefördert. I. 2. Auf welcher Grundlage wurde im UVM die Entscheidung getroffen, die Erträge aus der Glücksspirale für die Sanierung von Wurfscheibenschießanlagen zu verwenden? Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die ohnehin knappen Mittel für Projekte im Bereich Umwelt- und Naturschutz nicht für Projekte verwendet werden sollten, die eindeutig nicht in diesen Bereich fallen? Zu I. 2.: Erst Anfang der 90er-Jahre wurde durch Umweltuntersuchungen bekannt, dass das Blei aus der Schrotmunition an den Wurfscheiben-Schießanlagen im Land nicht, wie vorher angenommen, immobil und damit weitgehend umweltunschädlich ist, sondern durch die besonderen chemisch-biologischen Verhältnisse im Boden in Lösung gehen und damit Bodenverunreinigungen verursachen kann. Auf die Stellungnahme zu den Landtagsanträgen Drucksache 12/3096 und Drucksache 12/1612 sowie auf den Bericht des Ministeriums für Umwelt und Verkehr an den Ausschuss für Umwelt und Verkehr des Landtags von Baden-Württemberg vom 22. November 1999 wird Bezug genommen. Das Land hat als eines der ersten Bundesländer dieses Problem aufgegriffen und in Abstimmung mit den Betreibern der Wurfscheiben-Schießanlage und den Verbänden einen Sanierungszeitplan verabredet, der bis Ende 2004 die Umweltprobleme lösen soll. Nachdem die Sanierung der Wurfscheiben- Schießanlagen, die zum Teil Jahrzehnte betrieben worden sind, sowie die umweltgerechte Umgestaltung des weiteren Betriebes ohne eine finanzielle Förderung für die Betreiber (Jägervereinigungen und Schützenvereine) kaum und in keinem Fall im vorgegebenen Zeitrahmen bewältigbar gewesen wären, hat der Finanzausschuss des Landtages dem Vorschlag des Umwelt- und Verkehrsausschusses zugestimmt, über einen Zeitraum von 3 Jahren (2002 bis 2004) einen Betrag von insgesamt 1,8 Mio. Euro aus Mitteln der Glücksspirale als Teil der Gesamtfinanzierung neben Landesjagdabgabemittel und Vereinssportstättenbaufördermittel zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung dafür ist u.a. die Gemeinnützigkeit der Betreiber sowie eine Fertigstellung der Sanierung und Umgestaltung bis Ende des Jahres I. 3. Wie viele Schießanlagen sollen aus diesen Mitteln (rd. 1,8 Mio. Euro) saniert werden und welchen Anteil bringen die betroffenen Vereine selbst auf? Zu I. 3.: Von den ursprünglich betriebenen rd. 70 Anlagen sind mittlerweile etliche Anlagen stillgelegt. Andere Anlagen haben den Schießbetrieb auf umweltunschädliche Eisenschrot-Munition umgestellt, sind in den Sanierungsplanungen oder haben mit der Sanierung und dem Umbau begonnen bzw. sie sind fertig gestellt. Das Kostenvolumen der Sanierung richtet sich nach der geplanten Ausführung und dem Sanierungserfordernis an der jeweiligen Anlage und wird nach dem derzeitigen bekannten Planungsstand der Anlagenbetreiber auf insgesamt mindestens 8 bis 12 Mio. Euro geschätzt. An einzelnen Großständen, auf denen 3
4 weiterhin aus Gründen des Schießsports bzw. der Jagd (jagdliche Schießwettbewerbe) mit Bleischrot geschossen wird und die deshalb aufwändig umgestaltet werden müssen, ist mit Kosten von über 1 Mio. Euro zu rechnen. Die Förderung aus Mitteln der Glücksspirale erfolgt nach dem Zeitpunkt der Antragstellung, weil die Finanzmittel voraussichtlich nicht für alle Anlagen ausreichen werden. Die Förderung aus allen vorhandenen Landesfördermöglichkeiten (Glücksspiralemittel, Sportstättenförderung und Landesjagdabgabe) ist auf insgesamt 50 Prozent der Kosten für die umweltgerechte Sanierung und Umgestaltung gedeckelt, so dass die Betreiber einen Eigenanteil von 50 Prozent erbringen müssen. An sechs festgelegten größeren Anlagen, die pilothaft und besonders umweltinnovativ umgebaut werden bzw. wurden, wurde der maximale Fördersatz um 10 Prozent auf 60 Prozent angehoben. I. 4. Werden mit diesen Mitteln auch Vereinsgebäude renoviert? Zu I. 4.: Die Renovierung von Vereinsgebäuden und anderen Maßnahmen, die nicht mit der umweltgerechten Sanierung und Umgestaltung zusammenhängen, wurden aus der Förderung mit Glücksspiralemitteln ausgeschlossen. Diese Kosten können allenfalls aus Mitteln der Landesjagdabgabe und der Sportstättenförderung entsprechend der dortigen Richtlinien gefördert werden. I. 5. Weshalb wird die Sanierung nicht aus Mitteln der Jagdabgabe finanziert? Zu I. 5.: Die Förderung aus Mitteln der Glücksspirale erfolgt nur subsidiär bzw. komplementär. Die Sanierung wird soweit es sich um jagdliche Schießstände handelt aus Mitteln der Landesjagdabgabe bis 50 Prozent prioritär, aus Mitteln der Glücksspirale insgesamt bis maximal 50 Prozent (nach Erschöpfung der Landesjagdabgabemittel) subsidiär gefördert. Bei den Sportschützenständen erfolgt die Förderung prioritär aus Mitteln der Sportstättenförderung (gemäß dortiger Richtlinien maximal 30 Prozent), komplementär bis insgesamt 50 Prozent aus Mitteln der Glücksspirale. I. 6. Weshalb ist die Streichung der Glücksspiralemittel an die Stiftung Naturschutzfonds zu Gunsten der Förderung von Naturparken erfolgt? Zu I. 6.: Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum hat aufgrund der Beschlüsse der Haushaltsstrukturkommission erhebliche Einsparungen zu erbringen. Das betrifft auch die Fördermittel für Naturparke. Zum Ausgleich fließen den Naturparken Erträge aus der Glücksspirale in Höhe von 1,5 Mio. Euro zu. I. 7. Nach welchen Kriterien wird über die Vergabe dieser Mittel zur Förderung der Naturparke entschieden? I. 8. Für welche Projekte wurden die Mittel in den Naturparken Baden- Württembergs eingesetzt bzw. sollen eingesetzt werden? 4
5 Zu I. 7. und I. 8.: Die Naturparkvereine sind mittels öffentlich-rechtlicher Verträge vom Land mit der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben im Bereich der Naturparkförderung nach Maßgabe der Richtlinie des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über die Gewährung von Zuwendungen an Naturparke in Baden-Württemberg beauftragt. Das Weisungsrecht der Fachaufsichtsbehörde bleibt hierbei unbeschränkt. Die Naturparkvereine entscheiden daher in der Regel selbstständig in ihren Organen (Mitgliederversammlung, Vorstände) im Rahmen der Förderrichtlinie über die Vergabe der Mittel. Sie erstellen hierzu ein Maßnahmenprogramm entsprechend den zu Beginn eines Jahres vorliegenden Förderanträgen und verabschieden dieses. Maßnahmenschwerpunkte sind: 1. Landschaftspflege (Arten-/Biotopschutz; Verbesserung des Landschaftsbildes), 2. Aufklärung und Information der Besucher, 3. Entwicklung des Erholungswertes, 4. Erhalt des Kulturerbes im ländlichen Raum (u.a. kulturhistorische, landschaftsprägende Bauwerke). I. 9. Inwieweit wird das Gebot der Vergabe von Mitteln aus der Glücksspirale für gemeinnützige Zwecke eingehalten, obwohl damit gesetzliche Pflichtaufgaben des Landes finanziert werden, die über den Haushalt finanziert werden müssten? Zu I. 9.: Aus Mitteln der Glücksspirale werden keine gesetzlichen Pflichtaufgaben des Landes finanziert. II. Die Erträge aus der Glücksspirale, die für Natur- und Umweltschutz gedacht sind, sollen genauso wie im Bereich Sport direkt an Verbände oder Stiftungen ausgezahlt werden, damit sie gezielt Natur- und Umweltschutzprojekten zu Gute kommen und für die Verbände eine Planungssicherheit entsteht. Zu II.: Nach der Erlaubnis des Innenministeriums für die Durchführung der Lotterie Glücksspirale fließen die Mittel für den Bereich Natur- und Umweltschutz dem Land zu. Die Mittel werden im jeweiligen Haushaltsplan etatisiert und von den verantwortlichen Ressorts nach der Zustimmung des Finanzausschusses für die vorgesehenen Maßnahmen verwendet. Das Land beabsichtigt nicht, mit diesen Mitteln pauschal die Projektarbeit von Verbänden und Stiftungen zu fördern, sondern setzt mit den Erträgen eigene Schwerpunkte im Bereich des Natur- und Umweltschutzes außerhalb von Pflichtaufgaben. Müller Minister für Umwelt und Verkehr 5
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